Archiv für den Monat: Juni 2021

gematik-Projekte zur Digitalisierung: Erklärvideos und Informationsmaterial

Berlin – Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist eines der größten IT-Projekte Europas. Das Ziel ist die Optimierung der Gesundheitsversorgung aller BundesbürgerInnen. Teil dieses ehrgeizigen und anspruchsvollen Projekts zu sein, ist ein wesentlicher Teil des Selbstverständnisses der gematik. Das Ziel der gematik besteht darin, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch eine Telematikinfrastruktur (TI) sicher zu stellen. Die einzelnen TI-Komponenten werden in den folgenden Videos einfach und kurz vorgestellt. Auch der BVOU bietet ein kostenfreies Archivwebmeeting zum Thema „Digitalisierung des Gesundheitswesen – die nächsten Schritte“ an: https://edoucate.de/veranstaltung/77928

Bundestagswahl 2021: Damit es eine Berufung bleiben kann

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) veröffentlicht die zweite Phase seiner Kampagne zur Bundestagswahl 2021 unter dem Slogan „Damit es eine Berufung bleiben kann!“

Wer sich für den Beruf des Arztes entscheidet, tut dies sehr bewusst, um für Menschen da zu sein und ihnen in jeder Lebenslage als Arzt oder Ärztin zu helfen. Dies steht als Motivation klar und deutlich im Vordergrund. Dabei ist ein hohes Maß an rechtlich abgesicherter und am Ende auch wirtschaftlicher Unabhängigkeit von fundamentaler Bedeutung dafür, dass die ärztliche Tätigkeit eine Berufung bleiben kann. Dafür braucht es Freiheiten und rechtliche Rahmenbedingungen, die den freien Beruf klar schützen und nicht stetig in Bedrängnis bringen.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorsitzender des Vorstandes des SpiFa e.V.: „Wir fordern daher von Politik und der gemeinsamen Selbstverwaltung, Ärztinnen und Ärzte von den Fesseln nicht notwendiger Bürokratisierung, versorgungsfeindlicher – weil weder für den Patient noch seinen Arzt nutzenstiftender – Digitalisierung und auch ganz generell von Eingriffen in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu verschonen. Mit unserem 10-Punkte-Programm ‚Facharzt 2025. Gemeinsam in Klinik und Praxis.‘ machen wir Vorschläge für ein Gesundheitssystem von Morgen.“

„Erst kürzlich hat auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Bundesgesundheitsminister Spahn der Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zahlreiche Maßnahmen und Änderungen im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht , welche die Versorgung gerade nicht verbessern, sondern weiter einen Weg beschreiben, der das Berufsbild Arzt beschneidet und die als Berufung empfundene Tätigkeit sachwidrig beeinträchtigt.“ erklärt Dr. med. Christian Albring , Vorstandsmitglied des SpiFa.

„Es wird von uns nicht hingenommen werden, dass die Stellung des Arztes in der Gesellschaft und so die sich über die Gemeinwohlbindung seiner Berufsausübung ausdrückende und gelebte Berufung zum Dienst am Patienten weiter zur schlichten Dienstleistung, die man am Ende meint, auch noch auf verschiedene andere Berufsgruppen aufteilen zu können, degradiert wird.“, fügt Dr. med. Dirk Heinrich hinzu.

„Ärztliche Verantwortung ist nicht teilbar.“, schließt Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa an und kündigte an, „Den Fachärztinnen und Fachärzten in Klinik und Praxis anhand der Auswertung im Rahmen der Bundestagswahlkampfes an die politischen Parteien übermittelten insgesamt 18 Wahlprüfsteine eine klare Wahlempfehlung zu geben, damit die ärztliche Tätigkeit weiterhin eine Berufung bleiben kann.“

Alle Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.MeinFacharztMeineWahl.de

Dr. Helmut Weinhart (BVOU-Schatzeister und SpiFa-Vorstandsmitglied) zur Kampagne “Bundestagswahl 2021”

Quelle: SpiFa

Corona-Sonderregeln gelten fort

Berlin – Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf. Ziel ist es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen sind. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, wird er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten. So steht z. B. die telefonische Krankschreibung am 17. Juni 2021 auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums.

Folgende Corona-Sonderregeln gelten demnach fort: 

Disease-Management-Programme (DMP): Um eine mögliche Ansteckung mit COVID-19 zu vermeiden, müssen Patientinnen und Patienten auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der in ein DMP eingeschriebenen Patientinnen und Patienten ist ebenfalls weiterhin nicht erforderlich, sofern die Untersuchung aufgrund des Infektionsschutzes nicht durchgeführt bzw. nicht erhoben werden konnte.

Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.

Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt weiterhin: Die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten können überschritten werden. Diese Nachfrist hat der G-BA vorgesehen, um den Eltern und Kinderarztpraxen das Nachholen der U-Untersuchungen problemlos zu ermöglichen.

Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Außerdem verlängert sich das Vorliegen besonderer Umstände in der Geschäftsordnung des G-BA mit dem Fortbestehen der epidemischen Lage. Demnach hat der G-BA damit weiterhin die Möglichkeit, Beschlüsse – wenn notwendig – auch kurzfristig im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen.

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und telefonischen ASV-Beratung: Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, ist noch immer ein bundesweit relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind daher nach wie vor notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Alle Details, auch zu abweichenden Geltungsdauern von weiteren Sonderregeln im Downloadbereich.

Quelle: G-BA

Physio- oder Ergotherapie bei Post-COVID-19-Syndrom

Berlin – Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt. Verordnen Ärzte ab 1. Juli Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet.

Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 1. Juli ergänzt (siehe unten). Grund ist der erwartete hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom. Hierauf hatte insbesondere auch die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin hingewiesen. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.

Physiotherapie beim Post-COVID-Syndrom

Ist beispielsweise eine Wirbelsäulenerkrankung oder Störung der Atmung auf eine COVID-19-Erkrankung zurückzuführen, zum Beispiel bedingt durch wochenlanges Liegen im Krankenbett, können Ärzte Maßnahmen der Physiotherapie verordnen – etwa Krankengymnastik, die auch als Atemtherapie möglich ist. Solche Verordnungen sind ab Juli als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt (weitere Fälle siehe Infokasten unten).

Verordnung für bis zu zwölf Wochen möglich

Liegt ein Post-COVID-Syndrom vor und sind bestimmte Maßnahmen der Physiotherapie und Ergotherapie erforderlich, können Ärzte von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen kalkulieren. Auch müssen sie nicht die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt ist, berücksichtigen.

Aktualisierung der Verordnungssoftware

Die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für die Heilmittelverordnung wurden über die Ergänzung der Diagnoseliste informiert. Dies erfolgte mit dem Ziel, dass die Neuerung zum 1. Juli 2021 in den Praxisverwaltungssystemen umgesetzt wird.

Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf

Die Indikation „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ (ICD-10-Code: U09.9) begründet ab 1. Juli 2021 einen besonderen Verordnungsbedarf bei den folgenden Heilmitteln:

Physiotherapie:

AT – Störungen der Atmung
Mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog (Beispiele): Krankengymnastik (Atemtherapie), Inhalation

WS – Wirbelsäulenerkrankungen
Mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog (Beispiele): Krankengymnastik-Gruppe, Manuelle Therapie

Ergotherapie:

SB1 – Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen):
Mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog (Beispiel): Motorisch-funktionelle Behandlung

PS2 – neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen:
Mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog (Beispiel): Psychisch-funktionelle Behandlung

PS3 – wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen:
Mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog (Beispiele): Psychisch-funktionelle Behandlung, Hirnleistungstraining

Maßgeblich sind die Vorgaben des Heilmittelkatalogs. Er ist Teil der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Quelle: KBV-Praxisnachrichten

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Die Wertigkeit eigenständiger SCS Bildgebung in konservativer Patientenversorgung

Aus Erhebungen des Bundesamtes für Strahlenschutz geht hervor, dass die Zahl von CT Untersuchungen seit Jahren stetig ansteigt. Ein Grund dafür liegt in dem zunehmenden Bewusstsein der häufig nicht ausreichend aussagefähigen 2-D-Röntgenbildgebung und dem Bedürfnis nach gesteigerter bildgebender Sensitivität im Detail.

Bereits 1998 stellte eine italienische Arbeitsgruppe „eine neuartige CT-Maschine“ zum Einsatz in der Zahnheilkunde vor, die sich kegelförmig ausbreitende Röntgenstrahlen verwendete (Cone Beam CT oder CBCT). Seither wird die CBCT, die in Deutschland auch als digitale Volumentomographie (DVT) bezeichnet wird, vor allem in der Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde verwendet, wenn eine überlagerungsfreie Darstellung notwendig ist.

Seit 2012 ist die deutlich weiterentwickelte Technologie des digitalen Volumentomographen der SCS MedSeries® H22 Klasse auch für den orthopädischen sowie unfallchirurgischen Anwender verfügbar und kommt in meiner sportorthopädischen Praxis (Prof. Lohrer) seit 2 Jahren zum Einsatz.

Grundlagen

Das SCS MedSeries® H22 (nachfolgend DVT genannt) ist auf die Extremitätendiagnostik spezialisiert. Innerhalb einer Aufnahme drehen sich die Röntgenquelle und der hochauflösende Detektor in nur einem Umlauf um das zu untersuchende Volumen. Dabei werden mehrere Hundert Projektionen erzeugt, welche innerhalb einer computergesteuerten Rekonstruktion in multiplanare Schnittbilder mit einer Schichtdicke von 0,2 mm (CT typischerweise 1,0 mm) errechnet und in eine 3-D-Darstellung transformiert werden.

Vorteile gegenüber der konventionellen CT Technologie

Im Vergleich zur konventionellen CT Technologie mit spiralförmiger Abtastung in Umläufen von 360° ermöglicht die SCS Bildgebung schnellere Untersuchungszeiten (insgesamt ca. 20 Sekunden) mit einem Umlauf von nur 210°. Dadurch und aufgrund seiner hinsichtlich Strahlenhygiene weiterentwickelten Röntgenquelle ist die Strahlendosis erheblich reduziert. Diese Eigenschaften führen dazu, dass wir heute mit dem DVT über Untersuchungsprotokolle verfügen, die in ihrer effektiven Dosis im Bereich der konventionellen Röntgentechnik in 2 Ebenen liegen. Weitere Vorteile im Vergleich zum konventionellen CT bestehen vor allem darin, dass eine artefaktärmere Darstellung vorliegt, wodurch eine Grenzflächenbeurteilung zuverlässig erfolgen kann. Eine weitere, enorm wichtige Eigenschaft des Systems für die orthopädische Diagnostik besteht in der Option zur überlagerungsfreien Untersuchung des Patienten unter funktioneller Belastung (im Stehen). Der Einfluss der Belastung (Stehaufnahmen) kann mit der 3-D-Bildgebung ohne den beim 2-D-Röntgen regelmäßig auftretenden Projektionsfehler objektiviert werden. Im Vergleich zum unbelasteten Fuß können Veränderungen im Alignment des Rückfußes im Stand gefunden werden [Hirschmann A, et al.; Eur Radiol 2014, 24: 553–558]. Zudem zeigte die dreidimensionale Bildgebung bei 56 % der Patienten Befunde, die bei der konventionellen 2-D-Röntgenanalyse nicht sichtbar waren. Darüber hinaus hatten die Befunde bei 68 % der Patienten einen Einfluss auf die klinische Therapie [Pugmire BS; Am J Roentgenol 206:431-435; 2016].

Einsatz des DVT bei der konservativen Patientenversorgung in der täglichen Praxis

Die Anwendung einer Diagnostik unter Anwendung von Röntgenstrahlung verpflichtet den strahlenschutzverantwortlichen Orthopäden und Unfallchirurgen zur Einhaltung der Forderungen des Strahlenschutzgesetzes. Dieses fordert mit den §§ 6 und 8 vom Behandler die Wahl einer Diagnostik, die bei möglichst geringem Risiko mit dem höchsten Nutzen für den Patienten einher geht. Auf Basis der vorgenannten Eigenschaften ergibt sich damit die Notwendigkeit zum Einsatz des Systems auch als Primärdiagnostik.

In unserem Zentrum werden 55,9 % der DVT Analysen an Fuß und Sprunggelenk und 29,0 % am Kniegelenk durchgeführt. In aller Regel werden diese Untersuchungen an der unteren Extremität unter funktioneller Belastung mit dem Körpergewicht angefertigt. Die Gelenke der oberen Extremität (Hand = 12,2 % und Ellenbogen = 3,0 %) werden in der Regel ohne Belastung angefertigt.

Über die Belastung kann die Untersuchung mit dem System eine tibiofibulare Diastase gut erkennbar machen. Am Kniegelenk ist die DVT gegenüber der 2-D-Radiographie vor allem zur dreidimensionalen Beurteilung des patellofemoralen Gelenkanteiles überlegen zur Beurteilung dysplastischer Anlagen und Fehlstellungen. Auch zur OP-Planung sind die 3-D-Rekonstruktionen in den meisten Fällen mittlerweile unerlässliche Hilfsmittel. Darüber hinaus kann die Stabilität von Osteosynthesen zum Beispiel nach komplexen fußchirurgischen Interventionen mit Osteotomien mittels 2-D-Röntgen oft nicht ausreichend beurteilt werden, während die dreidimensionale Bildgebung eine Möglichkeit zur sicheren Evaluation der postoperativen knöchernen Durchbauung bietet.

Perspektiven

Zweifellos eröffnet das DVT neue Möglichkeiten bei der Diagnostik muskuloskeletaler Pathologien [Hirschmann A, et al.; Eur Radiol 2014, 24:553–558]. Aufgrund der hohen Auflösung der Aufnahmen (Schichtdicke = 0,2 mm) und der im Vergleich zum konventionellen CT massiv reduzierten und im Vergleich zum konventionellen Röntgen gleichwertigen Strahlenbelastung des Patienten, wird sich dieses Verfahren zunehmend als Standardverfahren zur Primärdiagnostik zumindest an den peripheren Gelenken etablieren. Als Grundlage der Diagnostik knöcherner Läsionen wird die SCS Bildgebung zunehmend zu einem wesentlichen Pfeiler auch in der konservativen orthopädisch-unfallchirurgischen Patientenversorgung.

 

Fallbeispiele

Femuropatellare Arthrose

52-jährige Patientin mit streckseitigen Knieschmerzen seit Jahren zunehmend. Schmerzen insbesondere beim Treppensteigen. Bei der klinischen Untersuchung imponiert eine hypermobile und etwas lateralisierte Patella bei Genua valga et recurvata. Angedeutet J-Zeichen. Vergrößerter Q-Winkel. Patellaschiebeschmerz und ausgeprägte retropatellare Crepitation. Insbesondere lateraler Facettendruckschmerz der Patella. Kein intraartikulärer Erguss. Zur Evaluation der 3-D (Patho) Anatomie des femuropatellaren Gelenkes unter Belastung erfolgte die Aufnahme mit dem DVT in 30° Beugung des Kniegelenkes und unter Belastung mit dem Körpergewicht. Wir fanden eine erhebliche Lateralisation der Patella sowie einen lateralen tilt der Patella. Ein femuropatellarer Kontakt bestand lediglich über der lateralen, insgesamt aber nur wenig dysplastischen Trochlea, wo der Gelenkspalt komplett verschwunden war. Der TTTG Abstand betrug 1,5 cm. Unauffällige mediale und laterale femurotibiale Gelenkspalthöhe mit nur mäßigen knöchernen Randappositionen in diesem Gelenkabschnitt.

Radiopalmarer Kortikalisdefekt

39-jähriger Patient. Seit 3-4 Wochen war es spontan und ohne erinnerliches Unfallereignis zu seither persistierenden Schmerzen im Bereich des rechten Handgelenkes gekommen. Schmerzaktivierung beim „Abstützen“, aber auch in Ruhe „ziehender Schmerz“. Inspektorisch keine Schwellung im Bereich der Handwurzel, des Handgelenkes und der Tabatière. Umschriebener Druckschmerz über dorsoradialen und dem volarseitigen radialen Handgelenk. Dorsalextension passiv endgradig schmerzhaft, im Seitenvergleich aber nicht eingeschränkt. Die eine Woche zuvor angefertigten Röntgenübersichtsaufnahmen zeigten einen unauffälligen Befund im Handgelenk und der Handwurzel. Bei Nichtansprechen auf eine diagnostische Injektion des radialen Handgelenkes wurde eine Aufnahme mit dem DVT durchgeführt. Wir fanden eine etwa 2-3 mm große usurartige Defektbildung mit unruhiger Oberflächenstruktur volarseitig am distalen Radius, der Befund ist vereinbar mit einem fibrösen Corticalisdefekt oder einem Osteoidosteom.

Mediale Fusswurzelarthrose

71-jährige Patientin. Vor etwa 9 Monaten hatte sie eine Schmerzhaftigkeit am Großzehengrundgelenk links erstmalig verspürt. In der weiteren Folge hat sich der Schmerz dann weiter proximal verlagert im Bereich der medialen Mittelfußbasis. Belastungsabhängiges Schmerzbild bereits beim Stehen. Nachts Ruheschmerzen und „Verkrampfungen“ der Zehen. Die klinische Untersuchung zeigte einen dezenten Hallux valgus, flexible Hammerzehe II und III sowie einen Druckschmerz über den medialen TMT Gelenken. Röntgenologisch in den Stehaufnahmen Senkfuß. Hallux valgus 16°, geringe Lateraldeviation der Zehen II-IV, betont III. Auch die Kernspintomographie erbrachte „keine überzeugende Erklärung für die seitens der Patientin geklagten Schmerzen“. Eine „areaktive kleincystoide Formation an der dorsalen Zirkumferenz des Navikulare“ wurde als arthrotischer Nebenbefund interpretiert. Die 3 Monate später durchgeführte SCS Bildgebung unter Körpergewicht-Belastung zeigte ausgedehnte arthrotische Gelenkveränderungen mit Gelenkspalthöhenminderung und subchondraler Sklerosierung sowie ausgedehnten subchondralen Zystenbildungen im TMT I Gelenk und im Naviculocuneiforme I Gelenk, als Ursache der Symptomatik, die sodann mit gezielten Injektionen und Einlagenversorgung konservativ therapierbar war.

Erschienen in: SCS Magazin 01-2021

 

2. Auflage Broschüre Pandemieplanung in der Arztpraxis

Berlin  – Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV‘en und der KBV (CoC) hat seine Broschüre „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ aktualisiert.

Die Broschüre – deren erste Auflage bereits im Oktober 2020 veröffentlicht wurde – beschreibt, was zur Festlegung von geeigneten Hygienemaßnahmen und einer strukturierten Pandemieplanung in der Arztpraxis wichtig sind. Diverse Checklisten und Mustervorlagen lassen sich schnell übernehmen und an die eigene Praxis anpassen. Abgerundet werde diese durch verschiedene Hinweise, die Hintergrundinformationen liefern. Die Broschüre ist sowohl ausgedruckt vor Ort als auch in digitaler Form nutzbar.

Seit der Veröffentlichung der ersten Version haben sich zum Teil wesentliche Änderungen im Pandemie-Geschehen ergeben. So wurde der Inhalt unter anderem um die Themen „Schnell- und Selbsttests“ und „Impfung“ ergänzt. Auf Hinweise zum ressourcenschonenden Einsatz aufgrund der einstigen Mangelsituation musste dagegen nicht mehr hingewiesen werden.

Um Arztpraxen in der einrichtungsinternen Organisation mit dem Corona-Virus zu unterstützen, steht die überarbeitete Broschüre allen Interessierten sowohl unten, auf der Homepage des CoC (www.hygiene-medizinprodukte.de) und auch auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Download zur Verfügung.

Quelle:

Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KV´en und der KBV

 

 

Das Versprechen von der Heilung ohne Operation

Berlin – Das Autoren-Duo Liebscher & Bracht haben angeblich einen „Jahrhundertirrtum der Medizin“ aufgedeckt und bieten im Internet teure Hilfsmittel gegen Arthrose an. Das Problem: Irreführende Aussagen schüren Misstrauen in die Medizin, die Verantwortung für ihre Genesung wird subtil auf die Patienten geschoben.

„Mich hat das Versprechen begeistert, um eine Operation herumzukommen“, sagt Heinz Wessinghage. Der 83-Jährige kämpfte jahrelang mit Tipps, Übungen und speziellen Physiotherapien von Liebscher & Bracht gegen seine Beschwerden an. Jahre des Schmerzes, die hätten vermieden werden können – wie Wessinghage heute weiß.

Der 83-Jährige war sein ganzes Leben sportlich. Noch vor drei Jahren ging er regelmäßig Laufen. Doch dann ging es ihm ähnlich wie etwa einem Drittel der Männer und knapp der Hälfte der Frauen über 65 Jahre in Deutschland – er bekam Arthrose. „Ich hatte Schmerzen in der Hüfte. Zunächst nur gelegentlich, dann immer häufiger und später waren sie so schlimm, dass ich nicht mehr schlafen konnte.“ Der ehemalige Zeitungredakteur für Sport konnte nur noch mit Stock gehen, an Joggen oder nur Spaziergänge war nicht mehr zu denken. Ärzte rieten ihm zu einer Hüft-Prothese. „Aber ich war misstrauisch. Man hört und liest so viel über unangebrachte Operationen.“ Er stieß im Internet auf die Webseite von Liebscher & Bracht und war angetan. „Die Bücher und die Tipps sagten mir, dass ich das Problem mit Übungen, Nahrungsergänzungsmitteln und Physiotherapie selbst in den Griff bekomme.“ Ein Physiotherapeut, der nach Liebscher &Bracht arbeitet, beschied ihm, er brauche keine Hüft-Operation. „Ich vertraute dem Therapeuten. Nach jeder Sitzung war ich optimistisch und fühlte mich besser – allerdings hielt dieser Effekt immer nur wenige Stunden an.“

Als es Wessinghage dann im vergangenen Jahr immer schlechter ging und verschiedene andere Erkrankungen hinzukamen, ließ er sich doch eine Hüftprothese in einer Klinik einsetzen – mit durchschlagendem Erfolg. „Es war unglaublich, nach einer Woche war ich schmerzfrei. Ich hätte mir Vieles erspart, wenn ich mich gleich hätte operieren lassen.“

Skandal suggeriert: Gibt es die Arthrose-Lüge?

Davon abgehalten haben ihn die Methoden und Theorien von Liebscher & Bracht. „Die Arthrose-Lüge“ heißt das Buch von Roland Liebscher-Bracht und der Ärztin Petra Bracht. Der Titel suggeriert einen Skandal: Werden wir über die wahren Ursachen der Arthrose belogen? Beruhen gängige Therapien auf einer absichtlichen Täuschung der Medizinindustrie?

Nach Liebscher & Bracht gibt es tatsächlich zwei Realitäten zur Behandlung von Arthrose und Schmerzen. Die „herkömmliche Sichtweise“ der Medizin und diejenige des Autoren-Duos.

Ihre Sichtweise verkünden Roland Liebscher-Bracht und seine Frau nicht nur in Büchern, sondern auch auf ihrem Youtube-Kanal, der enorm erfolgreich ist: Mehr als 1,21 Millionen Abonnenten sind angemeldet, manche Clips wurden fast eine Million Mal aufgerufen. Die Videos tragen oft geheimnisvoll anmutende Titel wie „Kopfschmerzen – DAS hat dir noch niemand verraten.“ Zahlreiche Videos zeigen Anleitungen für Übungen, die gegen Schmerzen helfen sollen. Diese kostenlosen Übungen sind sozusagen der Einstieg. Verschiedene deutschsprachige Tageszeitungen kritisierten bereits die fehlende wissenschaftliche Beweislage für die Thesen von Liebscher und Bracht. Auf ihre Kritiker reagieren sie auf ihrer Homepage mit dem Verweis, was man denn mit ein paar kostenlosen Übungen schon falsch machen könne. Tatsächlich sind die Übungen kostenlos, alles was damit verknüpft ist, ist kostenpflichtig. Im Online-Shop gibt es ein großes Angebot an Produkten: Verschiedene Faszienrollen – Übungshilfen aus Schaumstoff oder ähnlichen Materialien – die im Set 179,90 kosten und „Rückenretter“ heißen. Daneben können Interessierte auch Bücher, Filme und hochpreisige Nahrungsergänzungsmittel erwerben – am besten gleich im Abonnement. Ein weiterer Zweig des Geschäftsmodells ist eine Ausbildung in der Liebscher & Bracht – „Schmerztherapie“ für Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Ärzte.

Für Liebscher und Bracht ist die Frage, wie Arthrose entsteht, schnell beantwortet:

Schmerzen und Arthrose entstehen durch die Nicht-Benutzung unseres Körpers, verstärkt durch schädigende Ernährung. Die Spannung der Muskeln und Faszien steigt. Knorpel und Bandscheiben werden überlastet, verschleißen und degenerieren. Die Faszien verfilzen.“

 Darüber hinaus entstünden die Schmerzen nicht durch den Verschleiß des Gelenkknorpels an sich, dies sei der „Jahrhundertirrtum“ der Medizin. Die wahre Ursache seien Verspannungen der Muskeln und Faszien, die das Gehirn dann registriere. Das Ergebnis dieser Gedankengänge ist dann eine Art Theoriegebäude, in dem nur Liebscher & Bracht-Übungen, sowie eine vegane und zuckerfreie Ernährung mit den Liebscher & Bracht-Nahrungsergänzungsmitteln die Heilung bringen. Dabei gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Tierprodukte und Zucker als einzelne Lebensmittelkomponenten Arthrose begünstigen.

„Wenn es um ihre Gesundheit geht, sind Menschen leicht zu verunsichern“, sagt Johannes Flechtenmacher. Der Orthopäde aus Karlsruhe und Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) behandelt täglich Patienten mit Arthrose und hat selten eine einfache Lösung mit garantierter Schmerzfreiheit anzubieten. Aus gutem Grund: Arthrose ist eine komplexe Krankheit und nicht auf eine simple Ursache zurückzuführen. „Da es keine eindeutigen Laborergebnisse gibt, ist eine Indikationsstellung, also die Frage, ob und welche Therapie sinnvoll sind, hier schwieriger als bei vielen anderen Krankheiten.“ Dies spiele Liebscher & Bracht in die Hände, fügt er hinzu.

Arthrose ist die häufigste Gelenkerkrankung überhaupt, der wichtigste Risikofaktor ist das Alter: Je älter also eine Gesellschaft, desto häufiger kommt Arthrose vor. Häufig, aber nicht immer, macht sich die Krankheit ab einem gewissen Alter mit Schmerzen in Knie und Hüften, in den Händen oder anderen Wirbelgelenken bemerkbar.

Arthrose: Selten einfache Lösungen im Angebot

Begünstigt wird die Erkrankung durch Gelenkfehlstellungen, Übergewicht, alte Verletzungen und Bewegungsmangel, die über Jahre hinweg die schützenden Knorpelkappen der Gelenke schädigen. Auch eine gewisse genetisch bedingte Neigung zu Arthrosen ist eine von der Medizin benannte Ursache. „Arthrose ist wahrscheinlich keine einheitliche Krankheit, sondern die biologische Endstrecke verschiedener Entwicklungen und Verletzungen“, sagt Flechtenmacher. Aus diesem Grund bietet die Medizin verschiedene Behandlungsmethoden, manchmal auch eine Operation an – je nach Situation und Ausgangspunkt des Patienten. So können viele Patienten wieder schmerzfrei oder zumindest annähernd frei von Schmerz leben. Eine grundlegende Heilung des Gelenkknorpels kann jedoch kein seriöser Arzt in Aussicht stellen.

„Liebscher & Bracht hingegen bringen den Menschen eine simple Erklärung für ihre Schmerzen und eine Vision für ein schmerzfreies Leben in greifbarer Nähe – wer möchte das nicht?“ betont Johannes Flechtenmacher. Was diese Vision bei ihm bewirkte, berichtet Heinz Wessinghage: „Da meine Schmerzen ja laut Liebscher & Bracht durch die Übungen hätten besser werden müssen, hatte ich oft ein schlechtes Gewissen. Ich glaubte, ich sei selbst schuld, dass es mir nicht besser geht.“ Auch sein Physiotherapeut habe so argumentiert.

Liebscher und Bracht üben außerdem weitere Kritik an der schulmedizinischen Sicht auf Arthrose: Die beiden Autoren mutmaßen, dass am wissenschaftlich belegten Risikofaktor Übergewicht etwas nicht stimmen könne: „Die Arthrose der Sprunggelenke ist deutlich seltener als die der Hüft- und Kniegelenke. Auf die Sprunggelenke wirkt jedoch das meiste Gewicht ein, sie müssten also stärker gefährdet sein als Knie und Hüfte.“

Dabei lassen Liebscher & Bracht außer Acht, dass Übergewicht nicht nur als bloßes Gewicht auf die Gelenke drückt. Zusätzlich schütten bestimmte Fettzellen Botenstoffe aus, die Entzündungen im Körper und damit auch Arthrosen begünstigen. Wichtig ist also die Reduktion des Gewichts für Betroffene, nicht, dass sie auf tierische Produkte oder Zucker verzichten. Im Gegenteil: Radikaler Verzicht auf einzelne Lebensmittelgruppen birgt wiederum Gefahren für die Gesundheit.

Eigene Forschung zu Arthrose?

Belege für die Mutmaßungen und Behauptungen von Liebscher & Bracht gibt es keine. Zwar schreiben und sprechen sie immer wieder von „eigener Forschung“. Doch es ist keine einzige wissenschaftliche Arbeit in einer anerkannten Publikation zu finden. Darüber hinaus ist Petra Bracht zwar Ärztin, Roland Liebscher-Bracht hingegen hat sein Maschinenbau-Studium nicht abgeschlossen.

Auf Anfrage von Medwatch weisen Liebscher und Bracht die Kritik von sich und schicken eine ganze Reihe Links zu Publikationen mit, die ihre Sichtweise untermauern sollen. So schreiben sie:

„Die von uns von Beginn an aufgezeigte Ursache für die Entstehung von Arthrose und Schmerzen, nämlich der nicht vollständig genutzte Gelenkwinkel, sowie die Widersprüche in der klassischen schulmedizinischen Sicht der Arthrose, die Arthrose nur beschreiben aber
nicht erklären kann, wurde schon vor Jahren wissenschaftlich bestätigt.”

Als Beleg führen Liebscher und Bracht eine Studie an, die allerdings gar keine ist, sondern nur die Hypothese eines einzelnen Autors aus dem Jahr 1994. „Diese Hypothese wurde in keiner einzigen Nachfolgearbeit bestätigt, sondern widerlegt“, erklärt Johannes Flechtenmacher. „Und dass eine zur Diskussion gestellte Hypothese keine zitierfähiges Studienergebnis darstellt, sollte wohl klar sein.“

Interessanterweise empfehlen Liebscher & Bracht in ihrem Buch außerdem Dinge als Neuheit, die längst Standard der normalen medizinischen Praxis sind. „Viele Aussagen kann man nicht bestreiten: Bewegung tut den Gelenken gut, die meisten Menschen bewegen sich zu wenig, Arthrose verursacht nicht zwingend Schmerzen und ein normales Gewicht hilft“, berichtet Orthopäde Flechtenmacher. „Doch das alles ist seit Jahren wissenschaftlicher Konsens und  kein neues Erklärungsmodell.“

Kritik: Qualitätspartner springt bei

Auch nennen Liebscher und Bracht Arbeiten des niederländischen Forschers Simon Mastbergen. Diese zeige, dass sich nicht nur der „Knorpelverschleiß stoppen lässt, wenn der Gelenkspalt aufgedehnt wird, sondern sich das Knorpelgewebe sogar regenerieren kann“ – was sie dabei nicht erwähnen: Mastbergen arbeitet zwar an Geweberegeneration bei Gelenkerkrankungen, insbesondere Arthrose. Nach eigenen Angaben sind aber „wichtige Höhepunkte unserer Arbeit die Entwicklung und Validierung eines einzigartigen Modells für Arthrose bei Hunden. (…) In jüngerer Zeit haben wir dieses Modell auf die Ratte ausgedehnt.“ Seine Arbeit unterstützt somit nicht direkt die Empfehlungen von Liebscher und Bracht. Er betreibt reine Grundlagenforschung, an Hunden und Ratten. Derartige Ergebnisse lassen sich nicht einfach auf den Menschen übertragen.

Zudem untersuchte Mastbergen in den von Liebscher und Bracht zitierten Studien in Wahrheit einen operativen Ansatz: „Darüber hinaus war unsere Gruppe die erste, die Gelenkdistraktion bei der Behandlung schwerer Arthrose einsetzte. Mit dieser Operationstechnik konnten wir zeigen, dass eine intrinsische Knorpelreparatur möglich ist, die lange Zeit als unmöglich angesehen wurde.“

Interessanterweise antworten nicht nur Liebscher & Bracht auf die Anfrage von MedWatch. Auch der Unfallchirurg Egbert Ritter hat unaufgefordert einen langen Brief geschrieben, in dem er die Arbeit des Duos lobt, Liebscher und Bracht schicken diesen der Einfachheit halber direkt mit. Kein Wunder, Ritter ist auf der Webseite von Liebscher & Bracht auch als „Qualitätspartner“ und erfolgreicher Teilnehmer der Ausbildungsgänge ausgewiesen. Er berichtet in seinem Brief von seinen ausnehmend positiven Erfahrungen mit der Schmerztherapie von Liebscher & Bracht. Also habe er Kontakt mit der Universität Salzburg und Graz aufgenommen und 2019 eine Test-Studie begonnen: Bei zwanzig „schulmedizinisch aufgegebenen“ Patienten seien Knieschmerzen mit Dehnübungen stark reduziert worden. „Das Ergebnis war überwältigend und hat uns selbst überrascht“, schreibt Ritter. Zwar berichtete der ORF über diese laufende Studie an der Universität Salzburg 2019. Die Ergebnisse sind aber nirgendwo zu finden, offenbar wurden sie nicht publiziert. Eine valide wissenschaftliche Aussagekraft hätte die Studie aber ohnehin nicht – dafür sind zwanzig Patienten viel zu wenige.

Vitamine sind zu hoch dosiert

Liebscher & Bracht empfehlen in ihrem Liebscher & Bracht -Shop auch verschiedene Nahrungsergänzungsmittel wie „Vitamin D3“, „Q10+“ oder „Basen+“. „Basen+“ diene der aktiven Entsäuerung und bringe Harmonie in den Säure-Basen-Haushalt, so steht es auf der Webseite. Die Theorie von der basischen Ernährung, bei der die Säuren im Körper mit basischen Lebensmitteln wie Blumenkohl in Schach gehalten werden sollen, gibt es schon seit 1913. Bis heute fehlt für diese Lehre nicht nur ein Wirksamkeitsnachweis, es existiert noch nicht einmal ein halbwegs plausibler Mechanismus im Körper, mit dem sich solch eine Theorie erklären ließe. Der Körper reguliert das Säure-Basen-Verhältnis in Blut und Gewebe selbstständig.

Auf den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der basischen Ernährung angesprochen, antwortet Roland Bracht: „Unsere Erfahrung ist eine ganz andere. Vor allem Schmerzpatienten reagieren hervorragend auf eine Frischkost-pflanzenbasierte Ernährung.“

Der Orthopäde Johannes Flechtenmacher ist kritisch: „Einseitige Erklärungen zu den Krankheitsursachen und simple Therapieansätze ohne individuelle Beratung greifen bei der Arthrose zu kurz. Wenn den Menschen dann auch noch Geld aus der Tasche gezogen wird, ist das sehr bedenklich.“

Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht bei den Nahrungsergänzungsmitteln sogar Verstöße gegen die gesetzliche Nahrungsergänzungsmittelverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung. Liebscher & Bracht bewerben die Nahrungsergänzungsmitteln unter anderem mit folgender Passage:

“Für die optimale Versorgung mit Mikronährstoffen reicht der bloße Genuss von Obst und Gemüse heute aber nicht mehr aus. Längst macht sich die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden in der abnehmenden Qualität der Lebensmittel bemerkbar: Waren Obst und Gemüse einst wertvolle Mikronährstoff-Quellen, zeigt sich heute, dass der Gehalt der wertvollen Vitamine, Spurenelemente und Mineralstoffe immer weiter sinkt. Dieser Rückgang an natürlichen Mikronährstoffen im Obst und Gemüse ist fatal. (…)“

Die Nahrungsmittelergänzungsmittelverordnung verbietet die nachweislich falsche Behauptung und Unterstellung, dass bei einer ausgewogenen Ernährung die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

Als wäre das nicht genug, könnte die Einnahme der Mittel möglicherweise sogar schädlich sein. Sie sind teilweise zu hoch dosiert: „Bei den Bestandteilen von „Basen+“ scheint teilweise die empfohlene Höchstmenge überschritten zu werden. Diese beträgt zum Beispiel für Kalium 500 Milligramm. Das Präparat enthält jedoch 540 Milligramm“, sagt die Expertin für Verbraucherschutz im digitalen Gesundheitsmarkt Tanja Wolf.

Heinz Wessinghage hat einmal viel Geld ausgegeben für Hilfsmittel und Nahrungsergänzungsmittel von Liebscher & Bracht. Zusätzlich haben die Theorien und Empfehlungen ihn sogar dazu gebracht, die helfende Operation lange hinauszuschieben. Er hat eine persönliche, wenngleich natürlich nicht für jeden passende Empfehlung: „Wenn mehrere Ärzte ein künstliches Hüftgelenk empfehlen, machen Sie es. Meine Arthrose war viel schmerzhafter als die Operation.“ Sein Gehstock liegt schon lange wieder im Keller.

Judith Blage
Wissenschaftsjournalistin

 

Kritik an Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), welches zum Ende der laufenden Legislatur mit umfangreichen Änderungsanträgen ‚durchgeboxt‘ werden soll.

Mit dem TSVG wollte der Gesetzgeber durch die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und in offenen Sprechstunden Anreize für einen noch schnelleren Zugang der Patienten in der Versorgung setzen, was eindeutig gelungen ist. Das Gesetz garantiert somit, dass das Krankheitsrisiko für diese Patienten nicht von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen übernommen wird, wo es auch hingehört. Um jetzt erste Kostendämpfungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und so Ausgaben zu vermeiden, versuchen die Koalitions-fraktionen von CDU, CSU und SPD auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen diese gewünschte und berechtigte Maßnahme nun wieder einzusammeln. Dies soll mit einer weiteren als bisher vorgesehenen Bereinigung der Arzthonorare (morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, MGV) erfolgen. Bis zu 2 Mrd. EUR sollen nach Plänen der Koalition auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte eingespart werden.

Der SpiFa kritisiert die Pläne der Regierungskoalitionen und lehnt eine weitere Bereinigung der MGV ab.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen eine Kehrtwende und nimmt damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt wird. Dies erfolgt, obwohl die Bundesregierung genau weiß, dass mit den im TSVG geschaffenen Regelungen nicht nur die Budgetierung als Grund für die Problemlagen anerkannt und sodann die Versorgung der Menschen in Deutschland tatsächlich verbessert und das Terminproblem gelöst wurde. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Ärzte.“

Heinrich weiter: „Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD und dem Amtsantritt von Bundesgesundheitsminister Spahn war das Thema Terminservice für die ärztliche Versorgung das Prestige-Projekt der Bundesregierung und wurde auch so im TSVG umgesetzt, nun verkommt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) leider zur Resterampe.“

Darüber hinaus enthält das geplante GVWG, welches auch gern „Sammelgesetz GKV/Leistungsrecht“ genannt wird, weitere Änderungsanträge, wie ein Änderungsantrag, der eine Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege in verpflichtenden Modellvorhaben vorsieht. Damit werden auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens neue Problemfelder aufgemacht, welche weder ausreichend diskutiert noch in seiner Wirkung abzuschätzen sind.

Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten tragen bis heute in der Regel die Ärztinnen und Ärzte. Die Auflösung der Arztvorbehalts und die damit einhergehende Verlagerung ärztlicher Leistungen bedarf einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Es braucht klare ordnungspolitische Antworten auf die Fragen, wer die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für Behandlungsmaßnahmen tragen soll, die aus der Hand der Ärztinnen und Ärzte genommen werden.

Bei den verpflichtenden Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun vorgeschlagen hat, handelt es sich um einen gesetzgeberischen Schuss aus der Hüfte. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen des SGB V in dem sozialrechtlichen Sammelgesetz umgehen die notwendige gesellschaftliche Debatte und lassen alle ordnungspolitischen Fragestellungen für eine hochwertige Versorgung und für die Rechtssicherheit von Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten völlig unbeantwortet. Das Vorhaben wird zu einer Randnotiz herabqualifiziert, dazu noch mitten in einer weltweiten Pandemie. Eine notwendige und differenzierte parlamentarische Befassung mit diesem für die zukünftige Patientenversorgung wichtigen Thema kann nicht stattfinden.

Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa dazu: „Aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte darf es solche Schnellschüsse im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht geben. Wir fordern die Parlamentarier auf, sich für eine breite und sorgfältige ordnungspolitische Debatte in dieser für die Versorgung wichtigen Frage mit weitreichenden Folgen einzusetzen und sich an dieser Stelle nicht von der Bundesregierung vor sich her treiben zu lassen.“

Quelle: SpiFa

 

Preise nochmals deutlich reduziert! Desinfektionsmittel, MNS-Masken

Berlin – Alles muss raus. Der BVOU bietet seinen Mitgliedern hier die Möglichkeit, die Restbestände der Mund-Nasen Schutzmasken und des Desinfektionsmittels zu sehr günstigen Preisen zu bestellen.

Achtung: Wir haben die Preise nochmal deutlich reduziert! Solange der Vorrat reicht.

Die Lieferzeit beträgt 3-5 Werktage. Bestellt werden können:

  • Mund-Nasen Schutzmasken (Steril verpackt, 0,18 € pro Stk.)
  • Antiseptica Poly Alcohol Antisepticum (1 Packung a 20×500 ml, 40,00 €)
  • Desinfektionsmittel nach WHO I (1.000 ml Flasche 5,00 €)

 

Für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, aber auch die ambulante ärztliche Versorgung, die einen unverzichtbaren Schutzwall für die Krankenhäuser bildet, stellten Versorgungsengpässe während der ersten Pandemiewelle eine zusätzliche Belastung bei der Bewältigung der Corona-Krise, aber auch bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten dar, die an anderen, zum Teil auch schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen leiden und behandlungsbedürftig sind. Aus diesem Grund hat der BVOU sichere Bezugsquellen für Schutzausrüstung organisiert.