Wir kontaktieren Sie mit der Bitte, an einer Umfrage teilzunehmen, mit der wir erfassen möchten, welche Erfahrungen Kolleginnen und Kollegen zum Thema axiale Spondyloarthritiden im ärztlichen Alltag machen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen, um die Umfrage auszufüllen.
Was ist dabei wichtig? Für die valide Auswertung der Umfrage ist es wichtig, die Umfrage sorgfältig und bis zum Ende zu beantworten.
Anonymität/ Datenschutz: Die Umfrage ist anonymisiert und entspricht den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen
Transparenz: Die Ergebnisse im Rahmen dieses Projektes erhobenen Daten werden statistisch ausgewertet und die gewonnenen Forschungsergebnisse präsentiert.
Was sie davon haben: Die Ergebnisse des Projekts werden wichtige Informationen zu möglichen Barrieren und Erleichterungen bei der Früherkennung von axialen Spondyloarthritiden aus Sicht von Orthopädinnen/ Orthopäden liefern und potentiell interdisziplinäre Projekte nach sich ziehen, von denen auch Sie profitieren können.
Hört Dein Arzt Dir zu? Oder läuft es in einer Sprechstunde eher wie am Fließband: “Rein, Diagnose, zack, raus, der Nächste bitte”? Für jeden Patienten, jede Patientin bleiben im Schnitt 7,6 Minuten, weit weniger als in den meisten anderen Ländern. Wenn mit Patienten in einer Praxis nicht richtig gesprochen wird, kann das schlimme Folgen haben. Was also, wenn Gesprächszeit ein Medikament für den Gesundheitsmarkt wäre? Für ARD-Doku lassen die Reporterinnen eine Arzneimittelverpackung mit dem Fantasienamen “Redemer forte” drucken. Sie stellen ihr “Präparat“” der Fachwelt vor: Redezeit in unterschiedlicher Dosierung, frei von Nebenwirkungen, hochwirksam, sehr kostengünstig! Hat “Redemer forte” das Zeug zum Blockbuster? Und was wird der Gesundheitsminister zu dieser “Neuentwicklung” sagen? Die “ARD Story” über Patienten und Ärzte im Hamsterrad, Blockierer und Menschen, die Lösungen vorleben.
Mehr Zeit für Patienten
Ärzte in Deutschland haben deutlich weniger Zeit im Sprechzimmer als in vielen anderen europäischen Ländern. Das beeinträchtigt die medizinische Versorgung. Wie man die verlorene Zeit im Sprechzimmer zurückgewinnen kann, zeigt ein Projekt im Südwesten: Dr. Burkhard Lembeck ist Teil eines landesweiten Netzwerks von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten, die in einem speziellen Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg deutlich mehr Zeit fürs Sprechen bezahlt bekommen.
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Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. gibt mit den beiden überarbeiteten Informationsbroschüren “Die Verordnung orthopädischer Einlagen für Konfektionsschuhe – Neuauflage der Verordnungsbroschüre zur PG 08” und “Die Verordnung orthopädischer Schuhe und Innenschuhe – Neuauflage der Verordnungsbroschüre zur PG 31” allen Kolleginnen und Kollegen eine wichtige Hilfe für den Alltag an die Hand.
Verschiedene orthopädische Einlagen, Schuhe und Innenschuhe, deren Besonderheiten und Indikationen sowie die korrekte Verordnung werden systematisch dargestellt.
Mit der miungo hat der niedergelassene Radiologe Dr. Tobias Deutsch in Hannover ein neuartiges Plattformkonzept auf Basis eines „Sharing Economy Modells“ geschaffen, über das Ärzte die Möglichkeit haben, eine komplett diagnostisch ausgebaute Praxis für den Zeitraum einer Untersuchung zu mieten. Neben einem 3-Tesla-MRT und einem CT ist im Juli 2022 nun auch ein SCS MedSeries® H22 in die Räume eingezogen.
Für Herrn Dr. Deutsch war dies der nächste Schritt in eine noch modernere und fortschrittlichere Praxis, die er seinen fachärztlichen Klienten und deren Patienten anbieten möchte. In einem Interview haben wir mit ihm über die Idee hinter der miungo und den Einsatz der SCS Bildgebung gesprochen.
Ein neues radiologisches Plattformkonzept
Die Idee hinter der miungo ist ein von einem Radiologen geführtes Plattformkonzept als Kooperationsmodell, das in Gänze und nach Abrechnung, basierend auf einem einfachen „Pay-per-use“-Verfahren, vermietet werden kann, ohne dass dabei monatliche Fixkosten entstehen.
In Hannover befindet sich der erste Standort, der mit allem ausgestattet wurde, was eine Praxis und Radiologie benötigt – von der Bereitstellung eines MRT über das CT bis zur SCS Bildgebung. Der Arzt, der diese Räume beansprucht, ist mit seinen Kollegen für den gemieteten Zeitraum hinweg in der Lage, dort eigenständig seine Patienten mit der entsprechenden Diagnostik zu versorgen und diese im Anschluss abzurechnen. „Mit der miungo als Kooperationspartner der O&U stellt diese rechtlich gesehen ein ausgelagerter Betriebsraum zur Verfügung. Die Ärzte, die die dortigen Untersuchungen veranlassen und auch begleiten, sind in der Weisungsbefugnis dem Personal gegenüber. Die komplette Ausstattung und die Geräte gehören zu dieser Zeit dem Arzt und seinen Kollegen, die sich so fühlen sollen, als ob es deren Diagnostik-Standort wäre.“
Eine qualitativ hochwertige Ergänzung
„Für uns hat der Einbau der SCS Bildgebung einfach gut zu unserem Gesamtkonzept gepasst“, erzählt Herr Dr. Deutsch über die Entscheidung, sich das DVT anzuschaffen. „Das, was wir im Vorfeld an Untersuchungen, Qualität und auch Praktikabilität gesehen haben, hat uns dazu bewegt, uns für eine Implementierung zu entscheiden. Seit Juli 2022 bieten wir unseren Klienten neben der MRT und der CT auch das DVT an. Für das DVT der Firma SCS haben wir uns entschieden, weil dieses unserem hohen Anspruch entspricht, was das technische Niveau und die Qualität der Patientenversorgung insgesamt angeht. Für unser Empfinden hat es eben den höchsten qualitativen Standard.“
Mit der „Weight-Bearing“-Funktion der 3-D-Bildgebung haben die Ärzte die Möglichkeit, be- und entlastete Bilder in 0,2 mm Schichtdicke eines zu untersuchenden Volumens aufzunehmen – ohne dass dabei aufwändige 2-D-Lagerungen am Patienten vorgenommen werden müssen. Gerade in der O&U ist das „Weight-Bearing“ eine wichtige Funktion zur Bestimmung ossärer Verletzungen in den Extremitäten – einer der vielen Gründe, weshalb es zur Implementierung der 3-D-Bildgebung kam.
Aber nicht nur die Aufnahmen unter Belastung waren für Herrn Dr. Deutsch ein Grund für die Installation des Systems. Die geringe Strahlenbelastung, die durch Einsatz des SULD-(Super-Ultra-Low-Dose)-Protokolls erreicht werden kann, ohne die Bildqualität zu beeinflussen, war ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidungsfindung. Im Vergleich zu einer herkömmlichen CT hilft das DVT unter Anwendung des Standard-Protokolls, die Strahlenbelastung um mindestens 50 % zu reduzieren. Mit dem SULD-Protokoll ist eine weitere Reduzierung der Dosis möglich. In mehreren Studien von Medizinphysik-Experten sowie einer Forschergruppe der Universitätsklinik Freiburg wurde die geringere Dosis verifiziert. Für Herrn Dr. Deutsch ergibt sich dadurch ein ganz besonderes Einsatzfeld: „Im 2-D-Röntgen kommt es bei einer vergleichsweise geringen Aussagekraft zusätzlich zu einer Streustrahlung, die sich nicht vermeiden lässt. Daher ist der Einsatz der SCS Bildgebung in der Pädiatrie vorzuziehen. Bei dieser sensiblen Patientengruppe ist die hohe Strahlenhygiene des DVT schon ein ganz essenzieller Vorteil.“
Das breite Indikationsspektrum der SCS Bildgebung
Den Einsatz der SCS Bildgebung, auf die die Ärzte in den Räumen der miungo Zugriff haben, sieht Herr Dr. Deutsch im Detail besonders bei Fragestellungen in der Fußchirurgie. „Erst unter Belastung sieht der Arzt die tatsächliche Statik. Ligamentäre, präoperative Winkelmessungen sind in solchen Aufnahmen verlässlich. Auch bei Pseudarthrosen, Frakturdurchbau und Stabilitäten hat man mit dem DVT ein viel besseres Gefühl, wenn man diese unter der tatsächlichen Belastung beurteilt. Für mich ist das spannend zu sehen, wie unterschiedlich die Veränderungen unter der natürlichen Körpergewichtsbelastung sind. Das führt teilweise dazu, dass man die Diagnose nochmal anpassen muss.“
Der Radiologe empfiehlt die Untersuchung mit dem DVT außerdem auch bei Fragestellungen z.B. am Handgelenk, in der Endoprothetik, um die Knochensubstanz richtig beurteilen zu können, sowie bei rheumatologischen Fällen, um die aktiven Usoren, Entzündungsprozesse und das ganze Ausmaß der ossären oder knöchernen Läsionen beurteilen zu können.
Ein fachübergreifendes Miteinander
Mit dem Konzept der miungo soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Radiologen und Orthopäden gefördert werden. So lernt der Radiologe vom Orthopäden und der der Orthopäde vom Radiologen. Für die Gesundheit des Patienten, der mit diesem Konzept im Mittelpunkt steht, arbeiten alle zusammen und jeder bringt seine eigene Fachkompetenz und Erfahrung ein. Dies führt am Ende zu einer besseren Diagnostik und zu einer präziseren Therapie. Da ebendiese bessere Diagnostik auch die SCS Bildgebung miteinschließt, möchte Herr Dr. Deutsch den Ärzten mit auf den Weg geben, allen Patienten, unabhängig des Versicherungsstatus, die 3-D-Diagnostik anzubieten, wenn es eine therapeutische Relevanz hat, dieses Verfahren miteinzubeziehen. Die Praxis darf sich nicht in den Möglichkeiten einschränken, die sie lokal bieten kann, da viele Patienten das DVT-Angebot als Selbstzahler gerne annehmen, um schnell zurück in die Belastung zu kommen. „Jeder Patient sollte in den Genuss kommen, sich unnötige, prolongierte Verläufe, verschleppte oder verzögerte Therapien, die nicht zielgenau genug sind, zu ersparen.“
miungo medical GmbH Gabelsbergerstr. 16 30163 Hannover www.miungo.de
Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.
Nur ehrliches Feedback bringt uns weiter. Immer wieder zeigt sich aber, dass die größte Schwierigkeit darin liegt, dieses Feedback überhaupt zu erhalten – auch im Praxisalltag. Wer seinen Patienten im persönlichen Gespräch fragt, wie zufrieden er mit der Behandlung war, wird meist eine positive Antwort erhalten – man will ja nicht unhöflich sein. In Google-Bewertungen zeigt sich dagegen ein anderes Bild: Kritik kennt hier oft keinerlei Maß. Wie also erhält man ehrliches Patientenfeedback? Wie kann man als Arzt und Ärztin erfolgreich damit werben?
Feedback ist aus vielen Gründen wichtig: Der berufliche Alltag lebt zu einem großen Teil von Routinen. Diese erleichtern Abläufe, doch bergen sie auch die Gefahr, betriebsblind zu werden. Und schließlich blickt man als Arzt anders auf seine Praxis als ein Patient, die Perspektiven sind verschieden. Wie also erfährt man, wie Patienten die Praxis und deren Leistungen wahrnehmen? Wie in vielen anderen Bereichen liegt der Schlüssel heute in der Digitalisierung – in digitalen Patientenumfragen.
Patientenfeedback auf vielen Wegen
Beim Einholen von Feedback ist es wichtig, die Hemmschwelle für Patienten so niedrig wie möglich zu setzen. Eine Lösung ist der Einsatz von Tablets, die sich zum Beispiel auf der Empfangstheke aufstellen lassen. Auf einem solchen Tablet wird dem Patienten eine Frage gestellt, klassischerweise die nach seiner Zufriedenheit. Seine Antwort gibt er per einfachem Fingertipp auf ein Smiley: Drückt er auf ein lachendes Smiley, ist er zufrieden, drückt er auf ein trauriges, ist er es nicht. Dieser Zufriedenheitsabfrage lassen sich weitere Fragen anschließen, insbesondere die nach den Gründen für das gegebene Feedback. Dazu können Multiple-Choice-Antworten oder Freitextfelder eingesetzt werden.
Zur Abgabe von Feedback können Patienten auch auf anderen Wegen eingeladen werden. So lassen sich Umfragen auf der Website integrieren sowie Links generieren, die per E-Mail, SMS oder Messenger versendet werden und zur Umfrage führen. Auch QR-Codes sind nützlich: Scannt der Patient den QR-Code mit seinem Smartphone, wird er direkt zur Umfrage geleitet. QR-Codes finden überall Platz: auf Briefbögen, Flyern und mehr. Sämtliches Feedback – ganz gleich, wie es abgegeben wurde – kann online nach verschiedenen Parametern ausgewertet werden, um wichtige Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen abzuleiten.
Erfolgsfaktor Google-Bewertungen
Wie aber lässt sich die Zahl positiver Google-Bewertungen steigern? Für viele Ärzte dürfte dies die entscheidende Frage sein. Die Antwort: Nach der Feedbackabgabe kann der Patient direkt um sein Einverständnis gebeten werden, dass seine Bewertung auf Google veröffentlicht wird. Ist er einverstanden, erfolgt die Veröffentlichung automatisiert. Ob nur im Fall eines positiven Feedbacks um eine Veröffentlichung gebeten wird, liegt im Ermessen des Arztes. Dafür spricht, dass sich die Zahl positiver Bewertungen so zuverlässig steigern lässt – ein Wettbewerbsvorteil in Zeiten, in denen immer mehr Patienten ihre Entscheidung für eine Praxis von Google-Bewertungen abhängig machen.
Gerrit Gierok Geschäftsführer opta data digital communication GmbH
Tel.: 0201 / 890 744 0
E-Mail: g.gierok@optadata-gruppe.de Web: www.odWeb.tv
Als Orthopäden und Unfallchirurgen liegt Ihr Fokus auf der Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Patienten. Doch wie können Sie gleichzeitig eine nachhaltige Praxisführung gewährleisten? In diesem Artikel möchten wir Ihnen vier gut umzusetzende Tipps vorstellen, wie Sie Ihre Praxis nachhaltiger gestalten können, ohne dabei zusätzliche Kosten zu verursachen.
Prävention: Ein bekanntes Sprichwort besagt: “Vorbeugen ist besser als Heilen” – das gilt natürlich vor allem in der Medizin. Eine der nachhaltigsten Therapien ist es, einen pathologischen Zustand zu vermeiden, bevor er überhaupt entsteht. Durch gezielte Prävention können Sie Ihre Patienten gesund halten und dadurch auch den Bedarf an Behandlungen reduzieren. Jede Behandlung, die nicht stattfindet, spart Ressourcen und reduziert die Umweltbelastung. Erinnern Sie Ihre Patienten daran, dass regelmäßige Bewegung, eine ausgewogene Ernährung und angemessene Vorsorgeuntersuchungen ihre besten Verbündeten im Kampf gegen diverse Pathologien sind.
Qualität der Behandlung: Als zweiter medizinischer Faktor neben der Prävention ist die Qualität und Langlebigkeit der Behandlung als wichtiger Nachhaltigkeitsfaktor zu nennen. Wenn eine Behandlung nicht richtig durchgeführt wird, kann dies nicht nur negative gesundheitliche Auswirkungen auf den Patienten haben, sondern resultiert auch nicht selten in einer prolongierten Therapiephase, in zusätzlichen Therapien, und im Worst Case in einer Aggravation des Grundzustandes, sodass die Behandlung wiederholt werden muss. Eine Behandlung, die den Patienten zu einer langfristigen Genesung führt, ist wesentlich nachhaltiger als eine Behandlung, die wiederholt werden muss.
Smartes Terminmanagement: Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass ein großer Teil des ökologischen Fußabdrucks der Medizin aus zurückgelegten Wegen von Patienten und Mitarbeitern von medizinischen Einrichtungen herrührt. Aus diesem Grund ist das Vermeiden von unnötigen Strecken – vor allem für Patienten – ein sehr nachhaltiger Ansatz. Neben der (zeitlichen) Belastung, die eine wiederholte Vorstellung in Ihrer Praxis für den Patienten bedeutet, beanspruchen häufige Folgetermine auch die Ressourcen der Praxis und Klinik an sich: Jedes Mal muss der Patient erneut angenommen, gesetzt und verabschiedet werden, und nach dem Patienten muss das Zimmer zumindest kurz gereinigt werden. Eine Möglichkeit, den ökologischen Fußabdruck von medizinischen Einrichtungen zu reduzieren, besteht also darin, sicherzustellen, dass die Termine so organisiert sind, dass der Patient so selten wie möglich in der Praxis erscheinen muss. Durch ein smartes Terminmanagement sowie den Einsatz von Telemedizin können Sie den Bedarf an persönlichen Besuchen reduzieren und so den ökologischen Fußabdruck Ihrer Praxis verringern. Die Patienten können ihre Fragen und Anliegen virtuell mit Ihnen besprechen, ohne persönlich vor Ort zu sein. Telemedizinische Konsultationen eignen sich besonders gut für Nachsorgetermine, Besprechungen von Labortestergebnissen oder die Überprüfung des Genesungsfortschritts.
Sparsamer Umgang mit Ressourcen: Ob es sich um Verbrauchsmaterial, Energie oder Wasser handelt – ein sparsamer Umgang mit Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Praxis. Erfahrungsgemäß bringt vor allem ein bewussterer Umgang mit der Ressource „Energie“ nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile. Mitglieder von greenviu®, einer in 2021 unter anderem von Dr. Dr. Markus Tröltzsch gegründeten Initiative, welche wissenschaftlich basiert Praxen dabei hilft, nachhaltiger zu arbeiten, berichten von teilweise erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten, nachdem sie sich mit der Thematik auseinandergesetzt und bewusst (teilweise profane) Energiesparmaßnahmen wie den Ersatz der Beleuchtung durch LED-Lampen und Installation von Bewegungsmeldern in nicht oft genutzten Räumen oder das Ausschalten aller elektronischen Geräte über Nacht eingeführt haben.
Nutzen Sie auch Wasserressourcen bewusst und fördern Sie den sparsamen Umgang mit diesem Gut. Durch Ihren bewussten Umgang mit Ressourcen zeigen Sie auch Ihren Mitarbeitern, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Schlagwort ist, sondern eine tägliche Praxis. Sprechen Sie mit Ihrem Team über konkrete Einsparmöglichkeiten, führen Sie gemeinsam einen Energiesparplan ein und feiern Sie gemeinsam Ihre Erfolge.
Wenn Sie Interesse an der kostenfreien Berechnung Ihres ökologischen Fußabdrucks in Tonnen CO2 pro Jahr haben, nehmen Sie an der Umfrage teil, die greenviu zusammen mit dem BVOU gestartet hat:
Berlin – Mit Kritik reagiert der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) auf den zustimmenden Beschluss der Ampelkoalition, dass Krankenhäuser zukünftig keine Fälle mehr an Praxen weiterverweisen dürfen. Dazu Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Präsident: „Alle Bemühungen, das Krankenhauspersonal zu entlasten, alle Bemühungen sich auf echte Notfälle zu fokussieren werden konterkariert. Man handelt gegen die Empfehlungen der Regierungskommission und gegen den Sachverstand der Fachgesellschaften. Ein Lehrstück für Realitätsferne!“
Hintergrund ist ein Änderungsantrag der Ampelkoalition, welcher ohne Vorankündigung in den Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) eingebracht wurde. Die Zustimmung fand am Freitag, den 26. Mai 2023 statt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war im Vorfeld beauftragt worden, Richtlinien für eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung des medizinischen Versorgungsbedarfs zu erstellen, die festlegen sollten, nach welchen Kriterien in die verschiedenen Versorgungsebenen gesteuert werden sollen. Neben der Behandlung schwerer Fälle in der Notaufnahme eines Krankenhauses war geplant, dass Patientinnen und Patienten durch diese qualifizierte Ersteinschätzung je nach Tageszeit an Notdienst- oder Facharztpraxen weitergeleitet werden.
Laut der in letzter Minute eingebrachten Änderungen der Ampelkoalition sollen nun Patienten, die die Notaufnahme von Krankenhäusern aufsuchen, ohne klassische Notfälle zu sein, ausschließlich im Krankenhaus oder in Notfallpraxen am Krankenhaus weiterbehandelt werden. Eine Weiterleitung in die vertragsärztliche Versorgung soll nicht mehr möglich sein.
„Die Arbeit des GBA, der an einem Vorschlag zur Neuorganisation der Notfallversorgung intensiv arbeitet und der bereits weit fortgeschritten ist, wird mit diesem Änderungsantrag konterkariert und die Selbstverwaltung insgesamt ausgehebelt“, mahnt Dr. Burkhard Lembeck. „In den Krankenhäusern laufen bereits jetzt viele Patienten auf, die keine Notfälle sind. Diese Situation wird durch den aktuellen Änderungsvorschlag nun exponentiell verschärft“.
Der Vorschlag des BVOU-Präsidenten zur Notfallreform: „Orthopäden und Unfallchirurgen fordern seit langem die Fokussierung auf echte Notfälle, eine Entlastung durch Wegnahme von Bagatellen und den Schutz der 24/7 arbeitenden Kolleginnen und Kollegen. Wir stellen fest: Das Personal, das rund um die Uhr arbeitet, die Kolleginnen und Kollegen im Schockraum haben keine Lobby! Neben dem Polytrauma sollen Sie auch den eingewachsenen Zehennagel nachts versorgen. Irgendwann wird auch der letzte motivierte Mitarbeiter das System verlassen haben!“
Der BVOU hatte bereits im vergangenen Herbst mit Unterstützung der DGOU (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie) ein Eckpunktepapier zur ambulanten Versorgung von Notfällen in Orthopädie und Unfallchirurgie erarbeitet, das auch vom Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) mitgetragen wird. Es liefert neben einer umfassenden Analyse die Eckpunkte für eine leitliniengerechte Versorgung und bietet konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge zur Entlastung der Notaufnahmen an. Die qualifizierte Ersteinschätzung sollte in diesem Vorschlag auch telefonisch, z.B. über die Notrufnummer 116 117, möglich sein und Notfallpatienten in die für sie passende Versorgungsstruktur weiterleiten. Nur so können Ressourcen geschont und Überlastungsspitzen in den Versorgungsebenen vermieden werden.
Dr. Lembeck kritisiert: „Die Vorschläge der Fachgesellschaften und Berufsverbände, der Sachverstand der Regierungskommission zur Reform der Notfallversorgung werden mit dem Beschluss zunichte gemacht!“
Über den BVOU: Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätigen Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin presse@bvou.net
www.bvou.net
Berlin– Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert Pläne der Ampelkoalition, wonach im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) durch die Hintertür Änderungen an der Notfallversorgung beschlossen werden sollen.
Bislang sah die Reform der Notfallversorgung eine Intensivierung der Patientensteuerung vor: nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollten Patientinnen und Patienten je nach Schwere und Dringlichkeit ihrer Erkrankung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, Vertragsarztpraxen, integrierte Notfallzentren oder stationäre Notaufnahmen. Eine Richtlinie für dieses Ersteinschätzungsverfahren hat der hiermit beauftragte Gemeinsame Bundesausschuss bereits erarbeitet und steht kurz vor Beschlussfassung.
Die Notwendigkeit dieser Richtlinie, geschweige denn einer Ersteinschätzung scheint jedoch nun obsolet. Die Mitwirkenden der Regierungsparteien im Ausschuss für Gesundheit haben am gestrigen Tage den Antrag einer geplanten Änderung in § 120 Absatz 3b SGB V (Änderungsantrag Nr. 5) gebilligt. Diese Änderung würde es den Krankenhäusern künftig ermöglichen, Patientinnen und Patienten zu jeder Tageszeit zu behandeln, auch wenn bzw. obwohl sie laut Ersteinschätzung eigentlich gar nicht dafür qualifiziert würden.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, SpiFa-Vorstandsvorsitzender: „Mit dieser Änderung wird das gesamte Ersteinschätzungsverfahren ad absurdum geführt. Wenn eine Patientin oder ein Patient mitten am Tag in einer Notaufnahme aufschlägt, sind logischerweise alle Bereitschaftsdienstpraxen noch geschlossen. Da man aber theoretisch nur an diese weiterleiten darf, nicht aber an eine ,normale‘ zu diesen Uhrzeiten regulär geöffnete Vertragsarztpraxis, soll den Krankenhäusern nun erlaubt werden, selber zu behandeln. Damit sind die gesamte Systematik und das Versorgungsziel außer Kraft gesetzt.“
Der SpiFa bemängelt in diesem Zusammenhang erneut die Übergriffigkeit der Gesundheitspolitik in den Kompetenzbereich der Selbstverwaltung. Darüber hinaus bekräftigt er die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren. Dieser Aspekt fand in der Empfehlung der Regierungskommission keine Berücksichtigung und muss unbedingt vom Gesetzgeber noch aufgegriffen werden.
Berlin, 12.05.2023: Medizinstudierende ab 5. Semester können sich bis zum 1. Juli für die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) bewerben. Bei dem Kurs vom 30. August bis zum 1. September 2023 in Kiel bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der traditionellen Summer School O und U stehen Workshops wie Schwerverletztenversorgung, Arthroskopie, Instrumentenkunde und Nahtkurs, Endoprothetik und konservative Behandlung von Tendinopatien. Vorträge und Diskussionsrunden, beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, laden zur Information und zum Austausch ein. Außerdem gibt es Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen während eines sportiven Rahmenprogramms.
Die Auswahl der Teilnehmenden der Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um dem medizinischen Nachwuchs einen Einblick in das spannende und hochinteressante Fach O und U zu geben. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben der in diesem spannenden Bereich tätigen Mediziner. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen die DKOU-Präsidenten der Fachgesellschaften und des Berufsverbandes für das Jahr 2024, Prof. Dr. med. A. Seekamp (DGU), Prof. Dr. med. M. Scheibel (DGOOC) und Dr. med. T. Vogel (BVOU).
Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag und vor allem darüber, was für die Motivation wichtig ist, um sich diesem sehr breiten und fordernden Fachgebiet mit gleichbleibender Begeisterung zu widmen. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.
Studierende ab 5. klinisches Semester können sich bis zum 1. Juli 2023 für max. 30 Plätze der Summer School 2023 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei teilnehmen können. Auch die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU. Aufgrund starker Nachfrage in den Vorjahren wird rechtzeitige Online-Bewerbung empfohlen.
Essen – Die Bundesärztekammer (BÄK) sollte stimmberechtigt in die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einbezogen werden. Das hat der 127. Deutsche Ärztetag (DÄT) vergangene Woche in Essen gefordert. Er lag damit auf einer Linie mit Peter Müller, Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts und Gastredner beim DÄT-Tagesordnungspunkt „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“. In seinem vielbeklatschten Vortrag hatte der ehemalige saarländische Ministerpräsident u.a. erläutert, warum Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung „gerade im ärztlichen Bereich eine wertvolle gesellschaftliche Ressource sind, die wir brauchen, wenn wir ein leistungsfähiges Gesundheitswesen und damit eine humane Gesellschaft organisieren wollen“.
BÄK-Sitz als „Gebot der politischen Klugheit“
Die immer wieder aufflammende Frage, ob der G-BA ausreichend demokratisch legitimiert ist, streifte Müller nur. Aber zur Beteiligung legte er sich fest: „Hier werden zentrale Weichenstellungen vorgenommen. Da wäre es doch ein Gebot der politischen Klugheit, die, die besonders davon betroffen sind, daran zu beteiligen und der Bundesärztekammer Sitz und Stimme im G-BA zu geben.“ Das entspreche auch dem Gebot der Subsidiarität: „Ärztliche Selbstverwaltung ist gelebte Subsidiarität.“ Sie und die Freiberuflichkeit seien am Ende wie siamesische Zwillinge: „Wenn das eine weg ist, wird das andere nicht lange überleben.“
Grenzen der Kommerzialisierung sind sinnvoll
Darüber hinaus griff der Verfassungsrichter etliche Reizworte auf und bezog Stellung dazu. „Wenn das Recht der Freiberuflichkeit erhalten werden soll, gibt es Grenzen der Kommerzialisierung“, stellte er u.a. klar. Freiberufliche Tätigkeit sei „kein geeigneter Ort für die Erprobung marktradikaler Ansätze“ oder für dominantes Gewinnstreben. Zusätzlich gelte: „Wer permanent Wettbewerb, Wegfall von Zugangsbeschränkungen, Öffnung für neue Finanzinstrumente, Private Equity und Shareholder Value in den Wald hineinruft, darf sich nicht wundern, wenn ihm aus dem Wald Einbeziehung in die Gewerbesteuer entgegenschallt.“ Aber das CDU-Mitglied mahnte auch: „Schon Bonusregelungen und Zielvereinbarungen sind nicht ohne Weiteres mit dem Grundsatz der Therapiefreiheit und dem Primat des Patientenwohls vereinbar.“ Und ergänzte später: Ein Gewinnverbot im Gesundheitswesen – „das würde dann auch für Niedergelassene und Krankenhäuser gelten.“ Welche Gewinnmodelle noch zulässig seien und welche nicht mehr, das sei am Ende eher eine politisch als eine verfassungsrechtlich zu beantwortende Frage.
Regelungsdickicht lichten, mehr Freiheiten einräumen
Nach seinem eigentlichen Vortrag, im Dialog mit den Delegierten des Ärztetags, griff Müller deren vielgestaltige Kritik an der aktuellen Gesundheitspolitik und der Stoßrichtung vielen Reformen auf. Wenn sie die schleichende Aushöhlung von Freiberuflichkeit und ärztlicher Selbstverwaltung aufhalten wolle, habe die Ärzteschaft eine Sisyphosarbeit vor sich. Aber seit Albert Camus wisse man, dass Sisyphos ein glücklicher Mensch gewesen sei. Der Verfassungsrichter regte zugleich ein gesamtgesellschaftliches Umdenken an: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das ist nicht die Idee des freiheitlichen Grundgesetzes.“ Die Verfassung gehe vielmehr von „Freiheit in Verantwortung“ aus. Deshalb müsse man auch weg von so manchem Regelungsdickicht, forderte er: „Ich war gestern bei der Eröffnung tief beeindruckt, wie viele Gesetze uns im Gesundheitsbereich bevorstehen. Mir wird da angst und bange.“
Sabine Rieser/Rie
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