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Referentenentwurf zum GDNG: Therapieentscheidungen sind ärztliche Entscheidungen!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert den Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), demzufolge Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten künftig mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können.

„Die Entscheidung über Diagnose und Therapie ist eine rein ärztliche Entscheidung und muss es auch bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes und BVOU-Vizepräsident. „Dazu gehört auch ein persönliches Beratungsgespräch, in welchem die Patientinnen und Patienten über mögliche Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden und bei Bedarf direkt Fragen stellen können. Dafür bedarf es aber eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Das ist sicher nicht gegeben, wenn Patientinnen oder Patienten unerwartet von Ihrer Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen werden. Diese Patientinnen und Patienten landen dann schlussendlich völlig verunsichert in den Praxen.“

Der SpiFa lehnt demzufolge die im Referentenentwurf beabsichtigte Neuregelung entschieden ab. Dass Krankenkassen im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird, ist im Hinblick auf ihre Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder sachgerecht noch vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: die Auswertung und Kenntnis dieser Daten könnte zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen.

Allgemein steht der SpiFa einem künftigen Einsatz von KI-Systemen und Algorithmen bei der medizinischen Versorgung grundsätzlich positiv gegenüber. Diese können aber aus Sicht der Fachärzteschaft auch künftig nur unterstützende Elemente sein, die finale Entscheidung darüber, wie eine Patientin oder ein Patient behandelt wird, bleibt dennoch stets eine ärztliche.

Quelle: SpiFa

Von ausgewogener Berichterstattung kann beim BMG keine Rede sein

Mit der Verbreitung seines Papiers zu Zahlen der ambulanten Versorgung während der Honorarverhandlungen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Grenze überschritten und gibt ein verzerrtes Bild der derzeitigen Lage wieder.

Berlin – Das BMG hat eine Stellungnahme in Form eines „Faktenblattes“ veröffentlicht, um auf den geplanten Ärzteprotest am 2. Oktober zu reagieren. Dabei wirft das BMG den Ärzten vor, unwahre Behauptungen zu verbreiten. Hanno Kautz, Pressesprecher des BMG, erklärt: „Der koordinierte Protest der Ärzteverbände enthält so viele halbwahre Informationen, dass wir Ihnen gerne ein Faktenpapier zur ambulanten Versorgung zur Verfügung stellen, um eine ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen.” Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU), stellt jedoch klar: „Von ausgewogener Berichterstattung kann beim BMG keine Rede sein.“

Umsatz ist nicht gleich Ertrag, Gewinn pro Praxis nicht Gewinn pro Arzt

So veröffentlicht das BMG unter der Überschrift: „Wieviel verdienen Praxisinhaber im Durchschnitt?“ die Aussage, dass im Jahr im Jahr 2019 der jährliche durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis 296.000 Euro (Kostenstrukturerhebung) betrug. Seriös ist das nicht, denn der Reinertrag einer Praxis erlaubt noch keine Aussage über den Verdienst eines Praxisinhabers. So müssen vom Reinertrag Rückstellungen, Risikoaufwendungen usw. abgezogen werden und bei fünf Praxisinhabern wäre der Ertrag entsprechend zu teilen.

70.000 Euro pro Praxisinhaber – laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

Der BVOU verweist für seriöse Zahlen auf die jährlichen Veröffentlichungen des Zi, das seit Jahren sehr detaillierte und valide Zahlen über die wirtschaftliche Lage der Kassenpraxen in seinem Praxis-Panel liefert: Laut des aktuellen Berichts aus dem Jahr 2022 lag der Gewinn pro Praxisinhaber bei 70.000 Euro und zwar für die Gesamttätigkeit aus kassenärztlicher und privater Tätigkeit.“

Tabelle 5
Beispielrechnung – Jahresüberschuss und Nettoeinkommen je Inhaber/-in im Jahr 2020 (Mittelwert und Median)
Mittelwert Median
Jahresüberschuss € 172.903 € 150.373
– Ärztliche Altersvorsorge* € 24.206 € 21.052
– Kranken- und Pflegeversicherung** € 10.125 € 10.125
– Einkommensteuer*** € 53.017 € 44.292
Verfügbares Nettoeinkommen im Jahr € 85.555 € 74.904
Monatlich verfügbares Nettoeinkommen € 7.130 € 6.242
Nettostundensatz**** € 41 € 36
Hinweis:
* Allgemeine Versorgungsabgabe eines voll zahlenden Mitglieds; 14% bzw. Höchstbetrag 26.568 Euro/Jahr (Ärzteversorgung Niedersachsen, 2020, Seite 4).
** Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung als freiwillig gesetzlich Versicherte/-r (kinderlos).
*** Steuerklasse 1, abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen von 90% der Versorgungswerkbeiträge plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (inkl. Solidaritätszuschlag).
**** Bei 46 Arbeitswochen pro Jahr und einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden.
Quelle: Zi-Praxis-Panel Tabellenband 2021, basierend auf Zi-Praxis-Panel 2021.

Dazu errechnet sich ein Nettostundensatz von 36 Euro für Praxisinhaber. Diese Zahlen geben ein realistisches Bild von der wirtschaftlichen Lage der Kassenärzte wieder, aber sie eignen sich nicht, um die Ärztinnen und Ärzte als nimmersatte Großverdiener zu diskreditieren – ein Zerrbild, von dem jedes Jahr die Krankenkassen und nun neuerdings auch ein Ministerium meinen, es vor Beginn der jährlichen Honorarverhandlungen an die Wand werfen zu müssen.

„Ich finde es sehr bedauerlich, dass ausgerechnet ein Bundesministerium derartig tendenziös Zahlen veröffentlicht – nur eine faktenorientierte sachliche Diskussion und Auseinandersetzung bringen uns in der Demokratie weiter – Vorurteile, Fakenews und alternative Fakten sollten wir anderen überlassen.“, so Dr. Lembeck.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

Kampagne „Praxis in Not“ gestartet: Protesttag am 2. Oktober

Angesichts der sich verschärfenden wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Haus- und Facharztpraxen in Deutschland startet der Virchowbund mit derzeit neun weiteren Verbänden die Kampagne „Praxis in Not“.

„Die Situation in den Praxen spitzt sich zu. Wir haben einen enorm gestiegenen Kostendruck durch Inflation, steigende Mieten und Energiepreise. Gleichzeitig stecken wir mitten im Fachkräftemangel. Trotz berechtigter Tarifsteigerungen bei unseren Medizinischen Fachangestellten können wir mit unseren Gehältern oft nicht mit Krankenhäusern und Krankenkassen konkurrieren“, erläutert der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich. Die Streichung der Neupatientenregelung hat ihr Übriges getan: In diesen Tagen werden die Einbußen von teilweise bis zu 10 Prozent für die Praxen sichtbar.

Zusammen mit einer insuffizienten Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, die die Praxen mit den Digitalisierungsvorhaben weitestgehend alleine lässt, verzeichnet der Virchowbund seit einiger Zeit bereits einen Anstieg an vorzeitigen Praxisabgaben, Verkauf an Praxisketten und Investoren sowie eine innere Emigration aus dem Arztberuf.

„Mit unserer Kampagne ‚Praxis in Not‘ wollen wir nun den Rahmen setzen für regionale und fachspezifische Proteste in den nächsten Wochen und Monaten“, beschreibt Dr. Heinrich die Ziele. „Und als ersten Aktionstag schlagen wir den 2. Oktober 2023 vor. Dann sollen bundesweit regionale Proteste, Praxisschließungen, Informationsveranstaltungen und regionale Demonstrationen stattfinden“, so Dr. Heinrich.

Dabei werden den beteiligten Verbänden mit der Kampagne „Praxis in Not“ Hilfestellungen und Materialien an die Hand gegeben, um regionale und fachspezifische Protestveranstaltungen zu organisieren. „Durch das gemeinsame Handeln unter dem Motto „Praxis in Not“ soll deutlich werden: Einzelne Aktionen sind kein regionales Strohfeuer, sondern Teil eines Flächenbrandes“, erklärt Dr Heinrich.

Zu den zentralen Forderungen zählen unter anderem: Die Wiedereinführung der Neupatientenregelung, das Ende der Budgetierung, eine Krankenhausreform, die das Potential des ambulanten Bereichs voll ausschöpft, mindestens 5.000 Medizinstudienplätze mehr pro Jahr und ein klares Bekenntnis von Politik und Kassen zur Freiberuflichkeit der Ärzte in Wort und Tat.

Die Kampagnenseite https://www.praxisinnot.de/ bietet als zentrale Plattform unter anderem Plakatmotive, eine Terminübersicht und Hintergrundinformationen zu häufig gestellten Fragen.

Derzeit beteiligen sich neben dem Virchowbund neun weitere Akteure: Der Verband der Medizinischen Fachangestellten die Verbände der niedergelassenen Chirurgen, der HNO-Ärzte, der Dermatologen, der BVOU, der Gastroenterologen, die Phoniatriker und Pädaudiologen, sowie der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands und der PVS-Verband.

Quelle: Virchowbund

BMG mutiert zur Unterabteilung des GKV-Spitzenverbandes

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert die Einflussnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf die begonnenen Honorarverhandlungen in der ärztlichen Versorgung!

Mitten in den beginnenden Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung über die Anpassung des Orientierungspunktwertes aufgrund der Inflation und der Mengenentwicklung, prescht das BMG mit einem Papier an die Presse voran und bezichtigt die Ärzteschaft der Verbreitung von Unwahrheiten. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die „Tarifautonomie“ der gemeinsamen Selbstverwaltung. Das Bundesgesundheitsministerium hat hier allenfalls eine Rechts-, aber keinesfalls die Fachaufsicht. Es verstößt zudem mit diesem Vorgehen gegen seine staatliche Neutralitätspflicht.

An dieser Stelle offenbart sich, was Viele bereits seit der Neubesetzung des Personaltableaus im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit ehemaligen Mitarbeitern des GKV-Spitzenverbandes ahnen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach betont zwar immer wieder, dass er sich von sogenannten „Lobbyisten“ nicht beeinflussen lassen will, das muss er aber auch nicht, denn die „genehmen Lobbyisten“ sitzen ja bereits im eigenen Haus.

Die Personalpolitik im BMG ist ein Fall für das Lobbyregister, welches die Ampelkoalition jüngst beschlossen hatte. Ein Eintrag des GKV-Spitzenverbandes im Lobbyregister ist indes nicht zu finden, privilegiert doch das Lobbyregistergesetz Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem sie beim Lobbyregister außer Betracht gelassen werden. Wie praktisch!

Dass die deutsche Ärzteschaft sich bereits seit Monaten im Protestmodus befindet, kann Niemanden verwundern. Kontinuierliche Übergriffe seitens der Politik in die Selbstverwaltung, ihr Versinken im regulatorischen Klein-Klein, anstatt die strukturellen Probleme zu lösen und die fortlaufende Aberkennung der Leistungen der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sorgen für ein unterirdisches Stimmungsbild. Frustration und Kapitulation sind groß. Das deutsche Gesundheitssystem blutet an allen Ecken und Enden aus und ist in fünf Jahren am Ende, wenn die derzeitige Gesundheitspolitik von Bundesminister Lauterbach so fortgeführt wird. Wer wissen möchte, wie das aussieht, braucht derzeit nur einen Blick nach England zu werfen.

Offener Brief an den Bundeskanzler

Die Allianz Deutscher Ärzteverbändebeigefügten hat am 14.8.12 einen Offenen Brief an den Bundeskanzler bezüglich der Einflussnahme des BMG auf die Honorarverhandlungen veröffentlicht.

Perspektive DVT – „Erstklassige Betreuung für eine hochwertige Bildgebung“

Patienten mit Gelenk-, Wirbel- und Rückenerkrankungen sowie Sportverletzungen können in der Sportklinik Heidenheim auf eine hochwertige Behandlung vertrauen. Im Operationszentrum mit angeschlossener Bettenstation werden sowohl stationäre als auch ambulante Eingriffe durchgeführt, die den Patienten dabei helfen, wieder in einen gesunden Alltag zurückzukehren. Herr Dr. med. Bernhard Michael Kempa, der für diese Eingriffe eine hochwertige Diagnostik voraussetzt, ließ im Februar 2023 die SCS Bildgebung in die Praxisräume implementieren, um genau diese Grundlage zu erfüllen. In einem kurzen Gespräch erzählte er von den Vorteilen, die ihn zur Anschaffung bewogen haben.

Eine erfolgreiche Betreuung und Implementierung

Über den Facharzt Dr. med. Michael Nager aus München war Herr Dr. Kempa zum ersten Mal auf die SCS Bildgebung aufmerksam geworden. Die anschließende Hospitation fand in der Orthopädie Oehler in Augsburg statt. Dort konnte Herr Dr. Kempa sich ein ausführliches Bild des SCS MedSeries® H22 machen und ließ sich von den vielen Funktionen der 3-D-Bildgebung überzeugen – wie zum Beispiel die Möglichkeit, Aufnahmen unter natürlicher Körperbelastung anzufertigen. „Ich wurde während der Hospitation und der Gespräche mit dem SCS Team immer gut unterstützt. Die Implementierung der 3-D-Bildgebung lief hervorragend. Alles hat super geklappt und ich bin sehr zufrieden.“

Wertvolle Vorteile für die Patienten, den Arzt und die Praxis

Die Nutzung der SCS Bildgebung bringt zahlreiche Vorzüge mit sich, die der Facharzt und sein Team nicht in seiner Praxis missen wollte: „Die Qualität der Aufnahmen und die geringe Strahlenbelastung, die auf den Patienten während der Untersuchung einwirkt, haben uns überzeugt.“

Für die Kollegen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie hat Herr Dr. Kempa ebenfalls noch eine kurze Botschaft: „Da wir selbst sehr zufrieden mit dem System sind, empfehlen wir auch jedem Kollegen, die Implementierung der 3-D-Bildgebung in der eigenen Praxis umgehend umzusetzen und zu etablieren.“

Sportklinik Heidenheim
Dr. med. Bernhard Michael Kempa
Kurze Straße 5
89522 Heidenheim
www.sportklinik-heidenheim.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22 

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen. 

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer. 

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist. 

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern 
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung. 

Dr. Torsten Hemker: „Unverschämtheit gegenüber anderen Patienten“

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Weitere Informationen

Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Ein Besuch bei Dr. Torsten Hemker, BVOU-Landesvorsitzender in Hamburg. Die neuerliche Untersuchung der KBV zu nicht abgesagten Terminen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestätigt, dass seit Jahren immer noch ein großer Anteil der Bevölkerung nicht sorgsam mit den Ressourcen des Gesundheitssystems umgeht. Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Und dies, obwohl E-Mails zur Erinnerung verschickt werden und eine Absage auf demselben Wege sehr einfach wäre. Andere Patientinnen und Patienten müssen dadurch länger auf Termine warten, Termine müssen so vorsorglich doppelt belegt werden, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Dies verlängert wiederum die Wartezeiten in den Praxen, wenn dann alle Patientinnen und Patienten ausnahmsweise erscheinen.

Perfekte Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln statt „Passt, wackelt und hat Luft“

Berlin – Orthopäden und Unfallchirurgen weisen darauf hin, dass Patienten auch in Zukunft die Beratung und Untersuchung durch orthopädische Fachkräfte benötigen, um das für sie bestmöglich passende orthopädische Hilfsmittel zu erhalten. Denn Bandagen, Orthesen oder Prothesen erfüllen ihre Bestimmung nur, wenn sie perfekt sitzen. Anderenfalls können sie sonst zu Schäden führen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) reagieren damit auf einen Vorstoß der Krankenkassen, die in Zukunft das Verfahren so vereinfachen wollen, dass jeder sein Rezept vom Arzt per Smartphone erhalten und bei einem Hersteller online bestellen kann.

„Aus Sicht der Orthopäden und Unfallchirurgen ist bei Hilfsmitteln eine durch Fachexperten erforderliche individuelle Verordnung, Beratung, Anpassung und Kontrolle des Hilfsmittels zwingend erforderlich, um den Behandlungs-Qualitätsstandard zu garantieren. Anderenfalls besteht ein hohes Risiko, dass teure Hilfsmittel ohne Erfolg zur Anwendung gebracht werden oder es gar zu Schäden bei den versorgten Patientinnen und Patienten kommen kann“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Maximilian Rudert, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus.

„Es ist sehr wichtig, dass Fachpersonal sieht und beurteilt, was der Patient für einen Körperbau hat, wie die Haut beschaffen ist, wie beweglich er ist und ob es individuelle Besonderheiten gibt. Nur so können perfekt passende Hilfsmittel verordnet werden. Schlechtsitzende Kompressionsstrümpfe oder Bandagen kneifen, rutschen oder schneiden ein und werden dann nicht getragen. Das ist wenig hilfreich und kann zur Verschlechterung führen,“ sagt BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck, Orthopädisch-Unfallchirurgische Praxis in Ostfildern.

„Mit der neuen Regelung würde ein Patient oder eine Patientin ein entsprechendes Hilfsmittel über eine elektronische Version des Hilfsmittelrezeptes selbständig ordern und nach einer Gebrauchsvorlage selbständig die Umfänge bei sich messen und damit die Größe des Hilfsmittels festlegen. Da er als Patient allerdings nicht in den Umgang mit entsprechend konkreten Messmethoden eingeführt ist, kann es hier schon zu Ungenauigkeiten und damit dann zu Passformproblemen kommen. Im schlimmsten Falle könnte es beispielsweise beim Vorhandensein von Krampfadern durch den Druck einer zu engen Kniebandage zu einem venösen Gefäßverschluss am Unterschenkel kommen“, sagt Prof. Dr. Bernhard Greitemann, Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Klinik Münsterland am Rehaklinikum Bad Rothenfelde.

Orthopäden und Unfallchirurgen fordern daher:

  1. Patienten und Patientinnen müssen weiterhin von einem Arzt oder einer Ärztin sowie Orthopädie(schuh)techniker untersucht und zu orthopädischen Hilfsmitteln beraten werden. Denn Hilfsmittel müssen durch Fachpersonal individuell am Patienten ausgemessen, angepasst und anschließend nach Anpassung kontrolliert werden.
  2. Die freie Wahl des Leistungsanbieters muss für den Patienten oder die Patientin weiterhin erhalten und transparent bleiben. Es besteht die Gefahr, dass durch eigenständige Prozessdefinitionen und Patientenlenkungen über elektronische Verfahren das freie Wahlrecht der Versicherten unterlaufen wird.

Die Forderungen werden unterstützt von:

  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
  • Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
  • Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)
  • Beratungsausschuss der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik
  • Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV)

Referenzen:

  1. Gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Juli 2023 von 7 Krankenkassen zur elektronischen Hilfsmittel-Verordnung: https://www.tk.de/presse/themen/digitale-gesundheit/digitaler-fortschritt/projektstart-zur-elektronischen-hilfsmittel-verordnung-2153722?tkcm=a
  2. Gemeinsame Stellungnahme von DGOOC, DGOU, BVOU, DGIHV und ZVOS zu Online Einlagen vom 23.03.2023 „Online-Einlagen“ | DGOU

Pressekontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 16 -06
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Ersteinschätzungsverfahren und Patientensteuerung sind wesentliche Bestandteile der Notfallreform

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für ein qualifiziertes und standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern.

Mit Hilfe des Ersteinschätzungsverfahrens muss schnell und verlässlich beurteilt werden, wie dringend bei Hilfesuchenden der Behandlungsbedarf ist. Nur wenn ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wird, soll die Patientin oder der Patient ambulant im Krankenhaus behandelt oder ggf. auch stationär aufgenommen werden. In allen anderen Fällen soll die Behandlung grundsätzlich in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Die Notfallversorgung in Deutschland muss so reformiert werden, dass Patientinnen und Patienten schneller und effizienter behandelt werden. Vor Allem muss aber sichergestellt werden, dass die notfallmedizinische Hilfe denjenigen schneller zuteilwird, die wirkliche Notfälle sind und schnelle notfallmedizinische Versorgung brauchen. Das gelingt aber nur mit einem effizienten System, in welchem Patientinnen und Patienten zur für sie passenden Versorgungseinrichtung gesteuert werden.“

Dazu bedürfe es aber auch struktureller Reformen im System und einer funktionierenden Struktur selbst, am besten auch einer effizienten Steuerung von Beginn an über die 116 117 verbunden mit dem Verweis an den Hausarzt, der Vermittlung eines Termins an einen Facharzt oder falls indiziert mit der Vermittlung in ein INZ, ein integriertes Notfallzentrum.

Die Kritik, mit einem Ersteinschätzungsverfahren würde die Patientensicherheit gefährdet, teilt der SpiFa nicht. „Das ist reine Panikmache. Keine Patientin und kein Patient, die in einer lebensgefährlichen Situation sind, sollen wieder weggeschickt werden. Es geht lediglich darum, dauerhaft und nachhaltig Patientenströme zu entwickeln, die die überfüllten Notaufnahmen entlasten. Darüber hinaus müssen Patientinnen und Patienten lernen, dass nicht jede körperliche Beschwerde ein Notfall ist, der im nächstgelegenen Krankenhaus versorgt werden muss. Hier sind auch die Bundesländer und Kommunen in der Pflicht, entsprechend darüber zu informieren, wohin sich Patientinnen und Patienten mit ihrem gesundheitlichen Anliegen wenden können, bevor sie ins nächstgelegene Krankenhaus marschieren.“

Der SpiFa bekräftigt überdies die Forderung nach einem absoluten Aufnahmeverbot von Patientinnen und Patienten für Krankenhäuser ohne integrierte Notfallzentren (INZ) und fordert die Regierungskommission auf, Ihre Empfehlungen für die Notfallreform entsprechend zu ergänzen. „Ohne eine entsprechende Regelung macht das ganze Reformkonzept keinen Sinn. Denn damit bliebe prinzipiell bei der Notfallversorgung Alles beim Alten und sie würde lediglich um die INZ ergänzt,“ so Heinrich.

Reform der Notfallversorgung: gemeinsames Positionspapier und Empfehlungen von BVOU und DGOU

Vorgesehen ist, dass alle Notfallpatienten die Ersteinschätzung per Telefon, digital oder persönlich unverzüglich erhalten sollen. Minutenlange Warteschleifen sind inakzeptabel. Das Ersteinschätzungsverfahren selbst sollte innerhalb von zehn Minuten abgeschlossen sein. In keiner Empfehlung ist vorgesehen, dass die Einschätzung durch einen Arzt vorgenommen werden muss, dieser sollte jedoch auf Zuruf erreichbar bzw. zuschaltbar sein. Mit dem Ersteinschätzungsverfahren sollten die Dringlichkeiten priorisiert und Empfehlungen für eine geeignete Versorgung abgegeben werden. Bei verzögerter Dringlichkeit sollte die weitere Versorgung, z.B. im Regelbetrieb am nächsten Tag, nahtlos organisiert werden.

Kommentar aus der Sicht von O&U

Eine digitale unterstützte Ersteinschätzung ist zu begrüßen. Sie entlastet die Ärzte in den Krankenhausnotaufnahmen und hilft Bagatellen und nichtdringliche Fälle in die Regelversorgung zu überführen. Dazu bedarf es eines evaluierten digital unterstützen Ersteinschätzungsverfahrens, denn damit kann das Notfallsystem effektiv entlastet werden.

Um ein solches Ersteinschätzungsverfahren effektiv zu etablieren, sollte es aus unserer Sicht durch ein Ticketsystem ergänzt werden. Durch ein solches Ticket wäre der Patient der versorgenden Rettungsstelle oder Praxis als berechtigter Notfall vorab angemeldet, was für ihn eine kürzere Wartezeit bedeuten würde.

Patienten ohne ein entsprechendes Notfallticket nehmen die Rettungsstellen unberechtigt in Anspruch, verzögern die Behandlung von dringlicheren Notfällen und tragen zur Überlastung des Personals bei. Daher erscheint in diesem Fall eine Zuzahlung per nachträglicher Rechnung mehr als gerechtfertigt.

Die Patienten werden so durch verkürzte Wartezeiten und vermiedene Zuzahlungen gesteuert, am präklinischen Ersteinschätzungsverfahren teilzunehmen.

Findet die Ersteinschätzung „Inhouse“ statt, sollte auch dort ein evaluiertes Ersteinschätzungsverfahren durch nichtärztliches Personal zum Einsatz kommen. Dies ermöglicht es dann in den Rettungsstellen, eine verzögerte Priorisierung festzustellen und ggfs. den Verweis auf die Versorgung im Regelbetrieb.

Wer „Inhouse“ die Ersteinschätzung vornimmt – Rettungsstelle, Portalpraxis oder gemeinsamer Tresen – sollte vor Ort entschieden werden.

Empfehlungen BVOU und DGOU

  • Die Ersteinschätzung sollte möglichst im präklinischen Bereich vorgenommen werden
  • Dazu bedarf es eines evaluierten Ersteinschätzungsverfahrens
  • 112 und 116117 sollten dieses standardisierte Verfahren verwenden
  • Die Erreichbarkeit der 116117 muss deutlich und nachweislich verbessert werden, um effektiv steuern zu können
  • Der Patient sollte ein sogenanntes Ticket nach Ersteinschätzung erhalten, das helfen soll, Wartezeiten und Zuzahlungen zu vermeiden
  • Im Fall einer Ersteinschätzung „Inhouse“ sollte ebenfalls ein standardisiertes Verfahren zum Einsatz kommen
  • Wer die „Inhouse Steuerung“ übernimmt – ob gemeinsamer Tresen, Portalpraxis oder Rettungsstelle, sollte den Kollegen vor Ort überlassen werden.

Nicht abgesagte Arzttermine: Forderung nach Ausfallgebühr

Berlin  – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) unterstützt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr für nicht abgesagte Arzttermine und weist die Polemik der Krankenkassen scharf zurück.

Die neuerliche Untersuchung der KBV zu nicht abgesagten Terminen bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bestätigt, dass seit Jahren immer noch ein großer Anteil der Bevölkerung nicht sorgsam mit den Ressourcen des Gesundheitssystems umgeht. Viele Termine werden ohne Absage versäumt. Insbesondere online vereinbarte Termine sind davon betroffen. Und dies, obwohl E-Mails zur Erinnerung verschickt werden und eine Absage auf demselben Wege sehr einfach wäre. Andere Patientinnen und Patienten müssen dadurch länger auf Termine warten, Termine müssen so vorsorglich doppelt belegt werden, um die Ausfallzeiten zu minimieren. Dies verlängert wiederum die Wartezeiten in den Praxen, wenn dann alle Patientinnen und Patienten ausnahmsweise erscheinen.

„Bei der geforderten Ausfallgebühr von einem Zusatzverdienst für Spitzenverdiener zu sprechen, ist so einfältig wie ungeheuerlich!“, stellt Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, fest. „Wir müssen uns seit Jahren von den Krankenkassen anhören, wir hätten ein Terminproblem in der ambulanten medizinischen Versorgung. Bei den Arzt-Patienten-Kontakten sind wir aber weltweit Spitzenreiter. 2019 wurde die sogenannte Neupatientenregelung geschaffen, die es ermöglichte, ein zusätzliches Terminangebot zu schaffen. Auf Betreiben der Krankenkassen wurde dies dann im letzten Jahr wieder abgeschafft und dann den Bürgern noch als „keine Leistungskürzung“ verkauft.

„Anstatt sich in einer gemeinsamen Anstrengung zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie gesetzlichen Krankenkassen um das Problem sachgerecht zu kümmern, zetteln die Krankenkassen mit dem Verweis auf angebliche Spitzeneinkommen eine sinnlose Neiddebatte an. Ganz offensichtlich wollen sie von ihrem eigenen Versagen ablenken, daher mein Ordnungsruf: Kümmern Sie sich endlich um die Probleme im Gesundheitswesen, anstatt Phrasen zu dreschen!“, so Dr. Heinrich weiter.

Robert Schneider, Hauptgeschäftsführer des SpiFa, ergänzt: „Es geht bei der Forderung nach einer Ausfallgebühr um nicht weniger als eine erzieherische Maßnahme bei denjenigen, die unser solidarisch finanziertes Gesundheitswesen und dessen Ressourcen missbrauchen. Eine Ausfallgebühr wird niemals so hoch sein können, wie der tatsächlich ausgefallene Erlös durch den versäumten Termin. Hier also von einem Zusatzverdienst zu sprechen, ist mehr als irreführend. Am Ende bleibt immer noch ein Verlust für die Praxis.“

Quelle: SpiFa

Patienteninformationen für das Wartezimmer

Patienten erhalten die wichtigsten Informationen über ihre Erkrankung und die Therapiemaßnahmen während des Gesprächs mit ihrem Arzt. Oft reicht die Zeit nicht, um alle Fragen zu beantworten oder sich im Vorfeld ausführlich selbst zu informieren.

Um diese Informationslücken zu schließen und bereits vorab über häufige Erkrankungen in Orthopädie und Unfallchirurgie zu informieren, hat der BVOU das Patienteninformationsportal Orthinform geschaffen.

Seit kurzem stehen zusätzlich Orthinform-Patientenflyer zur Verfügung, die im Wartezimmer ausgelegt werden und komplexe Themen und Krankheitsbilder ausführlich und in einfacher Sprache erklären.

Gut informierte Patienten begünstigen die Compliance (Therapietreue): Patienten, die gut über ihre Erkrankung und die damit einhergehenden therapeutischen Möglichkeiten und Risiken Bescheid wissen, halten Therapiepläne meist besser ein, was dann wiederum dem Behandlungserfolg zugutekommt.

Mit den neu entwickelten Infoflyern können Sie Ihren Patienten helfen, ihre Erkrankung und die Therapie besser verstehen zu können und sich gezielt auf das Gespräch mit ihrem behandelnde Orthopäden und Unfallchirurgen vorzubereiten.

Patientenflyer gibt es aktuell zu folgenden Themen:

  • Arthrose
  • Hüft-Prothese
  • Knie-Prothese
  • Osteoporose
  • Rheuma
  • Rückenschmerzen
  • Sportverletzungen