Alle Beiträge von Lasse Walter

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung auf dem 14. Hessischer Orthopäden- und Unfallchirurgentag 2025“

Am 08. November haben Sie die Möglichkeit, die SCS Bildgebung am 14. Hessischen Orthopäden- und Unfallchirurgentag kennenzulernen!

Lassen Sie sich von Herrn Dr. med. Markus Preis inspirieren und erfahren Sie in seinem Vortrag zum Thema „Die DVT Bildgebung im Kontext von O&U und BG“ mehr über die moderne Art der 3D-Diagnostik.

Vor Ort beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen rund um die medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der eigenständigen 3D-Diagnostik für die O&U. Sie können gerne schon vorab einen Termin für eine persönliche Beratung während des Kongresses buchen.

Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an beratung@myscs.com oder füllen Sie das Kontaktformular aus:

 

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Perspektive DVT – „Mehr Diagnosesicherheit für eine bessere Patientenversorgung”

Im Oktober 2024 entschied sich Herr Dr. med. Dino Schulz für die Implementierung der SCS Bildgebung. Die orthopädische Praxis Piusallee kann Patienten mit diesem Diagnoseverfahren eine genauere und zielgerichtete Therapie bieten.

Zusammenfassung:

In der orthopädischen Praxis Piusallee setzt das Team auf innovative Technik, um die Diagnosesicherheit und den Patientenkomfort zu maximieren. Präzisere Befunde direkt in der Praxis – ohne lange Wartezeiten oder Überweisungen – definieren seit der Implementierung der SCS Bildgebung den Arbeitsalltag.

Diese Technologie ermöglicht eine hochauflösende 3D-Schnittbildgebung mit minimaler Strahlenbelastung und übertrifft herkömmliche Röntgen- und CT-Verfahren besonders bei Frakturen und bei der Implantatkontrolle. Auch die Patienten der Praxis verspüren einen deutlichen Mehrwert durch das neue Diagnostikverfahren. Sie begeistert die schnelle Durchführung, die bequemere Positionierung und der Fakt, Befunde aufgrund der einfachen Darstellung leichter nachvollziehen zu können.

Diese Art der Diagnostik spricht sich unter den Patienten in der Region immer mehr herum. So kommt es inzwischen häufiger vor, dass viele Patienten die Praxis gezielt wegen dieser modernen Diagnostik aufsuchen.

Das Erfolgsrezept einer effizienten Praxis, die immer wieder gern von Patienten aufgesucht wird, liegt in einer fortschrittlichen Diagnostik und einer rundum fürsorglichen, qualitativ hochwertigen Behandlung. Alte Systeme, die dazu nicht beitragen, können ein Grund für schwindendes Vertrauen auf Seiten der Patienten sein.

In der orthopädischen Praxis Piusallee sollen sich Patienten während Ihres Aufenthalts und der Untersuchung stets wohl und an erster Stelle kommend fühlen. Dazu gehört für den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Dr. med. Dino Schulz, die vollumfängliche Versorgung.

Seit über zehn Jahren behandelt das Team aus Münster seine Patienten auf höchstem Niveau. Zum ärztlichen Team zählen neben Herrn Dr. Schulz seine Kolleginnen Frau Dr. med. Kathleen Herrmann, Frau Dr. med. Eva Wilhelmer und Kollege Herr Prof. Dr. med. Hans-Henning Wetz. Das Quartett deckt das gesamte Spektrum der konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie ab. Neben dem Hauptstandort betreibt die Praxis eine Zweigstelle im Stadtteil Roxel sowie ein Analysezentrum, das sich auf Wirbelsäulen- und Haltungsanalysen spezialisiert hat.

Um die medizinische Versorgung seiner Patienten noch effektiver und sicherer zu gestalten, entschied sich Herr Dr. Schulz im Oktober 2024 für die Implementierung der SCS Bildgebung am Hauptstandort.

Erfahren Sie in einem ausführlichen Interview mehr darüber, wie das Team von Herrn Dr. Schulz diese hochwertige Lösung im Praxisalltag nutzt und Patienten den Einsatz dieser Diagnostik schätzen.

Innovative Technologie prägt die Versorgung

Eine moderne Praxis arbeitet mit effizienten Methoden, die das Wohl des Patienten in den Vordergrund stellen und Prozesse optimieren. Veraltete Diagnoseverfahren können nicht nur die eigene Befundsicherheit, sondern auch den gesamten Praxisworkflow beeinflussen. Die SCS Bildgebung löst solche Probleme mit Leichtigkeit. Herr Dr. med. Dino Schulz setzt auf fortschrittliche medizinische Verfahren, die seine Praxis sinnvoll ergänzen.

„Innovation steht bei uns in der Praxis im Mittelpunkt, denn das Wohl unserer Patienten hat oberste Priorität. Die SCS Bildgebung hat uns deswegen so überzeugt, weil wir den Patienten vor Ort eine hochpräzise Diagnostik anbieten können – ganz ohne Überweisungen.“

 Die SCS Bildgebung definiert Sicherheit neu

Zu einer rundum angenehmen Diagnostik, bei der der Patient im Fokus steht, zählt zum einen die einfache Lagerung und die unmittelbare Therapiefindung während der Erstvorstellung. Zum anderen steht auch die Sicherheit an oberster Stelle. Mit der SCS Bildgebung erstellen Ihre Mitarbeiter Bildergebnisse, die immer gelingen – und das nicht nur durch die einfache Positionierung der Patienten. Im Vergleich zu den herkömmlichen Diagnoseverfahren erzielt die SCS Bildgebung eine wesentlich höhere Auflösung und ermöglicht dadurch die präzise Darstellung kleinster Haarrisse oder Fissuren.

„Mit der SCS Bildgebung lassen sich Frakturen in ihrer Stellung viel genauer beurteilen. Das 2D-Röntgen ist dagegen kein Vergleich. Das DVT besticht selbst das CT, indem es zum Beispiel eine viel bessere Artefaktunterdrückung aufweist.“

Herr Dr. Schulz berichtet, dass die eingesetzten Implantate beim CT trotz der Artefaktunterdrückung nur mit 3 bis 4 Millimeter Überstrahlung sichtbar sind, sodass es schwierig ist, die Frakturheilung optimal zu beurteilen.

„Bei der Implantatkontrolle ist die SCS Bildgebung mit ihrer exzellenten Bildqualität wegweisend für uns, denn durch sie können wir den Heilungsprozess optimal verfolgen und dem Patienten eine bessere Einschätzung geben.“

Diese Meinung teilt auch Frau Dr. Wilhelmer, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie: „Am meisten begeistert mich, dass es mir komplett neue Möglichkeiten zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit v.a. verzögerter Frakturheilung bei liegendem Osteosynthesematerial oder zum Ausschluss einer Prothesenlockerung bietet.

Die Artefaktunterdrückung zusammen mit der hohen Auflösung eröffnet mir immer wieder neue Möglichkeiten, meine Patienten adäquat zu beraten und behandeln.“

Dank der multiplanaren Schnittbildgebung, die die SCS Bildgebung in 0,2 mm Schichtdicke anfertigt, können ossäre Veränderungen deutlich sichtbar gemacht werden. Dadurch steigt die Aussagekraft der erstellten Aufnahmen enorm und führt gleichzeitig zu einer stärkeren Befundsicherheit.

Frau Dr. med. Kathleen Herrmann, Fachärztin für Handchirurgie, schätzt diesen Aspekt der Lösung sehr:

„Die SCS Bildgebung hilft mir dabei, selbst kleinste Strukturen in hochauflösenden 3D-Schnittbildern darzustellen, die im 2D-Röntgen so nicht gesehen werden können. Das steigert meine Diagnosesicherheit und im weiteren Verlauf kann die Planung der anschließenden Therapie optimal erfolgen.“

Patienten schätzen die hochwertige Diagnostik

Die komplizierte Lagerung der Patienten ist für das 2-D-Röntgen integral, um brauchbare Bildergebnisse zu erzeugen. Bei der Untersuchung mit der SCS Bildgebung positioniert das Personal Ihre Patienten hingegen in räumlich freier Umgebung. So können Sie nach jeder Untersuchung auf aussagekräftige und planungssichere 3D-Aufnahmen vertrauen.

Die hochwertigen Ergebnisse liegen Ihnen unmittelbar zur Befundung und Besprechung mit den Patienten vor, sodass noch innerhalb der Erstvorstellung eine individuell angepasste Therapie begonnen werden kann. Davon sind auch die Patienten der orthopädischen Praxis Piusallee begeistert und Herr Dr. Schulz freut sich besonders über das positive Feedback:

„Die Patienten schätzen diese neue Art der Diagnostik in unserer Praxis sehr. Ihnen gefällt die Schnelligkeit der durchgeführten Untersuchung. Ich wundere mich manchmal selbst darüber, wie schnell eine solche Aufnahme angefertigt wird.“

Auch die Möglichkeit, die aufschlussreiche 3D-Rekonstruktion im Besprechungszimmer am Monitor zu zeigen, hat einen positiven Einfluss. Sie erleichtert das Verständnis für den Befund und die Nachvollziehbarkeit für die gewählte Therapie.

„Die modernen Möglichkeiten einer angenehmeren Untersuchung, die einer Praxis heute zur Verfügung stehen, faszinieren unsere Patienten.“

Die Praxis von Herrn Dr. Schulz ist in Münster die erste, die über die innovative SCS Bildgebung verfügt. Anhand eines Zeitungsartikels und über Flyer für das Wartezimmer konnte er seine Patienten auf das Angebot dieser Lösung erstmalig aufmerksam machen. Inzwischen hat sich die Verfügbarkeit auch unter den Patienten herumgesprochen – etwas, das sich im Alltag bemerkbar macht. Herr Dr. Schulz berichtet, dass viele Patienten inzwischen gezielt seine Praxis aufsuchen, weil sie von der positiven Resonanz der 3D-Schnittbildung gehört haben.

Zusätzlicher Schutz dank geringer Strahlendosis

Die angewandte Strahlendosis bleibt trotz der hohen Bildauflösung sehr gering, denn das SULD (Super-Ultra-Low-Dose) Protokoll senkt die Strahlung auf ein Minimum.

„Der Schutz unserer Patienten liegt dem Team am Herzen. Die geringe Strahlendosis der SCS Bildgebung war daher einer der vielen ausschlaggebenden Punkte, die zur Implementierung geführt hatte.“

Die Kombination aus exzellenter Bildqualität und geringer Strahlendosis macht die SCS Bildgebung zu einem wertvollen Diagnosetool, das die Ärzte bei der Versorgung der Patienten enorm unterstützt, so Frau Dr. Herrmann. „Diese Lösung liefert mir hochauflösende, detailgenaue 3D-Schnittbilder, die es unter Einsatz minimaler Strahlenbelastung ermöglicht, eine präzise Diagnostik durchzuführen.“

Praxisbeispiel: Die SCS Bildgebung liefert Klarheit über Fraktur

All die genannten Vorteile tragen dazu bei, Patienten zielführend zu versorgen und ihnen schnell eine passende Therapie zukommen zu lassen. Herr Dr. Schulz nennt dazu ein Beispiel aus seiner Praxis, das zeigt, wie wertvoll eine solch hochwertige Diagnostik im Praxisalltag ist. In der orthopädischen Praxis Piusallee stellte sich eine Patientin vor, die im Skiurlaub gestürzt war und sich dabei eine Verletzung am Finger zugezogen hatte. Zunächst wurde ein Röntgenbild angefertigt, doch aus den Aufnahmen ging nicht klar hervor, ob es sich hierbei um eine Arthrose oder eine Fraktur handeln könnte.

„Um wirklich sicher zu gehen, dass es sich hierbei um eine Fraktur handelte, rieten wir der Patientin zu einer Untersuchung mittels SCS Bildgebung. Erst in diesen Aufnahmen wurde das Ausmaß der Verletzung klar. Es zeigte sich eine ulnare Impressionsfraktur des Mittelglieds, die eine operative Konsequenz nach sich zog.“

Die operative Versorgung mit einem Distraktionsfixateur erfolgte in einem naheliegenden Krankenhaus und der Patientin geht es gut. Die Verlaufskontrolle wird in Kürze ebenfalls mit der SCS Bildgebung durchgeführt.

„Mit Fällen, in denen die korrekte Diagnose erst durch die SCS Bildgebung gestellt werden kann, haben wir täglich zu tun.“

Die richtige Entscheidung für die Praxis

Die SCS Bildgebung hat in der orthopädischen Praxis Piusallee für einschneidende positive Veränderungen gesorgt und das Team zeigt sich von dieser Lösung und ihrem diagnostischen Mehrwert begeistert.

„Wir haben mit der SCS Bildgebung nur positive Erfahrungen gemacht – schon ab der ersten Minute. Von der Planung, über die Installation und Durchführung in der Praxis sowie die Schulungen haben hervorragend funktioniert.“

Herr Dr. Schulz zeigt sich auch von der Betreuung begeistert und kann sich den Praxisalltag ohne die hochwertige 3D-Bildgebung nicht mehr vorstellen. Er ist dankbar für die Hilfestellung, die er zu sämtlichen Themen und Fragen bekommen hat und spricht sich daher für eine Empfehlung aus.

„Die Erwartungen haben wir im ersten Quartal deutlich übertroffen. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen die Installation eines solchen Systems. Es gibt eigentlich nur Gründe, die für die SCS Bildgebung sprechen. Ich möchte meine Kollegen aus der O&U aufgrund dieser überzeugenden Bildqualität und der niedrigen Strahlenbelastung dazu animieren, sich mit dieser Lösung auseinanderzusetzen.“

 

orthopädische praxis piusallee
Dr. med. Dino Georg Schulz
Piusallee 34
48147 Münster
www.oppms.de

Sie haben individuelle Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse an unserer 3D-Bildgebung geweckt?

Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. In einem Gespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten der hochmodernen Diagnostik auf.

Enovis am DKOU Messestand B66

Erleben Sie jetzt live unsere Produkthighlights und erfahren Sie mehr zur Biomechanik-Schulterstudie mit der ARTROMOT®-S3 CPM Bewegungsschiene AN UNSEREM MESSESTAND B66

 

WIR SIND FÜR SIE DA!

Service-Hotline
Montag bis Freitag: 8.30 bis 16.30 Uhr Telefon: 0180 1 676 333*
Telefax: 0180 11 676 33
* Gebühren für 0180er Nummern: 3,9 Cent pro Minute bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen.

WEITERE INFORMATIONEN

Vielfältige Behandlungsoptionen

Mehr Produkte finden Sie auf unserer Homepage unter: www.enovis-medtech.de

Produktkataloge Orthopädische Hilfsmittel und Physikalische Therapie

Unsere aktuellen Orthopädischen Hilfsmittel und Medizintechnik-Produkte:
www.enovis-medtech.de/downloads/kataloge

STUDIEN

1 Schmidt R, Mainers S, Reintges H, Lipke K, Benesch S, Gerngross H. Conservative
Therapy for Acute Lateral Ligament Lesions – Single Chamber vs. Two-Chamber Orthosis
Systems.1999. Surgery Dept of the Federal Army Hospital, Ulm, Germany.

2 Haworth L, Booth N, Chohan A, Chapman G, Richards J. How does orthotic walker boot
design influence lower limb and trunk function during gait? Prosthet Orthot Int. 2024 Mar.EPub ahead of publication. DOI: 10.1097/PXR.0000000000000327

Creating Better Together™

ORMED GmbH, Bötzinger Straße 90, 79111 Freiburg, DEUTSCHLAND

Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie, dass weder DJO, LLC, noch eine seiner Tochtergesellschaften medizinische Ratschläge geben können. Die Inhalte dieser Broschüre stellen keine medizinische, rechtliche oder andere Art professioneller Beratung dar. Informationen im Hinblick auf unterschiedliche Gesundheitszustände, Erkrankungen und körperliche Verfassungen und deren Behandlung sind nicht als Ersatz für eine Beratung durch einen Arzt oder anderes medizinisches Fachpersonal gedacht. Die Ergebnisse können individuell unterschiedlich sein. Diese Broschüre enthält allgemeine Informationen zur Orientierung. Für die Richtigkeit aller Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden und es können keine Rechtsansprüche gegen die Verfasser der Broschüre oder gegen denjenigen, der die Broschüre übergeben hat, abgeleitet werden.

Copyright © 2025 DJO, LLC, a subsidiary of Enovis Corporation

 

DKOU 2025 – Perspektive SCS Bildgebung

Im Namen der SCS SOCIETY laden wir Sie und Ihre Begleitung herzlich ein, Teil unserer wachsenden Gemeinschaft engagierter Ärztinnen und Ärzte zu werden. Unsere SOCIETY steht für den Austausch auf Augenhöhe, die Weiterentwicklung der modernen 3D-Diagnostik in Orthopädie und Unfallchirurgie sowie eine klare Perspektive auf klinischen, wirtschaftlichen und standespolitischen Nutzen.

Wir würden uns sehr freuen, Sie beim DKOU 2025 in Berlin persönlich begrüßen zu dürfen – vielleicht ergibt sich dabei auch die Gelegenheit, einige Ihrer offenen Fragen (wirtschaftlich, steuerlich oder strukturell) in entspannter Atmosphäre gemeinsam zu besprechen.

 

Täglich an unserem Stand:

  • Ein persönlicher Austausch bei einem La Marzocco Espresso oder einem Glas Champagner
  • Einblicke in neue Entwicklungen unserer Bildgebung
  • Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus der SOCIETY

Es erwartet Sie außerdem:

  • Die neueste Generation der SCS MedSeries® H22 sowie die Ganzkörpervision H50 – Magnus Class

Abendliches Gesellschaftsdinner:

  • Jeden Abend laden wir zu einem gemeinsamen Dinner in kleiner, kollegialer Runde – Sie und Ihre Begleitung sind herzlich willkommen.

 Sie haben Interesse, am Dinner teilzunehmen? Kontaktieren Sie uns gerne vorab über unser Kontaktformular:

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Zeit für einen Besuch finden und stehen Ihnen jederzeit auch im Nachgang für ein vertiefendes Gespräch oder eine Hospitation zur Verfügung.

Online-Seminare zur Abrechnung und Reputation im Herbst 2025

Tageskongress zur ambulanten Praxisabrechnung am 15.11.2025

Ein mehrfach in den Gründercafés geäußerter Wunsch war die Organisation von Abrechnungsseminaren für Praxisgründer. Damit soll eine wesentliche Schwelle des Starts in die Selbständigkeit möglichst niedrig gehalten werden: Die für die meisten neu niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen komplett andere Form der Abrechnung im Vergleich zur stationären Versorgung.

Gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Möcklinghoff, plastischer Chirurg aus Essen, der seit Jahren erfolgreiche Seminare für sein Fachgebiet anbietet, haben wir ein Abrechnungsseminar auch für Orthopädie und Unfallchirurgie entwickelt. Das kostenfreie Onlineseminar findet am 15.11.2025 von 10.00 – 14.00 Uhr statt.

Dort werden neben den Grundlagen des EBM auch die für unser Fachgebiet besonders relevanten EBM-Kapitel besprochen. Ergänzend berichtet Frau Jessica Januschowski aus unserer Vertragsabteilung über die Möglichkeiten von Selektivverträgen in O&U sowie über die speziellen Angebote des BVOU in diesem Bereich.

4 Stunden tiefstes Expertenwissen:

  • Interdisziplinärer Event
  • In Kooperation mit MEDUPLUS
  • Kostenfrei und live
  • Inklusive Update zur GOÄ 2027

 

Seminar Arztbewertungen am 5.11.2025

Sie möchten wissen, wie Sie mit Arztbewertungsportalen souverän umgehen und Ihre Online-Reputation aktiv gestalten können? In unserem Webinar am November 2025 von17.00-20.30 Uhr erfahren Sie, welche Wirkmechanismen hinter den wichtigsten Bewertungsportalen stecken, wie Sie konstruktiv auf Bewertungen reagieren und welche Strategien Ihnen helfen, Ihr digitales Praxisimage zu stärken.

Profitieren Sie von praxisnahen Tipps und aktuellen rechtlichen Hinweisen, um Ihren guten Ruf im Netz langfristig zu sichern! Melden Sie sich jetzt an und machen Sie Ihre Reputation zum Erfolgsfaktor!

Perspektive DVT – „Ein Gewinn für die Sportmedizin“

„Ich ärgere mich wahnsinnig, dass ich so lange gewartet habe.“

Mit diesem Satz beschreibt Herr Prof. Dr. med. Gabor Szalay seinen Weg zur SCS Bildgebung. Heute ist sie fester Bestandteil seiner Praxis – für schnellere Diagnosen, klare Entscheidungen und zufriedene Patienten.

Warum er diese Entscheidung als echten Wendepunkt bezeichnet, erfahren Sie im Video-Interview:

 

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2D- auf die moderne 3D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Perspektive DVT – „Moderne Diagnostik benötigt Präzision ohne Kompromisse”

Seit dem 1. September 2025 ist die MKO (Marc Kreutz Orthopedics) im Herzen Kölns geöffnet. Von Anfang an setzt Herr Dr. med. Marc Kreutz auf die SCS MedSeries® – für moderne Diagnostik, klare Befunde und eine Behandlung, die Patienten schnell zurück in einen gesunden Alltag bringt.

In der modernen Orthopädie und Sportmedizin zählt jedes Detail – besonders, wenn es um präzise Diagnosen bei komplexen Verletzungen und postoperativen Kontrollen geht. Seit dem 1. September 2025 sind die Tore der modernen, barrierefreien MKO (Marc Kreutz Orthopedics) zentral in der Kölner Innenstadt geöffnet. Unter der Leitung von Herrn Dr. med. Marc Kreutz setzen er und sein Team sich für eine individuelle und zielgerichtete Behandlung der Patienten ein, damit diese schnell wieder in einen gesunden Alltag zurückkehren können.

Von Anfang an sollte die Privatpraxis mit der SCS Bildgebung ausgestattet werden, denn eine fortschrittliche technische Ausstattung ist für Herrn Dr. Kreutz ein Grundpfeiler der qualitativen Patientenversorgung.

In einem kurzen Interview sprach er über die Beweggründe für diesen Schritt und erklärt welchen Mehrwert die SCS MedSeries® in der Diagnostik bietet.

Einzug der besseren Diagnostik in die neue Praxis

Der Einsatz des DVT ist Herrn Dr. Kreutz nicht unbekannt: Bereits in seiner vorherigen Praxis setzte der erfahrene Orthopäde auf die hochauflösende Diagnostik mittels SCS MedSeries® H22. Schon damals schätzte er die Leistungskraft dieses dreidimensionalen Verfahrens. Für ihn war daher klar, dass diese Lösung auch in seiner eigenen Praxis ein zentraler Bestandteil sein sollte.

„Ich plante von Anfang an mit der Implementierung der SCS Bildgebung. Sie ist der zweidimensionalen Bildgebung in allen Fällen überlegen. Auch die Strahlenbelastung steht in keinem Verhältnis zu den im 2D gewonnenen Informationen“, betont er. Besonders bei komplexen Strukturen wie Fuß- oder Handwurzelknochen oder bei der Kontrolle von Kreuzbandrekonstruktionen bietet das 3D-Verfahren entscheidende Vorteile. „Wenn ich mit dem DVT arbeite, gibt mir das einfach eine Sicherheit, auf die ich nicht mehr verzichten möchte. Das ist für mich die Zukunft, in der ich mein Team, mich und meine Praxis sehe.“

Bewusster Verzicht auf das 2D-Röntgen

In der neuen Praxis spielt das 2D-Röntgen keine Rolle mehr. Herr Dr. Kreutz erklärt seine Entscheidung:

„Ich behandle ausschließlich Extremitäten – und es gibt sehr gute Studien, die zeigen, dass die 3D-Bildgebung in diesem Bereich klar überlegen ist. Patienten eine 2D-Aufnahme zuzumuten, obwohl es wissenschaftlich belegt deutlich bessere Alternativen gibt, entspricht nicht meiner Philosophie. Für mich geht es darum, das Richtige zu tun – und das ist ganz klar die Untersuchung mittels DVT.“

Wenn sich zwei Verfahren perfekt ergänzen – DVT und MRT

Neben dem DVT verfügt die Praxis auch über ein eigenes MRT. Die Kombination beider Verfahren erlaubt eine besonders präzise Diagnostik – deshalb gehören sie für den Facharzt auch zusammen:

„Im MRT erkennt man Knochenveränderungen oder kleine Fissuren oft nur angedeutet. Für die exakte, räumliche Darstellung benötige ich dann aber unser DVT. Nur so kann ich sichergehen, dass feine Frakturen oder Dislokationen, die sonst übersehen werden könnten, ausgeschlossen werden.“

Ein entscheidender Vorteil des Betriebes liegt in der Verfügbarkeit vor Ort:

„Wir können beide Verfahren in einer einzigen Sitzung durchführen. Uns ist es sehr wichtig, dass der Patient unsere Praxis noch am selben Tag mit einer klaren Diagnose und einem Therapieplan verlassen kann – ohne Wartezeiten oder zusätzliche Termine.“

Gelebte Praxisphilosophie in der MKO: Qualität vor Quantität

Qualität setzt sich durch – davon ist Herr Dr. Kreutz überzeugt. Daher liegt der Fokus klar auf hochwertiger medizinischer Versorgung und das nicht nur bei der Ausstattung.

„Für jeden Patienten planen wir einen Termin von 30 Minuten ein. Mir ist es wichtig, den Patienten, seine Geschichte und seinen Leidensdruck zu verstehen, daher nehmen wir uns Zeit für eine sorgfältige Untersuchung, umfassende Diagnostik und ein ausführliches Gespräch. Ich möchte ihn nicht mit einer Überweisung in eine andere Praxis schicken, sondern einen detaillierten, maßgeschneiderten Therapieplan an die Hand geben können – egal, ob nun mit konservativem oder operativem Ansatz.“

Das Ziel des Teams ist es, Patienten ohne Umwege im Behandlungskreislauf zu halten, ihnen dadurch Sicherheit zu geben und eine stärkere Bindung an die Praxis aufzubauen.

Die Empfehlung für Kollegen: „Es gibt kein Argument dagegen“

Die zahlreichen Jahre des DVT-Betriebs in der ehemaligen Praxis und nun auch in der neueröffneten MKO ließen Herrn Dr. Kreutz viel Erfahrung mit der SCS Bildgebung sammeln. Seine Empfehlung für diese Diagnostik ist daher klar:

„Ich hatte schon viele Hospitanten zu Besuch, die sich dieses System angeschaut haben und wir alle sind uns einig: Es gibt kein Argument gegen die SCS Bildgebung. Für uns war diese Lösung optimal, da wir mit SCS einen starken Partner an unserer Seite haben, der uns jederzeit unterstützt. Das System benötigt wenig Platz, ist effizient und wirtschaftlich. Darüber hinaus sind die diagnostischen Vorteile wirklich enorm. Für mich gehört diese Technologie – genau wie das MRT – nicht nur in radiologische, sondern auch in orthopädische Hände.“

Einfache Integration dank professioneller Umsetzung

Bei der Anschaffung und Implementierung des Systems konnte der Arzt vollkommen auf die Unterstützung durch SCS vertrauen.

„Der gesamte Prozess war auf den Punkt strukturiert und wurde hervorragend umgesetzt. Vom ersten Gespräch bis hin zur Installation lief alles hochprofessionell ab. Die Planung war präzise und fehlerfrei, die Integration in unsere Praxisräume war einfach. Das Ergebnis überzeugt in unseren Räumlichkeiten nicht nur optisch, sondern auch funktional zu 100 %.“

MKO – Marc Kreutz Orthopedics
Privatpraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie
Waidmarkt 11
50676 Köln
www.marc-kreutz-orthopedics.de

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Kontakt

Differenzierte Schmerztherapie in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Eine gelungene perioperative Schmerztherapie verbessert Patientensicherheit und Erholung durch individuelle, strukturierte Maßnahmen. Sie basiert auf kontinuierlicher Schmerzerfassung, einer konstanten Basisschmerztherapie und bedarfsorientierter Analgesie. Multimodale Ansätze wie Regionalanästhesie und patientenkontrollierte Analgesie erhöhen die Effektivität und reduzieren Opioide. Wichtig sind zudem Nebenwirkungsmanagement und die Berücksichtigung von Organfunktionen und Arzneimittelinteraktionen.

Schmerzmechanismen
Eine chirurgische Inzision hat eine Freisetzung lokaler sensibler Gewebe-Nozizeptoren zur Folge, die wiederum eine Neuroinflammation und Neuroimmunreaktion in den Dorsalganglien bewirken. Dieser, einer Entzündungsreaktion ähnelnder, Prozess verdeutlicht die gute Wirksamkeit von NSAR bei postoperativen, klassisch nozizeptiven Schmerzen.1 Selten treten postoperativ auch neuropathische Schmerzen auf, wenn Nerven direkt geschädigt werden. Unter anderem kommt es zur überschießenden Natrium-Kanal-Expression an peripheren Nozizeptoren, die zur sogenannten Plus- und Minussymptomatik führen. Diese können sich durch einschießend, brennende, kribbelnde Schmerzqualität, sowie Sensibilitätsverminderung oder extreme Berührungsempfindlichkeit (Allodynie) äußern. Neuropathische Schmerzen sprechen typischerweise eher schlecht auf Opioide an. In diesen speziellen Fällen stößt man mit klassischen postoperativen Schmerztherapie-Konzepten an seine Grenzen.2,3

Fazit
Neuropathische Schmerzen postoperativ verlangen gezielte Diagnostik und Therapie.

 

Basis der Schmerztherapie
Die Basis der Schmerztherapie beginnt bereits präoperativ mit einer gezielten Anamnese, um Risikofaktoren für starke postoperative Schmerzen wie Opioidgebrauch oder psychosomatische Erkrankungen zu erkennen. Auch das frühzeitige Erfassen eines Delirrisikos ist wichtig für das Narkosemanagement und die Prophylaxe. Nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Entspannung und Ablenkung können vom Pflegepersonal unterstützt werden, ebenso sollten psychologische Aspekte beachtet werden. Physiotherapie und physikalische Methoden wie Frühmobilisation, Bewegungsübungen, Thermotherapie und TENS sind zentral für die postoperative Schmerzbehandlung. Während der Operation wird, wenn möglich, lokale Infiltrationsanästhesie (LIA) eingesetzt.3

Fazit
Prävention ist der Schlüssel – Schmerztherapie beginnt vor dem Schnitt.

 

Schmerzeingrenzung
Die Schmerzanamnese ist Grundlage jeder Therapie, da Schmerz subjektiv und nicht immer proportional zum Eingriff ist. Zur Bewertung der Schmerzintensität werden meist die Visuelle Analogskala (VAS) oder Numerische Ratingskala (NRS) genutzt, wobei Werte über 3/10 behandlungsbedürftig sind. Erfasst werden Schmerzbeginn, -dauer, -lokalisation, -qualität, Auslöser, psychische Faktoren sowie Therapieerwartungen und -erfahrungen. Bei Kindern, älteren oder kognitiv eingeschränkten Patienten sind nonverbale Zeichen und psychosoziale Faktoren besonders wichtig.

Die Wirksamkeit von Bedarfsanalgetika wird 30 Minuten nach i.v. und 60 Minuten nach oraler Gabe kontrolliert. Schmerzerfassung sollte alle 2 Stunden in den ersten 24 Stunden nach großen Eingriffen sowie bei Schmerzveränderungen und nach Interventionen erfolgen, bei bestehender Analgesie mindestens alle 8 Stunden.

Zuständigkeiten
Das perioperative Schmerzmanagement braucht klare hausinterne Regelungen und einen strukturierten Akutschmerzdienst, um Patientenzufriedenheit zu steigern. Schriftlich festgelegte, prozedurenspezifische Therapiealgorithmen sorgen für standardisierte Behandlung und Handlungssicherheit. Pflegekräfte können innerhalb definierter Grenzen eigenverantwortlich Bedarfsmedikation verabreichen.4

Die postoperative Verantwortung liegt meist bei der operierenden Abteilung – bei Katheterverfahren bei der Anästhesie – was enge interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert. Regelmäßige Dokumentation unterstützt die Therapieanpassung. Im Entlassbrief sollte die temporäre Opioidindikation und das Ausschleichen klar vermerkt sein.

Fazit
Verantwortung regeln – Teamwork leben – Schmerz besser managen.

 

Medikamentöse Basisanalgesie im perioperativen Schmerzmanagement
Die effektivste postoperative Analgesie beruht auf einer Kombination von zwei oder mehreren Analgetika mit unterschiedlichen pharmakologischen Wirkmechanismen. Dabei zeigen sich insbesondere die Kombination aus einem Nichtopioidanalgetikum, einem Regionalanästhesieverfahren und/oder einem Opioid als evidenzbasiert wirksam. Die Verordnung dieser Substanzen sollte stets zeitlich begrenzt erfolgen.

Insbesondere im orthopädisch-unfallchirurgischen Setting müssen neben der reinen Schmerzlinderung auch funktionelle Ziele wie die frühzeitige Mobilisation sowie die Vermeidung postoperativer Komplikationen unterstützt werden. Zusätzlich stehen entzündungshemmende und knochenbiologische Effekte im Fokus der analgetischen Strategie.

Nichtopioidanalgetika (NOPA)
Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) bleiben aufgrund ihrer antiphlogistischen sowie ossifikationshemmenden Wirkung ein unverzichtbarer Bestandteil bei elektiven orthopädischen Eingriffen. Paracetamol und Metamizol kommen additiv zur Anwendung, wobei Metamizol dem Paracetamol in der analgetischen Wirksamkeit überlegen ist.

Metamizol wirkt stark analgetisch und antipyretisch mit geringer Nebenwirkungsrate. Schnelle i.v.-Gabe (> 500 mg/min) kann arterielle Hypotonie verursachen. Anwendung bei Niereninsuffizienz möglich. Risiko einer Agranulozytose und typische Symptome (Fieber, Schleimhautentzündung, Dysphagie) müssen aufgeklärt werden, da sie unter Antibiotika maskiert sein können.

Paracetamol bietet eine analgetische und antipyretische Wirkung, jedoch ohne antiphlogistischen Effekt. Es weist eine gute Verträglichkeit auf, verursacht keine gastrointestinalen Nebenwirkungen oder Blutungsneigung und besitzt opiat-sparende Eigenschaften. Eine Überdosierung birgt jedoch das Risiko einer Hepatotoxizität.

Klassische NSAR (z. B. Ibuprofen, Diclofenac) bergen Nebenwirkungen wie gastrointestinale Ulzera, renale und kardiovaskuläre Risiken sowie eine erhöhte Blutungsneigung. Insbesondere bei vorbestehender Herzinsuffizienz (NYHA II–IV), koronarer Herzkrankheit, pAVK oder zerebrovaskulären Erkrankungen sind NSAR kontraindiziert.

COX-2-Inhibitoren zeichnen sich durch eine bessere gastrointestinale Verträglichkeit aus, sind jedoch bei Langzeittherapie mit einem erhöhten kardiovaskulären Risiko assoziiert. Parecoxib hat als Vertreter der COX-2-Hemmer keinen Einfluss auf die Thrombozytenaggregation und scheint das Risiko für Blutungen nicht zu erhöhen. Kontraindikationen umfassen u. a. Analgetikaasthma, kardiovaskuläre Erkrankungen sowie Niereninsuffizienz. Ibuprofen, Diclofenac und Parecoxib stehen auch zur i.v.-Gabe unmittelbar perioperativ zur Verfügung. (Tab. 1)

Klinisch relevante Arzneimittelinteraktionen
Insbesondere klassische NSAR wie Ibuprofen konkurrieren mit ASS um die Bindungsstelle an der Cyclooxygenase-1 (COX-1). Durch die reversible Besetzung des aktiven Zentrums verhindern NSAR den irreversiblen Zugang von ASS zum Enzym. Dies kann die gewünschte thrombozytenaggregationshemmende Wirkung von ASS abschwächen oder sogar aufheben.1

Opioidanalgetika
Opioide wirken über μ-Opioidrezeptoren, die als G-Protein-gekoppelte Rezeptoren auf peripherer, spinaler und supraspinaler Ebene die Schmerzweiterleitung hemmen. Sie behalten insbesondere bei akuten postoperativen Schmerzen ihre klinische Relevanz, sind jedoch mit möglichen Nebenwirkungen wie Sedierung, Übelkeit, Juckreiz, Atemdepression oder Delir verbunden. Durch Kombination mit Nichtopioidanalgetika und koanalgetischen Verfahren kann die benötigte Opioiddosis deutlich reduziert werden.

In der klinischen Praxis werden retardierte und unretardierte Opioide individuell an Alter, Organfunktion und Operationstyp angepasst. Retardpräparate dienen der Basisanalgesie, niedrig dosiert. Nicht-retardierte Präparate ermöglichen die bedarfsadaptierte Dosistitration.

Retardierte niederpotente Opioide, wie Tramadol oder Tilidin/Naloxon, werden trotz ihrer Relevanz in WHO-Stufe II in der unmittelbaren postoperativen Analgesie zunehmend seltener eingesetzt. Gründe sind unter anderem das ausgeprägte Nebenwirkungsprofil und eine schlechte Steuerbarkeit aufgrund individueller Metabolisierungsunterschiede. Sie können jedoch im Entlassmanagement zur kontrollierten Reduktion der Opioidgabe sinnvoll eingesetzt werden.

Vertreter retardierter hochpotenter Basisopioide:
→ Tapentadol: dualer Wirkmechanismus als μ-Opioidrezeptor-Agonist und Noradrenalinwiederaufnahmehemmer, geringe Affinität zum μ-Opioidrezeptor → weniger Nebenwirkungen, Vorsicht bei schwerer Niereninsuffizienz.7
→ Oxycodon: geringere Affinität als Morphin zum μ-Opioidrezeptor, Dosisreduktion bei GFR < 30 ml/min, Kontraindikation bei schwerer Leberinsuffizienz, erhöhtes Abhängigkeitspotenzial.5

Vertreter nicht-retardierter Bedarfsopioide:
Nicht-retardierte Opioidanalgetika kommen in der postoperativen Schmerztherapie insbesondere zur Dosistitration in der Frühphase nach Eingriffen zum Einsatz. Galenik, Wirkstärke, Metabolisierung und Nebenwirkungsprofil sollten patientenindividuell berücksichtigt werden, idealerweise am gleichen Wirkstoff wie das Basisopioid orientiert. (Tab. 2)

Fazit
Analgetika gezielt kombinieren – Wirkung steigern, Risiken begrenzen.

 

Patientenkontrollierte Analgesie (PCA)
Die selbstgesteuerte Bolusapplikation von Opioiden über eine programmierbare Schmerzpumpe verbessert die Schmerzkontrolle und Patientenzufriedenheit bei reduzierten Nebenwirkungen. Standardmäßig erfolgt eine kontinuierliche Basisinfusion mit individuell einstellbaren Sperrintervallen. Änderungen an der PCA-Pumpe dürfen nur durch ärztliches oder geschultes Fachpersonal erfolgen. Risiken bestehen insbesondere bei Patienten mit Hypoventilation, Schlafapnoe oder erhöhter Opioidsensitivität. Hier ist eine kontinuierliche Pulsoxymetrie mit telemetrischer Überwachung empfehlenswert. (Tab. 5)6

Wenn der Schmerzstandard an seine Grenzen stößt
Bei Ausschöpfen der standardisierten Basis- und Bedarfsanalgesie oder bei in der Anamnese bereits bestehenden Hinweisen auf vermehrte postoperative Schmerzen können Koanalgetika bzw. sogenannte Adjuvantien erwogen werden.3

Balanciertes Schmerztherapiekonzept
Rückenmarksnahe und periphere Regionalanästhesieverfahren sind der systemischen Opioidtherapie gleichwertig und ermöglichen opioidreduzierte Analgesiekonzepte. Ultraschallgestützte Techniken haben den Einsatz peripherer Blockaden erweitert. Standardlokalanästhetika wie Ropivacain oder Bupivacain werden durch volumenreduzierte Applikationstechniken ergänzt, um motorische Funktionen zu schonen und die Mobilisation zu fördern.8

Ein typisches Beispiel ist die Knieendoprothetik: Während die Femoraliskatheteranlage eine gute Analgesie bietet, limitiert sie durch motorische Blockade die Mobilität. Selektive Blockaden im Adduktorenkanal (N. saphenus, N. obturatorius) bieten eine geeignete Alternative mit geringerer Einschränkung. Plexuskatheter der oberen Extremität (z. B. interskalenär, supraklavikulär) ermöglichen effektive Analgesie ohne Mobilitätsverlust. Entscheidend ist eine tägliche Reevaluation der Blockadeausprägung und individuell angepasste Applikationsrate.

Die epidurale Analgesie besitzt weiterhin hohes analgetisches Potenzial, geht jedoch mit erheblichem logistischem Aufwand, Mobilitätseinschränkung und Risiken wie Harnverhalt oder Hämatombildung einher. Ihr Einsatz erfolgt daher heute in der Orthopädie nur noch bei klarer Indikation.1,3

Fazit
Wo Standardanalgesie nicht ausreicht, braucht es adjuvante Strategien und regionalanästhesiologische Präzision.

 

Umgang mit einwilligungsunfähigen Patienten aus rechtlicher Sicht

Hinweis1: Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter.

Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick aus juristischer Sicht über die Anforderungen von Aufklärung und Einwilligung zu einer ärztlichen Maßnahme bei einwilligungsunfähigen Patienten geben.

1. Einwilligungsfähigkeit/-unfähigkeit; Grundsätze für Aufklärung und Einwilligung
Einwilligungsfähigkeit darf nicht gleichgesetzt werden mit Geschäftsfähigkeit. Einwilligungsfähig ist, wer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt, um Art, Notwendigkeit, Bedeutung, Folgen und Risiken der medizinischen Maßnahme zu verstehen und die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken.2 Der Patient muss also nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Tragweite der Maßnahme erfassen und seinen Willen hiernach ausrichten können. Besitzt ein Patient zum maßgeblichen Zeitpunkt der Einholung der Einwilligung vor Durchführung der Maßnahme nicht diese natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit, so ist er einwilligungsunfähig.

Die Frage, ob ein Patient einwilligungsfähig oder einwilligungsunfähig ist, ist somit stets und ausschließlich aus medizinischer Sicht im konkreten Einzelfall durch den behandelnden Arzt zu entscheiden. Das Alter der Patienten spielt zwar eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Rolle.3

Bei medizinischen Maßnahmen gegenüber einwilligungsunfähigen Patienten ist nach § 630d Abs. 1 S. 2 BGB die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht der Patient selbst noch im einwilligungsfähigen Zustand durch eine wirksame und einschlägige Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht die Maßnahme gestattet oder untersagt hat. In diesem Fall muss der Patient aber noch im einwilligungsfähigen Zustand über die Maßnahme aufgeklärt worden sein, damit durch die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wirksam die Einwilligung erteilt bzw. abgelehnt werden kann.4

Als Berechtigte kommen der gesetzliche Vertreter (z. B. Eltern, Vormund des Minderjährigen, bestellter Betreuer bei Volljährigen, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner im Falle des Ehegattennotvertretungsrechts) oder der rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte (z. B. Vorsorgebevollmächtigter) in Betracht. Im Fall eines gerichtlich bestellten Vormunds (bei Minderjährigen), Betreuers (bei Erwachsenen) oder eines Vorsorgebevollmächtigten muss sich der Arzt vorab vergewissern, ob diesem die Gesundheitssorge als Teil seines Aufgabenkreises übertragen wurde, da nur dann zum einen die Zuständigkeit für die Einwilligung gegeben ist und zum anderen im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht die Offenbarung gegenüber diesen Personen zulässig ist.

Dementsprechend bestimmt § 630e Abs. 4 BGB, dass im Falle eines einwilligungsunfähigen Patienten die Aufklärung auch zu erfolgen hat. Jedoch ist gemäß § 630e Abs. 5 BGB zusätzlich der einwilligungsunfähige Patient grundsätzlich über die wesentlichen Umstände der Maßnahme entsprechend seinem Verständnis zu informieren, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterungen aufzunehmen und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Bei Patienten im Koma oder bei Säuglingen kann demnach offenkundig von einer Erläuterung abgesehen werden.5

2. Volljährige Patienten
Bei einem Volljährigen ist grundsätzlich von dessen Einwilligungsfähigkeit auszugehen. An die Feststellung der Einwilligungsunfähigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen. Der Arzt hat hierbei sämtliche Umstände wie Alter, physische und psychische Konstitution, Einfluss von Medikamenten, Grad der Verständnisfähigkeit, Bildungsgrad, Vorkenntnisse, Herkunft, kulturelle Tradition u. a. zu berücksichtigen. Bei Zweifeln muss konsiliarisch ein Neurologe und/oder Psychiater hinzugezogen werden.6

Bei dementen, verwirrten, drogenabhängigen oder alkoholisierten Patienten, infolge eines Unfallschocks oder erheblicher Schmerzen kann – muss aber nicht zwangsläufig – eine Einwilligungsunfähigkeit vorliegen. Eine angeordnete Betreuung, selbst wenn sie den Aufgabenkreis der medizinischen Versorgung umfasst, bedeutet ebenfalls nicht automatisch, dass der Patient einwilligungsunfähig ist.

Fehlt in diesen Fällen jedoch die Einwilligungsfähigkeit, so können – soweit nicht eine wirksame und einschlägige Patientenverfügung nach § 1827 Abs. 1 S. 1 die Maßnahme gestattet oder untersagt – nur ein gerichtlich bestellter Betreuer, ein Vorsorgebevollmächtigter oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des Ehegattennotvertretungsrechts der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner in eine Behandlungsmaßnahme einwilligen und es sind auch diese Aufklärungsadressat (§ 630d Abs. 1 S. 2, Abs. 2 i. V. m. § 1827 Abs. 2, 6, § 1358 BGB).

Bei begründeter Gefahr des Versterbens oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens erfordert die Entscheidung der vorgenannten Berechtigten grundsätzlich zusätzlich die Genehmigung durch das Betreuungsgericht (§ 1829 Abs. 1, 2 BGB). Besteht zwischen dem Berechtigten und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber, dass die getroffene Entscheidung dem nach § 1827 BGB festgestellten Willen des Patienten entspricht, entfällt das Genehmigungserfordernis (§ 1829 Abs. 4 BGB). Aus juristischer Sicht ist die Dokumentation der diesbezüglichen Tatsachen und das Einvernehmen zwingend zu empfehlen.

Liegt Einwilligungsunfähigkeit vor, fehlt eine Patientenverfügung oder ist diese nicht einschlägig bzw. nicht eindeutig und ist kein Berechtigter vorhanden, so hat der Arzt beim Betreuungsgericht die Anordnung einer Betreuung anzuregen. Handelt es sich in dieser Situation um einen Notfall (Vornahme ärztlicher Maßnahmen ist vital indiziert und unaufschiebbar), so sind in den Fällen, in denen die Bestellung, die Aufklärung und Einwilligung eines Berechtigten oder die entsprechende Eilentscheidung des Betreuungsgerichts nach § 1867 BGB nicht mehr rechtzeitig möglich ist, die gebotenen Maßnahmen durchzuführen. Das Handeln des Arztes kann durch die Rechtfertigungsgründe der mutmaßlichen Einwilligung gemäß § 630d Abs. 1 S. 4 BGB und/oder des Notstands gemäß § 34 StGB gedeckt werden.7 Der Arzt muss, sofern die Zeit ausreicht, zunächst den mutmaßlichen Patientenwillen durch frühere Äußerungen des Patienten, Befragungen von nahen Angehörigen oder Bezugspersonen etc. ermitteln. Fehlen entgegenstehende Anhaltspunkte, kann jedoch angenommen werden, dass der Patient wie ein verständiger Patient in der konkreten Lage handeln würde, wenn die Behandlung fehlerfrei ist..8

Kann ein entsprechender Wille des Patienten nicht ermittelt werden und bleiben erhebliche Zweifel an dem Bestehen oder Fortbestehen eines vorherigen Willens, so gilt der Grundsatz: In dubio pro vita.9

Seit 01.01.2023 kommt bei verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden einwilligungsunfähigen Patienten gemäß § 1358 BGB das sog. Ehegattennotvertretungsrecht in Betracht. Dieses greift nach Absatz 1, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Dann ist der andere Ehegatte berechtigt, für den vertretenen Ehegatten u. a. in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen sowie ärztliche Aufklärungen entgegenzunehmen oder Behandlungsverträge, Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege abzuschließen und durchzusetzen.

Dieses neue Vertretungsrecht sowie die in Absatz 2 geregelte Offenbarungsbefugnis gegenüber dem vertretenden Ehegatten bestehen gemäß § 1358 Abs. 3, 5 BGB jedoch nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben, ein Betreuer bestellt ist bzw. ab dem Zeitpunkt der Betreuerbestellung, soweit dessen Aufgabenkreis diese Angelegenheiten umfasst, dem vertretenden Ehegatten oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte
a) eine Vertretung durch den anderen Ehegatten ablehnt oder
b) einen Vorsorgebevollmächtigten bestellt hat, soweit diese Vollmacht diese Angelegenheiten umfasst,
die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen oder
mehr als 6 Monate seit dem durch den Arzt festgestellten Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 spätestens eingetreten sind, vergangen sind.

Die Vorschriften des Betreuungsrechts gelten für die Wahrnehmung des Ehegattennotvertretungsrechts entsprechend (§ 1358 Abs. 6 BGB).

3. Besonderheiten bei minderjährigen Patienten
Maßgeblich ist, ob der Minderjährige einsichts- und urteilsfähig ist. Ist dies gegeben, so kommt dem minderjährigen Patienten grundsätzlich auch die alleinige Einwilligungsbefugnis zu und er ist Aufklärungsadressat. An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen.

Feste Altersgrenzen oder pauschale Aussagen zur Einwilligungsfähigkeit verbieten sich. Jedoch besteht aus juristischer Sicht weitestgehend Einigkeit, dass bei unter 14-Jährigen die Einwilligungsfähigkeit grundsätzlich abzulehnen ist. Je näher ein Patient über 14 Jahren an der Volljährigkeit ist, desto eher wird dessen Einwilligungsfähigkeit vorliegen können. Nach der Rechtsprechung dürfte in der Regel bei Vollendung des 16. Lebensjahres Einwilligungsfähigkeit anzunehmen sein, eine ernsthafte Prüfung ist jedoch gleichwohl in jedem Einzelfall erforderlich.10

Ist ein minderjähriger Patient aber ausreichend urteilsfähig, so steht ihm nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für seine künftige Lebensgestaltung (z. B. Querschnittlähmung) ein Vetorecht gegen die Fremdbestimmung durch die gesetzlichen Vertreter zu. Der BGH geht bei einem 15-jährigen Schüler regelmäßig von dessen Urteilsfähigkeit aus. Damit der minderjährige Patient von seinem Vetorecht Gebrauch machen kann, ist er ebenfalls entsprechend aufzuklären, wobei der Arzt allerdings im Allgemeinen darauf vertrauen kann, dass die Aufklärung und Einwilligung der Eltern genügt.11

Bei einwilligungsunfähigen Minderjährigen müssen, wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, grundsätzlich auch beide Eltern aufgeklärt werden und einwilligen. Zudem ist die Erläuterungspflicht des § 630d Abs. 5 BGB bei einwilligungsunfähigen Minderjährigen zu beachten. Folglich muss stets nach dem Sorgerecht gefragt werden, denn dies kann auch bei geschiedenen oder getrenntlebenden Eltern gemeinsam bestehen. Die Eltern können sich aber gegenseitig die Ermächtigung erteilen, auch für den anderen Elternteil zu entscheiden.

Der BGH hat für die Pflichten des Arztes zur Feststellung der Aufklärungsadressaten und Einwilligungsbefugten im Hinblick auf einen oder beide Elternteile folgende Grundsätze aufgestellt:12
→ Bei alltäglichen, geringfügigen Routinemaßnahmen darf der Arzt regelmäßig auf eine derartige wechselseitige Ermächtigung vertrauen, wenn ein Elternteil mit dem Kind zur Behandlung erscheint oder es anmeldet, solange ihm keine entgegenstehenden Anhaltspunkte bekannt sind.
→ Bei erheblicheren Maßnahmen mit nicht unbedeutenden Risiken hat der Arzt darüber hinaus eine Fragepflicht, d. h. er muss beim erschienenen Elternteil bezüglich der Ermächtigung zur Einwilligung nachfragen und wie weit diese reicht, darf dann aber auf dessen wahrheitsgemäße Auskunft vertrauen, solange keine Anhaltspunkte dem entgegenstehen.
→ Darüber hinaus kann es angebracht sein, auf den erschienenen Elternteil dahin einzuwirken, die vorgesehenen ärztlichen Eingriffe und deren Chancen und Risiken noch einmal mit dem anderen Elternteil zu besprechen.
→ Lediglich bei schweren Maßnahmen mit erheblichen Risiken für die Lebensführung des Kindes muss sich der Arzt die Gewissheit verschaffen, dass der nicht erschienene Elternteil mit der vorgesehenen Behandlung des Kindes einverstanden ist, sodass auch der nicht erschienene Elternteil aufgeklärt und dessen Einwilligung eingeholt werden muss.

Eine telefonische Aufklärung und Einholung einer Einwilligung eines Elternteils reicht aus Sicht des BGH nur aus bei einfach gelagerten Fällen. Sofern es sich dagegen um komplizierte Maßnahmen mit erheblichen Risiken handelt, wird eine telefonische Aufklärung regelmäßig unzureichend sein.13 Ob ein einfach gelagerter oder ein komplizierterer Fall vorliegt, ist letztendlich eine ausschließlich medizinisch zu beantwortende Frage. In Eil- oder Notfällen genügt jedoch grundsätzlich die Einwilligung des erreichbaren Elternteils.14

Wurde den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise für den Bereich der Gesundheitssorge entzogen, so ist das Sorgerecht für den einwilligungsunfähigen Minderjährigen regelmäßig einem gerichtlich bestellten Vormund übertragen, der dann anstelle der Eltern als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen aufzuklären und einwilligungsbefugt ist.

Literaturhinweise im Originaltext.

Literatur

1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten immer für alle Geschlechter.

2 Grüneberg/Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Aufl. 2023, C. H. Beck, § 630d Rn. 3

3 OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2019 – II-12 UF 236/19

4 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630d Rn. 3

5 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630e Rn. 9

6 Biermann in: Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2020, aa) Die natürliche Einsichtsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Einwilligung, Rn. 435

7 Biermann, a. a. O., cc) Einwilligungsunfähige Volljährige, Rn. 453

8 Grüneberg/Weidenkaff, a. a. O., § 630d Rn. 4

9 LG Saarbrücken, Urteil vom 03.06.2024 – 4 O 308/22; Biermann, a. a. O., Rn. 453

10 OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2019 – II-12 UF 236/19

11 BGH, Urteil vom 10.10.2006 – VI ZR 74/05

12 BGH, Urteil vom 15.06.2010 – VI ZR 204/09

12 BGH, Urteil vom 15.06.2010 – VI ZR 204/09

14 vgl. zu Ziffer 3 insgesamt: Heberer Jörg, Rechtliche und Medizinische Aspekte der gynäkologischen Aufklärung, Frauenheilkunde up2date 2022; 16 (6): 1-18, Thieme

 

Perioperative Diagnostik und der Umgang mit Rauchern, Alkohol- und Substanzgewöhnten

Die präoperative – und perioperative – Vor-Diagnostik und Überwachung hat national wie international zunehmend Aufmerksamkeit bekommen und die publizierten Empfehlungen haben hohe Evidenzstärken.

2024 erschienen für Deutschland – in zweiter Überarbeitung nach 2010 und 2017 – die aktuellen Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften für Anästhesie, Chirurgie und Innere Medizin zur perioperativen Evaluation.1 Diese Empfehlungen werden in diesem Artikel eingangs kurz referiert. Zudem werden Besonderheiten, die für Raucher sowie Alkohol- und Substanzgewöhnte bekannt sind und beachtet werden sollten, besprochen.

Allgemeine Empfehlungen zum perioperativen Vorgehen (2024)

Die Planungssicherheit für eine risikoarme2 OP und Narkose hängt ab von:
a) dem eingriffsbezogenen Risiko (i.W. Eingriffstyp und -Lokalisation)
b) dem patientenbezogenen Risiko, speziell abhängig vom Alter und dem Vorliegen von kardiovaskulären Risikofaktoren3, inkl. der Abfrage der individuellen Belastbarkeit4 und einer strukturierten Gerinnungsanamnese.

Die o. g. Informationen sind i. a. R. in einer Anamnese abfragbar. Spezielle körperliche Untersuchungen oder Daten sind zunächst einmal nicht erforderlich, jedoch eine Inspektion des geplanten OP-Bereichs und der Atemwege. Empfohlen wird eine Auskultation von Herz und Lunge. Pragmatisch (aber gestützt durch entsprechende Daten und internationale Empfehlungen) fordern die o. g. Empfehlungen noch:
→ Alter > 45 Jahre: 12-Kanal-EKG
→ Alter > 65 Jahre: Bestimmung des Serum-Kreatinins und des Hämoglobins
immer: eine Messung der peripheren Sauerstoffsättigung (Risiko ab ≤ 95 %)

Die Nutzung von einfachen Scoresystemen zur Erfassung des Risikos für ein postoperatives Delir und für pulmonale Komplikationen wird empfohlen.

Labor: zusätzlich zu o. g. nur bei gezielter (Organ-)spezifischer Diagnostik oder zur Funktionskontrolle (z. B. Antikoagulation). Eine routinemäßige Erhebung von Laboruntersuchungen („Screening“) soll nicht durchgeführt werden.

Weiterführende Diagnostik: Routinemäßige Thoraxröntgen-Aufnahmen („Screening“) können nicht empfohlen werden. Weitere Diagnostik erfordert valide Anhaltspunkte und Fragestellungen.

Umgang mit präoperativ etablierter Vor-Medikation:
Kritisch wird das Absetzen von anti-Parkinson-Mitteln und Psychopharmaka gesehen, aber auch die präoperative Therapie mit β-Rezeptorantagonisten soll weitergeführt werden. Bei Patienten, bei denen eine Statintherapie besteht, soll diese Therapie ebenfalls perioperativ fortgesetzt werden.

Umgang mit Rauchern, Alkoholkranken und Drogenabhängigen:
Generell sollte bei (kritischer) Substanzabhängigkeit (und dringlicher OP) zur Risikoreduktion perioperativ der Substanzkonsum nach Möglichkeit fortgesetzt (z. B. Alkohol, Nikotin) oder substituiert (z. B. Opioide) werden, um perioperative Unruhe, Entzugssymptome und lebensbedrohliche vegetative Entgleisungen zu vermeiden.

Definition von Rauchen, Alkohol- und Drogennutzung:

Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich um geringe Tabakmengen handelt. Als starker Raucher wird entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Raucher mit einem täglichen Zigarettenkonsum von mehr als 20 Stück bezeichnet.

Alkoholgewöhnung ist schwer zu definieren: Einen riskanten Konsum von Alkohol mit potenziellen schädlichen Folgen für die Gesundheit definiert die WHO, wenn Frauen täglich mehr als 12 g Alkohol – also etwa ein Glas Sekt – zu sich nehmen. Bei Männern sind es 24 g – also mehr als ein halber Liter Bier. Alkoholabhängigkeit oder -Sucht (Alkoholkrankheit ICD-10) ist per Definition gegeben, wenn drei der folgenden Kriterien über 1 Monat erfüllt sind: starkes oder zwanghaftes Verlangen, Alkohol zu konsumieren; verminderte Kontrollfähigkeit bei der Menge, dem Beginn oder Ende des Konsums; körperliche Entzugserscheinungen; Nachweis einer Toleranz; Einengung des Denkens auf Alkohol; anhaltender Substanzkonsum trotz gesundheitlicher und sozialer Folgeschäden.

Marker für chronischen Alkoholkonsum sind:
→ Phosphatidylethanol (PEth)
→ kohlenhydratdefizientes Transferrin (CDT)
→ mittleres korpuskuläres Volumen der Erythrozyten (MCV)
→ γ-Glutamyltransferase (γ-GT)

Cave: Diese Labormarker können zwar einen erhöhten Alkoholkonsum des Patienten aufdecken, nicht aber eine Abhängigkeit des Patienten nachweisen.

Drogenkonsum bezeichnet jede Art der Anwendung von psychotropen Substanzen (Drogen), wobei die Drogen einzeln und völlig unterschiedlich zu bewerten sind. Ein hochriskanter Cannabiskonsum liegt z. B. nach aktuellen Studien5 bei einem Konsummuster vor, das folgende Merkmale aufweist:
→ Mehr als 4 Joints pro Woche bei etwa 0,25 g Cannabis im Joint
→ Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von mehr als 10 % THC
→ gleichzeitiger Konsum von Cannabis mit Alkohol oder anderen Drogen

Für bestimmte Personengruppen ist jeglicher Konsum als hochriskant einzuschätzen:
→ Junge Menschen unter 21 Jahren
→ Frauen, die schwanger sind oder stillen
→ Menschen mit psychischen Problemen oder anderen psychotischen Störungen
→ Personen mit bestimmten organischen Erkrankungen wie COPD und anderen
→ Professionell Tätige, die ein Fahrzeug fahren oder schwere Maschinen bedienen

Pragmatisches Vorgehen bei den genannten Risikogruppen

Raucher:6
Ein Rauchstopp kann selbst kurz vor einer Operation zumindest noch die Sauerstoffmenge im Körper erhöhen. Schon nach 24 Stunden ohne Zigaretten werden Nikotin und Kohlenmonoxid im Blut allmählich abgebaut. Die Lungenfunktion beginnt sich nach etwa zwei rauchfreien Monaten zu verbessern. Eine Möglichkeit, die das Aufhören erleichtern kann, ist die sogenannte Nikotinersatztherapie. Sie lindert die Entzugserscheinungen, die sich durch den Rauchstopp einstellen. Nikotinpflaster und -kaugummi enthalten weniger Nikotin als Zigaretten und erhöhen – anders als das Rauchen – nicht den Kohlenmonoxidgehalt im Körper. Vier rauchfreie Wochen können die Komplikationsrate senken:7 ohne Beratung und Nikotinersatztherapie traten bei etwa 28 von 100 operierten Personen nach dem Eingriff Komplikationen auf; mit Beratung und Nikotinersatztherapie traten bei geschätzt 9 von 100 operierten Personen Wundheilungsstörungen auf.

Alkoholkranke Patienten:8
Alkoholkranke haben mit einer ganzen Fülle von erhöhten Komplikationen zu rechnen. Soweit nicht die Dringlichkeit der Versorgung dem entgegensteht, sollten Patienten grundsätzlich versuchen, vor einem operativen Eingriff möglichst mehrere Tage keinen Alkohol zu sich zu nehmen. Im Idealfall ist die komplette Woche vor der Operation alkoholfrei. Bei Alkoholkranken mit elektiven OP-Indikationen sollte geprüft werden, ob Zeit verbleibt, einen qualifizierten Alkoholentzug durchzuführen.

Drogen- / Substanzgewöhnte Personen:9
Wie oben bereits in den Empfehlungen der Fachgesellschaften 2024 ausgeführt „sollte bei Substanzabhängigkeit zur Risikoreduktion perioperativ der Substanzkonsum nach Möglichkeit fortgesetzt (z. B. Alkohol, Nikotin) oder substituiert (z. B. Opioide) werden. Neben Alkohol, Nikotin und Opioiden sind hierbei insbesondere Benzodiazepine, Gabapentinoide, Cannabinoide und Z-Substanzen von Bedeutung. Die bereits vorbestehende Opioideinnahme ist im Rahmen der präoperativen Risikoevaluation aufgrund einer möglichen Abhängigkeit, Toleranzentwicklung und psychosozialer Krankheitsaspekte von hoher Relevanz. Die Opioid-Abhängigkeit ist eine chronische Erkrankung mit wechselnden Phasen mit und ohne Konsum bzw. Substitution. Von zentraler Bedeutung ist bei diesen sehr Stress-reagiblen Patienten eine vertrauensvolle und enge Begleitung in der perioperativen Phase.“

Fazit:

Die heute vorliegenden wissenschaftlich belegten Daten und Empfehlungen zielen auf ein systematisches – überwiegend anamnestisches – Vorgehen bei der präoperativen Untersuchung und Vorbereitung der Patienten hin. Einfache, gezielt erhobene Daten, Untersuchungsbefunde und Scores sind in der Lage, Risikogruppen (z. B. hinsichtlich kardiopulmonaler perioperativer Komplikationen, Delir, Vormedikation, Substanzgebrauch etc.) zu identifizieren. Diese identifizierten Patienten sind aufzuklären und bestmöglich zu begleiten. Da nicht alle identifizierten Risiken kompensierbar sind, ist ggf. die Terminierung von Operationen abhängig zu machen von der Möglichkeit erweiterter Überwachung (IMC/ICU).

Literatur auf Anfrage bei der Redaktion.

Literatur

  1. Anaesthesiologie (2024) https://doi.org/10.1007/s00101-024-01408-2. Präoperative Evaluation erwachsener Patientinnen und Patienten vor elektiven, nicht herz-thoraxchirurgischen Eingriffen. Eine gemeinsame Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Volume 73, p. 294–323
  2. Das Risiko ist in den meisten hier eingegangenen Publikationen mit einem Studienendpunkt: „Tod durch kardio-vaskuläre Erkrankungen, Myokardinfarkt oder Schlaganfall“ innerhalb von 30 Tagen
  3. Herzinsuffizienz, Chronisches Koronar Syndrom (CCS), Zerebrale Insuffizienz (Apoplex oder TIA), Insulin-pflichtiger Diabetes mellitus, Kompensierte Niereninsuffizienz mit einem Serum-Kreatinin >2mg/dl
  4. „Zwei Stufen-Etagen“ können bewältigt werden (= 4 metabolische Äquivalente, vierfacher Ruheumsatz [(metabolic equivalent of task,MET ]), mehr als 100 Watt
  5. Oliveras, C., Cortez, P. R. G., Nuño, L, Colom, J., Kögel, C. C., Pascual, F., Fernández-Artamendi, S., Gual, A., Balcells-Oliveró, M. & López-Pelayo, H. (2024). High-Risk Cannabis Use: A Proposal of an Operational Definition through Delphi Methodology for Scientific Consensus. Eur Addict Res, 30, 288-301, https://doi.org/10.1159/000540541.
  6. IQWiG: https://www.gesundheitsinformation.de/kann-ein-rauchstopp-vor-einer-operation-komplikationen-vorbeugen.html#
  7. Thomsen T, Villebro N, Møller AM. Interventions for preoperative smoking cessation. Cochrane Database Syst Rev 2014; (3): CD002294.
  8. https://www.springermedizin.de/emedpedia/detail/die-anaesthesiologie/anaesthesie-bei-patienten-mit-suchterkrankungen?epediaDoi=10.1007%2F978-3-662-45539-5_117
  9. Anaesthesiologie (2024) https://doi.org/10.1007/s00101-024-01408-2. Präoperative Evaluation erwachsener Patientinnen und Patienten vor elektiven, nicht herz-thoraxchirurgischen Eingriffen. Eine gemeinsame Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin