Alle Beiträge von Janosch Kuno

Verlängerung und Änderung der Analogabrechnungsempfehlung

Berlin – Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie analog der Nr. 245 GOÄ über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar.

Neue Abrechnungsempfehlung ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021

Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamten-rechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie,
je Sitzung analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 1,0fachen Satz

Die Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 bis zum 31.03.2021 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 245 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen

Vom 01.01.2021 befristet bis zum 31.03.2021 ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen, je vollendete 10 Minuten, möglich. Voraussetzung ist, dass das Aufsuchen des Arztes, Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten pandemiebedingt nicht möglich bzw. zumutbar ist, eine Videoübertragung nicht durchgeführt und die dringend erforderliche Patientenversorgung auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann.

Die Leistung ist je Sitzung höchstens dreimal berechnungsfähig. Je Kalendermonat sind höchstens vier telefonische Beratungen berechnungsfähig. Der einer Mehrfachberechnung der Nr. 3 GOÄ zugrundeliegende zeitlich bedingte Mehraufwand kann nicht zeitgleich durch ein Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes berechnet werden. Gemäß Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen zum Kapitel B der GOÄ sind die Uhrzeit und die Begründung zur Mehrfachberechnung sowie die tatsächliche Dauer des Telefonates in der Rechnung anzugeben.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/verlaengerung-und-aenderung-der-analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/“

Ein Monat nach Anschlag: Trier resigniert nicht

Trier – Im rheinland-pfälzischen Trier überfährt ein Mann am 1. Dezember 2020 mehrere Menschen. Fünf Opfer sterben, 24 Menschen werden teils schwer verletzt. Dr. Arne-Björn Jäger, Orthopäde und Unfallchirurg, ist Oberarzt am Brüderkrankenhaus Trier. Das Krankenhaus liegt nur wenige hundert Meter vom Anschlagsort entfernt.

Anfang Dezember, zu Beginn der Vorweihnachtszeit, wurde die Trierer Innenstadt durch eine Amokfahrt aus ihrem Alltag gerissen. Dieses unbegreifliche, erschütternde und verstörende Ereignis ist aus Medienberichten präsent.

Die Vorweihnachtszeit wird in unserer christlich geprägten Gesellschaft auch als Adventszeit bezeichnet. „Advent“ bedeutet Ankunft. So ist diese Zeit, die Zeit bis zur Ankunft Jesu Christi. An Weihnachten feiern wir dann dessen Geburt.

Wir sind mit der Weihnachtsgeschichte des Lukasevangeliums aufgewachsen. Kaiser Augustus hatte das Gebot ausgeben, dass jeder in seine Stadt gehen sollte, um sich schätzen zu lassen. Das innere Bedürfnis, Weihnachten zu Hause im Kreis der Familie zu feiern hat somit einen sehr alten Ursprung. Die Vorweihnachtszeit stimmt uns auf die zu erwartende Geborgenheit ein.

„Zu Hause“ bedeutet auch eine gewohnte Umgebung. Dazu zählen auch Bauwerke, mit denen man sich identifiziert. Besonders die Porta Nigra ist als Bauwerk ein Wahrzeichen für unsere Stadt. Das Stadttor wurde chronologischen Untersuchungen nach im Jahr 170 n. Chr. errichtet. Somit hat die Porta Nigra fast 2000 Jahre Zeitgeschichte überstanden.

Am 01.12.2020 ereignete sich die Amokfahrt in der Trierer Innenstadt in unmittelbarer Nähe der Porta Nigra. Sie forderte fünf Todesopfer und mehr als 20 teils Schwerverletzte. Die Tragödie dauerte nur viereinhalb Minuten, dann konnte der Täter überwältigt und festgenommen werden. Die Einsatzkräfte reagierten sehr professionell und waren gut organisiert. Viele Passanten leisteten selbstlos Erste Hilfe. Die Verletzten konnten in den umliegenden Krankenhäusern versorgt werden, so wie im Brüderkrankenhaus Trier, in dem ich als Oberarzt tätig bin und an jenem Tag Schicht hatte.

Zum Zeitpunkt des Unglückes habe ich operiert. Wir wurden im OP informiert. Umgehend wurden die laufenden Eingriffe beendet, damit OP-Ressourcen frei wurden. Der erste Gedanke war an meinen Sohn, der sich möglicherweise zu diesem Zeitpunkt in der Innenstadt aufgehalten hätte. Zum Glück war er aber direkt mit dem Schulbus von der Schule aus nach Hause gefahren.

Die Gefahrenlage konnte langsam nach der Festnahme aufgehoben werden. Doch dann begann erst der wichtigste Teil der Verarbeitung der Geschehnisse, Psychologen und Notfallseelsorger waren gefragt. Der Trierer Oberbürgermeister sprach allen Bürgern aus der Seele und trauerte öffentlich stellvertretend für ganz Trier. Seine Worte von der Gedenkfeier drücken aus, was die ganze Stadt fühlt: „Trier trauert, Trier leidet, aber Trier resigniert nicht.“

Und Trier reagiert, in der Bevölkerung war eine große Spendenbereitschaft für die Opfer und Angehörigen. Täglich werden neue Gedenkkerzen in der Innenstadt aufgestellt. Auch der traditionelle Silvesterlauf in Trier wurde als virtueller Spendenlauf veranstaltet. An der Porta Nigra wurde ein Erinnerungspunkt eingerichtet. Aus dem Kunstwerk, die Porta Nigra weint, wird eine Gedenk-Skulptur geschaffen.

Der Vorfall passierte zu einer Zeit, in der uns die Coronapandemie fest im Griff hatte. Die befürchtete zweite Infektionswelle wurde Wirklichkeit. Der zweite Lockdown war in Diskussion. Ein Lichtblick am Ende des so außergewöhnlichen Jahres 2020 war Weihnachten mit der Adventszeit. Viele Menschen sehnten sich Weihnachten als ein Fest der Hoffnung und Geborgenheit herbei. Am Beginn der Vorweihnachtszeit ereignete sich dann diese Tragödie. Ein Unglück, dass man sonst nur aus den Nachrichten kennt, war für die Menschen in Trier hautnah spürbar. Die Fragilität des seidenen Fadens des Lebens wurde vielen Menschen bewusst. Im neuen Jahr scheint vieles anders, als es unsere Stadt gewohnt ist. Die Zeit schreitet voran. Die Trierer Innenstadt und die Porta Nigra werden von vielen Bürgern nach dem 1.12.2020 mit anderen Empfindungen und mitunter aus einer anderen Perspektive wahrgenommen.

Das Weihnachtsfest gibt alle Jahre wieder den Menschen, die sich darauf einlassen, gerade auch in dieser Zeit Anlass zur Hoffnung.
Die Weihnachtsrituale und -bräuche wurden auch dieses Jahr durchgeführt. So saß ich am geschmückten Weihnachtsbaum und betrachtete die Weihnachtskrippe. Dabei hatte mich der Text des bekanntesten Weihnachtsliedes aus dem Jahr 1837 von Wilhelm Hey diesmal eigentümlich berührt.

Alle Jahre wieder / kommt das Christuskind / auf die Erde nieder, / wo wir Menschen sind;
Kehrt mit seinem Segen / ein in jedes Haus, / geht auf allen Wegen / mit uns ein und aus;
Ist auch mir zur Seite / still und unerkannt, / dass es treu mich leite / an der lieben Hand.

Dr. Arne-Björn Jäger, Trier

Aufklärungs- und Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung

Berlin  – Zum Start der Corona-Schutzimpfung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium bundesweit einheitliche Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen bereitgestellt. Teil der Unterlagen sind auch eine Ersatzbescheinigung für Menschen ohne Impfpass und ein Leitfaden für Ärzte für das Patientengespräch. Die Unterlagen der Bundesregierung werden fortlaufend aktualisiert und an den aktuellen Kenntnisstand angepasst. Den Link finden Sie unten auf dieser Seite.

Die Materialien kommen zunächst in den Impfzentren und bei Impfungen in Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz. Dort soll am 27. Dezember mit dem Impfen gegen das Coronavirus begonnen werden. Neben Bewohnern und Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen werden zunächst über 80-jährige Menschen geimpft.

Aufklärungsmerkblatt für Patienten 

In dem Aufklärungsmerkblatt wird unter anderem erläutert, um welchen Impfstoff es sich handelt, welche Impfreaktionen oder Impfkomplikationen auftreten können und wie sich geimpfte Personen nach der Injektion verhalten sollen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass der ausreichende Impfschutz erst sieben Tage nach der zweiten Impfung beginnt und nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 95 von 100 geimpften Personen vor einer Erkrankung geschützt sind. Deshalb sei es trotz Impfung notwendig, sich und die Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln beachtet würden.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die der Impfstoff aktuell nicht zugelassen ist, sollen nicht geimpft werden. In dem Aufklärungsbogen heißt es weiter, „da noch nicht ausreichende Erfahrungen vorliegen, ist die Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit derzeit nur nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen.“

Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leide, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur unter 38,5°C sei jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden.

Quelle: KBV

Handbuch Krankenhausalarm- und -einsatzplanung

Berlin – Krankenhäuser gehören zu den Kritischen Infrastrukturen und sind Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems. Die Gesellschaft verlässt sich auf ihr Funktionieren – in der Alltagsversorgung und bei der Bewältigung besonderer Schadensereignisse. Doch auch Krankenhäuser sind verletzliche Systeme und reagieren empfindlich auf Überlastung und Störungen. Dabei kann sowohl die Funktionalität als auch die Kapazität beeinträchtigt sein. Die COVID-19-Pandemie zeigt eindrücklich, wie Krankenhäuser als Folge entsprechender Szenarien personell, materiell und organisatorisch an ihre Grenzen geraten können.

Strukturen, Prozesse und Funktionen

Mit dem Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (Handbuch KAEP) gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) allen Krankenhäusern in Deutschland eine ausführliche und fundierte Hilfe an die Hand, um sich individuell auf größere Notfälle vorzubereiten. Denn um auch in Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Ein individuell erarbeiteter Krankenhausalarm- und -einsatzplan beschreibt, wie die Strukturen, Prozesse und Funktionen innerhalb der Klinik anzupassen sind, wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall, zu einem Massenanfall von Verletzten, einem Cyberangriff oder wie jetzt zu einer Pandemie kommt. Die Krankenhausalarm- und –einsatzplanung liegt grundsätzlich in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Die Länder haben dementsprechend auch rechtliche Vorgaben für den klinischen Bereich erlassen, allerdings mit zum Teil unterschiedlichen Inhalten und von nicht einheitlicher fachlicher Tiefe. Es gibt folglich in deutschen Krankenhausplänen eine Vielzahl unterschiedlicher Begriffe, Strukturen und Verfahrensweisen. Das BBK, die für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall zuständige Bundesbehörde, ist für seine Zivilschutzplanungen auf einen bundesweit einheitlichen KAEP-Basisschutz der Krankenhäuser angewiesen. Denn nur, wenn die klinische Versorgung in Friedenszeiten funktioniert, kann sie auch in einem hoffentlich nie eintretenden Verteidigungsfall Bestand haben. Genau das soll dieses Handbuch erreichen!

Handlungsempfehlung für Krankenhäuser

Das Handbuch ist als Handlungsempfehlung zu verstehen, die Krankenhäuser bei der Erstellung eines eigenen Krankenhausalarm- und –einsatzplans unterstützen soll. Das BBK möchte damit einen Beitrag leisten, um zukünftig durch eine möglichst einheitliche Krankenhausalarmplanung im Schadensfall sowohl reibungslose Abläufe innerhalb der Krankenhäuser, als auch in der Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr zu ermöglichen. Das Werk wurde gemeinsam mit KAEP-Experten aus medizinischen Fachgesellschaften (z. B. DAKEP, DGU), aus einigen Bundesländern (Hamburg, Berlin, Hessen, Bayern, Niedersachsen) und zahlreichen Krankenhauspraktikern erstellt. Es gibt somit den aktuellen Wissensstand wieder. Bereits im April 2020 hatte das BBK anlässlich der ersten COVID-19-Welle maßgebliche Teile des Handbuchs vorab veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Das rund 180 Seiten starke Handbuch, das voraussichtlich ab Februar 2021 über die Fachinformationsstelle des BBK auch als Papierversion bestellt werden kann, kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Eine zentrale Grafik des Handbuchs, die der Druckversion des Handbuchs als herausnehmbares DIN A3-Blatt beiliegt, steht auch hier zusätzlich nochmals in höherer Auflösung zum Download bereit. Zum Download steht seit April 2020 ebenfalls bereit eine Checkliste „Pandemie“ für Krankenhäuser, erarbeitet von Detlef Cwojdzinski und drei weiteren KAEP-Fachleuten aus Berlin und Köthen. Diese Checkliste ist ein lebendes Dokument. Nutzende sind ausdrücklich aufgefordert, sich über mail@abc-krankenhaus.de an der Fortschreibung zu beteiligen. Sollten Sie Rückfragen zum Handbuch haben, wenden Sie sich per E-Mail an kaep@bbk.bund.de.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Serviceangebote zur neuen Heilmittel-Richtlinie

Berlin – Zum Start der neuen Heilmittel-Richtlinie am 1. Januar 2021 erhalten Sie hier diverse Informations- und Serviceangebote:

  • Webinar “Update neue Heilmittelrichtlinie 2021”: Dr. Karsten Braun (BVOU Referat Presse/Medien) informiert über die relevanten Neuerungen speziell aus der Perspektive von O&U.
  • eLearning speziell für MFA aus O&U
    www.facharztzentrum-wertheim/fortbildungsangebote
  • PraxisWissen „Heilmittel“ – Die Broschüre stellt die wichtigsten Neuerungen vor, bietet Praxisbeispiele und Tipps zur Verordnung.
  • Online-Fortbildungen – Im Fortbildungsportal der KBV werden zwei neue Fortbildungen angeboten: „Heilmittel: Grundsätze und Rahmenbedingungen“ und „Anwendung der Heilmittel-Richtlinie“. Bei erfolgreicher Teilnahme gibt es jeweils drei CME-Punkte. Für das Fortbildungsportal ist ein Login erforderlich, mehr dazu unter: https://www.kbv.de/html/7703.php
  • Video „Verordnen von Heilmitteln“ – In wenigen Minuten werden die wichtigsten Kernpunkte aus der Broschüre „Heilmittel“ zusammengefasst, verständlich erklärt und anschaulich dargestellt. Das Video ist über die KBV-Mediathek abrufbar: https://www.kbv.de/html/49415.php
  • „Die Heilmittel-Richtlinie“ – Diese Publikation enthält Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelkatalog und die Diagnoselisten für langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf.
  • Heilmittelkatalog in der App – Zur mobilen Nutzung des neuen Heilmittelkatalogs ist dieser ab Januar 2021 in der App KBV2GO! enthalten. Nach dem Herunterladen der App kann der Heilmittelkatalog dort angeklickt werden. Er bietet auch eine komfortable Suchfunktion: https://www.kbv.de/html/116117-app.php
  • Themenseite – Alle wichtigen Informationen und Serviceangebote bietet die KBV-Themenseite Heilmittel

Die Webversion der Heilmittel-Broschüre und der Heilmittel-Richtlinie finden Sie unter Downloads.

Quelle: KBV

“Gut, dass sich der BVOU in Bezug auf die Teilradiologie engagiert!”

Oberursel (Taunus) – Vor Kurzem hat Dr. Wolfgang Banzer das Leistungsspektrum seiner orthopädischen Praxis in Oberursel um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22 erweitert. Welche Gründe ihn überzeugt haben und welche Erfahrung er bereits sammeln konnte, erläutert er in dem folgenden Bericht:

Die erste Kontaktaufnahme erfolgte nach meinem Studium einer mir postalisch zugesandten Broschüre und anschließenden Recherche im Internet. Dabei überlegte ich recht lange, ob ich in meinem Alter (ich bin Anfang Dezember 64 Jahre alt geworden) mir noch einmal ein solches Invest (anfangs wusste ich den Preis noch nicht) antun möchte, einem Alter, in dem viele eher an die Rente als an das Weiterarbeiten denken! Da ich zum Einen der Meinung bin, dass das Eintreten in die Rente nicht “automatisch altersabhängig” sein sollte (zumindest in Bezug auf bestimmte Berufe), ich mich zum Anderen noch fit genug fühle und deshalb vorhatte, ohnehin noch ein paar Jahre meine orthopädische Einzelpraxis in Oberursel weiter zu führen, nahm ich mit der Firma SCS Kontakt auf. Ich gebe zu, dass ich, als ich den Preis hörte, schon “zweimal schlucken” musste, denn letztendlich und da sollten wir neben allen anderen sehr wichtigen und berechtigten Gründen ehrlich sein, sollte sich so ein Invest auch irgendwie amortisieren.

Um es vorweg zu sagen: Vom ersten Moment der Kontaktaufnahme mit Dr. Markus Hoppe war eine “positive Chemie” zwischen Dr. Hoppe und mir vorhanden. Zu keiner Zeit hatte ich das Gefühl zu dem Invest gedrängt zu werden. Ganz im Gegenteil hat mir Dr. Hoppe durchaus auch die kritischen Punkte eines solchen Invests in meinem Alter nicht vorenthalten. Sicherlich war es auch dieses Verhalten, was letztendlich eine sehr gute und ich darf sagen inzwischen auch freundschaftliche Vertrauensbasis schuf und mich veranlasste das Gerät letztendlich zu kaufen.

Ganz allgemein kann ich zu dem bisherigen Verlauf sagen, dass vom ersten Gespräch an bis nun zur aktuellen Abwicklung nebst Planung des Aufstellens und der weiteren erforderlichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Gerätes, ich bisher noch keine so professionelle, aber auch menschlich, schon anfänglich fast freundschaftliche (und nicht rein geschäftstüchtig stereotype) Beratung, Betreuung und Engagement in Bezug auf Anschaffung medizinischer Geräte erfahren hatte. Ich habe das Gerät gekauft und Dr. Hoppe hat wirklich – soweit ich das nachvollziehen kann – alles getan, dass mein Wunsch, das Gerät noch vor Weihnachten installiert zu bekommen, jetzt in Erfüllung geht. Das Gerät wird am 19.12.2020 geliefert, am 21.12. kalibriert und auf mein Praxis-Software-System eingestellt und sogar der TÜV wurde für den Nachmittag des 21.12. organisiert. Und als Krönung bekomme ich am 21.12. noch eine “Vorab-Sondereinweisung”, damit ich noch vor Einsatz des Gerätes zum Praxisbeginn am 04.01.2021 mich damit vertraut machen kann.

Besonders hervorheben möchte ich die Organisation und den Willen aller in der Firma von Dr. Hoppe tätigen Mitarbeiter – und ich möchte hier nur deshalb niemanden hervorheben, weil es keiner verdient hätte, nicht erwähnt zu werden – , dass das Gerät zeitnah und meinem Wunsch entsprechend gestellt werden kann. Und die Logistik ist dabei wirklich aufwändig: So wird z.B. ein Kran zum Transport in den zweiten Stock benötigt, ein Fensterbauer musste gefunden werden, denn es muss ein Fenster ganz herausgenommen werden, eine Straßensperrung musste organisiert werden, kleine bauliche Veränderungen müssen vorgenommen werden – , alles war für Dr. Hoppe und seiner Firma nicht zu viel! Nicht vergessen möchte ich dabei auch die gute Organisation des Ablaufs der erforderlichen Prüfungen und Hospitation zum Erwerb der Erweiterung meiner Fachkunde. Ich weiß, dass das alles nach “Superlativ” klingt. Es war und ist aber so! Und in einer Zeit, in der viele nur das Negative sehen und erst einmal Fehler, Versäumnisse und Schwierigkeiten bei Anderen suchen und zu glauben finden, ist es umso erfreulicher, wenn man erleben kann, dass das auch anders geht. Ich habe bisher wirklich noch kein Haar in der Suppe gefunden!

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine allgemeine Bemerkung. Ich finde es sehr gut, dass sich der BVOU in Bezug auf den Erhalt der Teilradiologie diesbezüglich so engagiert, vor allem in ein solches System. Nachdem ich mich nun intensiver – auch in Gesprächen – mit der Funktionsweise dieses Gerätes befasst habe, glaube ich auch, dass es ein Invest für die Zukunft ist. Entscheidend übrigens für mich zum Kauf war in allererster Linie – bei all den berechtigten auch wirtschaftlichen Überlegungen – , dass ich hiermit meine Praxisarbeit nochmal verbessern kann, in dem ich meinen Patienten eine noch effizientere und genauere Diagnostik anbieten kann, verbunden mit einer minimalen Strahlenbelastung. Auch wenn es pathetisch klingen mag, aber ich sehe es so, dass dieser Benefit – und nicht wieviel Umsatz ich noch mehr damit erwirtschaften kann -, letztendlich für mich für den Erwerb dieses Röntgengerätes entscheidend war, zumal alle noch so schön anzusehenden möglicherweise zukünftig zu erwartenden höheren Umsätze, zunächst nur Ansätze sind, nicht wissend, ob das alles so eintreten wird. Das ist mir aber maximal zweitrangig. Ich weiß, dass es auch pathetisch klingt – ich sehe mich aber noch als Orthopäde alter Schule – , wenn ich sage, dass es im Leben und schon gar nicht in unserem ärztlichen Beruf immer danach gehen sollte, ob sich etwas lohnt oder nicht. Da habe ich eben ein ganz anderes Verständnis. Denn wir haben einen super Beruf, was sich auch in der Coronazeit wieder einmal gezeigt hatte. Ich zumindest musste keinen Lockdown machen und konnte meine Praxis vollständig geöffnet haben, ich durfte also weiterarbeiten und weiter für meine Patienten da sein, was ich als Privileg dankbar registriert habe!

Fazit: Ich freue mich sehr auf das Gerät und dass ich eine Firma, Menschen kennen lernen durfte – kompetent, ehrlich, freundschaftlich und anpackend – , die mir helfen, meinen Beruf noch besser ausüben zu können. Und dafür bin ich dankbar, auch der BVOU, der so etwas unterstützt.

Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und uns Allen weiterhin viel Freude an unserem Beruf!

Ihr Kollege Dr. Wolfgang Banzer
Facharzt für Orthopädie
https://www.orthopaedie-banzer.de/

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter www.myscs.com/bvou oder per E-Mail an bvou@myscs.com.

Infobrief 4 2020: Arthroskopie und Gelenkchirurgie

Berlin – Für den letzten Infobrief des Jahres hat der BVOU das Schwerpunktthema Arthroskopie gewählt, das zusammen mit der AGA – der Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie – vorgestellt wird. Die AGA ist mit über 5.300 Mitgliedern die stärkste Sektion der DGOU. Der Berufsverband setzt damit die enge inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sektionen und fort und wird das auch in Zukunft tun.

Die Beiträge zeigen, dass die Arthroskopie vier Jahre nach den vom GBA verhängten Einschränkungen bei der Kostenerstattung nichts von ihrer Bedeutung verloren hat. Das hat mit ihrer Weiterentwicklung zu tun. Wir werden Ihnen ein Update zum Stand der Knorpeltherapie, der arthroskopischen Schultergelenkstabilisierung, der Rekonstruktion der Rotatorenmanschette und der Kreuzbandchirurgie geben, die das hohe Niveau der Arthroskopie bei diesen Indikationen belegen. Wir informieren Sie zudem über den neuesten Stand bei den Erhebungen des „Deutschsprachigen Arthoskopie-Registers“ (DART), das die Ergebnisse der Eingriffe über webbasierte Patientenbefragungen misst. Damit sammelt das Register Daten , wie es den Patienten nach einer Arthroskopie tatsächlich geht. Es ist daher ein wichtiges Instrument der Qualitätskontrolle.

Den Infobrief erhalten BVOU-Mitglieder in diesen Tagen zugeschickt. Lesen Sie hier das Heft online.

Lockdown-Beschluss von Bund und Ländern: „Wir sind zum Handeln gezwungen“

Berlin – Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter. Dies stellte Kanzlerin Merkel nach dem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Kontaktbeschränkungen bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen, auch Schulen und Kitas sollen schließen. Nach wie vor ist es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen zu erreichen. “Deshalb sind wir jetzt zum Handeln gezwungen – und wir handeln”, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag nach Beratungen von Bund und Ländern. Es müssten jetzt weitere Maßnahmen zur Beschränkung der Kontakte ergriffen werden, um die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.

Anbei erhalten Sie den Beschluss der Schalte vom 13.12.2020 zwischen den Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum Thema Maßnahmen Covid-19 zur Kenntnis und Information.

Quelle: Bundesregierung

Protest gegen Facharzt für Intensivmedizin

Nürnberg – Die deutschen Anästhesisten wehren sich gegen eilige Bestrebungen, auf europäischer Ebene einen Facharzt für Intensivmedizin einzuführen.
Gemeinsam mit verschiedenen anderen medizinischen Fachgesellschaften, die an der Versorgung von Patienten auf den Intensivstationen beteiligt sind, haben die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI) und der „Berufsverband Deutscher Anästhesisten“ (BDA) ein Protestschreiben verfasst. Sie sind verärgert über die „European Society of Intensive Care Medicine“ (ESICM), die der EU-Kommission offenbar ohne Abstimmung neue Pläne zur Einführung eines Facharztes für Intensivmedizin auf europäischer Ebene vorgelegt hat. Die ESICM führt seit fast 40 Jahren die Interessen von Intensivmedizinern aus weit über 20 Staaten zusammen.

„Überlebensrate bestätigt hohe Versorgungsqualität“

„Eine solche Initiative ist inhaltlich und formal inakzeptabel“, sagt DGAI-Generalsekretär, Professor Dr. Bernhard Zwißler. Er vermutet, dass die Corona-Pandemie hier zu berufspolitischen Zwecken missbraucht werden soll. In ihrem Protestbrief schreiben die Fachgesellschaften weiter: Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssten Reformen, die die intensivmedizinische Weiterbildung betreffen, sorgfältig abgewogen und alle beteiligten Fachgesellschaften und europäischen Länder gehört und einbezogen werden: „Die im europäischen Kontext – auch im Vergleich zu Ländern mit einem Facharzt für Intensivmedizin – sehr guten intensivmedizinischen Überlebensraten von Covid-19 Patienten in Deutschland und Österreich bestätigen die hohe Versorgungsqualität, die mit dem bestehenden System erreicht werden kann.“ Die Behauptung, dass durch einen Facharzt für Intensivmedizin Europa besser auf die Covid-19 Pandemie vorbereitet gewesen wäre, werde dadurch widerlegt.

Ausbildung zum Facharzt und Prüfung in Intensivmedizin

In Deutschland und Europa gibt es bislang keinen Facharzt für Intensivmedizin. Die Ärzte aus den einzelnen medizinischen Fachbereichen, die Intensivmedizin betreiben, können lediglich in ihrem Fachgebiet vor der Ärztekammer eine Facharztprüfung ablegen. Außerdem haben sie in Deutschland die Möglichkeit, eine Zusatzprüfung für „Spezielle Intensivmedizin“ zu absolvieren, womit ihnen noch einmal vertieftes Wissen in der Intensivmedizin bescheinigt wird.
Dass es in Deutschland und Europa keinen Facharzt für Intensivmedizin gibt, hat nach Ansicht der deutschen Anästhesisten und der anderen Fachgesellschaften generell seine Gründe: Weil die Intensivmediziner aus verschiedenen Richtungen
kommen, ist die Breite an Ansätzen und Wissen zur Therapie eines Patienten sehr viel größer. Das hat sich offenbar bewährt.

Fachgesellschaften dennoch gesprächsbereit

Dennoch signalisieren die Chirurgen und Internisten sowie die deutschen, österreichischen und europäischen Anästhesisten, die den Text unterzeichnet haben, ihre Gesprächsbereitschaft: „Wir bieten einen konstruktiven Dialog an, um auch zukünftig die bestmögliche Versorgung von kritisch kranken Bürgerinnen und Bürgern in Europa zu sichern.“ Die Einleitung eines solchen Diskussionsprozesses sehe aber auch eine Moderation durch die Fachärzte-Gemeinschaft „European Union of Medical Specialists“ vor. Nur so könne eine nachhaltige europäische Lösung gelingen.

Quelle: BDA