Berlin – Was sollte bei der Verwendung von Fotos und Grafiken auf der eigenen Praxishomepage beachtet werden? Zu diesem Thema hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihren Seiten zahlreiche Hinweise zusammengestellt.
Denn: Bei der Veröffentlichung von Fotos und Abbildungen von Praxispersonal, Praxisräumen und Patienten gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Wer den Rechtsrahmen hier nicht ausreichend kennt, macht schnell Fehler und verstößt gegen Marken- oder Urheberrechte. Sofern Patienten oder sonstige Dritte auf den Bildern zu erkennen sind, muss deren Recht am eigenen Bild berücksichtigt werden. Das bedeutet: Sie müssen vor Veröffentlichung gefragt werden und eingewilligt haben.
Das Thema Praxishomepages ist auch Themenschwerpunkt im Infobrief 01/2017, der Mitgliederzeitschrift des BVOU.