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Die SCS Bildgebung in der HWS-Diagnostik

„Im Bereich der Wirbelsäule kommt der obere Teil der Halswirbelsäule für mich dazu, insbesondere die C1-C2-Instabilität – auch bei einer rheumatoiden Arthritis. Wir hatten tatsächlich schon eine tumoröse Raumforderung im oberen HWS-Bereich, die wir mit dem DVT gut darstellen konnten. Auch die verschleißbedingten Veränderungen, die wir etwa bis C4 und C5 haben, lassen sich einwandfrei abbilden.“

Röntgen
Zervikothorakale Skoliose, schräg gestellter BWK 1. Seitliches Bild mit physiologischem Alignement, unklare Verdichtung okzipitozervikal.

SCS Bildgebung
Verdacht auf Fusion C0/C1 beidseits, links deutliche Hyperostose mit deutlich raumfordernder Wirkung und Kompressionseffekt im Bereich des Foramen magnums.

Vollständige Fallbeschreibung

Unter der E-Mail-Adresse msperling@myscs.com oder der Nummer 0151 551 486 44 können Sie mich gerne bei weiteren Fragen kontaktieren. Ich stehe Ihnen jederzeit beratend zur Seite – auch außerhalb Ihrer Praxiszeiten.

Maria Sperling
Consultant • Ambassador Düsseldorf
E-Mail: msperling@myscs.com
Telefon 0151 551 486 44

gematik digital: Rollout E-Rezept

Berlin – Gut anderthalb Monate nach dem Start des E-Rezept-Rollouts am 01. September 2022 widmet sich die neue „gematik digital“-Veranstaltung einem Zwischenfazit und ersten Erkenntnissen zur Praxistauglichkeit des E-Rezepts.

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe berichten wir gemeinsam mit Praxen aus der Rollout-Region über die ersten Erfahrungen und gehen in den Austausch darüber, wie die Nutzung des E-Rezepts angelaufen ist. Funktioniert das E-Rezept in den Praxen? Welche Erfahrungen gibt es mit den unterschiedlichen Praxisverwaltungssystemen? Diese und viele weitere Fragen klären wir am 19. Oktober.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Veranstaltungshinweis an Ihre Mitglieder und Ihr Netzwerk weitergeben.

Alle Informationen zum Programm und den Anmeldelink finden Sie hier:

GKV-FinG: Senden Sie uns Ihr Foto als Zeichen des Protests!

Liebe BVOU-Mitglieder,

durch sein geplantes GKV-Finanzierungsgesetz streicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die kostendeckende Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen. Lassen Sie uns auf diesen Missstand aufmerksam machen! Mit dem aktuellen BVOU-Infobrief 3 haben Sie drei Poster der SpiFa-Posterkampagne #wartenbisderarztkommt erhalten.

Als Zeichen des Protests: Hängen Sie die Poster in Ihren Wartezimmern und Empfangsbereichen von Klinik und Praxis auf, knipsen Sie ein Foto von sich vor dem Poster (z.B. Selfie) und senden Sie das Bild an: presse@bvou.net.

Mit der Zusendung des Fotos erklären Sie sich einverstanden, dass das Bild auf unseren Kommunikationskanälen (bvou.net/Infobrief/Social Media) veröffentlicht wird.

Poster können Sie nachbestellen unter: presse@bvou.net.

Herzlichen Dank im Voraus!

 

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THANK YOU MFA – Programm des BVOU für die MFAs von BVOU-Mitgliedern

Berlin/Hamburg – Das Halten von hochmotivierten und erfahrenen medizinischen Fachangestellten, die für einen optimalen Praxisbetrieb mit seinen hocheffizienten Ablaufprozessen erforderlich sind, wird immer mehr zur Herausforderung für niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen.

Medizinische Fachangestellte (MFA) für Facharztpraxen sind kaum noch zu finden. Der Fachkräftemangel und die mangelnde öffentliche Wertschätzung während der Corona-Pandemie ließ einige MFAs verlockende Angebote im Krankenhaus oder in anderen Branchen wahrnehmen. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen ab.

Dieser Problematik kann jeder Praxisinhaber mit entsprechender Entlohnung, Bonuszahlungen und Wertschätzung in der Praxis entgegentreten. Diese Möglichkeiten haben aber Grenzen.

Das Angebot

Der Berufsverband möchte seine niedergelassenen Mitglieder dabei unterstützen, den MFA die verdiente Wertschätzung zukommen zu lassen, und bei Personalbindung und Personalsuche unterstützen.

Dafür haben wir ein Paket mit attraktiven Angeboten geschnürt, das die Tätigkeit medizinischer Fachangestellter in der orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis für aktuelle und zukünftige MitarbeiterInnen attraktiv macht.

Das Programm kommt allen MFAs zugute, die in Praxen und MVZ von BVOU-Mitgliedern tätig sind. Die Teilnahme ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für die BVOU Mitglieder kostenfrei, mit Ausnahme weiterführender Seminare und Kurse.

Das Angebot besteht für MFA aus drei Säulen:

  1. MFA Benefits
  2. MFA Akademie
  3. MFA Community

Für BVOU-Mitglieder in ihrer Rolle als Arbeitgeber haben wir ergänzend mit dem führenden Stellenportal für medizinische Fachangestellte eine Kooperation geschlossen, die Sie bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern unterstützt.

MFA Benefits

Die MFAs Ihrer Praxis erhalten Zugriff auf ein eigenes Einkaufsportal mit vielen exklusiven Angeboten von bekannten und starken Marken. Sie kennen diese Benefits evtl. von den Einkaufsvorteilen für BVOU-Mitglieder.

Jeden Monat kommen neue, interessante Angebote hinzu. Ihre MFA können bei jedem Einkauf, ob online oder in der Filiale bares Geld bei über 1.500 Anbietern sparen.

Und auch Sie als Arbeitgeber und BVOU-Mitglied können diese Angebote nutzen. Wie wäre es z.B. mit einem Mitarbeiter-Dienstwagen als E-Fahrzeug? Laden an der Praxis und Leasingraten ab 150 €.

MFA Akademie

Der BVOU hat besondere Fortbildungsangebote für die unverzichtbaren Allroundtalente in der Praxis zusammengestellt. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter in den Angeboten stöbern und bieten so die Möglichkeit der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten. Das schafft Selbstvertrauen und Mehrwert für die Praxis.

Eine Fortbildung wird nicht nur als Wertschätzung wahrgenommen, sondern gibt zudem ein Motivationsschub. Für BVOU-Mitglieder und deren Angestellte gibt es bei allen MFA-Fortbildungsangeboten attraktive Sonderkonditionen.

MFA Community

In der MFA Community, einer digitalen Gemeinschaft exklusiv für medizinische fachangestellte von BVOU-Mitgliedern, können sich MFAs aus ganz Deutschland miteinander vernetzen und austauschen. Wir haben dafür einen eigenen Bereich in der O&U Events App eingerichtet.

Mit dem Austausch über die Praxisgrenzen hinweg können Ihre Mitarbeiter von der Erfahrung anderer lernen und best-practice-Beispiele und Lösungswege in der eigenen Praxis umsetzen.

Die Community ist ein geschützter Raum exklusiv für MFAs, der durch Mitarbeiter des BVOU moderiert wird. Also keine Chefinnen und Chefs und freier Austausch.

Mitarbeitersuche

Wenn Sie Personal suchen, dann finden Sie auf der Seite https://www.bvou.net/jobboerse/ eine Vorlage für eine MFA-Stellenausschreibung. Diese können Sie gern an Ihre Bedürfnisse anpassen und anschließend regional oder überregional in geeigneten Medien schalten.

Durch eine neue Kooperation mit dem Stellenportal medi-karriere.de erhalten Sie automatisch 5% Nachlass auf den Anzeigenpreis. Die Mitarbeiter des Stellenportal unterstützen Sie außerdem bei der Erstellung einer attraktiven Ausschreibung.

Senden Sie dafür einfach über die o.g. Seite im BVOU.net eine Anfrage mit den wesentlichen Eckdaten per Email an das Stellenportal und erwähnen Sie, dass Sie BVOU-Mitglied sind. Bitte geben Sie als Nachweis einfach Ihre Mitgliedsnummer an. In wenigen Tagen erhalten Sie eine komplett gestaltete Stellenanzeige zur Freigabe, die dann auf medikarrriere.de und vielen Partnerportalen, so auch im BVOU.net geschaltet wird.

Wie registrieren sich meine Mitarbeiter?

Unter der Seite www.bvou.net/thankyou können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter sich für das Programm registrieren. Bitte teilen Sie Ihren Mitarbeitern für die Registrierung Ihre BVOU-Mitgliedsnummer mit.

Die Anmeldung nehmen Ihre Mitarbeiter bequem online vor. Nach Prüfung des BVOU-Mitgliedsstatus ihres Arbeitgebers werden Ihre Mitarbeiter für das MFA THANK YOU Programm freigeschaltet und erhalten weitere Informationen und den Zugang zur O&U Events App per eMail.

BVOU-Mitgliedsnummer nicht zur Hand? Sie finden sie in jedem BVOU-Newsletter ganz unten im dunkelblauen Abspann. Sollten Sie unsere Newsletter abbestellt haben, finden Sie Ihre Mitgliedsnummer auch auf der jährlichen Beitragsrechnung.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Kampagne zusagt und wir Sie damit bei der Bindung und Neugewinnung von motivierten Mitarbeitern unterstützen können. Bei weitergehenden Fragen unterstützt Sie gern unsere Geschäftsstelle. Ihr Ansprechpartner ist Herr Lasse Walter, dem wir für seinen intensive Mitarbeit bei der Entwicklung dieser Kampagne danken. Sie erreichen Herrn Walter Dienstag bis Donnerstag unter Tel. 030 797 444 41.

Dr. Katharina Doepfer (BVOU-Vorstandsmitglied)
Dr. Jörg Ansorg (BVOU-Geschäftsführer)

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Protestaktionen bundesweit

Berlin – Anlässlich der 1. Lesung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag unterstreicht der SpiFa erneut seine Forderung nach der Belassung der Neupatientenregelung im TSVG und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich den Fakten zu widmen.

Die Länder hatten bereits in der vergangenen Woche ihr Votum abgegeben und sich eindeutig gegen eine Streichung der Neupatientenregelung aus dem TSVG ausgesprochen. Nun sind die Abgeordneten im Bundestag gefragt, sich mit den Auswirkungen des geplanten Gesetzes zu beschäftigen und dabei auch einen Blick auf die Patientenversorgung in Ihrem Wahlkreis zu werfen.

Dazu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Niemand, wirklich niemand, kann die Rücknahme der TSVG-Neupatientenregelung ernsthaft wollen. Damit wird die fachärztliche Grundversorgung getroffen, gerade auch an sozial benachteiligten Standorten. Diese Regelung hat Ärztinnen und Ärzte darin bestärkt, Ihre Versorgung auszuweiten und dafür in Praxen und Infrastruktur zu investieren. Dass sich das gelohnt hat, belegen die aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eindeutig.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bestreitet weiterhin die positiven Effekte der Neupatientenregelung und beruft sich dabei auf Berechnungen im eigenen Hause, welche aber nicht offengelegt sind. In Anbetracht des derzeitigen Skandals um die Veröffentlichung falscher Hospitalisierungsquoten im Rahmen einer Impfkampagne des BMG stellt sich für den SpiFa allerdings die Frage, wieviel Glauben man den eigenen Berechnungen des BMG schenken darf. Heinrich hierzu weiter: „Die Behauptungen von Herrn Lauterbach zu den Auswirkungen der Neupatientenregelung entbehren jeder Faktengrundlage, die Argumentation ist vollkommen haltlos und intransparent. Die erhobenen Daten des ZI basieren hingegen auf realen Patientendaten und sprechen eine ganz andere Sprache, die auch jeder Abgeordnete im Bundestag versteht.“

Aus den Zahlen des ZI geht insbesondere hervor, dass seit Einführung der Regelung zum einen der Anteil an Neupatienten in den Praxen signifikant gestiegen ist, zum anderen es sich bei diesen Neupatienten überwiegend um Neuerkrankte handelt. „Die Zahlen sprechen für sich und zeigen deutlich, dass vor allem Neuerkrankte, die eine zeitnahe medizinische Behandlung benötigen, von der Regelung profitiert haben. Wer also ernsthaft an einer guten ärztlichen Versorgung für Patienten interessiert ist, kann nicht für eine Abschaffung dieser Regelung votieren,“ so Heinrich weiter.

„Die Länder haben gesprochen!“

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und zeigt sich erfreut ob der Wertschätzung der ambulanten Strukturen in der Gesundheitsversorgung.
„Die Länder haben gesprochen,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Hier zeigt sich deutlich, dass die Länder die Probleme in der Gesundheitsversorgung verstanden haben und ernst nehmen. Jetzt sind der Bundesminister, die Bundesregierung und das Parlament gefragt. Wir erwarten, dass die Abgeordneten das Votum der Länder als deutliches Signal betrachten und in diesem Zuge nicht daran vorbei entscheiden.“

Die mit dem Gesetz einhergehenden geplanten Leistungskürzungen für Patienten werden schnell zu spüren sein. So werden sich Patienten auf längere Wartezeiten für einen Facharzttermin einstellen müssen oder verschlossene Türen vorfinden, da viele Praxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen können. „Das kann niemand ernsthaft für seinen Wahlkreis wollen,“ so Heinrich weiter.

Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider bestärkt die Stellungnahme des Bundesrates indes, dass die derzeit vom SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden geführte patientenzentrierten Aufklärungskampagne #WartenBisDerArztKommt auf dem richtigen Pfad ist. Schneider hierzu: „Unsere Kampagne hat gerade erst begonnen und entfaltet sich zunehmend. Wir fühlen uns von den Landesvertretern verstanden und werten diese Stellungnahme als deutliches Signal, dass wir mit unseren Kampagnenaktivitäten und unserem Protest gegen die Abschaffung der TSVG-Neupatientenregelung auf dem richtigen Weg sind.“

Protestaktionen in Ihrem BVOU-Landesverband

Die Kassenärztinnen und -ärzte machen mobil gegen Prof. Karl Lauterbach. Auch BVOU-Mitglieder in den einzelnen Landesverbänden beteiligen sich an umfangreichen Protestaktionen und schließen ihre Praxen. Eine Übersicht:

Bayern 10.10.22
Brandenburg 4. – 7.10.22
Hamburg 5.10.22
Hessen 5.10.22
Niedersachsen 5.10.22
Rheinland-Pfalz 12.10.22
Saarland 5.10.22
Sachsen-Anhalt 12.10.22

 

Sonografie der Säuglingshüfte: „Nur nicht ungeduldig werden”


Berlin – Die Sonografie der Säuglingshüfte nimmt unter den Ultraschalluntersuchungen eine Sonderstellung ein. Nur in einem relativ engen Zeitintervall können drohende Hüftreifungsstörungen ausschließlich mit diesem Ultraschallverfahren erkannt und anschließend weitgehend behoben werden. Seit vielen Jahren veranstaltet die Akademie Deutscher Orthopäden Fortbildungskurse zu dieser Thematik. Kursleiterin PD Dr. Susanne Fröhlich aus Rostock erläutert, warum es sich lohnt, regelmäßig Refresher-Kurse zu besuchen und wie sich die häufigsten Fehlerquellen vermeiden lassen.

Frau PD Dr. Fröhlich, seit vielen Jahren geben Sie in der Akademie Deutscher Orthopäden –kurz ADO – Kurse zum Thema Sonografie der Säuglingshüfte: Auf welche Inhalte legen Sie ganz besonders Wert, die Sie an die Kursbesucher vermitteln?

PD Dr. Susanne Fröhlich: Die Sonografie der Säuglingshüfte ist ein standardisiertes Verfahren, das breite Anwendung findet. Sie ist einfach und reproduzierbar durchführbar. Es gibt klare Regeln, die befolgt werden müssen, um den Hüfttyp korrekt zu bestimmen und eventuelle therapeutische Konsequenzen abzuleiten. Die zügig eingeleitete Therapie bestimmt wesentlich die weitere Entwicklung des dysplastischen/reifungsverzögerten Gelenkes. In den Kursen soll die Wahrnehmung für die Einhaltung der Grundregeln geschärft werden.

Was wird häufig seitens der Kursteilnehmer gefragt? Wo herrschen Ihrer Meinung nach die meisten Wissenslücken? Wo Unsicherheiten?

Fröhlich: Fragen zum Untersuchungsablauf, respektive den Hüfttypen werden eher weniger gestellt. Vorherrschend ist die Unsicherheit hinsichtlich der Hüfttypbestimmung und der Therapieeinleitung, da doch immer mal wieder vom „Standard“ abgewichen wird. Unter dem Motto: „Das geht schon, ich habe ja alles gesehen, was ich brauche …“. Leider sind diese subjektiven Wahrnehmungen aber nicht auf einem Bild zusammengefasst. Und es fehlt dann doch der Unterrand des Os ilium oder es hat sich ein Rotationsfehler eingeschlichen.

Wenn möglich, zeigen Sie die Technik der Sonografie an einem Säugling. Warum ist Ihnen das so wichtig?

Fröhlich: Um die Abtasttechnik zu demonstrieren und den Teilnehmern zu zeigen, dass, auch wenn ein Kind mal unruhig werden kann, trotzdem die Untersuchung nicht zeitaufwendiger sein muss. Eine sonografische Untersuchung sollte zwei bis fünf Minuten nicht überschreiten. Nicht nur die Kinder könnten zappelig werden, sondern auch die Untersucher selbst. Dann wird angefangen am Beinchen zu ziehen oder festzuhalten. Alles Dinge, die das Ziel in noch weitere Ferne rücken lassen.

Was muss man Ihrer Meinung nach besonders bei dem Verfahren beachten?

Fröhlich: Die Standards! Sie sind über Checklisten (Checkliste 1: Anatomische Identifizierung, Checkliste 2: Brauchbarkeitsprüfung) als auch über die Lagerungs-und Abtasttechnik klar durch Prof. Dr. Reinhard Graf definiert. Und in der täglichen Routine schleicht sich dann doch der Fehlerteufel ein. Warum ist das Einhalten der Standards wichtig? Weil Sie problemlos etwa aus einer „kritischen Hüfte“ vom Typ IIc eine reifungsverzögerte Hüfte vom Typ IIa schallen können. In der Kontrolluntersuchung ist die Verwunderung schließlich groß, wenn sich der Hüfttyp plötzlich und unerwartet verschlechtert hat.

Welche Fehlentwicklungen können per Ultraschall diagnostiziert werden? Warum ist hier ein enges Zeitintervall so essenziell?

Fröhlich: Sie können mit der Säuglingssonografie problemlos direkt postpartal dezentrierte, dysplastische und reifungsverzögerte Hüftgelenke erkennen. Die klinische Untersuchung kann das Problem nicht lösen, da nicht immer sichere Zeichen (relative Beinlängendifferenz mit einem Knietiefstand auf der betroffenen Seite, Abspreizhemmung oder positives Ortolanizeichen) nachweisbar sind. Und so dient die Sonografie als schnelles, unkompliziert durchführbares Diagnostikum, aus dem sofort die Therapie ab-und schließlich eingeleitet werden kann. Gesetzlich vorgesehen ist die Sonografie der Säuglingshüfte im Rahmen der U3. An der UMR Rostock führen wir bereits im Rahmen der U2 ein Screening durch. So können wir pathologische Hüftgelenke bereits sechs Wochen früher behandeln. Für die Therapie muss den Untersuchern die Reifungskurve des Hüftgelenkes bekannt sein. Ab der 12. bis 14. Woche hat das Hüftgelenk hinsichtlich der Wachstumspotenz einen Art Plateauverlauf, das heißt, die Behandlung zieht sich hin, so die dysplastische, oder reifungsverzögert Hüfte zu spät detektiert wird.

Was sind die häufigsten Fehlerquellen bei der Hüftsonografie? Wie können diese vermieden werden?

Fröhlich: Die Nichteinhaltung der Regeln und Checklisten, wie bereits erwähnt. Aus einer methodischen Fehleranalyse von Regressions- und Schlichtungsfällen sowie den Eingangstest aus Refresher-Kursen (auch mein Kurs beginnt mit einer Wissensüberprüfung, die nur für die Teilnehmenden selbst ist …) kristallisieren sich immer wieder klassische Fehler heraus.
In absteigender Folge sind dies:

  • Insuffiziente Lagerungs-und Abtasttechnik (Fehlen der Lagerungsschale und/oder Sonoguide
  • keine, respektive unvollständige anatomische Identifizierung (Checkliste 1)
  • inkorrekte, oder fehlende Brauchbarkeitsprüfung (Checkliste 2)
  • inadäquate Messtechnik
  • Inkongruenz zischen Befundung und Winkelmessung
  • Fehlende typgerechte therapeutische Konsequenz“

Welchen wichtigsten Ratschlag geben Sie Kursteilnehmern bei Ihren Seminaren mit auf den Weg?

Fröhlich: Halten Sie sich an die Grundregeln! Besuchen Sie regelmäßig Refresher-Kurse, wie beispielsweise auf dem kommenden VSOU in Baden-Baden vom 28. bis 30. April. Dies schärft die Wahrnehmung.

Frau Dr. Fröhlich, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Janosch Kuno, Berlin, BVOU-Pressearbeit.

© Intercongress

Streichung der Neupatientenregelung benachteiligt fachärztliche Grundversorgung

Berlin – Die Bundesregierung verkauft die Streichung der TSVG-Neupatientenregelung gerne als Beitrag der Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und als Akt der Solidarität. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erinnert in diesem Zusammenhang an die fast drei Jahrzehnte andauernde Budgetierung und den so ins Gesundheitssystem eingebrachten „Solidarbeitrag“ von inzwischen rund 100 Milliarden Euro. Weiteres Problem: die Streichung betrifft die Fachärztinnen und Fachärzte höchst unterschiedlich.

Die aufwendigere Behandlung von Neupatienten außerhalb des Budgets zu vergüten, war ein wichtiges Signal als Einstieg in die Entbudgetierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Entsprechend groß ist die Verärgerung seitens der Fachärzteschaft über die geplante Streichung dieser Regelung. SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Dirk Heinrich moniert dabei, dass mit der geplanten Streichung insbesondere die Facharztgruppen getroffen werden, die bereits am stärksten unter der Budgetierung leiden.

„Betrachtet man die Auszahlungsquoten über die Fachgruppen hinweg, so wird schnell deutlich, dass die in der fachärztlichen Grundversorgung tätigen Fachgruppen besonders betroffen sind: Orthopäden, Urologen, Frauenärzte, Internisten oder beispielsweise auch HNO-Ärzte“, so Heinrich. „Für diese Arztgruppen ist die Neupatientenregelung bisher zumindest eine Möglichkeit, eine fachärztliche Grundversorgung zu gestalten. Jetzt sollen diese positiven Akzente wieder verschlechtert werden und das trifft ausgerechnet diejenigen, die sowieso schon benachteiligt sind. Dies sind übrigens dieselben Fachgruppen, die im Rahmen des TSVG verpflichtet wurden, zusätzlich offene Sprechstunden anzubieten, was laut Bundesregierung auch so bleiben soll.“

Innerhalb dieser Gruppen gibt es zudem deutliche regionale Unterschiede: die Auszahlungsquoten sind zum Beispiel in Niedersachsen, NRW, Berlin, Thüringen oder dem Saarland besonders gering, entsprechend sinnvoll die Neupatientenregelung. „Effektiv wird die Streichung nur rund ein Drittel der 183.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeuten betreffen. Die werden die mit der geplanten Streichung der Regelung verbundene Zeche bezahlen müssen. Das ist ungerecht, eine gleichmäßige Verteilung auf die Schultern aller Ärztinnen und Ärzte erreicht die Bundesregierung damit sicher nicht!“

Nach Ansicht des SpiFa befeuert das Gesetzesvorhaben den schon bestehenden Ärztemangel, denn die Niederlassung wird immer unattraktiver. Viele ältere Ärztinnen und Ärzte sind immer weniger bereit, über das gewohnte Ruhestandsalter hinaus ihre Praxen zu betreiben und es droht eine Ruhestandswelle. Nachfolger für die Praxen sind kaum zu finden. „Diese Situation wird sich noch verschlimmern und es ist der falsche Zeitpunkt, den wichtigen Schritt in Richtung Entbudgetierung durch die TSVG-Neupatientenregelung wieder zurückzunehmen. Es sei denn man ist der Überzeugung, Deutschlands Gesundheitsversorgung brauche keine ambulanten Strukturen“, so Heinrich weiter.

Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit (AfG) am heutigen Tage zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz informiert der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden die Politik und Öffentlichkeit im Rahmen seiner Kampagne #WartenBisDerArztKommt. Alle Informationen hierzu unter: www.WartenBisDerArztKommt.de

100 Jahre DGU: Damit Patienten Lebensqualität wiedererlangen:

Berlin/Leipzig – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begeht ihr 100-jähriges Jubiläum mit einem großen Festakt an ihrem Gründungsort, dem Universitätsklinikum Leipzig. Seit ihrem Entstehen hat die DGU ihr Fach zu einer leistungsfähigen und spezialisierten Disziplin entwickelt. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Formulierung und Sicherung von Standards zur Versorgung von Verletzten, damit Patientinnen und Patienten ihre Lebensqualität nach einem Unfall wieder zurückerlangen. Der damit verbundene Weg hat die Überlebenschancen Schwerstverletzter deutlich erhöht. So kommt heute in Deutschland nur noch jeder zehnte schwerverletzte Unfallpatient ums Leben, während im Jahr 1960 noch fast jeder zweite starb. „Einen wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung hat das eigens entwickelte TraumaNetzwerk DGU®. Es führte zu einer entscheidenden Wende bei der Versorgung Schwerverletzter. Verletzte können damit rund um die Uhr schnell und professionell versorgt werden“, sagt DGU-Präsident Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert anlässlich der Jubiläumsfeier.

Das Aufgabenspektrum der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich erweitert. Unfallchirurgen operieren und rekonstruieren Verletzungen des Bewegungsapparates. Neben der Versorgung von Schwerverletzten beispielsweise nach Verkehrsunfällen zählt auch die Behandlung normaler Alltagsverletzungen aus Schule, Sport, Beruf sowie privatem Umfeld zu ihren Aufgaben. In den Bereich der Unfallchirurgie fallen alle Altersklassen vom Säugling bis zum alten Menschen. Nach Lebensrettung und Behandlung verletzter Patientinnen und Patienten stehen aber auch die Rehabilitation, die soziale und berufliche Wiedereingliederung und die Zurückerlangung von Lebensqualität im Zentrum des täglichen Handelns der DGU und ihrer 4.800 Mitglieder. Auch die Aufklärung zur Prävention von Unfällen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Zahl älterer Patientinnen und Patienten in der Orthopädie und Unfallchirurgie nimmt zu, damit besteht eine weitere Zukunftsaufgabe in der optimierten Versorgung älterer Menschen. In Deutschland werden pro Jahr derzeit mehr als 400.000 Altersbrüche behandelt, dafür werden aktuell Strukturen und Prozesse definiert. Ziel ist eine bestmögliche gesundheitliche Betreuung bei Verletzungen, Verschleiß oder Erkrankungen des Knochen- und Bewegungsapparates, um die Lebensqualität von Senioren und Seniorinnen zu erhöhen und Folgeerkrankungen abzuwenden.

Zu den immer besseren Ergebnissen in der Versorgung tragen ganz wesentlich standardisierte Abläufe bei, die unter anderem durch das TraumaNetzwerk DGU® festgelegt sind. „Hierzu zählen die festgelegte Reihenfolge der Hilfemaßnahmen im Rettungswagen und im Schockraum, aber auch die Weiterentwicklung der Intensivmedizin“, sagt Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig. Neben der Einrichtung des TraumaNetzwerk DGU® stellt auch das TraumaRegister der DGU einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Fachgesellschaft dar. Es ermöglicht die einheitliche Dokumentation von Behandlungen in einer zentralen Datenbank und bietet damit eine verlässliche Grundlage für das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern sowie für die Unfallforschung und erlaubt Rückschlüsse auch auf seltene Unfallkonstellationen, wie beispielsweise die Verletzung von Schwangeren. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 wurden Ergebnisdaten von über 450.000 Behandlungsverläufen dokumentiert. Von den Daten der mittlerweile fast 700 angeschlossenen Kliniken profitieren auch zunehmend Krankenhäuser im Ausland, etwa aus Österreich oder den Niederlanden, die sich dem TraumaRegister angeschlossen haben.

Einen besonderen Schwerpunkt sieht die DGU auch bei der Sicherung der medizinischen Versorgung in vielfältigen Kriegs-, Krisen- und Katastrophenfällen. „Seit Kriegsbeginn in der Ukraine konnten nach der Verteilung über das Kleeblattprinzip auch über das TraumaNetzwerk DGU® zahlreiche Kriegsverletzte schnell und gezielt an geeignete Kliniken vermittelt werden“, sagt Prof. Dr. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS).

Im Rahmen des Festakts am Gründungsort im Universitätsklinikum Leipzig versammelten sich die Teilnehmenden um die Stolpersteine am Eingangsbereich des Klinikums und gedachten damit der während der nationalsozialistischen Diktatur verfolgten jüdischen Mitglieder der Fachgesellschaft. Doch ging es beim Festakt nicht nur darum, mit Stolz zurück auf die Errungenschaften zu blicken, sondern auch darum, eine Vorausschau auf die Zukunft zu wagen. Eine große Aufgabe in der Zukunft besteht in der Nachwuchsgewinnung und damit verbunden in der Frage, wie das Fach für Medizinabsolventen und -absolventinnen attraktiv gemacht werden kann. Unfallchirurgischer Nachwuchs ist längst kein Selbstläufer mehr. Daher ist es eine der zentralen künftigen Aufgaben der DGU, trotz der besonderen Herausforderungen des Berufs geeignete Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit das Fachgebiet für den akademischen Nachwuchs interessant bleibt.

Hintergrund:
Die medizinische Fachgesellschaft wurde am 23. September 1922 im Auditorium der Universität Leipzig als „Deutsche Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin“ gegründet. Um jedem Verletzten an jedem Ort in Deutschland zu jeder Zeit die gleichen Überlebenschancen zu bieten, hat die DGU im Jahr 2008 das Projekt TraumaNetzwerk DGU® ins Leben gerufen. Bereits 1993 wurde das TraumaRegister DGU® erstellt. Mittlerweile zeichnet sich in Deutschland eine deutliche Verbesserung der klinischen Infrastruktur und der Prozessqualität bei der Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten ab.

Umfrage zur Online-Videosprechstunde

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Online-Videosprechstunde hat spätestens mit der COVID-19-Pandemie Einzug in den beruflichen der Orthopäden/Unfallchirurgen gehalten. Mit dieser kurzen Befragung möchten wir die Nutzung und Ihre Einstellung zur orthopädischen Online-Videosprechstunde nach 2 Jahren COVID-19-Pandemie im ambulanten und klinischen Umfeld erfassen: Nutzen Sie als Orthopädin/Orthopäde oder Unfallchirurgin/Unfallchirurg die O-VS und wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise?
 
Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig und anonym. Mit Ihrer Teilnahme geben Sie uns gleichzeitig Ihr Einverständnis für eine wissenschaftliche Auswertung und Veröffentlichung der anonymisierten Daten.
 
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Teilnahme!
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Dr. med. Katharina Estel

PD Dr. med. Dominik Pförringer (AG Digitalisierung DGOU)

PD Dr. med. David Back (AG Digitalisierung DGOU)
cand. med. Yasmin Youssef (AG Digitalisierung DGOU) “

SpiFa startet Kampagne: #WartenBisDerArztKommt

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet am heutigen Tage gemeinsam mit seinen Mitgliedern die Kampagne #WartenBisDerArztKommt, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen für Patienten zu protestieren.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Defizits im Gesundheitsfonds haben sich die beteiligten Parteien der Ampelkoalition offenbar für eine Gesundheitspolitik nach Haushaltslage entschieden. So soll im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes u.a. die sogenannte Neupatientenregelung zurückgenommen und damit die ärztliche Versorgung für Neupatienten eingeschränkt werden, und dies obwohl diese Regelung erst 2019 eingeführt wurde und sich zwischenzeitlich bewährt hat. Dies belegen auch entsprechende Datenerhebungen, die deutlich zeigen, dass die Regelung insbesondere neuerkrankten Menschen zugutekommt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwischenzeitlich zwar mehrfach betont, dass es im Rahmen des von ihm entworfenen GKV-FinStG zu keinen Leistungskürzungen für die gesetzlich Versicherten komme, doch genau das Gegenteil ist der Fall! Es erfolgen ein Griff in die finanziellen Rücklagen und die Erhöhung der GKV-Beiträge für die Versicherten.

Dazu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die Neupatientenregelung ohne sachliche Grundlage aus dem Gesetz zu kippen, bedeutet eine Verschlechterung der Versorgung der Menschen in Deutschland. Dies haben auch viele Akteure der Landes- und Regionalpolitik verstanden, die die Versorgungsprobleme vor Ort kennen, aber das kommt offenbar nicht bei der Bundesregierung an. Mit der Kampagne wehren wir uns nun und weisen offensiv auf die drohenden Leistungskürzungen hin. Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte brauchen eine verlässliche Gesundheitspolitik, die endlich die strukturellen Reformen anpackt und die künftige Versorgung sicherstellt, anstatt die eigentlichen Probleme mit einem Flickwerk an Maßnahmen zu übertünchen.“

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: „Wir ergreifen im Zuge der Kampagne diverse Protestmaßnahmen und zeigen damit auch den Patienten auf, inwieweit künftig ihre Versorgung eingeschränkt wird. Ob Informationsplakat im Wartezimmer oder Protestaktionen in den Ländern: wir werden den Kampagnen-Ansatz stetig anpassen und dabei auch die noch anstehenden Landtagswahlen ins Visier nehmen.“

Alle Informationen zur Kampagne sind unter www.WartenBisDerArztKommt.de zu finden.