Berlin – „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps ist es für Bürger, aber auch für Ärzte nicht einfach, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden.“ Darauf hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ende April bei der Vorstellung der Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ hingewiesen. „Nötig sind klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Patienten, medizinisches Personal und App-Hersteller“, so Gröhe. Gleichzeitig müsse man aber dafür sorgen, dass „Produkte, die einen wirklichen Nutzen für Patienten bringen, schnell in die Versorgung gelangen“.
Nur wenige Apps mit diagnostischem oder therapeutischem Nutzen
Die mehr als 300 Seiten umfassende Studie des „Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik“ bietet eine Bestandsaufnahme zu Gesundheits-Apps, zu ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und zu möglichen Handlungsempfehlungen. Die Autoren stellen unter anderem heraus, dass Produkte mit diagnostischem oder therapeutischem Anspruch eher selten sind. Umfassende Belege für den Nutzen medizinischer Apps fehlten häufig. Hier sei mehr Evidenz notwendig. Außerdem müsse die Diskussion über ethische und datenschutzrechtliche Aspekte der Anwendung vertieft werden. „Auch professionelle Nutzer benötigen Orientierung“, so ein weiterer Hinweis. Leitlinien oder Empfehlungen für Ärzte, Krankenkassen und andere könnten helfen.
Sinnvolle Apps können die Krankenkassen erstatten
Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach dem E-Health-Gesetz digitale Anwendungen, die die Versorgung verbessern, auch von den Krankenkassen erstattet werden sollen. Über den Innovationsfonds können zudem Projekte und Forschungsvorhaben gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung bieten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe zudem für App-Entwickler bereits eine Orientierungshilfe für die Zulassung von „Medical Apps“ vorgelegt. Auf europäischer Ebene wird gerade an einem „Code of Conduct“ gearbeitet, der Entwickler von Gesundheits-Apps in Bezug auf Qualität und Datenschutz zu bestimmten Standards verpflichten soll.
Auch der Bundesjustizminister nutzt Wearables
Darüber hatte im Februar Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) informiert. Gemeinsam mit dem Bundesverband Informationswirtschaft hatte sein Ministerium aus Anlass des „Safer Internat Day“ eine Tagung zum Thema Gesundheits-Apps und Wearables (Oberbegriff für Computertechnologien, die man am Körper trägt, beispielsweise intelligente Armbänder) veranstaltet. Solche Angebote würden, darin waren sich alle Referenten einig, immer häufiger genutzt. Maas erklärte damals, er nutze Wearables ebenfalls, während des Sports. Die Möglichkeiten seien groß, aber es gebe auch viele Fragen, die geklärt werden müssten. Deshalb sei das Thema für Verbraucherinnen und Verbraucher außerordentlich aktuell. Kurz zuvor hatte sich die Stiftung Warentest kritisch mit dem Angebot an Fitness-Armbändern auseinandergesetzt. Sabine Rieser
Links:
https://www.test.de/Fitnessarmbaender-Nur-zwei-von-zwoelf-sind-gut-4957497-0/ (kostenpflichtiger Download)
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/A/App-Studie/CHARISMHA_Kurzfassung_V.01.3-20160424.pdf