Archiv für den Monat: Januar 2017

BVOU Servicebroschüre 2017

Die Serviceangebote und Mitgliedervorteile des Berufsverbandes im Überblick.

Von A wie Autokauf bis Z wie Zusatzversicherung bietet der BVOU seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Einkaufs- und Livestylevorteilen. Vor allem kümmern wir uns um die Optimierung des Arbeitsalltags und Arbeitsumfeldes unserer Mitglieder.

Der BVOU ist kompetenter Dienstleister für alle Lebenslagen der in Orthopädie und Unfallchirurgie tätigen Ärzte in Klinik und Praxis.

Meniskusriss: Forscher entwickeln Verband aus Stammzellen

Liverpool/Bristol – Wissenschaftler der Universitäten Liverpool und Bristol in Großbritannien haben eine Bandage aus Stammzellen entwickelt, die die Therapie von Meniskusrissen verbessern soll. Der „lebende Verband“ regt das Zellwachstum in der verletzten Region an und wurde nun erstmals an mehreren Patienten getestet – mit vielversprechenden Ergebnissen, so die Forscher.

Meniskusrisse sind eine der häufigsten Sportverletzungen, die sich allein in den USA und Europa jedes Jahr mehr als eine Millionen Menschen zuziehen. Da ein Großteil der Verletzungen die sogenannte weiße Zone, den nicht durchbluteten Bereich des Meniskusses betrifft, ist eine Wiederherstellung des verletzten Gewebes oft schwierig und die Heilungstendenz schlecht. Häufig wird deshalb, gerade von Sportlern, die operative Entfernung des geschädigten Meniskusgewebes vorgezogen. Dies kann allerdings zu einer Instabilität des Kniegelenks und einem erhöhten Arthroserisiko führen.

Stammzellverband regt Zellwachstum an

Der von den britischen Forschern entwickelte Stammzellverband soll den Meniskus dazu anregen, sich selbst zu regenerieren und Zellen zu produzieren, die das geschädigte Gewebe erneuern. Ein Prototyp der Bandage wurde nun bei fünf Patienten im Alter von 18 bis 45 Jahren getestet, die einen Riss in der weißen Zone des Meniskus erlitten hatten.

Dafür wurden aus dem Knochenmark der Patienten zunächst Stammzellen gewonnen. Diese wurden für zwei Wochen gezüchtet und danach auf eine Membran aufgebracht. Die so produzierte Stammzellbandage wurde den Patienten dann operativ an der verletzten Stelle des Meniskus eingesetzt und mit dem umgebenden Gelenkknorpel vernäht.

Drei von fünf Patienten erlangen volle Kniefunktion wieder

Laut den Forschern hatten alle fünf Patienten ein Jahr nach der Operation einen intakten Meniskus. Ein weiteres Jahr später hatten drei der fünf Patienten ihre normale Kniefunktion wiedererlangt. Bei den zwei anderen Patienten musste der geschädigte Bereich des Meniskus aufgrund eines erneuten Risses oder erneuten Symptomen entfernt werden.

Vorteile gegenüber chirurgischer Behandlung

„Die Ergebnisse der Studie sind sehr vielversprechend und eröffnen eine mögliche Alternative zu einem operativen Eingriff, mit der das geschädigte Gewebe repariert und die volle Kniefunktion wiederhergestellt werden kann“, erklärt Prof. Anthony Hollander, Leiter des Bereichs Stammzellbiologie an der Universität Liverpool.

Gegenwärtig forschen Hollander und sein Team an einer Möglichkeit, Stammzellen von Spendern zur Herstellung der Bandage zu verwenden. Dies reduziere einerseits die Kosten und mache anstelle von zwei nur noch eine Operation beim Patienten notwendig, so Hollander.

Von der neuen Methode könnten insbesondere junge Patienten und Sportler profitieren, erklärt Hollanders Kollegin Prof. Ashley Blom, Leiterin des Bereichs Orthopädische Chirurgie an der Universität Bristol. Denn das Risiko einer frühen Arthroseerkrankung, wie es bei der Meniskusentfernung besteht, werde damit deutlich reduziert.

Die Studie wurde am 15. Dezember 2016 unter dem Titel „Repair of Torn Avascular Meniscal Cartilage Using Undifferentiated Autologous Mesenchymal Stem Cells: From In Vitro Optimization to a First-in-Human Study“ online in der Fachzeitschrift Stem Cells Translational Medicine veröffentlicht.

Weitere Informationen und ein Video zu der neuen Behandlungsmethode finden Sie hier.

Quelle: University of Liverpool

Bei Glatteis raten Orthopäden und Unfallchirurgen zum Pinguin-Gang

Berlin – Um Stürze zu verhindern, rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) Fußgängern bei Glatteis dazu, sich äußerst langsam und mit kleinen Schritten über den Boden zu schieben: Der Pinguin macht es vor. Beim Pinguin-Gang wird der Körperschwerpunkt über dem vorderen, also dem auftretenden Bein ausgerichtet – der Fuß setzt jeweils mit ganzer Sohle auf und zeigt leicht nach außen. Das belastete Bein steht damit im rechten Winkel zum Boden. Die leicht nach vorn geneigte Körperhaltung sorgt so für mehr Stabilität. Damit sinkt die Gefahr, auf spiegelglattem Untergrund das Gleichgewicht zu verlieren und zu stürzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)

Zur Pressemitteilung

Spifa startet Ärztebefragung zu Antikorruption

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) hat kurz vor Weihnachten eine Online-Befragung zu Kooperationen im Gesundheitswesen sowie den Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von Kooperationen gestartet. Sie soll bis Ende März 2017 laufen.

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ werde Veränderungen im Umgang mit Kooperationen mit sich bringen, heißt es zur Begründung in der Pressemitteilung. Staatsanwaltschaften und Gerichte würden tatbestandliche Unschärfen des Gesetzes in ihren Begründungen für einen Anfangsverdacht und später durch Urteile ausfüllen müssen.

Die Erarbeitung eines erläuternden Katalogs und die Beschreibung von Eckpunkten können aus Sicht des Spifa hilfreich für Ärzte, Gerichte und Staatsanwaltschaften sein, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten festlegen müssen, was im Einzelnen noch üblich und zulässig und was schon Korruption ist. „Hier sind alle beteiligten Organisationen und Körperschaften gefordert“, so der Spitzenverband.

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wurden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch in den Paragraphen 299a und 299b StGB verankert. So soll der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden. Welche Auswirkungen dieses Gesetz konkret auf die Fachärztinnen und -ärzte in Klinik und Praxis sowie deren Tätigkeit hat, ist nach dem Eindruck des Spifa jedoch weiterhin unklar.

Quelle: Pressemitteilung Spifa e.V.

Online-Terminbuchungssysteme im Überblick

Im Rahmen des gemeinsamen Förderprojekts von BVOU und Techniker Krankenkasse (TK) können Ärztinnen und Ärzte für ihren Einstieg in die Online-Terminbuchung bei der TK eine finanzielle Förderung von 120 Euro beantragen. Für welches Terminbuchungssystem sie sich entscheiden, bleibt ihnen überlassen.

Die TK hat mit verschiedenen Systemanbietern eine Kooperation geschlossen und Webschnittstellen eingerichtet. Einen Überlick über die Kooperationspartner finden Sie hier: