Alle Beiträge von Janosch Kuno

Fachärztetag 2022: Ärzteschaft zeigt sich geschlossen und gesprächsbereit

Berlin – Der SpiFa-Fachärztetag war auch in diesem Jahr geprägt von zahlreichen Diskussionen zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachärzteschaft, KV-Vertretungen und Abgeordneten aus dem Gesundheitsausschuss. Dabei zeigt sich die deutsche Fachärzteschaft geschlossen und geeint: die dringend benötigten strukturellen Reformen in der Gesundheitspolitik müssen dringend angegangen werden.

Wie kann die Worthülse „Hybrid-DRG“ mit Leben gefüllt werden, wann folgt die für Hausärzte geplante Entbudgetierung auch für Fachärztinnen und Fachärzte, wie kann das Wesen des freien Berufes Arzt wieder gestärkt werden und wann kommt endlich die GOÄ-Novelle? Das Themenspektrum des diesjährigen SpiFa-Fachärztetages wurde auch in diesem Jahr geprägt von den Hauptanliegen der Fachärzteschaft und einer klaren Botschaft an die Politik: die großen dringend benötigten Reformvorhaben müssen endlich angegangen werden.

Dazu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Selbstverständlich haben wir großes Verständnis dafür, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges auf unser Gesundheitssystem die Tagesordnung der Gesundheitspolitik dominieren. Aber GERADE WEIL dem so ist, dürfen die strukturellen Reformvorhaben nicht vergessen werden. Die Ärzteschaft sowie das Fachpersonal in Medizin und Pflege ächzen spürbar unter der derzeitigen Belastung und müssen sich darauf einstellen, dass diese künftig noch größer wird, denn wir sehen gleichzeitig einem Mangel an Ärztinnen und Ärzten, MFAs und Pflegepersonal entgegen. Da ist dringend Handeln seitens der Politik und unseres Gesundheitsministers gefordert. Im Koalitionsvertrag sehen wir gute Ansätze, wir brauchen aber endlich konkrete Vorhaben.“

Der SpiFa-Fachärztetag wurde in diesem Jahr wieder hybrid durchgeführt und verzeichnete rund 680 Online-Teilnehmende sowie knapp hundert Besucherinnen und Besucher vor Ort. Zudem feierte der SpiFa in diesem Rahmen sein inzwischen 10-jähriges Bestehen. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider zeigt sich zufrieden: „Wo derzeit die gesundheitspolitische Debatte fehlt, haben wir mit dem SpiFa-Fachärztetag einen wichtigen Akzent gesetzt und die großen gesundheitspolitischen Themen fernab von Corona-Krise und Ukraine-Krieg zurück auf die Tagesordnung geholt. Die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind bereit, sich den kommenden Herausforderungen zu stellen und bei der Ausgestaltung der bevorstehenden Reformen mitzuwirken. Nun wird es Zeit, dass sich die Politik an die Arbeit macht.“

Quelle: SpiFa

Landeskongress: Neuer Vorstand in Württemberg

Stuttgart – Nach zweimaliger Verschiebung aufgrund der Corona-Pandemie endlich wieder live: rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten den BVOU-Landeskongress am 2. April 2022 in der BW-Bank in Stuttgart mit seinem bewährten Mix aus Fachthemen und Berufspolitik, wie immer perfekt organisiert von Sonja Skibba (Karlsruhe). Ihr dankte Organisator Dr. med. Dipl.-Ing. Hans-Peter Frenzel (Ulm) in seiner Begrüßung, genauso wie den 10 Sponsoren aus der Industrie.

Im fachlichen Teil mit 4 Vorträgen startete Prof. Dr. Thomas Wirth (Stuttgart) mit „Die Hüfte des Jugendlichen“ und beleuchtete detailliert Dysplasiehüfte, Eiphyseolysis capitis femoris, Femoroacetabuläres Impingement und idiopathische Hüftkopfnekrose beim Jugendlichen. Deutlich wurde die strenge Indikationsstellung bei symptomatischer Borderline-Dysplasie und die kontroverse Diskussion bei asymptomatischen Dysplasien. Bei der ECF sei „das alte Haus der Therapie mächtig ins Schwanken gekommen“; die Dunn-Osteotomie bleibe angesichts von Hüftkopfnekrosen in bis zu einem Drittel der Fälle eine Methode für Experten. Beeindruckend waren Beispielfälle hüftendoprothetischer Versorgung bei Kindern.

Ebenso übersichtlich und interessant erläuterte anschließend PD Dr. Daniel Dornacher (Ulm) in seinem Vortrag „Gelenkerhaltende Hüftchirurgie: wann Arthroskopie, wann Osteotomie?“ das operative Vorgehen bei Cam- und Pincerimpingement, femoralen Torsionsstörungen und Hüftdysplasie. Das „Zweisäulenmodell“ mit Cam- und Pincerimpingement feiere gerade 20-jähriges Jubiläum, in letzter Zeit erlebe aber der Blick auf die dritte Säule mit zu viel oder zu wenig Torsion ein Revival. Bei der Dysplasie bewege sich der Operateur „im Spannungsfeld zwischen Borderline-Dysplasie und Morbidiserung der Patienten durch Beckenosteotomie“. Arthroskopische Maßnahmen würden regelmäßig nicht als alleiniges Verfahren, aber komplimentär eingesetzt.

Nach einer Kaffepause und Gelegenheit zum Besuch der Industrieausstellung referierte Prof. Dr. Marc Schnetzke (Heidelberg) über die „Grenzen der konservativen Behandlung bei den drei großen Schulterproblemen: Rotatorenmanschettenläsion, Omarthrose und Instabilität“. Wie praxisrelevant das Thema ist, zeigte die lebhafte Diskussion. „Man muss nur Steuern zahlen und sterben“, fließend seien die Grenzen zwischen operativer u. konservativer Therapie. Deutlich wurde, dass bei vergleichenden Studien nie klar abgegrenzt werden kann, wieviel Behandlungserfolg auf die eigentliche Operation und wieviel auf die postoperative Krankengymnastik zurückzuführen ist. Dennoch gebe es bei Rotatorenmanschettenläsionen eindeutige OP-Indikationen, während man die habituelle Schulterluxation nie operieren solle und auch die isolierte subacromiale Dekompression heutzutage keinerlei Stellenwert mehr habe.

Den Blick über den Tellerrand hinaus eröffnete Prof. Dr. Martin Wabitsch, Leiter der Sektion pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie der Uniklinik Ulm, mit seinem Vortrag „Hormonell bedingte Wachstumsstörungen bei Kindern und Jugendlichen“. Deutlich wurde die Bedeutung der Wachstumsbeurteilung als wichtiger Indikator für Kindergesundheit und der Wachstumsgeschwindigkeit als Schlüsselfaktor für die Beurteilung von pathologischen Prozessen in Abgrenzung zu Normvarianten. Bei der Therapie des Hochwuchses wurde der hohe Stellenwert orthopädisch-operativer Therapien deutlich.

Im berufspolitischen Kongressteil nach dem Mittagsimbiss ging zunächst Allgemeinarzt Dr. Wolfgang von Meißner (Baiersbronn) der Frage nach „Hausärztliche MVZ zur Sicherung der Versorgung – ein Modell für O+U?“. Er berichtete über das Modell der KV-Regiopraxis, die Unterschiede zwischen MEDI-MVZ und den MVZ von Krankenhäusern und Kapitalinvestoren sowie die Team-Praxis mit Delegation an supervidierte Praxismitarbeiterinnen. Deutlich wurden die Vorteile der MEDI-MVZ für junge und abgebende Ärzte sowie das Praxisteam, auch in Zeiten zunehmenden Ärztemangels.

Das baden-württembergische Exportmodell des OrthoHeroBKK – Selektivvertrags stellte anschließend Dr. Karsten Braun (Wertheim) vor. Dieser vom BVOU verhandelte Vertrag war im Ländle zum 1.10.2021 gestartet und wurde zum 1.4.2022 nun bundesweit ausgerollt. Zentrales Element ist die Herodikos-App zur Verbesserung der Eigenbeübung von Patienten unter ärztlicher Indikationsstellung, Kontrolle und Anleitung. Hierfür erhält der Arzt ein attraktives Mehrhonorar.

Ein weiteres Exportmodell könnte auch das OrthoKids-Programm werden, welches Rüdiger Kucher, Jurist bei der KVBW Stuttgart vorstellte. Ziel des mit Mitteln aus dem bundesweiten Innovationsfonds geförderten Projektes ist es, die Prävalenz von kinderorthopädischen Erkrankungen bei 20.000 Kindern in Baden-Württemberg im Zeitraum zwischen Quartal 3/22 und 4/23 zu ermitteln und zu prüfen, ob diese durch eine kinderorthopädische Vorsorgeuntersuchung besser erkannt werden. Falls ja könnte diese künftig Eingang in die Regelversorgung finden.

Das OrthoKids-Programm bezeichnete der zum Jahresende scheidende KVBW-Chef Dr. Norbert Metke in seiner „Darstellung akteuller Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der KVBW“ als „mein Abschiedsgeschenk an die Orthopäden“. Er appellierte, sich unbedingt an der gut vergüteten Interventionsphase zu beteiligen, um die Vorsorgeuntersuchung ins gelbe U-Untersuchungsheft künftig Eingang finden zu lassen. Die Ursache des Ärztemangels sei zu wenig Arztzeit aufgrund eines Staatsversagens, denn schon seit 30 Jahren mache die Ärzteschaft darauf aufmerksam, doch die Politik habe nicht reagiert. Man habe weder Studienplatzzahlen erhöht noch die Rahmenbedingungen verbessert. In einzelnen Landkreisen sei nun in Kürze mit Unterversorgung zu rechnen, auf welche die KVBW mit Call-Center-Angeboten, doc direct, speziellen Kooperationspraxen und Sicherstellungszuschlägen reagiere. Weitere Möglichkeiten seien Ermächtigungen von Krankenhäusern, Zweigpraxen mit reduzierter ärztlicher Präsenz, nicht jedoch defizitäre Eigeneinrichtungen der KV.

Abgerundet wurde das gelungene Kongressprogramm durch das Seminar für Medizinische Fachangestellte. Den OrthoHeroBKK-Selektivvertrag stellten dort Dr. Boris Brand (Neckarsulm), Benedikt Seelhorst von der Herodikos GmbH (Varel) und Kathrin Betsch von der BVOU-Geschäftsstelle (Berlin) vor. Über den aktuellen Stand bei Heilmittelverodnungen referierte Bernhard Vollmer von Der KVBW (Stuttgart). Abgerundet wurde dieses Programm durch ein GOÄ-Abrechnungsseminar von der PVS Südwest GmbH.

Bei den anschließenden, coronabedingt überfälligen Wahlen für Württemberg wurde BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck (Ostfildern) erneut zum Landesvorsitzenden gewählt. Die stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. med. Dipl.-Ing. Hans-Peter Frenzel (Ulm) und  Reinhard Deinfelder (Donzdorf) kandidierten nicht mehr. „Den zwei alten Haudegen, mit denen er lange Strecken zusammengegangen sei“ galt der große Dank des Präsidenten und aller anwesenden Mitglieder. Die Nachfolge treten nach einstimmiger Wahl Dr. Anton Radlmayr (Ulm) und Dr. Boris Brand (Neckarsulm) an.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
BVOU-Referat Presse/Medien

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im April

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Möbel, Kosmetik, Elektronik oder Mode – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Chancen und Herausforderungen bei der Digitalisierung in O&U

Der niedergelassene Mediziner, der per Videosprechstunde Empfehlungen zur Therapie gibt. Das Ärzteteam, das per Telekonsil das Know-how eines entfernten Experten zu Rate zieht. Der Patient, der mit seiner App auf dem Smartphone seinen Gesundheitszustand überprüft – dies alles sind Mosaiksteine im großen Digitalisierungspuzzle in der Gesundheitsversorgung. Welche Vorteile bietet die Digitalisierung konkret für O&U? Welche Herausforderungen kommen auf das Fach zu? Eine Einschätzung zu dem Thema gibt Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie – BVOU) im Interview.

Praxen nicht für Fehler der Konnektoren verantwortlich

Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten sind datenschutzrechtlich nicht für Fehler der Konnektoren verantwortlich. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit klargestellt und damit die Auffassung der KBV bestätigt.

Anlass ist ein im Februar bekanntgewordener mutmaßlicher Datenschutzverstoß, der die Konnektoren von secunet betrifft. Dabei seien Daten von Gesundheitskarten erfasst worden, obwohl nach der Spezifikation der gematik keine personenbezogenen Daten protokolliert werden dürfen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sah die Praxen in der Verantwortung.

Die KBV hat daraufhin eine schnelle und ausdrückliche Klarstellung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefordert. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten könnten die Verarbeitung von Daten im Konnektor weder beeinflussen noch bestimmen, da die Abläufe und Prozesse im Konnektor allein durch die gematik spezifiziert und allein durch die Konnektorhersteller umgesetzt würden, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel klar.

BMG: Praxen sind dafür nicht verantwortlich  

Dies sieht auch das BMG so. In einer Stellungnahme, die der KBV übermittelt wurde, heißt es: „Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Leistungserbringer für die oben genannte Datenverarbeitung nicht verantwortlich.“ Die Speicherung von Daten im Sicherheitsprotokoll der Konnektoren des Herstellers secunet sei „kein Datenverarbeitungsvorgang, der nach § 307 Abs. 1 SGB V in der Verantwortung der Leistungserbringer fällt“.

Die Verantwortung der Ärzte und Psychotherapeuten sei gesetzlich begrenzt, stellt das BMG weiterhin heraus. Eine Verantwortung bestehe nur, „wenn die Leistungserbringer über die Mittel der Datenverarbeitung mitentscheiden“. Dies könnten sie im vorliegenden Fall gerade nicht und hätten auch keinen Einfluss.

Die Verantwortlichkeit der Praxen beschränkt sich nach Auskunft des BMG „auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der Komponenten.“ Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Solange keiner dieser Fälle vorliegt, sind die Voraussetzungen für die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Leistungserbringers nicht gegeben.“

Das Ministerium weist nochmals darauf hin, dass die Anforderungen an die Konnektoren die gematik in Spezifikationen vorgebe. Der Hersteller secunet habe die in Frage stehende Funktion des Konnektors entgegen der vorgegebenen Spezifikation „eigenverantwortlich entwickelt und umgesetzt“.

KBV forderte gesetzliche Klarstellung

Die KBV begrüßt die Klarstellung des BMG. „Die Ärzte und Psychotherapeuten können nicht für etwas haften, auf das sie keinerlei Einfluss haben“, betonte Kriedel. Er forderte das Ministerium zugleich auf, die gesetzliche Regelung zu schärfen. „Der aktuelle Fall habe gezeigt, dass wir dringend eine eindeutige und klare Regelung benötigen, die nicht mal so und mal so ausgelegt werden kann.“ Jegliche Unsicherheit sei schädlich und bremse die Digitalisierung.

Hintergrund ist der Paragraf 307 Absatz 1 SGB V, auf den sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit bezogen hatte und zu dem das BMG jetzt die Klarstellung abgegeben hat.

Bestätigung unterstreicht  BVOU-Auffassung und Einschätzung der gematik

Der BVOU hatte bereits nach Bekanntwerden des Sachverhaltes Ende Februar bei der gematik nachgefragt, wie sie die vermeintliche Aufzeichnung personenbezogener Daten in den Konnektoren sieht und ob dafür wirklich der betreibende Arzt zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Antwort der gematik gab erfreulicherweise Entwarnung bzgl. der Schwere des Datenproblems und entlastet Ärzte vollständig von einer Verantwortung für diesen herstellerbedingten Fehler

Quelle: KBV

Perspektive DVT – „Eine hervorragende, persönliche Beratung“

Geduld, Zeit und Ehrlichkeit – seit der Praxiseröffnung 2020 verknüpft das ROC Aschheim bei München diese Säulen der Praxisphilosophie mit dem Versprechen, die modernste, bestmögliche Diagnostik und Therapie aus einer Hand zu bieten. Dr. Daniel Filesch, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, sowie seine Praxis beraten und behandeln ihre Patienten nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind zudem selbst in der Forschung und Lehre aktiv tätig. Die Praxis ist auf regenerative, orthopädische Verfahren sowie der Vermeidung von Operationen spezialisiert. Seit März 2022 verfügt das Regenerative Orthopädische Centrum über ein DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse. Mit Dr. Filesch haben wir über seine Entscheidungsfindung und die Installation des Systems in seiner Praxis gesprochen.

Zum ersten Mal wurde Dr. Filesch über einen Beitrag auf der BVOU-Seite auf das DVT aufmerksam, woraufhin er auch den Kontakt zu SCS suchte und sich eingehend beraten ließ. Die Vorzüge der SCS Bildgebung hatten den Arzt schnell überzeugt: „Die Vorteile des DVT liegen auf der Hand. Es ist die extrem genaue Diagnostik und die überragende Bilddarstellung im Röntgenbereich. Der Entscheidungsprozess war am Schluss nicht schwierig.“ Auch in allen finanziellen Fragen konnte er auf die Beratung der SCS zählen. „Ich muss ehrlich sagen, ich wurde noch nie so gut in etwas unterstützt und es ist noch nichts in meiner Praxis so rund gelaufen wie die Implementierung des DVT. Der Einbau des H22 war fantastisch und das DVT läuft tadellos.“

Seit der Installation des Systems ist das DVT nun regelmäßig in der Praxis im Einsatz, erzählt Dr. Filesch und zeigt sich begeistert: „Wir können mit dem SCS DVT jeden Tag mehrere Indikationen feststellen, die wir im Röntgen nicht hätten darstellen können und es ist mitunter eines der leistungsstärksten und besten Diagnostikmöglichkeiten, die wir in der Praxis aktuell haben. Mein Team ist begeistert wegen der einfachen Handhabung, ich bin begeistert wegen der enorm hohen Auflösung und tollen Darstellung und die Patienten sind begeistert von der Technik.“

Regeneratives orthopädisches Centrum
ROC Aschheim
Privatpraxis Dr. med. D. Filesch
St.-Emmeram-Str. 28
85609 Aschheim
www.roc-aschheim.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.

Bundeskartellamt: Verfahren gegen Hilfsmittel-Verbände

Bonn – Mehrere Verbände von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich haben gemeinsam einheitliche Preisaufschläge im Segment Reha und Pflege gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gefordert und teilweise durchgesetzt. Die Verbände haben sich unter der Bezeichnung „ARGE“ organisiert und repräsentieren insbesondere Sanitätshäuser und orthopädische Werkstätten.

Das Bundeskartellamt hat nach ersten Vorermittlungen ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die ARGE-Mitglieder eingeleitet.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach allem was wir derzeit wissen, könnte es sich bei der gemeinsamen Verhandlung von Preisaufschlägen im Rahmen der ARGE um kartellrechtlich verbotenes Verhalten handeln. Für Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen im Gesundheitswesen gelten zwar gewisse sozialrechtliche Sondervorschriften, die Ausnahmen vom Kartellverbot begründen können. Vieles deutet aber daraufhin, dass diese Ausnahmen hier nicht greifen. Die ARGE repräsentiert nach bisherigem Kenntnisstand den Großteil aller Leistungserbringer für Hilfsmittel im Bereich Reha und Pflege, auf die die Patientinnen und Patienten in Deutschland angewiesen sind. Neben dem Kartellverbot prüfen wir mit unserem Verfahren deshalb auch, ob ein verbotener Missbrauch von Marktmacht vorliegt.“

Die in der ARGE zusammengeschlossenen Verbände von Leistungserbringern haben mit Rundschreiben vom 7. September 2021 gegenüber mehreren Krankenkassen auf gestiegene Fracht-, Liefer- und Rohstoffkosten infolge der Corona-Pandemie hingewiesen. Zum Ausgleich forderten sie für die bestehenden Hilfsmittelverträge in den Bereichen Reha und Pflege einheitlich bestimmte Preisaufschläge. Gleichzeitig wurden gegenüber den Krankenkassen Vertragskündigungen in Aussicht gestellt und teilweise auch ausgesprochen. Mehrere Krankenkassen haben daraufhin Preiserhöhungen zugestimmt, um die Versorgung ihrer Versicherten wie bisher gewährleisten zu können.

Unabhängig von der Frage, ob Preisanpassungen wegen gestiegener Lieferkosten im konkreten Einzelfall sachlich gerechtfertigt sind, könnte das koordinierte Vorgehen der Anbieterseite sowie die gemeinsame pauschale Forderung einheitlicher Preiserhöhungen für unterschiedliche Hilfsmittel und Verträge ein kartellrechtlich verbotenes Verhalten darstellen. Ob dies der Fall ist, prüft das Amt im Rahmen des eingeleiteten Kartellverwaltungsverfahrens.
Das Bundeskartellamt hat bereits die ARGE-Mitglieder und rund 30 der größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland zu den Preisforderungen der ARGE befragt. Im nächsten Schritt wird es von den ARGE-Mitgliedern weitere Auskünfte anfordern.

Kollektiv-Verhandlungen bei der Hilfsmittelversorgung

Kollektiv-Verhandlungen von Sanitätshäusern und anderen Hilfsmittelanbietern durch ihre jeweiligen Verbände können im Verhältnis zu den Krankenkassen erforderlich sein, damit eine Hilfsmittelversorgung auf bundesweiter Ebene sichergestellt werden kann. Eine zusätzliche, übergreifende Absprache aller dieser Verbände – wie in diesem Fall durch die Schaffung der ARGE – kann jedoch zu einem faktischen Angebotsmonopol führen, das den Wettbewerb schädigt und letztlich die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags durch die Krankenkassen gefährdet. Das wäre weder im Sinne des Kartellrechts noch im Sinne des Sozialversicherungsrechts.

Dem Bundeskartellamt liegen Hinweise vor, dass auch in Bezug auf weitere Hilfsmittelgruppen eine vergleichbare Konzentration auf Seiten der Leistungserbringer angestrebt wird. Das Amt wird diese Bestrebungen ebenfalls genau im Blick behalten.

Quelle:Bundeskartellamt

Infobrief 1 22: Kinderorthopädie und -traumatologie

Der Infobrief 1/2022 hat das Schwerpunktthema „Kinderorthopädie und -traumatologie“.

Der erste Infobrief 2022 des BVOU hat den Themenschwerpunkt „Kindertraumatologie/ Kinderorthopädie“ gewählt. Wie die Kollegen der Handchirurgie vor einem Jahr mit der Überschrift „Deine Hand verdient Experten!“ in das neue Jahr starteten, so möchten wir Sie auf die Notwendigkeit spezialisierter Kinder- und Jugendmedizin angeborener oder erworbener muskuloskelettaler Probleme aufmerksam machen. 

Podcast Ärzte Zeitung mit Dr. Weinhart zum Thema Hygienekosten

Seit zwölf Jahren diskutieren Vertragsärzte und Krankenkassen darüber, wie zunehmende Auflagen für Hygiene in den Praxen im EBM abgebildet werden können. Dabei geht es vor allem um ambulante Operationen und invasive Diagnostik, bei denen Medizinprodukte wie Endoskope regelgerecht in Spezialgeräten aufbereitet werden müssen, aber auch um zusätzlichen Personalbedarf, um die benötigten Räume in Stand zu halten. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hat jetzt ein Hygienekonzept erarbeitet, um den zusätzlich entstandenen Aufwand zu beziffern und sauber zu kalkulieren.

Wie die Verbände vorgegangen sind, was das Konzept für Ärzte bringen könnte und wie Krankenkassen davon überzeugt werden könnten, bei dieser Thematik einzulenken, erläutert SpiFa-Vize Dr. Helmut Weinhart im „ÄrzteTag“-Podcast.

Die Unterdeckung für manche Leistungen, so Weinhart im Gespräch, liege teilweise im dreistelligen Bereich – je Leistung – und müsse letztlich mit einem Teil des ärztlichen Honorar ausgeglichen werden. Die zum Jahresanfang beschlossenen Hygienezuschläge für die meisten Fachgruppen helfen leider überhaupt nicht.

Quelle: SpiFa

Doctolib: Informationen zum Verifizierungsprozess

Berlin – Mit Doctolib können Patienten Arzttermine einfach und schnell online buchen. Keine Telefonwarteschleifen – Auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten. Um sicherzustellen, dass Doctolib rechtskonform ist und um Risiken der Cyberkriminalität zu minimieren, hat das Unternehmen im Oktober 2021 einen Verifizierungsprozess eingeführt. Damit soll Bestands- sowie Neukunden, die Möglichkeit gegeben werden, ihre Identität und ihre Berechtigung zur Berufsausübung zu verifizieren. Diese erfolgt über Onfido mit dem Video-Ident-Verfahren. Hier werden Personalausweis und Gesichtserkennungsabgleich des Nutzers überprüft.

Verifizierungsprozess: Rechtliche Grundlage

Die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Verifizierungsprozess bei Doctolib ergeben sich u.a. aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Ein sicheres Verifizierungsverfahren ist Teil der Pflicht zur sicheren Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO, der auch Doctolib als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO unterliegt. Darüber Hinaus ergeben sich ebenso spezielle gesetzliche Anforderungen aus dem HWG. Soweit Informationen i.S.d. HWG an Fachkreise übermittelt werden können, besteht eine gesetzliche Pflicht zur Verifizierung dieser Fachkreise.

BVOU-Justitiar Dr. Jörg Heberer unterstreicht: „Doctolib handelt hier gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz und ist verpflichtet, die Identität seiner Kunden, auch von Bestandskunden, zu überprüfen. Denn als Diensteanbieter von Telemedien ist Doctolib hiernach verpflichtet zu beachten, dass natürliche und juristische Personen, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikation erfolgt, klar identifizierbar sein müssen.“ Eine eindeutige persönliche Identifikation ist laut Telemediengesetz also vorgeschrieben. Die aktuellen Verfahren (Video-Ident, Post-Ident) sind legitim und angemessen. Und sie ist für alle Online-Terminvergaben erforderlich.

Die ausführliche Stellungnahme von Dr. Jörg Heberer sowie weitere Informationen zum Verifizierungsprozess finden Sie unten auf dieser Seite.