Berlin – Zurückhaltend hat sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur anstehenden Reform der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) geäußert. Bei einer Podiumsdiskussion während des Sicherstellungskongresses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde er nach der wiederaufgeflammten Diskussion um die Bürgerversicherung, dem dualen System und der GOÄ gefragt. Er wolle ja den politischen Konkurrenten keine Ratschläge geben, so Gröhe. Aber man sei gut beraten, wenn man sich nicht über Systemdebatten unterhalte, sondern über das, was Behandlungsbedarfe seien. Mit einem „Zwangsverband von Versicherungssystemen“ werden seiner Meinung nach weder die Versorgungsprobleme Stadt-Land gelöst noch die Digitalisierung befördert.
Gröhe: Den Kassen Freiräume lassen
Gröhe stellte zudem klar, dass er den Krankenkassen bestimmte Satzungsleistungen wie Homöopathie nicht verbieten lassen will. Für viele ihrer Leistungen gebe es quasi ein Pflichtenheft. Wenn die Leistungen in diesem Bereich stimmten, solle man Krankenkassen darüber hinaus Freiräume lassen. Dennoch schaue man sich bestimmte Entwicklungen unter dem Aspekt der Patientensicherheit an.
Gassen: Homöopathie sollten Patienten extra bezahlen
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen vertrat eine andere Meinung: Es gehe nicht, dass bei einem gedeckelten ambulanten Gesamtbudget, bei dem zum Teil jede fünfte Leistung nicht bezahlt werde, für nicht evidenzbasierte Leistungen Geld ausgegeben werde. In Form von Extrapaketen, die vom Patienten zusätzlich bezahlt würden, sei dies völlig in Ordnung.
Heller: Zeitangaben waren Mammutaufgabe
Was die GOÄ-Novellierung anbelangt, so soll bis Herbst eine ärztlich konsentierte Version vorliegen. BVOU-Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, der seit Monaten daran mitarbeitet, berichtet über den Fortgang der Arbeiten regelmäßig in der OUMN. Zuletzt wies er darauf hin, dass es eine Mammutaufgabe war, in kürzester Zeit die erarbeiteten Legendierungen mit Zeitangaben zu versehen, zum Beispiel für Assistenten und Pflegekräfte, für Schnitt-Naht-Zeiten, Raumbelegung etc. „Nach unserer Überarbeitung liegen die gewünschten Zeiten für das muskuloskelettale System inklusive Arthroskopie, Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie vor“, schrieb Heller in der OUMN 3. Deutlich habe man auch erneut Befürchtungen vorgetragen, „dass die GOÄ einen Touch Richtung EBM habe, was natürlich inakzeptabel ist“.