Archiv für den Monat: März 2017

Antibiotika wirksam gegen chronische Rückenschmerzen

Frankfurt am Main – Etwa die Hälfte der Patienten mit chronischen Schmerzen im unteren Rücken weisen bei Untersuchungen im MRT Ödeme im Knochenmark, so genannte ‚modic changes’, auf. Diesen Patienten könnte künftig durch eine Behandlung mit Antibiotika geholfen werden. Entdeckt wurde dies von der dänischen Forscherin Dr. Hanne Albert, die dafür vergangene Woche im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages 2017 in Frankfurt am Main mit dem Deutschen Schmerzpreis ausgezeichnet wurde.

Bei ersten Untersuchungen konnte Albert in dem nach einem Bandscheibenvorfall entnommenen Gewebe bei mehr als 50 Prozent der Patienten Bakterien nachweisen. Zu einem Großteil war das Gewebe mit P. acnes infiziert. Dieses Bakterium, das zur natürlichen Mundflora gehört, gelangt beispielsweise über kleine Verletzungen, die beim Zähneputzen entstehen, ins Blut. Über neu gebildete Kapillaren an dem ausgetretenen Gewebe der Bandscheibe gelangen die Bakterien schließlich ins Innere der Bandscheibe und verbleiben dort auch nach einer Ausheilung des Bandscheibenvorfalls und verursachen Entzündungen, Knochenödeme und Schmerzen.

Dies brachte Albert auf die Idee, in einer Pilotstudie zu testen, ob Antibiotika gegen den Bakterienbefall und damit auch gegen die Rückenschmerzen der Patienten wirken könnten. Bereits die Ergebnisse dieser ersten Studie zeigten eine signifikante Verbesserung – sowohl der Schmerzsymptome als auch der funktionellen Beschwerden der Patienten. Weitere randomisierte, Placebo-kontrollierte Studien bestätigen das Ergebnis. Die Patienten erhielten über einen Zeitraum von 100 Tagen 3-mal täglich 1.000 mg Amoxicillin. Erste Effekte zeigten sich nach 6 bis 8 Wochen und setzten sich über eine Follow-up-Zeit von einem Jahr, in einer weiteren Studie sogar über zwei Jahre, fort.

Antibiotika bei „modic changes“ mit Bakteriennachweis

Auf die Frage, ob nun alle Patienten mit Schmerzen im unteren Rücken mit Antibiotika behandelt werden sollen, sagte Albert: „Nein, aber diejenigen mit ‚modic changes’, bei denen Bakterien eine Rolle spielen, profitieren enorm.“

Dies sei ein revolutionärer Ansatz in der Schmerzmedizin, der nicht nur das Leiden von Millionen von Patienten lindern, sondern auch enorme Kosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeiten und Frühberentungen einsparen könnte. „Hanne Albert hat mit ihrer bahnbrechenden Arbeit schmerzmedizinische Denkweisen nachhaltig verändert und eine neue Diskussionsbasis zum Verständnis von chronischen Rückenschmerzen geschaffen“, so Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin in seiner Laudatio.

Der Deutsche Förderpreis für Schmerzforschung und Schmerzmedizin wird jährlich verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert. Wissenschaftlicher Träger des Preises ist die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin, die den Preis gemeinsam mit der Deutschen Schmerzliga verleiht.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin

Erster „Vordenker Award“ der Gesundheitswirtschaft verliehen

Berlin – Der Gesundheitsmanager Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender des christlichen Krankenhausverbundes Agaplesion, hat den „Vordenker Award“ der Gesundheitswirtschaft erhalten. Die Auszeichnung, die am vergangenen Freitag auf dem DRG-Forum in Berlin erstmalig verliehen wurde, würdigt Persönlichkeiten, die mit innovativen Ideen und Projekten ein Vorbild für die Verbesserung der Versorgung sind. Der Preis wird gemeinsam von der B. Braun-Stiftung, der Initiative Gesundheitswirtschaft und dem Bibliomed-Verlag vergeben.

Die Jury würdigte Horneber als einen im Digitalen wie im Analogen herausragenden Vernetzer. „In idealtypischer Weise verknüpft der Laureat Innovationsgeist mit betriebswirtschaftlicher Vernunft und ethischer Verantwortung“, hieß es in der Laudatio. Damit leiste Horneber einen preiswürdigen Beitrag zur Verbesserung einer modernen, bezahlbaren und menschlichen Patientenversorgung.

„Markus Horneber vermittelt die Werte und Ansätze, die wir in der B. Braun-Stiftung leben und nach denen wir unsere Programme ausrichten. Unternehmertum braucht soziale und ethische Verantwortung, aber auch Mut, neue Wege zu gehen,“ lobte Stifterin und Vorstandsmitglied der B. Braun-Stiftung Barbara Braun-Lüdicke den Preisträger.

„Kreative Ideen in die Gesundheitswirtschaft einzubringen und mit Ihnen Erfolg zu haben, prädestiniert für den Vordenker Award. Deshalb engagiert sich die Initiative Gesundheitswirtschaft bei der Vergabe dieses Preises. Denn ohne innovative Menschen ist gerade in so „stürmischen Zeiten“, wie der unseren, die Zukunft nicht positiv zu gestalten,“ ergänzte Prof. Heinz Lohmann, Jury-Vorsitzender und Vorsitzender der Initiative Gesundheitswirtschaft.

Der Gesundheitsmanager Markus Horneber, Jahrgang 1965, leitet seit 2012 Deutschlands größten konfessionellen Krankenhauskonzern Agaplesion mit Hauptsitz in Frankfurt. Als Auszeichnung erhielt Horneber die Bronzeplastik „Papers“ der beiden russischen Künstlerinnen Maria und Natalia Petschatnikov. Zudem wird er Herausgeber eines Buches zum Thema „Digitalisierung ist Chefsache – wie die digitale Transformation im Krankenhaus gelingt“ und nimmt als Ehrengast an einer Management-Reise nach China teil. Die Reisegruppe besucht dort Krankenhäuser und nimmt innovative Versorgungskonzepte unter die Lupe.

Quellen: B. Braun, Initiative Gesundheitswirtschaft

Ärzte lehnen Modellversuch Physiotherapie ab

Stuttgart – Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. med. Norbert Metke, hat Ende März harsche Kritik am vom Gesetzgeber vorgesehenen Modellversuch Physiotherapie geübt. Metke ist Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Rehabilitationswesen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es den Physio­thera­peuten ermöglicht werden, nach ärztlicher Diagnosestellung die Therapie, vor allem aber deren Dauer, ohne ärztliche Kooperation festzulegen.

Keine Experimente am Patienten

„Physiotherapie ist auch im längerfristigen Verlauf einer Erkrankung nur eine von vielen Therapiemöglichkeiten“, so Metke in einer Pressemitteilung der KVBW. „Häufig müssen gar keine Maßnahmen ergriffen werden, statt­dessen ist in solchen Fällen ein Gespräch, eine Medikation oder operative Versorgung oder auch eine psychotherapeutische Behandlung angebracht.“ Die Auswahl, welche Therapie für die spezifischen Beschwerden des Patienten geeignet sei, habe in Abwägung zueinander alleine der Arzt erlernt. Insofern begrüße man grundsätzlich die sogenannte Blankoverordnung.

Der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Johannes Fechner gab aber zu bedenken: „Die Festlegung der Therapiedauer entzieht dem Arzt die Kontrollmöglichkeit im bisherigen Umfang und führt damit zu weniger Therapiesicherheit des Patienten. Wir sehen in der Ausgestaltung des Modells daher ein Experiment am Kranken, das wir ablehnen.“

Problematische Ausgabensteigerung

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher wird in der Pressemitteilung mit dem Hinweis zitiert: „Schon heute ist die Physiotherapie Preistreiber Nummer eins in den Gesundheitsausgaben mit einer jährlichen Steigerung von durchschnittlich ca. 8 Prozent. Wer, so wie der Gesetzgeber, die unbegrenzte Dauer der Therapie wünscht, kann sich auch nicht über eine entsprechende Ausgabenentwicklung beschweren. Wer darüber hinaus mehr Patientenkoordination und weniger Schnittstellen fordert, erweist sich einen Bärendienst mit dem eingeschlagenen Weg.“

Unionsfraktion im Bundestag: mehr Delegation und Substitution

Fraktionsvertreter von CDU und CSU haben sich gleichwohl auf einem Kongress im Bundestag am 27. März dafür ausgesprochen, Heilmittelerbringer besser in die Gesundheitsversorgung einzubinden. Man müsse die medizinische Verantwortung angesichts sich abzeichnender künftiger Versorgungsengpässe auf mehr Schultern verteilen, betonte Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag. Eine Neujustierung hin zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe müsse gleichwohl gut abgewogen und durchdacht werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte: „Wichtig ist, dass die Modellprojekte jetzt gemacht werden.“ Damit trage man auch dem Selbstverständnis eines Berufs Rechnung, selbst über das zu entscheiden, was man am besten könne.

Vorsorge

Neue Vorsorgeuntersuchung für Heranwachsende in BaWü

Stuttgart – Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in Kooperation mit den Krankenkassen des Landes zum 1. Januar 2017 in Baden-Württemberg eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr eingeführt. In einem Merkblatt für Orthopäden hat die KV nun alle wichtigen Informationen noch einmal zusammengefasst.

Neue regionale EBM-Ziffer

Die neue Vorsorgeuntersuchung kann von Fachärzten für Orthopädie sowie von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgenommen werden. Sie wird extrabudgetär vergütet und kann einmal je Versichertem im 11. oder 12. Lebensjahr über die regionale Gebührenordnungsposition 99986 in Höhe von 37,38 Euro über die KVBW abgerechnet werden.

Die Vorsorgeuntersuchung umfasst unter anderem die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht und die Aufklärung über skelettsystemgefährdende Sportarten.

Laut der KV soll damit die Versorgung behandlungsbedürftiger Skelettdeformitäten erweitert werden, insbesondere auch auf Zuweisung von Allgemein- sowie Kinder- und Jugendärzten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

In einem Schreiben an die Bezirks- und Landesvorsitzenden des BVOU lobte Verbandspräsident Dr. Johannes Flechtenmacher die neue orthopädische Vorsorgeuntersuchung als Schritt in die richtige Richtung und als möglichen Anstoß für weitere KVen, ein solches Vorsorgeangebot für Heranwachsende auch in anderen Ländern zu etablieren.

Anmelden und mitmachen: Aktion Orthofit 2017

Berlin – Bereits zum achten Mal veranstaltet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) die Vorsorgeaktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“. Die Aktionswoche findet vom 20. – 24. November 2017 deutschlandweit statt. Orthopädinnen und Orthopäden besuchen dann Grundschulen und Kitas, Vereine und Tanz- und Ballettschulen, um darüber zu informieren, was Kinder für ihre Fußgesundheit tun können.

„Es wurde nach einer breit angelegten Präventionsmaßnahme gesucht, um Kinder im Wachstumsalter, Eltern und Erzieher auf die Möglichkeiten in der Kinderorthopädie aufmerksam zu machen“, erklärt BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karsten E. Dreinhöfer. „Die Präventionskampagne soll die Gesundheit der Vorschul- und Grundschulkinder in den Fokus stellen, die nach den obligatorischen U-Untersuchungen im Säuglings- und Kleinkindalter leider häufig aus dem Blickfeld der Orthopäden verschwinden.“ Die Aktion ist und bleibt gleichwohl eine rein präventive Maßnahme, bei der keine Untersuchungen stattfinden.

Freude an Bewegung als Basis für Fußgesundheit

Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ wird seit Beginn der Aktion Orthofit der Fuß als zentraler Teil des Bewegungsapparats in den Mittelpunkt gestellt. Die beteiligten Orthopädinnen und Orthopäden führen die Kinder spielerisch an die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ihrer Füße heran – vom Gehen, Balancieren und Hüpfen bis hin zum Tanzen und Seilspringen – und vermitteln ihnen so die Freude an Bewegung und ein Bewusstsein für Fußgesundheit. Am Ende jeder Veranstaltung erhalten die Kinder eine Mappe mit einer Teilnehmerurkunde und nützlichen Informationen für die Eltern.

Durch den Besuch der Experten in den Schulen soll den Kindern auch die Angst vor dem Arztbesuch genommen und Haltungsfehlern frühzeitig vorgebeugt werden. Auch erste Auffälligkeiten und mögliche Fehlstellungen können so festgestellt und entsprechend behandelt werden. „Gerade im jungen Kindesalter ist die Entwicklung der Füße bestmöglich beeinflussbar. Ein frühzeitiger Besuch beim Orthopäden kann daher angeborene Fehler erkennen helfen und Schäden und Erkrankungen vorbeugen“, sagt Dr. Hartmut Gaulrapp, Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie und Kinderorthopädie aus München, der sich bisher jedes Jahr an der Aktion beteiligt hat.

Im vergangenen Jahr waren knapp 300 Schulklassen und etwa 120 engagierte Orthopädinnen und Orthopäden des BVOU bei der Aktion „Zeigt her Eure Füße“ dabei. Rund 9.000 Kinder wurden in allen Bundesländern erreicht. Die Schirmherrschaft hat auch dieses Jahr Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) übernommen. In Berlin organisierte die BVOU-Geschäftsstelle gemeinsam mit dem TV-Moderator Christian Bahrmann eine Auftaktveranstaltung an der Conrad-Grundschule in Wannsee. Bahrmann begleitet die Aktion bereits von Anfang an und hat dazu das Tanzlied „Zeig her, wozu Du Füße hast” komponiert.

Anmeldung, Tipps und Aktuelles auf der Homepage

Wer Interesse hat, sich in seiner Region zu beteiligen, kann sich direkt bei der BVOU-Geschäftsstelle oder über die Internetseite www.aktion-orthofit.de anmelden und wird zeitnah mit dem nötigen Material versorgt. Auf der Internetseite findet man im Newsblog auch Infomaterial und praktische Tipps, wie man Kontakte zu Schulen oder anderen Institutionen knüpfen und den Aktionstag vorbereiten und gestalten kann. Teilnehmende Orthopädinnen und Orthopäden finden zudem alle nötigen Formulare (Ablaufplan, Checkliste, Einverständniserklärung und Informationen für die Schulen) in einem passwortgeschützten Werkzeugkasten. BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher unterstützt die Aktion Orthofit seit mehreren Jahren. Er unterstreicht die Wichtigkeit der Präventionsmaßnahme: „Die Gesundheit unserer Kinder ist eine der größten Herausforderungen. Ich möchte deshalb auch Sie bitten, die Aktion Orthofit aktiv zu unterstützen.“

Gedenkband über Schicksale jüdischer Chirurgen in der NS-Zeit

München – Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) erinnert in einem Gedenkband an 308 jüdische Mitglieder, die während der NS-Zeit Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt waren und zum Teil ermordet wurden. „Damit wollen wir uns der Verpflichtung stellen, Zeugnis abzulegen“, erklärte DGCH-Präsident Prof. Dr. med. Tim Pohlemann auf einer Pressekonferenz anlässlich des 134. Chirurgenkongresses in München.

Dort präsentierte Herausgeber Prof. Dr. med. Hans-Ulrich Steinau zusammen mit der Medizinhistorikerin Dr. phil. Rebecca Schwoch den zweiten Band zur Geschichte der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in den Jahren 1933-1945 mit dem Titel „Die Verfolgten“ erstmals der Öffentlichkeit. „Diesen Menschen und ihren Familien wieder einen Platz zu bieten und an sie zu erinnern, aber auch, um zum Nachdenken anzuregen, dafür steht dieses Buch“, sagte Schwoch. Der erste Band aus dem Jahr 2011 war den Reden der Präsidenten in dieser Zeit gewidmet.

Der zweite Band befasst sich mit berufspolitischer Entwürdigung und öffentlicher Diskriminierung: Im April 1933 forderte der DGCH-Vorsitzende Professor Wilhelm Konrad Röpke alle jüdischen Redner auf dem Chirurgenkongress auf, „angesichts der heutigen nationalen Strömung (…) zurückzutreten“. Röpkes Worte markierten den Auftakt zu systematischer Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Chirurgen im Nationalsozialismus. Auf Sanktionen und Entlassungen folgten bald Emigration, Deportation und Ermordung.

Um der Verfolgung zu entgehen und das eigene Leben zu retten, flüchteten rund 150 der verfolgten Chirurgen ins Ausland – vornehmlich in die USA, nach Palästina und England. „Davon konnte in der neuen Heimat wiederum die Hälfte wieder fachärztlich arbeiten oder sogar Karriere machen“, berichtete Schwoch. Doch die Biographien zeigten auch, dass die Emigration selbst erfahrener Chirurgen entehrende Hürden bereitete, etwa in Form erneuter Assistenzjahre, Examensprüfungen, Tätigkeiten weit unter Qualifikation oder gar Arbeitslosigkeit. Sanitätsrat Dr. Jakob Frank beispielsweise, bis 1933 Direktor des Fürther Städtischen Krankenhauses, hielt sich in New York als Altenpfleger über Wasser und starb dort 1953 in bitterer Armut.

Der Gedenkband wolle jedem einzelnen der Verfolgten in einer Kurzbiographie ein Denkmal setzen, heißt es im Geleitwort von Michael Trede. Der ehemalige Präsident der DGCH, selbst als zehnjähriger Junge 1939 aus Nazi-Deutschland geflohen, fügt hinzu: „Es liegt nun an uns, vor allem aber an der jüngeren Chirurgengeneration, dieses Buch so zu lesen, dass so etwas nie wieder vorkommt.“

Publikation:

Rebecca Schwoch: „Deutsche Gesellschaft für Chirurgie 1933-1945. Band II: Die Verfolgten“, hrsg. von Hartwig Bauer, Ernst Kraas und Hans-Ulrich Steinau im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, Kaden Verlag Heidelberg 2017. 

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)

 

Antikorruption: Kooperationen Klinik-Niedergelassene im Fokus

Berlin – Ein knappes Jahr nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes zeichnet sich nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Martin Stellpflug und Dr. jur. Maximilian Warntjen ab, „dass nicht etwa – wie vielfach erwartet – die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Industrie, sondern die Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten in den besonderen Fokus der Strafverfolger gerät“. Diese Auffassung haben die beiden Rechtsanwälte kürzlich in einem Beitrag in der „Ärzte Zeitung“ vertreten.

Sie weisen darauf hin, dass die Angemessenheit der Vergütung innerhalb einer Kooperation zwar ein wichtiger Anhaltspunkt ist, um Korruptionsvorwürfe zu vermeiden. Bei einer wirtschaftlich angemessenen und nachvollziehbar festgelegten Vergütung für den Kooperationsarzt könne nicht von einer verdeckten Zuweiserprämie ausgegangen werden. Stellpflug und Warntjen betonen jedoch ebenso, dass es nicht allein auf die angemessene Vergütung ankomme, sondern „diese auf nachvollziehbare Art und Weise festgelegt sein muss“.

Auch werde zunehmend von den Strafverfolgungsbehörden geprüft, welcher Nutzen sich für eine Klinik ergebe, wenn diese niedergelassene Ärzte in Teilzeitanstellung oder im Rahmen eines freiberuflichen Kooperationsverhältnisses beschäftige. „Wenn nämlich in der Klinik ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe, so dränge sich der Verdacht auf, dass in Wahrheit gar kein Interesse an der ärztlichen Leistung des Niedergelassenen besteht, sondern die Zusammenarbeit in erster Linie der Bindung eines wichtigen Zuweisers diene“, so ihr Hinweis.

Quelle:  Ärzte Zeitung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dossier Antikorruption.

BMG: Praxisaufkauf ist die Ausnahme

Berlin – Bundesweit wurden nur 70 Nachbesetzungsanträge für Praxissitze abgelehnt, seit das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Sommer 2015 in Kraft trat. Seitdem wurden dagegen fast 9.000 Nachbesetzungsanträge bewilligt. Diese Zahlen hat Ulrich Orlowski, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), unlängst bei einer Veranstaltung in Berlin genannt. Dies berichtete die „Ärzte Zeitung“.

5.500 Bewilligungen betrafen demnach Niederlassungen in Gebieten mit einem formalen Versorgungsgrad zwischen 110 und 140 Prozent. 3.300 Nachbesetzungen wurden den Angaben zufolge in Planungsbereichen genehmigt, in denen der formale Versorgungsgrad mehr als 140 Prozent betraf.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Zulassungsausschüsse ein Nachbesetzungsverfahren ablehnen sollen, wenn dies aus Versorgungsgründen nicht notwendig erscheint. Allerdings wurden auch Ausnahmen von dieser Regel ins Gesetz geschrieben.

Quelle: Ärzte Zeitung

Diclofenac und Ibuprofen könnten Risiko für Herzstillstand erhöhen

Kopenhagen – Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen und Diclofenac zählen zu den am meisten verordneten Arzneimitteln in Deutschland.* Auch zur Behandlung von Arthroseschmerzen werden sie häufig eingesetzt. Ein dänisches Forscherteam hat nun festgestellt, dass die Einnahme von Ibuprofen und Diclofenac das Risiko für einen Herzstillstand deutlich erhöhen könnte.

Dass der Einsatz von NSAR mit einem erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen einhergeht, sei bereits in verschiedenen Studien gezeigt worden, so die Forscher vom Kopenhagener Universitätsklinikum in Gentofte. In ihrer Studie untersuchten sie nun, ob ein Zusammenhang zwischen einem Herzstillstand und der Einnahme von NSAR besteht.

Ibuprofen und Diclofenac am häufigsten eingesetzt

Dafür bezogen die Wissenschaftler die Daten aller dänischen Patienten ein, bei denen zwischen 2001 und 2010 das Herz aussetzte. Von diesen knapp 29.000 Patienten waren 3.376 in den 30 Tagen vor dem Herzstillstand mit NSAR behandelt worden. Am häufigsten kamen dabei Ibuprofen (bei 51 Prozent der Patienten) und Diclofenac (bei 21,8 Prozent der Patienten) zum Einsatz.

Herzstillstand-Risiko deutlich erhöht

Die Analyse der Forscher zeigte, dass das Risiko für einen Herzstillstand nach der Einnahme dieser beiden Schmerzmittel deutlich erhöht war: Bei Patienten, die zuvor Diclofenac eingenommen hatten, war das Risiko 50 Prozent höher als bei Patienten, die vor dem Herzstillstand kein Schmerzmittel erhalten hatten. Bei Ibuprofen stieg es um 31 Prozent. Die Einnahme weiterer NSAR wie Naproxen, Rofecoxib oder Celecoxib – letzteres wurde aufgrund erhöhter Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen vom Markt genommen – stand dagegen nicht mit einem höheren Herzstillstand-Risiko in Zusammenhang.

Zwar könne anhand dieser Daten noch nicht definitiv auf einen kausalen Zusammenhang geschlossen werden, so die Forscher. Die Studienergebnisse zeigten allerdings erneut, dass beim Einsatz von NSAR – und insbesondere Ibuprofen und Diclofenac – mit Blick auf die bestehenden kardiovaskulären Risiken Vorsicht geboten sei.

Implikationen für die medikamentöse Arthrose-Therapie

Dazu rät auch der BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher im Rahmen des BVOU Study Club-Webinars „Medikamentöse Therapie der Gonarthrose: Spagat zwischen Empirie und Evidenz“. Eines der Themen des Online-Kurses ist die medikamentöse Behandlung von Arthrose-Patienten bei bestehenden Komorbiditäten. Gerade bei Patienten mit kardiovaskulären Komorbiditäten, von denen etwa zwei Drittel der Patienten in der orthopädischen Praxis betroffen seien, sei eine erhöhte Vorsicht beim Einsatz von NSAR angebracht, erklärt Flechtenmacher.

Das Webinar ist im Archiv des BVOU Study Club einsehbar. Nach Absolvieren des Online-Video-Kurses und eines anschließenden Multiple-Choice-Tests können Teilnehmer bis zu drei CME-Punkte erwerben.

Fußnote:
* Laut der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2013/20130722.html)

Ausschreibung: Journalistenpreis O und U 2017

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) loben im Jahr 2017 zum achten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 30. August 2017 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Als besonders preiswürdig werden Beiträge erachtet, die Erfolge in der konservativen und operativen Behandlung und Rehabilitation, innovative Neuerungen sowie Präventionsmöglichkeiten und Krankheitsverläufe fundiert, verständlich und fesselnd darstellen. Die Beiträge sollten die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 30. August 2017 erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Pro Autorin/Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss das ausgefüllte „Stammblatt JOU“ enthalten. Es steht weiter unten zum Download zur Verfügung.

Außerdem sind einzureichen:

  • für Printmedien ein PDF-Dokument des Textes + Kopie des Originalbeitrags,
  • für Rundfunkbeiträge eine DVD bzw. eine MP3-Datei + Sendetermin und/oder Mediathek-Adresse,
  • für Online-Beiträge ein Link auf den Beitrag oder ein PDF-Dokument + Schaltzeiten.

Preisvergabe

Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 24. bis zum 27. Oktober 2017 statt. Die Preisträger sollten im Rahmen des Kongresses für Pressetermine zur Verfügung stehen. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Jury

Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus verschiedenen Medienvertretern, einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit sowie Repräsentanten der ausrichtenden Verbände.

Einsendeschluss

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. August 2017 einzureichen an:

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
z. Hd. Sabine Rieser
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin

E-Mail: presse@bvou.net

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