Alle Beiträge von Janosch Kuno

BÄK: GOÄ-Novelle jetzt umsetzen

Berlin – Nach drei Jahrzehnten des Stillstands ist die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu Ende. Die Bundesärztekammer sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften fordern den Bundesgesundheitsminister auf, seiner Verantwortung für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten gerecht zu werden und die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. Bis es so weit ist, geben die Organisationen ihren Mitgliedern Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen.

Die Bundesärztekammer, die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften stellen klar:

  • Die GOÄ ist eine staatliche Verordnung. Es steht nicht im Belieben des Bundesgesundheitsministers, eine Reform der GOÄ aus ideologischen Gründen zu verweigern. Als Verordnungsgeber ist es seine Pflicht gegenüber Patienten, Ärzteschaft und Kostenträgern, eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf Grundlage einer stets aktuellen Gebührenordnung sicherzustellen.
  • Mit der jetzt gültigen GOÄ können viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nur auf dem Umweg von Analogbewertungen berechnet werden. Das führt bei Patientinnen und Patienten, Krankenversicherern, Beihilfe und Ärzteschaft zu Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Hinzu kommt, dass die sprechende Medizin völlig unzureichend abgebildet ist.
  • Zur Sicherung gerade von zuwendungsintensiven Gesprächs- und Untersuchungsleistungen sehen sich die ärztlichen Verbände und Organisationen gezwungen, ihren Mitgliedern Hinweise zu rechtskonformen Möglichkeiten von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen zu geben. Nur so lassen sich die gravierenden Unterbewertungen gerade in diesen zuwendungsintensiven Bereichen zumindest teilweise ausgleichen.
  • Die Ärztinnen und Ärzte werden ihre Patientinnen und Patienten über diese Maßnahmen informieren und klarstellen, dass es in der Hand des Bundesgesundheitsministers liegt, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen.
  • Die für eine Reform notwendigen Vorarbeiten haben die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe für den Verordnungsgeber erledigt. Gemeinsam mit 165 Berufsverbänden und Fachgesellschaften haben sie in jahrelanger Detailarbeit ein Konzept für eine moderne, rechtssichere und transparente Gebührenordnung erarbeitet. Dieses Konzept kann sofort als Grundlage für eine Reform genutzt werden. Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.

Quelle: BÄK

OrthoHeroBKK: Weitere BKK tritt bei

Berlin – In der Regelversorgung ist die Verordnung einer Bewegungstherapie als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) seit diesem Jahr nicht einmal mehr 2 Euro wert (Streichung der GOP 01470 EBM). Des Weiteren ist nur bei drei der fünf bewegungstherapeutischen DiGA die Verlaufskontrolle inklusive der Auswertung mit ca. 7 Euro innerhalb eines Krankheitsfalls (= 12 Monate) zweimal berechnungsfähig.

Das BVOU-Modell der App-gestützten Bewegungstherapie OrthoHeroBKK hat einen anderen Ansatz und wächst daher stetig weiter: Nur durch eine adäquate Honorierung und unter Einbezug der Fachärzte in die digitale Versorgung, kann die Therapie effektiv sein! Dies erkennen auch immer mehr Krankenkassen. Daher freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass die SECURVITA BKK dem OrthoHeroBKK-Vertrag zum 1. April 2023 beigetreten ist. Dadurch können mittlerweile bundesweit rund 5,7 Millionen Versicherte von dem App-gestützten Versorgungsvertrag OrthoHeroBKK profitieren.

Die vollständige Liste aller 50 teilnehmenden BKKen finden Sie hier.

Falls Sie sich von Ihrem Praxisverwaltungssystem bei OrthoHeroBKK unterstützen lassen, denken Sie bitte an die Aufnahme der SECURVITA BKK IK-Nummer (101320032). Die vollständige Exceltabelle zum Download finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage unter der Überschrift „Hilfestellungen und Tutorial“.

Kathrin Betsch

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im April

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

braun: bis 25% Rabatt

Entdecken Sie ausgezeichnetes Design und Technik von Braun der Kategorien Körperpflege für Männer, Haarpflege und Haarentfernung für Frauen.

Dehner: 10% Rabatt

Alles für Ihre grüne Oase und Ihr Haustier finden Sie bei Dehner! Von Gartenmöbeln über moderne Grills, bis hin zu traumhaften Pflanzen. 

hotelopia: 13% Rabatt

Hotelopia, ein führendes Unternehmen in der Reisebranche mit mehr als 15 Jahren Erfahrung, bietet Ihnen die beliebtesten Reiseziele in verschiedenen Teilen der Welt an.

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Seit über 160 Jahren stehen die Marken der WMF Group für beste Koch-, Trink- und Esskultur.

ADO-Kursangebot auf dem VSOU 2023

„Next Generation“ – unter diesem Motto hat die Vereinigung Süddeutscher Orthopäden und Unfallchirurgen (VSOU) e.V.  den kommenden Jahreskongress vom 27. – 29. April 2023 in Baden-Baden gestellt.

„Next Generation“ bedeutet nicht nur Themen der nachkommenden Generation inhaltlich zu diskutieren und eine Brücke zwischen Tradition und Innovation zu schlagen, sondern auch die nächste Generation aktiv in die Gestaltung des Kongresses einzubinden, um somit ihrer Meinung, ihrer Kompetenz und ihren Anliegen eine Stimme zu geben.

Der BVOU bietet die volle Bandbreite aus O&U mit zahlreichen Kursen der ADO an. Jetzt anmelden und dabei sein!

Datum Name Wissenschaftliche Leitung Mitgliederpreis Nichtmitgliederpreis
27.04.2023  RhefO Rheuma Refresherkurs Dr. W. Böker, Prof. Dr. R. Gaulke, Dr. C. Gottwald, Dr. M. Schulze-Betram          70 €             120 €
27.04.2023 Selektivvertrag OrthoHeroBKK Dr. B. Brand kostenfrei kostenfrei
27.04.2023 Refresherkurs MRT des Bewegungsapparates  Dr. A. Goldmann,Prof. Dr. F. Mauch          70 €             120 €
27.04.2023 Qualitätszirkel TKK-Vertrag Dr. J. Flechtenmacher kostenfrei kostenfrei
28.04.2023 Powerseminar Arthrose-Manager – Fortbildung frü MFA und Ärzte Dr. J. Flechtenmacher          49 €               99 €
28.04.2023 Powerseminar Naked Prosthetics – Fingerprothesenversorgung  – Fortbildung für Ärzte Jonas Schwanke          49 €               99 €
28.04.2023 Basiskurs Fuß Dr. H. Stinus, Prof. Dr. Dr. habil. M. Walther, Prof. Dr. Dipl. oec B. Greitemann          49 €               99 €

Curriculum MRT: Zertifikat von BVOU, DGOU und AOUC

Berlin – Die Magnetresonanztomographie (MRT) gewann über die letzten Jahre eine immer größere Bedeutung in der Diagnostik von Erkrankungen des Bewegungsapparates und ist damit ein wichtiges Element in der Behandlung von Patienten durch Orthopäden und Unfallchirurgen. Es gibt nun eine weitgehende Rechtssicherheit zu der Frage, ob die MRT für Orthopäden und Unfallchirurgen gebietskonform ist.

Da die Orthopädie/Unfallchirurgie in der Weiterbildungsordnung Teil des Gebietes Chirurgie geworden ist, ist für die Beantwortung dieser Frage die Definition des Gebietes Chirurgie nach der aktuellen Weiterbildungsordnung heranzuziehen, die da lautet:
„Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane.“

Sämtliche ärztliche Maßnahmen sind demnach für den Facharzt für O und U dann gebietskonform, wenn sie durch diese Definition abgedeckt sind. Da das Gebiet die Erkennung der angegebenen Erkrankungen umfasst und in der Definition keine Einschränkung in den Methoden der Erkennung erfolgt, ist für den Orthopäden/Unfallchirurgen die MRT in diesem Rahmen gebietskonform.

Innerhalb seines Fachgebietes aber darf der Arzt ärztliche Maßnahmen in Diagnostik und Therapie nur dann durchführen, wenn hierfür eine Qualifikation vorliegt. Die mit der Weiterbildung erworbene Qualifikation (Facharztkompetenz) ergibt sich aus den Weiterbildungsinhalten, was haftungs- und sozialrechtlich relevant werden könnte. In der Regelweiterbildung für O und U wird eine Qualifikation in der Durchführung der MRT nicht erworben. Durch die Zusatzweiterbildung „Magnetresonanztomografie – fachgebunden“ der Landesärztekammern wird nun eine Qualifikation bei der Durchführung der MRT nachgewiesen. Hier sei darauf hingewiesen, dass Zusatzweiterbildungen die Grenzen des Gebietes nicht erweitern.

  • Grundsätzlich gibt es weitere Möglichkeiten, eine solche Qualifikation zu erwerben. Deshalb hatte die Sektion Bildgebende Verfahren der DGOU ein Curriculum zur Qualifizierung von Orthopäden und Unfallchirurgen in der MRT des Bewegungsapparates eingeführt, um eine strukturierte Fortbildung in der MRT zu gewährleisten. Es erfolgt hier eine weitere Vertiefung von orthopädisch-unfallchirurgischem Wissen und technischen Fähigkeiten in diesem Teil des Fachgebietes. Nach Abschluss des Curriculums kann das MRT-Zertifikat der DGOU/BVOU/AOUC beantragt werden. Die Absolventen dieses Curriculums erhalten mit diesem MRT-Zerifikat der DGOU/BVOU/AOUC eine Qualifikation in der MRT des Bewegungsapparates. Das hier genannte entspricht den Stellungnahmen verschiedener Landesärztekammern, wie der Landesärztekammern Berlins, Bayerns, Hessens etc..

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt diesen Sachverhalt, siehe:

  • LG Berlin 16.1.2019 Az. 84 O 300/17 Prediger/AXA – AXA hat Berufungsklage zurückgenommen, rechtskräftig
  • LG Regensburg 27.2.2018 Az. 4 O 2233/16 (2) Bär/AXA
  • OLG Nürnberg 10.3.2020 Az. 5 U 634/18 Bär/AXA
  • BayObLG München, Endurteil 18.01.2022 – 1 ZRR 40/20 Bär/AXA
  • LG Landshut 28.3.2019 Az. 72 O 3384/16 Jessel, Neitzel, Pfahler, Kinkelin/AXA
  • OLG München 24.2.2022 Az. 1 U 2266/19 Jessel, Neitzel, Pfahler, Kinkelin/AXA Berufung zurückgenommen, rechtskräftig
  • LG Darmstadt 13.5.2020 Az. 19 O 550/16 Chinta/Bredel/AXA – Klage abgewiesen
  • OLG Frankfurt 14.7.2022 Az. 20 U 131/20 – Klage abgewiesen, Revision nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt

MRT – Zertifikat

Die MRT-Kursserie führt zur Erlangung des MRT-Zertifikats von AOUC, BVOU und DGOU. Für das MRT-Zertifikat ist die Teilnahme erforderlich an:

  • Kurs 1: Physikalische Grundlagen E-LEARNING
  • Kurse 2 bis 5: ONLINE oder als PRÄSENZ-Kurs sowie
  • Kurs 6: Praxiskurs an MRT-Geräten.

Mit dem Refresherkurs können Sie die Rezertifizierung des MRT-Zertifikats der ADO (Akademie Deutscher Orthopäden), der DGOU (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie) und des BVOU (Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie) erhalten. Eine Rezertifizierung des MRT-Zertifikats ist alle 5 Jahre erforderlich.

Dr. Axel Goldmann, BVOU-Referat Bildgebung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach als oberster Lobbyist der Krankenhauseigentümer?

Berlin,  – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Äußerungen des Bundesgesundheitsministers, Prof. Dr. med. Karl Lauterbach, auf dem Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am 13. März 2023

„Prof. Lauterbach hat auf dem Krankenhausgipfel im Gleichschritt mit dem Vorstandsvorsitzenden der DKG, Herrn Dr. Gaß, sich wie ein Lobbyist der Krankenhäuser, für eine vollumfängliche Ambulantisierung fachärztlicher Leistungen in Deutschland am Krankenhaus ausgesprochen. Dies ist eine volle Breitseite gegen die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte. Sie sollen zu Gunsten des letzten, maroden und unwirtschaftlichen Kreiskrankenhauses weichen. Damit entfiele nicht nur der dringend notwendige Wettbewerb um Qualität, sondern auch die Effizienz der Patientenversorgung. Ob Patientinnen und Patienten sich mangels entsprechender Fachkräfte auf den Fluren der Krankenhäuser stapeln anstatt zur Fachärztin oder dem Facharzt um die Ecke zu gehen, ist scheinbar völlig egal. Anstatt auf Kooperation und die Verzahnung der bisher getrennten Sektoren zu setzen, bevorzugt der Minister einseitig einen Sektor zulasten des Anderen. Jedem muss klar sein, dass in einem solchen Falle auch sämtliche Nachbehandlungen nach ambulanten Operationen dann im Krankenhaus stattfinden müssen. Wie das finanziell, personell und räumlich dargestellt werden soll, bleibt völlig rätselhaft. Mit dieser Art unausgegorener Ideen kann man nicht das gesamte Gesundheitswesen verunsichern. Das ist völlig verantwortungslos. Im Übrigen bliebe damit das Potenzial, die Expertise und die Effizienz der ambulanten Versorgung durch niedergelassene fachärztliche Kolleginnen und Kollegen völlig ungenutzt. Große Veränderungen im Gesundheitswesen gelingen sowieso nur im Konsens!“, so Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) hat vor Kurzem gefordert, die Überwindung der Schnittstelle an der Grenze der ambulant-stationären Versorgungsebene z.B. mit Hilfe des neu geschaffenen Paragrafen 115f SGB V – spezielle sektorengleiche Vergütung zu gestalten. Dafür ist die Kopplung des § 115f SGB V an den Leistungskatalog nach § 115b SGB V zu kurz gesprungen. Die Fachärztinnen und Fachärzte in Deutschland sehen hier noch gesetzlichen Anpassungsbedarf, um die Chancen der Ambulantisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten erfolgreich zu nutzen.

Quelle:  SpiFa

Rückengesundheit: Kinder in den Fokus stellen, Schulen sensibilisieren

Rückenschmerzen treten nicht nur bei Erwachsenen auf, sondern stellen ein zunehmendes gesundheitliches Problem von Kindern und Jugendlichen dar. Anlässlich des Tages der Rückengesundheit am 15. März 2023, unterstreicht der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) die Notwendigkeit von Aufklärungs- und Präventionsprogrammen und stellt Schulen kostenfreies Informations- und Übungsmaterial zur Verfügung, das direkt in den Schulunterricht integriert werden kann.

Berlin – Rückenschmerzen bei Kindern können verschiedene Ursachen haben und sollten in keinem Fall verharmlost werden. Strukturelle Erkrankungen (Skoliose, Kyphose, Spondylolisthese etc.) und destruierende Erkrankungen (Entzündungen, Tumore, Verletzungen etc.) finden sich dabei ebenso, wie der auch im Kindes- und Jugendalter vorliegende unspezifische Rückenschmerz. Bei letzterem spielen Fehlhaltungen, Inaktivität und Gewichtszunahme eine zunehmende Rolle – mit gravierenden Folgen für das restliche Leben. „Kinder und Jugendliche, die bereits eine Episode von Rückenschmerz verzeichnen, haben auch im Erwachsenenalter eine höhere Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Rückenschmerzen“,  erklärt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU. Strukturelle Voraussetzungen, biomechanische muskuloskelettale Abläufe oder psychosoziale Belastungssituationen tragen zur Entstehung von Rückenschmerzen bei. „Deswegen ist es wichtig, mit Präventionsprogrammen gegen Rückenschmerzen die Schulen bestmöglich zu unterstützen“, ergänzt er.

Präventionsprogramme direkt in den Schulunterricht integrieren

Mit der Präventions- und Aufklärungskampagne „Aktion Orthofit – Haltung zeigen“ an Schulen, setzt der BVOU seit Jahren dort an, wo die Kinder den Großteil des Tages sitzend verbringen. Lehrerinnen und Lehrer können unter www.aktion-orthofit.de/schulen kostenfrei Material mit Übungs- und Informationsmaterial anfordern. „Dazu haben wir Klassensätze mit Karteikarten und Infobroschüren vorbereitet, die wir kostenfrei an die Schulen versenden,“ erläutert BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg. „Mit Christian Bahrmann haben wir Übungsvideos erstellt, die sich mit plakativen Namen wie Rückenrodeo oder Schwebesitz ins Gedächtnis der Kinder einprägen sollen.“ Mit den Klassensätzen können Lehrer selbst Gesundheitsstunden mit ihren Klassen gestalten und regelmäßig zu Bewegung und Übungen motivieren.

„Ziel ist es, das Bewusstsein der Kinder und Eltern für eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparates zu schärfen. Dabei spielt die Motivation zu mehr Bewegung und zur kontinuierlichen Vorsorge eine besondere Rolle“, unterstreicht Dr. Anna-Katharina Doepfer, Kinderorthopädin aus Hamburg.

Aktion Orthofit erreicht von Jahr zu Jahr mehr Kinder

Bereits im Jahr 2022 haben 323 Schulen aus ganz Deutschland mit insgesamt 61.680 Kindern an der „Aktion Orthofit  – Haltung zeigen“ teilgenommen. Material kann ganzjährig bei der BVOU-Geschäftsstelle angefordert werden. Botschafter der Aktion ist seit vielen Jahren der KiKA-Moderator Christian Bahrmann, die Schirmherrschaft hat mit Prof. Karl Lauterbach traditionsgemäß der amtierende Bundesgesundheitsminister. Das Konzept zur „Aktion Orthofit  – Haltung zeigen“ stammt von Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Grifka und seinem Team der Universität Regensburg. In seinem Buch „Ratgeber Rücken“ finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätigen Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Schnelle Terminvermittlung: Werden Sie Teil des Zuweisernetzwerks

Berlin – aktuell steht die schnelle Terminvermittlung im Fokus der Öffentlichkeit und wird mit attraktiven Zuschlägen von bis zu 200 % auf die Grundpauschale pro Behandlungsfall vergütet. Heute wollen wir Sie auf ein Webinar zum digitalen Überweisernetzwerk zur schnellen Terminvermittlung unseres Partners Doctolib aufmerksam machen. Das Webinar findet am 5. April 2023 um 18 Uhr statt. 

Hintergrund

Durch den Wegfall der Neupatienten-Regelung und Einführung des GKV-FinStG zum 01.01.2023 ist die Vermittlung von Patienten vom Haus- zum Facharzt deutlich attraktiver geworden. Die Vermittlung von Patienten ist sowohl über die TSS als auch im Rahmen des Hausarztvermittlungsfall möglich.

Haus- und Kinderärzte erhalten für die Vermittlung 15€, Fachärzte können bei der Vermittlung über die TSS bis zu 200%, bei Vermittlung über den Hausarzt bis zu 100% der Grundpauschale pro Behandlungsfall zusätzlich erhalten. Zudem können Fachärzte die gesamte Behandlung für empfangene Patienten für das Quartal extrabudgetär abrechnen. 100% der Quartalspauschale zusätzlich gibt es nur, wenn der vermittelte Termin innerhalb von 4 Tagen stattfindet.

Das Terminmanagement von Doctolib ermöglicht es Fachärzten, die mit Doctolib arbeiten, dedizierte Terminzeiten für Überweiser (Haus- und Kinderärzte) festzulegen, in die Überweiser Patienten einbuchen können. Diese können so eingerichtet werden, dass die Termine für Überweiser immer 4 Tage im Voraus buchbar sind. Nur Überweiser können diese Termine online sehen. Falls die Termine nicht vollständig durch Überweiser genutzt werden, können diese automatisch und kurzfristig für Patienten freigegeben werden.

Überweisen können sowohl Hausärzte, die bereits mit Doctolib arbeiten, als auch solche, die noch nicht mit Doctolib arbeiten. In diesem Fall können Fachärzte Hausärzte aus ihrem Netzwerk zu Doctolib einladen. Die Hausärzte können sich einen kostenfreien Freemium-Account einrichten, mit dessen Hilfe sie Patienten digital überweisen können.

Webinar

Im Webinar stellen Mitarbeiter von Doctolib das Doctolib Terminmanagement und Überweisernetzwerk vor und beantworten Ihre Fragen.

BVOU-Mitglieder profitieren weiterhin von vergünstigten Konditionen, wenn Sie einen neuen Vertrag mit Doctolib schließen: Doctolib gewährt 50% Rabatt auf den aktuellen Listenpreis für die ersten 3 Monate ab Vertragsstart mit Doctolib. Interessierte Mitglieder können sich hier für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Doctolib registrieren.

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Weitere Informationen

„Sinnvolle Konzepte erarbeiten, um die Versorgungssituation nachhaltig zu verbessern.“

Berlin – Weg von einem kranken System hin zur Gesundheitsförderung, die Digitalisierung nutzen, um die Versorgung zu verbessern. Jedem den Zugang zu einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung garantieren: Prof. Dr. Andrew Ullmann hat klare gesundheitspolitische Ziele, die er durchsetzen möchte. Auf der Gesamtvorstandssitzung schilderte der FDP-Politiker seine Sicht zur Gesundheitspolitik und stellte sich offen und ehrlich einer ausführlichen, teilweise auch kontroversen, Diskussion mit den anwesenden Mandatsträgern. Im Anschluss fasste er seine Darstellung in einem Interview zusammen.

Herr Professor Ullmann, als gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion setzen Sie sich für die Digitalisierung des Gesundheitssystems ein. Welche Projekte liegen Ihnen besonders am Herzen? 

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Die digitale Transformation unseres Gesundheitswesens ist ein essenzieller Schritt, um unsere Versorgung nachhaltig und zukunftsfähig mit hoher Qualität gestalten zu können. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir hier endlich Erfolge verzeichnen können. Elektronische Patientenakte, E-Rezept, eAU… Wir haben viele Projekte angestoßen und sind mit künstlich ambitionierten bzw. zu ehrgeizigen und unrealistischen Fristen losgelaufen – in der Regelversorgung ist davon bis jetzt leider wenig angekommen. Hier müssen wir besser werden und mehr Akzeptanz für digitale Lösungen bei den Anwendern fördern. Ebenso brauchen wir sinnvolle Konzepte für den Einsatz Künstlicher Intelligenz, etwa bei diagnostischen Entscheidungshilfen, und Cloud-Computing im Gesundheitswesen.

Was möchten Sie vorantreiben? 

Prof. Ullmann: Wichtig ist in meinen Augen, dass wir allen Akteuren die Mehrwerte eines digitalisierten Gesundheitswesens verständlich machen. Das schafft Akzeptanz und beschleunigt die Transformation selbst. Höhere Qualität mit geringerem Risiko – das ist doch etwas nach dem wir alle streben, oder? Außerdem setze ich mich als Wissenschaftler dafür ein, dass wir die Potenziale, die uns die Nutzung von Gesundheitsdaten bietet, auch realisieren und wahrnehmen. Sie sind der Schlüssel zu nachhaltigen Erfolgen, beispielsweise in der Krebsbekämpfung oder, wie in der Vergangenheit deutlich zu sehen war, der Bekämpfung von Pandemien.
Thematisch geht uns der Stoff aber auch darüber hinaus sicher nicht aus. Von den Reformen der Krankenhausstrukturen, Notfallversorgung und der Pflege über die Arzneimittelforschung und -versorgung bis zur Ausweitung der digitalen Transformation – die Liste ist lang. Eines haben Sie allerdings alle gemeinsam und das ist die Verbesserung der Versorgungsqualität unseres Gesundheitssystems. Das liegt mir als Arzt und als Gesundheitspolitiker besonders am Herzen.

Auf der Vorstandstagung des BVOU betonten Sie – wie der Verband auch – die Notwendigkeit der Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch hinsichtlich der Notfallversorgung. Warum ist Ihnen das Thema so wichtig?  

Prof. Ullmann: Wir müssen sinnvolle Konzepte erarbeiten, um die Versorgungssituation nachhaltig zu verbessern. Da führt in meinen Augen kein Weg an einer Lösung vorbei, die die Fehlanreize der Fallpauschalen überwindet und dafür Sorge trägt, dass verschiedene Behandlungen, die aktuell vollstationär durchgeführt werden, auch in ambulantem oder zumindest teilstationärem Umfeld erbracht werden können. Das ermöglicht uns zielgerichtete Behandlungssettings und den schonenden, versorgungsorientierten Einsatz der bestehenden stationären und ambulanten Ressourcen. Die Voraussetzung dafür ist die Abschaffung der überholten Sektorengrenzen – den ersten Schritt hierzu wollen wir mit der sektorengleichen Vergütung gehen.

Gibt es aus Ihrer Sicht derzeit eine Unter-, oder Überversorgung oder vielleicht ach sowohl als auch? Welche Beispiele möchten Sie hier anführen?  

Prof. Ullmann: Wir alle kennen den unsäglichen Dreiklang aus Über- und Unterversorgung sowie den bekannten Fehlanreizen. Überversorgung haben wir ja oft im städtischen Bereich, wo zwei kleinere Krankenhäuser fast nebeneinanderstehen und die gleichen Leistungen anbieten. Ähnlich ist es übrigens auch bei den Fachärztinnen und Fachärzten, die oft in den Ballungszentren übermäßig vorhanden sind. Da kann dann auch die Tendenz bestehen, dass man aus wirtschaftlichem Interesse auch Leistungen anbietet, die gar nicht im Sinne des Patienten nötig sind. Im ländlichen Bereich hat man dann oft eine Brache, was die ärztliche Versorgung betrifft.

Der Plan „ambulant vor stationär“ erfordert gewisse Anreize. Wie können diese seitens der Politik aussehen? (Vergütung) 

Prof. Ullmann: Mit der Anpassung von §115 f) SGB V haben wir einen ersten Schritt hin zur sektorengleichen Vergütung und damit der verstärkten Ambulantisierung geleistet – diesen Weg müssen wir weiter gehen, ausbauen und festigen. Hier sollten zuerst entsprechende DRGs identifiziert werden, die sich für eine Testphase anbieten. Nach und nach wollen wir den Katalog dann erweitern. Wichtig bleibt allerdings, dass sich ein repräsentatives Niveau bei den Hybrid-DRGs einstellt und nicht ausschließlich ohnehin ambulante Fälle „abholt“, sondern auch im klinischen Bereich echte Anreize für ambulante Behandlungen bietet.

Sie begrüßen insbesondere die geplante Nutzung der Digitalisierung in Form von durch Algorithmen gestützte Ersteinschätzungen in den Leitstellen. Beschreiben Sie einmal wie das konkret aussehen könnte. 

Prof. Ullmann: Algorithmen sind ja erst einmal Handlungsvorgaben. Die kennen wir aus den Notaufnahmen gut, weil auch das geschulte Personal automatisch nach diesen Handlungsvorgaben agiert. Hier kann das Zusammenspiel aus Mensch und Technik sehr positiv sein. Dieses Zusammenspiel sollten wir uns zu Nutze machen, indem wir computerbasierte Algorithmen als Entscheidungshilfe für eine schnellere und bessere Ersteinschätzung einsetzen. Mit dieser Hilfe ist auch der Qualifikationsgrad der menschlichen Komponente nicht mehr so entscheidend.  Konkret könnte dies beispielsweise bedeuten, dass der Experte in der Leitstelle die ihm beschriebenen Symptome und Leiden aufnimmt und in den Algorithmus einpflegt. Als Ausgabe erhält er schnell eine Einschätzung über die Schwere und Priorität des vorliegenden Falls, eine Empfehlung an welche Versorgungseinheit der Patient weitergeleitet werden soll und eventuell eine erste Auswahl möglicher Diagnosen. Basierend auf diesen Informationen kann die Leitstelle anschließend eine fundierte Entscheidung treffen, ohne Zeit zu verlieren. Grundlage dafür ist, dass der verwendete Algorithmus auf Evidenz-basierter Medizin beruht. Das steigert nicht nur die Qualität der Einschätzung, sondern auch die Validität der Indikation. Hier haben wir allerdings noch einigen Aufholbedarf.

Thema ambulante Versorgung: Wie geht es hier gemeinsam mit der Ampelkoalition weiter?   

Prof. Ullmann: Hier kann ich natürlich nur für uns als FDP sprechen. Wir werden uns weiter für die zunehmende Ambulantisierung einsetzen und die Versorgung so weiter effizienter gestalten. Auch die Rahmenbedingungen der ambulanten Welt brauchen ein Update. Dazu werden wir unter anderem auch die Entbudgetierung der Hausärzte vorantreiben – einen ersten Schritt gehen wir hier zeitnah mit der Pädiatrie, bevor weitere Fachbereiche folgen.

Herr Prof. Ullmann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno.

Perspektive DVT – „Die prospektive Valorisierung Ihrer Praxis“

Mit der Unterstützung des Diplomfinanzwirt Herr Hermann-Josef Krämer von der Kanzlei Krämer Küffen Reckmann & Partner geht SCS auf die wirtschaftliche Fragestellung von Praxen ein, die sich mit dem Einsatz der SCS Bildgebung, parallel zur Aussicht einer Praxisnachfolge beschäftigen.

Die SCS Bildgebung steigert die Praxisattraktivität enorm

Der erste Eindruck einer Praxis ist entscheidend. Dieser beginnt für einen Patienten beim Empfang und geht zu den Räumlichkeiten und der Ausstattung einer Praxis über. Bei den Behandlungsmöglichkeiten und der technischen Ausstattung, insbesondere den diagnostischen Angeboten wird dieser Eindruck fortgeführt.

Je höher der technologische und diagnostische Standard der Praxis, desto fortschrittlicher und moderner wird diese von den Patienten wahrgenommen und gezielt für eine Behandlung ausgewählt. So wie die Patienten eine Wertigkeit der Praxis wahrnehmen, ist dies auch bei einem Praxisnachfolger der Fall. Auf die Praxisattraktivität nehmen materielle sowie immaterielle Faktoren Einfluss, die sich wiederum auf die Praxiswertigkeit auswirken. Materielle Faktoren umfassen unter anderem die technische und räumliche Ausstattung der Praxis, Infrastruktur der Versorgungs- und Diagnostikmöglichkeiten sowie die Frage, ob ein Investitionsstau vorliegt oder nicht. Zu den immateriellen Faktoren zählen beispielsweise die Lage, die Mitarbeiterstruktur und deren Zufriedenheit, die Patientenzufriedenheit und das Vertrauen in eine effektive Behandlung. Dadurch ergibt sich im Ganzen eine gute Praxisreputation.

 

Die Bestimmung des Praxiswertes

Die SCS Bildgebung nimmt ebenfalls Einfluss auf das Praxisergebnis, indem sie die Diagnostik valorisiert und den gesamten Praxiswert steigert. Die Bestimmung des Praxiswertes lässt sich am Beispiel einer EBITDA-Betrachtung berechnen. Die Ergebnisermittlung und die Bestimmung des EBITDA-Wertes („Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization“, zu dt.: „Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“) sind nach Abzug des Aufwandes ärztlicher Gehälter die Grundlage zur Ermittlung des Praxiswertes. Für die Betrachtung der zu erwartenden Praxisergebnisse wurde ein konservativer Bewertungsfaktor (bzw. Multiplikator) x7 herangezogen, der sich aus der Periode der folgenden, marktüblichen 7 Betriebsjahre ergibt.

Wie die SCS Bildgebung das prospektive Praxisergebnis beeinflusst

Beispielrechnung:

Es folgt ein Beispiel für das perspektivische Praxisergebnis, dediziert betrachtet auf die SCS Bildgebung. Eine Praxis, die zwei Aufnahmen am Tag mit jeweils etwa 300,- EUR abrechnet und im Monatsdurchschnitt auf etwa 40 Aufnahmen kommt, erwirtschaftet einen Jahresertrag für die SCS Bildgebung von ca. 100.000,- EUR. Wird nun ein marktüblicher Bewertungsfaktor von x7 genommen, erhöht sich der Praxiswert somit um das Siebenfache mit rund 700.000,- EUR, ermittelt aus dem ersten Betriebsjahr der 3-D-Bildgebung. Der Wert orientiert sich weiter nach oben, wenn eine Praxis eine höhere Zahl bei den monatlichen Aufnahmen erzielt oder das System bereits länger im Einsatz hat.

Fazit

Abschließend rät Herr Krämer Inhabern, die sich mit dem Gedanken einer Praxisnachfolge befassen, folgendes zu beachten: Die erhebliche Valorisierung der Diagnostik nimmt Einfluss auf das EBITDA sowie auf den Praxiswert, welcher sich aus den zukünftigen Gewinnen der nächsten 7 Jahre zusammensetzt. Bereits bei einer moderaten Nutzung der SCS Bildgebung mit 40 Aufnahmen im Monat erhöht sich der Praxiswert, durch ein Jahr der Nutzung vor der Übergabe, um ca. 700.000,- EUR. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei den aktuell steigenden Kosten die SCS Bildgebung die Möglichkeit bietet, diesen Kosten steigende Praxiserträge entgegenzusetzen und die Potenziale der eigenen Praxis zu heben sowie deren Praxiswert zu steigern. Die Implementierung der SCS Bildgebung ist nach Transformationsrechnung sinnvoll, da sie stets mit einer erheblichen Steigerung des Praxiswertes einhergeht.

„Aus Sicht der Kanzlei empfiehlt sich die Implementierung der SCS Bildgebung immer – je früher desto besser.“

Dipl. Finw. Herrmann-Josef Krämer · Steuerberater
Zusatzqualifikation: Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Krämer Küffen Reckmann & Partner

Die Kanzlei Krämer Küffen Reckmann & Partner betreut seit mehr als 35 Jahren deutschlandweit selbstständige und angestellte Mandanten in Berufsausübungs- und Praxengemeinschaften sowie Klinik-Kooperationen. Sie unterstützen dabei Ärzte, Zahnärzte sowie viele weitere Heilberufler in ihren Fragen und Anliegen.

www.kanzlei-kkr.de