Alle Beiträge von Janosch Kuno

Consulting Trust: Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Datenschutz

Consulting Trust ist ein erfahrenes, motiviertes Team, das weiß was es tut, wenn es um den Arbeitsschutz in Unternehmen geht. Dabei liegen neben den rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers, vor allem die langfristige Förderung der Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden im Fokus der Arbeit. Wir handeln im Interesse unserer Kunden und setzen die Arbeitsschutzvorschriften einfach, kostengünstig und lokal für Sie um. Am 24.10.24 ist Consulting Trust am BVOU-Stand des DKOU präsent. 

Das Team übernimmt  die Bestellung des Betriebsarztes, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des externen Datenschutzbeauftragten.

  1. Sicherheitsunterweisung nach DGUV, Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  2. Unterstützung bei Datenschutzvorfällen und jährliche Datenschutzaudits
  3. Betriebsärztliche Leistungen wie Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  4. Prüfung der orstsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV V3

 

Helmsauer Care Manager® – Die Software zur Abrechnung von Hybrid-DRG

Die Abwicklung von Hybrid-DRG gem. §115f SGB V im Praxisalltag wird durch den  Helmsauer Care Manager® erheblich vereinfacht. Die Software zeigt dem Leistungserbringer mit Unterstützung eines integrierten und zertifizierten DRG-Grouper in wenigen Schritten auf, ob ein Hybrid-DRG-Fall vorliegt und führt Nutzer*innen intuitiv durch die Abrechnungserstellung. Helmsauer Care Manager® sind am 25.10.24 am BVOU-Stand des DKOU direkt vor Ort.

Die von der REBECA health care GmbH (REBECA) entwickelte Abrechnungssoftware Helmsauer Care Manager® ermöglicht es, in Arztpraxen Leistungen gem. der Hybrid-DRG-Verordnung unkompliziert anzubieten und erbrachte Fälle ohne großen Verwaltungsaufwand abzurechnen. Die REBECA hat dafür in die Software einen zertifizierten DRG-Grouper integriert und zur Umsetzung mit dem Abrechnungsdienstleister Helmsauer Gruppe ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren ausgearbeitet.

Systematik

Das System Helmsauer Care Manager® arbeitet mit einem Zwei-Wege-Modell. Zum einen gibt es eine Erfassungssoftware zur Anlage der durchgeführten Eingriffe nach Hybrid-DRG pro Versicherten. Zum anderen gibt es ein Abrechnungsportal, in das die erfassten Daten zu übermitteln sind, um die Abrechnungen gegenüber den Kostenträgern anzustoßen.
Die Erfassungssoftware ist ein von der Helmsauer Gruppe entwickeltes Programm zur Erfassung und Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen. Diese Software wird lokal auf allen
benötigten Rechnern installiert, und unterstützt Anwender*innen bei der Abrechnung von Leistungen im Rahmen der speziellen sektorengleichen Vergütung (§115f SGB V).
Die Software stellt dabei zunächst die Einwilligungserklärung für die Versicherten zur Verfügung und bietet nach Auswahl des Leistungsbereichs und der Eingabe von ICD-10 und OPSCode die berechnete Hybrid-DRG zur Erfassung an. Daraufhin kann die entsprechende Leistung abgerechnet und an die Helmsauer Gruppe zur weiteren Verarbeitung übertragen werden.

Das ebenfalls von der Helmsauer Gruppe in Eigenregie entwickelte Abrechnungsportal ist  eine internetbasierte Online-Plattform zur Ein- und Übersicht für die teilnehmenden Ärzt*innen über erbrachte Leistungen, behandelte Patient*innen und erhaltene Auszahlungen im Rahmen der Hybrid-DRG-Abrechnungen.

Das Abrechnungsportal verarbeitet und überprüft die übertragenen Daten aus der Erfassungssoftware. Dazu muss in der Erfassungssoftware eine verschlüsselte Abrechnungsdatei erzeugt werden, die anschließend datenschutzgesichert in das Abrechnungsportal zu übermitteln ist. Die eingespielten Daten aus den Praxen in Kombination mit den hinterlegten Stammdaten jeder einzelnen Praxis und den Stammdaten einer Praxis zugeordneten Patient*innen stellen die Grundlage der Abrechnung gegenüber den Kostenträgern dar.

Prozesse

Der Prozess von der Arzteinschreibung über die Leistungserbringung bis zur Vergütung sieht dabei folgendermaßen aus: Die Beauftragung zur Abrechnung Ihrer Hybrid-DRG-Fälle
erfolgt direkt über die REBECA health care GmbH. Nach der dortigen Erfassung und Verarbeitung aller notwendigen Daten werden die teilnehmenden Ärzt*innen mit allen Unterlagen zur Installation und Nutzung des Helmsauer Care Manager® versorgt.
Sobald der Leistungserbringer die Software auf seinem Rechner installiert hat, kann er mit der Erfassung und Abrechnung der Hybrid-DRGs starten. Anschließend sind diese an REBECA zu übertragen, wo die Aufbereitung der Abrechnungsdaten zur Weiterleitung an die Kostenträger sowie eine Vorfinanzierung (wenn gewünscht) der erbrachten Leistungen erfolgt.

Die Vorteile

Die Vorteile des Helmsauer Care Manager® lassen sich abschließend wie folgt  zusammenfassen:

  • Integrierter zertifizierter DRG-Grouper
  • Schlanke Prozesse durch schnelle Erfassung der Versichertendaten
    sowie der Diagnosen und OPS-Codes zur Generierung der Hybrid-DRG
  • Vor- und nachgelagerte Überprüfung jeder Plausibilität für jede einzelne Leistung
  • Vermeidung von fehlerhaften Abrechnungen
  • Signifikante Reduktion des Bearbeitungsaufwands
  • Sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten
  • Übersichtliche Kontrollmöglichkeiten von Abrechnungen und Auszahlungen
  • Attraktive Abrechnungskonditionen für BVOU-Mitglieder (1,25% zzgl. USt. pro abgerechnete Leistung ohne vierzehntägige Vorfinanzierung; 2,45% zzgl. USt. pro abgerechnete Leistung mit vierzehntägiger Vorfinanzierung)

KI trifft Online-Patientenmanagement: Fünf Potentiale für die Orthopädie

Künstliche Intelligenz revolutioniert unseren Alltag – sei es durch intelligente Thermostate zuhause, die den Energieverbrauch auf Basis von Verhaltensmustern automatisiert optimieren, personalisierte Vorschläge beim Online-Shopping oder Sprachassistenten, die jederzeit und auf alles eine Antwort haben. Fragen wie “Hey Siri, wie wird das Wetter morgen?” und “Alexa, setze ‚tanken‘ auf meine To-do-Liste“ vereinfachen tägliche Aufgaben und Entscheidungen. Doch die Potentiale von KI beschränken sich nicht nur auf den privaten Bereich: Auch in orthopädischen Kliniken, MVZs und Arztpraxen sorgen Online-Patientenmanagement und KI für Entlastung im eng getakteten Ablauf. Hier sind fünf Gründe, warum es sich lohnt, die neuesten technologischen Entwicklungen im Blick zu behalten:

  1. Stressfaktor Telefon: Schluss mit Dauerklingeln im Ohr – viele Anrufe wie Rezeptbestellungen oder Nachfragen zu Öffnungszeiten und Terminen lassen sich automatisiert abwickeln. Werden digitale Telefonassistenten direkt mit dem Terminkalender verknüpft, sind zusätzlich zur Online-Terminbuchung sogar verbindliche Terminbuchungen am Telefon möglich, ohne dass Mitarbeitende durch das Telefon bei ihrer aktuellen Aufgabe unterbrochen werden: Patienten buchen über die digitale Sprachbuchung einfach und schnell ihren Wunschtermin. Die Termine erscheinen automatisch und in Echtzeit im Kalender. Durch die Integration der textbasierten künstlichen Intelligenz ChatGPT werden dynamische, natürliche Dialoge mit den Patienten ermöglicht. Die KI kann auch auf komplexe Anfragen reagieren und liefert kontextbezogene Antworten. samedi verfügt über eine entsprechende Integration von beispielsweise CallOne und VITAS.
  2. Patient Empowerment: Durch die Angabe von Patientenstammdaten und Vorabfragen im Rahmen der digitalen Terminbuchung liegen grundlegende Daten bereits vor dem Termin vor. Online-Patientenformulare fragen obligatorische Informationen zur Behandlung (bspw. Anamnese, Datenschutzerklärung) ab, sodass Patienten aktiv einbezogen werden, noch bevor die eigentliche Behandlung beginnt. Gleichzeitig wird die Patientenaufnahme vor Ort von Papierkram entlastet und “False Shows” bspw. von Patienten ohne gültigen Überweisungsschein vermieden.
  3. Effiziente Auslastung: Ein zentraler Terminkalender plant je nach Terminart die erforderlichen Räume, Geräte und Personal in Echtzeit ein und sorgt automatisiert für eine gleichmäßige Auslastung sowohl bezüglich der Terminanzahl als auch deren Art. Automatisierte Terminerinnerungen beugen No-Shows effektiv vor und freie Termine werden mithilfe der digitalen Nachrückerliste schnell und einfach neu vergeben.
  4. Nahtlose OP-Koordination – von der Diagnose bis zur Nachsorge: Operationen sind komplex und erfordern volle Aufmerksamkeit. Dank der OP-Planung von samedi können sich Operateure voll und ganz auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe konzentrieren. Als Teil eines virtuellen Versorgungsnetzwerks organisieren Orthopäden für ihre Patienten eine nahtlose Weiterbehandlung in Partner- oder Belegarztkliniken. Anfragen per Fax und Telefon werden signifikant reduziert und alle behandlungsrelevanten Informationen liegen für Behandler und das Stationspersonal zentral vor. Für ambulante Leistungserbringer besteht zudem die Möglichkeit, über das Patientenportal samedi healthspace noch enger mit umliegenden Krankenhäusern zusammenzuarbeiten.
  5. Patientendaten in sicheren Händen: Mit der richtigen Software müssen sich Orthopäden und Unfallchirurgen beim Einsatz von KI und digitalem Patientenmanagement keine Gedanken um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten machen. samedi ist DSGVO-konform, zertifiziert nach ISO 27001 und 9001 und erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards. Durch den Einsatz einer eigens entwickelten, mit europäischem Patent geschützten Verschlüsselungstechnologie wird auch die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB zu jeder Zeit eingehalten. Partnerlösungen werden nach höchsten Datenschutzanforderungen ausgewählt.

Diese Beispiele zeigen: Wer neuen Entwicklungen gegenüber aufgeschlossen bleibt, kann auch seinen Arbeitsalltag in der Orthopädie getreu dem Motto “Work smart, not hard” auf ein neues Level bringen. Die automatisierte Steuerung von Terminen und Patientenströmen entlastet Gesundheitsfachkräfte von redundanten Aufgaben, gestaltet Abläufe effizienter und schafft Voraussetzungen für eine bessere Versorgung für alle – sowohl für Patienten als auch für die Leistungserbringer selbst. Smarte Lösungen in der Patientenkommunikation sorgen für ein aktives Patient Empowerment ohne Mehraufwand seitens der MVZs, Praxen und Kliniken. In der Zusammenarbeit erleichtert ein digitales Patientenmanagement den schnellen und sicheren Datenaustausch sowie die Koordination von Behandlungsschritten. Besonders in der Orthopädie, wo oft eine enge Abstimmung zwischen ambulanten und stationären Partnern erforderlich ist, führt dies zu einer besseren Vernetzung und optimierten Therapieabläufen.

Sie wollen mehr erfahren? Am 23.10.2024 stehen Ihnen unsere E-Health-Expertinnen Lindsay Lejsek und Irene Huber auf dem deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie Rede und Antwort. Sie finden samedi am Stand des BVOU in Halle 2.2

Professor Søren Skou von GLA:D® auf dem DKOU 2024: Konservatives Management von Kniearthrose

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Professor Søren Thorgaard Skou, ein führender Experte für die konservative Behandlung von Kniearthrose und Initiator des GLA:D®-Programms am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2024 in Berlin teilnehmen wird.

Professor Skou verfügt über umfangreiche Forschungserfahrung im Bereich Bewegung zur Behandlung von Arthrose und anderen chronischen Erkrankungen sowie bei Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen. Sein Hauptinteresse besteht darin, die klinische Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen durch evidenzbasierte Behandlungen voranzutreiben, die in enger, interprofessioneller Zusammenarbeit zwischen Patienten, Klinikern und anderen Interessengruppen entwickelt, evaluiert und umgesetzt werden.

Er ist Empfänger eines renommierten ERC Starting Grant der Europäischen Union Research Council und Autor von 349 Publikationen, darunter 248 peer-reviewten Originalpublikationen, von denen mehrere in führenden medizinischen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

Am 22. Oktober 2024 wird Professor Skou eine spezifische Session zum Thema „Arthrose in Hüfte und Knie – Übungen und schnelle Operationen – Erfahrungen aus Dänemark“ leiten. In seinem eigenen Vortrag wird er das GLA:D®-Programm (Good Life with osteoArthritis in Denmark) vorstellen, welches in Dänemark entwickelt wurde und sich international als eine wirksame Methode zur nichtoperativen Behandlung von Knie- und Hüftarthrose etabliert hat. Das Programm basiert auf einer Kombination aus gezielten Übungen, Patientenaufklärung und verhaltensbezogenen Ansätzen, die darauf abzielen, Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit zu verbessern.

Auch in Deutschland wurde das Programm im Jahr 2021 eingeführt. Wir werden als GLA:D®-Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) auf dem DKOU 2024 vertreten sein, um die Verbreitung und Umsetzung dieser evidenzbasierten Behandlungsansätze weiter voranzutreiben. Unsere Teilnahme an diesem Kongress soll den Austausch von Wissen und Erfahrungen fördern und die Versorgung von Arthrosepatienten weiter verbessern.

Wir laden Sie herzlich ein an dieser Session teilzunehmen und mehr über die Möglichkeiten der Arthrosebehandlung zu erfahren. Nutzen Sie die Gelegenheit von Professor Skous umfassenden Erfahrungen und Erkenntnissen zu profitieren und mit anderen Fachleuten der Orthopädie und Unfallchirurgie in den Dialog zu treten.

Der Vortrag zu „Knee Osteoarthritis – first line treatment and GLA:D“ von Søren T. Skou findet innerhalb der Session „IN12  Hip and Knee Osteoarthritis – Exercise and Fast Track Surgery – Lessons learned in Denmark“ am Di. 22.10.2024 von 12:00 – 13:00 im Saal London 1 statt.

Das GLA:D®  Deutschland Team steht Ihnen ebenfalls am Dienstag, 22.10.2024 von 09.00 – 17.00 Uhr am Stand des BVOU für Fragen und Informationen rund um das GLA:D®  Konzept zur Verfügung.

Wir freuen uns auf einen informativen Austausch!!

Perspektive DVT – „Entdecken Sie das breite Indikationsspektrum in der Extremitätendiagnostik“

Die SCS Bildgebung bietet Ihnen einen vielfältigen Einsatz in der konservativen und operativen Orthopädie. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den zahlreichen allgemeinen Indikationsstellungen.

Welche Indikationen umfasst das Spektrum der SCS Bildgebung?

Arthrose, freie Gelenkkörper, Stellung der Gelenkpartner, Gelenkstabilität, Impingement (belastet und unbelastet), Frakturen, Pseudarthrosen, knöcherne Konsolidierung, Intra ossäre Knochenstruktur (bspw. Zysten, Stress Shielding, etc.), knöcherne Kapsel-Band-Läsionen, Bandverletzungen (mit intraartikulärer Kontrastmittelgabe), prä- und postoperative Planung (bspw. einzeitig/zweizeitig), Lagekontrolle von Implantaten, Lockerungs- und Grenzflächendiagnostik.

Indikationen in den Bereichen Hand, Handgelenk & Finger, bspw.:

  • Handgelenkinstabilitäten (DISI/PISI/SL-Band-Läsion)
  • Usuren
  • Rheuma Frühdiagnostik
  • Früharthritis

Indikationen im Bereich Ellenbogen, bspw.:

  • M. Panner
  • Osteophyten
  • Radiusköpfchenfraktur
  • Osteochondrale Läsion

Indikationen im Bereich des Knies, bspws.:

  • Bohrkanalposition und -vermessung
  • Knorpelusuren (submillimeter; mit intraartikulärer Kontrastmittelgabe)
  • Osteochondrale Läsion
  • Post-LCA-Operation

Indikationen im Bereich des Sprunggelenks und Fußes, bspw.:

  • Früharthritis
  • Luxation
  • Flake-Fraktur
  • Knöcherne Konsolidierung der Zystenauffüllung
  • Rückfußstatik
  • Osteochondrale Läsion

„Mit dem H22 können wir den ganzen Bereich der Extremitäten und durch das ,Head & Neck‘ Kit auch den Kopf bzw. HWS (bis C6) abbilden. Die Weight-Bearing Funktion erlaubt uns außerdem die Aufnahme unter natürlicher Körperbelastung.“

Prof. Ingmar Ipach • Orthopädie Straubing









 

 

Demnächst noch länger auf den Facharzttermin warten? Krankenkassen planen zentralisierte Terminvergabe

Berlin, 27. September 2024 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. lehnt den aktuellen Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur Einführung eines zentralisierten Terminvergabesystems entschieden ab. Dieser Vorschlag, der Ärzte dazu verpflichten soll, 25 bis 75% ihrer Termine an ein zentrales Portal zu melden, wird das Warten auf einen Facharzttermin noch verschärfen. Stattdessen verweist er auf das Haus- und Facharztvertragssystem in Baden-Württemberg, in dem dieses Problem für gesetzlich Versicherte bereits gelöst ist.

Der Vorschlag eines zentralisierten Systems, wie er jetzt vom GKV-SV präsentiert wurde, würde dagegen zu einer ungesteuerten Belegung von fachärztlichen Kapazitäten führen. Dringend erforderlich ist dagegen die bessere Steuerung durch die vorherige Einschätzung der Dringlichkeit durch die allgemeinmedizinischen Kollegen oder des fachärztlichen Praxisteams.

Benachteiligung vulnerabler Patienten bei Terminvergabe droht

Der Verband verweist zudem auf die hohen No-Show- und Ärztehopping-Raten bei digital vereinbarten Terminen, die nach Schätzungen bei 20 bis 30% liegen. Zu befürchten ist zudem, dass insbesondere die chronisch kranken Patienten, die regelmäßige und aufeinander aufbauende Behandlungen benötigen, durch ein solches System benachteiligt werden.

“Ein zentralisiertes System wird diese Problematik nur verschärfen, ohne die eigentlichen Ursachen der Terminverknappung zu adressieren”, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes und führt aus:

“Alle Experten sind sich einig: Die Probleme im Gesundheitssystem lösen wir nur durch mehr medizinische Expertise zur Vermeidung von Fehlsteuerung. Mehr Planwirtschaft zur Beseitigung von Mangel – das kann die Lösung nicht sein! Und ketzerisch gefragt: Warum hat man, nicht zuletzt auf Betreiben des GKV-SV, eigentlich die Entbudgetierung bei Neupatienten erst vor kurzem wieder abgeschafft?”

Weiterhin würden solche dirigistischen Maßnahmen einen deutlichen Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit und die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung darstellen.

“Ärzte sind keine Befehlsempfänger”, erklärt Dr. Lembeck. “Ärzte üben einen freien Beruf aus, der es ihnen ermöglicht, basierend auf medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit zu entscheiden, welche Patienten wann behandelt werden. Im Kassenarztsystem steht diese Freiberuflichkeit durch Budgets, Regresse und sonstige Gängelungen schon auf der Kippe – bei weiteren Vorgaben wird der Nachwuchs sich sicher nicht mehr in Haus- oder Facharztpraxis niederlassen.”

Vermittlung von Terminen weiterhin in fachärztlicher Hand

Der Berufsverband fordert stattdessen, die Ursachen der Terminverknappung zu beseitigen, indem Budgets abgeschafft und die Vermittlung von Facharztterminen durch Praxisteams und Ärzte geregelt werden.

Dass dies gelingen kann, zeigen die Haus- und Facharztversorgungsverträge in Baden-Württemberg: Für über eine Million gesetzlich Versicherter existieren keine überlangen Wartezeiten auf den Facharzttermin, da die Koordination durch den Hausarzt erfolgt und der Facharzt keine Kontingentierung kennt. “Lösungen können so einfach sein, wenn sie gemeinsam entwickelt werden”, so Dr. Lembeck.

Dazu ist der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie immer bereit und arbeitet weiter lösungsorientiert.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Blankoverordnung für Physiotherapie: Was ist zu beachten?

Ärzte können ab November 2024 eine Blankoverordnung für Physiotherapie ausstellen. Möglich ist dies für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Luxationen, Frakturen oder starken Verbrennungen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch wirtschaftliche Verantwortung. Der BVOU beantwortet die wichtigsten Fragen zu der Neuerung.

Ab wann kann die Blankoverordnung für Physiotherapie verordnet werden?
Ab 1. November 2024 können die Blankoverordnungen für Physiotherapie ausgestellt werden. Die Blankoverordnung für Ergotherapie ist bereits seit April möglich.

Bei welchen Indikationen kann die Blankoverordnung für Physiotherapie verordnet werden?
Die Blankoverordnung für Physiotherapie beschränkt sich auf Erkrankungen des Schultergelenks. Die Liste mit über 100 ICD-10-Codes können Sie hier einsehen: https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittel_vertraege/vertraege_physiotherapie/anlagen_blanko_1/20240830_Anhang_1_Anlage_1_Vertrag_nach_125a_SGB_V_Physiotherapie.pdfDie Blankoverordnung ist maximal 16 Wochen ab Verordnungsdatum gültig, danach ist die Therapie zu beenden.

Wie ist der Praxisablauf in der ärztlichen Praxis?
Sowohl Hausärzte als auch Fachärzte können die Blankoverordnungen ausstellen. Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Diagnose und entscheiden, ob Physiotherapie notwendig ist. Kommt es zur Verordnung wird kein konkretes Heilmittel festgehalten, sondern der Physiotherapeut entscheidet über das Heilmittel, die Anzahl sowie die Frequenz.

In der Praxissoftware wird somit die Diagnose mit ICD-10-Code und Diagnosegruppe „EX“ angegeben. (Die Diagnosegruppe „EX“ steht gemäß dem Heilmittelkatalog für Extremitäten.) Die Praxissoftware erkennt automatisch aus diesen beiden Angaben, dass eine Blankoverordnung möglich ist und bietet diese an. Sofern aus medizinischer Sicht nichts gegen die Blankoverordnung spricht, wird diese ausgewählt und die Praxissoftware kennzeichnet die Verordnung entsprechend.

Wie wirkt sich die Blankoverordnung auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Ärzte aus?
Blankoverordnungen unterliegen, wie Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfes, nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten.

Was ändert sich in der physiotherapeutischen Praxis?
Die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit geht auf die Physiotherapeuten über. Es können je nach ICD-10-Code bis zu 18 oder 26 Behandlungen mit vorrangigen Heilmitteln und bis zu 6 oder 8 Behandlungen mit ergänzenden Heilmittelen durchgeführt werden. Es gibt zusätzliche Pauschalen für die Blankoverordnung von 55,00 Euro sowie eine für die Diagnostik von 34,34 Euro für die Therapieplanung und eine von 25,76 Euro für die Anpassung des Therapieplanes.

Weitere Informationen: Die Vereinbarungen gemäß § 125 SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapieverbänden finden Sie unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp 

Die KBV liefert ebenfalls Informationen.

Was ist aus Sicht des BVOU positiv an der Blankoverordnung für Schultererkrankungen?
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begrüßt ausdrücklich, dass für die konservative Behandlung unserer Schulterpatienten mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Dazu tragen sowohl die Möglichkeit der regressfreien Verordnung als auch die deutlich erhöhten Honorare bei den Physiotherapeuten bei. Weiterhin führt sie zu einer drastischen Reduktion der überbordenden Bürokratie bei Ärzten und auch Physiotherapeuten. Der Kontrollwahn und die Gängelung bei den bisherigen Heilmittelverordnungen war für die ärztlichen und physiotherapeutischen  Praxen nicht mehr erträglich.

Was ist aus der Sicht des Berufsverbandes kritisch?
Die Blankoverordnung kann nur ein Puzzlestück bei der Verbesserung der ambulanten Versorgung sein. Für sich betrachtet macht sie wenig Sinn, da in ihr keine leitliniengerechten Algorithmen zur Behandlung bei Schultererkrankungen hinterlegt sind.  So sollte z.B. die Blankoverordnung bei traumatisch bedingten Schulterverletzungen unterbleiben, da hier durch die alleinige Anamnese und klinische Untersuchung eine Fehlsteuerung droht. Auch bei anderen Erkrankungen wie Defekten der Rotatorenmanschette, der Tendinosis calcerea usw. drohen durch insuffiziente Diagnostik bzw. durch den mangelnden Einsatz anderweitiger Therapien suboptimale Versorgung der Patienten. Während die physiotherapeutische Therapie durch zusätzliche Honorare in Höhe von rund 100 Euro zu den bisherigen 120 Euro pro Rezept aufgewertet wird, bleibt die Situation bei der ärztlichen Diagnostik, Therapie und Beratung prekär: Dem Arzt stehen dafür insgesamt nur ca. 60 Euro im Quartal zur Verfügung. So bleibt z.B. immer weniger Zeit für eine ausführlich ärztliche Beratung – die konservative Orthopädie wird zu Tode gespart.

Was ist aus der Sicht des BVOU zu tun?
Was fehlt ist ein schlüssiges Gesamtkonzept in der ambulanten Versorgung – das Zusammenspiel Haus-, Facharzt, Physiotherapeut muss im Sinne von Über- Unter- und Fehlversorgung geregelt werden. Auf der einen Seite Regressfreiheit und feste Honorar in Euro und Cent, auf der anderen Seite zunehmende Budgetierung und floatende Preise bei der nichtoperativen Behandlung – so funktioniert das eben nicht sondern wird nur noch zu mehr Unwuchten im System führen. Leitliniengerechte Diagnostik und Therapie muss für alle Beteiligten regressfrei möglich und fair kalkuliert sein. Da reicht eine neugeschaffene Blankoverordnung nicht aus.

Perspektive DVT – „Eine mühelose Zusammenarbeit mit SCS“

Im Herzen von Leipzig-Schönefeld erwartet die Patienten des Hallux-Zentrums eine hochspezialisierte Medizin in den Fachbereichen Orthopädie und Fußchirurgie. Die Behandlungsmöglichkeiten umfassen sowohl ein breites Spektrum konservativer Therapien, als auch operativer Eingriffe im eigenen hochmodernen OP-Saal.

Herr Dr. med. Pawel Chomej, der für seine langjährige Erfahrung und breite Expertise als Spezialist für minimalinvasive Fußchirurgie international anerkannt ist, entschied sich im September 2023 für die Implementierung der SCS Bildgebung. Mit der Inbetriebnahme kann er seinen Patienten die komplette Diagnostik nun vor Ort bieten.

In einem kleinen Interview, das Herr Dr. Chomej mit uns führte, erfahren Sie, welche Vorteile er im SCS MedSeries®H22 sah und wie er die Umsetzung des Projektes empfand.

Hochauflösende 3-D-Schnittbilder unter natürlicher Körperbelastung

Über die Plattform LinkedIn war Herr Dr. Chomej zum ersten Mal auf unsere Lösung aufmerksam geworden, woraufhin er sich mit dem SCS Team in Verbindung setzte, um mehr über die 3-D-Bildgebung zu erfahren. „SCS führte Aufklärungsgespräche durch und ich wurde mit interessantem Informationsmaterial versorgt. Als Fußchirurg sind die hochauflösenden Aufnahmen, die ich unter natürlicher Körperbelastung erstellen kann, von besonderer Bedeutung.“

Im konventionellen Röntgen seien diese nur bedingt korrekt durchführbar, erklärt der Facharzt und geht weiter ins Detail: „Meistens handelt es sich hierbei um teilbelastete Aufnahmen, da die geeigneten Vorrichtungen dafür fehlen. Am Ende führt das eventuell zu Fehlentscheidungen und schlechteren OP-Ergebnissen.“

Professioneller Support durch das SCS Team

Während der Beratung geht das Team auf alle Aspekte der SCS Bildgebung ein – die medizinischen, technischen und auch die wirtschaftlichen Fragen werden ausführlich geklärt. Für jeden Interessenten wird auf Basis der persönlichen Fallzahlen der zu erwartende Umsatz kalkuliert, um die Amortisationsdauer des Systems zu berechnen. „Anhand der individuellen Patientenzahlen meiner Praxis errechneten wir auch die potenziellen Erlöse, die sich durch die SCS Bildgebung ergeben könnten.“

Die Raumplanung und die letztliche Umsetzung des Projektes entsteht in enger Zusammenarbeit mit SCS. Durch unsere Erfahrungen wird eine erfolgreiche Installation garantiert. Herr Dr. Chomej konnte sich von diesem maßgeschneiderten Service selbst überzeugen und unterstreicht die einfache Integration des Systems: „SCS leitete die Implementierung und alles verlief unkompliziert. Die Pläne für die notwendigen Installationen wurden präzise angefertigt, sodass mein Elektriker keine Probleme hatte, alles Notwendige vorzubereiten.“ Die Einweisung des medizinischen Fachpersonals erfolgte ebenfalls durch das SCS Team. „Die Handhabung der 3-D-Bildgebung ist innovativ und meine Mitarbeiterinnen konnten schon nach kurzer Zeit selbstständig mit dem System arbeiten.“

Die beste Option für meine Patienten

Herr Dr. Chomej hat ein eindeutiges abschließendes Fazit: „Das SCS MedSeries® H22 ist eine hervorragende technische Entwicklung, die nicht nur die Strahlenbelastung reduziert, sondern auch die Qualität der Bildgebung und meiner Diagnostik verbessert. Die Patienten sind nach einer detaillierten Aufklärung zunehmend bereit, diese Leistung bei der OP-Planung auch als IGeL in Anspruch zu nehmen.“

Hallux-Zentrum Leipzig
Chirurgische Praxis Dr. med. Pawel Chomej
Löbauer Straße 70
04347 Leipzig
www.praxis-dr-chomej.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.

 

Verbändegespräch: BÄK stellt konsentierte GOÄneu vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ein erster Bericht zur neuen GOÄ. Weitere Analysen  werden in den nächsten Wochen folgen.

Am 11.9.24 fand das  Verbändegepräch der Bundesärztekammer statt. Mit dabei: Vertreter von 164 Ärzteverbänden welche an der neuen GOÄ mitgearbeitet haben. BVOU Vertreter und Vertreter der Fachgesellschaft waren selbstverständlich mit vor Ort. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt zum Thema GOÄ berichtet.

Die Gespräche zur neuen GOÄ mit der PKV sind wohl mittlerweile beendet. Das Konzept ist von der BÄK und PKV konsentiert. Die neue GOÄ liegt jetzt (vertraulich) vor, es sind 975 Seiten und 5500 Positionen.

Die GOÄ wird durch den „Verordnungsgeber“ – der Bundesgesundheitsminister – in Kraft gesetzt. Ob Prof. Karl Lauterbach das macht oder nicht, müssen wir sehen. Interessant wird dann seine Erklärung dafür sein.

Die Struktur der neuen GOÄ ist eine andere als die der alten GOÄ. Die einzelnen Leistungen lassen sich nicht immer deckungsgleich vergleichen, neue Bewertungen von Leistungen bei der Beratung oder auch Management des Patienten sind dazugekommen. (konsiliarische Gespräche, Planung, Einleitung und Koordination krankengymnastischer Einzelbehandlungen, ärztliche telekonsiliarische Befundbeurteilung im Rahmen bildgebender Verfahren, Beurteilung der Auswirkung der diagnostizierten Erkrankungen auf die Lebensgestaltung, eine Vielzahl von Zuschlägen, viele neuen Zuschläge bei Kindern, Wegfall von Ausschlüssen, Eingangsuntersuchung vor medizinischer Trainingstherapie, Differenzierte Darstellung radiäre versus fokussierter Stoßwelle usw.)

Die neue GOÄ wird zu eine klareren Transparenz bei der Abrechnung von Leistungen führen, einige sehr hoch bewertete Leitungen werden nicht mehr in dieser Höher abrechenbar sein.

Nachdem die letzte GOÄ 1996 angeglichen wurde, ist jetzt 2024 von einer Erhöhung von 6% bis 13% ab gesetzlicher Gültigkeit auszugehen, wobei in den letzten 10 Jahren eine Erhöhung der abgerechneten ärztlichen Leistungen von 38% (Leistungsausweitung?) stattgefunden hat.

Eine grobe Abschätzung der Honorierung konservativer Leistungen (das ist mein Schwerpunkt) nach Durchsicht des von der BÄK vorgelegten Vorschlages lässt keinen Abfall der Honorierungshöhe befürchten, ggf. ist durch neu definierte Leistungen, Wegfall von Ausschlüssen und höhere Bewertung einzelner Leistungen (z.B. fokussierte Stoßwelle) und besonderer Zuschläge bei Kindern sogar eine Verbesserung der Gesamthonorierung zu erwarten auch wenn vielleicht einzelne Leistungen, welche in der Vergangenheit in Kombinationen abgerechnet wurden (z.B. Infiltration und Lokalanästhesie), jetzt etwas niedriger bewertet sind. Auch das konventionelle Röntgen bei klassisch orthopädischen Indikationen wird leicht erhöht.

Dieser Bericht bezieht sich alleine auf konservative Leistungen (auch Operateure erbringen diese!) . Sicherlich werden in Kürze von Prof. Heller und Dr. Weinhardt zusätzliche Berichte folgen.

Dr. Johannes Flechtenmacher

SpiFa: Termine gibt es nicht zum Nulltarif!

Anlässlich der stockenden Honorarverhandlungen fordert der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die Verhandlungen auf den Boden der Versorgungsrealität zurückzuholen und damit einhergehend eine spürbare Anhebung des Orientierungswertes. Ansonsten sehe sich die Fachärzteschaft gezwungen, für weniger Geld auch nur das Mindestmaß an Leistung anzubieten.

„Für diese Rechnung brauchen Sie kein BWL-Studium,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Wenn ein Facharzt feststellt, dass der Betrieb seiner Praxis immer teurer wird und dabei auch die Lohnkosten für sein Personal stetig ansteigen, andererseits aber die angestrebte Anhebung der Vergütung für die erbrachte Leistung dies nicht einmal ansatzweise kompensiert, dann folgt als nächster logischer Schritt die Beschränkung auf das Mindestmaß an zu erbringender Leistung. Einfach gesagt: weniger Kohle, weniger Termine.“

Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten bedeutet das also eine weitere Verknappung von Terminen. „Eine Befreiung der Facharztpraxen von der Budgetierung ist nicht in Sicht, die Honorarsteigerungen der letzten Jahre liegen weit unter der Inflationsrate, da werden bzw. müssen Fachärztinnen und Fachärzte ganz genau schauen, wofür sie ihre wertvolle Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Das bedeutet für Patientinnen und Patienten Wartezeiten von einem halben Jahr, wahrscheinlich in der Regel sogar noch länger“, so Heinrich weiter.

Kritik übt der SpiFa auch daran, dass die Tarifsteigerungen für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte als mögliche Referenz für die Honorarverhandlungen völlig ausgeblendet werden. „Im Rahmen der Verhandlungsrunden hat der Marburger Bund im vergangenen Jahr eine – wohl gemerkt – völlig legitime Steigerung von 8,8 Prozent für angestellte Fachärztinnen und Fachärzte erwirkt. Kein Arzt und keine Ärztin mit eigener Niederlassung versteht, warum dies von den Verhandlungspartnern nicht auch als Richtwert für die derzeitigen Honorarverhandlungen verstanden wird. Und dies auch gerade vor dem Hintergrund, dass sie auch noch das unternehmerische Risiko für den Praxisbetrieb, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt sich selbst tragen“, so Heinrich.

Quelle: www.spifa.de