Archiv für den Monat: März 2018

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Pilottest des VSDM: Ergebnisse veröffentlicht

Nürnberg – Vor einigen Wochen hat die Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg den Evaluationsbericht zum Pilottest des Versichertenstammdatenmanagements (VDSM) veröffentlicht. Der Bericht wurde im Auftrag der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH erstellt. Er wertet die Erfahrungen der etwa 500 Testpraxen aus, die von Ende 2016 bis Mitte 2017 an dem Test der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer ersten Grundfunktion, dem Stammdatenabgleich, beteiligt waren.

Demzufolge benötigte das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Schnitt etwa drei Sekunden für einen bloßen Datenabgleich und etwa 6,5 Sekunden, wenn Stammdaten aktualisiert werden mussten. Für etwa die Hälfte der Befragten dauerte das Einlesen damit länger als noch vor der technischen Umstellung. Nur knapp 30 Prozent der Befragten gaben an, dass das Einlesen der eGK stets fehlerfrei funktioniert habe und nur etwa die Hälfte, dass das Einlesen zu jeder Zeit möglich gewesen sei.

Zudem habe die Patientenanmeldung bei etwa 45 Prozent der Befragten insgesamt merklich länger gedauert, da viele Patienten noch eine veraltete Gesundheitskarte der ersten Generation bei sich hatten und hier zunächst der Versicherungsstatus geklärt und die Patienten entsprechend aufgeklärt werden mussten.

Etwa 60 Prozent der befragten Praxisteams waren jedoch insgesamt zufrieden mit dem VSDM. Etwa genauso viele gaben an, dass es für die eigene Praxis nützlich sei. Insgesamt fanden allerdings nur circa 41 Prozent der Befragten den Stammdatenabgleich ausgereift genug für den bundesweiten Rollout.

Hintergrund: Nach aktuellem Stand müssen sich alle Arztpraxen bis spätestens 31. Dezember 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben, um pünktlich zum 1. Januar 2019 das VSDM, wie im E-Health-Gesetz festgeschrieben, durchführen zu können. Derzeit bietet allerdings nur ein Hersteller den dafür notwendigen Konnektor an. Weitere Geräte sind angekündigt, aber noch nicht verfügbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat deshalb nun Nachverhandlungen bei den Fristen und Erstattungspauschalen angekündigt.

TI-Anschluss: KBV kündigt Nachverhandlungen an

Berlin – „Die Ärzte dürfen nicht den Schaden haben, wenn die Telematikinfrastruktur nicht fristgerecht und kostenneutral in den Praxen aufgebaut werden kann“, mahnte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag. Er kündigte sofortige Nachverhandlungen zu Erstattungsbeträgen und Fristen an.

Die KBV werde nicht tatenlos zusehen, wenn die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Sanktionen bewehrt würden für Dinge, auf die sie keinen Einfluss hätten, so Kriedel. Er bezog sich damit auf den schleppenden Fortschritt beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI). Nach wie vor gebe es nur Konnektoren einer einzigen Firma, weitere seien zwar angekündigt, aber faktisch nicht vorhanden.

Zudem sinkt die Erstattungspauschale für die Refinanzierung der TI-Komponenten ab dem dritten Quartal 2018 erheblich, sodass die KBV auf Basis einer eigenen Marktanalyse damit rechnet, dass es dann kein Angebot mehr geben wird, das eine vollständige Refinanzierung sichert.

So ergäben sich zwei Risiken für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, wie Kriedel erklärte: „Zum einen das Preisrisiko, wobei die Praxen auf einem Teil der Kosten für die TI-Komponenten sitzenbleiben, weil die Marktpreise über den Erstattungsbeträgen liegen. Zum anderen das Sanktionsrisiko. Hier drohen den Praxen Sanktionen durch einen Honorarabzug von einem Prozent, wenn das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nicht ab 1. Januar 2019 über die TI durchgeführt wird.“

Risiken von den Niedergelassenen fernhalten

Aus dieser Situation würde die KBV nun zweierlei Konsequenzen ziehen: „Erstens wird die KBV sofort in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einsteigen, um die aktuellen Marktpreise bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. So ist es in der TI-Finanzierungsvereinbarung vorgesehen“, so Kriedel. Davon abgesehen liefen parallel bereits die Nachverhandlungen für Kartenterminals, wenn eine Praxis Zweit- oder Drittgeräte benötigt.

Außerdem wolle die KBV auf die Politik zugehen, um eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2019 zu erwirken und damit das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. „Denn eines dürfte allen klar sein: Nicht die Vertragsärzte sind schuld an dieser Verzögerung, sondern es ist der Markt, der aktuell nicht liefern kann“, fasste Kriedel zusammen.

Quelle: Pressemitteilung der KBV

Jameda plant Bewertung durch Ärzte

Frankfurt/Berlin – „Online-Bewertungen bleiben für Jameda wichtig, künftig werden aber weitere Qualitätsindikatoren in die Arztsuche einfließen.“ So hat sich Dr. Florian Weiß, Jameda-Geschäftsführer, Ende Februar kurz nach dem Hinweis geäußert, der Bundesgerichtshof (BGH) habe sein Urteil gegen Jameda veröffentlicht. „Bislang stellen subjektive Arztempfehlungen die einzige Möglichkeit dar, wie sich Patienten über Ärzte informieren können“, so Weiß weiter. „Wir glauben jedoch, dass weitere Indikatoren sinnvoll sind und entwickeln aus diesem Grund derzeit eine neue Arztsuche.“

Die „Medical Tribune“ schrieb darauf hin, man habe erfahren, dass Jameda noch in diesem Frühjahr eine erweiterte Arztsuche anbieten wolle, „die auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen, also Ärzten, basiert. Weitere juristische Auseinandersetzungen könnten da in der Luft liegen.“

Eine niedergelassene Dermatologin und Allergologin hatte sich gerade erst erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen ihre Präsentation im Arztsuch- und Bewertungsportal Jameda gewehrt. Jameda hatte nach Ansicht des BGH durch seine bisherigen Premiumpakete zahlende Ärzte besser als nichtzahlende gestellt. Sie mussten demnach keine Hinweise auf konkurrierende Kollegen auf ihren Profilen hinnehmen und erschienen außerdem auf den Profilen nichtzahlender Ärzte in ihrer Nähe.

Mit einer solchen Geschäftspraxis verließ Jameda aber nach Ansicht der Richter die Position als „neutraler“ Informationsvermittler und agierte als Anbieter von Werbung. Dann könne sich das Portal aber auch nicht länger auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit und damit verbundene Rechte stützen. Die Klägerin wiederum könne dann ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker geltend machen – in der Abwägung sei ihr ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung ihrer Daten“ zuzubilligen (Urteil vom 20. Februar 2018, Aktenzeichen: VI ZR 30/17).

Jameda teilte daraufhin mit, man habe das Angebot verändert. Dass Ärzte generell ein Recht darauf haben, missliebige Einträge oder gar ihr ganzes Profil bei Jameda löschen zu lassen, lässt sich aus dem Urteil nicht ohne weiteres ableiten.

DGOU-Preis: Förderung der Grundlagenforschung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vergibt auch in diesem Jahr wieder ihren Preis zur Förderung der Grundlagenforschung. Die Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert und würdigt eine herausragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der orthopädisch-unfallchirurgischen Grundlagenforschung oder der translationalen Forschung. Bewerbungen können bis zum 30. April 2018 eingereicht werden.

Für den Preis zur Förderung der Grundlagenforschung können sich Erstautoren bewerben, deren wissenschaftliche Arbeiten sich mit einem dieser Themenfelder beschäftigen: Gelenke, Biomaterialien, Biomechanik, Frakturheilung und Osteologie, Gang- und Bewegungsanalyse, Gen- und Zelltherapie, Implantat-Technologie, Imaging und Navigation, Polytrauma, Tissue Engineering oder Wunden und Weichteile. Zudem muss die Arbeit 2018 oder im Vorjahr in einem PubMed- oder ISI-gelisteten Journal erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sein. Die eingereichte Forschungsarbeit darf darüber hinaus noch keine andere Auszeichnung erhalten haben.

Bewerbungen müssen zusammen mit der wissenschaftlichen Arbeit, dem Antragsformular, dem Lebenslauf des Antragstellers sowie dem Publikationsnachweis bis zum 30. April 2018 in der DGOU-Geschäftsstelle eingegangen sein.

Die Auszeichnung wird traditionell auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen, dem deutschland- und europaweit größten Kongress auf seinem Fachgebiet. Der DKOU findet in diesem Jahr vom 23. bis zum 26. Oktober 2018 unter dem Motto „Wir sind O&U“ statt.

Quelle: DGOU