Archiv für den Monat: Februar 2017

BVOU und DGOU: Bildgebung bei Rückenschmerzen angemessen

Berlin – Deutsche Ärzte setzen bildgebende Verfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) zur Diagnostik bei Rückenschmerzpatienten angemessen ein. Das lässt sich aus Daten der Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz, Versorgungsdaten aus Arztpraxen in Baden-Württemberg und Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schließen. Darauf weisen nun der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in einer gemeinsamen Stellungnahme hin.

Anlass dafür ist die Publikation „Faktencheck Rücken“, die die Bertelsmann Stiftung vor kurzem veröffentlichte. Die Autoren behaupten darin unter anderem, bei Rückenschmerzen reagierten Ärzte zu häufig mit übertriebener Diagnostik und rückten überzogene Erwartungen ihrer Patienten oft nicht zurecht. Die Stellungnahme ist in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ veröffentlicht.

Der Berufsverband und die Fachgesellschaft haben die Bertelsmann-Studie analysiert und kommen zu anderen Ergebnissen: So ist die Anzahl von Behandlungsfällen mit der Diagnose Kreuzschmerz (IDC-10-Code M54) nach aktuellen Angaben der KBV in den Jahren 2010 bis 2015 von 41 Millionen auf 45 Millionen gestiegen. Im selben Zeitraum sank die Zahl der Behandlungsfälle mit bildgebender Diagnostik von knapp 2,8 Millionen auf 2,2 Millionen Behandlungsfälle. Bei weniger als 5 Prozent der Fälle wird derzeit nach Erkenntnissen der KBV überhaupt noch eine Röntgenuntersuchung der Wirbelsäule vorgenommen. „Bei genauerer Analyse ist eine gravierende Überversorgung von Rückenschmerzpatienten im Hinblick auf bildgebende Verfahren nicht zu belegen“, sagt BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher.

Die Autoren des Faktencheck Rücken gehen zudem davon aus, dass nur 15 Prozent der Rückenschmerzen spezifische Ursachen haben. Jedoch deuten der Nationalen VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz zufolge (NVL, 2. Auflage, Konsultationsfassung) neuere Studien darauf hin, dass degenerative Veränderungen zu 15 bis 45 Prozent Rückenschmerz auslösen. Diese Einstufung hat wesentliche Folgen für das weitere leitliniengerechte Vorgehen: Beim Verdacht auf einen spezifischen Rückenschmerz wird regelmäßig Bildgebung eingesetzt, beim Verdacht auf einen nicht-spezifischen Rückenschmerz ist diese zunächst in der Regel nicht angebracht.

Hinzu kommt ein weiteres Bewertungsproblem: Zerstreut sich der Verdacht auf einen spezifischen Rückenschmerz, ist dies aus der sogenannten ICD-Codierung, also der krankheitsspezifischen Dokumentation des Arztes, nicht herauszulesen. Dort wird abschließend der Befund nicht-spezifischer Rückenschmerz dokumentiert. Die Folge: Bei einer Datenanalyse kann der Verdacht entstehen, es sei trotz nicht-spezifischen Rückenschmerzes eine Bildgebung veranlasst worden. „Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht kommen wir eher zu dem Ergebnis, dass die Bildgebung differenziert eingesetzt wird – je nach vermuteter Ursache der Rückenschmerzen“, betont Professor Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.

Dass viele Patienten mit Rückenschmerzen offenbar übertriebene Erwartungen in bildgebende Diagnostik setzen, nehmen BVOU und DGOU ernst. Mehr Information, aber auch mehr Patientenschulungen und weitere Angebote zur Stärkung des patientenindividuellen, wirkungsvollen Umgangs mit Rückenschmerzen scheinen notwendig zu sein. Der Analyse von Bertelsmann zufolge leisten Orthopäden und Unfallchirurgen bereits ihren Beitrag zu einer angemessenen Therapie bei Rückenschmerzen, in dem sie Ruhe und Schonung nur zu 20 Prozent empfehlen. Aktivierende Maßnahmen sind im Falle eines nicht-spezifischen Rückenschmerzes der Leitlinie zufolge hilfreich. Mit der Beratung durch die behandelnden Orthopäden und Unfallchirurgen waren die Patienten offenbar zufrieden. Das zeigen die Ergebnisse der Telefonumfrage des Emnid Instituts, die im Faktencheck Rücken veröffentlicht sind: Fast 90 Prozent der Befragten hielten deren Erläuterungen für verständlich.

Kontakt für Rückfragen:

Sabine Rieser
Leitung Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Akademie Deutscher Orthopäden (ADO)
Straße des 17. Juni 106 – 108 | 10623 Berlin
Telefon: 030 / 797 444 51
Fax: 030 / 797 444 45
Mobil: 0171 / 9935 394
Email: sabine.rieser@bvou.net

Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
Telefon.: 030 / 340 60 36 -06 oder 00
Fax: 030 / 340 60 36 21
Email: presse@dgou.de

Jetzt noch schnell für den Lohfert-Preis bewerben

Hamburg – Die Lohfert Stiftung lobt in diesem Jahr bereits zum fünften Mal den Lohfert-Preis aus. Die diesjährige Ausschreibung befasst sich mit dem Thema „Patientenkommunikation – Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-)Behandlungen“ und ist mit 20.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2017.

Der Lohfert-Preis prämiert praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und Interessen, in den Mittelpunkt rücken. Gesucht werden Konzepte und Projekte, die bereits in der Medizin implementiert sind. Sie sollen durch verbesserte Prozesse einen belegbaren positiven Nutzen für Patienten und Mitarbeiter im Krankenhaus leisten und nachweisen.

Kommunikation als zentrale Aufgabe der Patientenversorgung

In der stationären Krankenversorgung stelle Kommunikation eine der zentralen Aufgaben einer patientenorientierten Versorgung dar und sei ein elementarer Bestandteil für die Patientensicherheit, so die Stiftung. Daher stelle der Lohfert-Preis 2017 Konzepte in den Fokus, die sich genau dieser Herausforderung gestellt haben und nachweisen können, dass sie einen positiven Nutzen durch eine verbesserte Kommunikationskompetenz für den Patienten erreichen.

Teilnehmer der stationären Krankenversorgung

Bewerben können sich alle Teilnehmer in der stationären Krankenversorgung im deutschsprachigen Raum sowie Management- und Beratungsge­sell­schaften, Krankenkassen oder sonstige Experten. Die Bewerbung muss in deutscher Sprache verfasst und eingereicht werden. Eine hochrangig be­setzte Jury mit namhaften Akteuren aus dem Gesundheitswesen entscheidet über die Vergabe des Preises.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2017. Die Lohfert Stiftung verleiht den Lohfert-Preis am 20. September 2017 im Rahmen des 13. Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg. Die Schirmherrschaft hat erneut die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, Cornelia Prüfer-Storcks, übernommen.

Quelle: Lohfert Stiftung

Reha: 6,2 Milliarden Euro für Wiederherstellung

Berlin – Erkrankungen von Muskeln, Skelett und Bindegewebe stehen als Anlass für eine Rehabiliationsmaßnahme ganz oben auf der Liste. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung entfielen stationär etwa einer Drittel aller Reha-Leistungen auf diesen Indikationsbereich. Ambulant waren es bei den Frauen fast zwei Drittel (64 Prozent), bei den Männern 58 Prozent. Das geht aus dem Reha-Bericht 2016 hervor, den die Rentenversicherung vor kurzem veröffentlicht hat.

Homepage mit schnellen Infos für Ärzte

Darin wird zudem auf ein neueres Angebot für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verwiesen. Für sie hat die Rentenversicherung eine eigene Homepage entwickelt. Sie soll die für Ärzte relevanten Informationen rund um das Thema Rehabilitation zur Verfügung stellen, Transparenz schaffen und schnelle Orientierung bei Fragen bieten. Zu den Funktionen gehören eine Suchfunktion, Ausfüllhilfen für Formulare und speicherbare Formulare.

Welches Gewicht Rehabilitationsleitungen in Deutschland haben, verdeutlicht der Reha-Bericht in Form von zahlreichen Statistiken. Der überwiegende Teil medizinischer Rehabilitation erfolgt demnach bis heute stationär. Allerdings sank der Anteil stationärer Leistungen für Erwachsene von 2000 bis 2015 von 93 auf 82 Prozent. Die ambulanten Leistungen für Erwachsene haben sich dagegen in diesem Zeitraum mehr als verfünffacht, von rund 25.000 im Jahr 2000 auf knapp 148.000 Leistungen 2015. Sie machen derzeit etwa 14 Prozent aller medizinischen Rehabilitationsleistungen aus.

2015 wendete die Rentenversicherung rund 6,2 Milliarden Euro für Rehabilitation auf, davon rund 4,6 Milliarden Euro für medizinische Rehabilitation, 1,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und rund 400 Millionen Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Eine stationäre medizinische Rehabilitation bei körperlichen Erkrankungen kostet im Schnitt 2.752 Euro.

Spifa kritisiert Urteile des IGeL-Monitors

Berlin – „Wir können nur immer wieder darauf hinweisen, dass es fachärztliche Leistungen gibt, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen und dem Patienten zur Verfügung gestellt werden können und oft sogar müssen, um eine leitliniengerechte Behandlung der Versicherten zu ermöglichen.“ Mit diesen Worten hat Dr. Christian Albring, Vorstand im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (Spifa), auf die jüngste Veröffentlichung des „IGeL-Monitor“ zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) reagiert. Sie ist für ihn „Ärztebashing“.

Stoßwellenbehandlung bei Fersenschmerzen „tendenziell positiv“

Anlass war eine Bilanz nach fünf Jahren IGeL-Monitor. Danach wird keine IGeL positiv bewertet, drei aber tendenziell positiv. Dazu zählt die Stoßwellenbehandlung bei Fersenschmerzen. Bei 15 Angeboten kommen die Bewerter zu dem Schluss, die Schaden-Nutzen-Bilanz sei unklar. 17 IGeL werden als tendenziell negativ eingestuft, vier als negativ. „Was auffällt ist, dass trotz vieler IGeL-Anwendungen keine überzeugenden Nutzenbelege vorgelegt werden. Konkret bedeutet dies, dass viele IGeL keine Chance hätten, im Gemeinsamen Bundesausschuss als notwendige GKV-Leistungen anerkannt zu werden“, hatte Dr. Peter Pick erklärt, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Der MDS ist Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors. Finanziert wird er vom GKV-Spitzenverband.

Spifa: gute Aufklärung ist selbstverständlich

„Die wiederholte Generalverurteilung der gesamten Ärzteschaft, ihren Patienten Selbstzahlerleistungen vom Praxispersonal geradezu aufdrängen zu lassen, verunsichert Patienten, sät Misstrauen und beschädigt das Arzt-Patienten-Verhältnis“, so eine weitere Kritik des Spifa. Die fachärztliche Aufklärung über Nutzen und Mehrwert von Selbstzahlerleistungen in jedem individuellen Fall sei für die Fachärzteschaft selbstverständlich.

MDS-Geschäftsführer Pick hatte zu diesem Thema erklärt: „Fünf Jahre IGeL-Diskussionen haben sich durchaus auf das Verhalten der Ärzteschaft ausgewirkt. Der Umgang der Ärzte mit IGeL hat sich verbessert: Ärzte bieten mehr Informationen zu den IGeL an und unterstützen so die Patienten bei der Abwägung der Vor-und Nachteile einer Leistung und ermöglichen ihnen so eine freie Entscheidung. Aber es gibt nach wie vor auch Ärzte, die IGeL als ,Lizenz zum Gelddrucken‘ sehen und die den Patienten gegenüber entsprechend agieren.“

Insgesamt nutzen den eigenen Angaben des IGeL-Monitor zufolge etwa 2.000 Menschen pro Tag das Angebot. Im Jahr 2012 waren es etwa 1.600 Personen.

Visite per Mausklick: Ärztenetz kooperiert mit Pflegeheimen

Bünde – Ob zur Beurteilung chronischer Wunden oder zur Nachkontrolle nach einer OP – viele Arztbesuche dauern für Pflegeheimbewohner nur wenige Minuten, sind jedoch gerade in ländlichen Regionen oft mit einem enormen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für Pfleger, Patient und Arztpraxis verbunden. Um die Kommunikation zwischen Arzt und Patient zu erleichtern und Verlaufskontrollen zu vereinfachen, hat das Ärztenetz Medizin und Mehr (MuM) in Bünde ein System zur elektronischen Arztvisite (elVi) entwickelt. Seit Juni 2016 erproben die Bünder Mediziner elVi in einem Pilotprojekt mit mehreren Pflegeheimen.

Insgesamt 17 Ärzte und 15 Pflegeheime nehmen mittlerweile an dem Testlauf von elVi teil und haben bisher über 400 elektronische Visiten durchgeführt. Begleitet und evaluiert wird das Projekt durch das Zentrum für Telematik und Telemedizin in Bochum. Für die Durchführung der elektronischen Visite brauchen Arzt und Pflegeeinrichtung nicht mehr als einen Laptop oder ein Tablet mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon, sowie die Software, die das MuM gemeinsam mit Partnern aus der Informations- und Medizintechnik entwickelt hat. Diese garantiert eine sichere Übertragung der Daten über verschlüsselte Kanäle und eine sichere Speicherung auf Servern im Inland, erklärt Dr. Hans-Jürgen Beckmann, Gründungsmitglied und Vorstand des Ärztenetzes MuM und einer der Initiatoren der elVi.

Sowohl von den Ärzten als auch von den Pflegeheimen sei das Angebot der elektronischen Arztvisite gut angenommen worden, berichtet Beckmann. Dabei werde das System bereits von verschiedensten Fachgruppen eingesetzt: „Neben einer größeren Zahl von Orthopäden und Chirurgen nehmen auch mehrere Hausärzte, eine Augenärztin, ein Neurologe, zwei Hautärzte und ein Psychotherapeut aus unserem Ärztenetz an dem Pilotprojekt teil“, zählt Beckmann auf. Der niedergelassene Chirurg betreibt gemeinsam mit acht weiteren Kollegen eine orthopädisch-chirurgische Gemeinschaftspraxis in Bünde.

Entlastung für Patienten und Pflegeheime

Sein Kollege, der Unfallchirurg Peter Rosellen, nutzt die elVi ebenfalls von Beginn an und ist von den Vorteilen der Online-Videosprechstunde überzeugt: „Wir haben hier eine relativ ländliche Struktur. Deshalb ist es für Heime manchmal sehr schwierig, die Patienten zum Beispiel nach einer Operation für die Kontrolle in die Arztpraxis zu bringen.“ Gerade für schwer kranke oder bettlägerige Patienten sei der Transport in die Praxis inklusive Fahrt und Wartezeiten eine enorme Belastung. Zugleich sei auch der Aufwand für die Pflegeheime groß, die die begleitenden Pflegekräfte teils für mehrere Stunden entbehren müssten. „Hier bringt die elektronische Visite eine große Entlastung und Zeitersparnis, zum Teil auch für uns Ärzte“, sagt Rosellen.

Denn auch unnötige Bagatellbesuche im Pflegeheim oder Krankenhauseinweisungen kann die elektronische Visite vermeiden helfen, wie Beckmann erklärt: „Ist zum Beispiel ein Patient im Heim gestürzt und das Pflegepersonal unsicher, ob und wie er versorgt werden muss, können wir uns das erst einmal mit Hilfe von elVi anschauen und über das weitere Vorgehen entscheiden: Muss der Patient sofort versorgt oder geröntgt werden? Oder reicht es vielleicht auch, wenn er am nächsten Tag zu uns in die Praxis kommt?“

Verlaufskontrollen vereinfachen und Vorort-Besuche sinnvoll reduzieren

So können sich die Pflegeheime sowohl spontan in dringenden Fällen als auch zu vorher verabredeten Sprechzeiten mittels elVi an die behandelnden Ärzte wenden. Diese schauen sich dann zum Teil gleich mehrere Patienten pro Pflegeheim nacheinander an. Bei den Orthopäden und Unfallchirurgen handele es sich dabei meist um postoperative Kontrollen, erklärt der Unfallchirurg Rosellen: „Mit Hilfe der Kamera und der Unterstützung der Pflegekraft können wir Operationswunden begutachten, die Mobilität der Schulter nach einer Humeruskopffraktur überprüfen oder auch das Gangbild des Patienten nach einer Hüft-TEP.“

Bei dem Großteil der Pflegeheimbewohner konnte die Anzahl der Praxisbesuche für Nachkontrollen oder Wundmanagement dank elVi um mindestens die Hälfte reduziert werden, sagt Beckmann. Dabei geht es den Bünder Ärzten nicht darum, den persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient in der Praxis durch die Fernvisite zu ersetzen, sondern lediglich die Betreuung des Patienten zu unterstützen und zu verbessern.

Weitere Anwendungen und Zertifizierung

Auch weitere Anwendungen der elektronischen Visite sind für die Bünder Chirurgen denkbar und befinden sich derzeit in Planung, so zum Beispiel die Nutzung in der ambulanten Pflege oder bei der Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten und Reha-Kliniken. Der nächste Schritt der Bünder Ärzte ist nun die Zertifizierung von elVi entsprechend der Rahmenvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes. Diese hatten sich im November vergangenen Jahres auf die technischen Anforderungen für Online-Videosprechstunden geeinigt. Ab Juli 2017 soll die Televisite zudem laut E-Health-Gesetz als eigene EBM-Leistung Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung werden.

Infektionsschutz: KBV unterstützt Praxen mit Serviceangeboten

Berlin – Beim Infektionsschutz und dem korrekten Umgang mit Medizinprodukten sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sowie Richtlinien und Empfehlungen zu beachten, betont die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Um Niedergelassene zu unterstützen, stellt sie gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein umfangreiches Portfolio an Mustervorlagen und Checklisten bereit.

„Hygiene ist in der medizinischen Versorgung das A und O“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen vergangene Woche in Berlin. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen sehr viel, um die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Beim Kampf gegen Keime und Infektionen unterstützen wir sie mit einem erweiterten Serviceangebot mit kompakten und übersichtlichen Informationen.“

Das Spektrum reicht vom Musterdokument für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Praxis über Ablaufbeschreibungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten oder zur Wundversorgung bis hin zu Checklisten, mit denen die Umsetzung der Hygienemaßnahmen überprüft werden kann. Im Mittelpunkt stehen dabei fachübergreifend Maßnahmen zur Basishygiene.

Die Materialien sind gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV entwickelt worden. Das Zentrum hat gerade eine detaillierte Mustervorlage herausgegeben, mit der ein Hygieneplan für die Arztpraxis erstellt werden kann. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz.

Die Servicedokumente können auf der Themenseite „Hygiene“ der KBV heruntergeladen werden. Neben einer Fülle an Materialien und wichtigen Links zum Thema Hygiene bietet die KBV dort auch Informationen speziell zum Thema Wundinfektionen nach Operationen. Dieser Anfang des Jahres gestartete Service richte sich an alle operativ tätigen Ärzte, die in das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen einbezogen sind, so die KBV.

Quelle: Pressemitteilung KBV

Ethikrat fragt Meinungen zu Big Data ab

Berlin – Immer mehr Ärzte, Forscher und Firmen im Gesundheitswesen arbeiten mit großen Datenmengen – ein Trend mit dem Stichwort „Big Data“.  Auch die Bundesbürger erfassen Gesundheitsdaten, sei es über ihre Mobiltelefone oder über am Körper getragene Geräte mit Sensoren und mobilen Apps.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet vor diesem Hintergrund gerade eine Stellungnahme zum Thema Big Data und Gesundheit. Er will eine ethische Analyse des Trends vornehmen und Empfehlungen geben. Dafür gibt er allen interessierten Einzelpersonen wie Organisationen mit Interesse an dem Thema die Gelegenheit, bis 31. März 2017 an einer öffentlichen Befragung teilzunehmen. Die Teilnahmeunterlagen kann man auf der Homepage des Deutschen Ethikrats herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Ethikrat

Gesetz fördert Intransparenz und Doppelstrukturen

Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) beurteilt die Einführung der sogenannten Blankoverordnung von Heilmitteln kritisch. Sie soll künftig in allen Bundesländern im Rahmen von Modellvorhaben zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringerverbänden erprobt werden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vor, das der Deutsche Bundestag am 16. Februar verabschiedet hat. Danach sollen Heilmittel zwar weiter von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Doch die Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Logopäden oder Podologen sollen im Rahmen der Modellvorhaben Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie eigenverantwortlich bestimmen können.

„Eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die Therapie zu planen, notwendige Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel Physiotherapie zu verordnen und den Verlauf der Genesung zu kontrollieren und zu bewerten – all das zählt zu den ärztlichen Aufgaben“, betonte BVOU-Präsident Dr. Johannes Flechtenmacher. „Teile davon lassen sich nicht ohne Risiken auf andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Physiotherapeuten übertragen.“ 

Flechtenmacher kritisierte, dass durch das neue Gesetz Intransparenz und Doppelstrukturen gefördert würden. „Die Ärzteschaft muss an den Modellvorhaben beteiligt werden“, sagte er. „Wir benötigen Transparenz darüber, wie und nach welchen Kriterien Physiotherapeuten die Therapie festlegen.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe, so der BVOU-Präsident, zu Recht bereits im Sommer darauf hingewiesen, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im Übrigen die Verordnungsmenge festlegen müssten, solange sie auch die praxisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung trügen. 

Insgesamt blieben rund um die Modellvorhaben und die Blankoverordnung viele Fragen zur juristischen Verantwortung und zur Finanzierung eigenständig agierender Physiotherapeuten offen, so Flechtenmacher. Dies gelte umso mehr, als dass nach dem HHVG für sie die engen Budgetvorgaben für gesetzlich krankenversicherte Patienten gelockert würden. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in den Jahren 2017 bis 2019 Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Verbänden der Heilmittelerbringer nicht an die Steigerung der Grundlohnsumme gebunden sein sollen. 

Gerade im Bereich der Heil- und Hilfsmittel litten zudem alle, Ärzte wie Physiotherapeuten, unter umfangreichen bürokratischen Vorgaben, gab BVOU-Präsident Flechtenmacher zu bedenken. Hier seien Reformen, so am Heilmittelkatalog, überfällig. Auch sei im Bereich der Physiotherapie weniger eine Substitution ärztlicher Aufgaben wünschenswert als vielmehr eine noch engere Abstimmung über therapeutische Möglichkeiten. Wer diese befürworte, müsse aber auch bereit sein, allen Beteiligten den Aufwand dafür zu bezahlen. Das sei bislang weder für Ärzte noch für Physiotherapeuten vorgesehen.

Kontakt für Rückfragen:

Sabine Rieser
Leitung Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30  797 444 51
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: sabine.rieser@bvou.net

OPED: Neue Handorthese zur Nachbehandlung von Verletzungen

Valley – Der Medizintechnikhersteller OPED aus Valley bei München erweitert seine Produktpalette zur Nachbehandlung von Handgelenksverletzungen. Die von dem Unternehmen entwickelte Handorthese OPTIVOhand ist an der rechten sowie linken Hand einsetzbar und gewährleistet laut OPED eine erhöhte Stabilisierung und Bewegungseinschränkung vor allem im Bereich des Handgelenks.

„OPTIVOhand wurde entwickelt, um sowohl Ärzte als auch Patienten bei der Nachbehandlung von Handgelenksverletzungen optimal zu unterstützen“, erläutert Annette von Heynitz-Praetz, Produktmanagerin bei OPED.  „Die Patientenakzeptanz spielt unserer Erfahrung nach eine nicht unerhebliche Rolle in der erfolgreichen Nachbehandlung von Handgelenksverletzungen mit einer Orthese. Aus diesem Grund haben wir ansprechendes Design und sichere Stabilität mit einer einfachen Funktionsweise kombiniert.“

Mit Hilfe des Stabilisierungsbandes in Höhe des Handgelenks und der individuell verschließbaren Klettbänder am distalen und proximalen Ende könne die Orthese je nach Schwellungsgrad dosiert fixiert und angepasst werden. Zudem gewährten palmare und dorsale Kunststoffführungen zusätzliche Stabilität und eine optimale Anpassung an die Anatomie der Hand.

Dank der Drehbarkeit der palmaren Verstärkungsschiene kann die Orthese sowohl an der rechten als auch an der linken Hand verwendet werden und schone damit die Lagerkapazitäten im Praxis- und Klinikalltag.

Vielzahl von Indikationen

OPTIVOhand sei für eine Vielzahl von Indikationen geeignet, darunter die Anschlussversorgung nach der Entfernung von Gipsverbänden, Sehnenscheidenentzündung und Karpaltunnelsyndrom sowie Distorsion, Überlastungsarthropathie und die postoperative Versorgung distaler Radiusfrakturen. Auch in der Behandlung einer Arthrose des Handgelenks sowie bei rheumatoider Arthritis könne die Orthese zum Einsatz kommen.

Quelle: OPED

Aufruf zur Gründung eines Orchesters O & U

Heilbronn – Was tun Orthopäden und Unfallchirurgen nach Feierabend? Der eine oder andere greift vielleicht zur Violine, Oboe oder Trompete und musiziert – ob zu Hause oder in einem Orchester. Für ein „Orchester O & U“ sucht der Heilbronner Orthopäde und Unfallchirurg Dr. Jan Bachmann nach musikbegeisterten Fachkollegen aus ganz Deutschland.

Inspiriert durch das Stuttgarter Ärzteorchester und das Orchester der Deutschen Kinderärzte, hatte Bachmann die Idee für ein gemeinsames „Orchester O & U“ unter dem Dach des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Projektorchester zum DKOU

„Hierbei geht es zunächst um ein Projektorchester, das im Rahmen des DKOU für eine intensive Probenphase zusammenkommt“, erklärt Bachmann. Ziel des Projekts: die Eröffnung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) mit einem Sinfonieorchester aus den Reihen der Orthopädie und Unfallchirurgie. Dafür sucht Bachmann musizierende Orthopäden und Unfallchirurginnen mit Orchestererfahrung und aktueller Spielpraxis, die ihren DKOU-Besuch neben dem fachlichen mit dem musikalischen Austausch verbinden wollen.

Dr. Bachmann bei der Orchesterprobe © Dr. med. Jan Bachmann

Bachmann selbst ist bereits seit 40 Jahren musikalisch aktiv. Seit seinem 10. Lebensjahr spielt er Klarinette. Im Abitur belegte er den Musik-Leistungskurs und während des Medizinstudiums engagierte er sich vier Jahre lang als studentischer Vorstand des Universitätsorchesters Ulm. Neben seiner Tätigkeit als niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg in Heilbronn spielt Bachmann gegenwärtig in einem Sinfonieorchester und in Kammermusikensembles. Dr. Bachmann würde die Orchestergründung vorbereiten: „Die Gründungsveranstaltung mit Vorstellung des Dirigenten könnte bereits beim DKOU 2017 in Berlin stattfinden.“

Interessierte Orthopäden und Unfallchirurgen aller Instrumentengattungen eines sinfonischen Orchesters, die sich an dem Projekt beteiligen würden, können sich bis zum 15. März 2017 bei Bachmann melden.

 

Kontakt für Anfragen und Anmeldungen:
Dr. med. Jan Bachmann
Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie
Staufenbergstr. 31
74081 Heilbronn
Tel.: 07131/2050727
Fax.: 07131/2050719
orthopaedie@staufenbergzentrum.de