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FDP will Arzttermine privatisieren

Berlin – Mit großem Befremden hat der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte einen Vorschlag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gelesen, künftig die Terminvermittlung beim Arzt über kommerzielle digitale Health-Unternehmen wie „doctolib“ oder „Jameda“ finanziell zu fördern und damit vorgeblich die Terminvergabe zu verbessern.

„Es gibt eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter der Rufnummer 116 117 und sie funktioniert!“, erklärt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich. Die KBV allein sei für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Deutschland zuständig. „Und deshalb gehört die Terminvermittlung auch ausschließlich dort hin“, stellt Dr. Heinrich fest.

„Der liberale Vorschlag, die ärztliche Terminvergabe quasi zu privatisieren und in die Hände von internationalen Tech-Unternehmen zu legen, verbessert die Terminsituation nicht. Viel schlimmer aber ist: Die FDP verrät damit den Freien Beruf des Arztes, denn die Terminvergabe gehört ausschließlich in die Hände der Ärzte“, so der Virchowbund-Chef.

„Diese kommerziellen Anbieter haben keine Versorgungsverantwortung wie die Ärzteschaft, aber ein Geschäftsmodell, das sich in erster Linie durch die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte finanziert. Heute schon ist es so, dass diejenigen Ärzte, die dafür zahlen, besser gelistet werden als andere. Wie bei investorenfinanzierten Unternehmen üblich, besteht zudem keine Einflussmöglichkeit auf die strategischen Ziele dieser Unternehmen oder auf die Zusammensetzung der Investoren“, stellt Dr. Heinrich fest.

Das Problem mit der Vergabe ärztlicher Termine lasse sich aber nicht über eine Privatisierung lösen, es sei die Folge der Budgetierung und des Ärztemangels: „Solange die Politik über den Weg der Budgetierung die Leistungen nicht oder nicht vollständig bezahlt, wird es begrenze Leistungen – und damit Termine – geben. Da nutzt auch die beste Terminvermittlung nichts. Stattdessen wäre hingegen viel sinnvoller, die hohe Zahl an unentschuldigt versäumter, online vereinbarter Arzttermine durch Patienten anzugehen und dadurch die ‚Ressource Arzt‘ besser zu nutzen“, fordert der Virchowbund-Vorsitzende. Jeder vierte online vereinbarte Termin platzt ohne rechtzeitige Benachrichtigung, so die Rückmeldungen von Mitgliedern des Verbandes. „Hier muss die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine entsprechende Säumnis-Gebühr entwickeln. Eine solche Gebühr liegt letztendlich auch im Interesse der Krankenkassen, wenn sie eine gemeinsame Versorgungsverantwortung und den wirtschaftlichen Einsatz begrenzter Ressourcen fördern und das Solidarprinzip der GVK stärken wollen“, so Dr. Heinrich.

Quelle: Virchowbund

Die elektronische Krankmeldung kommt – eigentlich

Berlin/München – Arbeitgeber sind ab Januar verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten (gilt nur bei GKV-Patienten) elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Praxen.

Lediglich wenn die Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist, kommt es zum sog. Ersatzverfahren. Dies bedeutet, die Daten werden durch das PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn dem Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Ausstellung der AU-Bescheinigung bekannt ist, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die Krankenkasse aktuell nicht möglich ist und der Patient befindet sich noch in der Praxis, erhält der Patient die mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Krankenkasse und Versicherter). Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über den Patienten. Stellt der Vertragsarzt nachträglich fest, dass die digitale Erstellung oder Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist und hat der Patient die Praxis bereits verlassen und ist der digitale Versand auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden (vgl. § 4 Ziffer 4.1.4 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke (= Anlage 2b zum BMV-Ä)).

Nachdem seit dem 01.01.2023 nun auch die Arbeitgeber die AU-Daten nur noch digital über die Krankenkassen erhalten sollen, indem sie diese bei der Krankenkasse des Beschäftigten abrufen können, müssen Vertragsärzte die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch des Patienten ausdrucken. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist damit grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Da die Umsetzung dieser Digitalisierung aber möglicherweise noch nicht durch jeden Arbeitgeber erfolgt ist, obliegt es jedoch der individuellen Entscheidung einer Praxis, ob vorläufig noch weiterhin der Ausdruck für den Arbeitgeber erstellt wird zur Vermeidung von nachträglichen Ausstellungen einer Papierbescheinigung.

Die Patienten erhalten somit aber in jedem Fall für sich selbst weiterhin einen Papierausdruck, damit sie über die Dauer der Krankschreibung informiert sind, sodass hierauf auch ein Anspruch des Patienten besteht. Dies ist gemäß § 4 Ziffer 4.1.2 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke der Ausdruck des mittels Stylesheet erzeugten Formulars (Ausfertigung Versicherter). Hierin ist auch festgehalten, dass Versicherte ab 01.01.2023 einen unterschriebenen Ausdruck der Ausfertigung Versicherter und / oder der Ausfertigung Arbeitgeber auf Wunsch erhalten.

Erfolgt ausnahmsweise eine Signierung mittels SMC-B gemäß § 2 Absatz 4 der Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke, erhalten Versicherte ab dem 01.01.2023 vom Vertragsarzt ebenfalls eine unterzeichnete papiergebundene Bescheinigung der Ausfertigung Versicherte.

Nach § 4 Ziffer 4.1.8 Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke können auf Wunsch des Patienten die Ausfertigungen für ihn auch digital an ihn übermittelt werden.

Bei privat Versicherten, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland oder der Ausstellung von Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes (Muster 21) bleibt es allerdings auch nach dem 01.01.2023 beim bisherigen Verfahren und bei der Vorlagepflicht der Beschäftigten.

Dr. Jörg Heberer, BVOU-Verbandsjustitiar

Chancen in der 4-Tage-Patientenversorgung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) sieht in der 4-Tage-Woche für Praxen eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation und ein geeignetes Mittel, um Praxen wieder wirtschaftlich betreiben zu können. Auch die Ausübung des freien Berufes Arzt könnte dadurch gestärkt und attraktiver werden.

Steigende Energiepreise und die weiterhin hohe Inflation belasten die Arztpraxen in der ambulanten Versorgung stark. Das budgetierte Finanzierungssystem, Streichung von Geldern wie zuletzt durch die Streichung der Neupatientenregelung, steigende Personalkosten und die Nichtberücksichtigung der ambulanten Strukturen bei Hilfspaketen machen ein Umdenken in der ambulanten Patientenversorgung notwendig.

„Selbst Gesundheitsminister Lauterbach hat zuletzt eingeräumt, dass eine Budgetierung ärztlicher Leistungen nicht zielführend ist. Sie ist nicht gerecht, sie benachteiligt vor allem Berufsgruppen in der fachärztlichen Grundversorgung und sie mündet letztendlich in einer schlechteren Versorgung von Patienten“, so Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender 2.Vorsitzender des SpiFa-Vorstands. „Denn wenn Leistungen nicht bezahlt werden, müssen diese eben eingeschränkt werden. Die Einführung einer 4-Tage-Woche für Arztpraxen könnte in diesem Zuge eine Lösung sein, um sowohl dem wachsenden Kostendruck zu begegnen, aber auch um den wachsenden Bürokratieaufwand zu bewältigen.“

Auch im Zuge des eklatanten Fachkräftemangels bietet eine 4-Tage-Woche Chancen: so wird zum einen der Ausbildungsberuf MFA wieder attraktiver, zum anderen aber auch die Tätigkeit in der ambulanten Versorgung selbst. „Damit haben die in der ambulanten Versorgung tätige Fachärztinnen und Fachärzte ein wirksames Mittel, um der Abwanderung von MFAs in das vermeintlich attraktivere Arbeitsumfeld in Kliniken oder Krankenkassen entgegenzuwirken,“ so Weinhart weiter.

Auch wird die Niederlassung durch Etablieren einer 4-Tage-Woche wieder attraktiver: sie sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Junge Ärztinnen und Ärzte, die aus diesem Grund ein Angestelltenverhältnis bevorzugen, können so in ihrer Entscheidungsbereitschaft für eine freiberufliche Tätigkeit bestärkt werden.

Quelle: spifa.de

Zuweisernetzwerk für hausarztvermittelte Termine

Das neue Jahr beginnt mit einer Neuregelung für die Vergütung von Hausarzt-vermittelten Terminen bei Fachärzten. Vermittelt ein Hausarzt einen Termin beim Facharzt, kann der Facharzt je nach Kurzfristigkeit des Termins bis zu 100% Zuschlag für die Ordinationsziffer sowie alle Leistungen im Quartal für diesen Patienten extrabudgetär abrechnen.

Dies ist zwar kein vollständiger Ersatz für die von Gesundheitsminister Lauterbach gestrichene Neupatientenregelung, aber eine gute Chance, die mit der Streichung verbundenen Einbußen zu minimieren.

Gemeinsam mit unserem Partner samedi haben wir über die Feiertage ein Produkt entwickelt, daß Ihnen den Aufbau eines digitalen Zuweisernetzwerkes ermöglicht. Dabei legen Sie selbst fest, welche Hausärzte und Zuweiser Teil Ihres Netzwerks werden und kurzfristig Termine bei Ihnen buchen dürfen. Durch Anlage exklusiver Zeitfenster steuern Sie diese Terminvergabe und behalten die volle Kontrolle über Ihren Terminplan.

Patienten haben auf diese exklusiven Terminfenster keinen Zugriff.

BVOU-Mitglieder können dieses digitale Terminvergabetool exklusiv bei unserem Partner samedi bestellen. Für weitere Informationen bitte hier klicken.

Samedi-Stammkunden können ihr Terminangebot um die Zuweisertermine erweitern und ebenfalls von dieser schlanken Lösung profitieren.

Mit dem Zuweiserkonto für Fachärzte profitieren Sie vielfach

  • Individuelles Ärzte-Netzwerk: Sie selbst legen fest, wer Teil Ihres Netzwerks ist und Ihnen digital zuweisen darf. So erreichen Sie eine langfristige und qualitative Zusammenarbeit mit Ihren Kollegen sowie eine optimale Patientensteuerung.
  • Schnelle Zuweisungen: Legen Sie Zeitfenster fest, die exklusiv für Überweisungen reserviert sind und nur von Ihren Zuweisern gebucht werden können. Behalten Sie die volle Kontrolle darüber, wie viele Zuweisungen Sie empfangen möchten.
  • Extrabudgetäre Vergütung: Profitieren Sie von extrabudgetären Zuschlägen für Fachärzte bei schneller Terminvermittlung und rechnen Sie bis zu 100 % mehr für die Ordinationsziffer und alle Behandlungsleistunen extrabudgetär ab.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Service beim Aufbau eines Zuweisernetzwerkes sowie der mühelosen Terminvergabe für Hausarztvermittelte Termine hilft und Sie von Anfang an von dem neuen Vergütungsmodell profitieren können.

OrthoHeroBKK: Teilnahme bundesweit möglich

Zum neuen Jahresstart freuen wir uns Sie heute darüber zu informieren, dass auch in den Bundesländern, in denen die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) dem Selektivvertrag „OrthoHeroBKK“ bislang noch nicht beigetreten sind, nun eine Teilnahme möglich ist.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Inhalte vor. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Vertragsseite und unserer Vertragsschulung:

Kurzbeschreibung des Vertrags 

Patientenindividuell, arztgesteuert, digital: OrthoHeroBKK unterstützt Patienten bei Rücken- und Knieleiden.

Bei OrthoHeroBKK wird die App-gestützten Bewegungstherapie bei Rücken- und Knieschmerzen vom Arzt verordnet und begleitet – anders als bei Apps auf Rezept wird die digitale Vernetzung mit Ihren Patienten zur Stärkung der Eigenverantwortung und Mitwirkung gefördert.

Im Rahmen des Selektivvertrags wird Fachärzten* für die Verordnung der Bewegungsapp, die Therapieplanerstellung und die Begleitung während der Therapie extrabudgetär ein leistungsgerechtes Honorar bezahlt.

Vertragspartner 

Welche Fachgruppen können teilnehmen?

  • Fachärzte für Orthopädie
  • Fachärzte für Unfallchirurgie
  • Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Voraussetzungen zur Teilnahme 

Für den Arzt:

  • KV-Zulassung
  • Teilnahme an einer Vertragsschulung (weitere Information unter Punkt 6)
  • vollständig ausgefülltes Profil auf unserer Patientenplattform Orthinform
  • Verwendung der Herodikos App
  • Berufshaftpflichtversicherung

Für den Patienten:

Diagnose  ICD-10-Code 
Rückenschmerzen M54.2, M54.3, M54.4, M54.5, M54.6
Sonstige Gelenkkrankheiten, Fibula und Tibia, Kniegelenk M25.26, M25.36, M25.66, M25.56
Gonarthrose M17.X
Krankheiten der Patella M22.0, M22.1, M22.2, M22.3, M22.4
Binnenschädigung des Kniegelenks M23.2, M23.33, M23.5, M23.6, M23.8, M23.9

Vergütung 

– extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung –

Inhalt, Regeln und Honorar gelten bundesweit.

Ihr Abrechnungsdienstleister ist je nach regionaler Zuordnung

Ihre KV oder die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH

Die für Sie geltenden Abrechnungsnummern finden Sie unter:  www.bvou.net/selektivvertrage/orthoherobkk

Leistungsinhalt Abrechnungsregeln Honorar
Aufklärung des Patienten, Einschreibung und Erstellung Trainingsplan 1x 45 EUR
Zwischenuntersuchung 1x 25 EUR
Abschlussuntersuchung bei Therapieabschluss 1x 25 EUR
Abschlussuntersuchung bei Therapieverlängerung 1x 25 EUR
Patienteninitiiertes, bedarfsweises Monitoring bis zu 2x je 90 Tage 15 EUR
Abschlussuntersuchung nach Therapieverlängerung 1x 25 EUR

Vertragsschulung und Einschreibung

Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben. Weitere Informationen erhalten Sie in einer unserer Schulungen:

Ärztliche Schulung (verpflichtend für den Vertragsstart):

  • Webinar am 11. Januar 2023 von 15.00 – 17:00 Uhr live

und im Anschluss jederzeit als Webinar einzusehen

Bitte melden Sie sich hier an.

MFA-Tutorial (freiwillig):

Wenn Sie am OrthoHeroBKK-Vertrag teilnehmen möchten, können Sie sich hier einschreiben.

Sofern Sie alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von uns postalisch eine Bestätigung Ihrer Vertragsteilnahme sowie Ihr OrthoHeroBKK-Willkommenspaket mit allen relevanten Unterlagen.

Fragen zum Vertrag?

Unsere Mitarbeiterin Frau Kathrin Betsch steht Ihnen als Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Versorgungsverträge des BVOU gerne zur Verfügung:

Kathrin Betsch
Referentin der Geschäftsführung und des Vorstands
Straße des 17. Juni 106 – 108 | 10623 Berlin
Fon 030 797 444 52 | Fax 030 797 444 45
vertraege@bvou.net | www.bvou.net

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung in der Einbehandlerpraxis“

Herr Dr. med. Jochen Brankamp betreibt mit seinem Team, bestehend aus ihm als Facharzt und zwei medizinischen Fachangestellten, im Herzen des Rheinlandes seit 2015 die O+U Facharztpraxis Dr. Brankamp (Erkrath), eine orthopädische und unfallchirurgische Privatpraxis. Der Schwerpunkt der konservativen Praxis liegt auf der Wirbelsäule. Um die Patienten wieder in einen gesunden Alltag zurückzuführen, werden sie mithilfe der neuesten Diagnostikmethoden und Therapien behandelt.

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat sich der Facharzt im Frühjahr 2022 entschieden, das SCS MedSeries® H22 DVT in seiner Praxis zu implementieren, mit dem Ziel, einen noch schnelleren und präziseren Ablauf in der Diagnostik zu gewährleisten, während seine Patienten einen höheren Komfort genießen. Mit uns hat Herr Dr. Brankamp in einem Interview über die Vorteile gesprochen, die sich seit der Installation in seiner Einbehandlerpraxis dargestellt haben.

Moderne Technologie in der eigenen Praxis

Über die Kollegen aus der O&U, die bereits die eigenständige 3-D-Bildgebung in ihrer Praxis betreiben, kam Herr Dr. Brankamp erstmals mit der SCS Bildgebung in Berührung: „Da wir schon immer an den modernsten Geräten und diagnostischen Möglichkeiten interessiert waren, haben wir natürlich hingehört, als die Kollegen über die SCS Bildgebung sprachen. Man hört, dass es eine neue technische Option gibt, also quasi eine Computertomographie mit wenig Strahlung, sprich, eine digitale Volumentomographie“, erzählt Herr Dr. Brankamp über sein anfängliches Interesse an der modernen Bildgebung.

Über verschiedene Medien, darunter auch das SCS Society Magazin, informierte er sich über die 3-D-Bildgebung. Beim Blättern durch die Seiten konnte er sich somit vorab über die Funktionen und die spannenden Fälle der zahlreichen Anwender erkundigen. „Da habe ich dann zum Hörer gegriffen und alles weitere im Prinzip direkt mit SCS besprochen, die mich in der Thematik sehr gut beraten und auch weitergeführt haben.“

Das SCS MedSeries® H22 DVT wurde schließlich in einem Multifunktionszimmer implementiert, das gleichzeitig auch als Büro-, Behandlungs-, und Diagnostikzimmer dient. So können die interessierten Patienten das DVT direkt sehen, wenn sie den Raum betreten. Die Anamnese erhalten sie zusammen mit der Untersuchung und der nachfolgenden Therapiebesprechung direkt vor Ort und in nur einem Raum – ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“.

Patienten sehen sofort den Mehrwert

In den Beratungsgesprächen der SCS wurde Herr Dr. Brankamp rund um das System informiert und über die Möglichkeiten aufgeklärt, die sich durch die Nutzung ergeben – dadurch resultieren Vorzüge, die sich inzwischen auch in der täglichen Praxis zeigen: „Zum einen habe ich eine 3-D-Darstellung, die für uns in der Vielzahl der Fälle natürlich interessant ist und zum anderen ist da die hohe Strahlenhygiene im Verhältnis zum normalen Nativröntgenbild.“

Das SCS DVT erstellt Aufnahmen in extrem hoher Auflösung und bei 0,2 mm Schichtdicke in alle Raumrichtungen, sodass selbst kleinste ossäre Veränderungen in den Bildern erkennbar werden. „Die Patienten sind in der Tat begeistert! Wenn man ihnen die Bilder demonstrieren kann, also sowohl die einzelnen Schnittbilder, bei denen man wirklich jeden Knochentrabekel darstellen und kleinste Haarrisse oder Frakturen zeigen kann – bis hin zur dreidimensionalen Darstellung oder auch der Weichteilfensterung – dann sind sie wirklich fasziniert und beeindruckt. Sie sehen auch sofort den Mehrwert der Untersuchung und stellen das überhaupt nicht in Frage.“

Zum Patientenkomfort trägt zusätzlich bei, dass durch die direkte Verfügbarkeit des DVT in der eigenen Praxis langwierige Terminketten entfallen und Patienten bereits bei der Erstvorstellung mit einer modernen Diagnostik versorgt werden können. Da bei der leicht zu bedienenden SCS Bildgebung aufwändige und schwierige Lagerungspositionen nicht nötig sind, ist die Dauer der Untersuchung entsprechend kurz. „Das 2-D-Röntgen hat natürlich zum einen die Schwierigkeit und den Anspruch an eine korrekte Lagerung und Projektion, damit ich alle Fragen beantworten kann, die ich stelle und zum andern bleibt es einfach ein 2-D-Bild. Da habe ich bei der SCS Bildgebung natürlich einen riesigen Vorteil, da ich mir die Projektionen nachträglich immer so einstellen und drehen kann, wie ich sie gerne hätte. Durch die Schnittbildgebung und die Dreidimensionalität kann ich einfach viel mehr sehen.“

Dank der individuellen Einstellungen, die der Arzt nachträglich durchführen kann, profitieren nicht nur die Patienten vom DVT, sondern auch der Praxisworkflow wird unterstützt: „Ich habe eine sehr schnelle und zugängige Diagnostik in der Praxis, im Gegensatz zum MRT – eben so, wie wir das erwartet haben und wir sind bislang wirklich voll zufrieden.“

Eine bessere Diagnostik mit weniger Strahlenbelastung

Ausschlaggebend für die Entscheidung zur SCS Bildgebung war die hohe Strahlenhygiene, die Herr Dr. Brankamp seinen Patienten mit dem System bieten kann. Deswegen lag der Fokus in der Beratung insbesondere auf diesen Angaben. „Das SCS-Team hat sich da sehr viel Mühe gegeben, mit mir die Studien durchzugehen und sie zu erläutern, bis ich dann auch überzeugt war, dass meine Patienten wirklich nur einer geringen Strahlenbelastung ausgesetzt sind – teilweise sogar weniger als bei einem Nativröntgenbild und natürlich viel weniger als bei einem CT. Das Gespräch war sehr hilfreich und dafür war ich auch sehr dankbar.“ Das SCS DVT ist mit dem Super-Ultra-Low-Dose-Protokoll ausgestattet, ein Aufnahmepreset, mit dem die resultierende Strahlendosis unter der eines im O&U-Einsatz typischen, digitalen Projektionsröntgen in 2 Ebenen einzuordnen ist. Dies wurde durch mehrere Studien unabhängiger Forschergruppen wissenschaftlich belegt. Dadurch eignet sich die SCS Bildgebung nicht nur für den Einsatz als Primärdiagnostik, sondern auch im Bereich der Pädiatrie, um Kinder und Heranwachsende besonders schonend untersuchen zu können. Bezieht man sich auf die Erfüllung des im Strahlenschutz vorgeschriebenen ALARA-Prinzips, ist das DVT der Projektionsradiographie vorzuziehen. „Die geringe Strahlenbelastung sehe ich als einen weiteren Vorteil gegenüber dem CT. Man kann trotz weniger Strahlung die hohe Qualität in der Bildgebung erzielen, also hat man aus meiner Sicht nur Vorzüge gegenüber dem CT.“

Die 3-D-Bildgebung verhilft zu einer präziseren Diagnostik

Seit der Implementierung konnte die Privatpraxis O+U vielen Patienten nach der Untersuchung mit dem DVT wieder in einen gesunden Alltag verhelfen. Herr Dr. Brankamp erzählt uns von einem Fall, der ihm besonders im Gedächtnis geblieben ist: Ein 69-jähriger Mann mit einer vorbestehenden Arthrose klagte über vermehrte Schmerzen im Knie: „Das kann bei einer Arthrose natürlich immer passieren und so habe ich auch zunächst reagiert. Nach der Untersuchung war es dann aber so, dass mir doch eine Auffälligkeit ins Auge gesprungen war. Wir haben uns dann entschlossen, direkt eine Aufnahme mit der SCS Bildgebung zu machen, um zu sehen, was da los ist – eine gute Entscheidung. In den 2-D-Voraufnahmen, die wir hatten, war ein Ossikel in der Kniekehle zu sehen, von dem ich nicht erwartet hätte, dass der Probleme macht. In der 3-D-Diagnostik war dann zu erkennen, dass dieser Ossikel tatsächlich in das Gelenk gerutscht ist und dort als freier Gelenkkörper die starken Schmerzen ausgelöst und das Gelenk teilweise blockiert hat. Mittelfristig hätte der Ossikel das Gelenk noch weiter geschädigt.“

Das Kniegelenk wurde arthroskopiert und der freie Gelenkkörper entfernt. Das Team der Privatpraxis war froh, dass dies mit der SCS Bildgebung festgestellt und dem Patienten mit einer Operation geholfen werden konnte. Nach dem Eingriff war der Patient sehr zufrieden und nahezu beschwerdefrei.

Der wirtschaftliche Aspekt in einer kleinen Einbehandlerpraxis

Die Praxis O+U Erkrath ist eine kleine Einbehandlerpraxis, geführt von einem Arzt mit zwei medizinischen Fachangestellten. Dennoch hatte Herr Dr. Brankamp keine Bedenken darüber, ob sich die Anschaffung der SCS Bildgebung mit dem Patientenaufkommen, das er in seinen Räumen bedienen kann, wirtschaftlich trägt. „Wir sind eine reine Privatpraxis. Die Software macht es einfach, sich die Zahlen retrospektiv anzuschauen, um zu sehen, wie viele Fälle wir überhaupt haben. Damit konnte man das leicht ausrechnen, da eine Primärdiagnostik aufgrund der geringen Strahlenbelastung durch das DVT bei entsprechender Fragestellung durchaus gerechtfertigt bzw. indiziert ist. So berechnete ich, wie viel Umsatz wir generieren konnten und wie viele Aufnahmen man benötigt, um die SCS Bildgebung zu refinanzieren.“

Ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft

Durch den Einsatz der dreidimensionalen Schnittbildgebung ist es Herrn Dr. Brankamp und seinem Team möglich, noch viel mehr in den Aufnahmen zu sehen als bisher. Entsprechend fällt auch sein Urteil aus, das er zusammen mit einer Empfehlung an seine Kollegen in der O&U weitergeben möchte: Wir haben verschiedenste Fälle, bei denen uns das DVT schon weitergebracht hat und in der Frakturdiagnostik ist das H22 der 2-D-Bildgebung einfach überlegen. Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, sich die SCS Bildgebung auch zuzulegen. Ich glaube, dass niemand Berührungsängste haben muss und in der Zukunft wird es, denke ich, mehr und mehr Einzug in den Alltag nehmen. Je eher man sich daher damit auseinandersetzt, desto besser!“

O+U Facharztpraxis Dr. Brankamp
Am Stadtpark 2
40699 Erkrath
www.oplusu.de

Erschienen in: SCS Magazin | Ausgabe 9 | Winter 2022

Virchowbund: Praxen sollen mittwochs schließen!

Berlin – Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. (Virchowbund) ruft die Arztpraxen auf, den Praxisbetrieb auf eine Vier-Tage-Woche umzustellen.

Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte könne wie bislang an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Mittwoch soll dagegen zur Bewältigung der Bürokratie und zur Fortbildung genutzt werden. Die Versorgung von Akutfällen übernähme, wie z. B. an Wochenenden der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117).

Die Arztpraxen stehen durch die Energiepreisexplosion und die Inflation unter enormem Kostendruck. Auf der anderen Seite steht ein budgetiertes Finanzierungssystem und die Streichung von Geldern, wie aktuell durch die Abschaffung der Neupatientenregelung. Zudem bilden die Finanzverhandlungen mit den Krankenkassen und dem mageren Plus von zwei Prozent nicht die Kostenentwicklung ab.

„Für uns ist deshalb klar: Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Deshalb müssen wir unsere Leistungen einschränken“, sagt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich.

Er will dies unter anderem auch als Zeichen gegen die immer stärker ausufernde Bürokratie in den Arztpraxen und als Mittel gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Im Schnitt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 61 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet – Tendenz steigend.

Der Verband hebt weitere Vorteile der Praxisschließungen hervor:

  1. Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich mache den Beruf der medizinischen Fachangestellten (MFA) attraktiver und Praxen wieder zu nachgefragten Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Aktuell leiden 75 Prozent der haus- und fachärztlichen Praxen unter dem Fachkräftemangel, da u. a. die Krankenkassen ausgebildete MFA mit deutlich höheren Gehältern abwerben. MFA haben bislang keinen staatlichen Corona-Bonus erhalten.
  2. Im Hinblick auf Unterfinanzierung und Budgetierung des ambulanten Bereiches sei die Konzentration auf vier Tage zur Patientenversorgung ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Praxisführung und Kostensenkung. Nicht zuletzt könnten Praxen durch den Schließtag auch einen Teil der Energiekostensteigerung abfangen, da sie – anders als die Kliniken – kein staatliches Hilfspaket empfangen.
  3. Eine Vier-Tage-Woche sei familienfreundlicher und mache die Niederlassung attraktiver für junge Ärztinnen und Ärzte, speziell gegenüber der Anstellung im Krankenhaus. Für bereits Niedergelassene sei die Umstrukturierung eine Chance, aus dem „Hamsterrad“ auszusteigen. Jeder vierte bis jeder dritte Niedergelassene fühlt sich durch seine Arbeit ausgebrannt.

„Die politische Untätigkeit und Fehlsteuerung der letzten Jahrzehnte zwingt die Ärzteschaft die Notbremse zu ziehen“, kritisiert der Virchowbund-Bundesvorsitzende. „Andernfalls drohen noch schlimmere Folgen, auch für die Patienten.“ Auf Initiative des Virchowbundes haben erste Kassenärztliche Vereinigungen begonnen, den Honorarverteilungsmaßstab anzupassen, etwa in Berlin und Hamburg.

Quelle: Virchowbund

Wir brauchen jetzt ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Bundesregierung auf Ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zur Entbudgetierung ärztlicher Leistungen Taten folgen zu lassen und das Vorhaben auf die gesamte ambulante Versorgung auszuweiten.

Seit Jahren weist der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden auf den Zusammenhang von Budgetierung ärztlicher Leistungen und eine gute medizinische Versorgung der Menschen in Deutschland hin. Nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von Fachärztinnen und Fachärzten von der Budgetierung betroffen sind. Vor Kurzem wurde durch die Ampel-Koalition die sogenannte Neupatientenregelung in der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter gestrichen; ein Element der Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen wurde durch die Politik gestrichen, nachdem die Neuregelung erste positive Effekte gezeigt hatte.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Den Krisen in der Gesundheitsversorgung, denen die Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen tagtäglich ausgeliefert sind, sind keine neuen Aspekte. Die Budgetierung von medizinischen Leistungen ist der Ursprung hierfür. Verschobene oder nicht verfügbare Termine, krankes, ausgebranntes und demotiviertes Personal sowie vorherrschender Ärztemangel in allen Fachrichtungen sind die Folge.“

Die Budgetierung ärztlicher Leistungen entsteht durch die Zahlung einer morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen mit befreiender Wirkung. Die befreiende Wirkung sichert dabei den Krankenkassen zu, dass diese im Fall der Fälle nicht automatisch Finanzmittel nachschießen müssen. Obwohl jedes Jahr weit mehr Leistungen erbracht werden, als durch die gesetzlichen Krankenkassen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Budgetierung in der ambulanten Versorgung nicht aufgehoben.

Analysen des Deutschen Instituts für Fachärztliche Versorgungsforschung (DIFA) zeigen, dass von der Budgetierung die Bundesländer und ärztlichen Fachgruppen sehr unterschiedlich betroffen sind. Die sogenannten Auszahlungsquoten, die durch zur Verfügung stehendes Finanzvolumen je Kassenärztlicher Vereinigung und Menge der abgerufenen Leistungen entstehen, schwanken dabei in einem Korridor von minus 20-30 Prozent je Fachgruppe und Bundesland (Anlage).

„Wir fordern daher die Regierungsampel und Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung einzuleiten. Wir brauchen ein Entbudgetierungsgesetz für die ambulante Versorgung!“, so Heinrich weiter.

Quelle: SpiFa

Neues Zi-Energiekosten-Monitoring

Berlin –  eine beispiellose Energiekrise und explodierende Kosten, insbesondere für Strom  und Gas, stellen Bürgerinnen und Bürger seit Monaten vor besondere Herausforderungen.

Die Auswirkungen der Energiekrise auf die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung wurden – im Gegensatz zum stationären Bereich – bislang weder in der öffentlichen Wahrnehmung noch auf politischer Ebene hinreichend beachtet. Aus diesem Grund haben KVen und KBV das Zi gebeten, mit dem Energiekosten-Monitoring die bislang fehlende wissenschaftlich belastbare Datengrundlage zu schaffen. Ziel ist es, Transparenz zu finanziellen Mehrbelastungen in Praxen und Einrichtungen zu erreichen. Die Ergebnisse werden in geeigneter Form publiziert. Auf dieser Basis sind sie von KVen und KBV nutzbar, die Interessen der Vertragsärzteschaft und Vertragspsychotherapeutenschaft zu vertreten.

Ablauf

Zur Teilnahme eingeladen sind alle Praxen sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der vertragsärztlichen und -pychotherapeutischen Versorgung. Die Einladung erfolgt per E-Mail, soweit E-Mail-Adressen vorliegen, und ansonsten per Briefpost.

Das Energiekosten-Monitoring wird in drei Befragungszeiträumen durchgeführt: Beginn ist im Dezember 2022. Zum Stichtag 28. Februar 2023 und 31. Mai 2023 beginnt jeweils ein neuer Befragungszeitraum des Energiekosten-Monitorings, um die Entwicklung der Energiepreise und -kosten verfolgen zu können.

Das Zi nennt es Monitoring, weil eine Erhebung in drei Wellen vorgesehen ist: Neben der am startenden ersten Welle wird es eine zweite Welle im Februar und eine dritte Welle im Mai 2023 geben. Für eine fundierte Darstellung benötigen wir eine breite Beteiligung aus allen Fachgruppen und allen KVRegionen.

Hier erhalten Sie Informationen zur Teilnahme. Wir freuen uns, wenn Sie das Energiekosten-Monitoring unterstützen.

Quelle: Zi

Lauterbachs Lockerungspolitik: Siegt am Ende der medizinische Sachverstand?

“Budgetierung ist der Anfang vom Ende einer guten Gesundheitsversorgung”, konstatiert Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. “Die Folgen sehen wir derzeit in der Kindermedizin. Wir begrüßen die Kehrtwende von Minister Lauterbach, der erstmals seit Jahren zumindest in diesem Bereich Budgetierung nicht weiter forcieren, sondern sogar aufheben will. Ein erster Schritt, hoffentlich nicht der Letzte!”

Volle Praxen und ein nicht gedeckter Leistungsbedarf, der desolate Zustand der Kinderversorgung in Deutschland bietet ein überdeutliches Beispiel: “Gespart wird immer in Richtung des geringsten Widerstands, am Ende immer auf dem Rücken der Schwächsten”, so Dr. Tappe. “Bei strukturellen Problemen aufgrund fehlender Finanzierung ist die Politik vor allem im ambulanten Bereich schon lange – und man möchte fast sagen systematisch – auf einem Auge blind. Wo Patienten keine starke Lobby haben, bleibt die Versorgung defizitär.

Im Bereich der Magen-Darm-Erkrankungen gibt es eine Reihe solcher Mängel, auf die der Berufsverband schon seit Jahren hinweist. Für niedergelassene Magen-Darm-Ärzte ist es schwierig, ein zufriedenstellendes Betreuungsangebot für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen anzubieten, weil adäquate Betreuungspauschalen im Vergütungssystem einfach nicht vorkommen. Bei der Einführung innovativer Medikamente für chronisch an Hepatitis C erkrankte Patienten mussten sie wegen der systembedingten Finanzierungsbremse erhebliche Regressrisiken auf sich nehmen, wenn sie ihre Patienten mit heilenden Wirkstoffen versorgen wollten. Die langen Wartezeiten auf Magenspiegelungen sind ebenfalls auf Angebotsbeschränkungen zurückzuführen, die die Nachfrage völlig außer Acht lassen. Selbst im Bereich der Vorsorge, bei den Darmspiegelungen, mit denen Darmkrebs verhindert werden kann, sind die Vergütungen gekürzt worden.

“Wir waren lange stolz auf eines der besten Gesundheitssysteme der Welt”, so Dr. Tappe. “Inzwischen müssen wir feststellen, dass gerade die politisch schlecht organisierte flächendeckende vor-Ort Versorgung durch niedergelassene Ärzte in vielen Bereichen kaputtgespart wird, weil die betroffenen Patienten zu wenig Fürsprecher haben und immer weniger junge Ärzte bereit sind, sich unter diesen Bedingungen niederzulassen. Wir hoffen, dass die Budgetierung generell aufgehoben wird und eine leistungsorientierte Bezahlung im ambulanten Sektor erfolgt. Unsere Nachwuchsärzte erhalten damit Planungssicherheit, die ambulante Versorgung der Patienten vor Ort wird verbessert und gesichert.”

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)