Archiv für den Monat: August 2017

Kampagne „Mein Facharzt. Meine Wahl.“

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat heute offiziell seine Wartezimmerkampagne gestartet, die der Politik den Stellenwert der fachärztlichen Versorgung vermitteln soll. Im Vorfeld der Bundestagswahl wird mit zehn Motiven in den Facharztpraxen bundesweit auf ärztliche Themen aufmerksam gemacht. Der BVOU ist mit einem eigenen Motiv vertreten. Jede Praxis eines Mitglieds hat bereits zwei Exemplare des Plakats per Post erhalten. Weitere Plakate können bei der Geschäftsstelle des BVOU angefordert werden (per E-Mail an office@bvou.net).

Die Plakatkampagne richtet sich nach Darstellung des SpiFa-Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Heinrich mit drei zentralen Botschaften direkt an Patientinnen und Patienten: Die freie Arztwahl muss erhalten bleiben. 100 Prozent Honorar für 100 Prozent Leistung. Gegen die Bürgerversicherung.

Grundversorgung von Haus- und Fachärzten extrabudgetär bezahlen

Vor Medienvertretern sagte Heinrich heute in Berlin, Fachärzte und ihre Belange tauchten in den Wahlprogrammen der Parteien nicht auf. Dabei seien sie es, die neben den Hausärzten den Großteil der ambulanten Versorgung sicherstellten: „93 Prozent der fachärztlichen Versorgung findet im ambulanten Versorgungsbereich statt, rund sieben Prozent im stationären.“ Der SpiFa-Vorstandsvorsitzende verlangte, in einem nächsten Schritt zumindest die haus- und die fachärztliche Grundversorgung von der Budgetierung auszunehmen und in eine extrabudgetäre Bezahlung zu überführen. Dies werde ein bis zwei Milliarden Euro zusätzlich kosten: „Das muss uns die Grundversorgung der Bevölkerung wert sein. Grundleistungen zu limitieren, ist nicht gerecht.“

Weil das Überleben der Praxen oft von privatärztlichen Honoraren abhänge, sei man zudem gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Ein Gatekeeper-System wie oft im Ausland lehne man ab: Das bundesdeutsche Gesundheitswesen sei deshalb so geschätzt von Patienten, weil sie freien Zugang zum Arzt ihrer Wahl hätten.

Keine Parteiempfehlung – aber ein Denkanstoß für Patienten

Mit der Plakatkampagne spreche man sich aber nicht für bestimmte Parteien aus, betonte Heinrich: „Wir wollen, dass die Bürger sich mit dem Thema auseinandersetzen. Wir geben keine direkte Wahlempfehlung. Das halte ich auch für unangemessen im Wartezimmer.“

BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher würde sich über die Unterstützung der Wartezimmerkampagne durch zahlreiche Mitglieder freuen: „Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die beiden Plakate und die damit verbundenen Forderungen in Ihrem Wartezimmer kommunizieren und mit Ihren Patienten darüber ins Gespräch kommen würden.“

JOU, BVOU, Journalistenpreis

Journalistenpreis O und U: 37 Bewerbungen

Berlin – 37 Beiträge aus Print, Fernsehen und Online sind bis 30. August in den Pressestellen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) eingegangen. Damit bewerben sich so viele Journalisten wie noch nie zuvor um den diesjährigen Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU).

Der JOU wird mittlerweile zum achten Mal ausgelobt. Mit der Würdigung herausragender Publikationen möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Als besonders preiswürdig werden Beiträge erachtet, die Erfolge in der konservativen und operativen Behandlung und Rehabilitation, innovative Neuerungen sowie Präventionsmöglichkeiten und Krankheitsverläufe fundiert, verständlich und fesselnd darstellen. Die Beiträge sollten die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen. Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 24. bis zum 27. Oktober 2017 statt.

BVOU Presse

Hessen: Clearingstelle für Kooperationsverträge

Frankfurt/Main – Auf Grundlage eines gemeinsamen Vertrages bietet die Landesärztekammer Hessen in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen beziehungsweise deren rechtliche Vertreter können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.

In der gemeinsamen Geschäftsordnung (Stand Juni 2017) sowie in einer ausführlichen Information „Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge” (Stand Juni 2017) informiert die Clearingstelle über ihr Angebot. Schwerpunkt der Prüfung ist demzufolge die Vorteilsprüfung, also die Beantwortung der „Frage, ob der Abschluss eines Kooperationsvertrages allein zu dem Zweck erfolgt, dass eine Vertragspartei sich einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft. Mit Vorteil ist jeder materielle und immaterielle Vorteil gemeint.“

Dies könnten, erinnert die Kammer, „zum Beispiel bereits der Abschluss eines nicht angemessenen vergüteten Vertrages, Kongresseinladungen oder die Übernahme von Fortbildungskosten sein“. Die Clearingstelle erarbeitet Stellungnahmen insbesondere zu Kooperationen zwischen niedergelassenen Vertragsärzten und Krankenhäusern, zwischen Praxisnetzen und Krankenhäusern und im Rahmen von Honorararztverträgen und Arbeitsverträgen. Die Auskunft am Ende ist jedoch nach Angaben der drei Vertragspartner des Clearingstellen-Vertrags rechtlich nicht verbindlich.

Kleine Praxen müssen nicht gestützt werden

Kassel – Unterdurchschnittlich abrechnende Praxen haben einen Anspruch darauf, nicht durch Regelungen der Honorarverteilung an einem Wachstum bis zum Durchschnitt ihrer Facharztgruppe gehindert zu werden. Anfängerpraxen dürfen sich bis zu fünf Jahre Zeit lassen, um diesen Facharztgruppendurchschnitt zu erreichen. Wer aber auf Dauer das Regelleistungsvolumen (RLV) seiner Arztgruppe nicht erreicht, weil er nur wenige Patienten behandelt, kann – von Härtefallregelungen abgesehen – von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) keine dauerhafte Honorarstützung einfordern. Dies sei mit dem Gesichtspunkt der Honorargerechtigkeit nicht zu vereinbaren. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) vor kurzem in mehreren Verfahren entschieden.

Geklagt hatten mehrere Urologen; ihre Einwände bezogen sich auf die Honorarregelungen verschiedener Jahre. In einem Fall hatte das Bundessozialgericht klargestellt, dass eine nachträgliche Absenkung des RLV im Quartal IV/2009 nicht zulässig war. In einem anderen machte das BSG aber deutlich, dass das Argument, die Praxis habe die Fallzahl nicht deutlich steigern können, weil der eigene Bezirk stark überversorgt sei, nicht gelte. Dieser Konstellation müsse die KV nicht „im Rahmen der Honorarverteilung durch die Zuweisung eines – für alle unterdurchschnittlichen Praxen erhöhten – Punktzahlvolumens – Rechnung tragen“. Dass die Erhöhung des Honorars von Fallzahlsteigerungen abhängig gemacht werde, sei nicht zu beanstanden.

Quelle: Pressestelle BSG

Neuer Leitfaden zu Biosimilars vorgelegt

Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat zur Unterstützung der Therapieentscheidungen von Ärztinnen und Ärzten einen Leitfaden mit Informationen zu Biosimilars vorgelegt. Darin werden neben den Besonderheiten von Biosimilars und ihrer Zulassung auch die Empfehlungen der AkdÄ zum Einsatz von Biosimilars vorgestellt. Aufgeführt werden auch Rheuma-Medikationen.

„Mit insgesamt 29 zugelassenen und 21 bereits in den deutschen Arzneimittelmarkt eingeführten Biosimilars steht eine breite Palette biosimilarer Alternativen für Vertragsärzte in Deutschland zur Verfügung“; so die AkdÄ. „Im Vergleich zu den jeweiligen Referenzarzneimitteln sind die Biosimilars meist kostengünstiger. Genauso wie bereits Generika können Biosimilars zur Reduktion der Ausgaben im Arzneimittelbereich beitragen und dadurch die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung nachhaltig stärken.“

Quelle: AkdÄ

Wachstumsschmerzen sind eine Ausschlussdiagnose

Berlin – Wächst der Knochen oder liegt eine ernsthafte Erkrankung vor? Bis zu einem Drittel aller Kinder zwischen zwei und 12 Jahren leidet hin und wieder unter Wachstumsschmerzen. Bevor diese Diagnose gestellt werden kann, müssen ernsthafte Erkrankungen ausgeschlossen werden, etwa eine Infektion, ein Knochenbruch, Rheuma oder gar ein Knochentumor. Eltern sollten bei anhaltenden Schmerzen ihrer Kinder daher unbedingt einen Orthopäden oder Unfallchirurgen aufsuchen. Auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) erklären Experten, was man heute über Wachstumsschmerzen weiß.

Klagt ein Vorschul- oder Schulkind vorwiegend nachts über brennende, ziehende oder klopfende Schmerzen in beiden Beinen oder Armen, können wachsende Knochen die Ursache sein. Üblicherweise treten die Beschwerden am Tag nicht auf. „Wachstumsschmerzen sind keine Gelenkschmerzen“, betont Prof. Alexander Beck, Kongresspräsident des DKOU 2017 für den Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). „Der Schmerz tritt typischerweise in den Waden, Kniekehlen, Schienbeinen oder an den Vorderseiten der Oberschenkel auf.“

Wachstumsschmerzen sind in der Orthopädie ein häufiges Erscheinungsbild, doch bislang nur unzureichend erforscht. Es gibt auch keine diagnostischen Tests, mit denen sich Wachstumsschmerzen zweifelsfrei belegen lassen. „Wichtig ist daher, bei wiederkehrenden Schmerzsymptomen einen Orthopäden oder Unfallchirurgen aufzusuchen, um ernsthafte Erkrankungen des Bewegungs- und Halteapparates auszuschließen“, erklärt Beck, Chefarzt der Abteilung für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie am Juliusspital in Würzburg. Denn auch rheumatische Erkrankungen, Knochentumore, Knocheninfektionen oder unbemerkte Knochenverletzungen verursachen ähnliche Symptome. Solche schwerwiegenden Erkrankungen können mit bildgebenden Verfahren wie der MRT oder Blutuntersuchungen festgestellt werden.

Warum viele Kinder beim Wachsen Schmerzen haben, ist unklar. Eine Vermutung ist, dass die Weichteile langsamer wachsen als die Knochen. So gerät die Knochenhaut bei einem Wachstumsschub unter Spannung und verursacht Schmerzen. Eine andere Theorie besagt, dass der junge Knochen beim Wachstum ermüdet und der Schmerz Ausdruck dieser Ermüdung ist. Auch psychosoziale Faktoren könnten eine Rolle spielen, zum Beispiel, wenn Kinder über den Schmerz Konflikte mit den Eltern verarbeiten.

„Eine Therapie gibt es leider nicht“, bedauert Beck. „Eltern können den Schmerz mit Massagen oder einer Wärmflasche lindern. Manchen Kindern helfen auch Kühlpads. Wenn die Beschwerden sehr stark sind, kann auch ein leichtes Schmerzmittel verabreicht werden – aber nur in enger Absprache mit dem behandelnden Kinderorthopäden.“

Symptome des Wachstumsschmerzes im Überblick:

•    Der Schmerz tritt erstmals im Vor- oder Grundschulalter auf.
•    Die Beschwerden machen sich abends oder nachts bemerkbar, hauptsächlich in den Waden, Kniekehlen, Schienbeinen oder an den Vorderseiten der Oberschenkel, nicht in den Gelenken.
•    Morgens sind die nächtlichen Beschwerden wie weggeblasen und das Kind kann sich uneingeschränkt schmerzfrei bewegen.
•    Der Schmerz tritt in beiden Extremitäten gleichzeitig auf.
•    Die Schmerzen treten nicht regelmäßig auf.
•    Wachstumsschmerzen sind keine Belastungsschmerzen, sondern Ruheschmerzen.

Wachstumsschmerzen sind ein Thema auf der Vorab-Pressekonferenz des DKOU am 17. Oktober 2017 in Berlin. Darüber hinaus erklärt Professor Beck, was Eltern tun können, um Knochenbrüche und Sportverletzungen bei Kindern zu vermeiden.

Terminhinweis:

Vorab-Pressekonferenz zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU)

Termin: Dienstag, 17. Oktober 2017, 11.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Raum IV, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin

Thema u.a.:
Vom Wachstumsschmerz bis zur Sportverletzung: Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gehört in die Hand des Spezialisten
Professor Dr. med. Alexander Beck
Kongresspräsident des DKOU 2017, Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall- und Wiederherstellungschirurgie im Krankenhaus Juliusspital Würzburg, Leiter des zertifizierten EndoProthetikZentrums

Kongress-Pressekonferenzen
Termine: täglich 24. bis 27. Oktober 2017, 11 bis 12 Uhr, Pressezentrum, Raum 411, Messe Süd Berlin

Kontakt für Rückfragen:

Anne Katrin Döbler, Lisa Ströhlein
Pressestelle DKOU 2017
Pf 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-459, Fax: 0711 8931-167

Überarbeitete E-Health-Broschüre der KBV

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Serviceheft „E-Health“ aus der Reihe PraxisWissen aktualisiert. Es enthält grundlegende Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten zur Telematikinfrastruktur (TI) und deren Diensten sowie zu den gesetzlichen Vorgaben. Neu sind unter anderem Informationen zur Finanzierung des TI-Praxisanschlusses.

Das Heft bietet auf 24 Seiten einen Überblick zu Themen wie eArztbrief, Medikationsplan, Telekonsile und Videosprechstunden. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten Tipps zur Umsetzung, kurze Checklisten und Hinweise auf weitere Informationen und Unterstützungsangebote. Zudem informiert die aktualisierte Ausgabe über die Finanzierung der Erstausstattung und laufender Betriebskosten der Komponenten, die Praxen für die Anbindung an die TI-Anbindung benötigen.

Themenschwerpunkt im BVOU-Infobrief 3/17

Das Thema E-Health und der Anschluss an die Telematikinfrastruktur werden auch Themenschwerpunkt in der kommenden Ausgabe des BVOU-Infobriefs sein. Er wird Anfang Oktober an sämtliche BVOU-Mitglieder per Post versandt.

Quelle: KBV

Neues zur Schmerztherapie nach Knie-TEP

Berlin/Palo Alto – Nach einer Knieendoprothese (Knie-TEP) bieten sich laut einer Meta-Analyse in „JAMA Surgery“ (2017; doi: 10.1001/jamasurg.2017.2872) eine Elektrotherapie und/oder eine Akupunktur an. Für Kryotherapie, präoperative Übungen und postoperative Physiotherapie ist die Beweislage nicht eindeutig. Darauf hat das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ) vor kurzem in einem Beitrag hingewiesen.

Die Knie-TEP sei für die meisten Patienten mit großen postoperativen Schmerzen verbunden. Starke Opiate dagegen könnten jedoch leicht zu einer Abhängigkeit führen. Deshalb seien nicht pharmakologische Schmerztherapien, die den Einsatz von Opiaten verringern könnten, von Interesse, so das DÄ. Die klinische Datenlage sei aber alles andere als eindeutig, wie Wissenschaftler anlässlich der Sichtung und Auswertung von 39 randomisierten klinischen Studien erkannten, an denen rund 2.300 Patienten teilnahmen.

Akupunktur und Elektrotherapie als Optionen

Am besten belegt ist der Auswertung der Studie im DÄ zufolge der Nutzen von Elektrotherapie und Akupunktur. Die Elektrotherapie senkte die Opioiddosis in den Studien im Mittel um 3,50 Morphin-Äquivalente in Milligramm pro Kilogramm über 48 Stunden. Die Akupunktur war dagegen in der Lage, den Zeitpunkt bis zur ersten Opiatgabe (patientenkontrollierte Analgesie) um im Mittel 46,17 Minuten hinauszuzögern. Die Gesamtdosis der Opiate wurde dagegen nicht signifikant gesenkt. Auch die analgetische Wirkung der Akupunktur war begrenzt. Auf einer visuellen Analogskala von 0 bis 10 mm bewerten die Patienten die Schmerzlinderung im Mittel nur mit 1,14 mm.

Kryo- und Physiotherapie erbringen nur geringfügige Schmerzlinderung

Die Kryotherapie verminderte die Opioiddosis in den klinischen Studien nur um 0,13 Morphin-Äquivalente in Milligramm pro Kilogramm über 48 Stunden. Auf der visuellen Analogskala betrug die Schmerzlinderung nur 0,51 mm. Für die Wissenschaftler sei fraglich, so das DÄ, ob dies eine klinisch relevante Linderung ist.

„Eine Kryotherapie ist jedoch kostengünstig und bei einer gewissen Vorsicht auch komplikationslos. Beides kann von der kontinuierlichen passiven Bewegungsbehandlung nicht unbedingt behauptet werden. Die Physiotherapie ist personalintensiv und bei nicht sachgemäßer Durchführung nicht ohne Risiken. Umso überraschender ist, dass die Wirkung nicht sicher durch randomisierte Studien belegt ist. Die Ergebnisse der Studie bedeuten nicht, dass die Physiotherapie unwirksam ist. Es besteht jedoch Bedarf an weiteren klinischen Studien“, heißt es im Deutschen Ärzteblatt.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Zwölf Ärzte kandidieren für den Bundestag

Berlin – Zur Bundestagswahl hat der Bundeswahlleiter insgesamt 48 Parteien und Vereinigungen zugelassen. Diese treten in den 299 Wahlkreisen für ein Direktmandat an. Zudem werden mindestens weitere 299 Mandate über die 16 Landeslisten vergeben. Da zahlreiche Überhangmandate erwartet werden, kann der Deutsche Bundestag nach der Wahl am 24. September 2017 auf bis zu 687 Sitze anwachsen, so Experten.

Aber wie viele Ärzte kandidieren eigentlich um ein Mandat in Berlin? Der NAV-Virchow-Bund hat die Parteien unter die Lupe genommen, die voraussichtlich in den Deutschen Bundestag einziehen werden. Ergebnis: Von mehr als 1.000 Kandidaten sind lediglich zwölf Ärztinnen und Ärzte.

Quelle: NAV

Öffentliche Begutachtung zu Patientenleitlinie „Kreuzschmerz“

Berlin – Die aktualisierte Patientenleitlinie „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ steht ab sofort bis zum 12. September 2017 zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Alle Interessierten sind eingeladen, den Entwurf der Patienteninformation kritisch zu prüfen und zu kommentieren. Darauf weist das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hin.

Nach der Aktualisierung der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ ist jetzt auch die dazugehörige Patientenleitlinie überarbeitet worden. Sie übersetzt die aktuellen Empfehlungen der Fachleitlinie in eine allgemeinverständliche Sprache. So erfahren Patienten zum Beispiel, warum Bewegung bei Kreuzschmerzen wichtig ist und Ärzte häufig keine Bildgebung veranlassen. Zudem können sie lesen, welche Methoden Experten bei plötzlichen oder andauernden Beschwerden empfehlen und von welchen sie klar abraten.

Kommentare einreichen: Wie geht das?

Fachkreise und Interessierte können ab sofort die Patientenleitlinie kostenfrei herunterladen und ihre Anmerkungen abgeben. Das Redaktionsteam sichtet alle Rückmeldungen und entscheidet dann, ob diese in der endgültigen Patientenleitlinie berücksichtigt werden. Die Anschrift für Kommentare lautet: Dr. Sabine Schwarz, ÄZQ, TiergartenTower, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, Fax: 030 4005 2555, E-Mail: patienteninformation@azq.de.