Archiv für den Monat: Januar 2016

Der BVOU-Vorstand im Gespräch: Dr. Johannes Flechtenmacher

Dr. Johannes Flechtenmacher, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Präsident des BVOU, spricht im Videointerview über seine Aufgaben als Präsident des Berufsverbandes, die Möglichkeiten des BVOU als Interessenvertretung seiner Mitglieder und die aktuellen Herausforderungen in Orthopädie und Unfallchirurgie.

Weitere Informationen zum Vorstand des BVOU finden Sie hier.

Forscher entwickelt virtuelles Verfahren zur Prävention von Achillessehnenrupturen

FRANKFURT AM MAIN – Eine gesunde Lebensweise und regelmäßige sportliche Betätigung liegen heute immer mehr im Trend. Mit der Zahl der Sportbegeisterten steigt allerdings auch die Zahl der Sportverletzungen und Überlastungsschäden, beispielsweise der Achillessehnenruptur. Mögliche Ursachen sind eine ungleichmäßige Belastung der Achillessehne durch schräge Fußhaltung, aber auch eine zu hohe gleichmäßige Belastung. Ein Frankfurter Forscher hat nun ein virtuelles Verfahren entwickelt, das die Belastung der Achillessehne unter verschiedenen Bedingungen simuliert und Schwachstellen erkennt.

Dr. Majid Kardeh vom Fachbereich Informatik und Ingenieurswissenschaften der Frankfurt University of Applied Sciences (UAS) entwickelte das Verfahren im Rahmen seiner Dissertation. Diese trägt den Titel „Methode zur Beurteilung des Achillessehnenruptur-Risikos auf Basis bildgebender Verfahren und der Finite Elemente-Methode“. Die Arbeit wurde in enger Kooperation mit Prof. Dr. Thomas J. Vogl vom Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Goethe-Universität Frankfurt am Main verfasst. Die radiologischen Aufgaben beinhalteten insbesondere die Entwicklung und Analyse spezifischer Magnetresonanztomographie-Sequenzen zur Bildgebung.

Der Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften der Frankfurt UAS ist gegenwärtig in das Forschungsförderungsprogramm LOEWE (Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz) und hierbei in den Schwerpunkt „Präventive Biomechanik – PräBionik“ eingebunden. Kardeh entwickelte innerhalb dieses Schwerpunktes eine Methode, welche die Interaktion von Fuß, Schuh und Untergrund simuliert. Gleichzeitig zeigt sie die Belastungen der jeweiligen Weichgewebe im Fuß auf. Mit Hilfe dieser Methode untersuchte Kardeh die besonderen Anforderungen an die Achillessehne bei verschiedenen Fußstellungen. Dabei wurden auch unterschiedliche Konstellationen der drei Parameter Fuß, Schuh und Untergrund überprüft.

Das virtuelle Verfahren ermöglicht die genaue Darstellung der inneren Belastung der Achillessehne in verschiedenen Szenarien. Die Beine von Versuchsteilnehmern wurden mittels des Magnetresonanztomographie-Verfahrens digitalisiert und die mechanischen Eigenschaften des Weichgewebes durch Versuche, die das hyperelastische Verhalten von Materialien ermitteln, identifiziert. In Kombination mit Laufanalysen konnten mittels eines Mehrkörpersystems, das die Berechnung der Bewegung verschiedener Körper in einem System ermöglicht, die erforderlichen Muskelkräfte für das virtuelle Modell ermittelt werden.

Kardeh kommt zu dem Ergebnis, dass die größte Spannung und Dehnung der Achillessehne beim Laufen in neutraler Fußhaltung im Bereich der Achillessehnentaille besteht. Diese Stelle wird auch als „kritische Stelle“ bezeichnet, da 80 Prozent aller Achillessehnenrisse in diesem Bereich auftreten. Bei einer ungleichmäßigen bzw. asymmetrischen Belastung der Achillessehne ist je nach Art der Asymmetrie der innere – bei einer Eversion – oder der äußere – bei einer Inversion – Teil der Sehne stärker gefährdet. Bei einer Inversion ist das Risiko für eine Ruptur insgesamt höher als bei einer Eversion.

„Unter Berücksichtigung von Majid Kardehs Erkenntnissen können künftig vorbeugende Maßnahmen bei der Entwicklung von Schuhen getroffen werden, die dem Risiko einer Achillessehnenruptur entgegenwirken“, ordnet der Betreuer Prof. Dr.-Ing. Gerhard Silber von der Frankfurt UAS die Bedeutung der Dissertation ein. „Das Potenzial des genutzten Verfahrens liegt in der Entwicklung und Optimierung von Schuhen am Computer, die sowohl im Komfort als auch im Schutz besonders gefährdeter Muskeln und Sehnen verbessert werden können.“

Bild:
Spannungsverteilung der Achillessehne beim Laufen in der Abdruckphase (beschuht (links) und barfuß (rechts), Darstellung ohne Fettgewebe). (Quelle: Dr. Majid Kardeh/University of Applied Sciences Frankfurt)

DKOU 2015 und 2016 – Die Kongresspräsidenten des BVOU im Gespräch

Im Video sprechen die BVOU-Kongresspräsidenten des DKOU 2015, Dr. Hans-Jürgen Hesselschwerdt, und des DKOU 2016, Dr. Manfred Neubert, über den erfolgreichen Kongress im letzten Jahr und geben einen Ausblick auf den DKOU 2016, der sich unter dem Motto „Zurück in die Zukunft“ dem Spannungsfeld zwischen Tradition und Moderne in der Orthopädie und Unfallchirurgie widmen wird.

Dame mit Rollator

Auf vier Rollen

Noch nie wurden von Ärzten so viele Rollatoren verordnet. – 500.000 pro Jahr.

Im großen Ratgeber erklärt u.a. Dr. Stefan Middeldorf, Chefarzt der Reha-Klinik in Bad Staffelstein und Mitglied im Berufsverband Orthopädie und Unfallchirurgie, wann ein Rollator nötig ist.

Text: Sonja Baulig – Illustrationen Pietari Posti

Mit freundlicher Genehmigung des Plus Magazin / Frau im Leben Dezember Ausgabe 2015 Seiten 75 ff

 

Statement des Präsidenten: Sonderärztetag – GOÄ Reform

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 23. Januar 2016 wird in Berlin ein von drei Ärztekammern erzwungener, außerordentlicher Deutscher Ärztetag stattfinden. Bei dieser Veranstaltung wird die seit 2011 verhandelte GOÄ-Novellierung beraten werden. Die Delegiertenversammlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Brandenburgische Ärztekammer und die Ärztekammer Berlin haben diesen außerordentlichen Deutschen Ärztetag gegen den Willen der BÄK durchgesetzt. Leider wird die Veranstaltung zeitgleich zu unserer Vorstandssitzung stattfinden.

Viele Kenner der ärztlichen Selbstverwaltung glauben, dass die Art und Weise wie dieser außerordentliche Deutsche Ärztetag zustande gekommen ist, als fundamentale Kritik an der BÄK zu werten ist und sie nachhaltig schwächen wird. Sie sind sogar der Ansicht, dass die Diskussionen beim außerordentlichen Deutschen Ärztetag und die daraus resultierenden Konsequenzen möglicherweise über die Existenzberechtigung der BÄK entscheiden werden. Manche sehen sogar eine Zeitenwende bei den Entscheidungsstrukturen gekommen – weg von einer reinen Vorstandsherrschaft hin zu mehr Eingriffsmöglichkeiten durch die Ärzteschaft.

Egal, ob man diese Sichtweise teilt, sie für richtig oder falsch hält, man kann den öffentlichen Eindruck, der durch diese Vorgehensweise entstanden ist, nicht kleinreden. Es gibt in allen Fraktionen des Parlaments, insbesondere aber in der SPD und bei Bündnis90/Die Grünen Politiker, die die Daseinsberechtigung der ärztlichen Selbstverwaltung grundsätzlich in Frage stellen. Trotzdem muss eine kollegiale Diskussion möglich sein, die nicht als Angriff auf die ärztliche Selbstverwaltung gewertet wird. Die GOÄ ist schließlich im Interesse aller Ärztinnen und Ärzte.

Die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherung verhandeln seit vier Jahren über einen gemeinsamen Novellierungsentwurf. In der Sache sind die von den Kritikern vorgetragenen Argumente weitgehend stichhaltig. Die Ärzteschaft ist bisher nicht über die geheimen Verhandlungen informiert worden. Offiziell kennt niemand den ausgehandelten GOÄ außer den Verhandlungsführern. Allerdings geben viele an, Teilbereiche zu kennen. Die Kritik entzündet sich an der Intransparenz des Diskussionsprozesses, der handwerklichen Umsetzung, der mangelnden Kommunikation mit den Berufsverbänden und vor allem an dem sogenannte „Paragraphenteil“.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SPIFA) hat und wird, mit Unterstützung des BVOU, sachgerecht und ohne Polemik zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung nehmen. Dass diese Stellungnahme die Position der BÄK möglicherweise gefährdet, ist den Verantwortlichen des SPIFA bewusst. Eine Schwächung der Ärztekammer per se wird von uns nicht gewünscht. Allerdings ist die Novellierung der GÖA zu wichtig für den freien Beruf des Arztes, als dass hier die Chance auf eine moderne GÖA vertan werden kann. Die GOÄ ist seit 1982 nur in Teilbereichen aktualisiert worden, zuletzt 1996. Die derzeit geltende Version bildet die Medizin also nur auf dem Stand der 1980ziger Jahre ab. Eine moderne Gebührenordnung ist mehr als überfällig. Medizinische Leistungen sollen durch keinerlei Tricks budgetiert oder reduziert, zu festen betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisen angemessen vergütet werden und zwar im stationären sowie im ambulanten Sektor.

Anzumerken ist noch, dass in der BÄK die angestellten Ärztinnen und Ärzte traditionell dominieren. 60 Prozent der Vorstandsmitglieder sind angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Niedergelassenen haben zwar in den einzelnen Kammern das Übergewicht, setzen sich aber oft wegen ihrer Zerstrittenheit nicht durch. Leider ist vielen angestellten Kolleginnen und Kollegen die Wichtigkeit der GOÄ nicht bewusst, weil sie die Abrechnungen nicht selbst vornehmen, sondern die Klinik, für die sie arbeiten. Der SPIFA wird versuchen, gerade diese Kolleginnen und Kollegen genauer über die Bedeutung der GÖA für den freien Beruf des Arztes zu informieren.

Der BVOU engagiert sich seit langem für die Novellierung der GOÄ, nicht erst in den zurückliegenden Wochen, in denen die Wellen hochgeschlagen sind. Wir tun dies inhaltlich, strukturell und berufspolitisch, vor und hinter den Kulissen. Wir tragen die Vorgehensweise des SPIFA in dieser Angelegenheit ausdrücklich mit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Johannes Flechtenmacher

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KBV – Anhang 2 des EBM wird zum 1. April 2016 aktualisiert

Laut KBV Praxisnachrichten vom 14.01.2016 wird der Anhang 2 des EBM zum 1. April 2016 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. Bis dahin wird weiterin mit der  Version 2015 verschlüsselt.

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information passt jährlich den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) an die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für die stationäre und ambulante Versorgung an. Der Anhang 2 des EBM ist das Verzeichnis über die Zuordnung der Operationen und Prozeduren aus dem OPS zu den Leistungen der EBM-Kapitel 31 (Ambulante Operationen) und 36 (Belegärztliche Operationen).

Quelle: KBV

Die neue App der Deutschen Rheuma-Liga ist ein Alltagsbegleiter mit Bewegungs- und Entspannungsangeboten

Bonn 14.1.2016. Die Deutsche Rheuma-Liga hat die App „Rheuma-Auszeit“ entwickelt. Es ist ein von Experten zusammengestellter Alltagsbegleiter für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen. Sie bietet Bewegungsanleitungen und praktische Empfehlungen zur Bewältigung von rheumatischen Schmerzen. Alle Übungen liegen als Audio-Dateien vor. Bewegungsübungen werden zusätzlich durch Fotos veranschaulicht. Die App ist kostenlos für iOS und Android erhältlich. Aktion Mensch hat das Projekt als Teil der Kampagne „Selbstbestimmt leben, Gesellschaft verändern“ gefördert.

Zum Thema Gesundheit und auch speziell zu Rheuma gibt es zwar bereits zahlreiche Angebote. In der Regel bieten diese jedoch Unterstützung bei der Dokumentation von Krankendaten, zum Beispiel ein Schmerztagebuch oder ein Medikamenten-Management. „Unsere App zielt jedoch darauf ab, Betroffene im Alltag und im Umgang mit dem Rheumaschmerz zu unterstützen. Jederzeit abrufbar dient die App wie ein Erste-Hilfe-Kasten und alltäglicher Begleiter“, unterstreicht Prof. Erika Gromnica-Ihle, Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga.

Heute die Selbstmassage für den schmerzenden Nackenbereich testen, morgen nach einem stressigen Tag mit Entspannungsmusik auf eine Traumreise gehen. All das ist möglich mit der neuen App der Rheuma-Liga. Der Nutzer wählt einen Bereich und die dazugehörige Hördatei (Audiofile). Eine Stimme führt ihn dann zum Beispiel durch die Bewegungsübungen oder gibt Anweisungen für ein Wechselbad für Arme und Beine. Ergänzende Texte informieren über die Rheuma-Liga und verlinken auf deren Angebote.

An der Planung und Entwicklung dieses innovativen Angebotes waren erfahrene Betroffene sowie Profis beteiligt. Die fachliche Beratung, Gestaltung und Programmierung übernahm die Firma Welldoo, Berlin.

Über die Deutsche Rheuma-Liga

Die Deutsche Rheuma-Liga ist mit aktuell 290.000 Mitgliedern die größte deutsche Selbsthilfeorganisation im Gesundheitsbereich. Der Verband informiert und berät Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Die Rheuma-Liga bietet Menschen mit rheumatischen Erkrankungen Rat und praktische Hilfen wie zum Beispiel Funktionstraining, unterstützt aber auch Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen und tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein. Die Rheuma-Liga finanziert ihre Arbeit vorrangig durch Mitgliedsbeiträge, Förderungen der Kranken- und Rentenversicherer, Projektmittel und Spenden.

Ansprechpartner für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung:

Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.

Maximilianstr. 14

D-53111 Bonn

Susanne Walia | Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 (0) 228 76 60 6 – 11

E-Mail: bv.walia@rheuma-liga.de

Julia Bidder | mobil-Chefredaktion

Telefon: +49 (0) 228 76 60 6 – 23

E-Mail: bv.bidder@rheuma-liga.de

Eva-Maria Käter | Bildmaterial und Internet

Telefon: +49 (0) 228 76 60 6 – 27

E-Mail: bv.kaeter@rheuma-liga.de

 

 

Terminservicestellen für Facharzttermine starten ab 23. Januar

Berlin – Laut dem Mitte 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, regionale Terminservicestellen (TSS) zur Vermittlung von Facharztterminen für gesetzlich krankenversicherte Patienten einzurichten. Dank der neuen Servicestellen sollen lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt bald der Vergangenheit angehören. Nach langen Debatten über den Sinn und die Notwendigkeit solcher zentraler Terminvergabestellen, werden diese wie geplant zum 23. Januar – bzw. am darauffolgenden Montag, den 25. Januar – ihre Arbeit aufnehmen.

Mitte Dezember haben sich die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die Eckpunkte des neuen Terminservice der KVen geeinigt. In der Anlage zum Bundesmantelvertrag für Ärzte heißt es, dass die TSS als „zusätzliche Maßnahme zur Sicherstellung der angemessenen und zeitnahen Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung“ dienen sollen.

Eckpunkte des neuen Terminservice

Patienten mit einer dringlichen Überweisung, die selbst keinen Facharzt bzw. freien Termin finden konnten, können sich künftig an die TSS wenden. Die Vergabestellen müssen dem Patienten innerhalb einer Woche einen Termin vorgeschlagen, der spätestens vier Wochen nach Bekanntwerden des Vermittlungswunsches liegt. Der Versicherte hat dabei keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Arzt.

Festgelegt ist lediglich, dass sich der behandelnde Facharzt in zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Patienten befinden muss. Ein vermittelter Facharzt muß laut der Vereinbarung von KBV und GKV bei allgemeiner fachärztlicher Versorgung (z.B. Orthopäden) in Reichweite des nächstgelegenen Facharztes plus 30 Minuten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) befinden. Spezialisierte Fachärzte (z. B. Kinder- und Jugendpsychiater, Fachinternisten oder Radiologen) können bis zu 60 Minuten vom Wohnort des Patienten entfernt sein. Kann ein Patient den vermittelten Termin nicht wahrnehmen, so kann er maximal einen Ausweichtermin verlangen.

Vom Terminservice ausgenommen sind Bagatellerkrankungen, Routineuntersuchungen und Vorsorgetermine. Um diese Fälle von den Überweisungen mit dringlichem Behandlungsbedarf unterscheiden zu können, sollen letztere vom überweisenden Arzt mit einer zwölfstelligen Codenummer versehen werden. Die Nummern bekommt der Arzt von seiner KV auf Klebeetiketten zur Verfügung gestellt. Langfristig soll der Code direkt aus dem Praxisverwaltungssystem auf die Überweisung gedruckt werden können.

Sollte die TSS keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, muss sie dem Patienten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln. Hierzu sind die KVen aufgefordert, mit den Krankenhäusern auf eigene Kosten entsprechende Behandlungsverträge zu schließen, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Umsetzung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Wie die 16 KVen die Vorgaben des Gesetzgebers zur Einrichtung der TSS im Einzelnen umsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen. Dies betrifft auch die Anzahl an Terminen, welche die niedergelassenen Fachärzte den Terminvergabestellen melden müssen. Hierbei verfahren die KVen größtenteils nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und geben im Höchstfall Richtwerte vor. Bei der KV Berlin beträgt dieser Richtwert beispielsweise zwei Termine pro Arzt und Monat.

Problematisch könnte es werden, wenn nicht genügend Fachärzte freiwillig ihre freien Terminkontingente angeben. Für diesen Fall seien von einigen KVen, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, bereits Satzungsänderungen vorbereitet worden, mit denen eine Beteiligung an dem Vergabesystem zur Not auch zur Pflicht gemacht werden könnte, berichtet die Frankfurter Allgemeine. Eine Alternative zu dieser Vorgehensweise wäre die Schaffung von Anreizen für teilnehmende Haus- und Fachärzte. In Sachsen beispielsweise, wo ein zentrales Terminvermittlungssystem bereits Ende 2014 auf eigene Initiative eingerichtet wurde, erhalten teilnehmende Mediziner einen Honorarzuschlag.

Bei der technischen Umsetzung der Terminvergabe werden die KVen durch die KV Telematik GmbH unterstützt, die im Auftrag der KBV einen eTerminservice entwickelt hat. Dieser besteht aus einer Webanwendung mit möglicher Schnittstelle zum Praxis-Terminmanagement. Fachärzte können ihre freien Termine über ein Online-Portal angeben oder alternativ auch per E-Mail oder Fax mitteilen. Wird ein Termin vergeben, erhält der Arzt eine Rückmeldung vom System mit den Daten des Patienten. Dieser wendet sich mit seinem Vermittlungswunsch telefonisch an die TSS. Später sollen Patienten einen Termin allerdings auch selbst elektronisch buchen können. Mindestens 10 KVen setzen den eTerminservice ab 23. Januar für ihre TSS ein, teilte Helena Dreznjak, Leiterin Marketing & PR bei der KV Telematik GmbH, der Ärztezeitung mit. Genauere Informationen zur jeweiligen Umsetzung des Terminservice erhalten Fachärzte und Patienten auf den Internetseiten der KVen.

Kritik von KVen und niedergelassenen Fachärzten

Der allgemeine Tenor der KVen und ihrer Mitglieder gegenüber der zentralen Terminvergabe ist nach wie vor durch Skepsis und Kritik geprägt. Denn für sie bedeutet die Einrichtung der TSS zunächst einen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Bei der Jahrespressekonferenz der KV Bayern Anfang Dezember betonte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Pedro Schmelz, dass der „Eingriff des Gesetzgebers in die Terminvergabe der niedergelassenen Ärzte“ weder sinnvoll noch durch belastbare Daten gerechtfertigt sei. Denn im internationalen Vergleich gebe es in Deutschland relativ geringe Wartezeiten auf Facharzttermine. „Wir werden die gesetzlich vorgeschriebene Terminservicestelle umsetzen – aber nicht, weil sie sinnvoll ist und die Versorgung der Patienten verbessert, sondern nur deshalb, weil wir es tun müssen“, erklärte Schmelz. Eine ähnliche Einstellung haben auch viele andere KVen.

Befürchtet werden zudem negative Auswirkungen für die Vergütung der Fachärzte und eine zunehmende Verlagerung der ambulanten Versorgung in die Krankenhäuser: Denn wird ein Patient nach missglückter Terminvermittlung zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus geschickt, fallen die Behandlungskosten zulasten der Gesamtvergütung der Vertragsärzte.

GKV-Spitzenverband fordert Unterstützung von deutschen Fachärzten

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, hat sich dagegen erneut für das neue System ausgesprochen: „Die Terminservicestellen können gut funktionieren, wenn sich die Kassenärztlichen Vereinigungen auch wirklich darum bemühen“, sagte sie im Gespräch mit der Berliner Morgenpost. Weil die Terminvergabe in der Vergangenheit nicht richtig funktioniert habe, sei es richtig, dass der Gesetzgeber eingegriffen habe. „Ich erinnere die Ärzte daran, dass 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert ist. Die Ärzte sollten nicht an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen“, so Pfeiffer.

Weitere Informationen

Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag – Vereinbarung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes über die Einrichtung von Terminservicestellen

Kaffeekonsum von Medizinern im Vergleich: Orthopädische Chirurgen liegen vorn

St. Gallen, Schweiz – Während die gesundheitlichen Auswirkungen des Kaffeekonsums nach wie vor nicht eindeutig geklärt sind, ist die stimulierende Wirkung des beliebten Heißgetränks weithin bekannt. Auch bei Ärzten ist der Kaffee an langen Arbeitstagen ein häufiger Begleiter. Welche Mediziner bei der Arbeit den meisten Kaffee trinken, haben Schweizer Forscher nun in einer Studie untersucht. An erster Stelle landeten hierbei die Orthopädischen Chirurgen, dicht gefolgt von den Radiologen sowie den Allgemeinen Chirurgen.

Um die Häufigkeit des Kaffeekonsums bei verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen vergleichen zu können, betrachteten die Forscher die Kantinen eines großen Schweizer Lehrkrankenhauses. Dort ermittelten sie anhand des elektronischen Zahlungssystems, wie viel Kaffee die Klinikärzte im Laufe eines Jahres konsumierten – differenziert entsprechend Fachdisziplin, Position und Geschlecht.

Betrachtet wurden insgesamt 766 Ärzte, von denen über 84 Prozent innerhalb des Erhebungszeitraums mindestens einen Kaffee konsumierten. Insgesamt verkauften die Kantinen innerhalb des Jahres über 70.000 Tassen Kaffee an die Mediziner.

Den größten Umsatz brachten den Kantinen hierbei die Orthopädischen Chirurgen. Sie tranken im Schnitt 189 Tassen, gefolgt von den Radiologen (177 Tassen) und den Allgemeinen Chirurgen (176 Tassen). Den im Durchschnitt niedrigsten Kaffeekonsum konnten die Forscher bei den Anästhesiologen feststellen (39 Tassen).

Unabhängig von der Fachdisziplin gaben die Mediziner in höheren Positionen deutlich mehr für das Heißgetränk aus als jüngere Ärzte und Berufseinsteiger. Dies konnten die Forscher allerdings auch damit begründen, dass Ältere ihren Kollegen häufiger einmal eine Runde Kaffee spendierten. Auch zwischen Männern und Frauen zeigten sich erhebliche Unterschiede. Die Männer konsumierten mit 129 Tassen im Schnitt deutlich mehr Kaffee als ihre weiblichen Kolleginnen (87 Tassen).

Die Ergebnisse der Studie „Black medicine: an observational study of doctors’ coffee purchasing patterns at work“ wurden am 16. Dezember online im British Medical Journal veröffentlicht.

Anne Faulmann