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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: Protestaktionen bundesweit

Berlin – Anlässlich der 1. Lesung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Bundestag unterstreicht der SpiFa erneut seine Forderung nach der Belassung der Neupatientenregelung im TSVG und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, sich den Fakten zu widmen.

Die Länder hatten bereits in der vergangenen Woche ihr Votum abgegeben und sich eindeutig gegen eine Streichung der Neupatientenregelung aus dem TSVG ausgesprochen. Nun sind die Abgeordneten im Bundestag gefragt, sich mit den Auswirkungen des geplanten Gesetzes zu beschäftigen und dabei auch einen Blick auf die Patientenversorgung in Ihrem Wahlkreis zu werfen.

Dazu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Niemand, wirklich niemand, kann die Rücknahme der TSVG-Neupatientenregelung ernsthaft wollen. Damit wird die fachärztliche Grundversorgung getroffen, gerade auch an sozial benachteiligten Standorten. Diese Regelung hat Ärztinnen und Ärzte darin bestärkt, Ihre Versorgung auszuweiten und dafür in Praxen und Infrastruktur zu investieren. Dass sich das gelohnt hat, belegen die aktuellen Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eindeutig.“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, bestreitet weiterhin die positiven Effekte der Neupatientenregelung und beruft sich dabei auf Berechnungen im eigenen Hause, welche aber nicht offengelegt sind. In Anbetracht des derzeitigen Skandals um die Veröffentlichung falscher Hospitalisierungsquoten im Rahmen einer Impfkampagne des BMG stellt sich für den SpiFa allerdings die Frage, wieviel Glauben man den eigenen Berechnungen des BMG schenken darf. Heinrich hierzu weiter: „Die Behauptungen von Herrn Lauterbach zu den Auswirkungen der Neupatientenregelung entbehren jeder Faktengrundlage, die Argumentation ist vollkommen haltlos und intransparent. Die erhobenen Daten des ZI basieren hingegen auf realen Patientendaten und sprechen eine ganz andere Sprache, die auch jeder Abgeordnete im Bundestag versteht.“

Aus den Zahlen des ZI geht insbesondere hervor, dass seit Einführung der Regelung zum einen der Anteil an Neupatienten in den Praxen signifikant gestiegen ist, zum anderen es sich bei diesen Neupatienten überwiegend um Neuerkrankte handelt. „Die Zahlen sprechen für sich und zeigen deutlich, dass vor allem Neuerkrankte, die eine zeitnahe medizinische Behandlung benötigen, von der Regelung profitiert haben. Wer also ernsthaft an einer guten ärztlichen Versorgung für Patienten interessiert ist, kann nicht für eine Abschaffung dieser Regelung votieren,“ so Heinrich weiter.

„Die Länder haben gesprochen!“

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und zeigt sich erfreut ob der Wertschätzung der ambulanten Strukturen in der Gesundheitsversorgung.
„Die Länder haben gesprochen,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Hier zeigt sich deutlich, dass die Länder die Probleme in der Gesundheitsversorgung verstanden haben und ernst nehmen. Jetzt sind der Bundesminister, die Bundesregierung und das Parlament gefragt. Wir erwarten, dass die Abgeordneten das Votum der Länder als deutliches Signal betrachten und in diesem Zuge nicht daran vorbei entscheiden.“

Die mit dem Gesetz einhergehenden geplanten Leistungskürzungen für Patienten werden schnell zu spüren sein. So werden sich Patienten auf längere Wartezeiten für einen Facharzttermin einstellen müssen oder verschlossene Türen vorfinden, da viele Praxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen können. „Das kann niemand ernsthaft für seinen Wahlkreis wollen,“ so Heinrich weiter.

Für SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider bestärkt die Stellungnahme des Bundesrates indes, dass die derzeit vom SpiFa und seinen Mitgliedsverbänden geführte patientenzentrierten Aufklärungskampagne #WartenBisDerArztKommt auf dem richtigen Pfad ist. Schneider hierzu: „Unsere Kampagne hat gerade erst begonnen und entfaltet sich zunehmend. Wir fühlen uns von den Landesvertretern verstanden und werten diese Stellungnahme als deutliches Signal, dass wir mit unseren Kampagnenaktivitäten und unserem Protest gegen die Abschaffung der TSVG-Neupatientenregelung auf dem richtigen Weg sind.“

Protestaktionen in Ihrem BVOU-Landesverband

Die Kassenärztinnen und -ärzte machen mobil gegen Prof. Karl Lauterbach. Auch BVOU-Mitglieder in den einzelnen Landesverbänden beteiligen sich an umfangreichen Protestaktionen und schließen ihre Praxen. Eine Übersicht:

Bayern 10.10.22
Brandenburg 4. – 7.10.22
Hamburg 5.10.22
Hessen 5.10.22
Niedersachsen 5.10.22
Rheinland-Pfalz 12.10.22
Saarland 5.10.22
Sachsen-Anhalt 12.10.22

 

Sonografie der Säuglingshüfte: „Nur nicht ungeduldig werden”


Berlin – Die Sonografie der Säuglingshüfte nimmt unter den Ultraschalluntersuchungen eine Sonderstellung ein. Nur in einem relativ engen Zeitintervall können drohende Hüftreifungsstörungen ausschließlich mit diesem Ultraschallverfahren erkannt und anschließend weitgehend behoben werden. Seit vielen Jahren veranstaltet die Akademie Deutscher Orthopäden Fortbildungskurse zu dieser Thematik. Kursleiterin PD Dr. Susanne Fröhlich aus Rostock erläutert, warum es sich lohnt, regelmäßig Refresher-Kurse zu besuchen und wie sich die häufigsten Fehlerquellen vermeiden lassen.

Frau PD Dr. Fröhlich, seit vielen Jahren geben Sie in der Akademie Deutscher Orthopäden –kurz ADO – Kurse zum Thema Sonografie der Säuglingshüfte: Auf welche Inhalte legen Sie ganz besonders Wert, die Sie an die Kursbesucher vermitteln?

PD Dr. Susanne Fröhlich: Die Sonografie der Säuglingshüfte ist ein standardisiertes Verfahren, das breite Anwendung findet. Sie ist einfach und reproduzierbar durchführbar. Es gibt klare Regeln, die befolgt werden müssen, um den Hüfttyp korrekt zu bestimmen und eventuelle therapeutische Konsequenzen abzuleiten. Die zügig eingeleitete Therapie bestimmt wesentlich die weitere Entwicklung des dysplastischen/reifungsverzögerten Gelenkes. In den Kursen soll die Wahrnehmung für die Einhaltung der Grundregeln geschärft werden.

Was wird häufig seitens der Kursteilnehmer gefragt? Wo herrschen Ihrer Meinung nach die meisten Wissenslücken? Wo Unsicherheiten?

Fröhlich: Fragen zum Untersuchungsablauf, respektive den Hüfttypen werden eher weniger gestellt. Vorherrschend ist die Unsicherheit hinsichtlich der Hüfttypbestimmung und der Therapieeinleitung, da doch immer mal wieder vom „Standard“ abgewichen wird. Unter dem Motto: „Das geht schon, ich habe ja alles gesehen, was ich brauche …“. Leider sind diese subjektiven Wahrnehmungen aber nicht auf einem Bild zusammengefasst. Und es fehlt dann doch der Unterrand des Os ilium oder es hat sich ein Rotationsfehler eingeschlichen.

Wenn möglich, zeigen Sie die Technik der Sonografie an einem Säugling. Warum ist Ihnen das so wichtig?

Fröhlich: Um die Abtasttechnik zu demonstrieren und den Teilnehmern zu zeigen, dass, auch wenn ein Kind mal unruhig werden kann, trotzdem die Untersuchung nicht zeitaufwendiger sein muss. Eine sonografische Untersuchung sollte zwei bis fünf Minuten nicht überschreiten. Nicht nur die Kinder könnten zappelig werden, sondern auch die Untersucher selbst. Dann wird angefangen am Beinchen zu ziehen oder festzuhalten. Alles Dinge, die das Ziel in noch weitere Ferne rücken lassen.

Was muss man Ihrer Meinung nach besonders bei dem Verfahren beachten?

Fröhlich: Die Standards! Sie sind über Checklisten (Checkliste 1: Anatomische Identifizierung, Checkliste 2: Brauchbarkeitsprüfung) als auch über die Lagerungs-und Abtasttechnik klar durch Prof. Dr. Reinhard Graf definiert. Und in der täglichen Routine schleicht sich dann doch der Fehlerteufel ein. Warum ist das Einhalten der Standards wichtig? Weil Sie problemlos etwa aus einer „kritischen Hüfte“ vom Typ IIc eine reifungsverzögerte Hüfte vom Typ IIa schallen können. In der Kontrolluntersuchung ist die Verwunderung schließlich groß, wenn sich der Hüfttyp plötzlich und unerwartet verschlechtert hat.

Welche Fehlentwicklungen können per Ultraschall diagnostiziert werden? Warum ist hier ein enges Zeitintervall so essenziell?

Fröhlich: Sie können mit der Säuglingssonografie problemlos direkt postpartal dezentrierte, dysplastische und reifungsverzögerte Hüftgelenke erkennen. Die klinische Untersuchung kann das Problem nicht lösen, da nicht immer sichere Zeichen (relative Beinlängendifferenz mit einem Knietiefstand auf der betroffenen Seite, Abspreizhemmung oder positives Ortolanizeichen) nachweisbar sind. Und so dient die Sonografie als schnelles, unkompliziert durchführbares Diagnostikum, aus dem sofort die Therapie ab-und schließlich eingeleitet werden kann. Gesetzlich vorgesehen ist die Sonografie der Säuglingshüfte im Rahmen der U3. An der UMR Rostock führen wir bereits im Rahmen der U2 ein Screening durch. So können wir pathologische Hüftgelenke bereits sechs Wochen früher behandeln. Für die Therapie muss den Untersuchern die Reifungskurve des Hüftgelenkes bekannt sein. Ab der 12. bis 14. Woche hat das Hüftgelenk hinsichtlich der Wachstumspotenz einen Art Plateauverlauf, das heißt, die Behandlung zieht sich hin, so die dysplastische, oder reifungsverzögert Hüfte zu spät detektiert wird.

Was sind die häufigsten Fehlerquellen bei der Hüftsonografie? Wie können diese vermieden werden?

Fröhlich: Die Nichteinhaltung der Regeln und Checklisten, wie bereits erwähnt. Aus einer methodischen Fehleranalyse von Regressions- und Schlichtungsfällen sowie den Eingangstest aus Refresher-Kursen (auch mein Kurs beginnt mit einer Wissensüberprüfung, die nur für die Teilnehmenden selbst ist …) kristallisieren sich immer wieder klassische Fehler heraus.
In absteigender Folge sind dies:

  • Insuffiziente Lagerungs-und Abtasttechnik (Fehlen der Lagerungsschale und/oder Sonoguide
  • keine, respektive unvollständige anatomische Identifizierung (Checkliste 1)
  • inkorrekte, oder fehlende Brauchbarkeitsprüfung (Checkliste 2)
  • inadäquate Messtechnik
  • Inkongruenz zischen Befundung und Winkelmessung
  • Fehlende typgerechte therapeutische Konsequenz“

Welchen wichtigsten Ratschlag geben Sie Kursteilnehmern bei Ihren Seminaren mit auf den Weg?

Fröhlich: Halten Sie sich an die Grundregeln! Besuchen Sie regelmäßig Refresher-Kurse, wie beispielsweise auf dem kommenden VSOU in Baden-Baden vom 28. bis 30. April. Dies schärft die Wahrnehmung.

Frau Dr. Fröhlich, vielen Dank für das Gespräch.
Das Interview führte Janosch Kuno, Berlin, BVOU-Pressearbeit.

© Intercongress

Streichung der Neupatientenregelung benachteiligt fachärztliche Grundversorgung

Berlin – Die Bundesregierung verkauft die Streichung der TSVG-Neupatientenregelung gerne als Beitrag der Ärztinnen und Ärzte zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und als Akt der Solidarität. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) erinnert in diesem Zusammenhang an die fast drei Jahrzehnte andauernde Budgetierung und den so ins Gesundheitssystem eingebrachten „Solidarbeitrag“ von inzwischen rund 100 Milliarden Euro. Weiteres Problem: die Streichung betrifft die Fachärztinnen und Fachärzte höchst unterschiedlich.

Die aufwendigere Behandlung von Neupatienten außerhalb des Budgets zu vergüten, war ein wichtiges Signal als Einstieg in die Entbudgetierung der Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Entsprechend groß ist die Verärgerung seitens der Fachärzteschaft über die geplante Streichung dieser Regelung. SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Dirk Heinrich moniert dabei, dass mit der geplanten Streichung insbesondere die Facharztgruppen getroffen werden, die bereits am stärksten unter der Budgetierung leiden.

„Betrachtet man die Auszahlungsquoten über die Fachgruppen hinweg, so wird schnell deutlich, dass die in der fachärztlichen Grundversorgung tätigen Fachgruppen besonders betroffen sind: Orthopäden, Urologen, Frauenärzte, Internisten oder beispielsweise auch HNO-Ärzte“, so Heinrich. „Für diese Arztgruppen ist die Neupatientenregelung bisher zumindest eine Möglichkeit, eine fachärztliche Grundversorgung zu gestalten. Jetzt sollen diese positiven Akzente wieder verschlechtert werden und das trifft ausgerechnet diejenigen, die sowieso schon benachteiligt sind. Dies sind übrigens dieselben Fachgruppen, die im Rahmen des TSVG verpflichtet wurden, zusätzlich offene Sprechstunden anzubieten, was laut Bundesregierung auch so bleiben soll.“

Innerhalb dieser Gruppen gibt es zudem deutliche regionale Unterschiede: die Auszahlungsquoten sind zum Beispiel in Niedersachsen, NRW, Berlin, Thüringen oder dem Saarland besonders gering, entsprechend sinnvoll die Neupatientenregelung. „Effektiv wird die Streichung nur rund ein Drittel der 183.000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeuten betreffen. Die werden die mit der geplanten Streichung der Regelung verbundene Zeche bezahlen müssen. Das ist ungerecht, eine gleichmäßige Verteilung auf die Schultern aller Ärztinnen und Ärzte erreicht die Bundesregierung damit sicher nicht!“

Nach Ansicht des SpiFa befeuert das Gesetzesvorhaben den schon bestehenden Ärztemangel, denn die Niederlassung wird immer unattraktiver. Viele ältere Ärztinnen und Ärzte sind immer weniger bereit, über das gewohnte Ruhestandsalter hinaus ihre Praxen zu betreiben und es droht eine Ruhestandswelle. Nachfolger für die Praxen sind kaum zu finden. „Diese Situation wird sich noch verschlimmern und es ist der falsche Zeitpunkt, den wichtigen Schritt in Richtung Entbudgetierung durch die TSVG-Neupatientenregelung wieder zurückzunehmen. Es sei denn man ist der Überzeugung, Deutschlands Gesundheitsversorgung brauche keine ambulanten Strukturen“, so Heinrich weiter.

Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit (AfG) am heutigen Tage zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz informiert der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden die Politik und Öffentlichkeit im Rahmen seiner Kampagne #WartenBisDerArztKommt. Alle Informationen hierzu unter: www.WartenBisDerArztKommt.de

100 Jahre DGU: Damit Patienten Lebensqualität wiedererlangen:

Berlin/Leipzig – Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) begeht ihr 100-jähriges Jubiläum mit einem großen Festakt an ihrem Gründungsort, dem Universitätsklinikum Leipzig. Seit ihrem Entstehen hat die DGU ihr Fach zu einer leistungsfähigen und spezialisierten Disziplin entwickelt. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Formulierung und Sicherung von Standards zur Versorgung von Verletzten, damit Patientinnen und Patienten ihre Lebensqualität nach einem Unfall wieder zurückerlangen. Der damit verbundene Weg hat die Überlebenschancen Schwerstverletzter deutlich erhöht. So kommt heute in Deutschland nur noch jeder zehnte schwerverletzte Unfallpatient ums Leben, während im Jahr 1960 noch fast jeder zweite starb. „Einen wesentlichen Anteil an dieser positiven Entwicklung hat das eigens entwickelte TraumaNetzwerk DGU®. Es führte zu einer entscheidenden Wende bei der Versorgung Schwerverletzter. Verletzte können damit rund um die Uhr schnell und professionell versorgt werden“, sagt DGU-Präsident Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert anlässlich der Jubiläumsfeier.

Das Aufgabenspektrum der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich erweitert. Unfallchirurgen operieren und rekonstruieren Verletzungen des Bewegungsapparates. Neben der Versorgung von Schwerverletzten beispielsweise nach Verkehrsunfällen zählt auch die Behandlung normaler Alltagsverletzungen aus Schule, Sport, Beruf sowie privatem Umfeld zu ihren Aufgaben. In den Bereich der Unfallchirurgie fallen alle Altersklassen vom Säugling bis zum alten Menschen. Nach Lebensrettung und Behandlung verletzter Patientinnen und Patienten stehen aber auch die Rehabilitation, die soziale und berufliche Wiedereingliederung und die Zurückerlangung von Lebensqualität im Zentrum des täglichen Handelns der DGU und ihrer 4.800 Mitglieder. Auch die Aufklärung zur Prävention von Unfällen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Zahl älterer Patientinnen und Patienten in der Orthopädie und Unfallchirurgie nimmt zu, damit besteht eine weitere Zukunftsaufgabe in der optimierten Versorgung älterer Menschen. In Deutschland werden pro Jahr derzeit mehr als 400.000 Altersbrüche behandelt, dafür werden aktuell Strukturen und Prozesse definiert. Ziel ist eine bestmögliche gesundheitliche Betreuung bei Verletzungen, Verschleiß oder Erkrankungen des Knochen- und Bewegungsapparates, um die Lebensqualität von Senioren und Seniorinnen zu erhöhen und Folgeerkrankungen abzuwenden.

Zu den immer besseren Ergebnissen in der Versorgung tragen ganz wesentlich standardisierte Abläufe bei, die unter anderem durch das TraumaNetzwerk DGU® festgelegt sind. „Hierzu zählen die festgelegte Reihenfolge der Hilfemaßnahmen im Rettungswagen und im Schockraum, aber auch die Weiterentwicklung der Intensivmedizin“, sagt Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig. Neben der Einrichtung des TraumaNetzwerk DGU® stellt auch das TraumaRegister der DGU einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Fachgesellschaft dar. Es ermöglicht die einheitliche Dokumentation von Behandlungen in einer zentralen Datenbank und bietet damit eine verlässliche Grundlage für das Qualitätsmanagement in Krankenhäusern sowie für die Unfallforschung und erlaubt Rückschlüsse auch auf seltene Unfallkonstellationen, wie beispielsweise die Verletzung von Schwangeren. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 wurden Ergebnisdaten von über 450.000 Behandlungsverläufen dokumentiert. Von den Daten der mittlerweile fast 700 angeschlossenen Kliniken profitieren auch zunehmend Krankenhäuser im Ausland, etwa aus Österreich oder den Niederlanden, die sich dem TraumaRegister angeschlossen haben.

Einen besonderen Schwerpunkt sieht die DGU auch bei der Sicherung der medizinischen Versorgung in vielfältigen Kriegs-, Krisen- und Katastrophenfällen. „Seit Kriegsbeginn in der Ukraine konnten nach der Verteilung über das Kleeblattprinzip auch über das TraumaNetzwerk DGU® zahlreiche Kriegsverletzte schnell und gezielt an geeignete Kliniken vermittelt werden“, sagt Prof. Dr. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS).

Im Rahmen des Festakts am Gründungsort im Universitätsklinikum Leipzig versammelten sich die Teilnehmenden um die Stolpersteine am Eingangsbereich des Klinikums und gedachten damit der während der nationalsozialistischen Diktatur verfolgten jüdischen Mitglieder der Fachgesellschaft. Doch ging es beim Festakt nicht nur darum, mit Stolz zurück auf die Errungenschaften zu blicken, sondern auch darum, eine Vorausschau auf die Zukunft zu wagen. Eine große Aufgabe in der Zukunft besteht in der Nachwuchsgewinnung und damit verbunden in der Frage, wie das Fach für Medizinabsolventen und -absolventinnen attraktiv gemacht werden kann. Unfallchirurgischer Nachwuchs ist längst kein Selbstläufer mehr. Daher ist es eine der zentralen künftigen Aufgaben der DGU, trotz der besonderen Herausforderungen des Berufs geeignete Arbeitsbedingungen zu schaffen, damit das Fachgebiet für den akademischen Nachwuchs interessant bleibt.

Hintergrund:
Die medizinische Fachgesellschaft wurde am 23. September 1922 im Auditorium der Universität Leipzig als „Deutsche Gesellschaft für Unfallheilkunde, Versicherungs- und Versorgungsmedizin“ gegründet. Um jedem Verletzten an jedem Ort in Deutschland zu jeder Zeit die gleichen Überlebenschancen zu bieten, hat die DGU im Jahr 2008 das Projekt TraumaNetzwerk DGU® ins Leben gerufen. Bereits 1993 wurde das TraumaRegister DGU® erstellt. Mittlerweile zeichnet sich in Deutschland eine deutliche Verbesserung der klinischen Infrastruktur und der Prozessqualität bei der Versorgung schwerverletzter Patientinnen und Patienten ab.

Umfrage zur Online-Videosprechstunde

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Online-Videosprechstunde hat spätestens mit der COVID-19-Pandemie Einzug in den beruflichen der Orthopäden/Unfallchirurgen gehalten. Mit dieser kurzen Befragung möchten wir die Nutzung und Ihre Einstellung zur orthopädischen Online-Videosprechstunde nach 2 Jahren COVID-19-Pandemie im ambulanten und klinischen Umfeld erfassen: Nutzen Sie als Orthopädin/Orthopäde oder Unfallchirurgin/Unfallchirurg die O-VS und wenn ja, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise?
 
Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig und anonym. Mit Ihrer Teilnahme geben Sie uns gleichzeitig Ihr Einverständnis für eine wissenschaftliche Auswertung und Veröffentlichung der anonymisierten Daten.
 
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Engagement und Ihre Teilnahme!
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Dr. med. Katharina Estel

PD Dr. med. Dominik Pförringer (AG Digitalisierung DGOU)

PD Dr. med. David Back (AG Digitalisierung DGOU)
cand. med. Yasmin Youssef (AG Digitalisierung DGOU) “

SpiFa startet Kampagne: #WartenBisDerArztKommt

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet am heutigen Tage gemeinsam mit seinen Mitgliedern die Kampagne #WartenBisDerArztKommt, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen für Patienten zu protestieren.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Defizits im Gesundheitsfonds haben sich die beteiligten Parteien der Ampelkoalition offenbar für eine Gesundheitspolitik nach Haushaltslage entschieden. So soll im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes u.a. die sogenannte Neupatientenregelung zurückgenommen und damit die ärztliche Versorgung für Neupatienten eingeschränkt werden, und dies obwohl diese Regelung erst 2019 eingeführt wurde und sich zwischenzeitlich bewährt hat. Dies belegen auch entsprechende Datenerhebungen, die deutlich zeigen, dass die Regelung insbesondere neuerkrankten Menschen zugutekommt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwischenzeitlich zwar mehrfach betont, dass es im Rahmen des von ihm entworfenen GKV-FinStG zu keinen Leistungskürzungen für die gesetzlich Versicherten komme, doch genau das Gegenteil ist der Fall! Es erfolgen ein Griff in die finanziellen Rücklagen und die Erhöhung der GKV-Beiträge für die Versicherten.

Dazu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Die Neupatientenregelung ohne sachliche Grundlage aus dem Gesetz zu kippen, bedeutet eine Verschlechterung der Versorgung der Menschen in Deutschland. Dies haben auch viele Akteure der Landes- und Regionalpolitik verstanden, die die Versorgungsprobleme vor Ort kennen, aber das kommt offenbar nicht bei der Bundesregierung an. Mit der Kampagne wehren wir uns nun und weisen offensiv auf die drohenden Leistungskürzungen hin. Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte brauchen eine verlässliche Gesundheitspolitik, die endlich die strukturellen Reformen anpackt und die künftige Versorgung sicherstellt, anstatt die eigentlichen Probleme mit einem Flickwerk an Maßnahmen zu übertünchen.“

SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: „Wir ergreifen im Zuge der Kampagne diverse Protestmaßnahmen und zeigen damit auch den Patienten auf, inwieweit künftig ihre Versorgung eingeschränkt wird. Ob Informationsplakat im Wartezimmer oder Protestaktionen in den Ländern: wir werden den Kampagnen-Ansatz stetig anpassen und dabei auch die noch anstehenden Landtagswahlen ins Visier nehmen.“

Alle Informationen zur Kampagne sind unter www.WartenBisDerArztKommt.de zu finden.

Reinhardt: Rücknahme der Neupatientenregelung ist unredlich

Berlin – „Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist kein durchdachtes, schlüssiges Konzept. Es ist ein reines Spargesetz – mehr nicht.“ So kritisiert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In Anbetracht der enormen Herausforderungen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müsse sich der Staat darauf konzentrieren, systemrelevante Strukturen zu erhalten und zu stärken, zu denen das Gesundheitswesen ohne jeden Zweifel gehöre. „Wer hier sinnvolle Strukturen kassieren will, lässt uns alle einen sehr hohen Preis zahlen. Deshalb appelliere ich an die verantwortlichen Politiker: Ersparen Sie uns sinnlose Rotstiftpolitik. Wenn Sie schon sparen, dann bitte nicht an kreativen Gedanken und sinnvollen Konzepten“, forderte Reinhardt.

Kritisch sieht Reinhardt insbesondere die in dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten in den Arztpraxen. „Es ist ja nicht nur so, dass durch den geplanten Wegfall der Neupatienten-Regelung rund 400 Millionen Euro in der Versorgung fehlen, es kommen ja zugleich noch ganz erhebliche Mehrkosten durch die steigenden Energiepreise und die galoppierende Inflation auf die Praxen zu. In Anbetracht dieser Belastungen reicht es nicht aus, nur den Krankenhäusern einen Finanzausgleich zu zahlen. Auch die Arztpraxen müssen unterstützt werden. Letztlich sind 650 Millionen Behandlungsfälle in der ambulanten Versorgung betroffen“, sagte er.

Der heutige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte es im Jahr 2019 im Deutschen Bundestag noch als „richtig“ bezeichnet, die „massiv unterbezahlte“ Leistung für neue Patienten angemessen zu bezahlen. Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben daraufhin ihren Praxisbetrieb umorganisiert, Sprechstundenzeiten verlängert und neues Personal eingestellt. „Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will Herr Lauterbach diese Regelung nun wieder kassieren – das betrachten wir als unredlich. Es hat zu keinem Zeitpunkt – und erst recht nicht in der Pandemie – Zweifel an der Verlässlichkeit des ärztlichen Einsatzes gegeben. Dafür jetzt Honorarkürzungen hinnehmen zu sollen, empfindet die Ärzteschaft zurecht als Affront“, so Reinhardt.

Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen seien nachhaltige, strukturelle Reformen bei der Krankenkassenfinanzierung notwendig. Denkbar sei eine dauerhafte Anhebung und Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen. Darüber hinaus könne man Teile der Einnahmen aus der Alkohol- und Tabaksteuer als zweckgebundene Abgabe zur Stabilisierung der Einnahmenbasis der Gesetzlichen Krankenversicherung verwenden. Als weitere Maßnahme schlug Reinhardt vor, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu senken, mit dem auch Grundnahrungsmittel besteuert werden.

Quelle: BÄK

Bitte um Unterstützung der Poster-Protestaktion

Liebe BVOU-Mitglieder, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit großer Sorge um die Patientenversorgung, zu der wir als Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, wende ich mich heute an Sie und bitte Sie um Ihre Unterstützung:

Durch sein geplantes GKV-Finanzierungsgesetz streicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die kostendeckende Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen. Dieser gravierende Schritt ist eine reine Honorarkürzung!

Die äußerst bedenklichen berufspolitischen Weichen, die der amtierende Bundesgesundheitsminister in den letzten Wochen und Monaten gestellt hat, zeigen eine geringe Wertschätzung unserer täglichen Arbeit. Obwohl es gerade jetzt dringend nötig wäre, erkennt die Politik nicht, was für ein hohes Gut wir mit der ambulant-fachärztlichen Versorgung in unserem Land haben.

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums werden zu Leistungskürzungen, längeren Wartezeiten und zu einer hohen Unzufriedenheit unter den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen führen.

Letztendlich sind besonders die Patienten die Leidtragenden: Sie müssen sich demnächst auf Aufnahmestopps in Praxen und lange Wartezeiten für Arzttermine einstellen.

Lassen Sie uns auf diesen Missstand aufmerksam machen! Mit diesem Anschreiben und dem aktuellen BVOU-Infobrief erhalten Sie drei Poster zugesandt. Ich möchte Sie bitten, diese als Zeichen des Protests in Ihren Wartezimmern und Empfangsbereichen von Klinik und Praxis aufzuhängen.

Meine tägliche Arbeit empfinde ich nach wie vor als den schönsten Beruf der Welt. Ich werde dafür kämpfen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Und Sie?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident

Sondersitzung KBV-VV: „Legt nicht die Axt an die ambulante Versorgung!“

Berlin – Am 9. September 2022 fand zur geplanten Abschaffung der Neupatientenregelung eine Sondersitzung der Mitglieder der KBV-VV und der Vorstände und VV-Vorsitzenden der KVen statt.  In der Sondersitzung hatten die Mitglieder der Vertreterversammlung gemeinsam mit den Vorständen von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen die Folgen der von der Politik aufgestellten Sparpläne aufgezeigt und ein deutliches Zeichen gegen eine Schwächung der ambulanten Versorgung gesetzt. BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck beteiligte sich mit einem Redebeitrag und richtete sich mit deutlichen Worten an die Politik: „Stoppt den Wahnsinn, legt nicht die Axt an die ambulante Gesundheitsversorgung!“ Den Mitschnitt der Sitzung können Sie hier anschauen, das Redemanuskript von Dr. Lembeck steht unten zum Download bereit.

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Weitere Informationen

Rede anlässlich der außerordentlichen VV der KBV in Berlin am 09.09.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg in der Nähe von Stuttgart und heute ist der letzte Tag der Ferien in Baden-Württemberg und Bayern. Eigentlich wäre ich nicht hier, sondern in Schweden bzw. auf der Rückreise von dort.

Aber manchmal muss der Urlaub halt hintenanstehen!

In Schweden gab es dieses Jahr zwei Themen, die die Gespräche dort beherrschten: Das eine waren die gestiegenen Energiepreise infolge des Ukrainekrieges – auch die schwedische Bevölkerung ächzt unter drei bis vierfach gestiegenen Kosten.

Das andere Thema, dies allerdings nicht neu, war die ambulante Gesundheitsversorgung. Dieses Jahr traf ich dort ein deutsches Rentnerehepaar, das eigentlich seinen Ruhestand in Schweden verbringen wollte – Häuschen am See in idyllischer Lage – soweit alles perfekt.

Nun wird man älter, sie auch wohl schwer kardiologisch belastet und stellt fest, dass der Hausarzt in Schweden nur über die Gemeindeschwester, der Facharzt nur mit 3 bis 6-monatiger Wartezeit zu erreichen ist.

Die beiden gehen wieder zurück nach Deutschland, nach Schleswig-Holstein.

Die ambulante Gesundheitsversorgung bei uns in Deutschland, die Sie und ich, unsere Praxen, aufrechterhalten, gilt im Ausland als mustergültig. Flächendeckend vorhanden, zeitnah verfügbar und bezahlbar.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, in meiner Praxis gibt es viele Patienten mit ausländischem Wohnsitz, die deswegen nach Deutschland kommen – für die US-Amerikaner ist es „insane“ billig, für die Expats der großen deutschen Firmen, die beste Gelegenheit sich und ihre Kinder untersuchen zu lassen.

Die ambulante Gesundheitsversorgung bei uns in Deutschland, sie ist ein Standortvorteil. Die Wirtschaft schaut bei der globalen Ortssuche eben auch genau nach der Infrastruktur für die Mitarbeiter: Sind Schulen für die Kinder vorhanden, ist der Arzt für die Mitarbeiter erreichbar?

Von Standortvorteil, guter Gesundheitsinfrastruktur höre ich in Deutschland von Seiten der Politik, von Seiten der Krankenkassen seit Jahren nichts:

Da ist von Überversorgung, von doppelter Facharztschiene die Rede – und von dem Beitrag, den wir zur Deckung der Finanzierungslücke jetzt zu leisten hätten.

Da haut es mich fast vom Hocker- seit Jahren subventionieren wir niedergelassenen Ärzte diese ambulante Gesundheitsversorgung mit Milliarden, mit Milliarden wohlgemerkt.

Seit Jahren bekomme ich meine Ordinationsziffer in Höhe von 20 Euro nicht in voller Höhe ausbezahlt, weil wir in der Praxis mal wieder mehr geleistet haben als das Budget hergibt.

Und weil das seit Jahren so geht, hat das System in den letzten Jahren auch immer mehr Schieflage bekommen:

Patienten, bei denen die Ordination in Euro und Cent gezahlt wurde: Selbstzahler, berufsgenossenschaftlich Versicherte, gesetzlich Versicherte in Selektivverträgen hatten weniger Schwierigkeiten Termine zu bekommen – allerdings nicht in dem Maße, wie es ökonomisch konsequent gewesen wäre,

Denn: Wir sind Ärzte und keine Kaufleute! Natürlich bleibt die Handgelenksfraktur am 25. März nicht vor der Praxistür stehen!

Aber, man begann den ethischen Nasenring zu überdehnen und die Zechprellerei der GKV zeigte Folgen.

Dies hat die Politik in der letzten Legislaturperiode erkannt und mit dem TSVG begann man die Erbsünde der Budgetierung zumindest teilweise wieder aufzuheben. Für viele meiner Kollegen in O und U, vor allen Dingen in den ostdeutschen Bundesländern, die mit nicht mehr kostendeckenden Scheinwerten zu kämpfen hatten und dies nicht durch andere Patientengruppen kompensieren konnten, war es jedoch ein Lichtblick

Die weitere Story ist bekannt, der Lichtblick dauerte nicht mal ein Jahr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn man seit Jahren die ambulante fachärztliche Versorgung als doppelt diskreditiert, wenn man die Preise unter die Wirtschaftlichkeitsgrenze drückt, wenn man budgetiert, dann werden die Kahlschläge in der ambulanten Gesundheitsversorgung nicht ausbleiben – das ist wie mit den Bäckereien vor Ort, denen geht dann auch die Luft aus.

Dann muss man der Bevölkerung aber auch die Konsequenzen schildern:

Wartezeiten wie in Schweden von 3- 6 Monaten werden jetzt Realität werden.

Eine knallharte 2 Klassenmedizin: mit Selbstzahlern, Unfallversicherten und gesetzlichen Versicherten im Selektivvertrag in der ersten Klasse und den übrigen in der zweiten Klasse – uns bleibt wirtschaftlich keine andere Wahl, wir müssen unsere MFAs, unsere Praxismiete erwirtschaften.

2- Klassenmedizin – der, der sie abschaffen wollte, führt sie jetzt erst richtig ein- das nennt man dann wohl Ironie des Schicksals!

Noch ist es nicht zu spät: Mein Appell an die Politik: Stoppt den Wahnsinn, bringt nicht noch mehr Unruhe in die Bevölkerung, die ist mit den Energiepreisen schon genug gestraft. Legt nicht die Axt an die ambulante Gesundheitsversorgung, das ist ein Pfund, mit dem Ihr im internationalen Vergleich wuchern könnt –

Letztlich quetschen sie 400 Mio. aus einem System wieder heraus, das wir Ärzte seit Jahren milliardenschwer subventionieren -das aber, anders als in Schweden, bisher so funktioniert hat, dass die Bevölkerung sich gut abgesichert gesehen hat

Es ist allemal kein Preis, um den sozialen Frieden in Deutschland aufs Spiel zu setzen!

Ich danke Ihnen!

Dr. Burkhard Lembeck
BVOU-Präsident

Vollständige Aufzeichnung der Sitzung

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Weitere Informationen

Perspektive DVT – „Hochauflösende 3-D-Darstellung bei geringer Strahlenbelastung“

In Ober-Ramstadt leitet Herr Dr. Bela Ziegler die orthopädische Praxis „ZieglerOrthopädie“. Der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Skelettradiologie, Akupunktur und manuelle Medizin, betreibt seit Januar 2022 in seiner Praxis ein DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse, welches ihn seither bei der Extremitätendiagnostik unterstützt und für eine gesteigerte Befundsicherheit sorgt. In einem kleinen Interview erzählt er davon, wie er auf die SCS Bildgebung aufmerksam wurde und wie der Weg bis zum eigenständigen DVT-Betrieb verlief.

Über ein informatives Anschreiben, dessen Aufmachung und Inhalt das Interesse des Arztes weckten, wurde Herr Dr. Ziegler zum ersten Mal auf das DVT aufmerksam. „Es folgte ein persönliches Gespräch mit SCS. Die Vorteile des H22 wurden mir in einem Gespräch sehr eindeutig erörtert und da ich auf der Suche nach einer Ergänzung der diagnostischen Fähigkeiten meiner Praxis war, empfand ich das DVT als ideal.“ Er spricht auch darüber, welche Aspekte ihn am meisten beeindruckten und schließlich zur Entscheidung führten: Die SCS Bildgebung überzeugte mich mit der 3-D-Darstellungsmöglichkeit der Gelenke sowie der oberen HWS und überdies auch mit der genauen Schnittführung. Die Vor-Ort-Diagnostik kommt nicht nur mir und der Praxis zugute, sondern auch dem Patienten, der zusätzlich noch von der geringen Strahlenbelastung profitiert, die auf ihn einwirkt.“

Es folgte die Hospitation bei einem DVT-Anwender in der Nähe. Dort konnte sich Herr Dr. Ziegler live ein Bild des DVT machen: „Die Hospitation war freundlich und wir gingen gemeinsam Fälle aus seiner täglichen Praxis durch. Er konnte mir die Möglichkeiten des H22 sehr gut vermitteln und insgesamt empfand ich die Situation als eine sehr angenehme Atmosphäre.“ Nicht nur für die Hospitation konnte er sich begeistern, sondern auch für den SCS Service. „Das Team von SCS war stets zur Stelle. Bemerkenswert waren die stete Aufmerksamkeit und Spontanität, die ich so von anderen Firmen gar nicht kannte.“

Bei der Raumplanung der eigenen 3-D-Bildgebung in der ZieglerOrthopädie konnte er sich auf die Unterstützung der SCS Technik verlassen. Er zeigt sich von der Zuverlässigkeit begeistert: „Wie mittlerweile erwartet lief bei der Planung des Systems alles ‚wie geschmiert‘. In einem Vor-Ort-Gespräch wurde die Implementierung theoretisch durchgeplant. Wir gingen verschiedene Räume durch und der Techniker berechnete die Notwendigkeit eines zusätzlichen Strahlenschutzes in meinem Behandlungszimmer. Nachdem errechnet wurde, dass aufgrund der Lage des Zimmers kein weiterer Schutz nötig war, konnte das DVT außerhalb des Röntgen-Raumes installiert werden und ist nun direkt im Behandlungszimmer verfügbar.“

Vor der Implementierung betrieb Herr Dr. Ziegler ein herkömmliches 2-D-Projektionsröntgengerät. Er erzählt, dass das DVT zunächst nur als Ergänzung gedacht war. Sollten mit einem neuen DVT der SCS MedSeries® die Möglichkeit bestehen, den Körperstamm und die körpernahen, großen Gelenke abzubilden, kann er sich gut vorstellen dieses dann als direkten Ersatz zu nutzen. Und obwohl er die 3-D-Bildgebung erst seit kurzem betreibt, ist sie aus seiner täglichen Praxis nicht mehr wegzudenken.

Bela Ziegler
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
ZieglerOrthopädie
Im Flürchen 10
64372 Ober-Ramstadt
www.zieglerorthopaedie.de

Die digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit einer sehr geringen Strahlendosis, gleichzeitig hoher Bildauflösung sowie großer Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und bringt damit die Orthopädie und Unfallchirurgie auf den modernsten Stand der Diagnostik. Mit dem kompakten Design findet das DVT in jeder Praxis seinen Platz. Dank der geringen Strahlendosis und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb weniger Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

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