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Hybrid-DRG: O&U-Vergütungsperspektiven

„Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern,
setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition der neuen
Bundesregierung. Doch was muss man sich denn unter Hybrid-DRG vorstellen?

Die Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor gilt als Schwachstelle im deutschen Gesundheitswesen. Ebenso unterschiedlich sind die Vergütungssysteme:

Im für den ambulanten Bereich gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) erfolgt eine stark pauschalierte Kalkulation mit Normkostenansatz, definierten Leistungsbündeln nach medizinischen und versorgungspolitischen Gesichtspunkten, Berücksichtigung von Arztleistung und technischer Leistung mit Modellierung des Zeit- und Kostenaufwands in einem Standardbewertungssystems; letztlich soll die Vollzeittätigkeit für gesetzlich Versicherte eine Entlohnung der Arztzeit erbringen, die dem Gehalt eines leitenden Oberarztes im Krankenhaus entspricht; die Vergütung einer Leistung resultiert aus der EBM-Punktzahl multipliziert mit dem Orientierungspunktwert; prägend ist das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung.

Demgegenüber erfolgt im für den stationären Sektor angewandten G-DRG-System ein Istkosten-Ansatz und eine statistische Verteilungsrechnung, bei der die gesamten Fallkosten einer Krankenhausstichprobe sowie Diagnosen und Leistungen pro Fall in eine Regressionsrechnung eingehen, um das Relativgewicht je DRG zu ermitteln; der DRG-Katalog soll homogene Aufwandkategorien liefern. Es erfolgt eine jährliche Anpassung, Häufigkeitsänderungen von Diagnosen und Leistungen gehen ein; die Vergütung entspricht dem Produkt aus Relativgewicht und Landesbasisfallwert.

 Hybrid-DRG verfolgen den Ansatz, vergleichbare Leistungen sektorenunabhängig bzw. entkoppelt vom Ort der Leistungserbringung – egal ob in Praxis, MVZ oder Krankenhaus – und vom Prinzip her preisgleich zu vergüten. Es sollen identische Qualitätsparameter, Dokumentations- und Prüfungsregelungen gelten. Die Wahl der Behandlungsform soll effizienter und ressourcenschonender, unter Beachtung von Qualität und Kosten enger am Bedarf des Patienten ausgerichtet und bürokratieärmer werden. Theoretisch ist die Festlegung der Vergütung nach Maßgabe immer desselben Sektors, nach Maßgabe des jeweils leistungsprägenden Sektors („Tarifgeberprinzip“) oder mit eigenständigen sektorenunabhängigen Vergütungsformen realisierbar. Eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA) für den EBM könnte dabei mit einem Mischansatz die Harmonisierung zwischen stationärer und ambulanter Vergütung herbeiführen.

Die Einführung solcher bisher inhaltlich und finanziell nicht konkret definierter Hybrid-DRG und der damit auch zu erwartenden begleitenden Systemveränderungen bietet je nach Perspektive und in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung verschiedene Chancen, aber auch zahlreiche derzeit nicht genau abzuschätzende Risiken:

Perspektive aus Sicht der Vertragsärzte und Freiberufler-MVZ

Im iGES-Gutachten wurde 2018 anhand von fünf häufig vorkommenden Fallbeispielen aus der Kategorie ambulant sensitiver Diagnosen – nicht aus dem Fachgebiet O&U – gezeigt, dass die unter DRG-Bedingungen zu erzielende Vergütung zwischen 1,3-fach bis 16-fach höher war, als die unter EBM-Bedingungen. Da gegenüber den Krankenhäusern eine Absenkung von Hybrid-DRG auf EBM-Niveau wegen derer höheren Vorhaltekosten ungerecht wäre, ist zu erwarten, dass Hybrid-DRG höher als im EBM, aber geringer als im DRG-System bewertet werden. Ein in Thüringen durchgeführtes Pilotprojekt mit der Techniker-Krankenkasse arbeitete bei vier Indikationen, darunter die Indikationen vordere Kreuzbandruptur und Karpaltunnelsyndrom, mit Mittelwerten. Das vertragsärztliche Bedürfnis nach Leistungsgerechtigkeit könnte so eher befriedigt werden. Welcher Anbieter diese Vergütung erhält, ließe sich durch Patientensteuerung beeinflussen – ein Wettbewerbsvorteil für Niedergelassene, solange kein limitierter Zugang zur Leistungserbringung bestünde, z. B. durch regionale Ausschreibung. In den vergangenen Jahren ist der Basisfallwert der Krankenhäuser wegen der Bindung an die höhere Grundlohnrate systematisch stärker gestiegen als der Orientierungspunktwert im vertragsärztlichen Bereich. Eine identische Systematik bei Hybrid-DRG könnte sich bei einer zukünftigen Preisfindung durch ein unabhängiges Institut mit jährlichen Anpassungen wie im G-DRG-System positiv auswirken. Die bisherigen Gesetze zur Öffnung der Sektorengrenzen haben weitgehend einseitig Krankenhäuser begünstigt, ambulant tätig werden zu können. Hybrid-DRG könnten nun auch niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit zur Erbringung kurzstationärer Aufenthalte in Praxiskliniken bieten. Der demografische Wandel lässt einen zunehmenden Bedarf an „low-care“-Übernachtungen erwarten. Auch kostenintensivere Behandlungen könnten im niedergelassenen Bereich besser darstellbar werden. Falls für Hybrid-DRG ebenfalls das bisher für den stationären Sektor gültige Prinzip der „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ zur Geltung käme, könnte das vertragsärztliche Leistungsangebot um innovative Verfahren erweitert werden.

Andererseits könnte die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten Vertragsärzte vor Schwierigkeiten stellen, insbesondere wenn keine eigenen Einrichtungen zur Leistungserbringung genutzt werden. Hinsichtlich der Investitionen sind Vertragsärzte und Freiberufler-MVZ gegenüber den Krankenhäusern benachteiligt: Bedingt durch das dualistische Prinzip der Krankenhausfinanzierung erhalten Krankenhäuser ihre technische Ausstattung aus Steuermitteln. Ein fairer Ausgleich dieses Wettbewerbsnachteils wäre nur dadurch zu erzielen, dass diese Ausstattung auch den niedergelassenen Ärzten zur Verfügung stünde bzw. ein entsprechender Ausgleich geschaffen würde („Waffengleichheit“). In der Realität wäre dies schwer zu organisieren. Höhere, an Mittelwerten ausgerichtete Vergütungen, wie im TK-Pilotprojekt in Thüringen, könnten keinen dauerhaften Bestand haben und wurden in Äußerungen des Kostenträgers nur als „Übergangslösung“ eingestuft. Realistisch zu erwarten ist eher eine schleichende Annäherung an den EBM. Ein schon lange in Deutschland existentes und im Prinzip gut gedachtes System zur Überwindung der Sektorengrenzen ist das überwiegend aufgrund der ungünstigen Vergütungssituation ein Schattendasein führende Belegarztwesen. Dabei kommt nicht nur das Krankenhaus im Vergleich mit der Hauptabteilungs-DRG, sondern auch der Belegarzt im Vergleich mit dem ambulanten Operateur deutlich schlechter weg. Eine konzeptionell ähnliche Gestaltung von Vergütungen bei Hybrid-DRG wäre für Leistungserbringer nachteilig. Perspektivisch zu erwarten ist, dass aus sozialer Indikation notwendige Hotelleistungen oder höherer Pflegeaufwand im Rahmen dauerhafter Vergütungsregelungen mehr Berücksichtigung finden werden als im Pilotprojekt. Dies würde dann die Attraktivität für Krankenhäuser erhöhen, im ambulanten Bereich mehr als jetzt mit MVZ markterweiternd in Konkurrenz zu Vertragsärzten tätig zu werden. Gleichzeitig würden bisher das KV-System begünstigende Zugangshindernisse für Patienten zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus (Überweisungsvorbehalt, „ambulant vor stationär“) voraussichtlich deutlich reduziert. Protagonisten der „doppelten Facharztschiene“ könnten sich erneut beflügelt sehen, niedergelassene Fachärzte als überflüssig darzustellen.  Der Sachverständigenrat Gesundheit hat in dem von ihm vorgelegten Reformkonzept zur Bedarfsplanung Konzepte zur Harmonisierung von Krankenhausplanung und vertragsärztlichem Zulassungswesen vorgelegt. In Erwägung gezogen wurde auch die Einführung eines dritten Planungsbereichs für Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär erbracht werden können. Derartige Planungskonzepte schwächen wahrscheinlich die Stellung der Vertragsärzte und treiben die Substitution ärztlicher Leistung voran. Dem kollektivvertraglichen System würden weitere Mittel und Einfluss entzogen.

Perspektive aus Sicht der Krankenhäuser

Bisherige EBM-Vergütungen sind für Krankenhäuser unattraktiv. Besser bewertete Hybrid-DRG würden die ambulante Behandlung ambulant behandelbarer Fälle für Kliniken attraktiver machen. Dies gilt insbesondere für Häuser in strukturschwachen Regionen, die zur Verbesserung der Erlössituation vermehrt ambulant behandeln. Die perspektivisch absehbare Konzentration der Notfallversorgung am Standort Krankenhaus mit den Integrierten Notfallzentren begünstigt tendenziell eine Zentralisierung der ambulanten und stationären Versorgung am Krankenhaus. Bürokratischer Aufwand für MD-Prüfungen könnte entfallen.

Andererseits mindern Verlagerungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich die stationäre DRG-Erlössituation des Krankenhauses. In letzter Konsequenz werden stationäre Bettenzahlen auf den Prüfstand gestellt und Konzentrierungsprozesse auf wenige Klinikbetreiber unterstützt. Während im ambulanten monistischen Finanzierungssystem bei EBM-Vergütungen auch Anteile für Investitionen enthalten sind, erfolgt die Krankenhausfinanzierung in Deutschland nach dem dualen System. Investitionen fließen nicht in die Kalkulation der DRG-Vergütung ein, sondern werden theoretisch durch die steuerfinanzierte Förderung der Bundesländer gedeckt. Die bereitgestellten Landesmittel reichen in der Realität für die Investitionserfordernisse der Krankenhäuser oft nicht aus. Investitionen können daher bisher durch stationäre Fallzahlsteigerungen im DRG-System zum Teil mitfinanziert werden. Eine Ambulantisierung mit Hybrid-DRG nimmt Krankenhäusern diese Möglichkeit, was sie vor wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen könnte, sofern keine neuen Systeme der Investitionsfinanzierung geschaffen würden. Krankenhäuser mit vielen Hybrid-DRG-Fällen ohne Übernachtung wären wirtschaftlich bessergestellt, eine entsprechende Risikoselektion des Patientengutes könnte zum Nachteil anderer Häuser erfolgen. Generell sind die heute oft peripheren Krankenhausstandorte mit weiteren Anfahrtswegen für ambulante Patientenbehandlung nicht unbedingt vorteilhaft. Die bestehenden baulichen Verhältnisse sind in vielen Krankenhäusern für ambulante Leistungserbringung suboptimal; eine kurzfristige Umorientierung zur ambulanten Medizin könnte für viele Krankenhäuser schwierig werden.

Perspektive aus Sicht der Kostenträger

 Hybrid-DRG verringern die Anreize für Niedergelassene, Patienten stationär einzuweisen, wenn ambulante Behandlung möglich ist. Investition in ärztliche Versorgung kann Krankenhausfälle reduzieren. Hybrid-DRG bieten die Chance, dass sich die Behandlungskonzepte durchsetzen, welche unter medizinischen und ökonomischen Gesichtspunkten die besten Ergebnisse liefern. Begleitend zur Einführung können verbindliche und einheitliche Qualitätssicherungsmaßnahmen etabliert werden. Eine Kostenneutralität könnte realisiert werden, wenn das gesamte Ausgabenvolumen für die jeweilige Leistung auf den Gesamtbetrag zuvor ambulant und stationär vergüteter Leistungen gedeckelt würde. Bürokratischer Aufwand für MD-Prüfungen könnte entfallen.

Jedoch basiert die Vergütung ambulanter Eingriffe nach EBM auf veralteten, empirisch erhobenen Kostenkalkulationen, die gestiegene Kosten wie für Personal, Hygiene und neue rechtliche Vorgaben unzureichend berücksichtigen. Obwohl es sich größtenteils um extrabudgetäre Leistungen handelt, begünstigt die veraltete Kalkulationsgrundlage die Krankenkassen zum Nachteil der Leistungserbringer. Im Bereich der stationären DRG hingegen ist es üblich, die Höhe der Vergütungen jährlich den tatsächlichen Kosten anzupassen. Brächten Hybrid-DRG ebenso eine jährliche Neukalkulation durch ein unabhängiges Institut auf Basis der Ist-Kosten mit sich, wäre für Kostenträger mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.

Schlussfolgerung

Die Akteure im Gesundheitswesen werden genau beobachten und versuchen mitzugestalten, wie künftige Hybrid-DRG aussehen werden. Anzunehmen ist, dass gerade in O&U viele Hybrid-DRG definiert werden. Der BVOU ist hier gefordert, die Interessen seiner in Praxis und Klinik tätigen Mitglieder so zu vertreten, dass ein für beide Sektoren vorteilhaftes Ergebnis erzielt wird. Fair erscheint dabei z. B. die Idee einer identischen Bewertung von Eingriffen unabhängig vom Ort der Durchführung und ein Zuschlagssystem, welche das jeweilige Setting – ambulant oder stationär – abbildet. Klug wäre, wenn sich beide Sektoren vor Verhandlungen mit Dritten auf eine Linie einigen würden. Frieden im System kann nur gelingen, wenn Fallzahllimitierungen und Ausschreibungen, die bestimmte Leistungserbringer aussperren, vermieden werden.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.

BVOU-Referat Presse Medien

Krankenhausreform setzt Schnittstellenreform ambulant-stationär voraus

Berlin – Deutschland benötigt ohne Frage dringend eine Reform der Krankenhausversorgung. Der SpiFa hebt jedoch hervor, dass diese nur gelingen kann, wenn zuvor das Reformvorhaben Hybrid-DRG angegangen wird und damit die Abschottung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ein Ende findet.

Hierzu der stellvertretende Vorsitzende des SpiFa Dr. Helmut Weinhart: „Das von der Koalition angedachte Konzept der Hybrid-DRGs wird ein wesentlicher Bestandteil für die Krankenhausreform sein müssen. Versorgung in Krankenhäusern muss neu gedacht werden. Dafür sind die Türen der Fachärzteschaft an allen Enden offen: die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind bereit und willens, einen wachsenden Anteil an potenziell ambulant zu erbringenden Versorgungsleistungen zu übernehmen, um die Krankenhäuser an dieser Stelle zu ergänzen und zu entlasten, sowie damit einen Strukturwandel im deutschen Gesundheitswesen zu begleiten.“

Auch seitens der Krankenhäuser wurde im Rahmen des diesjährigen Krankenhausgipfels Offenheit für einen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz und eine kooperative Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten signalisiert. „Der Grundsatz ambulant vor stationär muss weiterhin gelten. Für eine Umsetzung in der Praxis ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern erforderlich und diese setzt wiederum eine Offenheit zur Kooperation voraus. Dem entsprechend begrüßen wir die Signale seitens der Krankenhäuser“, so Weinhart weiter.

SpiFa-Vorstandsmitglied Jörg Karst fordert ein zeitnahes Angehen der Schnittstellen-Thematik: „Es gibt vielerorts Reformbedarf im Gesundheitswesen. Die Einführung von Hybrid-DRGs ist aber Voraussetzung für weitere Reformvorhaben und sollte möglichst bald angegangen werden. Dem entsprechend warten wir gespannt auf die Vorhabenplanung der Bundesregierung.“

Quelle: SpiFa

Orthopäden und Unfallchirurgen fordern TI-Betriebspause und Stopp aller Sanktionen

Die TI-Datenautobahn ist marode – eine sofortige Betriebsprüfung ist vonnöten! Daher fordert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ein sofortiges Aussetzen des Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) und aller mit der Nichterfüllung von TI-Verpflichtungen verbundenen Sanktionen sowie ein „TÜV-Siegel“ für alle zukünftigen TI-Strukturen. Dr. Karsten Braun, Vorsitzender des BVOU-Pressereferats, appellierte im Namen des Verbandes zugleich an die wirtschaftliche Verantwortung der Krankenkassen, keine weiteren TI-Experimente mit nicht mehr zeitgemäßen und störanfälligen Konnektoren zu finanzieren. „Fehler dürfen gemacht werden, aber bitte kein zweites Mal!“, so Braun. Bei einer über 25%igen Ausfallquote der TI sieht Braun in naher Zukunft auch die Gesundheitsversorgung der Patienten ernsthaft gefährdet, sofern bei Medikamentenrezept und Krankmeldung weiterhin dieselbe störanfällige Technik zum Einsatz kommt.

Hintergrund ist der Ablauf fest verbauter Schlüsselzertifikate nach dem RSA-Verfahren in den zur TI-Anbindung von Einrichtungen des Gesundheitswesens bisher erforderlichen Hardware-Konnektoren nach nur fünf Betriebsjahren. Die für die TI verantwortliche gematik hatte vor wenigen Monaten eine Telematikinfrastruktur 2.0 ab dem Jahr 2025 ohne veraltete VPN-Konnektortechnik in Aussicht gestellt und Hoffnungen auf eine Zertifikatsverlängerung bei schon installierten Konnektoren als Übergangslösung gemacht. Obwohl technisch prinzipiell machbar, war vor wenigen Tagen jedoch bekannt geworden, dass zum Weiterbetrieb der TI bundesweit nun doch 130.000 Konnektoren aller drei Hersteller, davon die zuerst installierten 15.150, noch im Jahr 2022 getauscht werden müssen.

EDV-Fachmagazine, wie heise online oder E-Health-Com, sprechen von dreistelligen Millionenbeträgen, die für den Konnektortausch fällig werden. „Wir Vertragsärzte lehnen einen Konnektortausch auf unsere Kosten ab, da es bisher keine einzige TI-Anwendung gibt, von der Arztpraxen oder Patientinnen und Patienten in relevantem Ausmaß profitieren. Vorhandene Anwendungen sind umständlich und schlecht in die Arztsoftware integriert. Der TI-Betrieb funktioniert nicht mit der erforderlichen Betriebssicherheit, ist unzureichend getestet und von Anfang an tauchen Datensicherheitsprobleme auf. Daran werden auch ausgetauschte Konnektoren nichts ändern“, so Braun. In Fachforen wird berichtet, dass die Bauteilverfügbarkeit für neue Konnektoren ohnehin kritisch ist, lediglich CGM noch größere Lagerbestände an Konnektoren alter Bauart habe und eine Verdoppelung der Konnektorenpreise realistisch sein könnte.

Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fällt die Finanzierung von Ersatzbedarf ohnehin in die Zuständigkeit der Krankenkassen, faktisch war aber schon deren Erstattung für TI-Erstinvestitionen in den Praxen nicht kostendeckend. Nachdem der tatsächliche Benefit der derzeitigen TI-Anwendungen auch für die Krankenkassen gering sein dürfte, in den Praxen aber zu katastrophalen Zuständen führe, fordert Braun auch die Krankenkassen zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Versichertengeldern auf: „Krankenkassen sollten keine Förderung von Elektroschrott in Praxen übernehmen. Versichertenbeiträge sind auch nicht dazu da, mit aktionistischen Digitalisierungsprojekten die IT-Branche zu subventionieren, die beim Thema TI seit Anfang an Milliardengeschäfte macht. Nach unserer Einschätzung sind auch Krankenkassen daran interessiert, dass in Praxen Patienten versorgt werden und nicht erhebliche Ressourcen in die permanente Beseitigung von TI-Problemen investiert werden. Dies erfordert den Mut, alle in Betrieb befindlichen TI-Anwendungen bis zur Existenz einer ausreichend getesteten, betriebs- und datensicheren TI 2.0 auf Eis zu setzen. Wir brauchen einen ‚TÜV‘ für alle Strukturen der TI.“

Die unter Zeitdruck eingeführte Telematikinfrastruktur steht seit Betriebsbeginn in der Kritik. Zwar sind laut KBV-PraxisBarometer Digitalisierung 2021 des IGES-Institutes 83% der unter 50-jährigen Ärztinnen und Ärzte digitalen Innovationen gegenüber aufgeschlossen und 94% an die TI angeschlossen. Durchgesetzt werden konnte dies jedoch nur mit der Einführung eines 2,5%igen Honorarabzugs bei Nichtanschluss ab April 2020. 32% der 2.836 befragten Ärztinnen und Ärzte haben wöchentlich mit Fehlern bei der TI-Nutzung zu kämpfen, der Anteil der Praxen mit täglichen Störungen hat sich mit 18% gegenüber der Voruntersuchung 2020 sogar verdoppelt. Das sorgt für Frust in Praxen und deren örtlichen IT-Servicepartnern. Fast zwei Drittel der Befragten schätzen die TI daher sogar als Hemmnis für die sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen ein. „Nehmen Sie den Zeiträuber täglich mehrfach auftretender Abstürze der zugelassenen ORGA-Kartenlesegeräte an der Praxisanmeldung durch elektrostatische Entladung bei neuen, Near-Field-Communication-tauglichen Versichertenkarten.“ Als weiteres Beispiel nennt Braun den bei unreifer Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und eRezept in der Anfangsphase erforderlichen Papierausdruck, der bei Barcodedruck mit den in Praxen für die Durchschreibesatzformulare erforderlichen Nadeldrucker um ein Vielfaches länger dauere, als der Ausdruck des bisherigen Formulars. Denn der eAU-Versand funktioniere nur bei 13%. Genauso werde der Arztbriefversand mit KIM wegen der umständlichen Handhabung selbst dort, wo schon installiert, kaum genutzt. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte am 3. März daher selbst ein Aussetzen von eAU und eRezept angekündigt, wurde aber kurz darauf pikanterweise vom eigentlich nachgeordneten gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken eines Besseren belehrt.

Das Computermagazin c’t deckte 2022 auf, dass selbst beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) als erster TI-Anwendung, auch 2020 noch mehr als 25% der Anfragen aufgrund zentraler, also nicht in den Praxen zu suchender Fehler fehlschlagen. Im Vergleich mit Geldautomaten, für die eine 24/7 Verfügbarkeit von 99,5% üblich sei, ist das für eine kritische Infrastruktur wie das Gesundheitswesen hochgradig bedenklich. „Denn bei Ausfällen von eRezept und eAU leiden dann unsere Patientinnen und Patienten.“

Auch der Datenschutz bereitet weiter Sorgen. Gegen Sicherheitsmängel in der TI richten sich bereits Klagen des Ärzteverbandes MEDI. Im Dezember 2021 musste die TI aufgrund der Log4j-Sicherheitslücke komplett abgeschaltet werden. „Wir Ärzte lehnen die heimliche Verlagerung der Verantwortung für TI-Datenschutzverstöße in die Praxen ab.“ Denn 2020 trat das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Kraft, welche die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten innerhalb der TI neu festlegte. „An erster Stelle in Verantwortung für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der Komponenten stehen im § 307 Abs. 1 und 2 SGB V jetzt die Nutzer der TI-Komponenten, also wir.“ Mitte Februar deckte die Computerzeitschrift c’t Datenschutzverstöße in den Protokollen von Secunet-Konnektoren auf. „Was haben wir Anwender bitte damit zu tun? Die meisten von uns wissen wohl nicht einmal, dass der Konnektor derartige Protokolle anfertigt. Auch hier ist ein Umdenken gefordert.“

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Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Klinik und Praxis tätiger Orthopäden und Unfallchirurgen.

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Perspektive DVT – „Eine hochprofessionelle Implementierung“

Die Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Dirk Pajonk und dessen Kollegen Dr. med. Peter Buddenberg, Dr. med. Bachtiar Kutup und Dr. med. Stefan Ewerbeck in Düsseldorf Golzheim bietet ihren Patienten das gesamte Spektrum der konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Ärzte haben einen Schwerpunkt in der operativen Behandlung von akuten und chronischen Wirbelsäulenerkrankungen, der endoprothetischen Versorgung von Knie-, Hüft- und Schultergelenken sowie in der Versorgung von unfallbedingten Verletzungen. Seit Februar 2022 verfügt die Praxis nun über ein SCS MedSeries® H22, das den tagtäglichen Praxisablauf mit der 3-D-Schnittbildgebung unterstützt. Über die Entscheidungsfindung und die Implementierung des DVT sprachen wir mit Dr. med. Pajonk.

Der erste Eindruck

„Wir sind durch einen ärztlichen Kollegen auf das DVT aufmerksam geworden, der das H22 schon implementiert hatte“, erzählt Dr. med. Pajonk. Zusammen mit den Kollegen haben sie sich das DVT vor Ort aus der Sicht der Orthopäden und Unfallchirurgen zeigen lassen. „Wir waren begeistert von der Bildqualität, das muss man hervorheben. Wir waren auch beeindruckt von der Einfachheit der Anwendung, sind dann auf SCS zugegangen und haben uns weiter beraten und über sämtliche Vorzüge aufklären lassen.“

Gründe für die Kaufentscheidung

Für das Team der Gemeinschaftspraxis in Düsseldorf Golzheim war besonders die Aussagekraft der Bildgebung ausschlaggebend, den das DVT mit sich bringt. Dieser Nutzen schlägt sich vor allem in der Unfallchirurgie und der Rheumatologie nieder. Die großartige Bildqualität, zusammen mit der Einfachheit der Anwendung waren zusätzliche Gründe für eine Kaufentscheidung, so Dr. med. Pajonk. Um die 3-D-Schnittbildgebung live zu erleben, knüpft SCS regelmäßig Kontakte zwischen Anwendern und Interessenten. Ein Angebot, das auch Dr. med. Pajonk nutzte, um sich vom H22 ein eigenes Bild machen zu können. „Die Hospitation und Organisation war einwandfrei. Überhaupt keine Mängel und auch die Fortbildungen haben echt Spaß gemacht. Es war wirklich ausgesprochen gut!“

Das DVT im Praxisalltag

Am Tag der Implementierung des DVT erlebte das Team der Gemeinschaftspraxis die SCS Techniker schließlich bei der Arbeit. Dr. med. Pajonk zeigt sich davon begeistert: „Die Implementierung verlief völlig reibungslos, saubere Arbeit, hochprofessionell und vom Ablauf her einwandfrei. Wir sind wirklich rundum zufrieden. Da kann man nichts anderes sagen.“ Das neu installierte System erweitert seither die konventionelle Bildgebung und das MRT, die in der Praxis bereits genutzt werden. „Die SCS Bildgebung ist für uns eine Erweitung unseres Diagnostikspektrums. Wir warten auf die Weiterentwicklung der Technologie, welche uns in Zukunft ermöglicht, das 2-D-Röntgen vollständig zu ersetzen.“

Orthopädie & Unfallchirurgie Golzheim
Dr. med. Dirk A. Pajonk, Dr. med. Peter Buddenberg
Kaiserswerther Straße 253
40474 Düsseldorf
www.ou-golzheim.com

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.

Webinar am 1.4.: „Achtung Cyber-Risiko!

Berlin – Im Rahemn des SpiFa-Fachärztetags 2022 findet das Webinar „Achtung Cyber-Risiko! Wie gelingt ein effektiver Schutz in Gesundheitseinrichtungen?“ in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Berlin, Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) statt.

Immer mehr Institutionen sind von Internetkriminalität betroffen. Auch Gesundheitseinrichtungen bleiben hiervor nicht verschont. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit möglichen Bedrohungsszenarien vertraut zu machen und entsprechend Schutzmöglichkeiten zu kennen und Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere Praxisangestellte sollten sich mit möglichen Risiken vertraut machen, weshalb dieses Thema auch dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VMF) am Herzen liegt. In diesem Jahr wird erneut Herr Lars Huwald, einer der Spezialisten der Zentralen Ansprechstelle für Cybercrime des LKA Berlin, darüber aufklären, welche Risiken es gibt und wie man diesen entgegenwirken kann.

Das Webinar findet am 1. April 2022 von 15:15 bis 16:15 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Nähere Informationen finden Sie unten unter dem Anmeldelink.

Quelle: SpiFa

Studie: Hilfe zur Bewältigung von belastenden Ereignissen im Arztberuf

Ärzt*innen haben ein erhöhtes Risiko, traumatische Erfahrungen zu erleben, da sie täglich mit Schmerz, Leid, schweren Erkrankungen oder Tod konfrontiert sind. Zudem tragen sie eine große Verantwortung im Hinblick auf das Wohl ihrer Patient*innen und Fehlentscheidungen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein belastendes Ereignis, das die Bewältigungsmöglichkeiten der Betroffenen übersteigt, kann zu unterschiedlichen Folgeerscheinungen führen. Neben sozialem Rückzug und Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung können auch posttraumatische Stresssymptome auftreten: Das Ereignis kann sich als belastende Erinnerung aufdrängen, es werden Orte, Menschen oder Situationen vermieden, die an das traumatische Ereignis erinnern, oder eine überhöhte Reizbarkeit entsteht. Auch die Gedanken oder die Stimmung können sich negativ verändern und mit einem Gefühl der Entfremdung oder der Unfähigkeit, positive Emotionen zu empfinden, einhergehen. Ärzt*innen leiden etwa vier Mal häufiger an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) verglichen mit der erwachsenen Allgemeinbevölkerung.

Die Wirksamkeit konventioneller Psychotherapien bei posttraumatischem Stress (PTS) ist gut belegt. Einer Behandlung von Ärzt*innen mit PTS stehen jedoch einige Hürden entgegen. So erschweren z.B. lange und unregelmäßige Arbeitszeiten sowie die Angst vor negativen Auswirkungen auf  die berufliche Karriere die Inanspruchnahme therapeutischer Unterstützung. Internetbasierte Interventionen lassen sich dagegen flexibel in den Alltag integrieren und bieten eine höhere Anonymität als herkömmliche Therapien.

Derzeit wird an der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Leipzig im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie unter der Leitung von Prof. Dr. med. Anette Kersting eine kostenfreie internetbasierte Schreibtherapie für Ärzt*innen angeboten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein belastendes Ereignis erlebt haben.

Das Behandlungsangebot richtet sich an Ärzt*innen oder Medizinstudierende im Praktischen Jahr, die nach einem traumatischen Ereignis in ihrem Beruf unter posttraumatischen Stresssymptomen leiden. Das Behandlungsprogramm umfasst einen Zeitraum von etwa 5 Wochen und ist für die Teilnehmenden zeitlich und räumlich flexibel gestaltbar. In insgesamt 10 Schreibaufgaben werden sie dabei therapeutisch angeleitet, das Erlebte zu verarbeiten, wobei über unsere sichere Internetplattform regelmäßiger Kontakt zu einer Therapeutin oder einem Therapeuten besteht. Um die Wirksamkeit der Behandlung zu überprüfen, werden die Teilnehmenden gebeten, zu verschiedenen Zeitpunkten Fragebögen zu ihrem Befinden auszufüllen.

Genauere Informationen zum Projekt finden Sie auf unserer Website: https://www.belastung-im-arztberuf.de

Bei Interesse an der Therapie wenden Sie sich bitte an:

Sc. Psych. Jana Reinhardt
Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Semmelweisstraße 10
04103 Leipzig
E-Mail: ipsa.studie@medizin.uni-leipzig.deTelefon: +49 341 97 18844

Bundesweiter OrthoHeroBKK-Selektivvertrag: Neues BVOU-Video-Tutorial für MFA

 

Anlässlich des bundesweiten Rollouts des attraktiven OrthoHeroBKK Selektivvertrags zum 1. April 2022 gibt es ein neues Video-Tutorial des BVOU speziell für medizinische Fachangestellte. Im OrthoHeroBKK-Vertrag werden Patienten mit HWS-, LWS- oder Kniebeschwerden vom Facharzt mit der Herodikos-App zur Durchführung regelmäßiger Eigenbeübung versorgt. Das Übungsprogramm wird auf der Basis eines Eingangschecks im Rahmen der ärztlichen Erstuntersuchung erstellt und im weiteren Verlauf auch ärztlich kontrolliert und modifiziert. Die ärztlichen Leistungen werden einfach mit der zuständigen KV abgerechnet und dann zusätzlich zum regulären KV-Honorar des Behandlungsfalls extrabudgetär vergütet. Je nach Nutzungsdauer der App und Anzahl der anfallenden Untersuchungen kann so ein Mehrhonorar pro Patient von bis zu 180€ in 6 Monaten erzielt werden.

Teile der von den Praxen zu erbringenden Leistungen sind dabei an medizinische Fachangestellte delegierbar. Um anfängliche Berührungsängste mit dem Programm zu nehmen, hat der BVOU ein Schulungsvideo speziell für diese Zielgruppe erstellt. Es zeigt step-by-step die Neueinschreibung von Patienten, die Durchführung des Eingangschecks, die Nachsteuerungsmöglichkeiten am erstellten Trainingsplan bei Bedarf und alle verwaltungs- und abrechnungstechnischen Vorgänge in 26 Minuten. Ihre MFA werden erleben, dass ihre Arbeit am Patienten durch diese Tätigkeiten deutlich aufgewertet wird und Freude bereiten kann. Auch für den einen oder anderen Praxisinhaber könnte das Video zusätzlich zur obligaten Vertragsschulung und den Materialien im Willkommenspaket von praktischem Interesse sein. Das Video kann unter folgendem Link gestreamt werden:

70. Jahrestagung der VSOU e.V. – „Was bleibt? Was kommt?“

Liebe Kolleginnen und Kollegen

In wenigen Wochen startet in Baden-Baden die diesjährige Frühjahrestagung. Wir laden alle BVOU Mitglieder herzlich zur Teilnahme vom 28. – 30. April 2022 ein!

An 3 Tagen bietet das Hauptprogramm rund um das Motto „Was bleibt? Was kommt?“ den optimalen Rahmen sowohl für medizinisch-wissenschaftliche als auch aktuelle berufspolitische Themen. Kurse, Seminare und Events runden die Kongresserfahrung ab und schaffen zusätzliche Gelegenheiten zum persönlichen Wiedersehen und gemeinsamen Debattieren. Schon hier möchten wir für das große Engagement der Sessionsorganisatoren/innen danken.

Diese Highlights sollten Sie nicht verpassen:

Donnerstag, 28. April 2022

  • WP17 Mountainbike
  • WP80 Daseinsfürsorge
  • WP14 Podium: Sport
  • WP15 Eröffnung
  • Get Together

Freitag, 29. April 2022

  • WP42 WBS: Trauma
  • WP35 Vorfuß
  • WP48 MVZ & Netzwerke
  • WP37 Podium: Zertifizierung

Samstag, 30. April 2022

  • Morgenlauf
  • WP62 Kinder: Fuß
  • WP59 Podium: eHealth
  • WP64 Kinder: Krumme Beine
  • WP67 Knie: Endoprothetik

Das vollständige Programm ist hier einzusehen: www.vsou-kongress.de/programm

Angelehnt an das Kongressmotto bleiben wir vielen Traditionen treu. Hinzu kommen Ergänzungen, die ein integratives Konzept in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört auch der Livestream aus zwei parallelen Vortragssälen und allen, die nicht anreisen können, Wissen vermittelt und Fortbildung ermöglicht.

Ganz besonders freuen wir uns auch auf die neue Ausrichtung des ersten Kongressabends: Das Get Together wird dieses Jahr direkt im Anschluss an die Eröffnungssitzung im Kongresshaus integriert. Teilnehmende und ausstellende Firmen haben so die Möglichkeit, in lockerer Atmosphäre ins Gespräch zu kommen. Unser Gastredner Prof. Giovanni Maio wird über „Die Ärztliche Identität in einer sich wandelnden Welt“ sprechen.

Seien Sie gespannt auf viele weitere innovative und bewährte Elemente und leisten Sie uns Gesellschaft!

Die Anmeldung ist hier möglich: www.vsou-kongress.de/registrierung

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Kongresspräsidenten

Prof. Dr. med. Mario Perl & Dr. med. Johannes Flechtenmacher

BVOU-Spendenaufruf für die Ukraine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es sind Bilder wie diese, die einem das Herz zerreißen: Kinder, die die Nächte in Luftschutzkellern verbringen, Flüchtlingstrecks mit Frauen und ihren Babys; zerfetzte Wohnhäuser – in Europa des Jahres 2022 sind diese Bilder Realität, das ist der Alltag eines europäischen Volkes – und das könnten auch wir sein. Es sind aber auch heldenhafte Szenen wie diese, die einem Bewunderung abringen: Ein Präsident, der auf das Angebot ihn außer Landes zu bringen, antwortet: „Ich brauche Munition, keine Mitfahrgelegenheit“. Ein ukrainischer Autofahrer, der einer liegengebliebenen russischen Panzermannschaft anbietet, sie zurück nach Russland abschleppen zu wollen.

Die Ukraine braucht unsere Hilfe – dass wir als Ärzte helfen, steht für mich daher außer Frage

Von Seiten des Berufsverbandes werden wir als Grundstock eine Geldspende von 1000 Euro an das Organisationsbündnis „Deutschland hilft“ überweisen. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes haben diesen Betrag bisher bereits aufgestockt. Wenn Sie Sachspenden leisten können, dann darf ich Sie auf die Aktion Medeor aufmerksam machen.

Ich bitte Sie daher alle herzlich unter dem folgenden Link bzw. unter dieser Kontoverbindung ihren Beitrag zu leisten.

Besten Dank für Eure Hilfe!
Die Menschen in der Ukraine verteidigen auch uns…

Herzliche Grüße
Dr. Burkhard Lembeck
Präsident BVOU

„Nun sind die Kassen am Zug.“ – Konzept für sachgerechte Vergütung der Hygienekosten

Berlin  – Das Thema Hygienekosten bleibt weiter auf der Tagesordnung des SpiFa. Nun legen die Verbände erstmals ein Konzept vor, mit welchem sich der tatsächlich betriebene Aufwand genau beziffern lässt, und erwarten Gehör.

Bereits im vergangenen Herbst wurde von der AG Hygiene des SpiFa im Rahmen ihrer Kampagne zum Thema Hygienekosten ein erster Meilenstein gesetzt: unter Federführung des Berufsverbands der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) wurde ein erstes Konzept zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im EBM vorgestellt. Zwischenzeitlich haben nun weitere Verbände das Konzept für Ihre Fachrichtungen adaptiert und auf Anwendbarkeit geprüft. Im Ergebnis stehen nun für viele Fachrichtungen erstmals solide Ansätze zur Berechnung / Abgeltung des besonderen Hygieneaufwandes zur Verfügung. Dabei basiert der methodische Ansatz zur Abgeltung des Hygieneaufwands auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie einer Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand.

Der stellvertretende Vorsitzende des SpiFa und BVOU-Vizepräsident, Dr. Helmut Weinhart, hebt noch einmal die Tragweite des Themas hervor: „Ob zu Pandemiezeiten oder allgemein, ob operativ tätig oder nicht – für Fachärztinnen und Fachärzte ist Hygiene bei der Tätigkeit immer ein absolutes Muss. Wir betreiben einen immensen Aufwand zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, unseres Praxispersonals und nicht zuletzt zu unserem eigenen. Dieser Aufwand erfordert qualifiziertes Personal, zusätzliche Arbeitszeit und den Einsatz von Arbeitsmitteln. Diese Kosten müssen auch entsprechend ersetzt werden. Das nun vorgelegte Konzept ist „löffelfertig“ und ermöglicht eine den Tatsachen entsprechende Abbildung dieses Aufwandes. Nun sind die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen am Zug und wir erwarten eine zügige Prüfung und Bearbeitung.“

Dr. Albert Beyer, Vorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) appelliert an die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen, die Konzepte zügig zu prüfen und anzuwenden: „Wir erwarten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen eine schnelle, sachgerechte und transparente Finanzierung der speziellen Hygienekosten. Mit dem vorgelegten Konzept weisen die Fachärzte den Weg für eine adäquate und einvernehmliche Lösung dieser Aufgabe.”

Quelle: SpiFa