Archiv für den Monat: Januar 2018

Gutachten: Einheitliche Gebührenordnung hätte Nachteile

Berlin – Wäre eine einheitliche ärztliche Gebührenordnung gerechter als das heutige Nebeneinander der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM)? Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD ist diese umstrittene Frage wieder auf die politische Tagesordnung gerückt. Ein „Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO)“ im Auftrag von Bundesärztekammer und dem Verband der privaten Krankenversicherung verneint dies nun und weist auf verfassungsrechtliche Bedenken hin.

Erstellt haben es Dr. Rainer Hess, Rechtsanwalt und (unter anderem) langjähriger Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Prof. Gregor Thüsing, Universität Bonn, Prof. Volker Ulrich, Universität Bayreuth, Prof. Eberhard Wille, Universität Mannheim (langjähriger Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen) und Prof. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg.

Sie beleuchten die Genese der beiden unterschiedlichen Honorierungssysteme GOÄ und EBM, bewerten die Implikationen einer einheitlichen Gebührenordnung unter gesundheitsökonomischen Aspekten, analysieren die verfassungs- und europarechtlichen Hürden einer einheitlichen Gebührenordnung und fassen ihre Ergebnisse knapp zusammen. In dieser Zusammenfassung heißt es: „Das vorliegende Memorandum gibt einen Überblick darüber, warum die Vereinheitlichung der Vergütungsordnungen nicht nur ein in großen Teilen verfassungswidriges Unterfangen darstellt, sondern auch, warum die mit einer einheitlichen Gebührenordnung verknüpften politischen Ziele nicht erreichbar sind und eine einheitliche Gebührenordnung für die Versicherten beziehungsweise für die Patienten mehr Nach- als Vorteile mit sich bringt.“

KBV lehnt weitere Kodierrichtlinien ab

Berlin – Die Kodierung ärztlicher Diagnosen ist bei Vertragsärztinnen und -ärzten in Deutschland keine beliebte Tätigkeit, aber sie wird gewissenhaft erledigt. An Fehlkodierungen haben sie kein Interesse. Das hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, bei einem Presseseminar zum Thema Kodierrichtlinien klargestellt.

Er sei verwundert und erstaunt, dass es immer wieder Vorwürfe gebe, sagte Gassen. Einige Kritiker bemängelten die Kodierqualität, andere behaupteten, es werde überkodiert. Dass Krankenkassen teilweise um Kodierungsänderungen bäten, sei allerdings befremdlich. Einige Kassen wünschten, dass eine möglichst hohe Krankheitslast kodiert werde. Aber als Gesamtheit fürchteten sie dies, weil es einen Honoraranspruch auslösen würde. Dieser Konflikt sei nicht aufzulösen.

Die Diskussionen um die Kodierqualität verweisen nach Überzeugung des KBV-Vorstandsvorsitzenden auf ein Krankenkassenproblem: Den Streit um die richtigen Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Zuweisungen aus dem Fonds an die Kassen hingen ja von Anzahl und Struktur ihrer Versicherten ab, erläuterte Anna Maria Raskop, Leiterin der KBV-Abteilung Medizinische Dokumentation und Kodierung. Der Morbi-RSA ermittelt Zuschläge durch 80 Krankheiten. Diese Festlegung erfolgt auf der Basis einer abschließend definierten ICD-10-Liste. Nicht jeder Code löst einen Zuschlag aus. Es sei verständlich, dass die Kassen ein monetäres Interesse hätten, wie die Kodierung von Patienten ausfalle, sagte Raskop. Doch die heutigen Kodierungen sind auch nach ihrer Überzeugung sachgerecht. Eine völlig identische Kodierung von ein und derselben Erkrankung ist laut Raskop angesichts der Vielfalt der Krankheitsausprägungen unrealistisch.

Gassen warnte zudem vor Phantasien wie der, durch noch strengere Kodierregelungen noch genauere Diagnosen zu bekommen, aus denen man dann womöglich Behandlungsalgorithmen ableiten könne. In einem solchen System könne man die sprechende Medizin dann vergessen, sagte er. Seiner Meinung nach muss der Gesetzgeber tätig werden: „Ein Teil der Kassen fühlt sich stark überfordert im Morbi-RSA. Die Lösung kann nicht sein, dass Ärzte noch stringenter kodieren.“

Bürger zufrieden mit Fachärzten und Versorgung

Berlin – 85 Prozent der Bundesbürger sind sehr zufrieden (30 Prozent) beziehungsweise zufrieden (55 Prozent) mit der medizinischen Versorgung in Deutschland. Auf dem Land ist die Zustimmung allerdings geringer. Die große Mehrheit schätzt auch die Leistungsprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie die unentgeltliche Familienmitversicherung, das Sachleistungsprinzip oder die solidarische Beitragserhebung. Das geht aus der Umfrage hervor, die der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor kurzem beim Unternehmen Forsa in Auftrag gegeben hatte.

Fast 90 Prozent mit letztem Facharztbesuch zufrieden

Gefragt wurde dabei auch nach Facharztkontakten. 82 Prozent gaben an, in den zurückliegenden zwei Jahren einen oder mehrere Fachärzte aufgesucht zu haben. Bürger im städtischen Bereich bejahten dies zu 84 Prozent, Bürger im ländlichen zu 70 Prozent. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gab an, sehr zufrieden mit dem zuletzt besuchten Facharzt gewesen zu sein, rund ein Drittel (32 Prozent) äußerten sich zufrieden. Als die drei häufigsten Gründe für Unzufriedenheit wurden Wartezeiten in der Praxis, Wartezeiten auf einen Termin und mangelnde Kompetenz des Arztes genannt.

Die Frage, ob es gut erreichbar ein ausreichendes Angebot an Fachärzten gebe, beantworteten Menschen aus eher städtischen Regionen zu 82 Prozent mit „Ja“. Im ländlichen Bereich waren es nur 47 Prozent. Gefragt wurde auch nach akzeptablen Entfernungen zu einem spezialisierten Krankenhaus. Etwa ein Drittel der Befragten würde mehr als 100 Kilometer fahren, ein Drittel bis zu 100 Kilometer.

Elsner: Keine Zwei-Klassen-Medizin

Die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner sagte, die generelle Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung sei hoch: „Von einer systematischen Schlechterbehandlung von GKV-Patienten kann unseres Erachtens überhaupt nicht die Rede sein.“ In der Qualität habe die GKV „die Nase sehr weit vorn“. Kritisch äußerte sich Elsner hingegen zu Wartezeiten und ärztlichem Honorar. Sie erinnerte daran, dass die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), die schlechte Erreichbarkeit mancher Terminservicestellen um den Jahreswechsel herum kritisiert habe.

„Honorarkürzungen dürfen kein Tabu sein“

Wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dem Sicherstellungsauftrag nicht nachkämen, müsse gesetzgeberisch nachgeschärft werden, forderte sie. „Ärzte müssen dazu verpflichtet werden, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden und die KVen dafür sorgen, dass ausreichende Kapazitäten zur Bearbeitung der Anfragen bereitstehen. Anderenfalls dürfen Honorarkürzungen kein Tabu sein.“ Auf den Prüfstand gehörten zwei weitere Vorgaben: Einmal die, dass eine Vermittlung an das Vorliegen einer Überweisung vom Hausarzt gebunden sei. Und zum zweiten, dass in Vollzeit tätige Ärzte nur 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anzubieten hätten.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vertragsärzten bei rund 55 Wochenstunden. Dies war ebenso wenig Thema der Pressekonferenz wie die Budgetierung von ambulanten Leistungen oder die zunehmende Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Sektor.

Karrieretag Orthopädie und Unfallchirurgie

Berlin/Heidelberg – Orthopädie und Unfallchirurgie bieten heutzutage ganz außergewöhnliche Karriereperspektiven. Das Forum der Ärztinnen und Ärzte der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und des Verbandes leitender Orthopäden und Unfallchirurgen (VLOU) haben sich deshalb zusammengeschlossen, um zusammen mit hochrangigen Referenten am 2. März 2018 in Heidelberg den Karrieretag Orthopädie und Unfallchirurgie zu veranstalten.

Die drei wissenschaftlichen Leiter, Prof. Tobias Renkawitz (Regensburg), Dr. Johannes Flechtenmacher (Karlsruhe) und Prof. Karl-Dieter Heller (Braunschweig) haben für ihr Symposium ein vielfältiges Programm zusammengestellt.

Neben einem Überblick über die Karriereperspektiven in allen Bereichen von O und U, gibt es konkrete Tipps für die Bewerbungsphase sowie zur Gestaltung von Verträgen. Erfahrene Coaches bringen effektive Arbeitsstrategien näher und zeigen den Teilnehmern, wie man die Herausforderungen des Alltags als Führungskraft erfolgreich bewältigen kann. Bei der Konzeption des Karrieretags O und U war es den Veranstaltern ein besonderes Anliegen, die große Bandbreite und die Chancen des Fachs zu präsentieren. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie und die Universitätsstadt Heidelberg bieten für diese Veranstaltung eine hervorragende Kulisse.

Telematikinfrastruktur, BVOU, Vorstand

TI: Weitere Komponenten ab II. Quartal erwartet

Berlin – Mit der Zulassung der ersten technischen Komponenten durch die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) begann Ende letzten Jahres der Online-Rollout der Telematikinfrastruktur (TI). Bis 31. Dezember 2018 müssen sich alle Arztpraxen dem Gesetzgeber zufolge nun an das sichere Gesundheitsnetz anschließen. Doch nach wie vor gibt es für die benötigten Geräte und Dienste nur jeweils einen zugelassenen Hersteller.

Als erste Anwendung der TI ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ab 1. Januar 2019 für alle Praxen Pflicht. Über die notwendige technische Ausstattung, die zeitlichen Fristen und Erstattungspauschalen für die TI informierte der BVOU im Infobrief 3/2017 sowie dauerhaft im BVOU-Dossier Telematik.

Mehrere tausend Praxen bereits angeschlossen

Seit Mitte November 2017 sind die ersten Komponenten zugelassen: der Konnektor „KoCoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare und der VPN-Zugangsdienst des Unternehmens CompuGroup Medical Deutschland. Anfang Dezember folgte schließlich die Zulassung der Bundesdruckerei als Anbieter von elektronischen Praxisausweisen (SMC-B-Karten) für Ärzte und Psychotherapeuten. Ein mobiles E-Health-Kartenlesegerät wurde bisher noch nicht zugelassen.

Die Bundesdruckerei habe eigenen Angaben zufolge bereits 5.000 Praxisausweise produziert und zugestellt, berichtete das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ) Ende Januar. Auch die CompuGroup Medical sprach dem DÄ gegenüber von mehreren tausend erfolgreichen TI-Installationen in deutschen Praxen. Das Thema TI-Anbindung nehme bei den Ärzten Fahrt auf und das Unternehmen sei zuversichtlich, alle eigenen Kunden bis Ende 2018 angeschlossen zu haben.

Insgesamt müssen sich bis dahin allerdings mehr als 100.000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an die TI angeschlossen haben, sonst drohen ihnen Honorarabzüge – ein ambitionierter Zeitplan, wie auch Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Interview mit dem DÄ Ende Januar noch einmal betonte. Denn nach wie vor seien am Markt keine Produktalternativen vorhanden.

Weitere Produkte und Komplettpakete ab dem Frühjahr erwartet

Allerdings sei die KBV zuversichtlich, dass spätestens im II. Quartal 2018 weitere Hersteller auf den Markt kommen würden. Im Zulassungsprozess der gematik befinden sich derzeit die Unternehmen Secunet und RISE (Konnektoren) sowie T-Systems (Konnektor und Praxisausweis), Cherry (Stationäres Kartenterminal) und Medisign (Praxisausweis). Sollte es allerdings wider Erwarten zu weiteren Verzögerungen auf Seiten der Industrie kommen, werde die KBV beim Gesetzgeber intervenieren, so Kriedel.

Erster Ansprechpartner für jede Arztpraxis sollte gematik und KBV zufolge der eigene IT-Dienstleister bzw. der Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) sein, denn auch das PVS muss vor dem Anschluss an die TI zunächst aktualisiert werden. Wie das DÄ berichtet, planen mehrere Softwarehäuser, Komplettpakete für alle Geräte und deren Installation anzubieten, ebenfalls voraussichtlich ab Beginn des zweiten Quartals, darunter medatixx, Duria und Medisoftware.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Ärzte die Angebote der Hersteller genau prüfen, empfiehlt die KBV. Es sollte vertraglich geregelt sein, in welchem Quartal die Geräte installiert werden. Außerdem sollten Praxen prüfen, ob die anfallenden Kosten durch die Finanzierungspauschalen gedeckt werden. Dies ist wichtig, da sich die Höhe der Erstattung für den Konnektor nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Technik in der Praxis richtet.

Bevor die Installation erfolgen kann, muss jeder Arzt einen Praxisausweis, die sogenannte SMC-B-Karte zur Identifizierung im Netzwerk, bei einem zugelassenen Hersteller beantragen. Praxen sollten der KBV zufolge mit etwa zwei Wochen Wartezeit von der Antragsstellung bis zum Empfang von Karte und PIN rechnen.

Schneller Rollout von Notfalldatensatz und elektronischem Medikationsplan 

Um die Umsetzung des E-Health-Gesetzes weiter voranzubringen, sollen schnellstmöglich auch erste medizinische Anwendungen neben dem VSDM für die elektronische Gesundheitskarte verfügbar sein. Dabei handelt es sich zunächst um den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan.

Um die technische Entwicklung und Zulassung dieser Anwendungen zu beschleunigen, haben sich die gematik-Gesellschafter Ende Dezember letzten Jahres auf ein neues Zulassungsverfahren geeinigt. Demzufolge soll die Phase der Feldtests verknappt und zudem direkt in den Zulassungsprozess integriert werden. Auch die notwendigen technischen Spezifikationen für die Anwendungen habe die gematik bereits veröffentlicht, so eine Pressemitteilung der Gesellschaft. Nun könne die Industrie mit der Entwicklung der Produkte starten.

Etwa zeitgleich haben KBV und GKV-Spitzenverband außerdem die Vergütung des Notfalldatenmanagements mit drei neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM beschlossen. Die Vereinbarung sieht ab 1. Januar 2018 eine Vergütung von 8,52 Euro für die Erstanlage (GOP 01640), 43 Cent für die Aktualisierung (GOP 01641) und 11 Cent für die Löschung (GOP 01642) eines Notfalldatensatzes vor.

FAQs: Zweitmeinungsvertrag wird ausgeweitet

Berlin/Düsseldorf – Die Vereinbarung zwischen dem BVOU, Krankenkassen und der Deutschen Arzt AG interessiert viele – hier häufige Fragen, beantwortet von Dr. Roland Tenbrock.

Worum geht es beim Zweitmeinungsvertrag, den Dr. Roland Tenbrock, BVOU-Landesvorsitzender in Nordrhein und Mitglied des Vorstandes der Deutschen Arzt AG, für den Berufsverband ausrollt?
Der Vertrag dient dazu, mit den Möglichkeiten der konservativen Orthopädie Operationen hinauszuzögern oder zu vermeiden. Die Empfehlung für oder gegen eine Operation richtet sich dabei nach den objektiven Befunden und den subjektiven Beschwerden des einzelnen Patienten. Jeder Kollege und jede Kollegin kann frei entscheiden. Der Vertrag nimmt weder Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit noch auf die individuelle Indikationsstellung. „Wenn eine Operation sinnvoll ist, dann empfehlen wir sie auch“, betont Dr. Roland Tenbrock. „Wenn wir allerdings gute Chancen sehen, sie zu vermeiden oder wenigstens um mindestens zwei Jahre zu verzögern, dann besprechen wir mit dem Patienten Therapieoptionen und stellen ihn rasch auch einem Physiotherapeuten vor.“ Ein großer Vorteil ist, dass Orthopäden nunmehr den Patienten, die eine Operation scheuen, aber unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen leiden, eine budgetbefreite Therapieoption anbieten können.

Was ist im Rahmen des Vertrags anders als in der Regelversorgung?
Der Vertrag sieht sehr viel umfangreichere Therapieoptionen vor. So können acht Physiotherapie-Einheiten in rascher Folge verordnet werden. Abhängig vom Bedarf des Patienten finden hier Heilmittel wie Krankengymnastik, Manuelle Therapie und gerätegestützte Krankengymnastik Anwendung. Nach dem Startmodul wird in einer Zwischenuntersuchung der Behandlungsstatus erhoben und gemeinsam mit dem behandelnden Physiotherapeuten die Therapiefortführung festgelegt. Bei einem erfolgversprechenden Verlauf sind weitere 24 Therapieeinheiten möglich., insgesamt also maximal 32. Außerdem ist die ganze Bandbreite an konservativen Möglichkeiten einsetzbar: Akupunktur, Bandagen, Schmerzmittel, Hyaluronsäure-Spritzen und anderes. Kurz: Die Therapieoptionen reichen weit über das hinaus, was in der Regelversorgung finanziert wird, Doppeluntersuchungen werden vermieden und eine schnelle fachübergreifende Versorgung zum Wohle des Patienten gewährleistet.

Machen Physiotherapeuten irgendwelche Vorgaben?
Nein. Sie nehmen keinen Einfluss auf die Indikationsstellung. Sie geben im Rahmen ihrer Eingangsanalyse allerdings die wichtige Einschätzung ab, ob mit den einsetzbaren Mitteln eine Operation verzögert oder vermieden werden kann.

Was sind bisher die Effekte?
Nach rund vier Wochen intensiver Therapie können die einschreibenden Ärzte und die teilnehmenden Physiotherapeuten in der Regel gut beurteilen, in welche Richtung sich die Beschwerden entwickeln, und so den weiteren Therapieverlauf miteinander besprechen. In einer aktuellen Studie zusammen mit der Barmer und der Hochschule Niederrhein sollen nun noch weitere statistisch relevante Ergebnisse ausgewertet werden.

Wer kann am Vertrag teilnehmen?
Er ist offen für alle Fachärzte für Orthopädie und Orthopädie und Unfallchirurgie, die ein geeignetes Therapiezentrum in der Nähe haben. Geeignet bedeutet für die Physiotherapie grundsätzlich: Kassenzulassung, bestimmte räumliche und apparative Ausstattung, Therapeuten mit KGG/KG-MT-Qualifikation.

Können auch Hausärzte teilnehmen?
Ja. Sie erhalten für die Weiterleitung von Patienten und eine entsprechende Befunddokumentation ein Honorar. Und sie können sicher sein, dass ihr Patient innerhalb von sieben Werktagen dort einen Termin bekommt. Sollte ein Patient von seinem Hausarzt eingeschrieben werden, muss aber die Zweitmeinung zwingend durch einen Facharzt für Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie erfolgen. So wird sichergestellt, dass jeder Patient vor einer Operation optimal diagnostiziert und vorbereitet wird.

Für welche Patienten ist der Vertrag geeignet?
Grundsätzlich gilt, dass alle unmittelbar vor einer Entscheidung zur Operation stehenden Patienten an diesem Versorgungsprogramm teilnehmen können. Manche Krankenkassen finanzieren die Zweitmeinung nur bei Totalendoprothesen, andere zusätzlich bei Wirbelsäulen-Operationen. Das Konzept des intensiven Trainings ist vor allem für motivierte, körperlich noch einigermaßen fitte Patienten geeignet, die über einen Zeitraum von drei bis fünf Monaten regelmäßig ein-bis zweimal pro Woche in ein teilnehmendes Physiotherapiezentrum gehen können. Sie sind es, denen die Krankenkassen derzeit vor allem empfehlen, über eine Einschreibung nachzudenken. Eine große Rolle für den Erfolg der Behandlung spielt die Compliance des Patienten.

Wie viele Ärzte und Physiotherapeuten hatten sich bis Ende 2017 eingeschrieben?
Bis zum Jahresende waren 496 Fachärzte Orthopädie/ Orthopädie und Unfallchirurgie, 105 hausärztlich tätige Ärzte und 76 physiotherapeutische Zentren in die Versorgungsverträge eingeschrieben.

Die Krankenkassen gelten als wenig experimentierfreudig bei Verträgen. Wieso ist dieser Vertrag zustande gekommen?
Die Inhalte haben die beteiligten Krankenkassen überzeugt. Selbst die umfangreiche Behandlung kostet inklusive intensiver Physiotherapie und gegebenenfalls Gerätetraining deutlich weniger als eine mögliche Operation. Dabei sind Folgekosten (zum Beispiel für eine Reha, Wechsel-OP, eventuelle Komplikationen) noch gar nicht mit eingerechnet. Dennoch gilt: Die Patienten, für die eine Operation sinnvoll erscheint, bekommen sie auch empfohlen.

Wie nehmen die Patienten den Vertrag an?
Gut. Sie sind dankbar, dass ein Team aus Arzt und Physiotherapeut sich um sie kümmert und sie lenkt. Und das in enger Abstimmung untereinander. Auch die beteiligten Krankenkassen steigen im Ansehen ihrer Versicherten. Die positive Stimmung sorgt dafür, dass man die eingeschriebenen Patienten leichter zur Eigeninitiative und zum klugen Umgang mit ihren Beschwerden motivieren kann.

Wie findet man Fachärzte und Physiotherapeuten, die sich beteiligen?
Die Krankenkassen vermitteln interessierten Patienten einen eingeschriebenen Arzt. Die Deutsche Arzt AG hilft als Managementgesellschaft Orthopäden und Unfallchirurgen telefonisch oder über eine entsprechende Website weiter. Aktuell sind noch qualifizierte Physiotherapeuten in den Regionen Leverkusen, München und Münster an einer Zusammenarbeit mit Fachärzten für Orthopädie und Orthopädie und Unfallchirurgie interessiert. Die Deutsche Arzt AG hilft auch bei der Suche nach geeigneten Physiotherapeuten. Der BVOU als Vertragspartner bemüht sich derzeit, das Angebot deutschlandweit flächendeckend auszurollen. Es geht um ein breites Angebot und nicht um eine Verdichtung in wenigen Regionen. Auch so wird dem Antikorruptionsgesetz Rechnung getragen.

Was für ein Unternehmen ist die Deutsche Arzt AG?
Die Deutsche Arzt AG gestaltet den Zugang zu sinnvollen Gesundheitsleistungen schnell, unkompliziert und effizient. Darüber hinaus nutzt sie die Chancen, die die Digitalisierung heute bietet, um Versorgungsprozesse durch gezielten Einsatz digitaler Lösungen wie der Videosprechstunde oder der Online-Therapie zu verbessern.

Sie entwickelt und verhandelt mit Kostenträgern seit längerem Versorgungskonzepte von Ärzten für Ärzte mit dem Ziel der bestmöglichen Patientenversorgung. In der Regel handelt es sich um konservative Therapiekonzepte als Alternative zu Operationen und zur Vermeidung von Langzeit-Arbeitsunfähigkeiten.

Welche Krankenkassen sind bisher beteiligt?
BARMER, DAK Gesundheit, BKK VBU, VIACTIV Krankenkasse, energie BKK.

Was bringt die Videosprechstunde?
Damit sich Arzt, Physiotherapeut und Patient auch außerhalb der Praxen austauschen können, bietet die Deutsche Arzt AG die Videosprechstunde an. Fragen können so online geklärt werden. Hier wurden bereits im Rahmen des vorliegenden Versorgungsvertrages Fallkonferenzen zwischen Ärzten, Physiotherapeuten und Patienten zur Freude aller Teilnehmer durchgeführt. Die Zertifizierung über die KBV ist auf dem Weg.

Was passiert, nachdem der Patient einige Wochen lang engmaschiger therapiert wurde?
Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn sich zeigt, dass eine Operation doch sinnvoll ist, wird diese in der Zwischenuntersuchung empfohlen – die Therapie ist damit erst einmal beendet. Hat die Therapie dem Patienten geholfen, bietet die Deutsche Arzt AG zur Erhaltung der Therapieerfolge mit „NextPhysio“ ein onlinebasiertes Heimtrainingsprogramm an. NextPhysio wurde von erfahrenen Physiotherapeuten entwickelt. Mit mehr als 250 professionell gestalteten therapeutischen Übungsvideos werden Beweglichkeit, Koordination, Kraft, Wahrnehmung oder Stabilität trainiert. An den Versorgungsverträgen teilnehmende Patienten erhalten es für drei Monate individuell zusammengestellt und können damit orts- und zeitungebunden trainieren.

Plant der BVOU weitere Informationen zum Vertrag und seinen Inhalten?
Ja, im Herbst lief bereits über den BVOU StudyClub zu dem Thema ein Webinar, das man sich im Archiv anschauen kann. Ein weiteres Webinar ist bereits in Planung. Darüber hinaus können sich interessierte Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der VSOU-Frühjahrstagung in Baden-Baden direkt am BVOU-Stand informieren. Dort wird eine Mitarbeiterin der Deutschen Arzt AG vor Ort sein.

RKI-Fact sheet zu Physiotherapie veröffentlicht

Berlin – Rund ein Fünftel der Erwachsenen in Deutschland berichtete in einer Befragung von 2014/2015, in den vergangenen zwölf Monaten physiotherapeutische Leistungen beansprucht zu haben. Diese Angabe hat das Robert Koch-Institut (RKI) Anfang 2018 als „Zahl des Monats“ veröffentlicht und auf das Fact sheet „Inanspruchnahme physiotherapeutischer Leistungen“ von Ende 2017 verwiesen.

Im Altersverlauf nimmt die Inanspruchnahme zu und erreicht ihren Höhepunkt bei den 50- bis 59-Jährigen (30,7 % Frauen, 20,1 % Männer). „Angehörige der oberen Bildungsgruppe und Privatversicherte nehmen physiotherapeutische Leistungen häufiger in Anspruch“, so die Auswertung. Auch nutzten Bürger aus den neuen Bundesländern solche Angebote häufiger als Bürger aus den alten. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Anteil der Physiotherapie unter allen Heilmitteln mehr als 70 Prozent. Dies entspreche Ausgaben von 4,4 Milliarden Euro im Jahr 2015.

Quelle: RKI

Bürgerversicherung: Diskussion hält an

Berlin – Anlässlich des Beschlusses der SPD, Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU zu beginnen, hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, mit Blick auf das Gesundheitswesen erklärt: „Natürlich sind Verbesserungen möglich und teilweise auch notwendig. Jedoch wäre es fatal, aus Ideologie ein funktionierendes Gesundheitswesen auf den Kopf zu stellen und gefährliche Experimente einzugehen. Das Beispiel England zeigt aktuell sehr drastisch, wohin staatlich definierte Einheitsvergütungen und Bürgerversicherungen führen – nämlich zu einer schlechteren Versorgung für alle“.

Gassen regte angesichts der guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen an, die Grundleistungen nicht länger zu budgetieren: „Es ist eine Zumutung für Ärzte und Versicherte, dass zehn bis 20 Prozent der Leistungen nicht vergütet werden. Hierdurch könnte ein noch schnellerer Zugang der Patienten gewährleistet werden.“ Sein Vorstandskollege, der Allgemeinmediziner Dr. Stephan Hofmeister, unterstützte ihn: „Beginnen sollten wir mit der Abschaffung der Budgets bei den Grundleistungen. Hier beginnt unmittelbar die Versorgung der Patienten bei Haus- und Fachärzten.“

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, appellierte an die SPD, sich nicht länger in der Jagd auf das „Phantom Zwei-Klassen-Medizin“ aufzureiben. Dies diffamiere nicht nur alle im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) tätigen Akteure, sondern verstelle den Blick für wirklich sinnvolle und längst überfällige Reformen des Gesundheitssystems.

Die Bürgerversicherung dürfe nicht das einzige Thema auf der gesundheitspolitischen Agenda sein, mahnte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands: „Bis heute sind viele Detailfragen zur konkreten Ausgestaltung der Bürgerversicherung ungeklärt. Auch deswegen haben wir uns weder für noch gegen eine Bürgerversicherung ausgesprochen, sondern immer wieder unsere Forderung nach einer vernünftigen und fairen Finanzierung der Primärversorgung wiederholt. Das ist unser Kernanliegen. In welchem Versicherungssystem dies am Ende des Tages geschieht, ist dabei zunächst zweitrangig.“

Wer die Patientenversorgung verbessern wolle, müsse den Honorardeckel bei der Vergütung für gesetzlich Versicherte abschaffen, forderte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes: „Ein Ende der Budgetierung heißt Ende der immer behaupteten Zwei-Klassen-Medizin“, so Dr. Dirk Heinrich. Der Verband reagiert damit auf die jüngsten Äußerungen von Unionsfraktionschef Volker Kauder, der SPD bei den Koalitionsverhandlungen beim Thema Gesundheit entgegenkommen zu wollen.

Die Reform der GKV-Honorare müsse unabhängig von der Bezahlung durch selbstzahlende, meist dann privat versicherte Patienten angegangen werden. Eine Angleichung der Honorare, wie von der SPD gefordert, käme einer Mammutaufgabe für mehrere Legislaturperioden gleich, warnte der NAV-Chef: „Alle Experten – auch die der SPD – sind sich einig: Eine einheitliche Gebührenordnung ist nicht umsetzbar; jedenfalls nicht binnen einer, nicht einmal binnen zweier Legislaturen. Fachleute schätzen, dass ein solches Projekt bestenfalls in zehn bis 15 Jahren zu verwirklichen ist.“

Quellen: KBV, HÄV, NAV, Hartmannbund

Ernährungsforscher erhält renommierten Preis

Potsdam-Rehbrücke – Professor Tim J. Schulz vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) wird am 14. März 2018 mit dem 60.000 Euro dotierten und international renommierten Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstaedter-Nachwuchspreis ausgezeichnet werden.

Die Paul-Ehrlich-Stiftung ehrt den 38 Jahre alten Biochemiker und Ernährungsforscher Schulz für seine biomedizinischen Arbeiten zur Funktion von weißen und braunen Fettzellen.

Eine Option: altersbedingte Knochenbrüche besser therapieren

„Tim Schulz hat mit seiner exzellenten Arbeit einen großen Beitrag zum Verständnis der Fettzellentwicklung und -funktion geleistet“, sagt Tilman Grune, wissenschaftlicher Vorstand des DIfE. „Seine Erkenntnisse sind nicht nur aus ernährungsphysiologischer Sicht relevant, sondern auch aus medizinischer Sicht, denn sie zeigen neue Wege auf, bedeutende Volksleiden wie Adipositas, aber auch damit verbundene Krankheiten wie altersbedingte Knochenbrüche, besser zu therapieren.“

„Wir wissen, dass Übergewicht in der älteren Bevölkerung besonders weit verbreitet ist“, so Schulz. „Ältere Menschen haben auch häufig untypische, sogenannte ektopische Fettzellansammlungen im Knochenmark oder der Muskulatur. Diese Ansammlungen verringern die Regenerationsfähigkeit der betroffenen Gewebe und fördern deren Funktionsverlust sowie das Entstehen von Stoffwechselerkrankungen. Doch warum ist dies so, was passiert auf zellulärer und molekularer Ebene? Das sind spannende Fragen, die wir klären müssen, um neue Präventions- und Behandlungsstrategien entwickeln zu können.“

Kenntnis von weißen und brauen Fettzellen ist noch neu

Erst seit einigen Jahren ist bekannt, dass Erwachsene neben weißem auch braunes Fettgewebe besitzen. Während weiße Fettzellen hauptsächlich der Energiespeicherung und der Wärmedämmung dienen, erzeugen braune Fettzellen Wärme und schützen den Körper auf diese Weise davor, auszukühlen. Beide Fettzelltypen erfüllen damit wichtige physiologische Funktionen. Allerdings können Fettzellen auch dazu beitragen, Krankheiten zu begünstigen.

In einer aktuellen Veröffentlichung haben Schulz und sein Team vor kurzem gezeigt, dass eine fettreiche Ernährung – insbesondere in Kombination mit einem fortgeschrittenen Alter – dazu führt, dass sich im Knochenmark vermehrt spezialisierte (Fett-)Vorläuferzellen ausbreiten. Diese tragen letztlich zu Fettansammlungen im Knochen bei. Dabei setzen die Fettzellen vermehrt ein bestimmtes Enzym frei, das nicht nur die Knochenheilung, sondern auch die Blutbildung im Knochenmark beeinträchtigt. Dieses Enzym ist auch aus der Diabetesforschung bekannt und durch seit Jahren erprobte Medikamente (Gliptine) hemmbar.

Wirkstoffe eventuell auch für Knochenheilung bestimmter Patienten einsetzbar

Die Forscher gehen nun aufgrund ihrer Ergebnisse davon aus, dass diese Therapeutika nicht nur zuckerkranken Menschen helfen, sondern vielleicht auch die Knochenheilung bei älteren, übergewichtigen Patienten verbessern können. Das muss aber erst noch in klinischen Studien gezeigt werden. Darüber hinaus hat Schulz in vielen zellbiologischen Untersuchungen beobachtet, dass auch die Zusammensetzung der Nahrung die Stammzellen des Knochens direkt beeinflusst. Sie bestimmt, ob aus den Stammzellen Knochen- oder Fettvorläuferzellen hervorgehen. Daher will Schulz mit seinem Team künftig untersuchen, inwiefern bestimmte Ernährungsformen und Nahrungsmittelinhaltstoffe dazu geeignet sind, die für die Knochenheilung verantwortlichen Stammzellen zu unterstützen. Schon heute würden die Forschungsergebnisse zeigen, – so Schulz – dass Menschen viel für ihre Knochengesundheit tun können, indem sie besonders im Alter auf ein normales Körpergewicht und eine ausgewogene Ernährung achten.

Der „reguläre” Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis geht in diesem Jahr an den  US-Amerikaner Anthony Cerami (77) und den israelischen Staatsbürger David Wallach (72). Er ist mit 120.000 Euro dotiert und wird wie der Nachwuchspreis am 14. März 2018 in der Frankfurter Paulskirche verliehen. Die beiden Wissenschaftler werden für ihre Forschung zum Botenstoff TNF und dessen Wirkung im Entzündungsgeschehen ausgezeichnet.

Quelle: DIfE, Paul Ehrlich-Stiftung

 

BVOU-Fachstudienreise 2018 nach Israel

Berlin – Ein facettenreiches Land zwischen jahrtausendealter Geschichte und lebendiger Moderne – entdecken Sie die Kontraste Israels an acht erlebnisreichen Tagen mit einem ausführlichen medizinischen Fachprogramm und wissenschaftlicher Reiseleitung im Rahmen einer berufsbezogenen Fachstudienreise. Nutzen Sie das Angebot, das der BVOU zusammen mit der Dr. Augustin Studienreisen GmbH, einem Spezialveranstalter für weltweite Fortbildungsreisen, entwickelt hat. Das Angebot richtet sich an Sie, als interessiertes BVOU-Mitglied, aber gerne auch an Ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannten.

Fachstudienreise nach Israel (Flug ab Frankfurt am Main)

12. bis 19. Juni 2018 oder 15. bis 22. November 2018

ab 1.989,- € pro Person

 

Folgendes Fachprogramm ist vorgesehen (Änderungen vorbehalten):

  • Tel Aviv: Fachbesuch im Chaim Sheba Medical Center. Das Krankenhaus ist eines der größten und bedeutendsten Universitätskliniken im Nahen Osten, das auch einen wichtigen internationalen Ruf für seine medizinische Forschung und Lehre genießt.
  • Kibbuzbesuch: Bei einem Rundgang erhalten Sie Informationen zu dieser einzigartigen Lebensform, die auf eine hundertjährige Geschichte zurückblickt und einen starken Wandel durchlaufen hat. Im Anschluss erfahren Sie Wesentliches über die medizinische Versorgung in einem solchen Sozialsystem.
  • Totes Meer: Seminartag mit Informationen zur Psoriasis-Behandlung
  • Jerusalem: Fachbesuch im Hadassah Krankenhaus. „Building a better world through medicine” ist das Motto des Krankenhauses, nach welchem unabhängig von Religion, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit behandelt wird.

Teilnehmer am Fachprogramm erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Da wir mit reger Beteiligung an dieser Sonderreise rechnen und die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollten Sie sich bei Interesse baldmöglichst an die Geschäftsstelle wenden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!