Archiv für den Monat: April 2017

Notfallversorgung: KBV verteidigt Abklärungspauschale

Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat die neue Abklärungspauschale verteidigt, die Notfallambulanzen und Bereitschaftsdienstpraxen seit dem 1. April abrechnen können.

Es gehe dabei nicht um eine Notfallversorgung im Zwei-Minuten-Takt, wie unter anderem der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands kritisiert hatte. Es gehe vielmehr darum, Patienten, bei denen es sich offenkundig nicht um einen Notfall handle (zum Beispiel Rezeptverlängerungen oder Bagatellerkrankungen), der jeweils angemessenen Versorgungsform zuzuführen, erklärte Gassen in einem Videointerview mit KV-on.

Mit der Abklärungspauschale sollen die Notaufnahmen der Krankenhäuser und Bereitschaftsdienstpraxen entlastet werden. „Dafür haben wir dieses Instrument geschaffen, und ich halte das für sehr sinnvoll,“ so Gassen.

Die Abklärungspauschale wurde zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen (Tag: GOP 01205, Bewertung: 4,74 Euro (45 Punkte); Nacht/Feiertage: GOP 01207, Bewertung: 8,42 Euro (80 Punkte)). Sie kann von Bereitschaftsdienst- und Notfallärzten abgerechnet werden, wenn sich herausstellt, dass ein Patient keine dringende Behandlung benötigt, sondern von einem niedergelassenen Arzt in der normalen Sprechstunde versorgt werden kann.

Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U

Baden-Baden – Wie sieht die Zukunft der Orthopädie und Unfallchirurgie in Klinik und Praxis aus? Wie verändern sich Arbeitsbedingungen, Sektorendefinitionen und die Patientenversorgung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels? Darüber werden Experten im Rahmen der Podiumsdiskussion des BVOU auf der diesjährigen VSOU-Frühjahrstagung am 29. April in Baden-Baden diskutieren.

Die Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. April statt und will unter dem Motto „Das Ganze ist mehr…“ einen Blick über den Tellerrand von O und U werfen. Neben dem wissenschaftlichen Programm bietet der Kongress eine große Industrieausstellung, zahlreiche Workshops und Seminare sowie mehrere Podiumsdiskussionen.

Die vom BVOU organisierte Podiumsdiskussion „Perspektiven für Klinik und Praxis in O und U – wie geht es weiter?“ wirft vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der vermehrten Nachfrage orthopädisch-unfallchirurgischer Leistungen einen Blick auf die Themen Arbeitsbedingungen, Sektorendefinition, Weiterbildung und Honorierungssystem in Klinik und Praxis. Fachkundige Repräsentanten aus O und U werden zu den verschiedenen Themen Stellung nehmen und die Zukunftsperspektiven gemeinsam mit den Teilnehmern diskutieren.

Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, und Dr. Christian Hauschild, Landesvorsitzender des BVOU Schleswig-Holstein und Sprecher der Landesvorsitzenden im BVOU. Weitere Teilnehmer sind BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karl Dieter Heller, Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU sowie Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Die Veranstaltung findet am Samstag, den 29. April 2017, von 11.00 bis 12.30 Uhr im Auditorium des Kongresshauses Baden-Baden statt. Die Moderatoren und der BVOU-Vorstand würden sich über eine rege Beteiligung an der Diskussion freuen.

Erfolgreiche Infektionsprävention braucht Partner

Melsungen – Infektionsprävention in Krankenhäusern steht ganz oben auf der Agenda des Bundesgesundheitsministeriums. Krankenhäuser brauchen dafür Partner, die ihre Probleme erkennen und mit ihnen gemeinsam neue Wege gehen.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

400.000 bis 600.000 Patienten erkranken jährlich an Krankenhausinfektionen, die zum Teil vermieden oder frühzeitig behandelt werden könnten. Neben dem Patientenleid, das durch Infektionen verursacht wird, bedeuten sie für das Krankenhaus auch einen immensen Kostenfaktor. Autoren einer Studie der Universität Rostock haben vorgerechnet, dass zum Beispiel durch eine Wundinfektion nach Hüftimplantation zusätzliche Kosten von 13.000 Euro entstehen.

Für eine erfolgreiche Infektionsprävention in Krankenhäusern sind ein gezieltes Maßnahmenbündel notwendig und Partner, die sich mit dieser Problematik ausführlich befasst haben und neue Wege gehen.

Die Kompetenz von B. Braun basiert auf 30 Jahren Forschung und Erfahrung auf dem Gebiet der Hautdesinfektion und Wundbehandlung. Die Hautdesinfektionspräparate inklusive der Produkte zur Wund- und Schleimhautantiseptik decken ein weites Indikationsspektrum ab und zeichnen sich durch eine schnelle und zuverlässige Wirksamkeit in Verbindung mit ausgezeichneter Hautverträglichkeit aus.

Keimlastreduzierende Waschung mit Prontoderm

Für Mitglieder des BVOU unterbreitet B. Braun folgendes Angebot: Gemeinsam analysieren wir die Ist-Situation in Ihrem Haus und erarbeiten neue Prozesse und Sets zur Infektionsbekämpfung. Eine Maßnahme kann zum Beispiel die keimlastreduzierende Waschung, begleitet von Haarwäsche, Nasenpflege und Mundspülung darstellen, die der Patient zuhause selber durchführen kann. Sie finden dazu zwei Filme auf unserer Website, die einmal die Waschung mit Prontoderm zuhause zeigen und zweitens die keimlastreduzierende Waschung eines Patienten auf der Intensivstation.

Autor: B. Braun Melsungen AG

Kontakt:
B. Braun Melsungen AG
Peter Pfaff
Carl-Braun-Straße 1
34201 Melsungen
Email: peter.pfaff@bbraun.com

Krankenhaus

Marburger Bund fordert mehr Struktur in der Weiterbildung

Berlin – Im Vorfeld des 120. Deutschen Ärztetages hat der Marburger Bund (MB) seine Forderungen zur Verbesserung der ärztlichen Weiterbildung vorgestellt. In einem Thesenpapier spricht sich der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte für eine kompetenzorientierte Neugestaltung und klare, verbindliche Strukturen in der Weiterbildung aus. Zudem fordert er eine Stärkung der Rolle der Landesärztekammern als Organisatoren und Richtliniengeber für die Facharztweiterbildung.

Eine strukturierte Weiterbildung sei die Voraussetzung für die Qualität der ärztlichen Berufsausübung und damit auch für die Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung, betont der MB in seinem Thesenpapier. Der Berufsalltag vieler junger Ärzte lasse allerdings oft nur wenig Zeit für die Inhalte der Weiterbildung: insbesondere der stationäre Bereich sei aufgrund des zunehmenden ökonomischen Drucks von hoher Arbeitsverdichtung, permanenter Unterbesetzung und Personalfluktuation geprägt, erklärte Dr. Henrik Herrmann, Mitglied des Bundesvorstands des MB, bei einem Pressegespräch vergangene Woche in Berlin.

Junge Ärzte zunehmend überlastet

Dass fehlende Strukturen in der Weiterbildung und zu wenig Zeit im Arbeitsalltag junge Ärztinnen und Ärzte zunehmend belasten, zeigte kürzlich auch eine Online-Umfrage des Hartmannbundes. Demnach bewertet lediglich rund ein Drittel der 1.300 befragten Assistenzärzte seine Arbeitssituation als „sehr gut“ (5,8 Prozent) oder „gut“ (29,5 Prozent). Fast zwei Drittel der jungen Ärztinnen und Ärzte vergeben Noten von „befriedigend“ (32,2 Prozent) über „ausreichend“ (20,2 Prozent) bis hin zu „mangelhaft“ (12,3 Prozent).

Der MB sieht hier vor allem auch die Krankenhäuser in der Pflicht, mehr Freiraum für die ärztliche Weiterbildung zu schaffen – etwa indem Assistenzärzte von unnötiger Verwaltungsarbeit und Dokumentation entlastet werden.

Ambulante Weiterbildung stärken

Aber auch die ambulante Weiterbildung müsse durch die Schaffung gleichrangiger Konditionen gestärkt werden, fordert der Verband. Nach wie vor bleibe die Vergütung von Ärztinnen und Ärzten in ambulanter Weiterbildung – ob in Arztpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren – hinter der in kommunalen Krankenhäusern zurück. Auf mittlere Sicht müsse es auch hier tarifvertragliche Regelungen geben, wie es sie in Kliniken bereits gibt.

Kompetenzorientierung im Mittelpunkt

Die geplante Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung, die auf dem kommenden Ärztetag Ende Mai in Freiburg erneut zur Diskussion steht, sieht einen neuen, kompetenzbasierten Ansatz in der Facharztweiterbildung vor. Damit soll es für junge Ärztinnen und Ärzte künftig nicht länger darum gehen, strikte Zeiten in bestimmten Fachgebieten zu absolvieren, sondern klar definierte Kompetenzen und Fertigkeiten zu erwerben.

Der MB befürwortet den kompetenzorientierten Ansatz ausdrücklich und verspricht sich davon vor allem eine bessere inhaltliche Strukturierung der Weiterbildung, aber auch die Möglichkeit flexiblerer Weiterbildungszeiten. Denn bisher sei eine Weiterbildung in Teilzeit oft nicht sinnvoll möglich und die Facharztanerkennung verzögere sich – mit negativen Auswirkungen auf die Karrierechancen gerade junger Ärztinnen, betonte Herrmann. Hier fordert der Verband mehr Flexibilität von Weiterbildern und Arbeitgebern. Außerdem gehörten die Mindestweiterbildungszeiten auf den Prüfstand: der MB plädiert für eine Gesamt-Weiterbildungszeit von maximal 60 Monaten.

Mehr Verbindlichkeit für Weiterzubildende

Um neben klaren inhaltlichen Strukturen auch mehr Verbindlichkeit für Ärzte in Weiterbildung zu schaffen, fordert der MB darüber hinaus Weiterbildungsverträge zwischen dem weiterbildungsberechtigten Arzt und dem Weiterzubildenden sowie ein elektronisches Logbuch. Die Standards für die Weiterbildungsverträge müssten von den Landesärztekammern festgelegt und überwacht werden, erklärte Dr. Hans-Albert Gehle, Mitglied des Bundesvorstands und Vorsitzender des Arbeitskreises Fort- und Weiterbildungspolitik des MB.

MB sieht Landesärztekammern in der Pflicht

Auch darüber hinaus seien die Ärztekammern als „Garanten einer unabhängigen, allein der Qualität ärztlicher Berufsausübung verpflichteten Weiterbildung“ gefragt, den Prozess der kompetenzbasierten Weiterbildung künftig noch stärker zu begleiten und ein einheitliches Vorgehen zu garantieren, forderte Herrmann. Die Kammern hätten in den letzten Jahren bereits viel unternommen, um die Weiterbildung zu verbessern, sagte Gehle. Zumeist seien dies allerdings vereinzelte „Inselprojekte“ gewesen, denen es an Struktur und Koordination fehlte.

Personelle Ressourcen stärken

Neben dem Engagement der Kammern brauche es außerdem auch weiterbildungsbefugte Ärzte, die die geschaffenen Strukturen im Auge behalten, so Gehle. Dafür schlägt der MB sogenannte „Kümmerer“ vor, erfahrene Oberärzte, die sich neben der Patientenversorgung schwerpunktmäßig um die Weiterbildung kümmern und als Mentoren für die jungen Ärztinnen und Ärzte fungieren, erklärte Herrmann. Dieser Mehraufwand mache es allerdings auch erforderlich, dass zusätzliche finanzielle Mittel für die Weiterbildung bereitgestellt würden.

Abschluss der Novellierung für 2018 geplant

Seit dem vergangenen Jahr befinden sich Bundesärztekammer und Landesärztekammern in Gesprächen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden, darunter auch dem BVOU, um sich über die inhaltliche Gestaltung der Muster-Weiterbildungsordnung auszutauschen. Auf dem kommenden Ärztetag in Freiburg soll zunächst der Abschnitt B – die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung und das Glossar – beschlossen werden. Bis Mitte 2018 soll die neue Muster-Weiterbildungsordnung endgültig verabschiedet werden.

Mastertrainer-Initiative des BVOU

Neben der Mitarbeit an der neuen Muster-Weiterbildungsordnung engagiert sich der BVOU auch darüber hinaus für eine strukturierte Weiterbildung in O und U: gemeinsam mit weiteren Partnern hat der Verband die Mastertrainer-Initiative ins Leben gerufen, um die Qualität der Facharztweiterbildung zu verbessern. Dabei werden erfahrene Weiterbilder zu einem Mastertrainer ausgebildet und in der Anwendung einfacher Instrumente zur Strukturierung der Facharztweiterbildung in ihren Einrichtungen geschult.

SpiFa initiiert Aktionsbündnis Belegarztwesen

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat ein Aktionsbündnis Belegarztwesen zur Gestaltung der fachärztlichen Tätigkeit an der Schnittstelle ambulant/stationär ins Leben gerufen.

Die ersten Entwürfe von Parteiprogrammen für die Bundestagswahl 2017 sowie erste entstehende Positionspapiere der Politik verdeutlichten, dass die ärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär auch zukünftig weiterhin im Fokus der Gesundheitspolitik stehen wird, so der SpiFa in einer Pressemitteilung. Für die Gestaltung dieser Schnittstelle hat der Verband in seiner Gremienstruktur einen Schnittstellenausschuss ambulant/stationär etabliert, der sich mit allen Fragen der fachärztlichen Tätigkeit in Niederlassung und Klinik beschäftigt.

Das heute bestehende Belegarztwesen gemäß § 121 SGB V, welches eine Möglichkeit der fachärztlichen Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär darstellt, werde laut SpiFa derzeit regional sehr unterschiedlich gelebt und stehe vor einem Aussterben in der fachärztlichen Versorgung. Dabei biete diese Versorgungsform dem Patienten eine herausragende qualitative Behandlungsmöglichkeit, wie der SpiFa betont: zum einen bedürfe es keiner Behandlung im Krankenhaus und zum anderen werde so eine durchgehende Betreuung durch den gewählten Facharzt sichergestellt.

„Das Belegarztwesen der Zukunft ist nicht nur für niedergelassene Fachärzte interessant, sondern sollte nach unserer Vorstellung auch für Fachärzte aus dem stationären Versorgungsbereich attraktive und selbstbestimmte Mitwirkungsmöglichkeiten bieten.“, so Dr. Andreas Hellmann, stellvertretendes Vorstandsmitglied im Bundesverband der Belegärzte e.V. (BdB) sowie Mitglied im Schnittstellenausschuss ambulant/stationär des SpiFa.

Das Aktionsbündnis Belegarztwesen hat sich zum Ziel gesetzt, das bestehende Belegarztsystem zu einer modernen Struktur der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Dazu lägen bereits viele Vorschläge auf dem Tisch. Diese zu bündeln und an die Politik sowie die Selbstverwaltung zu adressieren, sei in den nächsten Monaten die Aufgabe des SpiFa.

Quelle: SpiFa

Neues aus der Orthopädischen Rheumatologie

Ratzeburg – Ob aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Versorgung Rheumakranker, die Stärkung der konservativen Inhalte oder die Beteiligung der orthopädischen Rheumatologen im ASV-Kernteam – auch in diesem Frühjahr hat das BVOU-Referat Orthopädischen Rheumatologie viel Neues zu berichten. Die Leiter des Referats, Prof. Wolfgang Rüther und Dr. Uwe Schwokowski, freuen sich auch weiterhin über das Interesse und die rege Beteiligung der BVOU-Mitglieder an künftigen Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen, damit das Fach O und U ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung Rheumakranker in Deutschland bleibt.

Intensivmeeting der DGORh

Das Intensivmeeting der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) am 4. März in Hamburg wartete mit einem Novum auf: bisher legte die jährliche Veranstaltung ihren Fokus auf die operative ORh, in diesem Jahr wurden nun erstmals auch Themen für konservativ tätige Kollegen angeboten. Es ist ein Anliegen des DGORh-Präsidenten Prof. Wolfgang Rüther, zunehmend auch die nicht-operativen Themen einzubringen und in der Kooperation mit dem BVOU-Referat die Position der konservativen ORh zu stärken. Die konservative Sitzung wurde von den etwa 40 Teilnehmern des Meetings gut angenommen. Kollegen aus Klinik und Niederlassung diskutierten ausführlich über die Frühdiagnostik, die frühe Therapie – „hit hard and early“ – und entsprechende weitere Therapie rheumatischer Erkrankungen – „treat to target“.

12. Rheuma Update in Wiesbaden

Das 12. Rheuma Update fand am 17. und 18. März in Wiesbaden statt und informierte wie schon in den Jahren zuvor ausführlich über den aktuellen Forschungsstand und die entscheidenden Studien aus dem letzten Jahr. Zu den Themen, die dabei auf dem Programm standen, zählten unter anderem die Diagnostik und Therapie der rheumatoiden Arthritis; Arthrose, Schmerztherapie und Fibromyalgie; Bildgebung sowie Spondyloarthritiden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden in den kommenden Rheuma Refreshern und ADO-Zert-Kursen Thema sein, sodass auch interessierte Kollegen Gelegenheit haben, sich auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen.

Der orthopädische Rheumatologe im ASV-Kernteam

Darüber hinaus brachte das Rheuma Update auch neue Informationen über den aktuellen Stand der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV): in einem persönlichen Gespräch am Rande der Veranstaltung berichtete der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Dr. Ludwig Kalthoff, über die zukünftige Kooperation mit den Orthopädischen Rheumatologen in der ASV. Der internistische Rheumatologe ist als Teamleiter für die Zusammensetzung des Kernteams zuständig. Er sucht demnach einen Orthopädischen Rheumatologen aus, der in einer Entfernung von unter 30 Minuten von der Teamleitung tätig ist. Eine gemeinsame Sprechstunde von mindestens zwei Kernteam-Mitgliedern kommt auf Wunsch des Patienten zustande, möglicherweise auch auf Wunsch des Teamleiters. Kalthoff begrüßt die Kooperation mit der orthopädischen Rheumatologie ausdrücklich und gab an, dass gerade auch die Patientenvertreter diesen Wunsch dargelegt hätten. Er sieht die Kooperation mit dem ORh insbesondere bei der Fragestellung der OP-Indikation und kann auch den Vorschlag einer begleitenden orthopädie-technischen Versorgung nachvollziehen.

Konstruktive Zusammenarbeit mit den Internisten

Insgesamt hat sich das interdisziplinäre Klima und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen orthopädischer und internistischer Rheumatologie deutlich verbessert – wovon nicht zuletzt die Patienten erheblich profitieren können. Die Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga, Frau Rotraut Schmale-Grede, fordert in einem aktuellen Artikel diese Zusammenarbeit zum Wohle der Rheumapatienten vehement ein. Auch Prof. Rüther berichtet im Hinblick auf die Abstimmungen zur Weiterbildungsordnung über konstruktive Gespräche zwischen der DGORh, der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie.

Informationen zur ASV-Beteiligung

Nun sind vor allem auch die über 500 orthopädischen Rheumatologen gefragt, sich im Kernteam der ASV Rheuma zu beteiligen. Die endgültige Fassung soll im Mai vom GBA in Berlin beschlossen werden und die Einschreibungen dann kurzfristig erfolgen. Eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema wird am 21. Juni im Klinikum Bad Bramstedt stattfinden. Nähere Informationen dazu können beim Team der ADO in Berlin erfragt werden (Tel.: 030-797444-404).

Termine auf dem VSOU in Baden-Baden

Auch beim ADO-Zert-Kurs III am 28. April im Rahmen der VSOU-Frühjahrstagung wird das Thema ASV eine wichtige Rolle spielen. Hier geht es insbesondere um die Schnittstelle konservativ-operativ, denn diese Entscheidung wird gerade vom ORh zu fällen sein. Nach Absprache mit der ADO soll es interessierten ORh eventuell ermöglicht werden, den Kurs nur am Freitag zu Sonderkonditionen besuchen zu können. Weitere Termine im Rahmen des VSOU sind der Rheuma Refresher am 27. April mit den Neuigkeiten vom Rheuma Update in Wiesbaden und eine Session am 28. April zum Thema „Psoriasisarthritis – mehr als nur ein Hautproblem“.

Weitere Termine: RhefO und Psoriasisarthritis                            

Für RhefOs, die dieses Zertifikat auch für das Jahr 2017 erhalten wollen, besteht neben einer erneuten Teilnahme an einem ADO-Zert-Kurs III auch die Möglichkeit, ihr Wissen beim Rheuma-Super-Refresher im September in Berlin auf den aktuellen Stand zu bringen. Nähere Informationen sind wie immer über das ADO-Team erhältlich.

Außerdem sind weitere Veranstaltungen zum Thema Psoriasisarthritis geplant: am 3. Mai mit Dr. Thomas Gräber in Gütersloh, am 10. Mai in Kooperation mit Prof. Ralph Gaulke an der Medizinischen Hochschule Hannover, am 7. Juni mit Dr. Markus van Emden in Meerbusch, am 9. Juni mit Dr. Christoph Biel am Universitätsklinikum Gießen sowie mit Dr. Philipp Bolze in Ludwigshafen.

Uwe Schwokowski,
Leiter des Referates Orthopädische Rheumatologie im BVOU

Pflegebedürftige: wenig Kontakte zu manchen Fachärzten

Berlin – Die Versorgung von Pflegebedürftigen spielt in den Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im Durchschnitt nur eine geringe Rolle. Nach Angaben im jüngsten Pflege-Report lag der Anteil der Fälle im Jahr 2015 insgesamt bei unter zehn Prozent. Der Anteil der Fälle von Pflegebedürftigen, die von niedergelassenen Orthopädinnen und Orthopäden versorgt wurden, betrug danach rund fünf Prozent. Bei den Neurologen waren es fast 22 Prozent, bei den Psychiatern circa 14 Prozent.

Bei Hausärztinnen und Hausärzten lag der Anteil der erfassten Abrechnungsfälle, die auf Pflegebedürftige entfallen, dem Pflege-Report zufolge nur bei knapp acht Prozent. Dieses Ergebnis wird aber nach eigenen Angaben im Report verzerrt dadurch, dass weder Hausarztverträge nach § 73 b Sozialgesetzbuch V noch Integrationsverträge einbezogen wurden.

Umgekehrt ergeben die Datenanalysen, dass 2015 nahezu alle Pflegebedürftigen mindestens einen Arztkontakt pro Quartal hatten (96 Prozent), davon fast 89 Prozent einen hausärztlichen Kontakt. Facharztgruppen, die unter diesem Blickwinkel häufig konsultiert wurden, waren Urologen, Gynäkologen sowie Neurologen.

Der Pflege-Report wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben. In den letzten beiden Jahren standen die Pflegenden im Vordergrund, in diesem Jahr die Pflegebedürftigen und ihre Versorgung. Kritische Hinweise enthält der Report 2017 unter anderem zum Einsatz von Psychopharmaka bei Pflegebedürftigen.

Helm auf beim Radfahren – in jedem Alter

Berlin – Während die meisten Eltern ihrem Kind einen Helm aufsetzen, tragen sie selbst oftmals keinen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) hin. Orthopäden und Unfallchirurgen empfehlen: Helm auf beim Fahrradfahren – in jedem Alter. „Wirken Erwachsene nicht als Vorbild, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder später im Jugend- und Erwachsenenalter weiterhin einen Helm tragen“, sagt DGOU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Kinder tragen Helme – Erwachsene nicht

Die Helmtragequote von Erwachsenen lag 2015 laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) deutlich unter der von Kindern. Demnach trugen 76 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren einen Helm. Bei den Radfahrern ab 17 Jahren sinkt die Helmtragequote deutlich: 17-21 Jahre: ca. 7 Prozent; 22-30 Jahre: ca. 8 Prozent; 31-40 Jahre: ca. 14 Prozent; 41-60 Jahre: ca. 20 Prozent; ab 61 Jahre ca. 18 Prozent. Fahrradunfallforscher und DGOU-Präventionsexperte Dr. Christian Juhra sagt: „Die hohe Anzahl an Kindern, die einen Helm tragen, zeigt, dass Eltern ihre Kinder schützen wollen. Genauso verantwortungsvoll sollten sie auch für sich handeln und grundsätzlich selbst zum Helm greifen – damit sie auch nach einem Unfall noch für ihre Kinder da sein können.“

Fahrradhelme können Leben retten

Ein Fahrradhelm schützt den Kopf, indem er die Energie reduziert, die bei einem Aufprall auf den Schädel wirkt – Helmträger erleiden damit weniger schwere Kopfverletzungen. Zudem können tödliche Hirnverletzungen um 60 bis 70 Prozent reduziert werden. Daten aus dem TraumaRegister DGU® (TR-DGU) zeigen: Bei den lebensgefährlich verletzten Fahrradfahrern ist das schwere Schädel-Hirn-Trauma die Hauptverletzung. Das TR-DGU erfasst im Durchschnitt jährlich circa 2.500 Radfahrer, die nach einem Unfall in einem Traumazentrum der Initiative TraumaNetzwerk DGU® intensivmedizinisch versorgt werden müssen – die meisten schweren Unfälle ereignen sich im Zeitraum von April bis September. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2016 rund 15.000 schwerverletzte und 66.368 leichtverletzte Radfahrer. 392 Menschen starben bei einem Fahrradunfall.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)

SpiFa kritisiert Positionierung zu Direktzugang

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) mahnt bezüglich der Überlegungen der Union, ärztliche Leistungen vermehrt an nichtärztliche Gesundheitsberufe zu übetragen, zur Zurückhaltung. „Von Delegation zu sprechen, aber die Substitution voranzubringen, findet unseren aktiven Widerstand“, kommentierte Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied der SpiFa.

„Der SpiFa bekennt sich ausdrücklich zur notwendigen Diskussion über die Veränderung des Berufsbildes ,Arzt’. Dabei spielt Veränderung durch die Nutzung neuer Medien und Technologien, aber auch das Wissen und Können anderer nichtärztlicher Berufe sicher eine Rolle. Deutlich zu machen ist dabei jedoch, dass eine jede Leistung, die im Rahmen von Diagnose und Therapieentscheidung eines Arztes veranlasst oder verordnet wird und am Ende ihre Legitimation und Rechtfertigung aus dem Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient findet, eindeutig in der Verantwortung des Arztes bleiben muss.“

Heilmittelerbringer wollen Direktzugang

Die Kritik bezieht sich unter anderem auf den Entwurf eines Positionspapiers der CDU zum Gesundheitswesen, der derzeit kursiert. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte zudem Ende März einen Kongress veranstaltet. Thema war die Kooperation zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufen. Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände, lobte dort die Anstrengungen der Koalition für die Heilmittelerbringer, sagte aber, ihre wirkliche Forderung sei der Direktzugang zur Versorgung: „Wir wollen den Ärzten nichts wegnehmen, aber unsere eigenen Kernkompetenzen nutzen.“ Allerdings wäre es ihrer Meinung nach im Sinne der Patientensicherheit notwendig, dass diejenigen, die den Direktzugang beanspruchen wollen, eine Prüfung ablegen beeziehungsweise entsprechende Nachweise vorlegen.

Akademisierung bringt nicht automatisch mehr Geld

Weitere Vertreter der Heilmittelerbringer forderten mehrheitlich ein Ende des Schulgelds, eine bessere Bezahlung, die Akademisierung der Heilberufe und mehr Autonomie. Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik, regte an, man solle sich bei der Diskussion um die Zusammenarbeit ärztlicher und nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe mehr auf die Frage konzentrieren, wie man gemeinsam den Therapieerfolg gewährleiste: „Wenn ein Arzt meine Fachkompetenz als Orthopädietechniker nicht sieht, kann ich mich zu Tode studieren.” Seine Lehrlinge fragten zudem nicht nach der Akademisierung, sondern danach, was sie später verdienen könnten. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, sprach sich für eine Teil-, aber gegen eine Vollakademisierung der Heilberufe aus.

Man müsse die medizinische Verantwortung angesichts sich abzeichnender künftiger Versorgungsengpässe auf mehr Schultern verteilen, hatte Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, beim Kongress betont. Eine Neujustierung hin zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe müsse gleichwohl gut abgewogen und durchdacht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte: „Wichtig ist, dass die Modellprojekte jetzt gemacht werden.“ Damit bezog er sich auf Modellprojekte zur Blankoverordnung, die im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vorgesehen sind. Damit trage man auch dem Selbstverständnis eines Berufs Rechnung, selbst über das zu entscheiden, was man am besten könne, so Gröhe.

Diagnose und Therapieplanung sind ärztliche Aufgaben

Der BVOU hatte sich bereits im Februar mit Kritik geäußert. „Eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die Therapie zu planen, notwendige Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zu verordnen und den Verlauf der Genesung zu kontrollieren und zu bewerten – all das zählt zu den ärztlichen Aufgaben“, betonte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher damals.  „Teile davon lassen sich nicht ohne Risiken auf andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten übertragen.“ Aktuell hatte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberberg, Dr. med. Norbert Metke, kritisiert, dass im Rahmen der Blankoverordnung Physiotherapeuten die Dauer der Therapie festlegen.