Archiv für den Monat: Januar 2016

Mineralisationen in den Gelenken – Ursache für die Entstehung der Arthrose?

Unter einer Chondrokalzinose versteht man gemeinhin Mineralisationen in hyalinem Knorpel und im Faserknorpel. Meistens werden derartige Mineralisationen als Begleitphänomen der Arthrose gedeutet. Bei diesen pathologischen Mineralisationen sind zwei Kalziumphosphatminerale von besonderem Interesse: Kalziumpyrophosphatdihydrat (CPPD) und basische Kalziumphosphate (BCP).

Die Häufigkeit von Mineralisationen im Knorpelgewebe ist letztlich nicht geklärt. Mittels Standardröntgentechnik wurden Prävalenzen von 0,4 – 5% im Hüftgelenk und von 8,0 – 25% im Kniegelenk gefunden (Wilkins et al. 1983, Ramonda et al. 2009, Abishek et al. 2012). Die Detektion von Mineralisationen gestaltet sich jedoch schwierig, da die Deposite oft mikroskopisch klein sind und den konventionellen Bildgebungen mittels Röntgen und CT entgehen. So muss davon ausgegangen werden, dass die genannten Prävalenzen aufgrund der Bildauflösung deutlich zu gering eingeschätzt wird.

In Operationsresektaten ließen sich mittels hoch auflösender digitaler Kontaktradiographie hohe Prävalenzen von Kalziumphosphatablagerungen feststellen: Bei hochgradig arthrotisch veränderten Hüft- und Kniegelenken fanden Fuerst et al. 2009 in 100 % der Fälle Mineralisationen im hyalinen Gelenkknorpel. Mitsuyama et al. Konnten 2007 zeigen, dass mittels digitaler Kontaktradiographie von Resektatgewebe Mineralisationen bereits im jungen Alter ohne Anzeichen einer Arthrose des Kniegelenkes festzustellen waren.

Zahlreiche Studien haben sich in den letzten Jahren mit der Bedeutung der Gelenkmineralisation befasst, wobei insbesondere die Bedeutung für die Arthroseentwicklung und Arthroseentstehung vielfach beleuchtet worden ist. Man konnte zeigen, dass Mineralisationen im Gelenkknorpel biomechanische Veränderungen herbeiführen (Roemhildt et al. 2014), die Apoptose von Chondrozyten induzieren (Ea et al. 2009), Matrixmetalloproteinasen regulieren und Entzündungsmediatoren ausschütten (McCarthy et al. 2009). Mit derartigen Vorgängen können Degenerationen im Knorpel begünstigt werden. Den Mineralisationen wird daher eine proinflammatorische Rolle im Arthroseprozess zugesprochen.

Es bleibt aber nach wie vor unklar, ob Mineralisationen ein Resultat der Arthrosedestruktion darstellen oder ob Mineralisationen auch für die Entstehung der Arthrose eine Rolle spielen.

Weiterhin ist vorstellbar, dass die Mineralablagerungen unabhängig vom Arthroseprozess als ein Epiphänomen der Alterung anzusehen sind.

In unseren Studie konnten Verstorbene unterschiedlichen Alters (20. – 90. Lebensjahr) bezüglich Mineralisationsvorgängen in unterschiedlichen Gelenken systematisch untersucht werden. Dabei ließ sich zeigen, dass Mineralablagerungen im hyalinen Knorpel und im Faserknorpel mit einer sehr hohen Prävalenz von über 80 % systemisch in allen chondralen Strukturen auftreten. Die Mineralisation ließ sich schon bei jungen Individuen nachweisen, ohne dass lichtmikroskope Degenerationen des Gelenkknorpels vorhanden waren. Mit zunehmender Mineralmenge nahm der Grad der Knorpeldegeneration unabhängig vom Alter zu. Es lässt sich vermuten, dass Kalziumphosphatablagerungen im Knorpelgewebe einen ursächlichen Faktor in der Pathogenese der Knorpeldestruktion darstellen und möglicherweise gar eine entscheidende Rolle für die Entstehung einer Arthrose spielen. Besonders bemerkenswert erscheint uns die Beobachtung, dass Mineralisationen chondralen Gewebes als ein systemisches Geschehen aufzufassen ist und nicht allein als lokales Geschehen bei einer Arthrose.

Da in verschiedenen Studien (u. a. Fuerst et al. 2009) die höhere Menge an Mineraldepositionen auch mit höherer Schmerzhaftigkeit einherging, werden Mineraldepositionen im Gelenk möglicherweise ein therapeutisches Target darstellen, um die Schmerzhaftigkeit einer Arthrose zu beeinflussen.

Zusammenfassung

Die Chondrokalzinose ist bei der fortgeschrittenen Arthrose ein regelhaftes Phänomen. Auch in jungen, nicht arthrotisch veränderten Gelenken lassen sich chondrale Mineraldepositionen mit hoher Prävalenz nachweisen. Diese Mineralisationen entgehen in aller Regel der Detektion durch bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT und MRT. Die Häufigkeit der Chondrokalzinose wird deshalb deutlich unterschätzt. Es mehren sich die Hinweise, dass Knorpelmineralisationen für die Entstehung einer Arthrose von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf die Arthroseentwicklung beschleunigen können.

Dr. med. Jan Hubert

Dr. med. Thelonius Hawellek

Prof. Dr. Wolfgang Rüther

Klinikum Bad Bramstedt

Klinik für Orthopädie und Orthopädische Rheumatologie

Das Statistische Bundesamt meldet: Ende 2014 rund 5,2 Millionen Beschäftigte im Gesund­heitswesen

Pressemitteilung – Berlin, 27.01.2016:

WIESBADEN – Zum 31. Dezember 2014 waren rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland im Gesundheitswesen tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 102 000 oder 2,0 % mehr als Ende 2013.

Der positive Beschäftigungstrend der letzten fünf Jahre setzte sich damit auch 2014 weiter fort.

Zwischen 2009 und 2014 wuchs die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt 476 000 Personen oder 10,0 %. Zusätzliche Arbeitsplätze gab es 2014 besonders in medizinischen Gesundheitsberufen (+ 58 000 oder + 2,1 %): Hier ist die Beschäftigtenzahl vor allem in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, des Rettungsdienstes und der Geburtshilfe (+ 21 000 oder + 2,0 %), der Arzt- und Praxishilfe (+ 13 000 oder + 2,0 %), der nichtärztlichen Therapie und Heilkunde (+ 9 000 oder + 2,5 %) sowie der Human- und Zahnmedizin (+ 9 000 oder + 2,1 %) gewachsen. Darüber hinaus ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Beschäftigten in Berufen der Altenpflege (+ 21 000 oder + 4,0 %) und in anderen Berufen des Gesundheitswesens (+ 19 000 und + 1,2 %) gestiegen.

Am Jahresende 2014 arbeiteten gut drei Viertel der Beschäftigten (77,0 %) in ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Im Jahr 2014 erhöhte sich das Personal in ambulanten Einrichtungen überdurchschnittlich stark in der ambulanten Pflege (+ 16 000 oder + 5,1 %), in den Praxen sonstiger medizinischer Berufe (+ 17 000 oder + 3,7 %); hier arbeiten beispielsweise Physio- sowie Ergotherapeutinnen und -therapeuten) und im Einzelhandel mit Gesundheitsprodukten (+ 4 000 oder + 3,5 %). Ein unterdurchschnittliches Beschäftigungswachstum gab es in allen (teil-)stationären Einrichtungen: In Krankenhäusern stieg die Zahl der Beschäftigten um 14 000 oder 1,2 % und in der (teil-)stationären Pflege um 8 000 oder 1,3 %. In Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sank das Personal leicht (– 1 000 oder – 0,5 %).

Von den rund 5,2 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen war die Hälfte (50,2 %) teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle tarifliche Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2014 bei rund 3,8 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber 2013 um 62 000, das entspricht einem Anstieg von 1,7 %.

Daten zur Gesundheitspersonalrechnung sind über die Tabelle zur Gesundheitspersonalrechnung (23621) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Detaillierte Tabellen zur Gesundheitspersonalrechnung finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter der Adresse www.gbe-bund.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Anja Afentakis,
Telefon: +49 611 75 8128

Dr. Frank Ulrich Montgomery

Sonderärztetag erteilt Bundesärztekammer klaren Handlungsauftrag

Berlin – Die Delegierten des Außerordentlichen Deutschen Ärztetages, der am 23. Januar in Berlin stattfand, haben mit großer Mehrheit die von der Bundesärztekammer (BÄK) mit den Kostenträgern ausgehandelte Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bestätigt. Für den Berufsverband nahmen unsere Vizepräsidenten Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz und Prof. Dr. Karl-Dieter Heller an der Sitzung teil. Der Vorstand der BÄK wurde nun damit beauftragt, den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und unter bestimmten, auf dem Sonderärztetag beschlossenen Voraussetzungen gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. An die Bundesregierung appellierte der Ärztetag, die GOÄ-Novelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

„Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt. Das war ein klarer Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue Gebührenordnung für Ärzte einsetzen.“ So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den Ausgang des außerordentlichen Deutschen Ärztetages am letzten Samstag in Berlin. Die Delegierten hatten den Leitantrag des Bundesärztekammer-Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss der BÄK.

Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ entsprechend dem zwischen BÄK, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde damit beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. In einer Entschließung mit dem Titel „GOÄ-Novelle jetzt umsetzen: Moderne Medizin zu rechtssicheren und fairen Bedingungen für Patienten und Ärzte!“ formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.

Abschließend stellten die Delegierten klar: „Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden.“

Kritik von Seiten der Ärzteverbände

Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und die Allianz Deutscher Ärzteverbände, bestehend aus dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands(SpiFA), dem Hartmannbund, dem NAV-Virchow-Bund, dem Berufsverband Deutscher Internisten, MEDI GENO Deutschland e.V. und der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, äußerten sich in einer Pressemitteilung kritisch zu dem Beschluss des außerordentlichen Deutschen Ärztetages. Nach Auffassung der Verbände sei das bisherige Verhandlungsergebnis, insbesondere die Änderungen des Paragraphenteils und der Bundesärzteordnung, nicht akzeptabel. Die niedergelassenen Ärzte seien enttäuscht darüber, dass der außerordentliche Ärztetag mit der vom Marburger Bund gestützten Mehrheit dieser Auffassung durch Ablehnung des Entschließungsantrages „Forderung der Nachverhandlung der bisherigen Ergebnisse“ nicht gefolgt sei. Zudem sei dadurch die gemeinsam formulierte Forderung nach einem eigenständigen hausärztlichen Kapitel in der GOÄ vorerst verhindert worden.

Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Rudolf Henke, kritisierte die Haltung von DHÄV und SpiFa: „Es ist ausgesprochen ärgerlich, wenn unmittelbar nach Beschlussfassung des Ärztetages einzelne Verbände öffentlich den Eindruck erwecken, die Entscheidung wäre ohne Zutun niedergelassener Ärztinnen und Ärzte getroffen worden. Ein Großteil der Delegierten des Ärztetages sind ambulant tätige Ärzte, die sich im erkennbaren Gegensatz zu solchen Erklärungen der Linie der innerärztlichen Kritiker verweigert haben. Man sollte nicht die Legitimität des Ärztetages in Frage stellen, wenn man selbst eine schwächere Legitimation hat“, sagte er. Im Übrigen seien nach wie vor wichtige Teilnehmer der Allianz Deutscher Ärzteverbände aktiv in die Gestaltung der neuen GOÄ eingebunden und hätten den Beschluss des Ärztetages ausdrücklich mitgetragen. „Wir sollten die innerärztliche Auseinandersetzung der letzten Monate jetzt hinter uns lassen“, so Henke.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der BÄK und Inhalte der Entschließung

Zahlreiche Preise und Stipendien im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie ausgeschrieben

Berlin, 26.01.2016: Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) schreiben 2016 wieder zahlreiche Preise und Stipendien aus. Die Preisträger werden im Rahmen des diesjährigen Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) geehrt. Der DKOU 2016 findet vom 25. – 28. Oktober 2016 in Berlin statt.

Die DGOU schreibt folgende Preise und Stipendien aus:

Grundlagenforschungspreis der DGOU 2016
Preisverleiher: DGOU
Dotation: 20.000 Euro
Stifter: DGOU
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 30.04.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) lobt für 2016 ihren Grundlagenforschungspreis aus. Er ist mit 20.000 Euro dotiert und wird verliehen für eine wissenschaftliche Originalarbeit aus dem Bereich der orthopädisch unfallchirurgischen Grundlagen- oder translationalen Forschung, die sich mit einem der folgenden Themenfelder beschäftigt: Gelenke, Biomaterialien, Biomechanik, Frakturheilung und Osteologie, Gang- und Bewegungsanalyse, Gen- und Zelltherapie, Implantattechnologie, Imaging und Navigation, Polytrauma, Tissue Engineering, Wunde und Weichteile.
Ausschreibung Grundlagenforschungspreis

Stipendium „Qualität und Sicherheit in der Endoprothetik“ der DGOU 2016
Preisverleiher: DGOU
Dotation: 10.000 Euro
Stifter: Aesculap AG
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 15.07.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU) schreibt in Kooperation mit der Firma Aesculap das Stipendium „Qualität und Sicherheit in der Endoprothetik“ aus. Es soll der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und eine Auszeichnung für besondere Leistungen auf dem Gebiet qualitätsichernder Maßnahmen in der endoprothetischen Versorgung sein. Im Sinne eines Reisestipendiums bekommen die Preisträger die Möglichkeit, in einem mehrwöchigen Aufenthalt an einer Institution im In- oder Ausland neue wissenschaftliche Verfahrensweisen zu erlernen und diese in die Heimatinstitution zu transferieren.
Ausschreibung Stipendium „Qualität und Sicherheit in der Endoprothetik“

Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung der DGOU 2016
Preisverleiher: DGOU
Dotation: 5.000 Euro
Stifter: Klinikgruppe Enzensberg
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.05.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) schreibt den Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung aus. Der Preis in Höhe von 5.000 Euro wird von der Klinikgruppe Enzensberg gestiftet. Eingereicht werden können wissenschaftliche Arbeiten aus Klinik, Forschung und Praxis, die den Nutzen und Erfolg der Rehabilitation nach Verletzungen und Erkrankungen aus dem Gebiet Orthopädie und Unfallchirurgie untersuchen.
Ausschreibung Preis zur Förderung der Rehabilitationsforschung


Die DGOOC schreibt folgende Preise und Stipendien aus:

Preis für klinisch-orthopädische Forschung der DGOOC 2016
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 10.000 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 30.06.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. verleiht alle zwei Jahre den Preis für klinisch-orthopädische Forschung (ehemals Konrad-Biesalski Preis). Er soll der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und eine Auszeichnung für besondere Leistungen auf dem Gebiet der klinisch-orthopädischen Forschung sein. Die Arbeit darf in den, dem Jahre der Einreichung vorangegangenen, zwei Kalenderjahren in einer anerkannten deutschen oder fremdsprachigen Zeitschrift oder als selbständige Veröffentlichung in Buchform erschienen oder in der gleichen Zeit in einem Manuskript niedergelegt sein.
Ausschreibung Preis für klinisch-orthopädische Forschung

Heinz-Mittelmeier-Forschungspreis der DGOOC 2016
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 5.000 Euro
Stifter: CeramTec GmbH
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.07.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) verleiht im Zusammenwirken mit der CeramTec GmbH jährlich den mit 5.000 Euro dotierten Forschungspreis (bis 2003 ehemals BIOLOX®-Preis). Der Forschungspreis wird an junge Mediziner, Ingenieure oder Wissenschaftler bis 40 Jahre für hervorragende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Biokeramik und Verschleißproblematik bei Endoprothesen und in Verbindung mit klinischen Ergebnissen keramischer Implantate vergeben.
Ausschreibung Heinz-Mittelmeier-Forschungspreis

Themistocles-Gluck-Preis der DGOOC 2016
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 10.000 Euro
Stifter: DePuy Synthes
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.07.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) schreibt den mit 10.000 Euro dotierten Themistocles-Gluck-Preis für Endoprothetik für das Jahr 2016 aus. Für den Preis können Arbeiten eingereicht werden, die Innovationen in der Endoprothetik beschreiben. Er kann für diagnostische oder anwendungstechnische Ideen vergeben werden. Die Preisarbeit kann in dem der Verleihung vorangehenden Kalenderjahr in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder in Buchform veröffentlicht sein. Auch publikationsreife Manuskripte können angenommen werden.
Ausschreibung Themistocles-Gluck-Preis

Deutsch-Lateinamerikanisches Fellowship der DGOOC 2016
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: bis zu 4.000 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 01.04.2016
Beschreibung:
Das Deutsch-Lateinamerikanische-Fellowship, ein Stipendium der DGOOC, ermöglicht im Wechsel bis zu drei deutschen Stipendiaten oder drei lateinamerikanischen Stipendiaten für drei Wochen ausgesuchte Ziele in Lateinamerika oder in Deutschland für die orthopädisch-unfallchirurgische Weiterbildung aufzusuchen. Für das Jahr 2016 wird das Stipendium für die deutschen Kollegen für eine Reise nach Lateinamerika ausgeschrieben. Bei den Aufenthaltsorten und Kliniken werden die Wünsche der ausgesuchten Stipendiaten natürlich, wenn möglich, berücksichtigt.
Ausschreibung Deutsch-Lateinamerikanisches Fellowship

ASG-Fellowship der DGOOC 2017
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 6.000 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.01.2016
Beschreibung:
Das ASG-Stipendium (Austria-Switzerland-Germany Fellowship) ist eine der höchsten Auszeichnungen der deutschsprachigen orthopädischen Fachgesellschaften. Vier Stipendiaten (ein Schweizer, ein Österreicher und zwei Deutsche) reisen im Sommer sechs Wochen durch die englischsprachigen Länder England, Canada und USA und besuchen anglo-amerikanische orthopädische Eliteeinrichtungen. Das typische Bewerberprofil schließt die Habilitation ein, ebenso Oberarztpositionserfahrung und eine Empfehlung des Klinikchefs. Das 40. Lebensjahr sollte nicht wesentlich überschritten sein.
Ausschreibung ASG-Fellowship

Deutsch-Chilenisches Fellowship der DGOOC 2017
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 4.000 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 01.11.2016
Beschreibung:
Das Deutsch-Chilenische-Fellowship ist ein neues Stipendium der DGOOC. 2016 werden erstmalig zwei junge chilenische Orthopäden Deutschland besuchen und zum Abschluss ihrer Reise am DKOU 2016 in Berlin teilnehmen. 2017 wird dann die erste deutsche Reisegruppe nach Chile reisen und dort Kliniken besuchen.
Ausschreibung Deutsch-Chilenisches Fellowship

Forschungsstipendium für Studenten der DGOOC 2016
Preisverleiher: DGOOC
Dotation: 500 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.03.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) will den studentischen Nachwuchs fördern, der sich durch wissenschaftliche Arbeit im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie profiliert.
Ausschreibung Forschungsstipendium für Studenten

Südafrika-Stipendium der DGOOC 2016
Dotation: jeweils 4.000 Euro
Stifter: DGOOC
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 28.02.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie schreibt für das Jahr 2016 Preisverleiher: DGOOC
zwei Südafrika-Stipendien aus. Im Rahmen des ca. vierwöchigen Reisestipendiums werden verschiedene orthopädische Kliniken in Südafrika aufgesucht und der Kongress der South African Orthopaedic Association (SAOA) üblicherweise zwischen September und Dezember besucht. Beim gegenseitigen Erfahrungsaustausch sollen Vorträge über eigene Forschungsaktivitäten gehalten werden. Die Stipendiaten erstatten nach Abschluss der Reise einen Bericht, der in den „Orthopädie Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) veröffentlicht wird. Das 40. Lebensjahr sollte nicht überschritten sein.
Ausschreibung Südafrika Stipendium


Die DGU schreibt folgende Preise und Stipendien aus:


Hans-Liniger-Preis der DGU 2016
Preisverleiher: DGU
Dotation: 10.000 Euro
Stifter: DGU
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.05.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. vergibt den nach ihrem Mitbegründer benannten Hans-Liniger-Preis zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Er wird vergeben für besondere Leistungen aus den Gebieten Unfallheilkunde, Versicherungs-, Versorgungs- und Verkehrsmedizin oder ihren Grenzgebieten. Bewerben können sich unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen sowie Versicherungsfachleute.
Ausschreibung Hans-Liniger-Preis

Innovationspreis der DGU 2016
Preisverleiher: DGU
Dotation: 10.000 Euro
Stifter: DePuy Synthes
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.05.2016
Beschreibung:
Der Innovationspreis der DGU wird jährlich von der Firma DePuy-Synthes gestiftet und dient der Förderung von Innovationen in der Unfallchirurgie. Er wird für wissenschaftliche Arbeiten über diagnostische oder anwendungstechnische Innovationen vergeben, die zeitnah in die Patientenversorgung einfließen können.
Ausschreibung Innovationspreis

Promotionspreis der DGU 2016
Preisverleiher: DGU
Dotation: 2.500 Euro
Stifter: DGU
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.3.2016
Beschreibung:
Der Promotionspreis der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) wird für die beste eingereichte Dissertation aus den Jahren 2014 bis 2016 im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben. Zur Bewerbung zugelassen sind von der jeweiligen Fakultät angenommene Dissertationen in deutscher oder englischer Sprache als Einzel- oder als kumulative Arbeiten sowie der Erstautoren von Arbeitsgruppen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei Einreichung ihrer Dissertation bei der Fakultät das 32. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Ausschreibung Promotionspreis

Reisestipendium der DGU 2016
Preisverleiher: DGU
Dotation: 5.000 Euro
Stifter: DGU
Ablauf der Ausschreibungsfrist: 31.3.2016
Beschreibung:
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) schreibt für 2016 ihr Reisestipendium aus. Das Stipendium soll wissenschaftlichen Nachwuchs beim Besuch einer klinisch oder experimentell bedeutenden ausländischen Einrichtung unterstützen, deren Tätigkeit hauptsächlich oder überwiegend der Unfallchirurgie gewidmet ist.
Ausschreibung Reisestipendium

Weitere Informationen:
www.dgou.de
www.dgooc.de
www.dgu-online.de

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda und Regina Radke-Lottermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

 

 

DMP Chronischer Rückenschmerz: IQWiG legt Abschlussbericht mit Empfehlungen vor

KÖLN – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat kürzlich die Ergebnisse einer Recherche evidenzbasierter Leitlinien zur Behandlung von Patienten mit chronischem Rückenschmerz veröffentlicht. Ziel der Recherche war es, Empfehlungen für ein mögliches neues Disease-Management-Programm (DMP) Chronischer Rückenschmerz zu identifizieren. Laut dem Abschlussbericht, der dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 14. Januar vorgelegt wurde, decken die Empfehlungen alle wichtigen Versorgungsaspekte ab und sind inhaltlich weitgehend konsistent.

Insgesamt konnte das IQWiG sechs aktuelle, methodisch hochwertige Leitlinien einbeziehen und auswerten. Diese umfassten neben vier US-amerikanischen und einer kanadischen Leitlinie auch die Nationale VersorgungsLeitlinie Kreuzschmerz, herausgegeben von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.

Alle wichtigen Aspekte von Diagnostik, Therapie und Rückfallprophylaxe, seien in den Leitlinien abgebildet, so der Bericht. Bei der Diagnostik sei es demnach insbesondere wichtig, diejenigen Risikofaktoren zu identifizieren, die zur einer Chronifizierung des Rückenschmerzes führen können. Die Leitlinien thematisieren hier die standardisierte Symptomerfassung, das Erfassen psychosozialer Risikofaktoren sowie Bildgebung, Blutuntersuchung und diagnostische Nervenblockaden.

Im Bereich der Therapie werden von den Leitlinien neben medikamentösen und invasiven Maßnahmen (z. B. Gelenksinjektionen) auch eine Vielzahl von nichtmedikamentösen Verfahren aufgeführt, so zum Beispiel Massagen, manuelle Therapie, Yoga oder Verhaltenstherapie.

Auffällig sei, dass die Leitlinienautoren häufig von bestimmten Verfahren abraten, so der Bericht. Das betreffe z. B. Massagen, Bettruhe, die transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) oder den therapeutischen Ultraschall.

Inhaltlich seien die Empfehlungen laut IQWiG weitgehend deckungsgleich. Inkonsistenzen gäbe es lediglich bei der medikamentösen Therapie mit Paracetamol und Phytotherapeutika, der Akupunktur sowie der Diskografie, einem röntgengestützten Diagnoseverfahren zur Darstellung der Bandscheibe.

Die Standards für Leitlinien sehen vor, dass nachvollziehbar sein soll, auf welcher Evidenz, also welcher Datengrundlage, die Empfehlungen beruhen. Das ist laut dem Bericht des IQWiG bei den ausgewerteten Leitlinien zum chronischen Rückenschmerz jedoch nicht immer der Fall, insbesondere bei vielen nichtmedikamentösen Verfahren und den Empfehlungen zur Rehabilitation.

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Disease-Management-Programme als umfassende Behandlungsangebote für chronisch kranke Patienten mit Diabetes mellitus Typ I oder II, Asthma, Chronisch Obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Brustkrebs und Koronarer Herzkrankheit an. Ziel der Programme ist es, die Zusammenarbeit der Leistungserbringer zu fördern und die Behandlung der Patienten zu optimieren.

Der G-BA hatte 2014 entschieden, die Entwicklung solcher Programme für vier weitere chronische Erkrankungen zu prüfen, unter ihnen chronischer Rückenschmerz. In diesem Zusammenhang wurde das IQWiG vom G-BA mit einer aktuellen Leitlinienrecherche beauftragt. Ob das DMP Chronischer Rückenschmerz tatsächlich etabliert wird, entscheidet nun der G-BA.


Weitere Informationen:

Abschlussbericht des IQWiG

Ultramarathon: Neue Erkenntnisse zur Belastungssituation von Extremsportlern

Ulm – Extreme Laufbelastungen führen bei durchtrainierten Sportlern zu keinen dauerhaften Schädigungen an Hirn und Gelenken. Vielmehr zeigt der Knorpel der Fuß- und Sprunggelenke auch während des Laufens ein erstaunliches Regenerationspotential. So lauten die jetzt publizierten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zum zweiten Transeuropalauf von 2009, der von einem Mediziner- und Forscherteam vom Universitätsklinikum Ulm mit einem mobilen MRT-Gerät begleitet wurde.

Die Forscher um Dr. Uwe Schütz aus der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Ulm konnten im Rahmen ihres von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit 200.000 Euro geförderten Projekts einmalige Daten von den teilnehmenden Extremsportlern gewinnen. Diese geben erstmals Einblick in die Auswirkungen eines Ultramarathons auf den menschlichen Körper.

Ein Ultramarathon ist eine Laufveranstaltung, die die Marathon-Distanz von 42,195 km überschreitet. Der Transeuropalauf, der erstmals im Jahr 2003 stattfand, ist ein mehrere Wochen dauernder Etappen-Ultramarathon. Der zweite Transeuropalauf fand im Jahr 2009 statt. Hierbei legten die Teilnehmer vom 19. April bis 21. Juni eine Strecke von 4.487,7 Kilometern zurück – von der süditalienischen Hafenstadt Bari bis zum Nordkap. Die täglich zurückgelegte Distanz betrug zwischen 44 und 95 Kilometer.

Die Ulmer Forscher begleiteten den gesamten Lauf. Das mobile MRT-Gerät inklusive eines separaten Stromaggregats wurde auf einem Sattelzug mit einem Gesamtgewicht von 37 Tonnen durch ganz Europa transportiert. Die Forscher fertigten dabei nicht nur MRT-Aufnahmen an, sondern nahmen täglich Messungen der Temperatur und Hautfaltendicke vor. Hinzu kam die Entnahme von Urin- und Blutproben.

Lückenlose Dokumentation

Das Hauptaugenmerk der Forschung lag auf den Auswirkungen auf die Gelenke der 67 Sportler, von denen 45 die gesamte Strecke schafften. Aus wissenschaftlicher Sicht wertvoll war die besondere Möglichkeit, die gesamten Veränderungsprozesse in den Körpern lückenlos feststellen zu können. In der Regel können sportmedizinische Studien lediglich einen Vorher-Nachher-Befund liefern.

Störungen im Knorpel

Alle drei bis vier Tage untersuchten die Ulmer Wissenschaftler die Teilnehmer aus zwölf Nationen. „Die MRT-Aufnahmen, die wir in unserem eigens mitgeführten Lkw anfertigten, zeigten schnell, dass die Gelenke auf die Strapazen signifikant reagierten“, erläutert Schütz. „Es kam auf den ersten 1.500 Kilometern in allen Gelenken zu einer Zunahme der sogenannten T2-gewichteten Signale, darunter ist ein Marker zu verstehen, der eine Störung im Knorpel anzeigt“, so Schütz weiter. Von dieser Beobachtung nimmt er lediglich die Kniescheibe aus, da dieses Teilgelenk des Kniegelenks beim Laufen auf der Ebene keine relevante Belastung erfährt.

Die Forscher gehen davon aus, dass aufgrund der Extrembelastung der Verlauf der oberflächlichen Kollagenfasern gestört wurde und durch teilweise Zerstörung von Knorpelmatrixproteinen der Wassergehalt des Knorpels zugenommen hatte. „Im Bereich des Sprunggelenks konnten wir einen T2-Anstieg um 20,9 Prozent, im Knöchel um 25,6 Prozent und im Bereich des Mittelfußes um 26,3 Prozent feststellen“, sagt Schütz. Spitzenreiter sei das Femorotibialgelenk mit Werten bis zu 44 Prozent gewesen.

Gelenke erholten sich noch während des Extremlaufs

Je mehr Kilometer jedoch im Verlauf des Transeuropalaufs zurückgelegt wurden, umso mehr erholte sich der Gelenkknorpel, was eine neue und erstaunliche Beobachtung ist. Lediglich im Kniegelenk blieben die Werte erhöht. „Wir hatten eigentlich erwartet, dass die Fußgelenke auf Dauer anfälliger sind, denn ihre Gelenkfläche ist kleiner, damit ist auch die Belastung pro Flächeneinheit größer“, führt Schütz aus. Darüber hinaus sei interessant, dass sich der Durchmesser der Achillessehne vergrößert habe. Knöcherne Strukturen insgesamt seien durch die enormen Belastungen tendenziell nicht in Mitleidenschaft gezogen worden, auch wenn es bei zwei Läufern zu Ermüdungsbrüchen im späteren Rennverlauf kam.

Vorübergehender Rückgang der Hirnsubstanz

Darüber hinaus konnten die Forscher auch im Gehirn signifikante Veränderungen aufgrund der Laufbelastung feststellen. „Die Auswertung der MRT-Aufnahmen zeigte, dass das Volumen der grauen Hirnsubstanz am Ende der gut zwei Monate dauernden Extrembelastung im Durchschnitt um 6,1 Prozent zurückgegangen war. Dabei waren einige Hirnbereiche mehr und andere weniger betroffen“, erläutert Schütz. Doch der Wissenschaftler kann beruhigen: „Nach acht Monaten zeigten erneute MRT-Aufnahmen, dass sich die Hirnsignale der Ultraathleten wieder vollkommen erholt hatten.“

Im Verlauf natürlicher Alterungsprozesse kommt es durchschnittlich zu einem Rückgang der grauen Hirnsubstanz um 0,2 Prozent pro Jahr. Mediziner sprechen in diesem Fall von einer Atrophie des Gehirns, die unumkehrbar ist. „Und das ist der große Unterschied zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Transeuropalaufs“, bilanziert Schütz. Es konnten bei den Extremsportlern keine dauerhaften Hirnschädigungen festgestellt werden. Das beobachtete Phänomen der vorübergehenden Hirnvolumenreduktion kann nach Meinung von Hirnforschern vor allem dadurch erklärt werden, dass durch das laufbedingte überdurchschnittlich hohe Energiedefizit, mit weitgehendem Aufbrauch relevanter Fettreserven des Körpers, auch das Gehirn versucht Energie einzusparen, und daher die während eines solchen wochenlangen Transkontinentallaufs weniger benötigten Hirnareale vorübergehend „abschaltet“.

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Elektronische Gesundheitskarte: Was bringt das E-Health-Gesetz?

Berlin – Bereits seit über einem Jahr ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Pflicht für alle gesetzlich Krankenversicherten. Dank einer Vielfalt möglicher Anwendungen soll die eGK die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und das Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter führen. Mit der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes will die Bundesregierung die Implementierung dieser Anwendungen und der notwendigen Telematik-Infrastruktur nun endlich voranbringen. Doch sowohl bei der technischen Umsetzung als auch beim Thema Datenschutz bleiben hier noch einige Fragen offen.

Bereits seit mehr als 10 Jahren strebt die Politik die Umsetzung des Mammut-Projekts eGK an und doch kann die neue Gesundheitskarte gegenwärtig noch nicht mehr als ihr Vorgängermodell. Probleme bei der technischen Umsetzung der komplexen Telematik-Infrastruktur und auch der anhaltende Widerstand von Ärzten, Patienten und Datenschützern haben vielfach zu Verzögerungen geführt.

Mit dem am 4. Dezember 2015 verabschiedeten „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, will der Bundestag dem Projekt eGK nun neuen Schub geben. Zu Beginn dieses Monats ist das Gesetz in Kraft getreten und schreibt für die Einführung der umfassenden Telematik-Infrastruktur und der zusätzlichen Anwendungen der eGK einen strengen Zeitplan vor.

Welchen Zeitplan sieht das E-Health-Gesetz vor?

Die erste Online-Anwendung, die ab Mitte 2016 getestet und bis Mitte 2018 flächendeckend und verpflichtend eingeführt werden soll, ist das Versichertenstammdaten-Management. Hierbei soll eine Online-Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten unmittelbar in Arztpraxen und Krankenhäusern erfolgen. Ebenfalls bis spätestens 2018 sollen die verschiedenen, für den Patienten freiwilligen Anwendungen der eGK umgesetzt werden. Dazu zählen die elektronische Speicherung der medizinischen Notfalldaten, eines Medikationsplans und einer Patientenakte, die dann über die eGK abgerufen werden können. Darüber hinaus will die Bundesregierung die Einführung des eArztbriefs und des Heilberufsausweises mit elektronischer Signatur verstärkt vorantreiben und stellt dafür eine Anschubfinanzierung für das Jahr 2017 bereit.

Anreize und Sanktionen für eine fristgerechte Umsetzung

Um die fristgerechte Umsetzung dieses Zeitplans zu gewährleisten, sieht das Gesetz eine Vielzahl von Sanktionen und Anreizen für die beteiligten Parteien vor. So müssen Ärzte, die ab dem 1. Juli 2018 nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, mit pauschalen Kürzungen ihrer Vergütung rechnen. Für die Erstellung elektronischer Notfalldatensätze und Arztbriefe wiederum sollen Ärzte und Krankenhäuser eine zusätzliche Vergütung erhalten.

Die Basis für das Funktionieren all dieser Anwendungen ist die elektronische Vernetzung sämtlicher Arztpraxen und Krankenhäuser. Dieser sogenannte Online-Rollout soll ab Mitte 2016 beginnen und bis spätestens 2018 abgeschlossen sein. Der zuständigen Betreibergesellschaft gematik, die sich aus den Spitzenverbänden der Leistungserbringer und Kostenträger zusammensetzt, drohen laut dem E-Health-Gesetz erhebliche finanzielle Kürzungen, sollte der Online-Rollout nicht pünktlich zum 1. Juli 2016 beginnen können.

Technische Probleme verzögern Online-Rollout

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten seitens der Industrie hatte die gematik allerdings bereits im Juli 2015 angekündigt, dass es zu Verzögerungen bei den geplanten Feldtests und damit auch beim Online-Rollout kommen wird. Die ursprünglich für das 4. Quartal 2015 angesetzte Erprobung der Telematik-Infrastruktur in zwei Testregionen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie Bayern und Sachsen) könne deshalb frühestens im 1. Quartal 2016 beginnen, so die gematik. Ursache für die Verzögerung sind die für die Online-Anbindung notwendigen Konnektoren, die von der Telekom-Tochter T-Systems und dem Konsortium Strategy& produziert werden sollen. Laut einem Bericht der Berliner Zeitung vom Dezember 2015, der sich auf interne Unterlagen aus Regierungskreisen beruft, könnte sich die Lieferung dieser Konnektoren sogar um weitere 8 Monate auf März 2017 verschieben.

Immense Mehrkosten und potenzielle Sicherheitslücken

Auch darüber hinaus kämpft das Projekt eGK bei der technischen Umsetzung mit verschiedenen Schwierigkeiten. So müssen mit großer Wahrscheinlichkeit sämtliche Kartenlesegeräte in Arztpraxen und Krankenhäusern nochmals ausgetauscht werden. Dies berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) im Oktober letzten Jahres mit Verweis auf Kreise der Bundesregierung. Ursache: Das Plastikgehäuse der derzeit verwendeten Geräte biete keinen ausreichenden Schutz vor möglichen Hackerangriffen, da es die ausgelesenen Patientendaten nicht abschirmen kann. Dies verursache Mehrkosten von fast 100 Millionen Euro, so das RND.

Andererseits erfordern neue Sicherheitsstandards eine Anpassung der Technik der eGK selbst. Nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen die Gesundheitskarten aller Versicherten durch Chipkarten der 2. Generation ersetzt werden, die mit stärkeren Kryptoschlüsseln ausgestattet sind. Laut Berichten von Heise online darf die gegenwärtige eGK dementsprechend nur noch bis Ende 2017 verwendet werden, danach wird die neue Kartengeneration erforderlich, um eine zeitgemäße Verschlüsselung nach BSI-Vorgaben zu gewährleisten. Dies werde weitere 350 Millionen Euro kosten, gab die Initiative „Stoppt die e-Card“ in einer Pressemitteilung im Dezember 2015 an.

Ob diese Maßnahmen die notwendige Datensicherheit schaffen können, bezweifeln viele Experten und Kritiker der eGK, nicht zuletzt, da im Rahmen der Online-Vernetzung sämtliche Versichertendaten zentral auf verschiedenen Servern gespeichert werden müssen. Welche Gefahren dies bergen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus den USA: im letzten Jahr ist der zweitgrößte US-Krankenversicherer Anthem Opfer eines Hackerangriffs geworden. Unbekannte hatten sich Zugriff zur Datenbank des Versicherers verschafft und mehrere zehn Millionen Datensätze gestohlen.

Weitere Informationen:

Mitteilung des BMG zur Verabschiedung des E-Health-Gesetzes

Informationen der Betreibergesellschaft gematik zur eGK

Aktion „Stoppt die e-Card“

GFB unterstützt die Weiterführung der GOÄ-Novellierung

Berlin, Januar 2016: Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) spricht sich ausdrücklich für die Weiterführung der GOÄ-Novellierung und eine möglichst rasche Verabschiedung aus.

Ein Scheitern mit Rückfall auf die geltende völlig veraltete Gebührenordnung käme einem Offenbarungseid der Ärzteschaft gleich, unabhängig von der Tatsache, dass diese GOÄ schon lange nicht mehr den Stand der heutigen Medizin abbildet.

In der Detailausarbeitung ist allerdings das Mitspracherecht der Berufsverbände zwingend notwendig.

„Dieses eindeutige Votum für eine neue GOÄ bedeutet keinesfalls, dass die Mitglieder der GFB alle geplanten Änderungen der Novellierung für optimal erachten, vielmehr möchten wir uns aktiv an der Gestaltung beteiligen“, fordert der amtierende Präsident der GFB, Dr. med.

Jörg-Andreas Rüggeberg. „Die Ideen aus den eigenen Reihen sind es, die die Novelle vervollständigen werden.“

Die GFB betrachtet insbesondere die Änderungen im Paragraphenteil mit Skepsis und Unbehagen, wie auch die Tatsache, dass abgesehen von grundsätzlichen Kalkulationsmodellen bisher keine konkreten Honorarvorstellungen zu den einzelnen Leistungen bekannt sind. „Hier besteht vor allem Aufklärungsbedarf“, so Rüggeberg. „Aber diese Dinge müssen lösbar sein und dürfen den Weg in eine bedarfsgerechte und der modernen Medizin angepassten GOÄ nicht versperren.“

Bei dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 23. Januar 2016, der auf Antrag einiger Landesärztekammern durch die Bundesärztekammer einberufen wurde, wird die geplante Novelle der Gebührenordnung erneut beraten.

Die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) ist die offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation).

Sie vertritt fachärztliche Verbände gegenüber der Politik in Deutschland und Europa und setzt sich für die Weiterentwicklung der fachärztlichen Versorgung aller Patienten auf hohem Niveau ein.

Kontakt

Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg

Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) Vizepräsident des Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Tel.: 030 28004-180

presse@gfb-facharztverband.de

Unfallchirurgen stärken Versorgung älterer Menschen nach Oberschenkelbruch – AltersTraumaRegister DGU® geht an den Start

Berlin, 21.01.2016: Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) startet das AltersTraumaRegister DGU® (ATR-DGU) nach erfolgreicher Pilotphase für den Regelbetrieb. Das Register erfasst Daten aus der Versorgung geriatrischer Patienten nach einer hüftgelenksnahen Oberschenkelfraktur wie beispielsweise einem Oberschenkelhalsbruch. Die Teilnahme am ATR-DGU ist für AltersTraumaZentren der DGU verpflichtend. „Altersbrüche nehmen stark zu. Mit den AltersTraumaZentren wollen wir eine optimale unfallchirurgische Versorgung älterer Menschen ermöglichen. Mithilfe des AltersTraumaRegisters können wir die Behandlungsergebnisse messen und verbessern“, sagt DGU-Generalsekretär Professor Reinhard Hoffmann.

Das AltersTraumaRegister DGU® sammelt qualitätsrelevante Daten aus der Versorgung. Der Erfassung liegt ein international abgestimmter Datensatz zugrunde. Er wurde von Experten der DGU in Zusammenarbeit mit dem „Fragility Fracture Network“ (FFN) entwickelt und greift Erfahrungen mit der britischen „National Hip Fracture Database“ und dem „Australian and New Zealand Hip Fracture Registry“ auf. Damit nutzen die deutschen Unfallchirurgen einen vergleichbaren Datensatz wie die Mediziner aus England oder Australien. Erstmalig wird so der Vergleich mit internationalen Behandlungsergebnissen im Sinne eines Benchmarks möglich.
Die aus dem Register gewonnenen Daten werden zudem für Qualitätsberichte verwendet und geben Antworten auf wissenschaftliche Fragestellungen zur Fehlervermeidung, Erhöhung der Patientensicherheit und Verbesserung des Behandlungsergebnisses.

In Deutschland gibt es jährlich 720.000 Knochenbrüche bei Menschen mit altersbedingter Knochenbrüchigkeit, der sogenannten Osteoporose. (1) Pro Jahr erleiden über 140.000 Patienten über 65 Jahren einen Oberschenkelbruch – er gehört damit zu den zehn häufigsten Diagnosen in deutschen Krankenhäusern. „Bei über 85-jährigen Frauen ist der Schenkelhalsbruch inzwischen sogar der häufigste Grund für eine Klinikeinweisung“, sagt Professor Ulrich Liener, Leiter der AG Alterstraumatologie der DGU. Oftmals mit schwerwiegenden Folgen: „Im ersten Jahr nach einem Oberschenkelbruch im Alter liegt die Sterblichkeit bei rund 25 Prozent. Viele Patienten verlieren ihre Fähigkeit, selbstständig zu leben“, sagt Liener.

Bedingt durch den demografischen Wandel rechnen die Unfallchirurgen bis 2030 mit einer Verdopplung bis Verdreifachung von altersbedingten Knochenbrüchen in der Akutversorgung. (1)
Das ist nicht nur mit enormen Kosten für das Gesundheitswesen verbunden, sondern stellt auch für die Gestürzten und die Mediziner eine große Herausforderung dar. Denn die meisten der Hochbetagten sind schwer krank, leiden unter zahlreichen altersspezifischen Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Herzschwäche mit entsprechender Medikation. Dazu kommen Diagnosen wie Depression, Delir oder Demenz. „Ein Knochenbruch gefährdet den oftmals ohnehin schon sehr gebrechlichen Allgemeinzustand. Die Patienten müssen dann nicht nur unfallchirurgisch, sondern gleichzeitig geriatrisch versorgt werden“, sagt Liener.

Um ältere Menschen nach einem Unfall optimal zu behandeln, hat die DGU Richtlinien erarbeitet und 2014 im Kriterienkatalog  „AltersTraumaZentrum DGU®” veröffentlicht. Im Zentrum steht ein multiprofessioneller Ansatz:  Er stellt sicher, dass der Verletzte durch Unfallchirurgen und gleichzeitig auch von Geriatern (Altersmediziner) betreut wird. Damit ist es möglich, die Patienten besser zu versorgen und Probleme im Heilungsverlauf zu vermeiden, so dass sie ihre Mobilität möglichst zügig und dauerhaft wiedererlangen können. Denn gerade bei geriatrischen Patienten ist die Mobilität ausschlaggebend für ihre Selbstständigkeit und damit auch für ihre Lebensqualität. Ziel der Unfallchirurgen ist es, die schlechte Prognose nach einem Sturz im hohen Alter zu verbessern.

Unfallkliniken, die die im Kriterienkatalog beschriebenen strukturellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, können sich als AltersTraumaZentrum DGU® zertifizieren lassen.
Inzwischen gibt es bundesweit 30 zertifizierte AltersTraumaZentren der DGU, bei denen die Frakturversorgung unter Berücksichtigung abgestimmter altersspezifischer Behandlungsprozesse verläuft. Über 130 Unfallkliniken haben die Zertifizierung bereits beantragt.

Das AltersTraumaRegister DGU® wird von der AUC – Akademie für Unfallchirurgie GmbH im Auftrag der DGU umgesetzt.

Erste Ergebnisse der Qualitätsinitiative „AltersTraumaZentrum DGU®“ werden am 22. Januar 2016 unter dem Titel „Alterstraumazentren von der Idee bis zur Umsetzung – Was wurde erreicht?“ in der Fachzeitschrift „Der Unfallchirurg“ veröffentlicht. (1)

Referenzen:
(1) Friess T, Hartwig E, Liener U, Sturm J, Hoffmann R (2016) Alterstraumazentren von der Idee bis zur Umsetzung – Was wurde erreicht? Unfallchirurg 119:7-11
http://link.springer.com/article/10.1007/s00113-015-0114-8
Zusendung der Publikation auf Anfrage möglich (Erlaubnis des Verlages liegt vor)

Weitere Informationen:
www.dgu-online.de
www.alterstraumazentrum-dgu.de

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Regina Radke-Lottermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit DGU/DGOU
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)
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