Archiv für den Monat: Mai 2018

Notfallversorgung: G-BA berücksichtigt Traumazentren

Berlin – Krankenhäuser, die Notfallpatientinnen und -patienten stationär versorgen, können künftig der Höhe nach gestaffelte finanzielle Zuschläge erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden, die aus qualitativer Sicht für eine gute Notfallversorgung erforderlich sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausausschuss (G-BA) in seiner jüngsten Sitzung am 19. April getroffen. Die Regelungen berücksichtigen auch spezielle Notfallversorgungsangebote wie zum Beispiel die Schwerverletztenversorgung in Traumazentren. Mittlerweile sind Details und die tragenden Gründe hierfür auf der Homepage des G-BA veröffentlicht. Der Beschluss liegt allerdings noch dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor.

Sofern er nicht beanstandet wird, sollen auf Basis des aktuell beschlossenen Stufensystems die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner – die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung – Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbaren.

G-BA will Facharztversorgung in maximal 30 Minuten

Die neue Regelung sieht vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin am Standort verfügen muss. Die Aufnahme von Notfällen erfolgt ganz überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme. Hier wird auf der Grundlage eines strukturierten Systems über die Priorität der Behandlung entschieden und der Notfallpatient spätestens zehn Minuten nach der Aufnahme dazu informiert. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Betreuung durch einen Facharzt – bei Bedarf auch durch einen Anästhesisten – innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist.

Für eine möglicherweise angezeigte Intensivbetreuung muss eine Intensivstation mit der Kapazität von mindestens sechs Betten vorhanden sein. Neben den Mindeststandards für die Basisnotfallversorgung enthält die Regelung des G-BA auch die Anforderungen an eine erweiterte und umfassende Notfallversorgung. Die allgemeine Hilfeleistungspflicht jedes Krankenhauses bleibt von der Zuordnung oder Nichtzuordnung zur Notfallversorgung unberührt.

Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Sicherstellungszuschläge dienen dazu, in strukturschwachen Regionen eine stationäre Basisversorgung aufrecht zu erhalten.

Traumazentren werden berücksichtigt – Sonderfälle sind ebenfalls möglich

Die Regelungen des G-BA berücksichtigen auch spezielle Notfallversorgungsangebote wie die Schwerverletztenversorgung in Traumazentren. Zudem haben die Krankenhausplanungsbehörden der Bundesländer in Sonderfällen – beispielsweise bei regionalen Besonderheiten – die Möglichkeit, weitere Krankenhäuser als Spezialversorger auszuweisen. Diese gelten dann als besondere Einrichtungen und nehmen budgetneutral an der Notfallversorgung teil. Übergangsbestimmungen sind für Anforderungen an eine Zentrale Notaufnahme und an die Qualifikation des Fachpersonals in der Zentralen Notaufnahme festgelegt.

Quelle: Pressemitteilung G-BA

Weiter Dissens über stationäre Notfallversorgung

Berlin – Über ein sinnvolles stationäres Notfallstufenkonzept gehen die Meinungen weiter auseinander. Das lässt die Reaktion der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur stationären Notfallversorgung erkennen. Der G-BA hatte am 19. April Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Ihre Erfüllung soll zukünftig Grundlage dafür sein, dass und welche Vergütungszuschläge Kliniken bekommen. Von den derzeit 1.748 Krankenhäusern, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, werden schätzungsweise zwei Drittel, also etwa 1.120, Zuschläge erhalten. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt derzeit zur Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium.

DKG: Zahl der Beatmungsplätze kann kein Ausschlusskriterium sein

„Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. „Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung vier oder sechs Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein.“ Es sei auch realitäts- und praxisfern festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssten. Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Gaß es, die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten daran zu knüpfen, dass das Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen habe: „Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun“, behauptete er.

Der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, hatte diese Haltung der DKG schon während der Sitzung hörbar verärgert kritisiert. „Wenn ich an ein Krankenhaus Notfallkrankenhaus schreibe, dann muss spätestens nach 30 Minuten ein Facharzt bei mir am Bett stehen. Alles andere ist doch Patientengefährdung. Wir reden doch nicht von Schweißfüßen“, hatte er entgegnet. Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung des GKV-Spitzenverbands, hatte darauf aufmerksam gemacht, dass etwas anderes auch die Fachgesellschaften nicht befürworteten. Die DKG hatte unter anderem eingewandt, Ausnahmen müssten möglich sein, auch weil Fachärzte noch andere Patienten versorgen müssten.

Hecken: Innere und Chirurgie/Unfallchirurgie unverzichtbar

In der Pressemitteilung des G-BA betont Hecken nun: „Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert. Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind. Denn gerade auch im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen der Bundesrepublik darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, in das sie gebracht werden, die zügige und notwendige – im Zweifelsfall ja lebensrettende – medizinische Versorgung gewährleisten kann. Und das kann ein Krankenhaus, das nicht wenigstens über eine Innere Medizin und Chirurgie oder auch einen Schockraum verfügt, typischerweise eben nicht.“

Die vom G-BA beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sollen die Grundlage dafür werden, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Das eine Drittel der Häuser, die keinen Zuschlag erhalten sollen, hat nach Kenntnis des G-BA ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht: „Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur circa fünf Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.“

Quelle: Pressemitteilung G-BA

Eine Kommentierung des BVOU folgt.

DKOU

Rauch: „Digitalisierung für O und U nutzen“

Berlin/Kassel  Der Landesvorsitzende des BVOU in Hessen, Dr. Gerd Rauch, Prof. Werner Siebert und Prof. Joachim Windolf sind das Präsidententeam für den diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 23. bis 26. Oktober in Berlin stattfindet. Im Interview erläutert Rauch, welche Themen ihm besonders wichtig sind, wofür er seinem Vorgänger Prof. Alexander Beck dankbar ist und weshalb der DKOU für alle Kolleginnen und Kollegen ein reizvoller Kongress ist.

Herr Dr. Rauch, Sie sind der DKOU-Präsident des BVOU in diesem Jahr. Worüber und worauf freuen Sie sich am meisten?

Dr. Gerd Rauch:  Ich komme ja aus einer sehr großen, operativ wie konservativ tätigen orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis und habe im Lauf meines Berufslebens viel Routine entwickelt. Die DKOU-Präsidentschaft stellt nun eine Zäsur da, die mich aus dieser Routine natürlich herausholt. Interessant und herausfordernd finde ich, mich wieder mit der ganzen Bandbreite unseres Fachs O und U sowohl wissenschaftlich wie berufspolitisch zu befassen.

Was verbinden Sie mit dem Kongressmotto 2018 „Wir sind O und U“?

Rauch: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es nun seit zehn Jahren, der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie ist lange umbenannt. „Wir sind O und U“ beschreibt gut, dass die früheren Fachgebiete inzwischen doch sehr eng zusammengewachsen sind. Wir drei DKOU-Präsidenten fanden, dass es an der Zeit ist, die Gemeinsamkeiten von O und U zu betonen und alle Facetten des großen Faches darzustellen. Deshalb haben wir uns für das Motto „Wir sind O und U“ entschieden und beim Logo 2018 für viele Mosaiksteine.

Welche Themenaspekte sind Ihnen besonders wichtig?

Rauch: Das ist schwer zu sagen, weil so vieles relevant ist. Eines der Hauptthemen, Digitalisierung in O und U, halte ich persönlich für sehr zukunftsträchtig, schwer vorhersehbar und extrem wichtig für uns alle. Da geht sehr vieles mit ein, von hilfreichen Apps über künstliche Intelligenz bis hin zur Überwachung ärztlicher Leistung. Meiner Meinung nach müssen wir versuchen, die Chancen der Digitalisierung für O und U zu nutzen und gleichzeitig das vertrauensvolle Arzt-Patient-Verhältnis zu schützen.

Was die berufspolitischen Themen anbelangt, so wird das Thema Feminisierung eine Rolle spielen. Die Medizin wird weiblich, auch die Orthopädie und Unfallchirurgie. Wir können Medizinstudentinnen und junge Ärztinnen für unser Fach begeistern, das zeigen verschiedene Veranstaltungen für den Nachwuchs. Aber wir müssen schon auf sie zugehen und schauen, welche Arbeitsbedingungen für die jungen Kolleginnen und ebenso die jungen Kollegen in Praxis und Klinik geboten werden müssen.

Berufspolitische Themen gehen manchmal angesichts der Fülle des Kongressangebots etwas unter. Aber sie sind wichtig. Ob Nachfolgeprobleme in Praxen und Krankenhäusern in ländlichen Gegenden, ob Ökonomisierung und dadurch Entmachtung der Medizin – hierüber müssen wir diskutieren und uns als O und U gemeinsam positionieren. Wichtig ist dabei, die Probleme aller Kollegen aufzugreifen und ernst zu nehmen, ob sie nun in einer konservativ ausgerichteten Einzelpraxis tätig sind oder in einem großen Haus operieren.

Wir sind im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung ein wichtiges Fach. Wir müssen unsere berufspolitischen Interessen, die wir zum Wohl der Patienten vertreten, noch stärker betonen. Wir als BVOU treten deshalb dafür ein, dass orthopädisch-unfallchirurgische Leistungen in der Gesellschaft wieder höher geschätzt werden. Die längst überfällige Entbudgetierung der ärztlichen Leistungen in den Praxen und die neue Implementierung von fachärztlichen Selektivverträgen sind wichtige berufspolitische Forderungen, für die wir uns einsetzen müssen.

Während des DKOU laufen sehr viele Veranstaltungen parallel. Ist das unabänderlich?

Rauch: Das ist bei jedem Großkongress ein Problem, aber eines, das schwer zu lösen ist. Daran zeigt sich eben, wie umfangreich die Themen unseres Fachs mittlerweile sind, die längst auch Aspekte wie Schmerztherapie bis zur Schwerstverletztenversorgung bei Massenunfällen umfassen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Es muss und soll dabei bleiben, dass der DKOU bei der Pluralität des großen Fachgebietes eine Vielzahl von Veranstaltungen bietet. Für das Kongressfinale haben wir aber eine Änderung umgesetzt, damit alle daran teilnehmen können: Alle Sitzungen enden schon am Freitag um 17 Uhr, danach folgt das Kongressfinale um 17.15 Uhr.

Gibt es etwas, dass Sie anders machen wollen als das Team 2017?

Rauch: In vielem müssen wir das Rad nicht neu erfinden, weil die Abläufe und Gewichtungen sehr gut waren. Auffällig war beim DKOU 2017, dass die O und U-Basics-Sitzungen des Fachs mit klarer Strukturierung gerade von jüngeren Kolleginnen und Kollegen sehr gut besucht waren und die Räume überfüllt. Hierfür werden wir in diesem Jahr wesentlich größere Sitzungssäle einplanen. Für erfahrenere Kolleginnen und Kollegen braucht es vertiefende, separate Angebote, die in allen Facetten des Faches angeboten werden. Wir werden außerdem darauf achten, dass D-Ärzte ihre ganz normale Pflichtfortbildung auch während des DKOU absolvieren können und dass genügend Reha-Themen im Programm zu finden sind.

Außerdem wollen wir große Sektionen noch stärker als bisher einbinden. Am Mittwoch wird die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft einen ganzen Tag ihr eigenes Programm gestalten, am Donnerstag die Deutsche Handgesellschaft und am Freitag die Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie. Im großen Saal, der den genannten Gastgesellschaften dann zur Verfügung steht, wird es fürs internationale Publikum wahrscheinlich englische Simultanübersetzungen geben. Auch das DKOU-Gastland Großbritannien wird jeweils hochkarätige Referenten entsenden.

Der DKOU hat traditionell drei Kongresspräsidenten. Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch? Was ist im Zusammenspiel besonders wichtig?

Rauch: Die Zusammenarbeit mit den Kollegen Prof. Werner Siebert und Prof. Joachim Windolf klappt hervorragend. Ich finde, wir agieren als Team, wie in einer Mannschaft. Wir haben vereinbart, dass wir uns eng austauschen, ganz besonders wenn es darum geht, bestimmte Konzepte oder Positionen nach außen hin zu vertreten. Mit Intercongress haben wir einen sehr erfahrenen, engagierten Veranstalter, so dass bislang alles sehr gut läuft. Auch unterstützen uns unsere Ehefrauen, die Orga-Teams und viele fleißige unbenannte Helfer vortrefflich.

Was muss man mitbringen, wenn man für den BVOU DKOU-Kongresspräsident ist?

Rauch: Auf jeden Fall sehr viel Engagement, gepaart mit Durchhaltevermögen und Teamgeist, also Fähigkeiten, die wir auch in Praxis und Klinik haben müssen. Jeder Kongresspräsident sollte auch Perspektiven aufzeigen, wie man das eigene Fach zukunftsfest machen kann, wie man den Nachwuchs weiter dafür begeistert, wie man sich in die internationale Entwicklung von O und U einbindet. Dafür muss man Zeit mitbringen und sich mit einzelnen Themen intensiv befassen.

Mit welchen Hinweisen würden Sie Kolleginnen und Kollegen, die nie zum DKOU fahren, für den nächsten Kongress begeistern?

Rauch: Das umfangreiche Programm bietet wirklich für jeden etwas. Neben der Vielzahl medizinischer Themen umfasst der DKOU auch zahlreiche berufspolitische und betriebswirtschaftliche Angebote, und zwar in einer Form, von der man ganz praktisch profitieren kann. Hinzu kommt, dass wieder ein besonderer Schwerpunkt auf den Spitzen- und Breitensport gelegt wird mit dem Thema der Funktion der Mannschafts- und Verbandsärzte sowie dem zentralen Problem im Profisport – dem Thema Muskel. Ich betreue ja eine Handballmannschaft der ersten Bundesliga, die MT-Melsungen, und viele weitere Mannschaften in mehreren Sportarten und habe deshalb ein besonderes Faible für diesen Themenbereich.

Haben Sie sich etwas von Ihrem Vorgänger Prof. Beck abgeguckt?

Rauch: Ich bin ihm dankbar dafür, dass er so offen und ehrlich über seine Kongresserfahrungen 2017 gesprochen hat. Ebenso haben seine Vorgänger mir viele Tipps gegeben. Aber es gilt natürlich: Jeder Kongresspräsident, jedes DKOU-Team muss seinen eigenen Stil finden und als Team zusammenwachsen. Ich will versuchen, die BVOU-Landesvorsitzenden und den BVOU-Vorstand etwas stärker in die Programmgestaltung und in Vorträge einzubinden. Sie sind nah an der Basis und haben ein gutes Gespür dafür, was den Kolleginnen und Kollegen wichtig ist. Zudem planen wir als Bewegungsexperten einen Sportparcours in der Eingangshalle.

Was ist bei der Vorbereitung für den DKOU 2018 die größte Herausforderung?

Rauch: Das Zeitmanagement neben der großen Praxis und das Bemühen, die Themen herauszuarbeiten, die viele interessieren und deren Aufarbeitung uns weiterbringt.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sabine Rieser.

Kongressvideo DKOU 2018: Wir sind O&U

Berlin  – Ob in Klinik oder Praxis, Operationssaal oder Forschungslabor, Rehaklinik oder Rettungsdienst: Orthopädie und Unfallchirurgie stehen für eine fachkompetente Behandlung von Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates. Das diesjährige DKOU-Kongressmotto Wir sind O&U adressiert die Vielfalt und das weite Spektrum des gemeinsamen Faches. Kein anderer Kongress in Europa bietet Orthopäden und Unfallchirurgen eine größere Plattform für den fachlichen, kollegialen und wissenschaftlichen Austausch als der DKOU 2018. Einen Vorgeschmack auf das Programm erhalten Interessierte vorab in diesem Kongressvideo.

https://www.youtube.com/watch?v=lIwjy3YUrMc

DKOU 2018: Jetzt Frühbucherrabatt nutzen

Berlin – Vom 23. bis 26. Oktober 2018 findet der Deutsche Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie – DKOU in Berlin statt. Wer sich frühzeitig registriert, zahlt nur einen geringen Kongressbeitrag. Der Frühbucherrabatt ist bis zum 15. August 2018 gültig. Sämtliche Preise sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

ANMELDUNG
bis 15.08.2018

ANMELDUNG
bis 15.10.2018

ANMELDUNG
ab 22.10.2018

KONGRESSKARTEN Tageskarte (pro Tag) / Dauerkarte (4 Tage)
Medizinische und angrenzende Berufe
– in Vollzeit
Mitglieder 25/50 EUR Nichtmitgl. 50/100 EUR
Mitglieder 50/100 EUR Nichtmitgl. 75/150 EUR
 Mitglieder 75/150 EUR Nichtmitgl. 100/200 EUR
– in Weiterbildung, Elternzeit, Teilzeit, Ruhestand …
Mitglieder 15/30 EUR
Nichtmitgl. 30/60 EUR
Mitglieder 35/70 EUR
Nichtmitgl. 50/100 EUR
Mitglieder 60/120 EUR
Nichtmitgl. 75/150 EUR
Mitwirkende kostenfrei kostenfrei kostenfrei
Studierende kostenfrei kostenfrei kostenfrei

 

VSOU: Keine Delegation an einen Algorithmus

Baden-Baden – Die Digitalisierung hilft der Medizin, die ständig wachsenden Anforderungen an die Versorgung der alternden Bevölkerung zu meistern. Die Rolle des Arztes bleibt dabei allerdings gleich. Die Verantwortung für die Diagnostik und Therapie darf nicht an einen Algorithmus delegiert werden und die persönliche Zuwendung muss integraler Bestandteil der Behandlung bleiben. Darauf hat Dr. Gerd Rauch, BVOU-Landesvorsitzender in Hessen und Kongresspräsident des BVOU beim DKOU 2018, in Baden-Baden hingewiesen. Dort fand Ende April die Jahrestagung des Vereins Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) statt.

„Die Digitalisierung mit ihren Schwerpunkten Telemedizin, E-Health und M-Health bietet zweifelsohne große Chancen“, sagte Rauch. Als Beispiele nannte er unter anderem die elektronische Gesundheitskarte, die Videosprechstunde, die videobasierte Kommunikation mit den Kollegen, die dreidimensionale Bildrekonstruktion der CT- und MRT-Datensätze und nicht zuletzt das große Feld der mobilen Anwendungen, also der vielen Apps für Diagnostik, Fitness und Gesundheit.

„Obwohl wir jede einzelne dieser Leistungen dringend brauchen, sollten wir bei aller Euphorie über die Chancen der Digitalisierung nicht vergessen, dass die körperliche Untersuchung ein integraler Bestandteil der Befunderhebung ist. Berühren und Berührtwerden sind Teil des Behandlungsprozesses“, betonte der DKOU-Präsident gleichzeitig in Baden-Baden. „In unserem Fach kommt die Videosprechstunde deshalb nicht für die gründliche Eingangsuntersuchung infrage. Sie eignet sich nur für die Verlaufskontrolle, insbesondere dann, wenn die Patienten weite Strecken auf sich nehmen müssten, um zur Praxis oder ins Krankenhaus zu kommen. Die menschliche Zuwendung ist in der Medizin nicht ersetzbar.“

Die digitalen Lösungen könnten Ärzte und medizinische Fachangestellte entlasten. Allerdings seien die Aufgaben nicht beliebig an einen Algorithmus delegierbar: „Der Arzt ist und bleibt derjenige, der diagnostiziert und therapiert, nicht irgendeine Software oder eine App.“ Das Ziel der Digitalisierung müsse eine bessere Patientenversorgung sein: „Wir sollten ihre Vorteile nutzen, aber beständig abwägen, ob die digitale Lösung dem Patienten tatsächlich dient.“ Die Digitalisierung dürfe auch nicht dazu führen, dass der Arzt gegängelt, überwacht und in seiner therapeutischen Freiheit eingeschränkt wird. Untrennbar mit der Digitalisierung verbunden sei auch der Datenschutz.

Hohe Standards müssten auch an die Gesundheitsinformationen im Netz angelegt werden. „Der BVOU hat mit Orthinform ein Portal ins Leben gerufen, auf dem aktuelle Patienteninformationen zu finden sind, ein Diagnose-Assistent sowie ein Tool, mit dem Ärzte und Unfallchirurgen in Wohnortnähe gesucht werden können“, erläuterte Rauch. „Die Patienten können sich dann auf die jeweilige Internetseite des Arztes oder Unfallchirurgen weiterklicken und sich selbst ein Bild von der Qualität der Praxen und Krankenhäuser in ihrer Umgebung machen.“