Wertheim – Mit der Analogziffer A383 GOÄ zum Steigerungsfaktor 2,3 konnte bei Privatpatienten seit 1.1.22 eine Corona-Hygienepauschale in Höhe von 4,02€ bei unmittelbaren persönlichen ambulanten Arzt-Patientenkontakten angesetzt werden. Diese Ziffer war von Anfang an zeitlich bis 31.3.22 befristet und wurde nicht über dieses Datum hinaus verlängert.
Dies bedeutet, dass auf Rechnungen an Privatpatienten diese Ziffer nur noch für Behandlungen bis 31.3.22 angesetzt werden darf, an späteren Behandlungstagen nicht mehr.
Allerdings muss nach Meinung der Bundesärztekammer, des PKV-Verbands und der Beihilfekostenträger in diesen Fällen die Steigerung für jede einzelne Leistung verständlich und nachvollziehbar begründet werden, sodass sich Pauschalbegründungen verbieten. Es muss damit nach Ansicht von BVOU-Verbandsjustitiar Dr. Jörg Heberer, eine möglichst individuelle Begründung für diesen Mehraufwand bei der jeweiligen Leistung angegeben werden.
Aus juristischer Sicht empfiehlt Dr. Heberer, dass die Faktorerhöhung durch Nennung der jeweils konkret ergriffenen Maßnahme(n) und des hierdurch verursachten Mehraufwands nachvollziehbar für jede Leistung begründet werden sollte. Voraussetzung für den Ansatz eines entsprechenden Steigerungsfaktors ist natürlich, dass entsprechende erhöhter Hygieneaufwand auch stattgefunden hat.
Abweichend von der Handhabung bei Privatversicherten endet die Abrechnungsmöglichkeit für die Covid-19-Hygienepauschale im Rahmen der durchgangsärztlichen Abrechnung gegenüber der DGUV in Höhe von 4,00€ je Behandlungstag erst drei Monate später am 30.6.22.
Dr. Karsten Braun, LL. M.
BVOU – Referat Presse Medien
im Vertrauen auf den Bestand gesetzlicher Regelungen haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, trotz größter Belastungen ihr Terminangebot ausgebaut. Nun will der Bundesgesundheitsminister die entsprechende gesetzliche Regelung wieder streichen. Die KBV ruft aus diesem Grund alle Praxen dazu auf, einen offenen Brief online zu unterzeichnen und dem Bundesgesundheitsminister ein deutliches Zeichen zu setzen – letztlich für ihre Patientinnen und Patienten. Die KBV wird den Brief mit der vollständigen Unterschriftenliste an den Bundesgesundheitsminister übergeben.
Über den direkten Link https://www.kbv.de/html/offener-brief-bmg.php haben ab sofort alle Niedergelassenen die Möglichkeit, den Brief online zu unterzeichnen und damit ihre Unterstützung zu signalisieren. Auch über die Startseite von kbv.de ist der Offene Brief leicht zu finden.
Hannover – Seitdem das Computermagazin c’t Mitte Juli die Notwendigkeit des Konnektortauschs infrage stellte, laufen viele Ärztevertretungen gegen den Tausch Sturm. Gematik und Hersteller weichen jedoch aus. Um die technischen Hintergründe zu verstehen, erläutert dieser Artikel die Sicherheitsanforderungen und Befunde der Hardware-Analyse von c’t.
Als Redakteur fühle ich mich manchmal wie ein Kleinkind, dass seine Eltern mit ständigen Fragen nach dem “Warum?” nervt. Eben dieses “Warum?” beschäftigte uns beim Computermagazin c’t, als die Gematik auf ihrer Gesellschaftersammlung am 28. Februar einstimmig entschied, dass 130.000 Konnektoren aus Arztpraxen und Kliniken in Deutschland ausgetauscht werden sollen. Warum? Die Konnektoren sind mit Krypto-Zertifikaten abgesichert, deren Gültigkeit nach spätestens fünf Jahren abläuft. Je nachdem, wieviel Zeit zwischen Produktion und Verkauf vergehen, kann ein Tausch bereits nach vier Jahren Laufzeit in der Praxis anstehen. Weniger als vier Jahre sind nicht erlaubt.
Aber warum müssen die kompletten Konnektoren ausgetauscht werden? Genügt nicht ein Wechsel der Zertifikate? Nein, hieß es beim Hersteller CGM, dessen KoCoBox 2017 auf den Markt kam und ab September als erstes ausgetauscht werden soll: “Da die Zertifikate in den Konnektoren fest verbaut sind und aus Sicherheitsgründen nicht entfernt oder ersetzt werden können, ist deren Austausch technisch nicht möglich.” Und auch die Gematik antwortete auf Nachfrage: “Der Konnektor als Kernelement der TI wurde als eine untrennbare Einheit von eigentlichem Konnektor und den dort verbauten gSMC-K mit den aufgebrachten Zertifikaten konzipiert.”
Weil wir mit unseren Warum-Fragen bei Herstellern und Gematik nicht weiter kamen, blätterten wir selbst in den Spezifikationen. Die Schutzprofile für Konnektoren legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Common Criteria fest. Die Dokumente umfassen einzeln mehrere hundert Seiten und werden über die Jahre immer wieder umgearbeitet und neu aufgelegt. Zusammen mit den Zulassungsanforderungen der Gematik entsteht daraus ein Dickicht aus Vorschriften, das schnell auf über 10.000 Seiten anwächst und von Außenstehenden kaum noch zu durchdringen ist. Journalisten, die zu viel “Warum?” fragen, bekommen oft nur Dokumentennummern genant und müssen sich die relevanten Passagen dann selbst heraussuchen – eine Sisyphusarbeit.
Erste Zweifel
Das etwas mit der Aussage, die Zertifikate seien “fest verbaut”, nicht stimmen kann, entdeckten wir in den Schutzprofilen BSI-CC-PP-0047, -0097 und -0098. Die dort beschriebene allgemeine Sicherheitsarchitektur zeigt nämlich den pfiffigen modularen Aufbau der Konnektoren. Die einzelnen Module kümmern sich um die TI-Anwendungen und Netzwerkkommunikation. Die kryptographische Absicherung ist in das Sicherheitsmodul “Security Module Card Konnektor” (gSMC-K) ausgelagert.
Dieses gSMC-K ist nicht bloß eine simple Speicherkarte mit Sicherheitsschlüsseln, sondern eine Art Minicomputer mit einem eigenen Betriebssystem, der sämtliche Kryptofunktionen für die übrigen Module des Konnektors bereitstellt. Physikalisch sitzt er auf einer kleinen Chipkarte, ähnlich einer SIM-Karte fürs Mobiltelefon. Wenn das Kryptosystem des Konnektors kompromittiert wird oder veraltet, braucht man bloß diese Chipkarten zu wechseln. Das hatten sich zumindest die Architekten des Systems clever überlegt.
Darüber hinaus existieren weitere Vorschriften, die einen physikalischen Schutz des Konnektors verlangen. Unter anderem darf die Kommunikation der gSMC-K mit den übrigen Modulen des Konnektors weder abgehört noch manipuliert werden. Und falls dies doch geschieht, sollen Manipulationsversuche sofort sichtbar werden: “Sowohl während als auch außerhalb aktiver Datenverarbeitung im Konnektor müssen die Sicherheitsmaßnahmen in der Umgebung sicherstellen, dass ein Diebstahl des Konnektors und/oder Manipulationen am Konnektor so rechtzeitig erkannt werden, dass die einzuleitenden materielle, organisatorische und/oder personelle Maßnahmen größeren Schaden abwehren,” ist unter dem Punkt “OE.NK.phys_Schutz Physischer Schutz des Netzkonnektors” zu lesen.
Derartige Sicherheitsmaßnahmen kennen wir beispielsweise von den Kartenterminals. Deren Platinen sind mit einer elektronischen Bohrschutzfolie umwickelt, die von einer Stützbatterie gespeist wird, sobald das Terminal vom Netzteil getrennt wird. Macht sich jemand von außen am Gehäuse zu schaffen und durchtrennt die Folie unvorsichtig, schlägt das System sofort Alarm.
Sicherheitsschrauben und Klebesiegel
Unsere beiden Sicherheitsexperten, die Autoren Thomas Maus und Lorenz Schönberg, wollten es genauer wissen, ob die Konnektoren ähnlich gegen physische Eingriffe gesichert sind. Das Gehäuse der KoCoBox ist mit sechs Sicherheitsschrauben vom Typ “Torx Plus Security” verschraubt. In deren sternförmige Aussparungen passt jedoch ein kleiner Klingenschraubendreher und sie ließen sich lösen. Die Gehäuseseiten sind mit Siegeln verklebt. Diese ließen sich mit einem Bastell-Skalpell etwas Brennspiritus entfernen, ohne das die Siegel verletzt wurden. Im inneren der Box sitzen drei gSMC-K auf Kartenhaltern – drei, weil eine Karte allein für die Verschlüsselungsaufgaben zu langsam wäre.
Die Karten konnten unsere beiden Autoren einfach abziehen, in einem Lesegerät auslesen, anschließend wieder einsetzen und die KoCoBox normal starten. Nachdem sie das Gehäuse wieder geschlossen und die Siegel verklebt waren, blieben keine Spuren von dem Eingriff zurück.
Damit bewiesen sie, dass es im Unterschied zum Kartenterminal keine elektronischen Sicherheitsmaßnahmen im Konnektor gibt, der bei einer Öffnung des Gehäuses oder Entnahme der gSMC-K Alarm schlagen. Auf Anfrage bestätigte uns das BSI, dass die KoCoBox die Anforderungen der Common Criteria erfüllt, weil sie von der Annahme ausgehen, dass die Konnektoren in einem sicheren Umfeld innerhalb der Praxen und Kliniken betrieben werden. Sie als Ärzte sind also dafür verantwortlich, dass sich niemand unbefugtes an den Konnektoren zu schaffen macht.
Die gSMC-K lassen sich jedoch nicht einfach gegen Karten aus einem anderen Konnektor austauschen. Denn bei der ersten Bestückung durch den Hersteller werden sie mit der übrigen Hardware des Konnektors gekoppelt. Wie die Gematik in ihrer Antwort auf Fragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 28. Juli erklärte, findet diese Kartenbestückung durch den Hersteller in einer besonderen “Fertigungsumgebung” statt: “Die spezifischen Speicherbereiche der gSMC-K werden in der Fertigungsumgebung vorbereitet. Karten-PIN und Schlüssel sind außerhalb dieser Umgebung nicht erstellbar”, heißt es dort.
Günstigere Alternativen
Nähere Angaben zur Fertigungsumgebung erhielten wir auch Nachfrage nicht. Womöglich könnte auch ein Techniker vor Ort einen frischen Kartensatz vom Hersteller mit der Konnektor-Hardware koppeln und updaten – ein Schraubenzieher, Kartenlese&Schreibgerät sowie zwei Klebesiegel könnten genügen. Oder die Hersteller halten ein paar neue Konnektoren vor und schicken Sie den Ärzten in ihre Praxis. Die wiederum retournieren ihre Altgeräte, damit der Hersteller sie mit frischen Karten bestücken und weiter an den nächsten Arzt schicken kann.
Zu unserer Verwunderung gab die Gematik bekannt, dass eine solche Tauschaktion “zu keinem Zeitpunkt als Lösung vorgesehen” war. Wir fragten wieder nach dem Warum und welche technischen Details denn gegen einen Kartentausch sprächen. Die Gematik weigerte sich jedoch, diese offenzulegen, weil sie “Geschäftsgeheimnisse der Hersteller” berührten. Für die Gematik seien die Gründe der Hersteller für den Konektortausch hingegen “auch ohne Prüfung klar nachvollziehbar”, sodass sie kein externes unabhängiges Gutachten benötigen würden.
Das BSI stellte klar, dass eine Austauschmöglichkeit der gSMC-K-Karten keine Schutzprofile verletzen würde. Vielmehr liege es im Ermessen der Hersteller, ob sie einen Kartentausch erlauben oder nicht: “Es gibt in den Protection Profiles PP-0098 und PP-0097 keine Sicherheitsvorgaben, die einen Austausch der gSMC-K untersagt. Ein konkretes Produkt KANN zur Erfüllung von anderen Sicherheitsvorgabe einen Austausch der gSMC-K durch das Security Target unterbinden. Dies wären jedoch keine Sicherheitsvorgabe des Protection Profile, sondern Entscheidungen des Herstellers zur jeweiligen Umsetzung.”
Für die Hersteller ist der Hardware-Tausch ein großes Geschäft. Die in der KoCoBox eingesetzten Platinen entsprechen weitgehend Standard-Komponenten, die die os-cillation GmbH aus Siegen unter dem Namen “BaseBoard für Qseven-Module” verkauft. Nach unseren Schätzungen kostet die gesamte Konnektor-Hardware im Einkauf nicht mehr als 400 Euro. Im Verkauf veranschlagte CGM zunächst 2773 Euro, senkte den Preis aber nach dem Schiedsspruch auf 2300 Euro brutto – exakt die Summe, die die Kassen den Ärzten erstatten sollen.
Hochgerechnet auf 130.000 Konnektoren ergäbe das einen Bruttoumsatz von circa 300 Millionen Euro für die Hersteller CGM, Secunet und RISE. Letztere haben allerdings noch keine Preise bekannt gegeben, weil ihre Konnektoren erst ab kommenden Jahr gewechselt werden sollen. Da wundert es wenig, wenn sich die Hersteller mit Garantien für günstigere Lösungen zurückhalten.
Software-Updates abgeblasen
Mitte 2021 sah die Situation allerdings noch anders aus. Am 30. Juni veröffentlichte die
Gematik im „Feature Laufzeitverlängerung gSMC-K“ mögliche Software-Lösungen, die einen Konnektortausch verhindern sollten: „Die im Feld befindlichen Konnektoren werden per Firmware-Update in die Lage versetzt, neue TI-Zertifikate für ihre alten Schlüssel der gSMC-K zu erhalten.“ Diese Laufzeitverlängerung sollte sogar als „Notfall-Option“ wiederholt werden können, „falls der geplante Zeitraum bis 2024 nicht ausreicht“ – gemeint ist die Einführung der TI 2.0, die den gesamten Datenverkehr per Software absichern soll, sodass keine Hardware-Konnektoren mehr notwendig sind. Solche wiederholten Software-Updates bis zur Einführung der TI 2.0 hätten einzig einer “Befürwortung durch das BSI“ bedürft. Für die fehlerfreie Lauffähigkeit nach der Erneuerung
sollten die Hersteller verantwortlich sein. Selbst ein Update von Konnektoren, die als Reserve in Krankenhäusern offline im Schrank liegen, wurde nach einem Ablauf der Zertifikate als mögliche Option in Betracht gezogen.
Doch aus uns bislang unbekannten Gründen wurde diese Laufzeitverlängerung per Software von der Gematik verworfen – selbst für die Konnektoren von Secunet und RISE, obwohl diese dafür bereits vorbereitet sein sollen. Mehr noch: Das finale Dokument der Laufzeitverlängerung mit der Revision 380694 wurde am 2. Mai 2022 aus der Spezifikation entfernt und ist nicht mehr aus dem Fachportal der Gematik abrufbar. Sie könne erst mit einer entsprechenden Gesellschafterentscheidung wieder aufgenommen werden, erklärte die Gematik auf Nachfrage.
Das BSI erklärte wiederum, dass es eine Laufzeitverlängerung der aktuellen RSA-Schlüssel mit einer Länge von 2048 Bit bis Ende 2025 tolerieren würde. Erst danach wären RSA-Schlüssel mit mindestens 3000 Bit notwendig. Software-Updates der Konnektoren würden gegebenenfalls eine neue Zertifizierung durch das BSI und Zulassung der Gematik erfordern.
Fazit
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen existieren durchaus günstigere Alternativen zum Konnektortausch. Die Gematik hatte selbst ein Konzept zur Laufzeitverlängerung durch wiederholte Software-Updates vorgelegt. Wir von c’t haben bei unseren Untersuchungen keine technischen Hindernisse gefunden, die einen Kartentausch unmöglich machen würden – die Aussagen des BSI bestätigen dies. Wenn aber technische Gründe ausscheiden, stellt sich die Frage: Welche Rolle spielten wirtschaftliche Gründe der Hersteller bei der Entscheidung für den Konnektortausch? Antworten könnten die Sitzungsprotokolle der Gesellschafterversammlung vom Februar geben. Die Herausgabe hat die Gematik gegenüber c’t jedoch verweigert, weil sie nicht öffentlich seien.
Nachdem der Hersteller CGM seine Preise gesenkt hat, sollten Sie als Ärzte nicht denken, dass Ihnen keine Kosten entstehen. Laut Schiedsentscheidung sollen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen den Ärzten für den Konnektortausch und weitere Software-Updates insgesamt 400 Millionen Euro erstatten. Dieses Geld fehlt dem Gesundheitstopf. Um die Lücke zu füllen, müssen die Kassen entweder die Beiträge der Versicherten erhöhen, oder aber das Budget der Ärzte kürzen – indem sie etwa den Punktwert bei der nächsten Verhandlungsrunde senken. Und da noch immer kein Termin für die Einführung der TI 2.0 feststeht, könnte der aktuelle Konnektortausch nicht der letzte bleiben.
Vor dem Start der aktuellen TI kam diese Version der KoCoBox in Baden-Württemberg zum Einsatz und lief zumindest in einer Praxis bis Mai 2018 im Produktivbetrieb. Die Platine hatte nur eine Halterung der gSMC-K, die noch hinter einer Gehäuseklappe zum leichteren Wechsel lag. Die Klappe wurde beim Nachfolgermodell entfernt.
Autor:
Hartmut Gieselmann
Leitender Redakteur / Managing Editor
c’t – Magazin für Computertechnik
Karl-Wiechert-Allee 10
D-30625 Hannover, Germany
Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.
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Im Herzen des Rheinlandes befindet sich die O+U Erkrath, eine orthopädische und unfallchirurgische Privatpraxis, geführt von Herrn Dr. med. Jochen Brankamp. Der Fokus liegt auf Rückenerkrankungen, Fehlstellungen im Bewegungsapparat und Gelenkerkrankungen im Bereich der Schulter, Hüfte und der Knie. Mit einer Kombination aus den neuesten konservativen als auch komplementären Heilverfahren hilft die O+U ihren Patienten, Beschwerden so schonend wie möglich zu beheben und dauerhaft gesund zu bleiben. Seit Juni 2022 betreibt Herr Dr. Brankamp ein DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse. Mit der Installation des Systems wird in der Praxis durch die sofortige Verfügbarkeit vor Ort zusätzlich wertvolle Zeit gespart, die wiederrum genutzt wird, um eine geeignete Behandlungsstrategie zu entwickeln und den Patienten optimal zu versorgen – so wie es auch der Praxisphilosophie entspricht. Herr Dr. Brankamp erzählte uns in einem Interview, wie sich das DVT seit der Implementierung in seiner Praxis einbettet.
Über verschiedene Medien war Herr Dr. Brankamp zum ersten Mal auf das DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse gestoßen. Das Blättern in den Magazinen der SCS Society weckte sein Interesse und die zusätzlichen Gespräche mit einem Kollegen, der das DVT in der eigenen Praxis betreibt, führten letztlich zu einer Kontaktaufnahme. Im Juni folgte dann die Implementierung der eigenständigen 3-D-Bildgebung in der O+U in Erkrath, das seither für eine optimale Behandlung der Patienten sorgt.
Schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit lief der Betrieb des H22 ohne Probleme an, berichtet Herr Dr. Brankamp. „Das Handling des DVT ist sehr einfach und unkompliziert. Da braucht man wirklich keine Berührungsängste zu haben – das funktioniert alles prima. Die Mitarbeiter kommen alle gut zurecht und es ist auch nicht schwierig, die Einstellungen vorzunehmen.“ Aber nicht nur der Arzt und die Praxis profitieren vom Einsatz des DVT – auch die Patienten genießen seit der Installation des Systems viele Vorteile, allen voran die hohe Bildqualität und Zeitersparnis: „Die Patienten finden es toll, dass man eine 3-D-Aufnahme hier vor Ort machen kann und dass sie dafür nicht in eine andere Praxis fahren müssen. Von der Qualität der Bilder sind sie ebenfalls sehr begeistert.“
Die Ursachen von Schmerzen im Bewegungsapparat sind oft komplex – ein Grund für Herrn Dr. Brankamp, sich so viel Zeit wie nötig zu nehmen, um eine optimale Behandlung für seine Patienten zu entwickeln. Die 3-D-Bilder mit 0,2 mm Schichtdicke helfen dem Arzt dabei, eine präzise Diagnose zu stellen. „Wir haben schon mehrere wirklich sinnvolle Untersuchungen gemacht, wie zum Beispiel Frakturen im Bereich des Mittelfußes oder Radiusköpfchen, die wir in der normalen Röntgenaufnahme nicht gesehen hätten.“ Für Herrn Dr. Brankamp und sein Team war die Entscheidung, sich die SCS Bildgebung für die eigene Praxis anzuschaffen, auf jeden Fall die richtige, denn der Win-Win-Win-Vorteil des DVT hilft dem Arzt dabei, seinen Beruf noch besser auszuüben.
O+U Facharztpraxis Dr. Brankamp
Am Stadtpark 2
40699 Erkrath www.oplusu.de
Die digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22
SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit einer sehr geringen Strahlendosis, gleichzeitig hoher Bildauflösung sowie großer Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.
Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und bringt damit die Orthopädie und Unfallchirurgie auf den modernsten Stand der Diagnostik. Mit dem kompakten Design findet das DVT in jeder Praxis seinen Platz. Dank der geringen Strahlendosis und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.
Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb weniger Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.
Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.
Berlin/Stuttgart – OrthoKids ist eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 14 Jahren.
Die gerade in diesem Lebensabschnitt gehäuft auftretenden Skelettdeformitäten und eventuell auch Folgen nicht erkannter angeborener orthopädischer Erkrankungen sollen frühzeitig erkannt werden. Bei Bedarf kann ein heute i. d. R. hoch erfolgreich konservativer oder operativer Therapieansatz durchgeführt werden: Hier seien exemplarisch nur die konservativen und operativen Möglichkeiten bei Skoliose oder Beindeformitäten zu nennen.
Das Projekt OrthoKids wird von einer umfangreichen wissenschaftlichen Studie begleitet und in ganz Baden-Württemberg durchgeführt. Die Konsortialführung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Als weitere Projektpartner sind die Universität zu Köln mit dem Institut für Gesundheitsökonomische und Klinische Epidemiologie (IGKE), das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart mit der Orthopädischen Klinik des Olgahospitals und das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS beteiligt. Als Kooperationspartner dieses Projekts bittet der BVOU alle ÄrztInnen der im folgenden genannten Fachgruppen sich am Projekt zu beteiligen. Eine Weiterentwicklung unseres Fachgebiets kann nur dann gelingen, wenn wir dieses wollen und tun – hier bei einer angemessenen Vergütung.
Ärztliche Teilnahmevoraussetzungen
FachärztInnen in Baden-Württemberg für:
Orthopädie,
Orthopädie und Unfallchirurgie oder
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Angabe Ihrer E-Mail-Adresse in der Teilnahmeerklärung (zwingend erforderlich für die Anlage des Nutzerkontos in der OrthoKids-Plattform)
Eine Teilnahme Ihrerseits ist ab sofort möglich mit der bereits vorausgefüllten Teilnahmeerklärung.
Vergütung
– extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung –
GOP
Leistungsinhalt
Abrechnungs-regeln
Honorar
Zeitraum
99340
Projektpauschale OrthoKids
(5 – 10min)
1x
10,50 EUR
bis zum 31.12.2023
99341
Orthopädische Vorsorgeuntersuchung
(10 – 25 min)
1x
42,50 EUR
99342
Orthopädische Kontrolluntersuchung
(10 – 25 min)
1x
und bei Vorliegen der Diagnose(n) (gemäß Anhang 6 Teilnahme- und Förderbedingungen)
42,50 EUR
01.07.2023 bis 31.21.2024
Fragen zum Projekt?
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KVBW.
Gerne steht Ihnen das Projekt-Team der KVBW auch persönlich zur Verfügung:
Telefon: 0711 7875-3883 (Mo – Fr: 8- 16 Uhr)
E-Mail: orthokids@kvbawue.de
Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste den gestrigen Beschluss der Bundesregierung, Leistungskürzungen in der medizinischen Versorgung vorzunehmen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will diese aber auf keinen Fall so nennen.
„Die Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands sind empört über die Scheinheiligkeit, mit welcher die Bundesregierung den Bürgern vorgaukeln will, es werde keine Leistungskürzungen im Gesundheitswesen geben,“ so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. „Fakt ist aber, dass mit diesem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und weiteren von der Bundesregierung vorgesehenen Einschränkungen in vielen Arztpraxen ein Aufnahmestopp für Neupatienten und längere Wartezeiten auf einen Facharzttermin unvermeidlich sind. Und das bedeutet Leistungskürzungen und damit eine klare Verschlechterung der Versorgung von Patienten in Deutschland.“
Vollkommen unverständlich ist ferner die Behauptung des Bundesgesundheitsministers, die Regelung der Neupatienten hätte sich nicht bewährt, bzw. es sei nicht nachvollziehbar, ob die abgerechneten Neupatienten tatsächlich Neupatienten seien. „Da hat Herr Lauterbach schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht, die aktuellen Datenerhebungen hierzu zeichnen ganz deutlich ein anderes Bild“, so Heinrich weiter. Aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland zeigen unter anderem, dass mehr als jeder vierte gesetzlich versicherte Patient von der Regelung begünstigt wurde und die Anzahl der Neupatienten im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatienten an allen Patienten stieg dabei um 7,5 Prozent.
Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2. Vorstandsvorsitzender des SpiFa ergänzt: „Obendrein nimmt die Bundesregierung nun auch noch die offene Sprechstunde in der fachärztlichen Versorgung ins Visier. Mit entsprechenden Vorschriften zur Bereinigung des Honorars werden alle Fachärztinnen und Fachärzte bestraft, die sich um Patienten in der offenen Sprechstunde kümmern. Dies ist nicht nur gesetzgeberisch handwerklicher Murks, sondern wird auch zu einer Ruhestandswelle in der ambulanten Versorgung führen.“
SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider mahnt indes die Verlässlichkeit der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers an: „Herr Lauterbach war maßgeblich an der Entwicklung des TSVG beteiligt. Dass er nun seine eigene von ihm mitentworfene Regelung auseinanderpflückt, ist ein weiteres Beispiel dafür, mit welcher Unstetigkeit er Gesundheitspolitik betreibt.“
Berlin – Patienten müssen sich demnächst auf Aufnahmestopps in Praxen und lange Wartezeiten auf Arzttermine einstellen. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach streicht mit seinem GKV-Finanzierungsgesetz die kostendeckende Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen.
Die kostendeckende Vergütung war 2019 der Ausgleich für die gleichzeitig festgeschriebene Ausweitung der Sprechstundenzeiten um 25 Prozent. Während die finanziellen Mittel nun gestrichen werden, soll laut Vorstellung des Ministers die Mehrarbeit beibehalten werden. Doch die niedergelassene Ärzteschaft signalisiert klar: Die Praxen müssen und werden ihre Sprechstunden reduzieren.
Lauterbachs Wortbruch beim TSVG sorgt einerseits für Frust unter den Niedergelassenen und befeuert andererseits wirtschaftliche Sorgen angesichts steigender Kosten, einer historischen Energiepreisexplosion und eines existenziellen Fachkräftemangels in den Praxen. Hunderte Briefe sendeten Praxisinhaber deshalb in den letzten Tagen an ihre jeweiligen Wahlkreisabgeordneten und machten sie auf die unmittelbaren desaströsen Auswirkungen für Patienten aufmerksam.
Lauterbachs Politik wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung. Seine Fehlsteuerung der GKV-Finanzen ist dabei der Tropfen, der das Fass zu Überlaufen bringt:
Die desolate Umsetzung der Digitalisierung in den Praxen lässt vor allem das Praxispersonal verzweifeln: digitale Anwendungen werden erzwungen, kommen aber nicht zum Laufen. Für den offenbar völlig überteuerten und überflüssigen Konnektortausch in den Praxen werden hunderte Millionen verpulvert, die in der Versorgung fehlen.
Dazu kommt, dass Lauterbach die fertiggestellte und seit 30 Jahren überfällige Reform der ärztlichen Gebührenordnung aus ideologischen Gründen verschleppt.
Viele Praxisinhaber reagieren bereits jetzt mit vorzeitigem Ruhestand. Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, berichtet: „Wir beobachten einen Anstieg der Praxisabgaben und stellen fest, dass häufig keine Nachfolger gefunden werden. Das ist fatal. Die Babyboomer werden nun in großer Anzahl die Versorgung verlassen und die ambulante Versorgung vor eine echte Zerreißprobe stellen. Dafür trägt Karl Lauterbach die Verantwortung.“
Berlin – Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach will das höhere Honorar für die schnelle Vergabe von Behandlungsterminen an Neu- und Notfallpatienten im kommenden Jahr zurücknehmen. Die zusätzliche Arbeit, die den Praxen durch die rasche Terminvergabe entsteht, wird dann nicht mehr außerhalb des Budgets vergütet. Damit bleibt das Honorar hinter den tatsächlichen Kosten zurück. „Das ist ein klares Signal mangelnder Wertschätzung an die Ärzteschaft und die vielen hochengagierten medizinischen Fachangestellten, die sich jeden Tag für die zeitnahe und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzen, gerade auch unter den Bedingungen der Coronapandemie“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Wenn die Behandlung der Neu- und Notfallpatienten wieder budgetiert wird, werden wir zehn Prozent weniger Termine vergeben können, weil wir die dafür nötigen Überstunden der medizinischen Fachangestellten nicht mehr angemessen vergüten können“, so Dr. Lembeck weiter. „Das ist ein desaströses Signal aus der Politik. Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für einen Facharzttermin werden dann wieder die Regel sein. Die zeitnahe Behandlung wird zum Luxusgut“.
Facharztverträge: Kostenfrei und ohne Aufnahmestopps
Allerdings gibt es eine Alternative zu dieser drohenden Versorgungslücke: die Facharztverträge der gesetzlichen Krankenkassen. Der BVOU hat in den vergangenen 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen Orthopädie-Verträge abgeschlossen, etwa mit der Bosch BKK und der AOK Baden-Württemberg. „Diese Verträge sind für die Versicherten kostenfrei“, erläutert Dr. Lembeck. „Es gibt keine Aufnahmestopps und zügige Termine für alle eingeschriebenen Patientinnen und Patienten. Wenn die Bevölkerung schon durch die Inflation und die Verknappung des Erdgases gebeutelt wird, sollte Herr Lauterbach nicht auch noch Lücken in die medizinische Versorgung reißen“, so der BVOU-Präsident weiter.
Bei diesen Facharztverträgen, die zu den sogenannten Selektivverträgen gehören, schließen die gesetzlichen Krankenkassen einen direkten Vertrag mit den Leistungserbringern ohne Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Versicherten können sich dann kostenlos in diese Verträge einschreiben. Den Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis davon zugrunde, was eine gute orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung ausmacht. Leistungen werden fair und nachvollziehbar vergütet, Behandlungen besser koordiniert. Das ärztliche Gespräch hat einen festen Platz in der Behandlungskette. „Facharztverträge sind eine Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. „Sie sind ein Gegenmodell zu einer Versorgung, bei der Neu- und Notfallkranke wieder unter das Budget fallen. Die Patientinnen und Patienten haben die Wahl.“
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
Kontakt bei Rückfragen:
Janosch KunoKommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
E-Mail: presse@bvou.netwww.bvou.net
Berlin – Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Maßnahmen zur Förderung von Arztterminen für Neupatient:innen haben die gewünschte Wirkung gezeigt. Dies teilte Dr. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), nach einer aktuellen Auswertung der ärztlichen Abrechnungsdaten das Jahres 2021 mit. „Unsere Auswertung zeigt, dass im vierten Quartal 2021 mehr Neupatient:innen behandelt wurden als im vierten Quartal 2019, obwohl die ärztlichen Behandlungskapazitäten in diesen zwei Jahren eher weniger als mehr geworden sind. Außerdem haben Neupatient:innen gegenüber dem vierten Quartal 2019 mehr zusätzliche Leistungen erhalten als bereits bekannte Patient:innen. Genau diese Effekte waren beabsichtigt, als mit dem TSVG im Jahr 2019 die allgemein geltenden Leistungsbegrenzungen für die ärztliche Behandlung von Neupatient:innen abgeschafft wurden,“ fasste von Stillfried die Ergebnisse zusammen.
Im Einzelnen zeige die Auswertung des Zi, dass
mehr als jede:r vierte gesetzlich versicherte Patient:in von der Regelung begünstigt wurde: Im vierten Quartal 2021 wurden in den Praxen 20 Mio. Neupatient:innen behandelt. Insgesamt suchen rund 72 Mio. gesetzlich Versicherte mindestens einmal jährlich eine Vertragsärztin bzw. einen Vertragsarzt auf. Zudem ist zu beachten, dass mehr als ein Fünftel aller Neupatient:innen zwei und mehr Neupatientenfälle ausgelöst haben. Dies ist z. B. bei Behandlungen in der Schwangerschaft, bei Haut oder Augenkrankheiten nicht überraschend.
die Anzahl der Neupatient:innen im vierten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 12 Prozent gestiegen ist. Der Anteil der Neupatient:innen an allen Patient:innen stieg um 7,5 Prozent. Die höchsten Anstiege wurden in Regionen Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen beobachtet, in denen der Anteil der Neupatient:innen nicht zuletzt aufgrund des eingeschränkten Angebots eher unterdurchschnittlich ist.
die Neupatientenregelung für nahezu alle Praxen von Bedeutung ist: Im vierten Quartal 2021 haben insgesamt 99 Prozent der Praxen Neupatient:innen behandelt. Bei Hautärzt:innen und Frauenärzt:innen waren es 100 Prozent der Praxen, bei ärztlichen Psychotherapeuten 96,4 Prozent. Unter die Neupatientenregelung fielen rund 21 Prozent aller Behandlungsfälle dieses Quartals. Besonders hoch ist der Anteil der Neupatient:innen naturgemäß bei Chirurg:innen, HNO-Ärzt:innen, Hautärzt:innen und Orthopäd:innen. Die höchsten Steigerungsraten für Neupatient:innen ergaben sich aber bei Hausärzt:innen (32 Prozent), Kinder- und Jugendärzt:innen (18 Prozent) sowie bei nichtärztlichen Psychotherapeut:innen (18 Prozent).
Kinder und Jugendliche sowie Patient:innen in den erwerbsfähigen Altersgruppen besonders häufig als Neupatient:innen behandelt werden. Am höchsten ist der Anteil der Neupatient:innen mit 29 Prozent in der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre. Blickt man auf Behandlungsanlässe, ergibt sich ein heterogenes Bild. In allen Fachgruppen haben Behandlungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt den höchsten Anteil der Neupatientenfälle, Krankheiten des Ohres, Auges, Infektionskrankheiten sowie Krankheiten des Atmungssystems führen die Liste an.
die Versorgung für Neupatient:innen intensiver wurde: In 2021 wurden je Neupatient:in 7,7 Gebührenordnungspositionen abgerechnet, während es in 2019 nur 7,0 waren. Die Steigerung beträgt 9 Prozent. Damit ist die Leistungssteigerung für Neupatient:innen höher als für alle übrigen Patient:innen, für die im Schnitt 8 Prozent mehr Leistungen abgerechnet wurden. Dabei gibt es fachgruppenspezifische Unterschiede: Bei Augenärzt:innen etwa betrug die Leistungszunahme bei Neupatient:innen 10,4 Prozent, bei Nicht-Neupatient:innen 6 Prozent. Pro Kopf erhielten Neupatient:innen besonders in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein deutlich mehr Leistungen. Allerdings beträgt die Menge der Leistungen je Quartal und Patient:in für Neupatient:innen nur rund zwei Drittel der Leistungsmenge für bereits bekannte Patient:innen.
Ausweislich des jüngst bekannt gewordenen Entwurfs des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung, diese erst vor drei Jahren eingeführte Begünstigung von Neupatient:innen wieder zu streichen, da sie keine Vorteile in der medizinischen Versorgung gebracht habe. „Diese Begründung können wir nicht nachvollziehen. Die Vertragsärzt:innen haben maßvoll aber bestimmungsgemäß von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ohne Mengenbegrenzung abzurechnen. Durch die Kehrtwende der Bundesregierung würden der vertragsärztlichen Versorgung nach unseren Berechnungen rund 400 Millionen Euro entzogen, die in der medizinischen Versorgung der Patient:innen fehlen werden,“ sagte von Stillfried. In den kommenden Jahren werde es wichtiger werden, die Behandlung von Neupatient:innen zu fördern, damit dringende Behandlungsanlässe trotz des fortschreitenden Fachkräftemangels schnell Zugang zur medizinischen Versorgung fänden, ohne etwa die Notfallversorgung zu belasten. „Deshalb verwundert es, dass der amtierende Bundesminister für Gesundheit es offenbar zulässt, eine Förderung zu streichen, die unbestreitbar Vorteile für einen großen Teil der gesetzlich Versicherten entfaltet und deren Einführung er selbst erst 2019 als Abgeordneter gefordert und als sinnvoll begrüßt hat,“ sagte von Stillfried.
Als Neupatient:innen gelten gesetzlich Versicherte, die mindestens zwei Jahre (acht Quartale) lang nicht in Behandlung der jeweiligen Praxis waren. Die Abrechnungsdaten geben keinen Hinweis darauf, ob und inwieweit sich Wartezeiten verändert haben. Hierzu müssen Befragungsdaten aus Praxen oder von Patient:innen herangezogen werden, wobei die Beurteilung von Wartezeiten nach Einschätzung des Zi in den vergangenen zwei Jahren durch Effekte der Pandemie stark überlagert sein dürfte.