Die Website einer orthopädischen Praxis ist längst mehr als eine digitale Visitenkarte. Patienten erwarten heute umfangreiche Online-Services – von der Terminvereinbarung über Kontaktmöglichkeiten bis hin zu Informationen zu Behandlungen und Spezialisierungen. Entsprechend investieren viele Praxen erhebliche Ressourcen in Design, Benutzerfreundlichkeit und technische Funktionen. Die rechtlichen Anforderungen geraten dabei jedoch häufig in den Hintergrund.
Gerade dies kann erhebliche Folgen haben. Praxis-Websites können Angriffspunkte für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und datenschutzrechtliche Beanstandungen sein. Der Grund liegt auf der Hand: Die Inhalte sind öffentlich einsehbar und damit leicht überprüfbar. Gleichzeitig werden im medizinischen Bereich regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet, für die besonders strenge gesetzliche Vorgaben gelten.
Orthopädische Praxen arbeiten auf ihren Websites häufig mit digitalen Formularen, Online-Terminvergaben oder spezialisierten Kommunikationslösungen, bei denen Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Bereits kleine Fehler können hier zu erheblichen rechtlichen Risiken führen.
Gesundheitsdaten auf Praxis-Websites: Risiken werden häufig unterschätz
Viele Praxisinhaber/innen gehen davon aus, dass Gesundheitsdaten erst dann verarbeitet werden, wenn Patienten medizinische Unterlagen hochladen oder konkrete Diagnosen übermitteln. Tatsächlich beginnt die Verarbeitung sensibler Daten jedoch oft deutlich früher.
Bereits bei einer Online-Terminbuchung können Patienten Angaben zu Beschwerden machen – etwa zu Rückenproblemen, Gelenkschmerzen, Sportverletzungen oder orthopädischen Behandlungen. Auch Kontaktformulare, Rückrufbitten oder digitale Anamnesebögen erfassen regelmäßig Informationen mit Gesundheitsbezug.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung gelten solche Angaben als besonders schutzwürdig. Für ihre Verarbeitung gelten deutlich strengere Anforderungen als bei gewöhnlichen personenbezogenen Daten. Genau dieses erhöhte Schutzniveau wird im Praxisalltag jedoch häufig unterschätzt.
Problematisch ist insbesondere, dass viele eingesetzte Systeme ursprünglich nicht für den medizinischen Bereich entwickelt wurden. Tools, die in anderen Branchen datenschutzrechtlich unproblematisch erscheinen, können im Gesundheitswesen schnell unzulässig sein.
Fehler im Impressum: Häufige Angriffsfläche für Abmahnungen
Das Impressum gehört seit Jahren zu den klassischen Schwachstellen vieler Praxis-Websites. Gerade im medizinischen Bereich bestehen besondere Informationspflichten, die häufig nicht vollständig umgesetzt werden.
Neben den allgemeinen Pflichtangaben müssen Orthopäden insbesondere ihre korrekte Berufsbezeichnung, den Staat der Verleihung, die zuständige Ärztekammer beziehungsweise Aufsichtsbehörde sowie die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen angeben.
Häufig finden sich jedoch veraltete Daten, unvollständige Angaben oder ungeprüfte Standardvorlagen. Auch pauschale Haftungsausschlüsse für externe Links werden vielfach übernommen, obwohl sie rechtlich meist keinen nennenswerten Nutzen bieten und teilweise sogar zusätzliche Risiken schaffen können.
Besonders problematisch wird es bei steuerlichen Angaben. Verfügt die Praxis über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, muss diese korrekt angegeben werden. Nicht selten wird versehentlich die reguläre Steuernummer veröffentlicht. Dies kann nicht nur wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern eröffnet zugleich Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte.
Externe Anbieter und Online-Dienste: Datenschutzrechtliche Stolperfallen
Viele Funktionen moderner Praxis-Websites basieren auf externen Dienstleistern. Dazu gehören etwa Terminbuchungssysteme, digitale Rezeptanfragen, Patientenformulare oder Kartendienste zur Standortanzeige.
Nicht selten werden hier sensible Angaben verarbeitet. Bereits die Auswahl einer bestimmten Terminart – etwa für Wirbelsäulenbeschwerden, Sportmedizin oder operative Eingriffe – kann Rückschlüsse auf gesundheitliche Einschränkungen zulassen. Der Einsatz solcher Dienste setzt daher eine sorgfältige rechtliche Prüfung voraus. Entscheidend ist insbesondere, ob die Datenübertragung ausreichend abgesichert ist, wo die Daten gespeichert werden und ob Datenübermittlungen in Drittstaaten stattfinden.
Darüber hinaus ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Viele Praxisinhaber verlassen sich jedoch darauf, dass eingesetzte Tools „schon DSGVO-konform“ seien, ohne dies näher zu überprüfen. Gerade bei Anbietern außerhalb des Gesundheitssektors ist dies jedoch keineswegs selbstverständlich.
Cookie-Banner und Tracking: Typische Fehlerquellen
Nahezu jede moderne Website verwendet Cookies oder vergleichbare Technologien. Entsprechend weit verbreitet sind sogenannte Consent-Tools oder Cookie-Banner. Häufig zeigt sich allerdings, dass viele dieser Lösungen die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Oft sind Einwilligungen bereits vorausgewählt, Informationen unklar formuliert oder die Ablehnung unnötig kompliziert gestaltet. Teilweise fehlt auch eine klare Trennung zwischen technisch notwendigen Diensten und einwilligungspflichtigen Tracking- oder Analysefunktionen. Eine wirksame Einwilligung setzt jedoch voraus, dass Nutzer frei und informiert entscheiden können. Dazu gehört insbesondere, dass keine Vorauswahl getroffen wird und die Ablehnung ebenso einfach möglich ist wie die Zustimmung.
Besonders kritisch wird der Einsatz von Analyse- und Marketing-Tools ohne wirksame Einwilligung. Bereits die Übertragung von Nutzungsdaten oder IP-Adressen an externe Anbieter kann einen Datenschutzverstoß darstellen.
Hinzu kommt, dass viele Websites über Jahre hinweg erweitert wurden, ohne sämtliche eingebundenen Dienste systematisch zu dokumentieren. Nicht selten integrieren Webdesigner zusätzliche Analyse- oder Trackingfunktionen automatisch. Praxisinhaber verlieren dadurch schnell den Überblick darüber, welche Datenverarbeitungen tatsächlich stattfinden.
Gerade im medizinischen Bereich ist dies problematisch. Bereits der Besuch bestimmter Unterseiten oder die Nutzung spezieller Terminoptionen kann Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von Patienten zulassen.
Datenschutzerklärung: Oft nicht mehr aktuell
Auch Datenschutzerklärungen zählen zu den wesentlichen Problemfeldern auf Praxis-Websites. In vielen Fällen spiegeln sie die tatsächlichen Datenverarbeitungen nicht mehr korrekt wider.
Oft wurde die Erklärung ursprünglich einmal erstellt und anschließend über Jahre hinweg nicht mehr angepasst, obwohl sich die Website technisch verändert hat. Umgekehrt enthalten manche Datenschutzerklärungen zahlreiche Standardpassagen zu Diensten, die auf der Website überhaupt nicht eingesetzt werden.
Beides ist rechtlich problematisch. Die Datenschutzerklärung muss die tatsächlichen Verarbeitungsprozesse zutreffend, vollständig und aktuell beschreiben. Andernfalls drohen sowohl datenschutzrechtliche Beanstandungen als auch wettbewerbsrechtliche Risiken.
Rechtliche Verantwortung verbleibt bei der Praxis
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, die Verantwortung für rechtliche Fehler auf Webdesigner oder Agenturen übertragen zu können. Ein Regressanspruch mag in Einzelfällen sicherlich möglich sein, in erster Linie bleibt jedoch der Praxisinhaber selbst für die rechtmäßige Gestaltung der Website verantwortlich. Verstöße können daher unmittelbar zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen gegenüber der Praxis führen.
Wie schnell selbst unscheinbare Details problematisch werden können, zeigt sich bei Online-Formularen. Noch immer verwenden viele Websites verpflichtende Auswahlfelder wie „Herr“ oder „Frau“, ohne weitere Optionen vorzusehen. Für Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität kann dies eine unzulässige Benachteiligung darstellen. Die Rechtsprechung hat hierzu bereits mehrfach entschieden, dass entsprechende Gestaltungen Persönlichkeitsrechte verletzen können. Teilweise wurden sogar Entschädigungsansprüche zugesprochen.
Fazit: Praxis-Websites benötigen regelmäßige rechtliche Kontrolle
Orthopädische Praxis-Websites unterliegen komplexen rechtlichen Anforderungen. Gleichzeitig entstehen viele Risiken nicht durch offensichtliche Fehler, sondern durch technische oder organisatorische Versäumnisse.
Standardvorlagen und pauschale Lösungen reichen hierfür regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine kontinuierliche rechtliche und technische Überprüfung der eingesetzten Systeme und Inhalte.
Wer seine Website regelmäßig kontrolliert und datenschutzrechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, reduziert nicht nur das Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern, sondern stärkt zugleich das Vertrauen seiner Patienten in einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten.
Dennis Morgenstern LL.M. MBA (Wirtschaftsjurist)
Rechtsanwalt Florian Decker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz)
Über die Autoren:
Der Beitrag stammt von der Frame for Business GmbH in Zusammenarbeit mit der Partnerkanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß. Weitere Informationen unter www.frame-for-business.de







