Archiv für den Monat: August 2021

Zeit, Bilanz zu ziehen – 70 Jahre BVOU

Karlsruhe – Der Start war bescheiden: Ein paar Dutzend befreundete Gründungsmitglieder und der starke Wunsch, ihren wirtschaftlichen Interessen Gehör zu verschaffen, markieren den Anfang. Heute ist der BVOU mit 7000 Mitgliederinnen und Mitgliedern der größte Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie in Europa und eine starke Stimme in der Ärzteschaft.

Ein Jubiläum bietet nicht nur zum Feiern Anlass. Es ist auch eine Gelegenheit, das Woher und Wohin neu in den Blick zu nehmen. Die Medizin der Zukunft wird anders sein als zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte des BVOUs. Sie wird weiblicher, digitaler, partizipativer und qualitätsorientierter sein. Trotzdem sind die Ziele und Motive, die zur Gründung unserer Vorgängerorganisation geführt haben, heute nicht sehr viel anders als früher. Der BVOU setzt sich ungebrochen für die berufspolitischen Interessen seiner Mitgliederinnen und Mitglieder ein. Er entwickelt gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften Standards für die orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung und prägt die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Radikal geändert haben sich allerdings die Rahmenbedingungen und Zwänge, unter denen wir heute arbeiten.

Aber vielleicht lohnt sich erst einmal der Blick zurück. Unsere Gründungsväter waren Kollegen, die sich persönlich kannten und regelmäßig trafen. Sie einte der Wunsch nach einer starken wirtschaftlichen Interessensvertretung, weil sie sich schlichtweg unterbezahlt fühlten und von der wirtschaftlichen Abteilung der damaligen Fachgesellschaft – der „Deutsche Orthopädische Gesellschaft (DOG)“ –, ignoriert sahen. Der Anlass für ihren Unmut war ein Streit mit der KV Württemberg. Diese hatte 1949 die damals übliche Fallpauschale für niedergelassene Orthopäden von zehn Mark pro Quartal auf sechs Mark reduziert. Die niedergelassenen Kollegen protestierten und planten eine Befragung in ihren Reihen. Dafür wurden Kosten in Höhe von 600 Mark veranschlagt, deren Übernahme ihnen die DOG verweigerte. Als Argument führte die Fachgesellschaft damals an, dass sie als gemeinnützige Gesellschaft keine Gruppe von Mitgliedern bevorzugen dürfte.

Die Streitigkeiten mündeten in einer wachsenden Entfremdung zwischen den niedergelassenen Orthopäden und den ordinierten Klinikchefs. Die Gründungsväter sahen sich zum Handeln genötigt und riefen am 29. April 1951 im Hotel Löchnerhaus auf der Insel Reichenau den „Wirtschaftsring Deutscher Orthopäden“ aus der Taufe. Im Paragraf 2 der Satzung hieß es damals: „Der Wirtschaftsring soll die wirtschaftlichen und Berufsinteressen seiner Mitglieder wahrnehmen, fördern und sichern.“ Zwei Jahre später führte der Wirtschaftring bereits das Wort „Berufsverband“ in seinem Namen und nannte sich „Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie e.V (BVO)“. Die Fusion von Orthopädie und Unfallchirurgie nach der Jahrtausendwende machte eine weitere Namensanpassung nötig. Seit 2006 heißt der Verband „Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie“. Mit der Einrichtung des gemeinsamen Facharztes setzt sich der BVOU für die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen aus Orthopädie und Unfallchirurgie ein – egal ob sie in der Klinik oder in der Praxis tätig sind, ob sie wirtschaftlich selbstständig oder angestellt sind.

Über die Jahre hinweg ist auch die Gewinnung von Nachwuchs immer wichtiger geworden. Wir müssen angehende Ärztinnen und Ärzte heute nicht nur davon überzeugen, sich bei der Facharztausbildung für O&U zu entscheiden, sondern auch junge Kolleginnen und Kollegen für die berufspolitische Arbeit gewinnen. Unsere Stärke liegt in der breiten regionalen Struktur des BVOUs mit seinen 18 Landes- und 82 Bezirksverbänden, in denen sich derzeit 183 Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende für die Belange der Mitgliederinnen und Mitglieder vor Ort einsetzen. Wir brauchen junge Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, es ihnen gleich zu tun – die bereit sind, Einfluss auf die regionale Selbstverwaltung zu nehmen, Selektivverträge auszuhandeln, Tagungen und Qualitätszirkel zu organisieren und sich über die Landesärztekammern in die Definition und Umsetzung der Weiterbildungsinhalte einzubringen. Deswegen werben wir, wo immer wir können, für ein aktives Engagement in unseren Reihen.

Zu den Konstanten in der Geschichte des BVOUs zählt seine stetig wachsende Professionalisierung. Die Anfänge waren bescheiden – wie gesagt –, aber von einem großen Engagement und einem festen Gestaltungswillen getragen. Diese Geisteshaltungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des BVOUs und zeichnen alle aus, die den Verband über die Jahrzehnte gestaltet, geprägt und vorangebracht haben. Heute vertritt der BVOU 7000 Mitgliederinnen und Mitglieder und ist der größte Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie in Europa. Darauf können wir stolz sein. Die wachsende Professionalisierung führte auch zur Gründung einer zentralen Geschäftsstelle. Mit dem Umzug der Politik und der ärztlichen Körperschaften nach Berlin zog auch die Geschäftsstelle in die Hauptstadt um. 1998 wurde erstmals ein hauptamtlicher Geschäftsführer eingestellt. Heute arbeiten acht festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein freier Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. 23 Referate erarbeiten Lösungen für die ständig wachsenden fachlichen Herausforderungen in O&U. Geschäftsführer ist Dr. Jörg Ansorg.

Zu den Konstanten in der Geschichte des BVOUs zählt zudem der enge Schulterschluss mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Trotz der Entfremdung, die zur Gründung des Wirtschaftsrings Deutscher Orthopäden geführt hatte, suchte der BVO sehr schnell wieder die Zusammenarbeit. Augenhöhe und wechselseitiges Vertrauen sind seither die Basis für die enge Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften. Damals wie heute mussten und müssen die Interessen der Mitgliederinnen und Mitglieder kraftvoll gegenüber der Politik, den Krankenkassen und den ärztlichen Körperschaften vertreten werden. Stark ist man nur mit einer starken Gruppe im Rücken. Das heute ist in dem immer komplexer werdenden Gesundheitssystem wichtiger denn je.

Schaut man auf die veränderten Rahmenbedingungen, unter denen Orthopäden und Unfallchirurgen heute arbeiten, fallen die Verschiebungen im niedergelassenen Bereich auf. Früher war die Einzelpraxis Standard. Das ist heute nicht mehr der Fall. Die neuen Standards sind Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren. Die Kolleginnen und Kollegen können durch diese Kooperationsformen eine anspruchsvollere Versorgung anbieten und teilen sich die finanziellen und fachlichen Risiken. Diese Veränderungen haben auch den BVOU verändert. Die Interessen, die der BVOU heute vertritt, sind vielfältiger geworden, weil auch die Strukturen vielfältiger geworden sind. Unser Anspruch ist, die berufspolitischen Interessen aller Kolleginnen und Kollegen zu vertreten, unabhängig von ihrem Arbeitsumfeld und ihrer wirtschaftlichen Verantwortung.

Geändert haben sich auch die Gewichtungen in unserem Fach. Früher waren Orthopäden und Unfallchirurgen Generalisten, heute sind sie Spezialisten. Die konservative O&U verliert an Bedeutung, Operationen dominieren. Deshalb werden die jungen Kolleginnen und Kollegen heute vor allem operativ ausgebildet, nicht mehr konservativ. Sie haben daher auch den Wunsch, in der Niederlassung weiterhin zu operieren. Das ist heute über das Belegarztsystem, über Honorarverträge mit den Kliniken oder in Form von ambulanten Eingriffen ohne weiteres möglich. Wer sich früher mit eigener Praxis niederließ, behandelte ausschließlich konservativ. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist allerdings, dass die konservativen Inhalte unseres Faches immer weniger gelebt werden. Eine Entwicklung, gegen die sich der BVOU seit Jahren stemmt, weil die meisten Patienten konservativ behandelt werden müssen. Wir haben deshalb vor vier Jahren ein Weißbuch zur Konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie publiziert – mit einer klaren Botschaft an die Politik und in unsere eigenen Reihen: Die konservativen Inhalte sind unverzichtbar. Sie müssen angemessen vermittelt und vergütet werden. Es geht nicht ohne die konservative O&U.

Wir beobachten auch eine zunehmende Aufweichung der Sektorengrenzen. Die strikte Trennung von ambulant und stationär ist nicht mehr zeitgemäß. Es besteht kein Zweifel daran, dass wir neue Strukturen und Versorgungsformen brauchen, um die wachsende Belastung unseres Gesundheitssystems durch die Überalterung der Gesellschaft mit ihren vielen muskuloskelettalen Krankheiten und Verletzungen zu schultern. Der BVOU beteiligt sich deshalb aktiv an der Entwicklung und Gestaltung solcher Konzepte und setzt sich dafür ein, dass die Medizin insgesamt zukunftsfähiger wird.

Damals wie heute gilt, dass Leistung fair und angemessen bezahlt werden muss. Das Ringen um eine angemessene Vergütung in Klinik und Praxis zieht sich ebenfalls wie ein roter Faden durch die Geschichte des Berufsverbands. Lange Zeit gab es nur drei Kategorien für die Abrechnung: Kassenpatient, Privatpatient und berufsgenossenschaftlicher Patient. Heute sind weitere Instrumente wie die Selektivverträge hinzugekommen. Diesen liegt ein gemeinsames Verständnis von Kostenträgern und Ärztinnen und Ärzte über die Aufgaben und Ziele der orthopädisch-chirurgischen Versorgung zugrunde. Sie vergüten Diagnosen und Vorhalteleistungen. Die Bildgebung ist wieder in fachärztlicher Hand. Der BVOU setzt sich seit Jahren für Selektivverträge und eine Honorarreform ein, die ihren Namen tatsächlich verdient.

Zu den vordringlichsten Anliegen des Berufsverbands zählte auch stets die Fortbildung seiner Mitgliederinnen und Mitglieder. In den Anfangsjahren geschah dies durch eigene Veranstaltungen, später durch gemeinsame Kongresse mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften. 2001 wurde die BVO-Stiftung Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) unter Einbindung der DGOOC gegründet. Jüngstes Symbol für das Zusammenwachsen von Orthopädie und Unfallchirurgie ist die gemeinsam von BVOU und DGOU getragene Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC), für deren Erfolg sich der BVOU seit Jahren stark macht. Ein wichtiges Anliegen ist zudem die transparente Kommunikation mit den Mitgliederinnen und Mitgliedern über die „Orthopädischen“ später die „Orthopädischen und Unfallchirurgischen Mitteilungen und Nachrichten“, den Infobrief und viele weitere analoge und digitale Kommunikationsformate.

In den vergangenen Jahren ist auch die unmittelbare Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten immer wichtiger geworden. Unsere Antwort darauf ist das digitale Arzt-Suche- und Informationsportal Orthinform, das monatlich von 200.000 Besucherinnen und Besuchern angeklickt wird. Hinter dem hohen Informationsbedürfnis steht ein radikaler Wandel in der Medizin. Nicht mehr die Eminenz zählt, sondern die Evidenz. Die Patientinnen und Patienten wollen heute wissen, welche wissenschaftlichen Daten hinter den angebotenen Behandlungsverfahren stehen. Paternalismus wird nicht mehr goutiert. Die Kranken wollen auf Augenhöhe mitbestimmen, denn sie müssen auch mit den Konsequenzen leben. Eine gemeinsame verantwortete Entscheidung braucht allerdings gute Entscheidungshilfen und Gesundheitskompetenz. Deshalb versteht der BVOU Orthinform als wichtiges Instrument zur partizipativen Entscheidungsfindung und verweist mit dieser Plattform auf die Kompetenzen und Expertisen seiner Mitglieder.

Ein radikaler Motor der Veränderung ist zweifellos die Digitalisierung. Es ist gerade einmal 14 Jahre her, dass Steve Jobs der Weltöffentlichkeit das erste iPhone präsentierte. Heute ist unser Alltag ohne mobile Geräte und das schnelle Internet nicht mehr denkbar. Wie wichtig und notwendig die Digitalisierung ist, hat uns auch die Coronakrise gezeigt. Vielleicht wären wir besser durch die Krise gekommen, wenn alle Akteure gut vernetzt und auf dem neuesten Stand der digitalen Technik gewesen wären. Wir brauchen den schnellen Datenaustausch und die vielen Instrumente des Datenmanagements und der Partizipation zweifellos. Deshalb haben wir auch die Arbeit der Geschäftsstelle in das digitale Zeitalter überführt. Bei der Implementierung der Digitalisierung in den klinischen Alltag erwarten wir allerdings, dass dies in enger Absprache mit den Ärztinnen und Ärzten geschieht und dass nur die Applikationen zum Einsatz kommen, die sinnvoll, sicher und im Rahmen unseres Zeitkorsetts mit vertretbarem Aufwand leistbar sind. Außerdem dürfen wir nicht mit einer Technik abgespeist werden, die bereits veraltet ist, wenn sie bei uns ankommt. Der BVOU wird die Entwicklung und Integration digitaler Konzepte aktiv begleiten.

Die Ziele sind gleichgeblieben, die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Die Reflektion unseres Woher und Wohin wird uns sicher helfen, in Zukunft noch schlagkräftiger zu werden. Ich gedenke und danke allen, die in sieben Jahrzehnten geholfen haben, aus einem kleinen Wirtschaftsring einen starken Verband zu machen und hoffe, dass sich auch in Zukunft viele Kolleginnen und Kollegen finden werden, die bereit sind, diese Mission fortzuführen.

Dr. Johannes Flechtenmacher, BVOU-Präsident

 

 

BVOU-Team macht Betriebsausflug über den Berliner Wannsee

Berlin – Am Donnerstag, den 12. August veranstaltete das Team der BVOU-Geschäftsstelle ihren Betriebsausflug. Die Kolleginnen und Kollegen verbrachten einen sonnigen Tag per Boot auf dem Berliner Wannsee  und Umgebung.

Hierfür bedankt sich das Team beim BVOU sehr herzlich.

„Wir fühlen uns in der Geschäftsstelle sehr wohl. Das Miteinander im Team und mit der Geschäftsleitung empfinden wir als sehr angenehm“, waren sich die Mitarbeiter einig.

Wenn auch Sie sich ein Bild von unserer Arbeit machen wollen, sind Sie jederzeit herzlich Willkommen.

Perspektive DVT – „Der Einsatz des SCS DVT in der Praxis“

In Bonn leitet Dr. med. Carsten Wingenfeld seine Praxis für Orthopädie und Unfallchirurgie. Der Mediziner blickt auf jahrelange Erfahrung in der Orthopädie als leitender Oberarzt im St. Remigiuskrankenhaus Leverkusen und als leitender Arzt in der Betaklinik Bonn und im Marienkrankenhaus Bad Neuenahr zurück. Seit 2008 ist er zudem als Instruktor der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e. V. tätig und leitet im Rahmen dessen fußchirurgische Operationskurse. Auf dem Gebiet der schwerwiegenden Extremitätenfehlstellungen verfasste er zahlreiche Fachartikel, in denen er sein Wissen teilt.

Vor diesem Hintergrund setzte sich der Experte für Fußchirurgie auf der Suche nach einem Ersatz für sein veraltetes Röntgengerät intensiv mit denkbaren Bildgebungslösungen auseinander. Die SCS Bildgebung hat Dr. med. Carsten Wingenfeld unter anderem aufgrund der differenzierten und genauen Diagnostikmöglichkeit sowie der graphischen Anschaulichkeit für den Patienten überzeugt.

Nachvollziehbarkeit der Diagnose für Patienten

Als einen wichtigen Faktor sieht der Mediziner die Nachvollziehbarkeit für die Patienten, die so groß „wie bei keinem anderen Verfahren“ ist.

Diverse Darstellungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Veranschaulichung durch die 3-D-Rekonstruktion, helfen dem Patienten dabei, den eigenen Befund durch die visuelle Unterstützung verstehen zu können. „So macht es einfach Spaß zu erklären“, berichtet der Mediziner zufrieden. Das verbesserte Verständnis und der erhöhte Modernitätsstandard in der Praxis führen dazu, dass viele Patienten sich noch wohler fühlen und dies auch mitteilen. So kommen auch neue Patienten auf den Rat von Bestandspatienten, um die angebotene SCS Bildgebung wahrzunehmen.

Neue Maßstäbe der kindlichen Schnittbilddiagnostik

Besonders bei kleinen Kindern stoßen andere Behandlungsmethoden meist an ihre Grenzen. Exemplarisch hierfür berichtet Dr. med. Carsten Wingenfeld von seiner Erfahrung mit einem vierjährigen Jungen, der eine Fehlstellung am Fuß aufwies, welche klinisch nicht eingeschätzt werden konnte.

Eine Röntgenaufnahme wäre aufgrund der noch verknorpelten Knochenstruktur und aus strahlenhygienischer Sicht zweifelhaft gewesen. Hinzu kommt, dass bei dieser Extremität immer drei Ebenen aufgenommen werden müssen, was grundsätzlich zu einer noch höheren Strahlenbelastung führt [1]. Auch das MRT wäre nicht in Frage gekommen, da der Junge hätte sediert werden müssen, um gewährleisten zu können, dass dieser ca. 25 Minuten in ruhiger Positionierung im MRT liegt.

Demnach entschied Dr. med. Carsten Wingenfeld sich für eine Diagnostik mit Hilfe der SCS Bildgebung, bei welcher das Kind lediglich wenige Sekunden im DVT stehen musste. Anschließend konnte der Orthopäde seine Diagnose aufstellen, aus welcher sich ergab: Bei der Fehlstellung des Jungen handelte es sich um einen zusätzlich angelegten Mittelfußknochen.

„Das hätte ich mit keinem anderen Verfahren so schnell rausbekommen“, konstatiert der Mediziner und fügt hinzu: „In ein paar Jahren wäre die Fehlstellung wahrscheinlich derart ausgeprägt gewesen, dass man eine komplexe Umstellungsoperation hätte durchfuhren müssen, damit verbunden eine längere Rekonvaleszenz und auch ein ggf. schlechteres Behandlungsergebnis.“

Fissuren rechtzeitig erkennen und behandeln

Ein weiterer Fall, bei dem unmittelbare therapeutische Konsequenzen vorlagen, ist der eines Patienten, der über anhaltende Schmerzen klagte, die sich trotz der Einnahme von Schmerzmitteln nicht abstellen ließen. Der Arzt untersuchte die Extremität, um den Ursprung der Schmerzen ausmachen zu können und entdeckte eine Fissur an der Femurkondyle, welche durchaus kurative Maßnahmen erforderte. Die Chance, solche Fissuren festmachen zu können, schreibt der Spezialist der Dünnschichtigkeit zu, welche bei 0,2 mm liegt.

Quelle:

[1] Koivisto, J, vanEijnatten, M, Ludlow, J, Kiljunen, T, Shi XQ, Wolff, J: Comparative dosimetry of radiography device, MSCT device and two CBCT in the elbow region. Journal of Applied Clinical Medical Physics published March 17, 2021, doi: 10. 1002 / acm2. 13245

Fallbeispiel

Sechster Mittelfußknochen

Ein 4-jähriger Junge stellt sich in der Praxis mit einer ungewöhnlichen Fehlstellung des Fußes vor. Klinisch besteht eine Deviation des 5. Strahles nach lateral.

Die Fehlstellung ist nicht schmerzhaft, laut Aussage der Mutter nimmt die Veränderung an Größe zu.

Klinisch tastet sich eine derbe Stelle im Bereich des 5. Mittelfußknochens, vom palpatorischen Aspekt wie eine Exostose. Sonografisch besteht der V. a. eine knöcherne Formation zwischen 4. und 5. Knochen. Es bestand die Indikation zur weiteren radiologischen Abklärung.

Aufgrund der noch teilweise knorpelig angelegten Strukturen wäre die alleinige nativradiologische Darstellung eher unpräzise. Ein CT wäre in dem Alter zu strahlenintensiv und ein MRT aufgrund des Alters des Kindes und der Dauer der Untersuchung nur durch eine vorhergehende Sedierung möglich.

In diesem Fall war die SCS Bildgebung die ideale Lösung zur erweiterten Diagnostik.

Unentdeckte Fissur Femurkondyle

Ein 81-jähriger Patient stürzt und prellt sich frontal das Knie / die Kniescheibe. Klinisch zeigte sich das Bild einer mild eingebluteten Bursitis präpatellaris. Das Kniegelenk war bandstabil, die Meniskuszeichen negativ, eine Druckdolenz bestand in Projektion auf die Patellaspitze. Die Schmerzintensität war eher untypisch für eine Bursitis. Das daraufhin durchgeführte MRT (3,0 mm Schichtung) zeigte laut radiologischem Befund ein Knochenödem und eine eingeblutete Bursa präpatellaris.

Nach einigen Wochen und kompletten Rückgang der eingebluteten Bursa bestanden weiterhin zum Teil immobilisierende Schmerzen, welche mit den bisherigen bildgebenden Befunden nicht erklärbar waren. Daraufhin erfolgte die Diagnostik mittels SCS Bildgebung. Hier zeigte sich – gut zur Klinik passend – eine Fissur in der Femurkondyle. Im MRT auch nach Kenntnis des Befundes nicht sichtbar, aufgrund der Signalüberblendung durch das Knochenödem und der höheren Schichtdicke.

Dr. med. Carsten Wingenfeld
Erschienen in: SCS Magazin 02-2021

Bestimmte Corona-Sonderregeln gelten bis November 2021

Berlin – Nachdem der Bundestag gestern beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern, gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch weiter. Konkret betrifft es folgende Leistungen, die nun bis zum 25. November 2021 Bestand haben:

Disease-Management-Programme (DMP): Um eine mögliche Ansteckung mit COVID-19 zu vermeiden, müssen Patientinnen und Patienten auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der in ein DMP eingeschriebenen Patientinnen und Patienten ist ebenfalls weiterhin nicht erforderlich, sofern die Untersuchung aufgrund des Infektionsschutzes nicht durchgeführt werden konnte.

Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.

Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt weiterhin: Die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten können überschritten werden. Dieser Schritt soll es Eltern und Kinderarztpraxen ermöglichen, die U-Untersuchungen problemlos nachzuholen.

Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, müssen vorübergehend nicht vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Quelle: G-BA

Die elektronische Patientenakte: Erste Erfahrungsberichte

Gesetzliche Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.

Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ab dem 1. Januar mit einer Testphase gestartet. Diese dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern.

Im Rahmen einer  Veranstaltung der Reihe gematik digital zur elektronischen Patientenakte: Erste Erfahrungsberichte. wurden erste Anwender-Erfahrungsberichte und Ausblicke präsentiert. Den Link zum Mitschnitt finden Sie hier. Die beantworteten häufigsten Fragen aus der Veranstaltung werden schrittweise auf der folgenden Seite veröffentlicht: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq/

Monatlich laden wir zu weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Reihe gematik digital ein. Es warten spannende Themen rund um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur auf die Teilnehmer.

Quelle: gematik

DKOU2021: Veranstaltungsformat – Präsenz!

Gute Neuigkeiten aus Berlin: Der Berliner Senat hat die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz übernommen und sorgt damit für Klarheit und Sicherheit. Für den DKOU 2021 bedeutet das konkret die Anwendung der 3G-Regeln in Verbindung mit einer Auslastung von bis zu 50%. Geimpfte, Genesene und Getestete sind herzlich willkommen!

Veranstaltungsformat: Präsenz!

Der positive Impuls durch die neuen Beschlüsse macht eine Entscheidung für die Präsenzvariante – wenn auch mit Einschränkung – möglich. So findet das gesamte wissenschaftliche Programm (12 parallele Säle) in Berlin statt, über die Hälfte wird live gestreamt und on-demand zur Verfügung gestellt.

Nachgefragt: Warum gibt es nur Tageskarten für Berlin?

Die Präsenz-Teilnahme basiert auf einem Tageskarten-Modell, solange die Kapazitäten begrenzt sind. Nur so ist das erforderliche Sitzplatzangebot für alle Anwesenden gewährleistet. Die Anzahl der World-Tickets ist nicht limitiert, Berlin- und World-Tickets können kombiniert werden. Der Registrierungsstopp für Mittwoch und Donnerstag ist ab sofort aufgehoben, alle Wartelisten-Plätze werden automatisch eingebucht. Starten Sie durch!

Was bedeutet dies für BVOU-Mitglieder?

Wenn Sie einen Kurs bei der ADO (hier klicken zur Übersicht) gebucht haben, sichern Sie sich jetzt schnell ein Tagesticket des jeweiligen Kongresstages. Die jetzt freigeschaltete Kontingente sind sehr begrenzt.  zur Registrierung hier klicken 

Egal ob bei Online- oder Präsenztickets sparen BVOU-Mitglieder 25€ pro Ticket. Geben Sie bei der Registrierung einfach Ihre BVOU-Mitgliedsnummer an! zur Registrierung hier klicken

Mitgliederversammlung – Anmeldung erbeten!

Wenn Sie an der Mitgliederversammlung am 29.10.2021 teilnehmen möchten, bitten wir Sie, um alle Corona-Auflagen einhalten zu können,  sich vorher kostenfrei anzumelden! Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist auch ohne Tageskongresskarte möglich. Um vorherige Anmeldung wird jedoch dringend bis 22.10.2021 gebeten. Hier geht es zur Anmeldung.

Ehrungen: Jürgen-Eltze-Plakette

Berlin – der BVOU  hat im Jahr 2015 zum ersten Mal die Jürgen-Eltze- Plakette verliehen. Dr. Eltze war unser Ehrenmitglied und Träger der Hubert-Waldmann- Plakette. Er hat sich in über 30 Jahren besonders um die konservative Orthopädie verdient gemacht. Die sogenannte “Eltze-Broschüre” ist Standardlektüre für jeden Orthopädieschuhmachermeister. Dr. Jürgen Eltze ist Ende 2014 verstorben. Ihm zum Gedenken wurde diese Auszeichnung 2015 auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie zum ersten Mal vergeben.

Jürgen – Eltze – Plakette

 

 

Preisträger seit 2015

2015 Prof. Georg Neff, Berlin
2016 Reinhard Deinfelder, Donzdorf
2017 Dr. Hartmut Stinus, Northeim
2018 Dr. Matthias Psczolla, Bendorf
  Prof. Dr. rer. nat Jürgen Steinmeyer, Gießen
2019 Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf, Heidelberg
2021 Dr. Rainer Eckhardt, Ulm

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im August

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Abenteuer, Elektronik, Kleidung oder Kfz-Zubehör – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

Jochen Schweizer: bis 14% Rabatt

Fallschirmspringen, Ferrari fahren, Dinner in the Dark, Helikopter Selberfliegen – Erleben Sie den ultimativen Adrenalinkick, erfüllen Sie sich Ihre Kindheitsträume, gönnen Sie sich bei unvergesslichen Wellness- und Kurzurlaubsangeboten pure Romantik, fühlen Sie den Ruf der Freiheit.

Sony:  bis 40% Rabatt

Seit über 70 Jahren liefert Sony Innovationen in den Bereichen TV, Foto, Audio und Heimkino. Grenzenlose Leidenschaft für Technologien sowie unermüdliches Streben nach Innovation treiben uns an, revolutionäre Produkte zu entwickeln, die Menschen in ihrem tiefsten Inneren berühren.

seidensticker: bis 25% Rabatt

Seidensticker ist Deutschlands bekannteste Hemdenmarke und gehört zu den führenden Herstellern von hochwertigen Hemden und Blusen in Europa. Mit großer Leidenschaft werden Produkte kreiert, welche die Strömungen des aktuellen Zeitgeistes aufgreifen.

kfz-Teile24: 14% Rabatt

Als marktführender Anbieter von Autoteilen & Autoersatzteilen in Deutschland, bietet Ihnen kfzteile24.de über eine Million Produkte für alle gängigen Automarken an. Über 90% desgesamten Produktsortiments aus PKW-Teilen sind innerhalb von 24 Stunden verfügbar.

Die SCS Bildgebung mit 0% Finanzierung

Sie haben die Möglichkeit, ihren DVT Betrieb zu einem historischen Niedrigzins zu beginnen und dank der Zinsbindung über die vollständige gewählte Kreditlaufzeit zu sichern. Diese Option ist für alle projektierten Systeme im 3. Quartal 2021 sichergestellt. Mit einer Rate in Höhe von 2.976.- brutto, amortisiert sich Ihre SCS Bildgebung bereits unter 10 Aufnahmen im Monat.

Optional 12 Monate tilgungsfrei

SCS bietet Ihnen dank des nahezu 0 % KfW Zins in Kombination mit dem Sammeleinkauf Ihres BVOU, eine Finanzierung mit hoher Kalkulationssicherheit für Ihren Praxisbetrieb bei individueller Vertragsgestaltung an. Um weiterhin größtmögliche Flexibilität zu gewähren, fördert die SCS die KfW-Finanzierung mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 Jahr. Somit erwirtschaften Sie selbst bei nur einer Aufnahme am Tag den Finanzierungsaufwand der folgenden 24 Monate.

Mentors & Protegés – Erfahrungen von Ärzten für Ärzte

Die größte deutschlandweite Anwendercommunity ermöglicht es Ihnen, die SCS Bildgebung live zu erleben. Mit unserem „SCS Mentors & Protegés“ Programm steht Ihnen projektbegleitend ein ärztlicher Kollege als Mentor mit all seinen Erfahrungen vor und nach der Inbetriebnahme zur Seite.

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns auch gerne außerhalb Ihrer Praxiszeiten, per E-Mail unter mhoppe@myscs.com oder unter der Nummer 0151 551 486 31.

* Voraussetzung: KfW Finanzierung mit einer A-Bonität

SCS Sophisticated Computertomographic Solutions GmbH | Wermbachstrasse 50-52 | Telefon +49 6021 / 42943-0 | Telefax +49 6021 / 4 69 04 | info@myscs.com | Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr. h. c. Markus Hoppe

Online-Einlagen gefährden Patienten und Behandlungserfolg

Gemeinsame Stellungnahme von

  • des Beratungsausschusses der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik
  • der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
  • der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)
  • des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
  • der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV)
  • des Zentralverbandes für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS)
  • der Vereinigung Technische Orthopädie der DGOU

Pressemitteilung als PDF – hier klicken


Zentrale Forderung:

Die individuelle und fachlich versierte Betreuung durch Arzt und Orthopädie(schuh)techniker ist bei der
Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend erforderlich. Dies gilt auch und insbesondere bei der Versorgung
von Fußproblemen mit Einlagen.

Online-Einlagen ohne die individuelle Druckabnahme, Herstellung, Anpassung und Abnahme durch Arzt und Orthopädie(schuh)techniker sind in dieser Hinsicht nicht geeignet und gefährden den Behandlungserfolg und den Patienten.

Anlass für diese Stellungnahme sind Verträge der Krankenkassen TK und BARMER mit einem industriellen Anbieter von Einlagenversorgungen, die online erstellt werden sollen.


Fragestellung:

  1. Können Einlagenversorgungen gesundheitliche Schäden zur Folge haben, wenn Abdruck und Abgabe ohne direkte physische Anwesenheit von fachlich qualifiziertem Personal (Orthopädieschuh/-techniker oder Arzt) erfolgen?
  2. Können zweidimensionale Fußabdrücke (Blauabdruck oder ähnliche Methoden, bspw. Kohlepapier) von Patienten selbst so erstellt werden, dass sie eine medizinisch relevante Aussagekraft für eine ausreichende und zweckmäßige individualisierte Einlagenversorgung besitzen?
  3. Kann auf der Basis von zweidimensionalen Fußabdrücken (Blauabdruck oder ähnliche Methoden, bspw. Kohlepapier) ohne Kenntnis weiterer Parameter (z.B. Flexibilität des Fußes, Hautläsionen) eine Fußfehlstellung therapiert werden?

Antwort:

Eine derartige Praxis ist aus drei wesentlichen Argumentationen medizinisch-wissenschaftlich nicht sinnvoll:

  1. Die o.g. Vorgehensweise in der Abdruckgewinnung durch den Patienten selbst, sowie der Anpassung der zugesandten Einlagen durch den Patienten ohne Fachkontrolle ist hoch fehleranfällig und birgt die Gefahr einer Fehlversorgung oder gar einer sekundären gesundheitlichen Schädigung in sich.
  2. Die Blaupause liefert immer nur Informationen zur Fehlstellung. Auf Basis der Blaupause ist das therapeutische Ziel (Rückfußaufrichtung, Druckumverteilung) nicht zu definieren, da relevante Informationen (z.B. Flexibilität der Fehlstellung) fehlen. Bei einer Abdruckabnahme ohne Beteiligung eines Orthopädie(schuh)-technikers fehlen zudem wichtige Zusatzinformationen wie Umrisszeichnungen und Markierungen der inneren und äußeren Fußballen, die für eine adäquate Versorgung (bspw. Pelottenpositionierung zur Querwölbungsabstützung) erforderlich sind.
  3. Eine derartige Vorgehensweise widerspricht den Forderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 08 “Einlagen” des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V vom 24.10.2016, Kap VII,   sowie der Hilfsmittelrichtlinie des G-BA (§ 8 und § 9) nach individueller Anpassung und Kontrolle der Einlagen.


Ausführliche Begründung:

Im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 08 ist das Vorgehen betreffs der Herstellung von Einlagen inkl. Maßnehmen und Abgabe von orthopädischen Einlagen abgehandelt

Definition:

Nach der PG 08 sind

  • Einlagen individuell gebrauchsfähig und passend abzugeben und in den einlagengerechten Schuh mit normaler Absatzhöhe und Fersensprengung des Versicherten einzupassen.
  • Gerade die individuelle Versorgung und Anpassung von Hilfsmitteln wurde in der Vergangenheit gerade von den Krankenkassen gefordert. Sie wird auch stringent in allen Urteilen des BSG so bestätigt und gefordert.
  • Die Versorgung hat Statik und Dynamik zu berücksichtigen (was in der o.g. Vorgehensweise nicht beinhaltet ist).
  • Ein Wechselpaar kann aus hygienischen Gründen rezeptiert und hergestellt werden, allerdings erst nach Überprüfung der Funktionalität.
  • Eine Reparatur hat bei Bedarf zu erfolgen.

Voraussetzungen der Einlagenversorgung

Eine orthopädische Einlage kann

  • als bearbeiteter Rohling nach 2D / 3D Abdruck oder nach Positivmodell hergestellt werden. Die Anprobe der Einlagen an den Füßen und in den Schuhen des Versicherten hat durch den Leistungserbringer mit sofortiger Korrekturmöglichkeit individuell während der Anprobe durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal zu erfolgen.
  • Eine Dokumentation ist entsprechend des MPG ebenso wie die Erreichbarkeit betreffs eventueller Nachbesserung sicherzustellen.
  • Die endgültige Abgabe der Einlagen mit Einpassung in die Schuhe des Versicherten hat durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal zu erfolgen.
  • Die Einweisung in den Gebrauch hat durch den Leistungserbringer zu erfolgen, Produkteinweisung, insbesondere in die medizinische Unterstützung bestimmter Fußareale sowie die Passform- und Funktionsprobe im Konfektionsschuh erfolgen dabei nicht nur verbal und visuell, sondern zu einem erheblichen Teil durch die Finger der erfahrenen Fachleute am Fuß und im Schuh.
  • Ein Hinweis auf Reinigung und Pflege der Einlagen sowie die Aushändigung der Gebrauchsanweisung ist vorgeschrieben und die Einlage ist, sofern auf Wunsch des Versicherten kein anderer Termin vereinbart wurde, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsannahme abzugeben.

Mögliche Indikationen für stützende Einlagen nach PG 08 sind:

  • Knick-Senkfuß schlaff (mit Belastungsbeschwerden)
  • Knick-Senk-Spreizfuß (mit Belastungsbeschwerden)
  • Spreizfuß mit Hallux valgus (mit Belastungsbeschwerden)
  • Hallux rigidus mit Spreizfußbeschwerden
  • statischen Fußbeschwerden nach Frakturruhigstellung u.a.
  • Hohlfuß
  • Senk-Spreizfuß mit Hammer- oder Krallenzehen
  • Morbus Köhler (I+II)

Maß- und Modellverfahren:

Prinzipiell stehen als Maß- und Modellverfahren zweidimensionale und dreidimensionale Verfahren zur Ver-fügung. Als 2D- Verfahren sind der Blauabdruck, der unbelastet oder (teil-)belastet ggf. auch dynamisch be-lastet durchgeführt wird und zweidimensionale Scanverfahren bekannt, letztere aber ohne die genügende Genauigkeit. Oft ist zusätzlich ein dreidimensionales Verfahren wie der Schaumabdruck (Trittschaum) als einfachste Möglichkeit sinnvoll. Hier ist zu beachten, dass der Fuß je nach Erkrankung unbelastet, teilbelastet oder belastet mit nach Möglichkeit orthograder Einstellung der Ferse in den Schaum eingeführt wird. Falls der Pat. den Abdruck nicht absolut korrekt statisch durchführt, kommt es unweigerlich zu fehlerhaften Einlagen.

Besonders bei schwierigen Fußfehlformen und Kinderfüßen ist oft noch der Gipsabdruck notwendig, bei dem von Hand ohne grobe Kraft der Fuß so physiologisch wie möglich eingestellt wird. Weitere Möglichkeiten sind der 3-D-Scan oder/und die elektronisch plantare Fußdruckmessung, sowie bei Bedarf ganganalytische Verfahren.

Bei allen Verfahren ist die Beobachtung bzw. „Handanlegen“ des Orthopädiehandwerkers oder erfahrenen Arztes zwingend erforderlich wie auch in der PG 08 beschrieben zur Garantie einer fehlerfreien Abnahme und /oder bereits bei der Abnahme erforderlichen, korrigierenden Abnahmetechnik.

Ein Fehler im Maßnehmen überträgt sich unweigerlich auf das orthopädische Hilfsmittel und kann medizinischen Schaden anrichten.

Berücksichtigt werden muss zudem, dass Schuh und Einlagen eine Einheit bilden müssen und die Einpassung in Einlagen-gerechtes Schuhwerk zu erfolgen hat. Die sollte auch überwacht werden.

Ein orthopädisches Hilfsmittel kann bei nicht fachgerechter Anwendung Gesundheitsschäden verursachen.

Zur sachgerechten Hilfsmittelversorgung ist daher eine subtile Anamnese und Untersuchung des Patienten, das geeignete und korrekt erstellte Maß- und Modellverfahren, die handwerkliche Herstellung sowie die individuell am Patienten durchgeführte Anpassung, Abgabe und Kontrolle zwingend erforderlich.


Versorgungsbeispiele, die bei fehlerhafter Hilfsmittelversorgung (fehlende individuelle Untersuchung und Kontrolle) zu Gesundheitsschäden führen können:

Achillodynie (Symptomenkomplex):

Nur durch eine gute Untersuchung kann z.B. bei Verkürzung der Wadenmuskulatur Höhe und Beschaffenheit einer detonisierenden retrocapitalen Stufe oder bei durch Instabilität im OSG ursächlich verschuldete Achillodynie per Außenranderhöhung an der Einlage eine korrekte orthopädietechnische Versorgung erfolgen – d.h. insbesondere die Untersuchung ist hier betr. Ausführung des Hilfsmittels zielführend!

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlimmerung bis zur Begünstigung der Ruptur der Achillessehne.

Arthrose des Großzehengrundgelenkes (Hallux rigidus):

Je nach Restbeweglichkeit der Großzehe ist die Steifigkeit der Rigidusfeder einzustellen. Dies kann nur im Rahmen der Untersuchung durch den Orthopädiehandwerker in Kenntnis der Materialien für die Rigidusfeder bestimmt werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Ausbleibender therapeutischer Effekt bis hin zur Verschlimmerung des Leidens.

Hohlfuß:

Die Untersuchung mit dem Coleman Block Test liefert Informationen darüber, inwieweit die Flexibilität des Rückfußes eine orthograde Einstellung des Fersenbeines ermöglicht. Dies ist zwingend erforderlich.
Hieraus resultieren die Versorgungs- und Herstellungskriterien der Einlage zur orthograden Einstellung des (Rück-)Fußes.

Drohender Gesundheitsschaden:
(Teil-) Ruptur der Peronaeus brevis Sehne durch Überlastung. Sekundäre Gelenkschäden an unterem und oberem Sprunggelenk.

Knick-Senkfuß:

Bei der Untersuchung werden Flexibilität und Ausmaß der Deformität unter Belastung im Vergleich zur Entlastung analysiert. Auf Basis dieser Informationen werden die Positionierung und Höhe der medialen Anstützung der Einlage festgelegt.

Bei der Tibialis posterior Sehnendysfunktion erfolgt die Anstützung in Höhe des Sustentaculum tali bis zum Os naviculare (Lohrer). Die optimale Höhe kann nur unbelastet durch die Untersuchung von Hand durch den Orthopädieschuhtechniker bestimmt werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Progredienz der stadienhaft verlaufenden Erkrankung mit Ruptur der Tibialis posterior Sehne (Stadium II), sekundäre Gelenkschäden am unteren (Stadium III) und oberen Sprunggelenk mit Arthroseentwicklung (Stadium IV).

Metatarsalgie ( Symptomenkomplex):

Untersuchung der Flexibilität des Vorfußes um die prinzipielle Entscheidung zwischen Versorgungen mit Pelotte oder retrocapitaler Stufe zu treffen. Gleichzeitig werden auf Basis dieser Informationen die Höhe und Positionierung der Pelotte bzw. retrocapitalen Stufe festgelegt. Weiterhin erfolgt eine Ursachensuche z.B. zur Verkürzung des Gastrocnemius-/Soleuskomplexes oder zur Atrophie des plantaren Fettpolsters.

Drohender Gesundheitsschaden:
Ruptur der plantaren Platte mit nachfolgender Krallenzehenentwicklung und Luxation der Zehengrundgelenke, Stress-Reaktion/-Fraktur Metatarsalia.

Plantarfasciitis / Fersenspornsyndrom:

Untersuchung zur genauen Bestimmung des Punctum maximum der Beschwerden zur genauen Positionierung der Entlastungszonen und Adressierung der häufig begleitenden Fußfehlform.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlechterung der Beschwerden, Ruptur der Plantarfaszie, Chronifizierung.

Varusgonarthrose:

Untersuchung des Ausmaßes des Genu varum und Korrigierbarkeit durch Unterlegen von unterschiedlich hohen Keilen in Millimeterschritten zur Korrektur der Beinachse und Verlagerung der Vektorkräfte, die ins Kniegelenk einfließen, um eine Lateralisation dieser Kräfte zu erreichen. Gleichzeitig muss eine Überkorrektur bzw. einlagenbedingte Fehlstellung im Rückfuß ausgeschlossen werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlechterung der Gonarthrose, sekundäre Schäden am unteren Sprunggelenk, Begünstigung einer Rückfußfehlstellung.

Zehendeformitäten:

Nur durch den Push up Test kann bei noch flexiblen Zehendeformitäten gesehen werden, inwieweit eine Korrektur in die orthograde oder verbesserte Stellung möglich ist. Dies ist im Blauabdruck nicht zu erkennen.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlimmerung der Zehendeformität in die fixierte Stellung, Degeneration der Zehengelenke und ggf. dann OP-Indikation.

Angio-neuropathischen Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten:

Nur eine überaus gewissenhafte Inspektion, Palpation und Funktionstests führen hier zur entsprechenden Risikoeinschätzung der Füße, die wiederum eine entsprechende Beratung, Abdrucknahme und Materialauswahl ermöglicht. Der Auswahl und Passformkontrolle des Konfektionsschuhs kommt dabei besondere Bedeutung insbesondere z.B. bei beginnendem Sensibilitätsverlust (PNP) der Füße zu.

Drohender Gesundheitsschaden:
Fußwunden, Minor/Majoramputationen

Ausgeprägte Form des kindlichen Knick–Plattfuß:

Eine gründliche Palpation und Inspektion ermöglicht eine genaue Einschätzung der Korrekturmöglichkeit des Fußes und die richtige Abstützung in der Längswölbung. Eine Herstellung nach dreidimensionaler Formabdruck individuell hergestelltem Positiv am passiv (fremdtätig) in mögliche Korrekturstellung gebrachten Fuß (Originalforderung PG 08), ist die Methoden-Wahl zum gewünschtem Therapieergebnis.

Drohender Gesundheitsschaden:
Keine Verbesserung der Fußstellung und Gefahr von später auftretenden Überlastungssyndromen bis hin zur Notwendigkeit einer operativen Korrektur.

Klumpfüße nach Abschluss des Wachstums, postoperative Versorgung, sonstige schwere, kontrakte Fußdeformitäten, kindlicher Sichelfuß, Zustand nach Klumpfußkorrektur, kongenitaler Plattfuß bei Kindern usw.:

Es ist offensichtlich, dass nur die vorher beschriebene gewissenhafte Arbeit des Orthopädiehandwerkers in Verbindung mit der oftmals notwendigen Absprache mit dem verordnenden Arzt zu dem gewünschten Therapieziel führt. Während der Blauabdruck lediglich das Abbild der Fehlstellung liefert, wird auf Basis des ärztlichen und orthopädietechnischen Untersuchungsbefundes das Therapieziel definiert. Die Kenntnis der Fehlstellung allein erlaubt keine Definition eines therapeutischen Ziels. Oftmals ist dabei auch eine Abdrucknahme und Abgabe des Hilfsmittels in Anwesenheit des Arztes sinnvoll, um das erwünschte Versorgungsergebnis/-ziel gemeinsam zu besprechen und eventuell notwendige Änderungen sofort abzustimmen.

Drohender Gesundheitsschaden:
Gefährdung der bisherigen Therapie-/OP-Ergebnisse und spätere Einschränkungen der Mobilität.


Zusammenfassung

Ein orthopädisches Hilfsmittel kann bei nicht fachgerechter Herstellung und Anwendung Gesundheitsschäden verursachen.

Zur sachgerechten Hilfsmittelversorgung ist die genaue Anamnese und Untersuchung des Patienten durch den verordnenden Arzt und auch den Techniker notwendig. Auf Basis dieser Informationen erfolgt die Festlegung des zu korrigierenden funktionellen Defizites, die Auswahl des geeigneten Maß- und Modellverfahrens, die handwerkliche Herstellung sowie Abgabe und Kontrolle des Hilfsmittels. Nur so lassen sich die therapeutischen Möglichkeiten von Einlagen ausschöpfen und Gesundheitsschäden vermeiden.

Ein Versorgungsweg ohne die individuelle Anpassung und Kontrolle eines Orthopädie(schuh)technikers führt zu einem erheblichen Risiko für die Patientensicherheit. Dies beginnt bereits bei der Erfassung der Fußdaten (Maßnehmen), welche für den Patienten in der Regel eine völlige Überforderung darstellt. Sämtliche in der
PG 08 aufgeführten Verfahren zur Erfassung der Fußdaten sind in der Abnahme durch Laien hoch fehleranfällig und müssen daher von Fachleuten durchgeführt werden. Teilweise ist es grundsätzlich unmöglich, dass ein Patient bei sich selbst entsprechende Daten erhebt (siehe Formabdrucknahme in korrigierter Fußstellung), teilweise bedarf es elektronischer Geräte, die wiederum nur von Fachleuten bedient werden sollten, damit verlässliche Ergebnisse daraus entstehen. Die Fehler, die bei der laienhaften Durchführung des Fußabdruckes entstehen, sind im Nachhinein aber meist nicht korrigierbar und führen dabei unweigerlich zu schlechten Versorgungen.

Neben den oftmals im Text oben im Einzelnen aufgeführten Inspektions-, Palpations- und Funktionstests durch den Orthopädie(schuh)techniker ist die Abgabe des Hilfsmittels mit individuell durchzuführender Therapieerfolgsprüfung ein weiterer wichtiger Bestandteil der Versorgung (sowohl durch Techniker selbst, als auch durch den verordnenden Arzt). Die Überprüfung der korrekten Adressierung des Funktionsdefizites oder der Fehlform, die Kontrolle der Passform bei der Abgabe, das Einpassen in das patientenindividuelle Schuhwerk, die Kontrolle von Paßform und genügendem Platz für den Fuß im Schuh, einschließlich z.B. einer Gangbildkontrolle kann seitens eines Laien nicht durchgeführt werden. Bei der Online-Versorgung entfällt zudem die Möglichkeit einer direkten Korrektur des Hilfsmittels durch den Techniker bei der individuellen Abgabe am Patienten, dies führt zu einer wesentlichen Verschlechterung der bisherigen Versorgungspraxis.

Völlig inakzeptabel und jeder nationalen und internationalen Leitlinie widersprechend, wäre eine Versorgung bei Hochrisikopatienten, bspw. bei Diabetikern mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) mit Diabetes-adaptierten Fußbettungen und Diabetesschutzschuhen ohne die Anwesenheit eines überwachenden Orthopädie(schuh)-technikers. Hier handelt es sich immer um Patienten mit einem extrem hohen Risiko für eine Reulzeration
bzw. ggf. folgende Minor/Majoramputation. Auch die Leistungsbeschreibungen für diese Versorgungsart in der PG 31 verbieten zu Recht eine „Orthopädiehandwerker-lose“ Versorgung.

Prof. Dr. B. Greitemann
Vorsitzender des DGOOC-Beratungsausschusses für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik

Prof. Dr. Dietmar Pennig 
Generalsekretär DGOU 

Prof. Dr. Bernd Kladny
Generalsekretär DGOOC, Stellv. Generalsekretär DGOU

Dr. Johannes Flechtenmacher
Präsident BVOU

Prof. Dr. Wolfram Mittelmeier
Vorstandsvorsitzender DGIHV                                                                    

Stephan Jehring
Präsident ZVOS