Archiv für den Monat: Februar 2018

EU-Datenschutz: Folge des digitalen Wandels

Berlin – Wer derzeit Vorträge hört, die sich mit Gesundheits-Apps, Künstlicher Intelligenz in der Medizin oder der Digitalisierung im Gesundheitswesen allgemein befassen, der wird häufiger von interaktiven Rednern gefragt, was denn die beliebteste App 2006 gewesen sei. Darauf gibt es nur eine Antwort: keine. Denn das erste Smartphone, der „Nokia 9000 Communicator“, kam zwar schon 1996 auf den Markt. Doch dieser gewinnt erst mit den Apple-Produkten massiv an Schwung, allerdings Jahre später: Das erste iPhone wurde im Januar 2007 vorgestellt.

Was dies mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun hat? Viel. Als die bislang gültige EU-Datenschutzrichtlinie in Kraft trat, existierten heutige Smartphones oder Konzepte wie Facebook, Google und andere noch nicht. Unter Cloud Computing oder mobilen Apps konnte sich damals niemand etwas vorstellen. Schließlich schrieb man das Jahr 1995. Nun löst 2018 die neue EU-Datenschutzgrundverordnung die alte Richtlinie ab und beendet zudem einen Flickenteppich von nationalen Regelungen zum Datenschutz in der Europäischen Union, der bislang möglich war.

Auf diesen Hintergrund hatte bereits 2016 das „Deutsche Ärzteblatt“ verwiesen. Eine erste Einschätzung der Folgen der neuen Verordnung unternahm damals schon das Computerfachmagazin „c’t“. Selbst für EU-Verhältnisse sei die DSGVO ein Mammutprojekt gewesen, so die Autoren seinerzeit: „Viele Jahre des Diskutierens gingen ins Land, Horden von Lobbyisten durften mitwerkeln, zuletzt musste das Europäische Parlament nicht weniger als 3.100 Änderungsanträge arbeiten.“

Die Tipps der c’t-Autoren damals:

  • Verschaffen Sie sich eine Übersicht über sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge im Unternehmen.
  • Erstellen Sie eine Dokumentation hierzu.
  • Prüfen Sie, ob alle diese Datenverarbeitungen erforderlich sind.
  • Erstellen Sie ein Konzept zur Umsetzung der geforderten Informationssicherheit – auch für zukünftige Verarbeitungen.
  • Beschäftigen Sie sich mit Zertifizierungsangeboten.

OTWorld 2018: State of the Art der Hilfsmittelversorgung

Leipzig – Die OTWorld lädt alle zwei Jahre das Who-is-Who aller an der Hilfsmittelversorgung beteiligten Professionen zum Weltkongress. Zu den Highlights des diesjährigen Kongresses, der vom 15. bis 18. Mai in Leipzig stattfindet, zählen die Keynote-Vorträge renommierter Experten, die wichtige Fragestellungen beleuchten und Impulse liefern.

Hier eine kurze Vorstellung der diesjährigen Keynote Speaker:

Felix Brunner: Er liebt Bergsteigen, Klettern, Skifahren und das aktive Leben. Beim Eisklettern stürzt er in eine 30 Meter tiefe Schlucht. Nach einem dramatischen Rettungseinsatz überlebt er schwerverletzt – als Komapatient, mit einem anschließenden 13-monatigen Aufenthalt auf der Intensivstation und bis heute über 60 Operationen. Was damals niemand glauben konnte, ist heute Realität: Brunner fährt seine erste Offroad-Alpenüberquerung auf dem Handbike und trainiert für die Qualifizierung bei den Winterparalympics in den Disziplinen Slalom und Riesenslalom.

Christoph Josten: Seine Vita liest sich wie ein Glossar der führenden Chirurgenverbände. So engagierte sich Josten im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sowie als Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Im Amt des Präsidenten führte er die Norddeutsche Orthopädenvereinigung, die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie und die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft. In Sachen Wirbelsäulenchirurgie macht ihm also sicher niemand etwas vor. Josten berichtet in seinem Vortrag von seinem reichhaltigen Schatz an Erfahrungen als Arzt und zeigt, wie die Versorgung von Erkrankungen der Wirbelsäule im Zusammenspiel mit der technischen Orthopädie verbessert werden kann.

Robert Riener zeigt in seinem Vortrag Rehabilitation 4.0, welche zukunftsweisenden Chancen sich durch die neueste Rehabilitationstechnik ergeben, aber auch, welche aktuellen Defizite und zukünftigen Risiken diese Technologien für Mensch und Gesellschaft bergen. Riener ist Professor für Sensomotorische Systeme am Departement für Gesundheitswissenschaften und Technologie (D-HEST), ETH Zürich und entwickelt Roboter sowie Interaktionstechniken zur Unterstützung des Bewegungslernens in der Rehabilitation und im Sport.

Ronald Triolo: Er hat die Exoskellette bereits hinter sich gelassen. Triolo ist Professor an der Case Western Reserve University und Senior Scientist am U.S. Department of Veterans Affairs. Sein Spezialgebiet ist die Neurostimulation bei Lähmungen durch Rückenmarksverletzungen oder anderen Dysfunktionen des Zentralnervensystems. Durch die Versorgung mit Functional Electrical Stimulation (FES) können Patienten mit schweren Rückenmarksverletzungen wieder laufen oder gar Rad fahren. Im Zentrum seines Vortrages stehen illustrative Fallbeispiele, die zeigen, wie Technik eingesetzt werden kann, die auf einem gründlichen Verständnis des menschlichen neuromuskulären Skelettsystems und der Biomechanik basiert.

Autor: OTWorld

Gesundheitskompetenz der Bürger erhöhen

Berlin – Das Thema Gesundheitskompetenz der Bundesbürger steht derzeit ganz oben auf der politischen Agenda. Ende Februar wurde in Berlin in den Räumen der Robert Bosch Stiftung (rb) der „Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ vorgestellt. Erarbeitet hat ihn ein Team aus Wissenschaftlern und Praktikern unter Federführung von rb, Universität Bielefeld, AOK-Bundesverband und Hertie School of Governance.

Hintergrund: Einer aktuellen Studie zufolge verfügt lediglich rund die Hälfte der Deutschen nach eigener Einschätzung über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz. Damit ist mehr gemeint, als dass Patienten Hinweise zur Medikamenteneinnahme lesen können oder Aufklärungen verstehen. Gesundheitskompetenz umfasst das Finden, Verstehen, Anwenden und Beurteilen von Gesundheitsinformationen. Das Aktionsplan-Team hat nun 15 Empfehlungen vorgelegt, um angesichts der Defizite gegenzusteuern.

Das Team ist aber nicht das einzige mit Interesse am Thema Gesundheitskompetenz. Kurz vor der Tagung bei der Bosch Stiftung hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auftragsgemäß einen Entwurf für ein Konzept eines nationalen Gesundheitsportals veröffentlicht. Der Portalauftrag ans IQWiG stammt aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dort hatten im Juni 2017 insgesamt 15 Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens die „Allianz für Gesundheitskompetenz“ gegründet. Sie soll der Stärkung der allgemeinen Gesundheitskompetenz dienen – mit Hilfe des Portals.

„Das Portal soll das Potenzial haben, für die Bürgerinnen und Bürger zum zentralen deutschen Internetangebot für Informationen rund um Fragen zur Gesundheit zu werden“, schrieb das IQWiG nun bei der Vorstellung des rund 120 Seiten umfassenden Konzeptentwurfs. Wer hier später mitmachen will, muss sich der Evidenz und weiteren Qualitätsstandards verpflichtet fühlen. Dann kann er „Content-Partner“ werden und das Privileg genießen, dass seine Inhalte Suchenden empfohlen werden.

Auch der BVOU bietet mit Orthinform ein eigenes Informationsangebot für Patienten. In dem Portal, das im vergangenen Jahr komplett neugestaltet wurde, erhalten Nutzer Informationen zu orthopädisch-unfallchirurgischen Erkrankungen und Behandlungsmethoden und können einen Orthopäden und Unfallchirurgen in Ihrer Nähe finden.

EuGH-Urteil zu Bereitschaftsdienstzeiten

Luxemburg – Die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und in der er verpflichtet ist, einem Einsatzruf seines Arbeitgebers in kürzester Zeit Folge zu leisten, ist als Arbeitszeit anzusehen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor kurzem entschieden.

Geklagt hatte ein belgischer Feuerwehrmann. Er ist verpflichtet, innerhalb von acht Minuten im Einsatz zu sein. Der EuGH hatte nun zu prüfen, ob zu Hause geleistete Bereitschaftsdienste unter die Definition der Arbeitszeit im Sinne des geltenden Rechts in der Europäischen Union (Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung von 2003) fallen. Die Richter stellten klar, dass es den EU-Mitgliedstaaten nicht gestattet ist, von bestimmten Verpflichtungen und Definitionen, die diese Richtlinie umfasst, „nach unten“ abzuweichen. Dazu zählen die Definitionen für „Arbeitszeit“ und „Ruhezeit“.

Im Fall des Feuerwehrmannes seien die Einschränkungen gravierend. Seine Situation unterscheide sich von der eines Arbeitnehmers, der im Bereitschaftsdienst einfach erreichbar sein müsse. Generell sei für die Einordnung als „Arbeitszeit“ entscheidend, dass sich der Arbeitnehmer an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten und diesem zur Verfügung stehen müsse.

Der Marburger Bund (MB) kommentierte das Urteil: „Der Europäische Gerichtshof hat in ungewöhnlich deutlichen Worten all jene in die Schranken gewiesen, die am Arbeitszeitbegriff herummanipulieren und Bereitschaftsdienste neu definieren wollen.“  Der EuGH habe die gültige Definition von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften bestätigt, wie sie auch in den vom Marburger Bund verhandelten Tarifverträgen für angestellte Ärztinnen und Ärzte zum Ausdruck komme.

Quellen: Pressemitteilung EuGH, MB

 

Workshop: Richtiges Sitzen, richtige Sitze

Filderstadt/ Berlin – Im Verein „Community Supply Chain“ (CSC) sind vor allem Unternehmen der Autozuliefererbranche organisiert. Sie schauen gern über den engeren beruflichen Tellerrand und tauschen sich mit branchenfremden Akteuren zu relevanten Themen aus. Zuletzt war das Thema eines CSC-Workshops das richtige Sitzen. Es brachte Unternehmen, Ärzte, Wissenschaftsvertreter und Politiker in Baden-Württemberg an einen Tisch. Über das Treffen berichtete unter anderem die „Ärzte Zeitung“.

In der Industrie würden Erkenntnisse aus der Medizin bereits eingesetzt, betonte Patrick Loechle, Leiter Produktmanagement der Interstuhl Büromöbel GmbH. Sein Unternehmen habe einen Sensor entwickelt, der es ermögliche, den eigenen Bürostuhl an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Diese Innovation sei nur aufgrund einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Garmin möglich gewesen, das unter anderem Fitness-Tracker und Wearables entwickelt. Derzeit säßen rund 60 Prozent der Menschen auf falsch eingestellten Bürostühlen. Ein Teil des Problems sei der schwierige Transfer von medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Köpfe der Entwickler in der Industrie. 

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher betonte, dass gutes und richtiges Sitzen mit dazu beitragen könne, Rückenschmerzen zu vermeiden. Auch mit Fettleibigkeit, Diabetes mellitus oder Depressionen werde das Sitzen in Zusammenhang gebracht werden. Doch die vielfältigen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Probleme aufgrund der körperlichen Inaktivität vieler Menschen könnten weder von Ärzten noch von Autositzherstellern gelöst werden.

Helfen könne aktives Sitzen und ausreichend Bewegung am Arbeitsplatz. Beides lässt sich nach Ansicht des Facharztes für O und U allerdings nur mit angepassten Arbeitsabläufen erreichen. Er ist zudem davon überzeugt, dass in Zukunft noch mehr als bisher individuell gestaltete Sitzkonstellationen gefragt sind – zum Beispiel für adipöse Menschen, aber auch für besonders kleine oder besonders große Männer und Frauen. Er gehe davon aus, dass 25 bis 30 Prozent aller Menschen im Grunde individuelle Lösungen zum Sitzen brauchen, sagte Flechtenmacher.

G-BA

Kommentar zum G-BA-Beschluss ASV Rheuma

Berlin – Die Leiter des BVOU-Referats Rheuma, Prof.  Wolfgang Rüther und Dr. Uwe Schwokowski, nehmen in einem Beitrag zum jüngsten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Stellung.

Der Orthopädische Rheumatologe gehört nach dem überarbeiteten Beschluss des G-BA nicht mehr zwingend zum Kernteam der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Rheuma. Diese neue Situation ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, wenn „die Voraussetzungen zur Beteiligung des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie im ASV-Team“ nicht vorhanden sind. Hier spielt die Entfernung zum Leiter des ASV-Teams (Internistischer Rheumatologe) eine Rolle, aber auch die Behandlung von mindestens 240 erwachsenen Rheumapatienten pro Jahr. Sollte ein Orthopädischer Rheumatologe allerdings diese Voraussetzungen erfüllen, muss sich der Teamleiter „ernsthaft“ mindestens zwei Monate um seine Kooperation bemühen.

„Tragende Gründe“ für die Entscheidung des G-BA waren nach dessen Darstellung eine deutliche Abnahme der Orthopädischen Rheumatologen in den letzten Jahren. Häufige Spätkomplikationen, die eine operative Intervention und den Einbezug des Orthopädischen Rheumatologen nötig gemacht hätten, träten unter den neuen konservativen Therapieverfahren (gemeint ist hier wohl die Biologikatherapie) nur noch selten auf. Allenfalls ältere, schon länger erkrankte Patienten, sowie solche, die Biologika nicht vertrügen, würden von der Expertise der Orthopäden mit der Zusatzweiterbildung profitieren.

Gruppe der behandelnden Orthopäden ist größer

Diese Aussagen können nicht unkommentiert stehen gelassen werden. Es wäre sicher ratsam gewesen, wenn der G-BA auch die Meinung der orthopädischen Berufsverbände zu diesen Aussagen eingeholt hätte. Möglicherweise hat der G-BA nur die Zahlen der Orthopädischen Rheumatologen nach der neuesten Weiterbildungsordnung (WBO) vorliegen. Nach unserer Information sind insgesamt über 500 Orthopäden rheumatologisch tätig, allerdings zum Teil nach alter WBO mit dem Teilgebiet beziehungsweise Schwerpunkt Rheumatologie. Ein großer Teil dieser Kollegen ist konservativ tätig und behandelt in seiner täglichen Praxis Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen medikamentös, aber auch begleitend mit orthopädietechnischen Verfahren und insbesondere auch mit Verordnung von Physiotherapien. Er ist es auch, der bei Verdacht auf eine solche Erkrankung die Differentialdiagnostik zwischen entzündlich versus nicht entzündlich primär durchführt.

Medikamentöse Therapie verschleiert manche Befunde

In seiner Weiterbildung hat er insbesondere die operativen Verfahren erlernt und kann somit besonders die Indikation zur operativen Versorgung stellen. Die operativen Notwendigkeiten haben in der Biologika- Ära deutlich abgenommen. Unsere Erkenntnis ist aber anders als vom G-BA beschrieben. Diese medikamentöse Therapie verschleiert aufgrund bestimmter Scores (DAS 28 u.a.) und normwertiger Entzündungsparameter im Serum entzündlich-rheumatische Destruktionen an einzelnen Gelenken und Sehnen. Diese Probleme können durch die Kooperation mit Orthopädischen Rheumatologen erkannt werden. Eine Früh-Synovialektomie an Gelenken und Sehnen verhindert die fortlaufende Schädigung und Zerstörung. Eine orthopädisch-rheumatologische Ganzkörperuntersuchung, einmal jährlich, unter Einbezug auch solcher Gelenke, die seltener betroffen sind und deshalb übersehen werden können (Hüfte, Schulter, Ellenbogen) und insbesondere auch der häufig befallenen Sehnen, zum Beispiel am Sprunggelenk und Fuß, kann die Versorgung der Patienten deutlich verbessern.

Physiotherapie und Ergotherapie nicht vernachlässigen

Auch gehört die orthopädietechnische Versorgung mit Einlagen, orthopädischem Schuhwerk, Bandagen und Schienen zur regelmäßigen Betreuung des Rheumapatienten. Auch hierbei kann der Orthopädische Rheumatologe sein Wissen und seine Erfahrung zum Wohle des Patienten einbringen. Physiotherapeutische Therapien und die Ergotherapie sind weiterhin eine notwendige Therapieform, die leider unter den Erfolgen der Biologika Behandlung vernachlässigt wird.

Abschließend möchten wir für uns dringlich die Kooperation des Orthopädischen Rheumatologen in dem ASV Kernteam stark machen, da die Versorgung aus einem anderen Blickwinkel für die Rheumapatienten von erheblichem Vorteil sein kann.

 

BVOU-Präsident: Jameda-Verträge überdenken

Berlin – BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher hat mit einem persönlichen Anschreiben an alle Verbandsmitglieder auf das jüngste Jameda-Urteil reagiert. Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs hatte gestern eine Mitteilung zur schriftlichen Urteilsbegründung veröffentlicht.

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben sicherlich in der aktuellen Presse die Berichterstattungen zum Jameda-Urteil verfolgt. Es ist eine Entscheidung mit Symbolwirkung. Die früheren Rechtsanwälte der klagenden Ärztin, die in den Vorinstanzen stets unterlag, warfen Jameda „Schutzgelderpressung“ vor.

Trotzdem zahlen immer noch circa 1.000 Orthopäden und Unfallchirurgen, aus welchen Gründen auch immer, 69 Euro pro Monat für ein sogenanntes Premiumpaket. Zwar hat Jameda nach dem Urteil die Portalregeln für diese Pakete geändert. Doch wollen Sie das dennoch weiter so machen?

Der BVOU bietet mit Orthinform ein eigenes Portal, auf dem Patienten einen kompetenten Facharzt beziehungsweise eine kompetente Fachärztin für O und U finden können. Auch Sie können in Orthinform gefunden werden. Orthinform ist für alle BVOU-Mitglieder eine kostenfreie Serviceleistung und bietet viel mehr als Jameda: Arztsuche, Lexikon, Krankheitsbilder-Informationen. Es ist noch im Ausbau, doch weitere Funktionen werden folgen.

Damit Orthinform Reichweite und Wirkung erzielt, müssen Sie es unterstützen. Sie müssen dazu erst einmal nur Ihre Profildaten aktualisieren und ein Profilfoto von sich hochladen. Dann werden Sie auch umgehend mit Ihren Spezifikationen gefunden.

Haben Sie das schon gemacht? Wenn nicht, dann bitte ich Sie zeitnah darum. Falls Sie Fragen zum Hochladen haben, finden Sie im Infobrief 4/2017 sowie auf der Homepage Unterstützung. Oder unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen weiter.

„Premiumpaket“-Bezahler bitte ich zu überlegen, ob das tatsächlich ein Wettbewerbsvorteil ist, den Sie brauchen.

Beste Grüße,

Ihr

Dr. Johannes Flechtenmacher

Erfolgreicher Sportkongress in Bad Füssing

Bad Füssing – Unter der Schirmherrschaft des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. fand am 3. Februar in Bad Füssing der 4. Sportkongress statt, dieses Mal mit dem Thema „Brennpunkt Rücken“. Den Verband vertrat vor Ort der stellvertretende BVOU-Landesvorsitzende in Bayern, Dr. Karl-Heinz Conrad. Insgesamt nahmen knapp 400 Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeuten am Kongress teil, über den unter anderem die „Passauer Neue Presse“ umfangreich berichtete.

Conrad hatte in seiner Begrüßungsrede darauf hingewiesen, welche Bedeutung Rückenschmerzen hätten: 85 Prozent der Bevölkerung hätten mindestens ein Mal in ihrem Leben Kreuzschmerzen. Im Vergleich zu schmerzfreien Befragten gaben Patienten mit Kreuzschmerzen häufiger eine oder mehrere Co-Morbiditäten an, wobei hier Osteochondrose, degenerative Gelenkerkrankungen, kardiovaskuläre und cerebrovaskuläre Erkrankungen genannt worden seien.

Internationale Daten zeigten eine Korrelation auch zwischen Kreuzschmerzen, Schmerzen des oberen Rückens, des Nackens, Migräne und Kopfschmerzen, Schlafstörungen, bronchopulmonalen und kardiovaskulären Symptomen. Kreuzschmerzen führten seit Jahren die Statistik der Anlässe der Arbeitsunfähigkeit und medizinischen Rehabilitation an. Als Ursache vorzeitiger Berentung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stünden Erkrankungen des Muskelskelettsystems in den letzten Jahren an zweiter Stelle nach den psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Die Behandlung von Kreuzschmerzen habe deshalb auch eine immense volkswirtschaftliche Bedeutung.

Conrad dankte allen Organisatoren, darunter Prof. asoc. Dr. med. Astrid Krückhans, der es erneut gelungen sei, für den Kongress wieder namhafte Referenten zu gewinnen.

Der fünfte Bad Füssinger Sportkongress findet am 2. Februar 2019 unter dem Schwerpunktthema „Hüfte“ statt.

Quelle: Eröffnungsrede Dr. Karl-Heinz Conrad

Urteil: Jameda verliert gegen Ärztin

Karlsruhe – Eine niedergelassene Dermatologin und Allergologin hat sich erfolgreich gegen ihre Präsentation im Arztsuch- und Bewertungsportal Jameda gewehrt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits am 23. Januar in ihrem Sinne. Seit heute liegt das Urteil nun auch schriftlich vor, wie der BGH in einer Pressemitteilung bekanntgab. Dass Ärzte generell ein Recht darauf haben, missliebige Einträge oder gar ihr ganzes Profil löschen zu lassen, lässt sich aus dem Urteil aber nicht ohne weiteres ableiten.

Die Hautärztin wurde entgegen ihrem Wunsch bei Jameda ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Klickte man auf ihr Profil, erschienen unter der Rubrik „Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung“ weitere Profile von Ärzten desselben Fachbereichs und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Für diese Darstellung zahlten die konkurrierenden Ärzte, während von der Hautärztin ein kostenfreies Profil angelegt worden war. Dargestellt wurde neben den Noten der jeweiligen anderen Ärzte noch die Distanz zwischen deren Praxis und der Praxis der Klägerin.

Premiumzahlen bei Jameda werden von Konkurrenz verschont

Hintergrund: Auf dem Arztsuch- und Bewertungsportal können Informationen über Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden. Dabei werden als „Basisdaten“ eines Arztes in der Regel akademischer Grad, Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, weitere Kontaktdaten sowie Sprechzeiten und ähnliche praxisbezogene Informationen angegeben. Daneben sind Bewertungen abrufbar, die Nutzer in Form eines Notenschemas, aber auch als Freitextkommentare abgeben.

Jameda bietet Ärzten aber ebenso kostenpflichtige Verträge an. Dann wird ihr Profil – anders als das Basisprofil der nichtzahlenden Ärzte – mit einem Foto und zusätzlichen Informationen versehen. Daneben wurden bislang beim Aufruf des Profils eines nichtzahlenden Arztes als „Anzeige“ gekennzeichnete Profilbilder unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung im örtlichen Umfeld mit Entfernungsangaben und Noten eingeblendet. Anders verfuhr Jameda bei den Profilen zahlender Ärzte: Wer ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ gebucht hatte, musste keine Konkurrenten-Anzeigen beim eigenen Profil tolerieren.

Klägerin konnte bereits Bewertungslöschungen bewirken

Die Klägerin, die sich nun gegen Jameda wehrte, wurde in der Vergangenheit mehrfach bewertet. Seit 2015 hatte sie mit anwaltlicher Hilfe insgesamt 17 abrufbare Bewertungen beanstandet. Nach deren Löschung stieg ihre Gesamtnote von 4,7 auf 1,5. Dennoch verlangte sie am Ende, dass Jameda ihren Eintrag vollständig löschen sollte.

Der BGH gab ihrer Klage statt: Nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies treffe im vorliegenden Fall zu. Zwar hatten die Richter mit Urteil vom 23. September 2014 (Aktenzeichen VI ZR 358/13) entschieden, dass eine Speicherung von personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten generell zulässig ist. Doch der Fall der Hautärztin liege anders, betonten nun die Richter.

Bundesgerichtshof: Werbepakete konterkarieren neutrale Mittlerrolle

Jameda stellt nach Ansicht des BGH durch seine Premiumpakete zahlende Ärzte besser als nichtzahlende. Sie müssen keine Hinweise auf konkurrierende Kollegen auf ihren Profilen hinnehmen und erscheinen außerdem auf den Profilen nichtzahlender Ärzte in ihrer Nähe. Die Nutzer des Portals erfahren von diesen Unterschieden nichts. Mit einer solchen Geschäftspraxis verlässt Jameda aber nach Ansicht der Richter die Position als „neutraler“ Informationsmittler und agiert als Anbieter von Werbung. Dann kann sich das Portal aber auch nicht länger auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit und damit verbundene Rechte stützen. Die Klägerin wiederum kann dann ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung stärker geltend machen – in der Abwägung sei ihr ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung ihrer Daten“ zuzubilligen (Urteil vom 20. Februar 2018, Aktenzeichen: VI ZR 30/17).

Jameda hat bereits reagiert

Jameda teilte mit, dass man die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil gewesen seien, mit sofortiger Wirkung entfernt habe. „Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, betonte Geschäftsführer Dr. Florian Weiß allerdings. Die klagende Ärztin sei, so hatte „Spiegel Online“ berichtet, schon gar nicht mehr gelistet gewesen, weil sie mittlerweile ihre Praxis aufgegeben hat.

Die Rechtsanwälte Dr. Carsten Brennecke und Dr. Anja Wilkat, die die Dermatologin vertreten hatten, erklärten in einer Pressemitteilung: „Wir freuen uns, dass mit der ,Schutzgelderpressung‘ seitens jameda nun endlich Schluss ist. Dass sich Ärzte anonyme Bewertungen im Internet gefallen lassen müssen, ist schlimm genug. Eine Zwangsteilnahme an einer profitorientierten Werbeplattform, bei der die Bewertungsfunktion nur dazu dient, sich möglichst alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands zu Werbezwecken einzuverleiben, kann erst recht niemandem zugemutet werden. Insoweit sind alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands aufgerufen, nunmehr ihrerseits ihren Austritt aus dem System jameda durchzusetzen.“

BVOU-Orthinform als Alternative

BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg verwies darauf, dass der Berufsverband mit seinem Patienteninformations- und Arztsuchportal „Orthinform“ einen seit Jahren etablierten Service biete, der vor kurzem modernisiert wurde. Hier könnten sich Patienten über Erkrankungen informieren und ihren Orthopäden und Unfallchirurgen vor Ort finden. Neben der kompletten Überarbeitung von Struktur und redaktionellen Inhalten für medizinische Laien wurden die Arztprofile deutlich erweitert, um jedem BVOU-Mitglied die Möglichkeit zu geben, kostenlos die eigene Expertise informativ und repräsentativ darzustellen.

ADO-Kursangebote auf dem VSOU 2018

Baden-Baden – Während der 66. Frühjahrstagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) vom 26. bis 28. April 2018 in Baden-Baden, bietet die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) ein umfangreiches Kursangebot.

Einen Überblick über sämtliche Kurse finden Sie hier:

AE-Basis-Kompaktkurs  „Standards in der Hüft- und Knieendoprothetik” Do, 26. – Sa, 28.04.2018, 8.00-14.00 Uhr
Rheuma-Refresher-Kurs Do, 26.04.2018, 14.00-16.45 Uhr
3D/4D Wirbelsäulenvermessung Do, 26.04.2018, 9:30-16.45 Uhr
GHBF Workshop  „Haltungs- u. Bewegungsdiagnostik” Do, 26.04.2018, 9:00-11:00 Uhr
Rheuma II Fr, 27.04.2018, 9.00-16.30 Uhr
Öffentliche Sitzung des BVOU: AK für niedergelassene Orthopäden Fr, 27.04.2018, 8.00-9.45 Uhr
4D-motion-Kurs – dynamische Wirbelsäulenvermessung Fr, 27.04.2018, 9.30-16.45 Uhr
Refresher-Kurs: MRT des Bewegungsapparates Fr, 27.04.2018, 8.00-9.30 Uhr
DIGEST -Fachkunde ESWT Modul 2 Fr, 27.04.2018, 8.00-18.00 Uhr
Rheuma III Sa, 28.04.2018,  9.00-16.30 Uhr
Update Strahlenschutz und Röntgen Update Skelettsystem Sa, 28.04.2018, 8.30-16.05 Uhr
DIGEST Fachkunde ESWT Modul 5 Sa, 28.04.2018, 8.00-18.00 Uhr
Kompaktkurs: Muskelfunktionsdiagnostik und Biofeedback mit Oberflächen EMG Sa, 28.04.2018, 13:30-15:30 Uhr
VSOU Workshop – Evidenzbasierte Stoßwellentherapie der Faszien und Muskeln in der Sport- und Schmerzmedizin Sa, 28.04.2018, 13:30-16:30 Uhr