Alle Beiträge von Janosch Kuno

Fortbildung zur GOÄ-Abrechnung: „Es geht schlichtweg um Ihr Geld“

Wo Privatabrechnung drauf steht, ist noch lange kein wirtschaftlicher Erfolg drin. Kann Fortbildung hier einen Beitrag leisten? Und welches Wissen zählt wirklich? Gertrud Deitz, Marketingleiterin bei der PVS Südwest, stellte sich unseren Fragen.

Sie veranstalten seit einiger Zeit Kurse für Ärzte zum Thema “Abrechnung”. Welche Inhalte vermitteln Sie den Kursteilnehmern?
Gertrud Deitz: „Im Kern geht es immer darum, dass die orthopädische Praxis die von ihr erbrachten privatärztlichen Leistungen in angemessener Art und Weise bezahlt bekommt. Dabei legt ein Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Inhalten erst einmal großen Wert auf die „Art und Weise“, also wie funktioniert die GOÄ eigentlich? Das sind eher die Anfänger in Sachen GOÄ. Der andere Teil hadert dagegen eher mit der Angemessenheit der Bezahlung und sucht nach weiteren Auslegungsmöglichkeiten der GOÄ. Sie wünschen, dass ihrem Aufwand bei der ärztlichen Leistungserbringung ein adäquates Honorar gegenübergestellt werden kann.

Beiden Anforderungen müssen wir in unseren Seminaren gerecht werden. Beginnen müssen wir jedoch mit der Pflicht: Die GOÄ bzw. die korrekte, rechtskonforme Übersetzung der privatärztlichen Leistung in eine Rechnung nach Gebührenordnung.

Ziel ist hier immer, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst zu befähigen, aus der vollständigen Dokumentation der erbrachten ärztlichen Leistungen eine Rechnung zu erstellen, die die Möglichkeiten der GOÄ in vollem Umfang ausschöpft.

Einen großen Raum innerhalb des Seminars nehmen aber auch die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein. Hier werden alternative Abrechnungsmöglichkeiten vorgestellt, diskutiert, auf Rechtskonformität geprüft und die Aussicht auf die Vergütung durch die Versicherungen eingeschätzt.

An dieser Stelle fließt das umfassende Know How der PVS Südwest als Abrechnungsdienstleister in die Inhalte der Seminare mit ein, denn genau in der Auseinandersetzung mit diesen Fragen liegt die Kernkompetenz der PVS.

Wie gestalten Sie Ihr Kursformat bzw. den Ablauf?
Deitz: „Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind heute – mit Ausnahme der Seminare auf Kongressen – zu fast 100 Prozent live im Internet ausgestrahlte Online-Schulungen. Für alle Beteiligten hat sich das inzwischen wohl als die einfachste pragmatische Lösung herausgestellt. Der Zuspruch ist seitdem deutlich höher und den im Online-Format sicher reduzierten sozialen Kontakt versuchen wir durch viele Gesprächsangebote vor, während und nach den Veranstaltungen zumindest etwas auszugleichen.

Darüber hinaus differenzieren wir die Inhalte und Abläufe unserer Fortbildungen gezielt nach den unterschiedlichen Vorkenntnissen und Anforderungen. Das Spektrum reicht von der GOÄ-Grundlagenschulung für Neueinsteiger über die vertiefende 2-teilige GOÄ-Intensivschulung für Fortgeschrittene und die spezifische GOÄ-Fachgruppenschulung z. B. auch für die Orthopädie bis zur GOÄ-Individualschulung für ganze Praxen oder Klinikabteilungen.“

Welche Rückfragen und Unsicherheiten während des Kurses sind dabei besonders häufig?
Deitz: „Darauf gibt es aus meiner Sicht keine pauschale Antwort. Wenn man zu zwei typische Behandlungsfällen aus der orthopädischen Praxis fragt, wie diese richtig abzurechnen sind, bekommt man aus den unterschiedlichsten Gründen die unterschiedlichsten Antwort. Ihre Leser:innen können das gerne selbst einmal ausprobieren: Auf unserer Website finden sie einen entsprechenden kleinen GOÄ-Wissenstest zur freien Verwendung (URL und QR-Code).

Eine solche Fokussierung auf einzelne Tipps und Tricks wäre aber auch gefährlich, weil sie die Illusion vermittelt, mit wenigen Handgriffen eine optimale Abrechnung erreichen zu können. Leider funktioniert das nicht. Wenn man wirtschaftlich wie rechtlich das Bestmögliche will, braucht es das gesamte GOÄ-Wissen. Und genau deshalb ist die Zusammenarbeit in der Privatabrechnung mit uns als ausgelagerter GOÄ-Spezialist vielleicht nicht der einzige, aber sicher der einfachste Weg zum Ziel.“

Warum sollte man Ihre Kurse nicht verpassen?
Deitz: „Zwei Gründe: Zum einen haben wir immer beide Seiten der Medaille – sowohl die vollständige als auch die korrekte Abrechnung – im Blick. Bei uns geht es nicht nur um Optimieren auf Teufel komm raus, sondern den erfolgreichen Balanceakt zwischen berechtigten wirtschaftlichen Interessen, rechtssicherer Durchsetzbarkeit der Forderungen und Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Wir vermitteln Wissen zum Manövrieren statt Wissen um seiner selbst willen.

Zum anderen haben wir unsere Schulungen konsequent auf Effizienz getrimmt. Wo Ärzte und Personal im heutigen Praxisalltag unter höchster Dauerbelastung stehen, ist jede Chance, Administrationsaufwand zu reduzieren, das Gebot der Stunde. GOÄ-Fortbildung bei der PVS Südwest schafft hier Freiräume, indem sie sich auf das wirklich Notwendige konzentriert und damit die in der Praxis anfallenden Prozesse rund um die Privatabrechnung gezielt entlastet.“

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

Das Seminarprogramm der PVS Südwest für Orthopäden:

UV-GOÄ / Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern Mittwoch, 27. April 2022
15:00 – 18:00 Uhr3 Fortbildungspunkte
online
GOÄ-Abrechnung in der Orthopädie Mittwoch, 11. Mai 2022
15:00 – 18:00 Uhr3 Fortbildungspunkte
online
GOÄ-Grundlagen Mittwoch, 18. Mai 2022
15:00 – 18:00 Uhr3 Fortbildungspunkte
online
GOÄ-Abrechnung Intensiv Mittwoch, 22. und 29. Juni 2022
15:00 – 18:00 Uhr3 Fortbildungspunkte
online
GOÄ Orthopädie (konservativ) Donnerstag, 28.04.2022, 08.30 – 10.00 Uhr VSOU Kongress Baden-Baden
https://doo.net/veranstaltung/99250/buchung
GOÄ Orthopädie (operativ) 28.04.2022, 11:00 – 12:30 Uhr https://doo.net/veranstaltung/99255/buchung

Quelle: PVS

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im März

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Möbel, Kosmetik, Elektronik oder Mode – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Perspektive DVT – „Hohe Zufriedenheit mit der SCS Bildgebung im Praxisalltag“

München – Mittlerweile misst Dr. Nagers Praxis – mitten im Herzen München‘s gelegen – stattliche 800 Quadratmeter. Hier, im Orthopädiezentrum München City, behandelt der Mediziner gemeinsam mit seinen Kollegen in insgesamt acht modernen Untersuchungsräumen Patienten.

Dr. med. Michael Nager ist der erste Arzt mit dem Privileg eines SCS MedSeries® H22 aus der BVOU-Sonderedition 2019. Gemeinsam mit uns blickt er auf die vergangenen Jahre und die fortschrittliche Entwicklung des Praxisgeschehens mit der SCS Bildgebung (nachstehend: DVT) zurück.

Zu Beginn war die Praxis mit einem Ultraschallgerät ausgestattet – solide, aber nicht innovativ. Doch schon bald kam die dreidimensionale Schnittbildgebung hinzu, welche sich schnell als sinnvolle Ergänzung erwies, erzählt Dr. med. Michael Nager: „Wir als Praxis sind nach 2 Jahren immer noch sehr zufrieden. Dies zeigt sich mittels der Bildqualität aber auch mit dem Einsatz am Patienten selbst, bei den Verlaufskontrollen und der Betreuung durch SCS.“

Möglichkeit der dreidimensionalen Visualisierung

Natürlich habe man in den vergangenen Jahren durch die Implementierung des DVTs positive wirtschaftliche Margen erreicht, die ein großer Vorteil seien. Aber, erzählt Dr. Nager, das sei in seinen Augen nicht das stärkste Argument. Für ihn und seine drei Kollegen habe sich die deutlich optimierte Kommunikation mit den Patienten vor Ort als viel wertvoller bewiesen. Besonders die Option der dreidimensionalen Visualisierung ist sehr hilfreich, so Nager. Denn dadurch könne den Patienten als medizinische Laien ihr Gesundheitszustand durch die klare Bildgebung leicht verständlich erklärt werden. Aber auch die Möglichkeit, Aufnahmen unter Belastung durchzuführen, sei etwas, worauf kein praktizierender Arzt verzichten sollte.

Erleichterte Kommunikation mit dem Patienten

Mittlerweile ist das DVT aus dem Praxisbetrieb nicht mehr wegzudenken. Dr. med. Nager und seine Kollegen haben es von Beginn an als ergänzende Bildgebung bei sämtlichen Gelenken erfolgreich eingesetzt. Der größte Mehrwert läge dabei in der Primärdiagnostik, so Nager. Man könne dem Patienten die Aufnahmen viel besser erläutern und die Bilder seien – mit einer viel niedrigeren Strahlenbelastung – viel präziser als bei einem herkömmlichen Röntgenbild.

Aber auch bei der Kontrolle von konservativ behandelten Frakturen könnten Patienten durch das DVT die bestmögliche Therapie erfahren. Im Vergleich müsse man beim Röntgenbild ein „starres Zeitschemata“ verfolgen. Das heißt konkret: Wenn ein konventionelles Röntgenbild zur Diagnostik genutzt wird, dann müssten Patienten meist voreilig sechs Wochen lang einen Gips tragen und für diesen langen Zeitraum auch eine Ruhigstellung des betroffenen Körperteils berücksichtigen. Bei der sofort verfügbaren 3-D-Bildgebung ist das anders. Nager beschreibt: „Dies bietet uns die Möglichkeit, die Behandlungs-, sprich Immobilisationszeiten, für Patienten deutlich zu reduzieren.“ Gerade bei Sportlern, die ihre Routine nicht verlieren möchten, sei dies ein immenser Vorteil.

Vermeidung von nicht zwingend erforderlichen Operationen

Durch das DVT können Mediziner viel genauer diagnostizieren und die Behandlung optimieren. Dazu zählt, dass es seit der Implementierung des DVTs einige Fälle gab, in denen auf eine Operation verzichtet werden konnte – ohne die hochauflösende Bildgebung wäre z.B. eine Fraktur oder Haarriss nicht erkennbar gewesen.

Das folgende Fallbeispiel, welches Dr. Nager für uns rausgesucht hat, zeigt dies deutlich: Bei einem jungen Patienten, den Dr. Nager in der Vergangenheit behandelt hatte, lag eine Radiusköpfchenfraktur nach einem Sturz von einem E-Scooter vor. Wäre ein solcher Bruch durch ein klassisches, konventionelles Röntgenbild diagnostiziert worden, wäre dieser tendenziell operativ behandelt worden. Durch die DVT-Aufnahmen konnte der Mediziner allerdings deutlich sehen, dass nur ein kleines Fragment verletzt und nur eine minimale Stufe am Radiusköpfchen erkennbar war. Dadurch konnte eine Operation vermieden werden – welche der Patient ohnehin nicht gewünscht hätte.

Bessere Nachvollziehbarkeit für die Patienten

Dr. med. Nager kann Patienten eine Bildqualität auf einem hohen Niveau präsentieren. „Solch ein hohes Maß an Qualität erwartet ein Patient eigentlich gar nicht. Das sind Patienten heute kaum gewohnt.“ Eher seien Patienten darauf gepolt, ein konventionelles Röntgenbild vorgelegt zu bekommen, und aufgrund der einfachen Darstellung den Sachverhalt kaum nachvollziehen zu können. Mit dem DVT gäbe es in Patientengesprächen nun eine bessere Nachvollziehbarkeit, die Vertrauen und Verständnis schafft.

Fallbeispiel

Radiusköpfchenfraktur
Patient, männlich, 33 Jahre Sturz mit E-Scooter auf gestreckten rechten Arm.
Diagnose:
Radiusköpfchenfraktur. Patient lehnt operative Behandlung ab, aufgrund der DVT-Aufnahmen konservative Behandlung frühfunktionell mit EB-Orthese vertretbar. Initial starke Schmerzen und fast vollständig aufgehobene Ellenbogengelenksbeweglichkeit, Beweglichkeit in Orthese 0-10-100 Grad und nahezu schmerzfrei. Weitere DVT-Kontrollen bis zur 6. Woche nach Trauma geplant, solange Ruhigstellung in Orthese unter physiotherapeutischer Übungsbehandlung.

Erschienen in: SCS Magazin | Ausgabe 5
Hier als PDF zum Download erhältlich.

Solidarität der Ärzteschaft in Deutschland mit ukrainischer Bevölkerung

Berlin – Zu dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Die Bundesärztekammer verurteilt die militärische Aggression und den völkerrechtswidrigen Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine in aller Deutlichkeit. Unsere Gedanken sind bei den Ukrainerinnen und Ukrainern, den Leidtragenden dieses Angriffskriegs. Das gilt insbesondere auch für die Ärztinnen und Ärzte, die im Kriegsgebiet ihr Leben aufs Spiel setzen, um anderen zu helfen. Die Bundesärztekammer ruft die russische Regierung dazu auf, dieses Blutvergießen umgehend zu beenden. Für humanitäre Unterstützung befindet sich die Bundesärztekammer im Austausch mit der Bundesregierung.

Die Bundesärztekammer und den ukrainischen Ärzteverband verbindet eine über viele Jahre gewachsene, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Zentrum dieses Austausches stand die Unterstützung beim Aufbau von Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung in der Ukraine. Unter Vermittlung der Bundesärztekammer wurde der ukrainische Ärzteverband schließlich auch in den Weltärztebund aufgenommen. Auch vor dem Hintergrund dieser besonderen Verbindung gehört unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und aller ihrer Landsleute unsere volle Solidarität. Es macht uns tief betroffen zu sehen, dass sie um Leib und Leben fürchten müssen und ihr Lebensumfeld durch Krieg und Aggression auf Jahrzehnte zerstört wird.“

Pressemitteilung BÄK

Veranstaltungsreihe gematik digital: Das E-Rezept

Berlin – Am 30.03.2022 um 17 Uhr veranstaltet die gematik eine neue Ausgabe der Veranstaltungsreihe gematik digital. Sie thematisieren erneut das elektronische Rezept (E-Rezept), diesmal mit den ersten Erfahrungen aus dem Praxisalltag.

Mehr als 2.000 elektronische Rezepte sind bereits eingelöst worden – das E-Rezept nimmt weiter an Fahrt auf. In der fortlaufenden Testphase für Ärzte und Zahnärzte sowie Apotheken sollen mindestens 30.000 elektronische Rezepte erfolgreich abgerechnet werden.

Die gematik möchte Teilnehmern in der gematik digital-Ausgabe die E-Rezept Testphase näherbringen und zeigen, wie die E-Rezept-Funktionalitäten gemeinsam mit den Systemherstellern und IT-Dienstleistern in den Praxen und Apotheken eingeführt wurden. Software-Hersteller lassen sie aus erster Hand an ihren Erkenntnissen teilhaben. Des Weiteren werden erste Anwenderinnen und Anwender aus (Zahn-)Arztpraxis und Apotheke zu Wort kommen und von ihren Erfahrungen berichten.

Abschließend wird ein E-Rezept-Expertenteam für Fragen zur Verfügung stehen und in den Dialog treten.

Agenda:

  • Begrüßung und Intro zum E-Rezept, Martin Schmalz, Kommunikationsleiter gematik
  • Status Testphase Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept gematik
  • Impuls von Ärzt:innen/Zahnärzt:innen
  • Impuls von Apotheker:innen
  • Statement PVS-Hersteller
  • Statement AVS-Hersteller
  • Q&A

Moderation: Martin Schmalz

Termin: 30.03.2022 von 17:00 bis 18:30 Uhr

c’t: Medizin-IT nicht DSGVO-konform

Hannover – Konnektoren des Herstellers Secunet zeichnen in Logs personenbezogene Daten auf und missachten damit die Spezifikationen der Gematik. Der Bundesdatenschützer sieht erstaunlicherweise Ärzte statt Hersteller in der Verantwortung für die DSGVO-Verstöße. In den Protokollen des Konnektors von Secunet fand c’t personenbezogene Daten von Patienten.

Patientendaten gehen nur den Arzt und die Versicherung etwas an. Deshalb haben diese Daten in Logs des Konnektors nichts zu suchen.

Wenn man die Log-Daten illegalerweise mit denen der Kartenhersteller oder TSP zusammenführt, ließe sich nämlich feststellen, welcher Patient wann welchen Arzt aufgesucht hat. Man bekäme heraus, wann Herr Meier beim Psychiater war und in welchem Zeitraum Frau Müller in einer Suchtklinik behandelt wurde.

Auf die Frage, wer für den DSGVO-Verstoß verantwortlich sei, antwortete der BfDI: „Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Konnektoren sind diejenigen, die diese für die Zwecke der Authentifizierung und elektronischen Signatur sowie zur Verschlüsselung, Entschlüsselung und sicheren Verarbeitung von Daten in der zentralen Infrastruktur nutzen, soweit sie über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden.“ Auf Nachfrage erklärte der BfDI, dies seien „Ärzte und Leistungserbringer“ – und nicht etwa die für den Betrieb der TI verantwortliche Gematik, die die fehlerhaften Konnektoren zugelassen hat.

Ärzte und Leistungserbringer wurden jedoch unter der Androhung von Honorarkürzungen gesetzlich verpflichtet, sich über einen von der Gematik zugelassenen Konnektor mit der TI zu verbinden. Sie haben keinerlei Möglichkeiten, die Protokollierung der personenbezogenen Daten abzustellen – außer sie schalten den Konnektor aus.

Kommentar von Hartmut Gieselmann, Redakteur bei c’t: „Der Fall zeigt, wie Ärzte und Leistungserbringer erst ein unausgereiftes System unter Androhung von Honorareinbußen aufoktroyiert bekommen und anschließend für Fehler, die sie nicht begangen haben, zur Verantwortung gezogen werden sollen. Gematik und Hersteller Secunet spielen hier munter Schwarzer Peter. Leidtragende sind Patienten, deren Daten nicht ausreichend geschützt werden, und Ärzte, die sich neben einer hingepfuschten Telematik jetzt auch noch mit Anwälten auseinandersetzen müssen, statt sich während einer Pandemie um die Gesundheit ihrer Patienten zu kümmern.“ (Quelle und Auszüge aus dem Artikel DSGVO-Zwickmühle, c’t 2022, Heft 6)

BVOU fragt nach

Grotesk mutet die Aussage des BfDI an, dass für den unterstellten Verstoß gegen die DSGVO der betreibende Arzt verantwortlich sein soll. Denn dieser betreibt den Konnektor einerseits als „black box“ und andererseits auf staatliche Anordnung hin. Dem einzelnen Arzt ist weder bekannt, noch zuzumuten, Logfiles im Konnektor auf Datenschutzkonformität zu prüfen. Er darf sicher davon ausgehen, dass ihm die von öffentlicher Hand zur Verfügung gestellten und zertifizierten Geräte ihren Dienst einwandfrei und nach den allen geltenden Bestimmungen versehen.

Der BVOU hat deshalb bei der gematik nachgefragt, wie sie den Sachverhalt der vermeintlichen Aufzeichnung personenbezogener Daten in den Konnektoren sieht und ob dafür wirklich der betreibende Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Antwort der gematik gibt erfreulicherweise Entwarnung bzgl. der Schwere des Datenproblems und entlastet Ärzte vollständig von einer Verantwortung für diesen herstellerbedingten Fehler:

Durch das Festhalten der Seriennummer eines eGK Zertifikats in Konnektor-Protokollen ist kein direkter Rückschluss auf Versicherte möglich, deren eGKs in einem der betroffenen Terminals geprüft werden.

Zum technischen Verständnis: Die Seriennummer des eGK Zertifikats ist ein pseudonymes Datum und könnte ausschließlich von den zertifikatsausgebenden Trust Service Providern (TSP) aufgelöst werden, damit würde sich ein TSP allerdings rechtswidrig verhalten. Der TSP wiederum hat keinen Zugriff auf die betroffenen Protokolle. Nur die Leistungserbringer-Institutionen und ggf. die von ihnen hierzu beauftragten Dienstleister können auf Konnektor-Protokolle zugreifen. Gleichwohl ist es nicht Intention der Spezifikation, wenn in den Konnektoren des Herstellers bei der Prüfung der eGK die Seriennummer eines Zertifikats der eGK in den internen Protokollen festgehalten wird. Der Hersteller wird dies mittels Update für die betroffenen Konnektoren beheben. Wir empfehlen den Ärztinnen und Ärzten, sobald der Hersteller das Update bereitgestellt hat, dieses auch zu installieren.

Im Übrigen geht die gematik rechtlich davon aus, dass die LeistungserbringerInnen ihren datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten nach der DSGVO hinreichend nachkommen, solange diese die Geräte bestimmungsgemäß verwenden und verfügbare Updates installieren.

Eine Verantwortung von an die TI angeschlossene Ärzte für fehlerhafte oder nicht datenschutzkonform arbeitende Konnektoren schließt die gematik also aus. Der betreibende Arzt kommt seiner Sorgfaltspflicht hinreichend nach, wenn er die verfügbaren Konnektor-Updates einspielt.

Dr. Jörg Ansorg, BVOU-Geschäftsführer

SpiFa-Positionspapier zur gesundheitspolitischen Agenda

Berlin – Mit seinem Positionspapier „Nachhaltiger Fortschritt für die fachärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten in Klinik und Praxis“ nimmt der SpiFa den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP unter die Lupe und bezieht klar Stellung, welche gesundheitspolitischen Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen. Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa hierzu: „Deutschland bedarf eines Gesundheitswesens, das ebenso nachhaltig, wie krisenfest und resilient ist und hierfür ist mehr denn je eine mutige, ideologiefreie Gesundheitspolitik gefordert. Mit unserem Positionspapier stellen wir klar, welche Maßnahmen aus Sicht der Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sinnvoll und notwendig sind, und unterbreiten der Bundesregierung Lösungsvorschläge und Angebote zur Weiterentwicklung eines freiheitlichen, gerechten und nachhaltigen Gesundheitswesens in Deutschland.“

Im Fokus des Papiers stehen die fachärztlichen Brennpunktthemen, darunter die Lösung der Versorgungsprobleme an der Schnittstelle ambulant-stationär sowie elementare Fragestellungen zur Gesundheitsfinanzierung. Hierzu Dr. Helmut Weinhart, 2. Vorsitzender des SpiFa: „Im Vordergrund steht für uns die Sicherstellung der fachärztlichen Versorgung gerade auch unter den Vorzeichen des gravierenden Fachkräftemangels in Deutschland. Dazu ist eine Steigerung der Attraktivität des freien Berufs Arzt und der Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit genauso nötig, wie die Sicherstellung der Vergütung derselben. Wir brauchen eine vollständige Aufhebung der Budgets für ärztliche Tätigkeiten. Und die Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis brauchen endlich eine dem aktuell medizinisch-wissenschaftlichen Standard entsprechende und betriebswirtschaftlich kalkulierte Gebührenordnung für Ärzte.“ Weitere Themen des Papiers sind u.a. die Aus- und Weiterbildung, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, Krankenhausplanung und -finanzierung.

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt den Mitgestaltungswillen der Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland hervor: „Mit diesem Papier setzen wir ein deutliches Signal. Wir fordern die Koalitionsparteien zum mutigen Handeln auf, um endlich längst überfällige Reformen auf den Weg zu bringen. Gleichermaßen ist unser Positionspapier aber auch ein Gesprächsangebot. Reformen und politische Weichenstellungen brauchen Expertise. Der SpiFa vertritt über 160.000 Fachärztinnen und Fachärzte aus allen Bereichen der ärztlichen Versorgung. Wir sind bereit, Gesundheitspolitik mitzugestalten und bieten hierfür einen Zugang zu einem Schatz aus Daten, Fakten und Erfahrungen aus der fachärztlichen Praxis an.“

Das Positionspapier ist online abrufbar unter https://spifa.de/positionen/

Quelle: SpiFa

Projekt zur Qualitätssicherung der D-Berichte

Die Landesverbände der DGUV hatten im Februar 2021 per Rundschreiben über eine Neuauflage des Peer Review-Verfahrens für Durchgangsarztberichte (D-Berichte) informiert. Ziel des Projektes ist es, die Qualität der D-Berichterstattung zu evaluieren und weiter zu verbessern.

Ab Juni 2022 sollen insbesondere die D-Berichte aus dem ambulanten Bereich bewertet werden. Dafür suchen wir ambulant tätige D-Ärztinnen und D-Ärzte, die bereit sind, als Peer im Rahmen dieses Qualitätssicherungsverfahrens D-Berichte zu beurteilen und würden uns freuen, wenn Sie uns als Peer unterstützen würden. Der Zeitaufwand für die Beurteilung eines D-Berichtes wird ca. 5 bis 7 Minuten in Anspruch nehmen. Für jede Bewertung werden die Peers eine Aufwandsentschädigung von 8,90 Euro erhalten.

Interessierte D-Ärztinnen und D-Ärzte sollten die Bereitschaft mitbringen, im Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 wöchentlich ca. 5 bis 20 D-Berichte onlinebasiert zu beurteilen und vorab an einer Schulung teilzunehmen. Nähere Informationen zu den Modalitäten sind in dem beigefügten Informationsblatt enthalten, das sich speziell an den Personenkreis mit einem Interesse an der Peer-Tätigkeit richtet.

Bei Interesse bitten wir Sie, die beiliegende Mitwirkungserklärung unterschrieben bis spätestens 2. März 2022 an die DGUV zu senden! Die Anonymität der mitwirkenden Peers ist selbstverständlich sichergestellt.

Knorpelschäden am Kniegelenk: Neue ambulante Therapieoption

Berlin – Gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, steht zukünftig eine neue Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) – ein Verfahren, mit dem geschädigter Gelenkknorpel wiederaufgebaut wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konnte heute die neue Leistung aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt haben.

M-ACI: Methode zum Wiederaufbau von Gelenkknorpel

Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist ein Verfahren zur biologischen Wiederherstellung von Gelenkknorpel, das seit Ende der 90er Jahre im Krankenhaus angewandt wird: In einem ersten operativen Eingriff wird dem betroffenen Gelenk etwas Knorpelgewebe entnommen und anschließend im Labor gezüchtet und vermehrt. Diese kultivierten Knorpelzellen werden bei einem zweiten operativen Eingriff im Bereich des Knorpeldefekts im Kniegelenk fixiert.

Bei der matrixassoziierten ACI handelt es sich um die neueste Weiterentwicklung und dritte Generation der ACI-Verfahren: Die kultivierten Knorpelzellen werden direkt auf eine Trägermatrix aufgetragen und gemeinsam mit ihr im Bereich des Knorpeldefekts befestigt. Die erste und zweite Generation der Verfahren – hier wurden die gezüchteten Knorpelzellen mit Periost (Knochenhaut) oder einer Kollagenmembran abgedeckt – spielen in der medizinischen Versorgung kaum noch eine Rolle. Da in der Bewertung weder der Nutzen der Methoden noch das Potenzial als erforderlichen Behandlungsalternative festgestellt werden konnte, hat der G-BA diese Verfahren im Gegensatz zur M-ACI als stationäre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Neue ambulante Therapieoption

Knorpelschäden am Kniegelenk können ganz unterschiedliche Ursachen haben: zum Beispiel Stürze und Fehlbelastungen. Je nach Schweregrad der Schädigungen – in der internationalen Klassifikation werden vier Stadien unterschieden – können die Betroffenen unter Bewegungseinschränkungen und Schmerzen leiden.

Die M-ACI kann als neue ambulante Therapieoption bei Knorpeldefekten des Kniegelenks eingesetzt werden, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat. Bei Grad 3 erreicht die Tiefe des Knorpelschadens mehr als 50 Prozent der gesamten Knorpeldicke. Bei Grad 4 fehlt im betroffenen Bereich des Kniegelenks die gesamte Knorpelschicht und der Knochen liegt frei.

Inanspruchnahme

Die getroffenen Beschlüsse werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bevor die M-ACI als ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Schritt notwendig, den der
G-BA nicht beeinflussen kann: Der Bewertungsausschuss muss über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden. Das Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Krankenkassen und Ärzteschaft verhandeln, hat entsprechend gesetzlicher Vorgaben sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit, um eine Abrechnungsziffer festzusetzen.

Hintergrund – Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Ob eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung steht, ist vom Gesetzgeber für die ambulante und stationäre Versorgung unterschiedlich geregelt. Arztpraxen dürfen neue Methoden erst dann als Kassenleistung anbieten, wenn der G-BA sie für den ambulanten Einsatz geprüft hat und zu einem positiven Ergebnis kam. Im Krankenhaus können medizinische Methoden zulasten der GKV erbracht werden, solange sie nicht vom G-BA ausgeschlossen wurden.

Das Verfahren, in dem der G-BA neue Methoden prüft, ist klar strukturiert: Von Antragstellung über Studienauswertung bis hin zum Stellungnahmeverfahren zu den geplanten Regelungen. Im Ergebnis legt der G-BA fest, ob und inwieweit – d. h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – eine Behandlungsmethode ambulant und/oder stationär zulasten der GKV angewendet werden kann.

Nachwuchsförderung: BVOU und Junges Forum schalten Mentorenprogramm frei

Berlin – Das Junge Forum sucht ab sofort Mentoren aus dem stationären und niedergelassenen Bereich, die bereit sind, interessierte Kollegen für das Fach O und U zu gewinnen und sie auf dem Weg zum Facharzt sowie darüber hinaus in die Niederlassung oder in eine attraktive Endposition in der Klinik zu begleiten.

Mentorenprogramme sind heutzutage populär und unterscheiden sich vom klassischen Coaching. Tatsächlich handelt es sich beim Mentoring um eine Patenschaft zwischen einem jungen, vielversprechenden Mentee und einem berufserfahrenen Mentor. Beide Parteien gehen mit klaren Erwartungen an die Arbeit heran: Voraussetzungen für Mentoring-Kooperationen sind Freiwilligkeit, Respekt und Vertrauen. Zudem sollte das Mentoring außerhalb einer beruflichen Abhängigkeitsbeziehung erfolgen.

Das Mentoring kann in verschiedenen Formen ausgeführt werden. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit einer 1:1-Betreuung. Es kann jedoch auch Vorteile bringen, ein sogenanntes „Peer – Mentoring“ zu etablieren. Hier wird eine Kleingruppe an Mentees mit gleichen/ähnlichen Interessen von einem Mentor betreut.

Mentoren erfüllen mehrere Aufgaben, wie Ratgeber, Coach, Kritiker und Vorbild zugleich. Die Erfahrungswerte eines Mentors sind dabei von unschätzbarem Wert. Im Fokus stehen der weitere berufliche Erfolg des Mentees, aber auch private Themen, die sich auf den Beruf auswirken: Sie können im Rahmen des Mentorings erörtert werden. Zu den typischen Fragen gehören:

  • Wie schaffe ich den Einstieg in meine Tätigkeit als Facharzt?
  • Wie verhandle ich Gehälter?
  • Welche Fortbildungen und Hospitationen in O und U sind für mich und das Erreichen meiner Ziele sinnvoll?
  • Wie und wo kann ich Defizite in der eigenen Weiterbildung optimal ausgleichen?
  • Wie komme ich auf die nächste Karrierestufe?
  • Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren?

Die wichtigste Voraussetzung für den Mentee ist das Eigenengagement – die Vorschläge für künftige Projekte sollten primär vom Mentee kommen und werden in der Folge natürlich mit dem Mentor diskutiert sowie geplant. Bei einem funktionierendem Mentoring profitieren sowohl der Mentee als auch der Mentor von dem gegenseitigen Austausch.

Mentoring sollte in keinem Fall erzwungen werden. Grundvoraussetzungen sind sowohl die Freiwilligkeit als auch Vertrauen. Zudem sollte das Mentoring außerhalb einer beruflichen  Abhängigkeitsbeziehung stehen. So ist es als Mentee auch möglich, in Bereiche unseres großen Fachgebietes hineinzuschnuppern, die an der eigenen Weiterbildungsstätte nicht angeboten werden.

Mentoring kann auch dazu beitragen, die Sektorengrenzen im Rahmen der Weiterbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen zu überwinden.

Erfahrene Orthopäden und Unfallchirurgen sind aufgerufen, sich dieser Herausforderung zu stellen, junge Menschen auf ihrem Weg in das Berufsleben zu unterstützen und den medizinischen Nach-wuchs zu fördern. Hier hat jeder Einzel-ne die Chance, der Gemeinschaft in O und U etwas zurückzugeben.

Mentoring-Angebot erstellen

Das Erstellen eines Mentoring-Angebotes erfolgt im Mitgliederbereich des BVOU.net. Klicken Sie dazu im Menü „Mein BVOU“ auf „Mentorenangebote“ und füllen Sie das Eingabeformular aus. Wichtig sind nähere Informationen zu Ihrer Person, Ort, Tätigkeitsschwerpunkte sowie Ihr Angebot an die künftigen Mentees im Feld „Beschreibung“. Bitte beachten Sie die wenigen Pflichtfelder, beispielsweise die maximale Anzahl an Mentees, die Sie betreuen möchten, und vergessen Sie nicht, ein Bild Ihrer Einrichtung sowie ein persönliches Foto in das Angebot hochzuladen. Damit zeigen Sie im wahrsten Sinne des Wortes Gesicht und werden für Ihre künftigen Mentees auf den ersten Blick zum persönlichen Begleiter.

Nach dem Ausfüllen der Maske klicken Sie unten auf das blaue Feld „Vorschau“. Anschließend sehen Sie Ihr erstelltes Angebot und haben die Wahl, dieses weiter zu bearbeiten oder abzusenden. Damit der Vorgang abgeschlossen wird, klicken Sie auf den Button „Inserat senden“.

Sich als Mentee bewerben

Interessierte, die einen Mentor suchen, klicken im BVOU.net auf den Menüpunkt „Mentorenprogramm“ im Menü BVOU. Es erscheint eine Liste mit allen verfügbaren Mentorenangeboten. Über das Filterfeld kann die Trefferliste nach den eigenen Wünschen und Vorlieben eingeschränkt werden, beispielsweise nach Ort, fachlichen Schwerpunkten oder der Dienststellung des Mentors. In der Detailansicht kann man die Mentoren näher kennenlernen. Auch die Verlinkung auf das jeweilige persönliche Arztprofil in Orthinform ist hier-bei hilfreich. Ein umfassendes Bild über die fachliche Expertise sowie die Arbeitsstätte und das betriebliche Umfeld erleichtern die Entscheidung.

In der Detailansicht gibt es ein kurzes Bewerbungsformular, über das sich Mentees formlos bewerben können. Ihr zukünftiger Mentor erhält eine Benachrichtigung per E-Mail und kann Sie kontaktieren.

 

Die Mentoring-Angebote werden zukünftig auch auf der neuen Webseite des Jungen Forums verfügbar sein.

Dr. Annika Hättich
Oberärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Dr. Marie Samland
Ärztin in Weiterbildung
DRK Kliniken Berlin Köpenick

Dr. Jörg Ansorg
Berlin
BVOU-Geschäftsführer