Alle Beiträge von Janosch Kuno

Perspektive DVT – „Steigende Patientenzufriedenheit dank Vor-Ort-Diagnostik“

Im Herzen der West City Berlin, unmittelbar am Kurfürstendamm, befindet sich das HFZ BERLIN, eine Schwerpunktpraxis für Hand- und Fußchirurgie. Gründer und ärztlicher Leiter des HAND- UND FUSSZENTRUM BERLIN ist Dr. med. Hubert Klauser, Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Handchirurgie, zert. Fußchirurg (GFFC).

Um eine individuelle und zielgerichtete Behandlung seiner Patienten sicherzustellen, ist die Einbindung hochwertiger Diagnostikverfahren, die die klinische Untersuchung und Beratung ergänzen, besonders wichtig für Dr. Klauser. Daher fiel im Jahr 2016 die Entscheidung zur Implementierung des SCS MedSeries® H22, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Das Systemupgrade erfolgte schließlich 2023.

In einem Video-Interview sprachen wir mit ihm nicht nur über das Upgrade, sondern auch über die Bedeutung der Vor-Ort-Diagnostik, die dazu führt, dass die Patienten seine Praxis gerne aufsuchen.

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Hybrid-DRG: Ambulantisierung auch ambulant denken!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung der so genannten Hybrid-DRG. Größter Kritikpunkt: die Reform wird ausschließlich vom stationären Standpunkt aus konzipiert. Ein Wettbewerb um die beste Patientenversorgung zwischen der ambulanten und stationären Versorgungsebene werde so kaum entstehen. 

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll gefördert und zügig umgesetzt werden, so der Wunsch der Ampelparteien im Koalitionsvertrag. Mit der Einführung der sektorengleichen Vergütung mittels Hybrid-DRG zum 1.1.2024 ist ein wichtiger Schritt getan. Allerdings fehlen echte Anreize, kurzstationäre Leistungen künftig ambulant zu erbringen, zum Teil werden sogar Fehlanreize gesetzt, die es unbedingt im Vorfeld zu vermeiden gilt.

Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. stellvertretender Vorsitzender des SpiFa und BVOU-Vizepräsident: „Während für die Vorbereitung der Förderung der Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich strukturelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden, ist dies für den ambulanten Versorgungsbereich nicht vorgesehen, sodass ein Wettbewerb auf Augenhöhe – wie seit über 30 Jahren – politisch gewünscht, erneut ad absurdum geführt wird. Ohne entsprechende Anreize aber und ohne gleichwertigen Zugang zu Hybrid-DRGs für die stationäre und die ambulante Seite wird man mit Hybrid-DRGs das Ambulantisierungspotenzial kaum heben geschweige denn Kosten im Gesundheitssystem sparen.“

Der SpiFa erhebt konkrete Forderungen, die erfüllt sein müssen, um auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit herzustellen und einen sinnvollen Wettbewerb entstehen zu lassen. Dazu gehört zum einen eine zeitnahe verbindliche Weiterentwicklung des Startkataloges sowie eine Herausnahme von Sachkosten aus der Fallpauschale, damit insbesondere komplexere ambulantisierbare Operationen, welche mit hohen Sachkosten verbunden sind, auch kostendeckend erbracht werden können.

Weitere Forderungen sind ferner der mögliche Einsatz von Investitionsmitteln für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen, sowie die Einführung einer Vorhaltevergütung, wie sie für den stationären Versorgungsbereich vorgesehen ist, auch für den ambulanten Bereich. Darüber hinaus fordert der SpiFa Regelungen, die Rechtssicherheit bei der Kooperation von Krankenhäusern und Vertragsärztinnen und -ärzten schafft.

Detaillierter Forderungskatalog

Mit den nachfolgenden fünf Forderungen kann auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit hergestellt werden und der für Patienten sinnvolle Wettbewerb entstehen:

  1. Startkatalog muss verbindlich weiterentwickelt werden

Im verabschiedeten Pflegestudiumstärkungsgesetz ist in Artikel 8a eine Änderung des § 115f SGB V vorgesehen, in der die Frist zur Überprüfung und ggf. erforderlichen Anpassung um ein Jahr auf den 31. März 2024 vorgezogen wird. Damit soll die Ambulantisierung bisher unnötig stationär erbrachten Leistungen, die das primäre Ziel der speziellen sektorengleichen Vergütung ist, weiter beschleunigt werden. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V (Hybrid-DRG-V) gibt mit der Anlage 3 eine Grundlage für die Erweiterung des Kataloges nach § 115f SGB V, die noch durch eine Anpassung der Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. April 2024 konkretisiert werden soll. Um für den Aufbau konkurrierender ambulanter Versorgungsstrukturen im Hinblick auf den Katalog nach § 115f SGB V zu schaffen, ist der derzeitige Katalog zu wenig umfangreich, sodass niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und andere Träger der ambulanten Versorgungsstrukturen nur dann Investitionen tätigen werden können, wenn der Katalog nach § 115f SGB V breiter angelegt wird.

  1. Sachkosten bei ambulanten Operationen, stationsersetzenden Eingriffen und stationsersetzenden Behandlungen dürfen nicht die Ambulantisierung verhindern und Qualität der medizinischen Versorgung verschlechtern

Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer operativen Prozedur des Kataloges nach § 115f SGB V entstehen, bestimmen maßgeblich den finanziellen Gesamtaufwand. Nachdem unter der Höhe der Vergütung einer Fallpauschale gemäß Anlage 2 des Referentenentwurfs der Hybrid-DRG-V eine Vielzahl von Prozeduren subsummiert sind, entsteht die Situation, dass bei kostenintensiven operativen Prozeduren die Höhe der Sachkosten die Entscheidung determiniert, ob eine Fallpauschale oder ob nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 der Hybrid- DRG-V angewandt wird. Von daher werden gerade die komplexeren ambulantisierbaren Operationen nicht nach diesem Katalog abgerechnet werden können, sodass der nach Koalitionsvereinbarung gewünschte Ambulantisierungseffekt nicht entstehen wird. Um die gewünschten Effekte der Ambulantisierung wirken zu lassen, wird daher dringend vorgeschlagen, die Sachkosten aus der Fallpauschale herauszunehmen.

  1. Gute Qualität bedarf einer Investition in die ambulanten Versorgungsstrukturen

Während im stationären Versorgungsbereich im Rahmen der Krankenhausstrukturreform ausdrücklich vorgesehen ist, dass Investitionsmittel der Länder für den Aufbau hybrider Versorgungsstrukturen genutzt werden dürfen, ist eine entsprechende Regelung für die praxisambulanten Versorgungsstrukturen nicht vorgesehen. Damit entsteht eine nachhaltige Wettbewerbsverzerrung, die nur dann aufgehoben werden kann, wenn auch praxisambulante Versorgungsstrukturen die Leistungen nach § 115f SGB erbringen werden und entsprechend gefördert werden.

  1. Materielle Planungssicherheit an der Schnittstelle ambulant-stationär

Die im Rahmen der Krankenhausstrukturreform ausdrücklich als strukturgebendes Element im stationären Bereich vorgesehene Vorhaltevergütung soll auch an der Schnittstelle ambulant-stationär als strukturgebendes Element für Versorgungsstrukturen vorgesehen werden.

  1. Kooperationssicherheit für die beste Patientenversorgung

Die Kooperation zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern ist unabhängig vom Status des Patienten und vom Ort der Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dazu hat es aktuelle Rechtsprechung zu unterschiedlichen Rechtskreisen gegeben, die dieser Forderung entgegenstehen. Wir schlagen daher vor, die zukünftige Krankenhausbehandlung auch in Kooperation mit zugelassenen Ärztinnen und Ärzte, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigten Ärztinnen und Ärzten gemäß § 95 Absatz 1 SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit erbringen zu lassen.

Quelle: SpiFa

Petition: Vergütung für medizinische Leistungen, Verbesserung der Rahmenbedingungen

Die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Deutschland steht auf dem Spiel – die Praxen stehen vor dem Kollaps. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mehrere Aktionen gestartet, um auf die Krise aufmerksam zu machen.

Ärzte, Psychotherapeuten, Praxispersonal und Patienten sind aufgerufen, die Aktionen zu unterstützen und die Politik zum Handeln aufzufordern.

Mit der Petition wird gefordert, die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern. Derzeit steht die Sicherstellung dieser Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Spiel. Die wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung rund um die Uhr war ein Wert, der unser Land ausgezeichnet hat und den die Bürgerinnen und Bürger schätzten. Jetzt aber stehen die Praxen vor dem Kollaps, sie arbeiten bis zum Anschlag und ihre Kräfte gehen zur Neige.

Petition – bis 20. Dezember mitzeichnen

Noch bis zum 20. Dezember kann die Petition „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) unterzeichnet werden – online oder handschriftlich.

„Es ist fünf vor zwölf. Wenn die Politik nicht bald aktiv wird, wird es die medizinische Versorgung, so wie die Bürger sie schätzen, bald nicht mehr geben. Wir brauchen mindestens 50.000 Unterschriften, um unser Anliegen persönlich vortragen zu können“, betont der Vorstand der KBV.

Hybrid DRG: Treffen zwischen BVOU und BMG

Berlin – Eine ganze Stunde nahm sich Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am 27. November Zeit für ein Arbeitstreffen mit dem BVOU zum Thema Hybrid DRG / Ambulantisierung.  Anlass war der Paragraph 115f, der zum 1. Januar 24 in Kraft treten soll. Seit zwei Jahren hat eine Arbeitsgruppe des BVOU dazu die Daten aus der stationären und ambulanten Versorgung erhoben und Vergütungsmodelle durchgerechnet. Auch liegt eine entsprechende Stellungnahme des BVOU zum Referentenentwurf vor.

In einer sehr konstruktiven und detailreichen Diskussion wurde im kleinen Kreis diskutiert. „Anhand unserer Daten konnten wir auf Basis des vorliegenden Referentenentwurfes konkrete Berechnungen und Simulationen durchführen und Änderungsvorschläge einbringen. Ich habe es als sehr wertschätzend erlebt, dass diese fachlichen Einwendungen berücksichtigt wurden“ , lobt Lembeck die sachliche Atmosphäre und die Auseinandersetzung mit dem Minister im Detail.

Das entsprechende Gesetz soll schon zum 01.01.2024 in Kraft treten, die nächsten Erweiterungen schon am 01.04.2024.

„Das halte ich für einen sehr ambitionierten Zeitplan. Mir wäre bei eine Verschiebung und detaillierte Umarbeitung lieber, um einen stolperfreien Start zu ermöglichen – ich hielte dies für keine Schande, sondern für sachgerecht – angesichts eines derartig komplexen Themas. Hier lauern die Fallstricke im Detail.“ so Lembeck. „Auf der anderen Seite wäre ein möglichst stolperfreier Start für Kliniken und Vertragsärzte von großer Bedeutung, da der 115f quasi die Blaupause für eine weitergehende umfassende Ambulantisierung darstellt.  Wenn man es richtig macht, kann man Ambulantisierung so kalkulierbar und langfristig planbar gestalten.“

Es wurde vereinbart, dass BVOU und BMG hierzu weiter im Dialog bleiben.

AOUC intensiviert die Zusammenarbeit mit der digitalen OP-Lehre OrthOracle

Mitglieder der AOUC können das digitale Fortbildungsformat aus Großbritannien seit über einem Jahr zu Sonderkonditionen nutzen. Mit detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu mehr als 500 Eingriffen in Orthopädie und Unfallchirurgie ist OrthOracle der führende digitale OP-Atlas für O&U. Es richtet sich sowohl an Chirurginnen und Chirurgen in Weiterbildung, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen. OrthOracle ist ein unabhängiger, von Chirurgen betriebener Service. Jeden Monat werden neue Prozeduren und Eingriffe hinzugefügt. So bleibt OrthOracle aktuell und nimmt kontinuierlich neue Prozeduren auf. Damit unterscheidet es sich von jedem gedruckten oder partiell digitalisierten OP-Atlas. OrthOracle wird von vielen renommierten orthopädisch-chirurgischen Gesellschaften weltweit als Fortbildungsplattform akkreditiert.

Führende Schulungsinhalte und Zertifizierung

Alle Operationstechniken werden in einem hohen Detailgrad besprochen. Dazu gehören neben der detaillierten Darstellung der Operation selbst auch Informationen zu Indikation und Diagnostik sowie zur Nachsorge und den verwendeten Implantaten. Jede Operation wir Schritt für Schritt anhand professioneller, hochaufgelöster Fotos, von erfahrenen Experten dargestellt. Der Nutzer kann sich zu jedem Eingriff Notizen machen, um später darauf zurückzugreifen. So können auch Abweichungen in bestimmten Prozedurenschritten hinterlegt werden. Zu jedem Eingriff gibt es außerdem Quizze und Testate, die das erworbene Wissen festigen sollen und die Möglichkeit zur Vergabe von CME-Fortbildungspunkten geben. Alle Kurse sind vom Royal College of Surgons of England (RCSE) zertifiziert. Für die erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie entsprechende Zertifikate des Royal College, die zur Anerkennung bei deutschen Ärztekammern eingereicht werden können.

Zugriff auf Zeitschriftenartikel und 3D-Anatomieatlas

Ergänzend zum OP-Atlas erhält der Nutzer Empfehlungen zu weiterführender Literatur zu jeder einzelnen Prozedur. Zur Recherche kommt IBM Watson zum Einsatz, ein KI-System zur Recherche in Volltextartikeln aus orthopädisch-unfallchirurgischen Journalen. Artikel ausgewählter Zeitschriften stehen für Nutzer von OrthOracle im Volltext zur Verfügung. Außerdem steht ein komplett animierter anatomischer 3D-Atlas zur Verfügung. Hier können die einzelnen Schichten (z.B. Muskulatur, Skelett, Gefäße, Nerven etc.) ein- und ausgeblendet und jegliche Ansicht im dreidimensionalen Raum eingestellt werden. Über eine Zeichenfunktion können relevante Strukturen zusätzlich markiert werden.

Ständig neue Prozeduren und Implantate

OrthOracle integriert ständig neue Prozeduren oder bespricht die Anwendung einzelner Implantate. So wird der Atlas permanent erweitert. Empfänger der AOUC-Newsletter erhalten monatlich ein Update mit neuen Prozeduren sowie dazu passenden Publikationen im Volltext. Diese werden sowohl auf der AOUC-Webseite, als auch auf der Webseite des BVOU veröffentlicht. Dafür haben wir im BVOU.net ein eigenes Dossier angelegt. Als letzte Beiträge in dieser Rubrik wurden veröffentlicht:
  1. Hüft-TEP bei pathologischer Acetabulumfraktur
  2. Proximale femorale Varusosteotomie bei congenitaler Hüftdysplasie
In beiden Beiträgen wird auf beispielhafte Operationen auf OrthOracle sowie begleitend aktuelle wissenschaftliche Paper verwiesen. Diese können Ausgangspunkt für eigene Recherchen und eine tiefergehende Beschäftigung mit den Themen sein.

Stimmen aus der Praxis

„Innovation ist der Motor des Fortschritts. In der Chirurgie ist dies eng verknüpft mit detailliertem prozeduralem Wissen, ohne das jede Innovation wertlos ist“, betont Prof. Peter Biberthaler, Chefarzt der Unfallchirurgie im Klinikum Rechts der Isar, München. Er hat selbst bereits Beiträge für OrthOracle erstellt und empfiehlt allen seinen Mitarbeitern die Nutzung des Systems. „Ich bin sicher, daß die Nutzung eines wissenschaftlich untermauerten, geprüften OP-Atlasses dazu beiträgt, best-practice-Verfahren zu etablieren und die Qualität der Patientenversorgung zu heben.“ Dr. Mark Herron, Orthopäde und Unfallchirurg sowie einer der Gründer und enthusiastischen Betreiber von OrthOracle stellt fest, daß gerade eine visuell geprägte Fachgruppe wie die Chirurgen für das Erlernen neuer OP-Techniken klare Darstellungen zu Anatomie, Implantatlage und zum erwünschten OP-Ergebnis benötigen. „Für das Erlernen und Rekapitulieren von Eingriffen benötigen wir Schritt-für-Schritt-Anleitungen der wesentlichen OP-Schritte sowie hochauflösende Abbildungen, um alle Details zum Verstehen des jeweiligen Eingriffs zu erfassen. Diese Anleitungen findet man für über 500 Operationen aus Orthopädie und Unfallchirurgie in OrthOracle, ergänzt um Expertentipps zu kritischen Situationen. Damit unterstützen wir Chirurgen im gesamten Behandlungsprozeß, von der Untersuchung und Indikationsstellung über die Durchführung der Operation bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge.“

Preise

Mitglieder der DGOU und des BVOU, die Betreiberorganisationen der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC), können die gesamte OrthOracle Plattform für 6 Monate kostenfrei nutzen. Nach dieser Probephase kann ein Jahresabo mit 50% Rabatt zum Normalpreis abgeschlossen werden. Es beläuft sich auf ca. 60 € pro Jahr oder 5 € pro Monat. Weitere Informationen sowie die Buchung des Probeabos finden Sie im Bereich e.Academy über die Webseite der AOUC:

e.Academy

Dr. Jörg Ansorg, Berlin Prof. Dr. Peter Biberthaler, München

Frakturrisiko bei Osteoporose jetzt via App bestimmen

Mithilfe eines neuen Osteoporoserisikorechners im App-Format können Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe sowie interessierte Laien heute durch Erfassen weniger Parameter das Risiko abschätzen, innerhalb der nächsten drei Jahre eine durch Osteoporose bedingte Fraktur zu erleiden.

Die neue App zur Berechnung des Frakturrisikos bei Osteoporose basiert auf der neuen Leitlinie zu dieser schleichenden Volkskrankheit, die im September 2023 veröffentlicht wurde. Darin wird das Frakturrisiko anhand diverser Parameter, vom Alter über das Geschlecht und den T-Wert einer DXA-Messung an der Hüfte (!) bis hin zu diversen Risikofaktoren und Begleiterkrankungen, neu kalkuliert. Statt der bislang üblichen Kalkulation eines 10-Jahres-Risikos wird nun auf ein kurzfristiges Intervall von drei Jahren abgestellt. Mit dieser neuen Risikokalkulation verbunden sind konkrete Empfehlungen für die Einleitung einer Osteoporosediagnostik sowie verschiedene Therapiemaßnahmen. Erstmals befürwortet die Leitlinie ab einem hohen Frakturrisiko auch die osteoanabole Therapie.

Papier war gestern

In der Leitlinie sind diverse Tabellen und Algorithmen veröffentlicht, um das individuelle Frakturrisiko eines Patienten zu berechnen. Diese „papierbasierte“ Risikokalkulation ist der empfohlene Standard in der neuen Leitlinie und sollte für jeden Patienten individuell durchgeführt werden. Der BVOU hat sich entschlossen, Ärztinnen und Ärzten mit der App „Osteoporose Risikowissen“ ein Tool an die Hand zu geben, das bei der Überprüfung der Risikokalkulation unterstützt und mit dessen Hilfe sich das Kalkulationsergebnis auf Papierbasis digital überprüfen lässt. Diese App kalkuliert das Frakturrisiko und vollzieht dabei die in der Leitlinie genannten Schritte zur papierbasierten Risikokalkulation nach. Die dafür her­angezogenen Annahmen werden in der App transparent dargestellt.

Die App verwendet weder personenbezogene Daten, noch gibt sie Therapieempfehlungen. Sie fungiert als pragmatischer Ersatz der Kalkulationstabellen, die jeder aus der öffentlich zugänglichen Leitlinie entnehmen kann. In der App wird für weitere Informationen auf die Leitlinie verwiesen.

Schnelle und zuverlässige Risikoabschätzung

Ärzte, Pflegekräfte, weitere Gesundheits­berufe sowie interessierte Laien und Patientinnen und Patienten können mit der Leitlinie schnell und zuverlässig das individuelle Risiko bestimmen, innerhalb der nächsten drei Jahre eine Osteoporose bedingte Fraktur zu erleiden, und dies anschließend mit der App überprüfen. Die Berechnungen und Ergebnisse sollten dann mit einem Facharzt, idealerweise mit einem Osteologen mit DVO-Zertifikat, besprochen werden, um die richtigen Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Die App wurde aus Mitteln des BVOU ohne Industrieförderung finanziert. Die App vermittelt leitliniengerechtes Wissen zur Osteoporose und unterstützt Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe dabei, sich für den Versorgungsalltag Osteoporoseerkrankter fit zu machen.

Patientinnen und Patienten sowie interessierte Laien können mit dem Wissen um das persönliche Frakturrisiko entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie zur Vermeidung einer solchen Fraktur ergreifen möchten.

Die App kann und will weder die ärztliche Untersuchung und Beratung, noch die patientenindividuelle Risikoermittlung anhand der Leitlinie ersetzen. Sie gibt auch keine Hinweise, wie das mit der App abgeschätzte Frakturrisiko zu bewerten ist und welche diagnostischen und therapeutischen Schritte laut Leitlinie unternommen werden sollten. Die App dient in erster Linie der ärztlichen Fortbildung. Dazu können verschiedene Fälle exemplarisch durchgerechnet werden und das Ergebnis mit der Kalkulation auf Basis der Leitlinie abgeglichen werden.

Die App kann außerdem dafür genutzt werden, das Frakturrisiko bei einer bestimmten Parameterkonstellation abzuschätzen sowie den Einfluss von Einzelparametern auf das Gesamtrisiko zu eruieren.

Durch kontinuierliche Vervollkommnung des Wissens und fallbasiertes Lernen unterstützt die App dabei, die über 440 Seiten starke Leitlinie zu erschließen und im Arbeitsalltag handhabbar zu machen. Deshalb wurde die Leitlinie auch in die App integriert und steht jederzeit zur Vertiefung der gewonnenen Erkenntnisse zur Verfügung.

Der Osteoporose-Risikorechner kann hier für Apple- und Android-Geräte heruntergeladen werden und per Webapp genutzt werden:

 

 

Ärztliche Zweitmeinung auch zu künstlichem Hüftgelenk

Berlin, 16. November 2023 – In Deutschland werden im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Hüftgelenksoperationen durchgeführt – jährlich bei ca. 240 000 Patientinnen und Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig eine zweite ärztliche Meinung einholen können, wenn ihnen der Einsatz, der Wechsel oder auch die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird. Die als sogenannte Zweitmeiner tätigen Ärztinnen und Ärzte prüfen, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, um Zweitmeinungen zu Hüftgelenksoperationen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Ein künstliches Hüftgelenk kommt als Therapie beispielsweise in Frage, wenn ein Gelenkverschleiß in der Hüfte zu starken Schmerzen und Einschränkungen im Alltag führt und konservative Behandlungen wie Schmerzmittel, Bewegungstherapien oder eine Gewichtsabnahme nicht ausreichen. Solche Hüftgelenksoperationen sind planbar, sie müssen nicht umgehend vorgenommen werden.

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und Fachärzte

Fachärztinnen und Fachärzte, die eine Genehmigung als sogenannte Zweitmeiner erhalten wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein: Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Physikalische und Rehabilitative Medizin. Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Inanspruchnahme der neuen Zweitmeinung

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des zweiten darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. Juli 2024.

Versicherte werden zweitmeinungsberechtigte Fachärztinnen und Fachärzte über die Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes www.116117.de/zweitmeinung finden.

Hintergrund – Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Operationen

Gesetzlich Versicherte haben bei planbaren Operationen gemäß § 27b SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der G-BA legt in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren den genauen Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens fest. Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht. Informationen zu den bereits beschlossenen Zweitmeinungsverfahren sowie eine Patienteninformation sind auf der Website des G-BA zu finden: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Quelle:G-BA

Dr. Helmut Weinhart zum GDNG: Therapieentscheidungen müssen rein ärztliche Entscheidungen bleiben!

Berlin – Im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist vorgesehen, dass Krankenkassen künftig ihre Versicherten anhand von automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) lehnt dies entschieden ab.

„Es ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, eine Entscheidung über Diagnose und Therapie zu fällen, und das muss auch so bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes und BVOU-Vizepräsident. „Stellen Sie sich vor, Sie als Patientin oder Patient werden unerwartet von der Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen. Viele Patientinnen und Patienten dürften damit überfordert, vor allem aber verunsichert sein und landen mit dieser Information in den Praxen. Nur dort finden sie ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis, die Basis für eine solide Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken.“

Der SpiFa erachtet es im Hinblick auf ihre eigentliche Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder als sachgerecht noch als vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, wenn Krankenkassen plötzlich im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird. Stattdessen könnten die Auswertung und Kenntnis dieser Daten zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.

Generell betrachtet der SpiFa jedoch die Nutzung von Gesundheitsdaten als ein wesentliches Schlüsselelement für die weitere Verbesserung der individuellen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschlands sowie die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems und nicht zuletzt die Stärkung der medizinischen Forschung in Deutschland. Er plädiert daher dafür, dass bei der Gesetzgebung die in der EU-DSGVO zur Verfügung stehenden Öffnungsklauseln für die Datennutzung vollständig genutzt werden, so könnten bürokratische Barrieren für die Forschung wirksam abgebaut werden.

Kongressbesucher küren BVOU-Publikumspreise 2023

Auch in diesem Jahr verlieh der BVOU auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) Publikumspreise. Dabei wurde das Auditorium in die Auswahl der Preisträger einbezogen. Es stimmt via App über jeden Vortrag ab. Die Abstimmung geschah über die O&U Events App.

Die Gewinner sind:

Sitzung AV60 | end stage ankle arthritis
Prof. Dr. Markus Walther (München) | OSG Endoprothetik mit Rückfußeingriffen

Sitzung BP23 | Konservative Arthrosetherapie
Prof. Dr. Jürgen Steinmeyer (Gießen) | Topisch applizierte NSAR bei Arthrose – Wirksamkeit und Sicherheit

Rhefo-Curriculum: Neues Angebot von BVOU, DGORh und AOUC

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh) und die Akademie Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) laden Sie herzlich zum komplett neu gestalteten Curriculum zum Erwerb der Qualifikation „Rheumatologisch fortgebildete Orthopädin und Orthopäde (RhefO)“.

Gemeinsam haben der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für orthopädische Rheumatologie (DGORh) das traditionelle Curriculum neu aufgesetzt. Die gemeinsame Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) veranstaltet diesen Seminarzyklus unter der Schirmherrschaft beider Gesellschaften. Ausführliche Informationen entnehmen Sie dem Flyer.

 

Inhaltlich spannen wir den Bogen über den gesamten Versorgungspfad:
1. Grundlagen und Pathologie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen
2. Diagnostik inkl. Früherkennung, Basisdiagnostik und Differentialdiagnostik
3. Medikamentöse, konservative und operative Therapie

Durch die Einführung digitaler Lernmodule konnte der Reise- und Zeitaufwand für die Erlangung des RhefO-Zertifikats deutlich reduziert werden.

Das neue Curriculum zeichnet sich durch drei Lernmodule aus:
1. Digitale Fortbildungseinheiten (ca. 20 Stunden on demand)
2. Warm-up Webinare zur Rekapitulation und Diskussion (2 x 2 Stunden live)
3. Zweitägiger Präsenzkurs mit praktischen Übungen (2 Tage)

Nach erfolgreichem Absolvieren der digitalen Fortbildungsmodule nehmen Sie an zwei Webinaren zur Rekapitulation des Erlernten und zur Besprechung interessanter Fälle aus der Praxis teil. Diese Webinare finden kurz vor dem abschließenden Präsenzseminar statt und machen Sie noch einmal fit für den letzten Teil des Curriculums.

Während des zweitägigen Präsenzseminars am Rande des VSOU werden Sie dann selbst aktiv. Bei den vielen praktischen Übungen werden Sie von unserer erfahrenen Faculty sowie Rheumapatienten unterstützt, die sich für die Seminare extra zur Verfügung stellen. Dies wird durch die Kooperation mit dem „Patient Partners“ Programm der Deutschen Rheumaliga möglich.

Die digitalen Fortbildungseinheiten inkl. der aufgezeichneten Webinare stehen den Teilnehmern auch nach Kursende zur Verfügung.

Mit dem neuen RhefO-Curriculum wollen wir das theoretische und praktische Wissen für die Versorgung von Rheumapatienten in unserem Fach stärken und Kolleginnen und Kollegen motivieren, die Früherkennung und Frühbehandlung dieser Patientengruppe selbst in die Hand zu nehmen. Die Kooperation mit Hausärzten und internistischen Rheumatologen im Versorgungsnetz ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und ein anregendes und inspirierendes Curriculum.

Ihr RhefO-Team von BVOU, DGORh und AOUC