Archiv für den Monat: Juli 2018

DKOU 2018: O und U arbeiten Hand in Hand

Berlin – Egal ob Sturz, Autounfall, Fehlbildungen oder Gelenkverschleiß: Betroffene wieder mobil zu machen und verlorene Bewegung wiederherzustellen, ist die gemeinsame Aufgabe von Orthopäden und Unfallchirurgen. Beide Fachgebiete wachsen seit mehr als zehn Jahren zusammen. Deutlichstes Zeichen ist die gemeinsame Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte zu Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie. Der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) ist ein weiterer Ausdruck der gemeinsamen erfolgreichen Entwicklung. Der größte europäische Kongress dieser Fachrichtungen findet vom 23. bis 26. Oktober 2018 in Berlin statt.

Wie eng Orthopädie und Unfallchirurgie heute kooperieren, zeigt sich beispielsweise bei der Behandlung älterer Menschen. Wenn ältere Menschen stürzen, droht ihnen womöglich ein Leben als Pflegefall. Um dies zu verhindern, müssen die Ärzte, die sie versorgen, eng zusammenarbeiten und für jeden Patienten die beste Behandlungsstrategie finden. Das kann die Fixierung des Knochenbruchs sein, der Einsatz eines neuen Gelenks oder bei geringfügigeren Verletzungen eine der vielen nicht-operativen Methoden. „Orthopäden und Unfallchirurgen kennen und beherrschen das gesamte Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten und versorgen die Patienten in engem Schulterschluss. Das ist in einem gemeinsamen Fach O und U besser möglich als unter dem Dach zweier getrennter Fächer“, erklärt Prof. Werner E. Siebert, Kongresspräsident des DKOU 2018.

Die Fusion der Fächer begann in den 2000er Jahren. 2003 trat die Verordnung über die gemeinsame Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Kraft. 2005 fand zum ersten Mal der gemeinsame Kongress der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) statt. Vor zehn Jahren, 2008, schlossen sich beide Disziplinen dann in einer gemeinsamen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft – der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) – zusammen. Durch die Vereinigung der beiden Fachgebiete hat sich der DKOU mit über 10.000 Teilnehmern zum größten europäischen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie entwickelt.

Viele Unfallopfer wurden früher vom Allgemeinchirurgen versorgt, Kunstgelenke in nicht spezialisierten Behandlungszentren eingesetzt. Heute werden Kunstgelenke fast ausschließlich von Orthopäden und Unfallchirurgen implantiert. Die Versorgung von Unfallopfern ist durch Initiativen wie das Traumanetzwerk DGU erheblich verbessert worden. So können Unfallopfer innerhalb Deutschlands in jeder Region schnell und nach höchsten Standards behandelt werden. Auch das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD), das bereits Daten zu mehr als 60 Prozent aller endoprothetischen Eingriffe in Deutschland erfasst, verbessert die Versorgungsqualität: So kann die Qualität künstlicher Gelenke beurteilt und frühzeitig auf etwaige Qualitätsprobleme bei Implantaten oder Versorgungsformen hingewiesen werden. „Diese Erfolge konnten wir nur durch das Engagement vieler Einzelpersonen und die intensive Zusammenarbeit unserer Fachgesellschaften erzielen“, betont Kongresspräsident Prof. Joachim Windolf mit Blick auf den DKOU 2018.

Zu den Kernthemen des diesjährigen Kongresses zählt die Digitalisierung in Orthopädie und Unfallchirurgie. „Smarte Implantate, Wearables und Big Data Anwendungen haben das Potenzial, unsere therapeutischen Möglichkeiten enorm zu erweitern und sind eine große Chance für die Zukunft“, sagt Kongresspräsident Dr. Gerd Rauch. Gleichzeitig seien die Umsetzung im medizinischen Alltag, die Finanzierung und die Sicherung persönlicher Patientendaten eine Herausforderung. „Wir als Ärzte sollten deshalb diese dynamische Entwicklung mitgestalten“, so Rauch.

Der DKOU 2018 findet vom 23. bis 26. Oktober 2018 auf dem Messegelände Süd in Berlin statt. Die Anmeldung ist im Internet unter http://dkou.org/eintrittsgebuehren/ möglich. Unter http://dkou.org/webcasts können Interessenten die Vorträge außerdem live verfolgen. Nähere Informationen sind bei Intercongress GmbH, Friedrichstraße 6, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611 977-160, dkou@intercongress.de erhältlich. Journalisten akkreditieren sich über die Pressestelle.

Terminhinweise:

Deutscher Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2018

„Wir sind O & U“

Termin: Dienstag, 23. Oktober bis Freitag, 26. Oktober 2018
Ort: Messe Berlin, Eingang Süd, Jafféstraße, 14055 Berlin

Sprechstunden

Gesetzentwurf: Schnellere Termine, mehr Sprechstunden

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am Montag den Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, kurz Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorgelegt. Ziel des Gesetzes sei es, Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen, das Sprechstundenangebot zu erweitern und die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zu verbessern, so der Entwurf. In der Ärzteschaft stieß das geplante TSVG auf ein geteiltes Echo.

„Wir sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte künftig schneller einen Arzttermin bekommen. Ärzte, die uns dabei helfen, die Versorgung zu verbessern, sollen höher und außerhalb des Budgets vergütet werden“, fasst Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zusammen.

Terminservicestellen werden ausgeweitet

Um Patienten schneller einen Arzttermin zu verschaffen, sollen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig jeden Tag rund um die Uhr über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117, die bisherige Nummer des Not- und Bereitschaftsdienstes, erreichbar sein. Zusätzlich soll es für die Terminvermittlung auch ein Onlineangebot geben. In Akutfällen sollen Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an offene Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt werden.

Mindestsprechstundenzeit künftig 25 Stunden 

Vertragsärztinnen und -ärzte sollen ihr Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patienten künftig von 20 auf 25 Stunden ausweiten. Grundversorgende Arztgruppen sollen zudem fünf offene Sprechstunden pro Woche für Patienten ohne Termin anbieten. Hierzu zählen laut dem Gesetzentwurf beispielsweise Haus- und Kinderärzte, Frauenärzte oder auch Orthopäden. Die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen bis zum 31. März 2019 die Einzelheiten „zur angemessenen Anrechnung der Besuchszeiten auf die Mindestsprechstundenzeiten sowie zu den Arztgruppen, die offene Sprechstunden anzubieten haben“, bestimmen. Bereits Mitte des kommenden Jahres sollen die neuen Regelungen zu den Sprechstundenzeiten dann in Kraft treten, berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ).

„Ich weiß, dass viele Ärzte diese Anforderungen schon übererfüllen. Aber durch klarere Vorgaben schützen wir genau diese große Mehrheit der Ärzte, die teilweise bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit arbeitet, vor einer Minderheit, die ihren Versorgungsauftrag nicht voll ausfüllt“, begründet Spahn die Pläne in einem aktuellen Interview mit dem DÄ.

Extrabudgetäre Vergütung zusätzlicher Leistungen

Für die zusätzlichen Angebote will die Regierung den Ärzten extrabudgetäre Vergütungsanreize bieten. Diese soll es unter anderem geben für: die Behandlung von Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt wurden; die Behandlung von neuen Patienten in der Praxis; für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden; für die Behandlung von Akut- und Notfällen während der Sprechstunden sowie für Leistungen der „Sprechenden Medizin“. Etwa 500 bis 600 Millionen Euro sollen die geplanten Maßnahmen kosten, erklärte das BMG dem DÄ zufolge.

Versorgung auf dem Land stärken, Digitalisierung vorantreiben

Weitere Maßnahmen sieht das Gesetz unter anderem für die Verbesserung der Versorgung in ländlichen, von Unterversorgung bedrohten Gebieten vor. So soll es obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land geben. Außerdem sollen die KVen verpflichtet werden, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungsalternativen wie zum Beispiel Patientenbusse oder mobile Praxen anzubieten.

Um die Digitalisierung weiter voranzubringen, werden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen. Auf diese sollen die Patienten auch mobil mittels Smartphone oder Tablet zugreifen können.

Kassenärzte lehnen Vorgaben für Sprechstunden ab

In einem Statement gegenüber der „Funke Mediengruppe“ äußerte sich KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen zu den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn. „Das geplante Gesetz bringt ein bisschen Licht, aber auch viel Schatten“, so Gassen. Positiv sei, dass für die ambulante Versorgung zusätzlich 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieses Geld werde für die Versorgung der Patienten dringend gebraucht. „Noch besser wäre es, wenn die Budgets für die niedergelassenen Ärzte abgeschafft würden. Hier ist eine Chance verpasst worden“, meint der KBV-Chef.

Den Plan, Ärzten eine Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden vorzuschreiben, lehnen die Kassenärzte ab: „Damit greift die Politik viel zu stark in die Abläufe der einzelnen Praxis ein. Ärzte sind Freiberufler und müssen ihre Arbeit frei gestalten können“, sagte Gassen. Auch einzelne KVen und Ärzteverbände äußerten sich zu den Sprechstundenvorgaben und der Machbarkeit der von Spahn geplanten Maßnahmen kritisch.

Montgomery: Für mehr Leistungen braucht es mehr Ärzte

„Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, mehr Angebote, das verspricht die Politik. Aber auch mehr Ärzte?“ So kommentierte Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, den Referentenentwurf. „Wir sehen durchaus diskussionswürdige Ansätze im TSVG“, hält er fest. Die grundlegenden Voraussetzungen für nachhaltige Verbesserungen gelte es aber ebenso sicherzustellen, allen voran eine ausreichend hohe Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, so Montgomery.

Telematik

MEDI-Umfrage zur TI: Technische Schwachstelle Konnektor

Berlin – Bei der Installation und Anwendung der Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) haben viele Arztpraxen nach wie vor technische Probleme. Dies geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage des Ärzteverbandes MEDI GENO Deutschland hervor. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender des Verbandes, appellierte an die Politik, die verpflichtende Einführung der neuen Technik zu verschieben.

Nach einer ersten Umfrage auf Landesebene, die von MEDI Baden-Württemberg im Juni durchgeführt wurde, hat der Dachverband MEDI GENO die Befragung zur TI nun auf Ärzte in ganz Deutschland ausgeweitet. An der Umfrage beteiligten sich 1.259 Praxen. Davon gaben 860 an, bereits mit dem TI-Konnektor zu arbeiten. 399 Praxen antworteten, dass sie noch keinen Konnektor haben oder noch keinen installieren können.

48 Prozent der Umfrageteilnehmer mit TI-Anschluss gaben an, seit der Konnektorinstallation Systemabstürze zu haben. Zu Verzögerungen im Praxisablauf durch den Echtzeitdatenabgleich komme es bei 64 Prozent der Befragten.

„Das sind alarmierende Ergebnisse. Diese Pannen und Verzögerungen belasten die Praxen erheblich“, so Baumgärtner. Das Hauptproblem bleibe aber, dass Praxen nach der TI-Installation die elektronische Gesundheitskarte 1, die sich immer noch im Umlauf befinde, oft nicht mehr einlesen könnten und deshalb für jeden Patienten ein aufwendiges Ersatzverfahren durchführen müssten.

Der MEDI GENO-Vorstandsvorsitzende nannte es einen „Skandal, dass die Praxen unter diesen Voraussetzungen unter gesetzlicher Strafandrohung gezwungen werden, den TI-Konnektor zu installieren.“ Er forderte daher, die Konnektortechnik durch eine unabhängige Stelle prüfen zu lassen. Außerdem appellierte er in einem Brief an Gesundheitsminister Jens Spahn, den Zeitpunkt der verpflichtenden Konnektoreinführung so lange zu verschieben, bis die elektronische Gesundheitskarte 2 komplett von den Krankenkassen eingeführt und die „Kinderkrankheiten“ der Konnektoren behoben seien.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht sich weiterhin für eine Fristverlängerung für die TI-Anbindung stark. „Es ist heute schon klar, dass es bis Jahresende weder genügend Konnektoren noch ausreichend Kapazitäten an Technikern geben wird, um die Geräte innerhalb dieser kurzen Frist in bundesweit allen rund 100.000 Praxen zu installieren“, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel vor Kurzem nochmals klar.

Quelle: Pressemitteilungen MEDI GENO, KBV

G-BA

G-BA: Qualitätsprüfungen für 2018 sollen ausgesetzt werden

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Stichprobenprüfungen auf Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung im dritten und vierten Quartal 2018 auszusetzen. Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Hintergrund ist ein Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg (LSG), das die Qualitätsprüfungs-Richtlinie für rechtswidrig erklärt hatte.

Demzufolge dürfen Ärzte im Rahmen von Qualitätsprüfungen keine personenbezogenen Daten an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV) übermitteln. Die KVen dürften lediglich pseudonymisierte Daten von den Niedergelassenen anfordern, so die Entscheidung der Richter vom 9. Mai (Az.: L 7 KA 52/14), die Anfang dieses Monats bekannt wurde. Die Übermittlung nicht pseudonymisierter Daten verstoße gegen den § 299 des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Auf Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben alle KVen die Qualitätsprüfungen, einschließlich bereits laufender Prüfverfahren, zunächst ausgesetzt. Betroffen sind gemäß vorläufigem G-BA-Beschluss die Stichprobenprüfungen für die Bereiche Arthroskopie, Radiologie (konventionelles Röntgen und Computertomographie), Kernspintomographie sowie die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger, die Magnetresonanztomografie der weiblichen Brust, die neuropsychologische Therapie und weitere (fakultative) Stichprobenprüfungen in einzelnen KVen. Der KBV zufolge wird die Qualitätsprüfungs-Richtlinie nun vom G-BA überarbeitet.

Der vom LSG verhandelte Fall betraf einen Vertragsarzt, der von seiner KV aufgefordert worden war, die vollständigen Anamnese- und Behandlungsdaten von zwölf namentlich benannten Patienten, die wegen Opiatabhängigkeit in Therapie waren, zur Qualitätsprüfung vorzulegen. Der Arzt war dem, mit Verweis auf datenschutzrechtliche Bedenken und da die Daten nicht pseudonymisiert angefordert worden seien, nicht nachgekommen. Deshalb war es zum Streit um eine Rückforderung der Honorare gekommen.

Das LSG hob mit seiner Entscheidung das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf, das zuvor der KV Recht gegeben hatte. Gerade bei Patienten mit Suchterkrankungen sei wegen des damit verbundenen sozialen Makels ein behutsamer Umgang mit Sozialdaten geboten, hieß es in dem Urteil des LSG. Dies sehe der Gesetzgeber im § 299 Sozialgesetzbuch auch so vor.

Telematikinfrastruktur

TI-Installation: Praxisausweise im Kostenvergleich

Berlin – Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigt jede Praxis neben Konnektor und E-Health-Kartenterminal auch einen sogenannten Praxisausweis (SMC-B-Karte). Dafür stand in den ersten Monaten zunächst nur die Bundesdruckerei als Anbieter zur Verfügung. Mit den Angeboten der Firma Medisign und der Telekom-Tochter T-Systems gibt es mittlerweile allerdings zwei kostengünstigere Alternativen.

Die SMC-B-Karte benötigen Praxen, um sich als medizinische Einrichtung und Leistungserbringer innerhalb der TI zu authentifizieren. Die Karte muss für die Erstinstallation zur Registrierung und Verbindung mit der TI vorliegen. Deshalb sollte sie mindestens vier Wochen vor dem Installationstermin bei dem jeweiligen Anbieter bestellt werden. Informationen zum Bestellprozess finden sich auf den Webseiten der Hersteller.

Die Betriebskosten für den Praxisausweis bekommen Ärzte gemäß der Finanzierungsvereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband mit einer Pauschale von 23,25 Euro pro Quartal erstattet. Für die Erstanschaffung und Installation der gesamten Technik erhalten Ärzte außerdem – zusätzlich zu der Pauschale für Konnektor und Kartenterminal – eine einmalige Startpauschale von 900 Euro.

Die Bundesdruckerei hatte im November 2017 als erster Hersteller die Zulassung für den Praxisausweis erhalten. Die Kosten für die Karte belaufen sich bei dem Anbieter auf 571,20 Euro brutto.

Die Firma T-Systems ist mit ihrem Praxisausweis seit Ende Februar auf dem Markt. Der Preis beträgt hier 465 Euro brutto. Daneben bietet die Telekom-Tochter auch ein Komplettpaket für die TI-Installation mit Konnektor, Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und Installation vor Ort.

Als letzter SMC-B-Hersteller erhielt Ende Mai die Firma Medisign die Zulassung von der gematik. Das Unternehmen bietet das derzeit günstigste Angebot. Darauf hat kürzlich der Landesvorsitzende des BVOU Hamburg Dr. Torsten Hemker seine Mitglieder hingewiesen. Die SMC-B-Karte von Medisign erhalten Ärzte für 450 Euro brutto.

TI-Rollout: KBV macht sich erneut für Fristverlängerung stark

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekräftigte kürzlich ihre Forderung nach einer Fristverlängerung für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Dabei erhält sie zunehmend Rückendeckung aus der Politik, zuletzt von Bundestagsmitglied Tino Sorge. Der CDU-Gesundheitspolitiker hat sich für ein rasches Umdenken beim TI-Rollout ausgesprochen und betont, dass Ärzte für unverschuldete Verspätungen nicht sanktioniert werden sollten.

„Immer mehr Politiker machen sich dafür stark, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nicht für etwas bestraft werden, wofür sie nicht verantwortlich sind. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) handeln und unverzüglich die Frist für die Einführung der neuen Technik um mindestens ein halbes Jahr verlängern“, appellierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel vergangene Woche in Berlin.

Das E-Health-Gesetz sieht Honorarkürzungen vor, wenn Praxen ab 2019 nicht die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online abgleichen können. Dafür müssen sie an das digitale Kommunikationsnetz, die TI, angeschlossen sein. „Es ist heute schon klar, dass es bis Jahresende weder genügend Konnektoren noch ausreichend Kapazitäten an Technikern geben wird, um die Geräte innerhalb dieser kurzen Frist in bundesweit allen rund 100.000 Praxen zu installieren“, sagte Kriedel.

Dass der Termin nicht gehalten werden kann, sei nicht die Schuld der Ärzte und Psychotherapeuten, stellte er klar. Die meisten von ihnen hätten bereits Vorbereitungen getroffen, bekämen jedoch keine Geräte. Deshalb sei es ein Irrglaube zu meinen, dass das Festhalten an der Sanktionsfrist die Anbindung der Praxen an die TI beschleunigen werde. Das Gegenteil sei eher der Fall. „Solche unrealistischen Zielvorgaben, verbunden mit Sanktionen, können jegliche Akzeptanz der TI zunichte machen“, warnte Kriedel.

Unterstützung von Seiten der FDP und der CDU

Die KBV verlangt bereits seit Monaten, dass der Starttermin verschoben wird und es keine ungerechtfertigten Honorarkürzungen geben darf. Unterstützung erhält sie dabei unter anderem von der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung ebenfalls auf, die Frist mindestens um ein halbes Jahr zu verlängern und die wegen zeitlichen Verzögerungen drohenden Vergütungskürzungen dauerhaft zurückzunehmen.

Auch CDU-Gesundheitspolitiker Sorge stellte in einer Pressemitteilung klar, dass die Ärzte keine Schuld treffe und sie vor ungerechtfertigten Sanktionen zu schützen seien. Als eine Sofortmaßnahme schlägt er vor, dass ab sofort der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung des Konnektors ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung sein solle und nicht der Tag der Inbetriebnahme.

KBV-Vorstandsmitglied Kriedel sagt dazu: „Wir begrüßen es sehr, dass immer mehr Politiker das Problem erkennen und auf rasche Lösungen drängen.“ Er appellierte erneut an den Bundesgesundheitsminister, die Frist für die Einführung der Technik mindestens bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern: „Wir brauchen die Entscheidung sofort.“

Quelle: KBV

Patient als Maßstab für die Nutzenbewertung

Berlin – Wie können medizinische Innovationen schneller in der Regelversorgung und bei den Patienten ankommen? Und wie kann dabei bewertet werden, ob eine neue Therapie oder ein Medizinprodukt auch im Sinne des Patienten sind? Darüber diskutierten Experten Anfang Juni bei einer Plenumsveranstaltung zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten in Berlin.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Von der Innovation zur Regelversorgung: Nutzenbewertung und Entscheidungsfindung“ wurde gemeinsam von der Hochschule Neubrandenburg und der B. Braun-Stiftung organisiert. Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutierten dabei das Spannungsfeld von Evidenzgenerierung, Patientennutzen und Innovationsförderung in einem wirtschaftlich tragbaren Gesundheitssystem.

Ziel der Nutzenbewertung ist es, für den Patienten gewinnbringende Innovationen möglich zu machen. Viele Vorträge drehten sich deshalb auch um die Bedeutung von Patientenpräferenzen. PD Dr. Stefan Sauerland, Ressortleiter nichtmedikamentöse Verfahren am Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, bestätigte die Bedeutung der Messung von Patientenpräferenzen. Allerdings seien sie für eine Nutzenbewertung nicht immer notwendig, da die Datenlage klinischer Studien oft eindeutig sei, so Sauerland.

Dies wurde von den anderen Referenten kritisch hinterfragt. Ein Argument war die Heterogenität der Präferenzen: Für junge Patienten könnten andere Endpunkte und Werturteile eine Rolle spielen als für ältere Patienten. Statt die Patientensicht durch einige wenige Patientenvertreter einzubringen, solle sie eher mit qualitativen und quantitativen Studien zu spezifischen Fragestellungen dokumentiert werden.

Auch Prof. Axel Mühlbacher, Professor für Gesundheitsökonomie und Medizinmanagement an der Hochschule Neubrandenburg, betonte, wie wichtig es ist, den Patienten einzubeziehen. Der Experte propagiert eine dynamische Evidenzgenerierung, bei der strukturiert klinische Evidenz und Evidenz hinsichtlich der Patientenpräferenzen erhoben werden. Um Innovationen schnell ins System zu bringen, sei es erforderlich, die Evidenz, und damit das Wissen um den Nutzen, stetig durch neue Studienergebnisse zu erweitern. Optional diskutiert wurde eine Kombination aus früher Nutzenbewertung mit bedingter Zulassung und einer fortlaufenden Evidenzgenerierung, zum Beispiel durch Register. So könnten Innovationen schneller bei Patienten ankommen.

Hintergrund

Mit dem in der letzten Legislaturperiode in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) wurde der §137h SGB V eingeführt. Er sieht eine „Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse“ und besonders invasivem Charakter sowie neuem theoretisch-wissenschaftlichem Konzept vor.

Quelle: B. Braun-Stiftung

Krankenhaus

Leitende Klinikärzte zwischen Budgets und persönlicher Haftung

Berlin – Auf die problematische Situation Leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte bei der Personalplanung und -organisation macht der Hartmannbund in einer aktuellen Pressemitteilung aufmerksam. Einerseits würden den leitenden Abteilungsärzten Personalbudgets vorgegeben, auf deren Volumen sie nur wenig Einfluss nehmen könnten. Andererseits obliege ihnen aber zugleich die Organisationsverantwortung: Neben einer hochwertigen Patientenversorgung und reibungslosen Betriebsabläufen gelte es außerdem auch gute Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes einzuhalten. Dies sei ein unlösbarer Zielkonflikt, so der Stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Stefan Schröter, und der Vorsitzende des Hartmannbund-Landesverbandes Berlin, PD Dr. Uwe Torsten.

„Besondere Herausforderungen zeigen sich vor diesem Hintergrund auch im Zusammenhang mit der Personaldisposition“, führt Torsten aus. Schwierig sei es etwa, die Teilnahme der Mitarbeiter an wissenschaftlichen Fortbildungen außer Haus zu fördern oder die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes umzusetzen, so Torsten. Dabei sei letzteres in jedem Falle familien- und gesellschaftspolitisch wünschenswert und ausdrücklich zu fördern, betont der Berliner Landesvorsitzende, da es letztlich viele Kolleginnen im Arztberuf halte.

Sanktionen treffen den einzelnen Abteilungsarzt

Problematisch sei außerdem, dass die Negativsanktionen der Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz, welche mit erheblichen Bußgeldern verbunden sind, üblicherweise an den jeweils leitenden Abteilungsarzt adressiert würden. „Er wird also aufsichtsrechtlich persönlich in Haftung genommen, verfügt aber andererseits häufig nicht über die gestalterischen Freiheitsgrade und die erforderlichen materiellen Ressourcen in Bezug auf eine auskömmliche Personalausstattung“, erklärt der stellvertretende Hartmannbund-Vorsitzende Schröter. Hinzu kämen die Probleme bei der Akquise hochqualifizierten Personals auf dem leergefegten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus gehe es immer und zuvorderst um Patientensicherheit und auch um forensische Verantwortung.

Personalbedarf ungeschönt darlegen

In diesem Zusammenhang betonen beide Mandatsträger die Notwendigkeit, das in Anspruch genommene ärztliche als auch nicht-ärztliche Personal in den Kliniken zutreffend zu dokumentieren und gegenüber den Kostenträgern und politischen Entscheidern ungeschönt darzustellen. Dies sei nicht zuletzt deshalb wichtig, um somit eine dem tatsächlichen Leistungsgeschehen entsprechende Weiterentwicklung des DRG-Systems möglich zu machen. Es sei nur folgerichtig, dass sich die Krankenhausträger in Hinblick auf deren Betriebs- und vor allem Personalkosten letztlich nur innerhalb desjenigen Rahmens bewegen könnten, der durch die DRG-Erlöse bereitgestellt werde.

Herausforderung Leitender Klinikarzt: Fortbildungen mit der ADO

Auch der BVOU und seine Partner sehen im Hinblick auf die wachsenden Anforderungen an Krankenhausärzte in leitenden Positionen Handlungsbedarf und unterstützen angehende Chefärzte und leitende Ärzte in O und U mit verschiedenen Fortbildungsangeboten. Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) bietet dazu beispielsweise das Mastertrainerprogramm für die strukturierte Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie sowie das neue Kursformat CLOU – Chefarzt und Leitender Arzt in O und U an.

Vorsorge

Orthopädische Vorsorge für Kinder: Vertrag in Westfalen-Lippe

Bochum – Auf Initiative des BVOU-Landesverbandes Westfalen-Lippe hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) mit der DAK-Gesundheit zum 1. Juli 2018 erstmalig einen Vertrag zur orthopädischen Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Heranwachsende im 11. und 12. Lebensjahr geschlossen. Darauf hat die Landesvorsitzende des BVOU Westfalen-Lippe, Dr. Angela Moewes, hingewiesen.

Ziel der Untersuchung ist es, Störungen des Bewegungsapparates frühzeitig zu erkennen, damit Kinder und Jugendliche mit behandlungsbedürftigen Skelettdeformitäten rechtzeitig eine erweiterte Versorgung erhalten.

Die Vorsorgeuntersuchung kann je teilnehmenden Versicherten einmalig erbracht werden. Sie umfasst die klinische Untersuchung der Wirbelsäule und der unteren Extremitäten auf Fehlstellungen, die Kontrolle des Ergebnisses des Hüftscreenings im Neugeborenenalter und die Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht des Kindes.

Die Teilnahme an dem Vertrag können Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bei der KVWL beantragen. Die Vorsorgeuntersuchung wird extrabudgetär mit 40 Euro vergütet und kann mit der Symbolnummer 91735 über die KVWL abgerechnet werden.

Dr. Angela Moewes würdigte die Bedeutung des Vertrages für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie und die Patientenversorgung: „Die frühzeitige Diagnostik und Basisversorgung von Entwicklungsstörungen bei Kindern kann Spätschäden verhindern und damit helfen, die Prognose wesentlich zu verbessern. Von diesem Vertrag profitieren nicht nur die Heranwachsenden“, meint Moewes. Er unterstütze zudem die positive Wahrnehmung der Orthopäden und Unfallchirurgen und zeige ihre Bedeutung für die Grundversorgung.

Westfalen-Lippe ist die dritte KV, die eine solche Vorsorgeuntersuchung einführt. Die KV Baden-Württemberg hatte bereits zum 1. Januar 2017 einen Vertrag zu der neuen Vorsorgeuntersuchung geschlossen, allerdings mit allen Krankenkassen des Landes. Vor einigen Monaten folgte dann die KV Sachsen-Anhalt, die mit der AOK Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Vertrag vereinbarte.

Weiterbildung: „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“

Berlin  Dr. Klaus Thierse, BVOU-Landesvorsitzender Berlin und Delegierter beim Deutschen Ärztetag in Erfurt, kommentiert die Beschlüsse und ihre Folgen.

Herr Dr. Thierse, Sie haben als Delegierter der Ärztekammer Berlin beim Deutschen Ärztetag in Erfurt über die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) mitabgestimmt. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?
Dr. Klaus Thierse:  Nicht wirklich. Beraten und beschlossen wurden neben dem Paragraphenteil die sogenannten Kopfteile der Zusatzweiterbildungen (ZWB), das heißt: Definition der ZWB, Voraussetzungen, also: wer kann das erwerben, und Zeiten. Die Inhalte der Zusatzweiterbildungen werden von den Gremien bei Bundes- und Landesärztekammern entwickelt und seit jeher nicht vom Ärztetag beschlossen. Aber manches an der Beschlussvorlage wurde kurzfristig noch redaktionell geändert, wie es so schön heißt. Einiges davon hat der Deutsche Ärztetag korrigiert. Aber es bleiben einige Ungereimtheiten, die noch nachgebessert werden sollten.

Zum Beispiel?
Thierse: Für unser Fach relevant: Chirotherapie soll ohne Kurse in einem Jahr an Weiterbildungsstätten erworben werden können. Die entsprechenden Kliniken werden aber kaum in einem Jahr die entsprechende Theorie quasi nebenbei vermitteln können. Und das repetitive Üben von Handgriffen kann man Patienten nicht zumuten, was im Gespräch auch die Leiter der einschlägigen Kliniken unisono bestätigen.

Gibt es weitere Probleme für das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie?
Thierse: Keine wirklich großen, aber im Bereich Sozialmedizin und Rehabilitationswesen gab es Diskussionsbedarf, weil hier statt der Vorgabe, bestimmte Kurse zu belegen, nun alternativ bestimmte Weiterbildungszeiten angerechnet werden sollten. Der Kompromiss ist nun, dass ein Erwerb berufsbegleitend durch Absolvieren der Kurse und zusätzliche Supervision, das heißt ohne formale Unterstellung wie sonst im Weiterbildungsverhältnis, möglich ist.

Was bringt das?
Thierse: Diese Vorgabe hat Vorteile für Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Bereich der Akutversorgung in den Reha-Bereich wechseln wollen. Sie haben so eher eine Chance, die Zusatzbezeichnung zu erwerben.

Gibt es weitere Entscheidungen, die für O und U relevant sind?
Thierse: Auf eine breitere Basis für die Zusatzbezeichnung Geriatrie konnte man sich leider nicht verständigen. Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie bleibt sie verschlossen. Es gab so großen Druck aus den entsprechenden Kreisen, diese Zusatzweiterbildung mit internistischen Inhalten zu füllen, dass sie für Fachärzte O und U auch gar nicht erreichbar wäre. Wir sollten deshalb überlegen, ob wir separat eine Zusatzqualifikation Alterstraumatologie schaffen, die nicht zu verwechseln ist mit dem Inhalt der Weiterbildungsordnung, aber über ein Kurssystem Qualifikationsmöglichkeiten für Kolleginnen und Kollegen bietet.

Es gab im Vorfeld aber Diskussionen um die orthopädische Rheumatologie.
Thierse: Ja, da haben die Internisten mehrheitlich andere Vorstellungen als wir. Über Inhalte und Definitionen der orthopädischen Rheumatologie wurde beim Ärztetag in Erfurt aber wie gesagt nicht debattiert. Der sogenannte Kopfteil der Muster-Weiterbildungsordnung ist hier unumstritten.  Die Inhalte werden, wie oben schon erwähnt, von den Gremien auf Bundes- und Landesebene entwickelt und beschlossen. Da liegt in den nächsten etwa zwei Jahren noch viel Arbeit vor uns.

Gibt es weitere wichtige Entscheidungen?
Thierse: Was den Paragrafenteil betrifft, gibt ein einige Anpassungen von Formulierungen, Stichwort: Kompetenzbegriff. Da wird manches nicht so schnell greifen. Hier geht es um andere und neue Vorstellungen von Weiterbildung. Über ein neues Kompetenzmodell haben wir ja jahrelang diskutiert. Im Grunde gibt es nun zwei Kategorien für die Inhalte, entlang der Fragen: Was muss ich wissen? Was muss ich beherrschen? Das greift auch das neue Logbuch auf, in dem einzelne Fähigkeiten und Kenntnisse nun dokumentiert und vom Weiterbilder gegengezeichnet werden müssen.

Was bedeutet das im Berufsalltag?
Thierse: Aus meiner Sicht steht dahinter eine klare Botschaft. Nämlich: Wenn man einem jungen Arzt oder einer jungen Ärztin bescheinigt, dass eine bestimmte Kompetenz vorhanden ist, und im Nachhinein zeigt sich, dass sie nie erworben wurde, dann kommen wohl zwei Leute vor den Kadi! Wichtig ist nun aber auch, dass erworbene Kompetenzen korrekt dokumentiert und nicht vergessen werden. Im Klartext: Es wurden bisher Kenntnisse nach dem Weiterbildungskatalog bescheinigt, die nie erworben wurden, zumindest nicht in ausreichendem Umfang. Und es wurden Kompetenzen, die jemand erworben hatte, vergessen, weil es bei Bescheinigungen manchmal flott gehen musste. Hier wird sich etwas ändern.

Warum gibt es dann weiter Mindestzeiten für bestimmte Weiterbildungsfertigkeiten?
Thierse:  Auch wenn nun mehr Wert auf Kompetenzen gelegt wird, ist das sinnvoll. Selbst wenn man noch so oft bei Operationen assistiert und dann auch selbst operiert, so können bestimmte chirurgische Fähigkeiten nicht in sehr kurzer Zeit erworben werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass diese Inhalte von den Landesärztekammern geregelt und angepasst werden können. Sie sind kein Satzungsrecht, dessen Änderung eine Landesbehörde zustimmen muss. Wenn wir feststellen, dass eine inhaltliche Vorgabe nicht zu erfüllen ist, müssen wir sie ändern können. Eine wesentliche Neuerung ist aber im Zusammenhang mit den Zeiten, dass hier im für uns relevanten Bereich nicht mehr zwischen stationären und ambulanten Zeiten unterschieden wird. Entscheidend für den Befugnisumfang ist künftig das Spektrum der Weiterbildungsstätte. Mal sehen, wie wir damit umgehen können.

Was muss für O und U möglicherweise noch geklärt werden?
Thierse: Das muss man in den nächsten Monaten Stück für Stück sehen, wenn die MWBO in den Landesärztekammern umgesetzt wird. So etwas braucht immer Zeit. Ganz sicher wird die alte Diskussion um Berufsrecht versus Sozialrecht für die ambulante Versorgung eine Rolle spielen, also die Frage, wer die Qualifikationen eigentlich bestimmt: Ärztekammer oder Kassenärztliche Vereinigung (KV) – Berufsrecht oder Sozialrecht?

Ein älteres Beispiel ist hier der Ultraschall von Säuglingshüften. Die KVen verlangen 200 Sonografien, was viele Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie an ihren Weiterbildungsstätten nicht schaffen. Ultraschall der Säuglingshüfte wird aktuell meist von Kinderärzten vorgenommen.

Bei solchen Fragestellungen geht es für die zukünftigen Weiterbildungsinhalte darum, ob man vielleicht die Vorgaben für verlangte Kompetenzen anpasst. Beispielsweise, in dem man für die Weiterbildung 50 Ultraschalluntersuchungen von Säuglingshüften vorsieht und Kolleginnen und Kollegen, die sich niederlassen wollen, dann den Rest nachweisen müssen, falls sie diese abrechnen wollen. Oder sollen alle Fachärzte mit ihrer Prüfung auch die sozialrechtlichen Voraussetzungen mitbringen? In diese Richtung wird man für die Zukunft diskutieren müssen.

Das Interview führte Sabine Rieser.