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MFA-Tarifabschluss: NAV-Virchow-Bund begrüßt Einigung

Berlin – Die Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) sind beendet. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) begrüßt die Einigung, mit der das Gehalt der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ab April 2019 um 2,5 Prozent und ab April 2020 um weitere 2,0 Prozent steigt.

Dass die Tarife für MFA im öffentlichen Dienst höher liegen als in den ambulanten Praxen, sieht auch der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) kritisch. „Unsere MFA sind hoch qualifizierte Fachkräfte, deren Wissen und Engagement in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung angemessen honoriert werden muss. Ansonsten wandern sie in andere Berufe ab. Schon heute haben viele Praxisinhaber Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.

Während Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst vom Steuerzahler gegenfinanziert werden, müssen Praxisinhaber diese aus eigener Tasche bezahlen. Personalkosten machen rund 70 bis 80 Prozent der Praxiskosten aus. Die Honorarabschlüsse der letzten Jahre haben jedoch die allgemeine Preisentwicklung nicht abgedeckt. Zuletzt stieg der Orientierungswert um 1,58 Prozent und deckte damit nicht einmal die Inflationsrate ab.

„Große Sprünge bei den Gehältern sind in einem budgetierten System leider nicht drin“, bedauert Dr. Heinrich.

Quelle: NAV-Virchow-Bund

Tarifverträge in ambulanter Medizin – Vision wird Realität

Mainz – Immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte wechseln auf dem Krankenhaus in eine Praxis oder ein MVZ, nicht als Selbständige, sondern als Angestellte. Bundesweit sind es bereits über 36.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Zahlen steigen jährlich um zehn Prozent.

Eine Anstellung im Bereich der Niederlassung hat für die Betroffenen oftmals zur Folge, dass die aus dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes gewohnten tariflichen Standards in den Krankenhäusern plötzlich in dem nicht tarifierten ambulanten Bereich nicht mehr gelten. Jeder Einzelne muss dort selber über seine Arbeitsbedingungen verhandeln.

Mitunter liegen die Gehälter im ambulanten Bereich unter dem Klinik-Standard und die in den Tarifverträgen übliche automatische Dynamisierungen der Gehälter fehlt gänzlich, ebenso meist konkrete Vereinbarungen zu Überstunden, Arbeitszeiten, Fortbildungsurlaub, betriebliche Altersversorgung oder zum Krankengeldzuschuss. Auch eine Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes ist nur durch die „opt out“-Reglung eines Tarifvertrages möglich.

„Es ist unser erklärtes Ziel, die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ mit eigenen Tarifverträgen zu verbessern, damit der Wechsel aus der Klinik nicht zu Verschlechterungen führt“, betont Dr. med. Karlheinz Kurfeß (stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz).

Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz hat deshalb mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz seit etwa eineinhalb Jahren in einer Arbeitsgruppe intensive und konstruktive Gespräche geführt. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeberverband gegründet, der nun mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufnehmen kann und wird. Das ist bundesweit einmalig“, freut sich Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Wir unterschreiben heute eine gemeinsame Erklärung unserer beider Interessen.“

Quelle: Marburger Bund