Archiv für den Monat: April 2016

„Zeigt her Eure Füße“ 2016 – Gemeinsam mehr erreichen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Vorsorgeaktion Orthofit setzt sich der BVOU bereits seit dem Jahr 2010 für gesunde Kinderfüße ein. Die bundesweite Kampagne „Zeigt her Eure Füße“ findet in diesem Jahr zum siebten Mal statt und präsentiert sich auf der Aktions-Website zudem in einem komplett neuen Design. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich auf der neuen Orthofit-Website über die Aktion zu informieren und außerdem selbst aktiv zu werden und sich an der diesjährigen Aktionswoche vom 21. bis 25.11.2016 zu beteiligen.

Ziel der Aktion ist es, die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch frühzeitige Prävention zu fördern und sie im Zeitalter von Smartphone und Spielekonsole erneut zu mehr Bewegung zu motivieren. Auch in diesem Jahr gehen dafür wieder zahlreiche Orthopäden und Unfallchirurgen an deutsche Grundschulen, um Schüler, Lehrer und Eltern mit spielerischen Übungen und anschaulichen Informationen auf die Bedeutung von Fußgesundheit und ausreichender Bewegung aufmerksam zu machen.

Um an die Erfolge der vorangegangenen Aktionstage anzuknüpfen und auch 2016 so viele Grundschulklassen wie möglich an einer Orthofit-Schulstunde teilhaben zu lassen, brauchen wir Ihre Unterstützung. Werden auch Sie Teil der Aktion und helfen Sie uns dabei, einen gesunden Bewegungsapparat bei Kindern und Jugendlichen von klein auf zu fördern.

Auf der neuen Aktions-Website www.aktion-orthofit.de finden Sie dafür ein Anmeldeformular. Der BVOU unterstützt Sie gerne bei der Suche einer Grundschule und der Planung Ihrer Orthofit-Schulstunde. Weitere Informationen zur diesjährigen Aktion und dazu, wie Sie daran teilnehmen können, finden Sie außerdem auch in der aktuellen Ausgabe der OUMN. Zudem können Sie sich auch in der Orthofit-Gruppe im neuen BVOU-Netzwerk über alle aktuellen Entwicklungen der Aktion auf dem Laufenden halten.

Kritik an Fallpauschalen im Bundestagsausschuss

Berlin – Die Krankenhausfinanzierung muss nach Ansicht von Experten weiterentwickelt werden. Das bedeutet nach Ansicht der meisten Fachleute aber nicht, dass das System der Fallpauschalen aufgehoben werden muss. Dies ergab eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags Mitte April.

Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke. Sie fordert unter anderem, das System der diagnoseorientierten Fallpauschalen ganz abzuschaffen. Stattdessen sollten Plankrankenhäusern ihre krankenhausindividuellen Selbstkosten erstattet werden. Außerdem sei per Bundesgesetz eine verbindliche Personalbemessung einzuführen und eine Anschubfinanzierung des Bundes für einen Abbau des Investitionsstaus vorzusehen.

Mehrere Fachleute wiesen darauf hin, dass die Probleme der Krankenhäuser nicht allein auf das Fallpauschalen-System zurückzuführen seien. Unerwünschte Veränderungen in der stationären Versorgung beruhten unter anderem auf einer qualitativ und quantitativ unzureichenden Ausstattung mit Pflegepersonal, betonte der Einzelsachverständige Dr. Bernhard Braun von der Universität Bremen. So klage beispielsweise ein nicht geringer Teil der Beschäftigten in der psychiatrischen Versorgung über Zeitnot, obwohl hier nicht auf der Basis von Fallpauschalen abgerechnet werde. Der Einzelsachverständige Hartmut Reimers ergänzte, zu den strukturellen Problemen zähle die nach wie vor starre Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Außerdem könne von einer dualen Finanzierung der Investitionen „kaum noch die Rede sein“, so der ehemalige Referatsleiter im brandenburgischen Gesundheitsministerium. Sabine Rieser

Die Novellierung der GOÄ: Dichtung und Wahrheit

Berlin, 19. April 2016 – „Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht.“ Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V., äußert sich zur Kommunikationspolitik der BÄK im Rahmen der bisherigen Verhandlungen zur GOÄneu:

Erste Behauptung:

Die GOÄ, die jetzt vom Bundesärztekammer-Vorstand abgelehnt wurde, sei ein alleiniger Vorschlag der PKV. Der Bundesärztekammerpräsident hat noch am Dienstag, den 15. März 2016 öffentlich erklärt, dass es sich bei dem, am Donnerstag, den 17.März, zur Abstimmung im BÄK-Vorstand vorgelegten Vorschlag um einen „konsentierten Vorschlag der BÄK und der PKV“ handele. Er sei „betriebswirtschaftlich kalkuliert“, unter Hinzuziehung des Sachverstandes einer Schweizer Firma zustande gekommen und „die Berufsverbände“ seien „beteiligt“ gewesen. Also ist es nicht wahr, dass der vorliegende Entwurf – wie jüngst von Herrn Prof. Montgomery im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt vom 1. April 2016 behauptet – nur von der PKV sei. Öffentlich hat der Präsident diese GOÄneu als „bestes tarifpolitisches Ergebnis seiner Karriere“ bezeichnet. Anderseits stimmen auch weitere Aussagen des BÄK-Präsidenten vom besagten Dienstag nicht. Die Berufsverbände waren zuletzt im Jahr 2011 beteiligt. Dabei durften sie Legenden-Vorschläge machen und Bewertungsgrundlagen (wie Gerätedaten) beisteuern, die anschließend noch von hauseigenen „Experten“ der BÄK in nicht nachvollziehbarer Weise bei zum Teil grober Abwandlung der Verbändevorschläge „modifiziert“ wurden und zudem jetzt noch von der PKV eine Veränderung erfahren haben. Mit anderen Worten: Die ursprünglichen, in Verbändegremien durchdachten Ansätze wurden gleich mehrfach durch die Mangel gedreht und bis zur Unkenntlichkeit umgestaltet. Diese Art der „Beteiligung“ der Berufsverbände kann man daher nur als Farce bezeichnen. Die genannte „Schweizer Firma“ war übrigens an diesen Arbeiten gar nicht mehr beteiligt. Durch das Ziel, eine lediglich 5,8-prozentige Steigerung für die PKV und die Beihilfe zu errechnen, ist die Bewertung des derzeitigen GOÄ-Entwurfes nicht mehr betriebswirtschaftlich kalkuliert, sondern rechentechnisch „zurechtgestutzt“ worden.

Zweite Behauptung:

Der Bundesärztekammer-Präsident behauptet in seiner ersten Stellungnahme nach dem GOÄ-Desaster vom 17. März, dass der Sonderärztetag die Veränderung des Paragraphenteils und der Bundesärzteordnung gebilligt hätten. Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Sonderärztetag lediglich eine Fortsetzung der Verhandlungen genehmigt hat. Wörtlich heißt es dort:

„Der Vorstand der Bundesärztekammer wird damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss “Gebührenordnung” der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die ärztlichen Leistungen angemessen  vergütet.
  2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.
  3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen Stand der  medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete innovative Leistungen  können wie bisher ohne Verzögerung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte  erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.
  4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.
  5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des Inflationsausgleichs sind bei  der Festlegung der Euro-Preise der Gebührenpositionen der neuen GOÄ und deren künftig   fortlaufenden Überprüfung und Anpassung in einem fairen  Interessenausgleich mit den nach § 11 BÄO “zur Zahlung der Entgelte  Verpflichteten” zu berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise der neuen GOÄ sollen unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.
  6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten 36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der  Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend.

Gleich mehrere dieser Bedingungen sind nicht erfüllt. Darum hat der Vorstand der Bundesärztekammer in Erfüllung dieses Auftrages ihren vorgelegten Entwurf der GOÄ auch nicht genehmigt. Eine Genehmigung des Sonderärztetages zum Paragraphenteil und zur Änderung der Bundesärzteordnung kann aus dessen Beschluss nicht herausgelesen werden. Folgerichtig hat der Vorstand der Bundesärztekammer den vorliegenden Entwurf der GOÄ in Gänze abgelehnt. Diese Ablehnung betrifft also den gesamten Entwurf, einschließlich Paragraphenteil und Änderung der Bundesärzteordnung.

Dritte Behauptung:

Ein für viele Ärzte wichtiger Punkt ist die Frage nach dem Zuwachs der Honorare nach Abschluss einer GOÄ-Novelle. Der Bundesärztekammerpräsident hat hierzu zwei Zahlen genannt. Die Steigerung für die PKV und die Beihilfe solle 5,8 % betragen. Eine Schwankung von 0,6 % in jede Richtung würde toleriert. Die Steigerung insgesamt für die Ärzteschaft solle aber 10,4 % betragen. Es bleibt aber rätselhaft, wie er den Unterschied von 4,6 % erklärt. Begründet wurde dies mit Selbstbehaltstarifen, nicht eingereichten Rechnungen bei Beihilfe und PKV, IGeL und ähnlichem. Rein mathematisch ist es nicht möglich, dass eine von der PKV und Beihilfe bezahlte Rechnung eine andere Steigerung im Honorar haben kann wie eine Rechnung, die nicht bei diesen Kostenerstattern eingereicht wird. Die einzige Möglichkeit wäre, dass die Leistungen, die überhaupt nicht über PKV und Beihilfe abgerechnet werden, diese Steigerung von 4,6 % auf 10,4 % produzieren. Dies würde bedeuten, dass Leistungen, die nur bei individuellen Gesundheitsleistungen zum Einsatz kommen oder nie bei PKV und Beihilfe eingereicht werden, um das etwa Fünffache gesteigert werden müssten. Das erscheint aber wenig wahrscheinlich. Eine Steigerung von 10,4 % ist also kaum möglich, wenn PKV und Beihilfe einen Steigerungsfestbetrag von nur 5,8 % zugesagt bekommen. Der Bundesärztekammerpräsident kann bei den beschriebenen Vorlagen gar nicht in der Lage gewesen sein, entsprechende Zahlen zu ermitteln. Gleichzeitig muss man aber hinterfragen, auf welcher Basis denn die Prozentsätze zustande gekommen sind.

Vierte Behauptung:

Der Bundesärztekammerpräsident behauptet, er handele in Kongruenz mit dem Beschluss des Sonderärztetages. Das ist nicht wahr. Der Beschluss des Sonderärztetages sieht eindeutig vor, dass der Vorstand der Bundesärztekammer unter Beratung des Ausschusses für Gebührenordnung die neue GOÄ abschließend prüft und gegenüber dem BMG freigibt. Diese Beratung hat aber nicht stattgefunden. Der Ausschuss für Gebührenordnung wurde zeitgleich mit dem Vorstand der Bundesärztekammer am Freitag, Samstag und teilweise erst am Montag über den Sachstand der letzten Änderungen an der GOÄneu informiert. Er hat vor der Vorstandsitzung des Bundesärztekammervorstandes am 17. März nicht mehr getagt und konnte somit die über 700 Seiten Dateien und Texte nicht mehr prüfen und damit auch den Vorstand der Bundesärztekammer nicht beraten.

 Fünfte Behauptung:

Der Bundesärztekammerpräsident wird nicht müde zu behaupten, dass ohne diese neue GOÄ eine Bürgerversicherung wahrscheinlicher wäre. Das ist falsch. Wahr ist vielmehr, dass erst durch die Äußerung des Bundesärztekammerpräsidenten in der öffentlichen Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg am 7. Dezember 2015 die SPD das Thema GOÄ aufgenommen hat. Dort hat Kammerpräsident Montgomery ohne Not erklärt, dass das, was manche Kritiker der GOÄ machten, „brandgefährlich“, dadurch die Jahrhundertchance vertan“ und „der Bürgerversicherung der Weg geebnet“ sei. Dies hat die Bundestagsfraktion der SPD zum Anlass genommen, auf ihrer Klausurtagung einen Antrag zu verabschieden, der genau auf diese Äußerung Bezug nimmt. In diesem Antrag wird die Novellierung der GOÄ abgelehnt, erneut eine Bürgerversicherung gefordert und auf die Äußerungen Montgomerys – quasi als Kronzeugen – Bezug genommen: „Wir nehmen Herrn Montgomery beim Wort“, heißt es hierzu wörtlich in dem SPD-Antrag vielsagend.

Sechste Behauptung:

Die GOÄ neu sehe auch weiterhin Steigerungssätze vor. Dieses ist nur formal richtig. In Wahrheit gibt es nur wenige, klar umrissene, in nur wenigen Fällen abrechenbare und in der gesamten Bundesrepublik jährlich nur selten vorkommende Fälle, in denen auf den zweifachen Satz gesteigert werden könnte. Faktisch gibt es keine Steigerungssätze mehr. Die Multiplikatoren und die Steigerungssätze sind jedoch eine wichtige Voraussetzung für eine individuelle Rechnungsstellung, die gerade für einen freien Beruf charakteristisch ist.

Siebte Behauptung:

Die in der GOÄ neu vorgesehene gemeinsame Kommission (GEKO) sei nichts anderes als der jetzt schon bestehende Konsultationsausschuss. Das ist falsch. Die neue GEKO ist paritätisch besetzt und kann nur einstimmig beschließen. Analogziffern und Steigerungsgründe können in dieser Kommission von einer Seite leicht blockiert werden. Eine Weiterentwicklung der GOÄ mit diesem Gremium wird gegen die ökonomischen Interessen von privater Krankenversicherung und Beihilfe ausgesprochen schwierig werden. Im Unterschied zu heute jedoch können Analogziffern in der Zwischenzeit nicht mehr angesetzt werden.

Achte Behauptung:

Die neue Gebührenordnung sei betriebswirtschaftlich  kalkuliert. Das ist falsch. Jede Gebührenordnung, die wie in diesem Fall aus 2500 Gebührenordnungspositionen 4600 Gebührenordnungspositionen macht, die Legenden verändert, Zuschläge erfindet oder streicht, Pauschalierungen ansetzt, ehemals selbstständige Gebührenordnungspositionen in andere Gebührenordnungspositionen integriert und andere Veränderungen zulässt, ist in ihren Auswirkungen schwer bis überhaupt nicht zu beurteilen und schwer hochzurechnen. Jede Transkodierung einer solchen Gebührenordnung zurück in das alte Werk ist schwierig und fehleranfällig. Alte und neue Gebührenordnungspositionen zu vergleichen, wird nahezu unmöglich. Die Zusage einer Begrenzung auf eine 5,8-prozentige Steigerung des Gesamthonorars für die PKV führt in einer solchen Situation dazu, dass das gewünschte Ergebnis nur durch schwere Eingriffe in die kalkulatorische Systematik einer solchen Gebührenordnung zu erreichen ist. Dies führt notwendigerweise dazu, dass die Betriebswirtschaftlichkeit der Kalkulation der Gebührenordnung verloren gehen muss. Die neue Gebührenordnung ist in der vorliegenden Form zudem überhaupt nicht mehr betriebswirtschaftlich kalkuliert. Die Preise dürfen als freie Erfindungen, mit etwas mehr Wohlwollen als „normative Setzungen“ gelten. Damit ergibt sich keinerlei Unterschied zur Konstruktion der aktuell geltenden GOÄ, die bekanntermaßen ja auch keine Systematik enthält. Damit läuft ein Monitoring auf ein einfaches Drehen an Preisen und faktisch auf ein Budget hinaus

Neunte Behauptung:

Die Gebührenordnungssätze sind nicht unterschreitbar. Europäische Richtlinien und europäische Gesetzgebung lassen begründete Zweifel an dieser Aussage zu. Denn neben der europäischen Vorgabe gibt es auch bereits jetzt in der GOÄ-Vorlage Möglichkeiten, die Gebührensätze zu unterschreiten. So besteht ein Schutz für die seitherigen Billigtarife gegen eine Erhöhung auf den robusten Einfachsatz. Auch Modellversuche sind ggf. ein Einfallstor für Abwertungen der GOÄ-Ziffern.

Zehnte Behauptung:

Die Eingriffe durch den Paragraphenteil, die Änderung der Bundesärzteordnung und den Legenden und Bewertungsteil stellen keine wesentliche Änderung dar.

Wahr ist:

Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen GOÄ-Entwurf um eine Festbetragsgebührenordnung mit abschließendem Leistungskatalog, die keine betriebswirtschaftlich kalkulierte Grundlage hat und deren Bewertungen nicht weiter entwickelt werden können, da keine Datenstruktur und Bewertungssystematik zugrunde liegt. Die Bewertungen sind letzten Endes willkürlich. Die Eingriffe in den freien Beruf sind gravierend und verändern den freien Beruf des Arztes in unzulässiger Weise.

PM SpiFA

Rauchstopp bei Rheumapatienten erhöht Lebenserwartung

Manchester – Wie bereits verschiedene Studien gezeigt haben, fördert das Rauchen nicht nur die Entstehung rheumatischer Erkrankungen. Es beeinträchtigt darüber hinaus auch die Wirkung von Medikamenten und verschlimmert den Krankheitsverlauf bei Rheumabetroffenen. Britische Wissenschaftler haben nun ein weiteres Argument identifiziert, dass rauchende Rheumatiker zum Aufhören bewegen könnte. Sie konnten zeigen, dass Rheumapatienten, die das Rauchen aufgeben, ihr Risiko eines frühzeitigen Todes deutlich reduzieren.

Ziel der Wissenschaftler vom Zentrum für muskuloskeletale Forschung an der Universität von Manchester war es, den Zusammenhang zwischen dem Rauchen bzw. Nichtrauchen, der Raucherentwöhnung und der Mortalität bei Patienten mit rheumatoider Arthritis zu untersuchen.

In ihrer Studie analysierten sie anonymisierte Patientendaten aus dem „Clinical Practice Research Datalink“, einer britischen Datenbank, die elektronische Krankenunterlagen, einschließlich Informationen zu Krankenhauseinlieferungen und Totenscheinen, bereitstellt. Auch ob ein Patient raucht bzw. ob und wann er das Rauchen aufgegeben hat, geht aus den Krankenunterlagen hervor.

Die Forscher untersuchten die Daten von insgesamt 5677 Patienten, von denen 40 Prozent niemals geraucht hatten, 34 Prozent das Rauchen aufgegeben hatten und 26 Prozent Raucher gewesen waren. Im Vergleich zu den Nichtrauchern wiesen die Raucher ein fast doppelt so hohes Mortalitätsrisiko auf, sowohl im Hinblick auf die Gesamtmortalität als auch auf die Mortalität durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Lungenkrebs-Mortalität der Raucher im Vergleich zu den Nichtrauchern war 23-fach erhöht.

Bei den Patienten, die das Rauchen aufgegeben hatten, führte jedes rauchfreie Jahr zu einer deutlichen Verringerung des Mortalitätsrisikos, sodass ihre Gesamtmortalität schließlich ähnliche Werte zeigte wie bei den Nichtrauchern.

„Wir hoffen, dass Gesundheitsexperten und Rheumatologen diese Studie nutzen können, um mehr Patienten zur Raucherentwöhnung zu bewegen und die Zahl frühzeitiger Todesfälle zu reduzieren, insbesondere bei neu diagnostizierten Patienten mit rheumatoider Arthritis“, erklärt Prof. Deborah Symmons, Professorin für Rheumatologie und Muskuloskeletale Epidemiologie an der Universität von Manchester und eine der Studienautorinnen.

Die Studie mit dem Titel „Smoking-related mortality in patients with early rheumatoid arthritis – a retrospective cohort study using the Clinical Practice Research Datalink” wurde am 18. März 2016 online in der Fachzeitschrift Arthritis Care & Research veröffentlicht.

Quelle: University of Manchester

Mehr Orthopäden/Unfallchirurgen in Praxen und Kliniken

Berlin – 911 Ärztinnen und Ärzten haben 2015 erfolgreich die Weiterbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie abgeschlossen. Das entspricht einer Steigerung um knapp 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Bereich Orthopädie waren es elf Ärztinnen und Ärzte.

Insgesamt versorgten 2015 rund 14.300 Orthopäden beziehungsweise Orthopäden und Unfallchirurgen Patienten in Kliniken und Praxen (2014: rund 13.500). Ambulant tätig waren mehr als 6.800 von ihnen, davon rund 1.000 angestellt. Stationär tätig waren mehr als 6.700, davon circa 300 zusätzlich in einer Praxis. Das geht aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) für das Jahr 2015 hervor.

„Die Zahl der Ärzte steigt, aber der Bedarf steigt schneller.“ So fasste Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery die Entwicklung des Vorjahres zusammen. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte insgesamt stieg nach Angaben des BÄK-Präsidenten um 1,7 Prozent gegenüber 2014. Das entspricht einer Erhöhung auf rund 371.000 Ärzte bundesweit. Davon arbeiteten knapp 190.000 im Krankenhaus und etwa 150.000 ambulant. Die Zahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte wuchs um mehr als 3.000 auf rund 29.000 (+ 11,7 Prozent). Montgomery forderte, die Zahl der Medizinplätze um mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Denn die Zahl der Behandlungsfälle steige ambulant wie stationär. Dies wird nach Einschätzung der BÄK angesichts der alternden Bevölkerung so bleiben.

Mehr Zusatz-Weiterbildungen


Die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten mit Zusatz-Weiterbildungen hat sich 2015 gegenüber dem Vorjahr in einigen Bereichen nach oben entwickelt, in anderen nach unten. Die Zusatzbezeichnung Orthopädische Rheumatologie besaßen Ende 2015 genau 112 Ärztinnen und Ärzte (+ 6,7 Prozent), die Zusatzbezeichnung Spezielle Orthopädische Chirurgie 539 (+12,3 Prozent). Im Bereich Spezielle Unfallchirurgie waren es 1.954 Ärztinnen und Ärzte (+ 14,1 Prozent), im Bereich Sportmedizin 18.042 (- 0,5 Prozent).

Wie in den Jahren zuvor wanderten auch 2015 wieder etliche Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland zu, nämlich mehr als 3.500 (+ 7,4 Prozent). Insgesamt waren damit 42.600 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gemeldet. Der größte Zustrom kam aus Syrien (+ 493), gefolgt von Serbien, Rumänien, Russland, Bulgarien und Ägypten. Im selben Zeitraum verließen mehr als 2.000 Ärztinnen und Ärzte Deutschland.  Sabine Rieser

GOÄ-Novelle: Berufsverbände unterstützen einstimmig die Forderungen der Allianz deutscher Ärzteverbände!

Berlin, 18. April 2016 – Das Verbändetreffen, zum dem der  Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) am vergangen Freitag eingeladen hat, erbrachte ein eindeutiges Votum zum weiteren Umgang mit der Novellierung der GOÄ.

„34 Verbände sind unserer Einladung gefolgt und unterstützen einstimmig und vollumfänglich die Forderungen der Allianz deutscher Ärzteverbände zum weiteren Vorgehen in Sachen GOÄneu an.“ Das gab der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich, jetzt bekannt. „Darüber hinaus haben wir uns auf folgende Punkte einstimmig geeinigt:

In Ergänzung zu Punkt 11: Hierzu fordern wir die Einführung eines eigenständigen Kapitels für den hausärztlichen sowie den kinder- und jugendärztlichen Bereich.

Und: Die Verhandlungen zu einer neuen GOÄ stehen nicht unter Zeitdruck. Deshalb sind als Sofortmaßnahmen die Bewertungen der seitherigen GOÄ durch einen prozentualen Aufschlag zu erhöhen, um sie weiter angemessen privat liquidieren zu können.“

Für die Forderungen gestimmt haben:

Deutscher Hausärzteverband e.V.,

Ärztenetz in der Selbstzahlermedizin e.V.

Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.

Berufsverband Deutscher Neuroradiologen

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen

Berufsverband Deutscher Neuroradiologen e.V.

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

Berufsverband Niedergelassener Chirurgen e.V.

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.

Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V.

Berufsverband der Frauenärzte e.V.

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.V.

Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V.

Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V.

Berufsverband  für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V.

Bundesverband der Pneumologen e.V.

Bundesverband für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V.

Berufsverband der Rehabilitationsärzte Deutschlands e.V.

Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V.

Berufsverband der Deutschen Urologen e.V.

Bundesverband Ambulantes Operieren e.V.

Deutscher Facharztverband e.V.

Bundesverband der Belegärzte e.V.

Anästhesie-Netz-Deutschland e.V.

Deutscher Berufsverband der Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V.

Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.

Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V.

Berufsverband Deutscher Internisten e.V.

Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V.

Berufsverband Niedergelassener Gynäkologischer Onkologen in Deutschland e.V.

Berufsverband Deutscher Neurochirurgen e.V.

Akkreditierte Labore in der Medizin e.V

Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.

Der SpiFa hatte ursprünglich zu einem Treffen der Berufsverbände eingeladen, um mit ihnen die Leistungslegenden und -bewertungen, die die Bundesärztekammer bis 17. März 2016 vorlegen wollte, zu besprechen. Da die Unterlagen weiterhin nicht zur Verfügung stehen, tauschten sich die Berufsverbände über die aktuelle Sachlage mit o.g. Ergebnis aus.

 

Hier die Forderungen der Allianz:

GOÄ muss Chefsache sein

Anti-Korruptionsgesetz mit Korrekturen verabschiedet

Berlin – Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen am 14. April mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen. Verbesserungsvorschläge aus der Ärzteschaft wurden aufgenommen.

Nicht jede Praline hat Folgen

Das betonte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen, in einer Stellungnahme: „Kooperationen im Gesundheitswesen werden nicht mehr in der Weise unter den Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt, wie dies ursprünglich einmal vorgesehen war.“  Rudolf Henke, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Marburger Bunds, erklärte in der Bundestagsdebatte: „Wer glaubt, dass jetzt jeder Bleistift, jeder Kugelschreiber und jede Praline, die irgendjemand in der Praxis hinterlässt, zur Strafbarkeit führt, der irrt.“

Es handele sich auch nicht um ein „Sonderstrafrecht, das speziell eine Berufsgruppe treffen würde“. Welche Auswirkungen das neue Gesetz auf den Berufsalltag von Orthopäden und Unfallchirurgen haben kann, ist Thema mehrerer Veranstaltungen während der Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen vom 28. bis 30. April in Baden-Baden.

Keine Bezugnahme auf berufsrechtliche Pflichten mehr

Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wird ein neuer Paragraf 299 a ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er ermöglicht es, Bestechung und Bestechlichkeit für alle Heilberufe zu ahnden. Wer Vorteile annimmt oder fordert, kann zukünftig mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden. Gestrichen wurde zuletzt der Passus, der eine Strafbarkeit mit dem Bezug auf die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten gekoppelt hatte. Experten hatten gewarnt, dies könne zu Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung führen. Denn das ärztliche Berufsrecht sei von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt.

Eingefügt wurde ein Passus, der Korruption im Gesundheitswesen als sogenanntes Offizialdelikt und nicht wie ursprünglich vorgesehen als Antragsdelikt vorsieht. Entsprechende Taten müssen nun grundsätzlich im Verdachtsfall von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur auf einen Strafantrag hin.


Klarheit für gewünschte Kooperationen

Der CDU-Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak hatte in der Debatte im Bundestag betont, „dass wir klar abgrenzen wollen zwischen verbotener Korruption und der erlaubten, ja gewünschten Kooperation im Gesundheitswesen“. Man wolle „nichts unter Strafe stellen, was dem medizinischen Fortschritt dient“. Auch habe man den Verweis auf die Berufsausübungspflichten mit guten Gründen am Ende unterlassen: „Denn damit hätte man unter Umständen die Situation erfasst, dass ein Arzt sich etwa ein zu großes Praxisschild an die Tür hängt.“

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast rügte die Entkoppelung von berufsrechtlichen Vorgaben: „Mit Verlaub, Herr Luczak, mit etwas mehr Bemühen hätte man zum Beispiel Praxisschilder und andere Dinge von der Regelung ausnehmen können.“  Auch gebe es nun keinen umfassenden Schutz vor unsinnigen Behandlungen allein aus monetären Interessen; hier sei die Koalition „dem Lobbydruck erlegen“. Mehrere Fachleute hatten im Vorfeld der Abstimmung moniert, dass das Gesetz nun eher dem wirtschaftlichen Schutz von Wettbewerbern im Gesundheitswesen diene als dem von Patienten.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese betonte hingegen in der Debatte: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf nicht dadurch gefährdet werden, dass über ihm das Damoklesschwert des Korruptionsverdachts schwebt.“ Sein Fraktionskollege Dr. Edgar Franke ging auf die Kritik an den Gesetzesänderungen ein und stellte klar: „Ich glaube, es ist kein zahnloser Tiger, was uns vorliegt.“ Er selbst habe sich aber auch gewünscht, „dass im Strafgesetzbuch der Patientenschutz präziser gefasst worden wäre.“ Sabine Rieser

Neues Kooperationsprojekt erforscht Knorpelregenerierung

BERLIN – Arthrose ist weltweit die häufigste chronisch-degenerative Gelenkerkrankung. Eine wirksame Therapie zur Regeneration der Gelenke gibt es bislang nicht. Am Deutschen Rheuma-Forschungszentrum Berlin (DRFZ) und der Charité – Universitätsmedizin Berlin wurde deshalb nun ein neues Forschungsprojekt ins Leben gerufen. Dessen Ziel ist es, knorpelbildende Zellen umzuprogrammieren, um die Erkrankung künftig verhindern oder geschädigte Gelenke regenerieren zu können.

Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Arthrose. Durch den steten Abbau von Knorpel in den Gelenken wird in späten Stadien der Erkrankung häufig ein künstlicher Gelenkersatz notwendig. Damit ist Arthrose maßgeblich verantwortlich für die hohe Zahl von Gelenkimplantationen in Deutschland. Über die Ursachen der Krankheit ist wenig bekannt, eine Therapie zum Wiederaufbau des Knorpels fehlt bislang. Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten jetzt darauf hin, dass Überbeanspruchung Stressreaktionen in den Chondrozyten, den Knorpelzellen, hervorruft und so Arthrose auslöst.

Mit einem neuen Forschungsprojekt soll nun erstmals durch Umprogrammierung von Chondrozyten die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer natürlichen Regenerationsfähigkeit erreicht werden. Bisher standen vor allem die Verbesserung der Endoprothetik und die Entwicklung von Knorpelersatz, zum Beispiel durch Tissue-Engineering, im Zentrum der Arthroseforschung.

Der neue Forschungsansatz hat zum Ziel, die Regulationsmechanismen und Signale zu identifizieren, die knorpelbildende Zellen steuern. Über gezielte Eingriffe in diese Schaltkreise sollen Chondrozyten so beeinflusst werden, dass sie in den betroffenen Gelenken langfristig funktionsfähigen Knorpel aufbauen. Prof. Dr. Max Löhning, der das Projekt am neuen Pitzer-Labor Arthroseforschung des DRFZ leitet, wurde durch seine Arbeiten zur Steuerung und Umprogrammierung von Zellen international bekannt.

Das Pitzer-Labor Arthroseforschung wurde Anfang April feierlich eröffnet. Das gemeinsame Forschungsprojekt von DRFZ und Charité wird über fünf Jahre mit 3,5 Millionen Euro von der gemeinnützigen Willy Robert Pitzer Stiftung gefördert.

Bild:
Die feierliche Eröffnung des neuen Labors für Arthroseforschung fand am 4. April am Deutschen Rheuma-Forschungszentrum in Berlin statt. (Quelle: DRFZ)

GOÄ muss Chefsache sein – Forderung der Allianz

Berlin, Der Präsident der Bundesärztekammer sollte die GOÄ zu seiner Chefsache machen und zeigen, dass er Führung und Verantwortung übernimmt.

Die Berufs- und Fachgesellschaften müssen über die Vorlage vollständig informiert werden, die zur Ablehnung durch den Vorstand der BÄK geführt hat.

Die Forderungen der Allianz im Wortlaut:

  1. Die Verhandlungen müssen von einer Verhandlungskommission geführt werden, die bei Gebührenordnungen über die notwendige Fachkenntnis verfügt.
  2. Die Abteilung der Bundesärztekammer, die sich mit der Gebührenordnung beschäftigt, muss personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie auch im Verhältnis zum Verhandlungspartner dieser Aufgabe gewachsen ist. Sie kann sich externer Experten bedienen.
  3. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften sind in die Verhandlungen einzubeziehen. Dazu müssen Gremien eingeführt werden, in denen regelmäßig und umfassend über den Stand der Verhandlungen unterrichtet wird. In die zur Bewertung notwendigen Simulationsberechnungen werden sie einbezogen.
  4. Es gibt keine Notwendigkeit, den Paragraphenteil der seitherigen GOÄ sowie die Bundesärzteordnung zu ändern. Die Weiterentwicklung der GOÄ soll in einer Gebührenordnungskommission an der BÄK erfolgen, die dazu auch Vertreter der PKV und der Beihilfe zur Beratung hinzuziehen kann.
  5. Die Leistungslegenden und -bewertungen müssen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen des Jahres 2016 entsprechen. Hierfür ist ein geeignetes Anhörungs- und Informationsverfahren mit den Fachgesellschaften sowie Berufsverbänden zu etablieren.
  6. Die Leistungsbewertungen müssen betriebswirtschaftlich kalkuliert und im Sinne einer grundsätzlichen Systematik weiterentwicklungsfähig ausgestaltet werden.
  7. Die Steigerungssätze müssen grundsätzlich und generell zur Verfügung stehen, um die Rechnung individuell anzupassen.
  8. Die Bildung von Analogziffern ist erlaubt. In der Gebührenordnungskommission können sie unter Berücksichtigung der Punkte 5, 6 und 7 als neue Ziffern in die GOÄ übernommen werden.
  9. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen sich in der GOÄ wiederfinden.
  10. Das Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen darf durch die GOÄ nicht behindert werden.
  11. Die neue GOÄ soll die hausärztlichen Leistungen besser als bisher abbilden.
  12. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften können Änderungen der GOÄ der Gebührenordnungskommission vorschlagen, die diese zu bearbeiten und abschließend zu bewerten hat.“

Die jüngsten Äußerungen Montgomerys, denen zufolge Änderungen im Paragrafen- und Gesetzesteil nicht in Frage stünde, will die Allianz so nicht stehen lassen. Die Ablehnung der GOÄ durch den Vorstand der BÄK betreffe nicht nur die Legenden und Bewertungen, sondern „auch die Neuformulierung des Paragraphenteils und der Bundesärzteordnung, weil die Vorgaben der Beschlussfassung des Sonderärztetages nicht erfüllt worden sind“.

Zu den Mitgliedern der Allianz der Ärzteverbände gehören der Bundesverband der Ärztegenossenschaften, der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI), die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), der Hartmannbund, MEDI Deutschland, der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und der NAV-Virchow-Bund.

Rückläufige Gewinne, große Unzufriedenheit in Praxen

BERLIN – Die wirtschaftliche Lage der Praxen von Orthopäden und Chirurgen war in den Jahren 2010 bis 2013 alles andere als rosig. In diesem Zeitraum sanken die Einnahmen orthopädischer Praxen um 1,9 Prozent, die Aufwendungen stiegen um 0,9 Prozent. Dies führte 2013 zu einem um 5,1 Prozent geringeren Jahresüberschuss (175.600 Euro) als 2010. Auf die Frage „Wie bewerten Sie Ihre Situation als Vertragsarzt insgesamt?“ antworteten 2014 denn auch nur 41 Prozent der niedergelassenen Orthopädinnen und Orthopäden mit „sehr gut“ oder „gut“. Damit liegen sie in der Zufriedenheitsskala von 27 Facharztgruppen ganz am Ende. Von allen Vertragsärztinnen und -ärzten zusammen waren 65 Prozent mit ihrer Situation „sehr zufrieden“ beziehungsweise „zufrieden“.

Die Einnahmen chirurgischer Praxen sanken zwischen 2010 und 2013 um 0,7 Prozent, die Aufwendungen stiegen um ein Prozent. Dies führte 2013 zu einem um 2,9 Prozent geringeren Jahresüberschuss (156.300 Euro) als 2010. Unter den niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen beurteilten ebenfalls nur 48 Prozent ihre Situation als Vertragsarzt mit „sehr gut“ oder „gut“. Unzufriedener waren nur noch Neurologen, Fachärzte für Physikalische und rehabilitative Medizin und Orthopäden.

Orthopäden und Chirurgen investierten mehr als andere

Das geht aus dem Jahresbericht 2014 des Praxis-Panels hervor, den das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) gerade vorgelegt hat. Es ist das fünfte Panel des Zi. Dafür füllen bislang rund 5.000 Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Steuerberater regelmäßig umfangreiche Unterlagen aus. „Die wirtschaftliche Lage in den Praxen hat sich zwischen den Jahren 2010 und 2013 merklich verschlechtert“, heißt es in der Gesamtauswertung. „Während die Jahresüberschüsse in den Praxen inflationsbereinigt zurückgingen, stiegen die Betriebskosten stärker als die Verbraucherpreise (Inflationsrate).“ Eine Folge seien deutlich reduzierte Investitionsausgaben. In den Jahren 2011 und 2012 wurde die Honorarentwicklung allerdings vom Gesetzgeber auch strikt budgetiert.

Im Vergleich zu anderen Facharztgruppen blieben die Investitionen in orthopädischen und chirurgischen Praxen hoch. Allerdings sind solche Vergleiche schwierig, sowohl zwischen einzelnen Jahren als auch zwischen einzelnen Facharztgruppen, wie das Zi einräumt. Grund ist, dass „in einigen Jahren, in denen zum Beispiel Geräte ersetzt oder neu angeschafft worden sind, sehr hohe Investitionen zu beobachten sind; in anderen Jahren hingegen nur geringe oder gar keine“.

Ein Beispiel: Im Jahr 2013 investierten Einzelpraxen durchschnittlich 7.200 Euro je Arzt, Gemeinschaftspraxen 12.000 Euro. In der Facharztgruppierung, zu der das ZI Orthopäden und Chirurgen zählt, wurden hingegen durchschnittlich 15.500 Euro je Arzt in Einzelpraxen und 30.500 Euro je Arzt in Gemeinschaftspraxen investiert. Aus einer weiteren Feinanalyse schließt das Zi: „So kann man am Beispiel der Chirurgen und Orthopäden sehen, dass Gemeinschaftspraxen ihre Gewinneffizienz durch die gemeinsame Nutzung von materiellen sowie personellen Ressourcen steigern können. Dennoch stellt die Anschaffung teurer technischer Geräte eine finanzielle Hürde für Praxen dar.“

Einnahmen und Gewinne lagen über dem Fachgruppendurchschnitt

Insgesamt lagen Einnahmen und Gewinne in orthopädischen und chirurgischen Praxen über dem Durchschnitt aller Facharztgruppen. Der durchschnittliche Jahresüberschuss (Gesamteinnahmen minus Gesamtbetriebskosten) betrug 2013 rund 145.000 Euro je Praxisinhaber. Bei Orthopäden waren es mehr als 175.000 Euro, bei Chirurgen 156.000 Euro. Das Zi weist aber darauf hin, dass der Jahresüberschuss aus der Tätigkeit für gesetzlich krankenversicherte Patienten nicht einfach zu ermitteln ist. Vielfach würden Praxen durch privatärztliche Tätigkeiten subventioniert.

Erhebliche Privateinnahmen in den Praxen

So sind 30 Prozent der Einnahmen orthopädischer Praxen Privateinnahmen, obwohl 88 Prozent der Patienten dort gesetzlich krankenversichert sind. In chirurgischen Praxen sind 18 Prozent der Einkünfte Privateinnahmen, dort sind 81 Prozent der Patienten gesetzlich krankenversichert. Das Zi unterscheidet bei diesen Angaben aber nicht zwischen Privatpatienten und gesetzlich krankenversicherten Patienten, die beispielsweise Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Anspruch nehmen.

Nur ein Prozent der Einkünfte orthopädischer Praxen stammt aus der Behandlung von Patienten, die zulasten der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung versorgt werden. Bei chirurgischen Praxen liegt dieser Wert bei neun Prozent. Beide Facharztgruppen kommen zudem auf eine Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden (Orthopäden: durchschnittlich 52, Chirurgen: durchschnittlich 53). Der Fachgruppenschnitt beträgt 49 Stunden.

Die Steigerungen in einzelnen Kostenbereichen fallen sehr unterschiedlich aus. Den stärksten Anstieg über alle Fachgruppen verzeichneten Aufwendungen für Personal (+ 16,8 Prozent), Wartung/ Instandhaltung (+ 11,5 Prozent), Material/ Labor (+ 6 Prozent). Rückläufig waren die Kosten aufgrund von Fremdkapitalzinsen (- 27,9 Prozent), Abschreibungen (- 12,8 Prozent), Leasing/ Gerätemieten (- 6 Prozent).

Höhere Gewinne operierender Kolleginnen und Kollegen

Wie bereits in den letzten Zi-Praxis-Panels nachweisbar, haben auch im Zeitraum von 2010 bis 2013 tendenziell operierende Fachärztinnen und Fachärzte deutlich höhere Einnahmen erzielt als ihre konservativ tätigen Kollegen. Allerdings sind ihre Kosten auch höher. „In sechs Fachgebieten überwiegen die höheren Einnahmen bei operativer Tätigkeit die höheren Aufwendungen, so dass durchschnittlich um 19.000 bis 139.000 Euro höhere Überschüsse erzielt werden“, so die Ergebnisse des Panels. Eine Ausnahme seien lediglich „mittlere Operateure“ im Fach Orthopädie. Für eine Feinauswertung nach konservativ tätigen Ärzten, kleinen, mittleren und großen Operateuren hat das Zi bestimmte Facharztgruppen auf der Basis ihrer abgerechneten Leistungen unterteilt und genauer analysiert. Danach erzielten konservativ tätige Orthopäden einen Jahresüberschuss je Praxisinhaber von 72 Euro pro Stunde, Orthopäden der Kategorie „großer Operateur“ dagegen von 86 Euro pro Stunde.

Auch mit der Frage, ob Praxen mit angestellten Ärzten effizienter sind, hat sich das Zi erstmals befasst. Die Antwort laute „ja und nein“, kommentierte Dr. med. Andreas Gassen das Ergebnis. Der Vorstandsvorsitzende des Zi und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betonte: „Es ist zwar richtig, dass die meisten Praxen mit angestellten Ärzten höhere Überschüsse erwirtschaften. Dies geschieht aber nicht wegen der Anstellung der Ärzte, sondern aufgrund einer besonderen Spezialisierung dieser Praxen.“

Hier im Anhang : Auszüge aus dem ZIPP Jahresbericht 2014 mit freundlicher Genehmigung!