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Verordnung von Gesundheits-Apps: Vergütung geregelt

Berlin – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine weitere digitale Gesundheitsanwendung dauerhaft in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen, hierfür aber keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten bestimmt. Daher haben KBV und GKV-Spitzenverband entschieden, dass keine gesonderten Leistungen in den EBM aufgenommen werden. Die Gebührenordnungsposition 01470 war für die Erstverordnung einer DiGA befristet und seit Jahresbeginn nicht mehr berechnungsfähig.

Für das Ausstellen der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen, die dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine Vergütung.

Die Regelung gilt für Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten ab 18 Jahren behandeln. Erst ab diesem Alter dürfen Apps verordnet werden. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden. Zudem hat er eine Vergütung für Leistungen, die mit der Web-Anwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen verbunden sind, festgelegt.

GOP 01470 für dauerhaft gelistete DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Für jede DiGA ist dort angegeben, ob sie in das Verzeichnis „dauerhaft aufgenommen“ wurde.

Für die Verordnung einer dauerhaft gelisteten DiGA rechnen Praxen die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte/2 Euro) ab. Die Verordnung erfolgt auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16). Die GOP kann auch abgerechnet werden, wenn die Verordnung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt.

Sofern dem Patienten unterschiedliche DiGA verordnet werden, ist die GOP mehrfach im Behandlungsfall berechnungsfähig. In diesem Fall muss als Begründung die verordnete DiGA benannt werden.

Die GOP 01470 bildet die Besonderheiten der ärztlichen Verordnung in der Einführungsphase der DiGA als neue Versorgungsform ab und ist deshalb befristet bis zum 31. Dezember 2022.

GOP 01471 für Web-Anwendung „somnio“

Außerdem wird die GOP 01471 (64 Punkte/7,12 Euro) in den EBM aufgenommen. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Web-Anwendung „somnio“ zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen. Hiermit wird die Verlaufskontrolle und Auswertung abgebildet. Diese GOP kann auch abgerechnet werden, wenn die Verlaufskontrolle und Auswertung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgt.

Die beiden neuen GOP werden für zwei Jahre extrabudgetär vergütet.

Verhandlungen zur Vergütung

In den Verhandlungen hatten der GKV-Spitzenverband und die KBV unterschiedliche Vergütungskonzepte in die Beratungen im Erweiterten Bewertungsausschuss eingebracht. Anschließend hatten die Unparteiischen Mitglieder des Bewertungsausschusses Eckpunkte mit zwei alternativen Vorschlägen für einen Kompromiss vorgestellt. Auf dieser Grundlage wurden die Beratungen fortgesetzt und am 17. März die Vergütung festgelegt.

Keine zusätzliche Vergütung gibt es für die DiGA „velibra“. Da das BfArM für die Versorgung mit der DiGA „velibra“, die für Patienten mit Angststörungen oder Panikattacken gedacht ist, keine erforderlichen ärztlichen Leistungen bestimmt hat, wurde für diese DiGA auch keine gesonderte Leistung in den EBM aufgenommen.

Versicherte haben Anspruch

Versicherte haben durch das Digitale-Versorgung-Gesetz Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikoklassen. Diese sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Welche Anwendungen das genau sind, legt das BfArM im DiGA-Verzeichnis fest.

GOP Inhalt Berechtigte Fachgruppen Punkte / Euro
01470 Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung aus dem DiGA-Verzeichnis / auch im Rahmen der Videosprechstunde berechnungsfähig / extrabudgetäre Vergütung für zwei Jahre
Hinweis: Die GOP 01470 ist mehrfach im Behandlungsfall berechnungsfähig, sofern dem Patienten unterschiedliche DiGA verordnet werden. In diesem Fall muss als Begründung die verordnete DiGA benannt werden.
Alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten ab 18 Jahren behandeln 18 Punkte / 2 Euro
01471 Verlaufskontrolle und Auswertung Web-Anwendung „somnio“ / einmal im Behandlungsfall / auch im Rahmen der Videosprechstunde berechnungsfähig / extrabudgetäre Vergütung für zwei Jahre Hausärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Kardiologen, Pneumologen, Internisten ohne Schwerpunkt sowie Fachärzte bzw. Psychotherapeuten, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen 64 Punkte / 7,12 Euro

Perspektive DVT – „Schnelle, präzise und intuitive Handhabung“

„Eine individuelle Behandlung – vor allem bei besonders schweren und komplexen Erkrankungen oder Frakturen.“ Nach diesem Leitspruch arbeitet die orthopädische Praxis in Köln-Lindenthal. Herr Dr. med. Marko Niederhaus behandelt seine Patienten mit Unterstützung einer umfassenden sowie technisch hochwertigen Ausstattung, um die richtige Diagnose zu finden und die bestmögliche Therapie anzubieten. In die modernen Räume der Kölner Spezialpraxis wurde im August 2022 das DVT der SCS MedSeries® H22 Klasse implementiert, mit dem das Praxisteam vom verstauchten Finger bis zum komplizierten Knochenbruch hochauflösende 3-D-Bilder von den zu untersuchenden Volumen anfertigt.

„Zum ersten Mal wurde ich während der Vorträge im Zuge eines Symposiums auf das DVT aufmerksam“, erzählt Herr Dr. Niederhaus. Auf das primäre Interesse hin folgte das Beratungsgespräch seitens der SCS, in dem viele Fragen rund um die eigene Bildgebung und ihrer Funktionen sowie dem breiten Indikationsspektrum und der technischen Daten geklärt werden konnten. „Das SCS-Team unterstützte mich bei der Entscheidung, indem es für jede meiner Fragen fachmännisch Auskunft gab und mich individuell beraten hat.“ Auch in Bezug auf die Raumplanung und den darauffolgenden Einbau des DVT ließ sich Herr Dr. Niederhaus von den Leistungen der SCS-Techniker überzeugen: „Die Implementierung und Installation des Systems verlief völlig problemlos. Auch die Unterstützung bei der Raumplanung und der Einweisung war sehr angenehm und professionell.“

Die SCS Bildgebung ermöglicht es den Ärzten der Orthopädie und Unfallchirurgie, Patienten schon bei der Erstvorstellung rundum zu versorgen. Gerade bei sportlich aktiven Menschen, die schnell in die Belastung zurück möchten, ist eine zeitnahe Untersuchung und Diagnostik besonders wichtig. Das H22 bringt durch seine vor-Ort-Verfügbarkeit genau diesen Vorteil in die eigene Praxis. Ein Punkt, den auch Herr Dr. Niederhaus zu schätzen weiß: „Was mich letztlich zur Anschaffung überzeugt hat, war die genaue und sehr schnelle Diagnostik, die mit dem DVT möglich ist. Die Geschwindigkeit und Exaktheit der SCS Bildgebung unterstreicht die umfassende und präzise Diagnostik meiner Praxis.“

Die Implementierung der SCS Bildgebung war für den Facharzt die richtige Entscheidung, da sie ihm dabei hilft, auch die komplexesten Verletzungen klar darzustellen. „Aus meiner Sicht ist das System die konsequente Weiterentwicklung der Röntgendiagnostik. Sie ist sozusagen der nächstgrößere Schritt nach der Einführung des digitalen Röntgen. Die Diagnostik ist deutlich verbessert und die Handhabung intuitiv.“

Privatpraxis Orthopädie Lindenthal
Dr. med. Marko Niederhaus
Aachener Str. 327
50931 Köln
www.orthopaedie-lindenthal.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries®H22 

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen. 

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer. 

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.  

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern 
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung. 

Chefarzt-Umfrage zur Personalsituation und Einarbeitung ausländischer Ärzte

Berlin – Ende 2022 zeigte eine Umfrage in O&U, dass in mehr als 2 Drittel der Kliniken zur Kompensation von Personallücken auch Ärzte angestellt sind, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen. Über 90% dieser Ärztinnen und Ärzte haben einen Assistentenstatus. Aus dieser Umfrage und aus aktuellen Analysen geht hervor, dass die Integration von Kolleginnen und Kollegen insbesondere am Anfang der beruflichen Laufbahn nicht immer leicht gelingt.

DGOU und BVOU planen deshalb ein Kurskonzept, welches es nicht muttersprachlichen Ärztinnen und Ärzten nach dem Studium im Ausland ermöglichen soll, schneller in O&U Kliniken und im deutschen Gesundheitssystem integriert zu werden. Die Konzeption und Gestaltung dieses Kurses für das Fach O&U ist mit einem erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand verbunden.

Mit der Beantwortung dieser Umfrage (max. 3 Min.) helfen Sie uns, den Bedarf dieses Kurses besser abzuschätzen und die Inhalte Ihrem Bedarf anzupassen.

Zur Teilnahme an der Umfrage klicken Sie bitte hier:

Das Kurskonzept sieht aktuell wie folgt aus:

5 Module á 3 Stunden E-Learning

– Dokumentation und Terminologie in O&U

– Organisation und Administration in deutschen Kliniken

– Spezifisches medizinisches Wissen in O&U

2 Tage Präsenzveranstaltung

– Kommunikation und Arbeit in der Kleingruppe

– Simulation typischer Alltagssituationen

Die Umfrage soll auch dazu beitragen, die inhaltliche Konzeption optimal an Ihren Bedarf anzupassen. Deshalb fragen wir die Inhalte sowie Ihre Wünsche ab und freuen uns auf Ihre aktive Unterstützung.

Zur Teilnahme an dieser gemeinsamen Umfrage laden wir über BVOU, DGOU, AUC und ggf. weitere Organisationen ein. Es kann deshalb sein, dass Sie über mehrere Kanäle angesprochen werden, da wir aus Datenschutzgründen keinen vorherigen Abgleich fahren dürfen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Praxisärzte unterstützen MFA-Protest

Berlin – Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unterstützt die heutige Protestaktion der medizinischen Fachangestellten (MFA) vor dem Brandenburger Tor. „MFA und Ärzteschaft stehen Schulter an Schulter beim Protest gegen die Gesundheitspolitik von Minister Karl Lauterbach“, betont Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Bundesvorsitzende des Virchowbundes. „Unsere Ziele sind dieselben: Wertschätzung für den ambulanten Bereich und eine gesicherte Finanzierung der Regelversorgung.“

„Politik und Krankenkassen machen es sich leicht, indem sie den Schwarzen Peter einfach den Ärzten und Zahnärzten zuschieben. Doch mit ihrer fehlgerichteten Sparpolitik haben sie viele Praxen in akute Existenznot gebracht. Für die Inflation und horrend gestiegenen Kosten gibt es keinen angemessenen Ausgleich“, sagt Wessel. Auch ein Corona-Bonus für MFA wurde bislang verweigert.

„Der Fachkräftemangel kann nicht von den Praxen alleine bekämpft werden. Wir leisten bereits unseren Beitrag, mit (von den Kassen nicht mitgetragenen) Tariferhöhungen, freiwilligen Boni und dem Vorschlag einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich. Bleiben Politik und Kassen bei ihrer Verweigerungshaltung, müssen wir unsere Leistungen der Vergütung anpassen und die Sprechzeiten reduzieren.“

Der Verband medizinischer Fachberufe hatte bereits Unterstützung für die Virchowbund-Idee einer Vier-Tage-Arbeitswoche signalisiert. Diese soll den MFA-Beruf durch verbesserte Arbeitsbedingungen attraktiver machen.

Aktuell leiden 75 Prozent der haus- und fachärztlichen Praxen unter dem Fachkräftemangel, da u. a. die Krankenkassen ausgebildete MFA mit deutlich höheren Gehältern aus der Versorgung abwerben. Das Geld dafür stammt aus den Beiträgen der Versicherten.

SpiFa: Ambulante Strukturen sind systemrelevanter denn je!

Auch der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die Wertschätzung der Leistungen von MFA seitens der Bundesregierung und unterstützt die Protestaktion des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF) in Berlin.

„Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte sprechen ihre ausdrückliche Unterstützung für die Protestaktion am heutigen Tage aus,“ so Dr. Christian Albring, 3. Vorsitzender des SpiFa. „Es ist Zeit, dass die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik, aber auch die öffentlichen Medien endlich den Beitrag der in der ambulanten Versorgung tätigen Menschen für unser Gesundheitssystem wertschätzen und finanziell anerkennen.“

Gerade die Patientenversorgung während der Pandemie habe bewiesen, wie wichtig ambulante Strukturen seien: in dieser medizinischen Krisensituation wurden neun von zehn Patienten in der ambulanten Versorgung behandelt, auch das Impfgeschehen während der Pandemie wäre ohne ambulante Strukturen und den unermüdlichen Einsatz von medizinischen Fachangestellten nicht denkbar gewesen.

„Die Ampelkoalition hat es sich zum Ziel gemacht, auch medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte als Gesundheitsberufe stärken zu wollen. Es ist höchste Zeit, endlich Taten folgen zu lassen,“ so Albring weiter. Der Fachkräftemangel sei bereits jetzt bedrohlich und werde sich weiter verschärfen. Hinzu komme das Problem, dass viele MFA in Pflegedienste und die Krankenhäuser abwandern, wo oftmals attraktivere Arbeitsbedingungen als in budgetierten Praxen winken. „Ambulante Strukturen sind relevanter denn je. Die Politik muss dies durch konkrete Maßnahmen endlich anerkennen und MFAs, ZFAs, aber auch den niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, nicht nur verbale Wertschätzung zuteilwerden lassen.“

www.spifa.de/Virchowbund

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im Februar

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Gewürze, Bademode, Gartenartikel oder Versicherungen – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Fachkräftemangel – Kein Zurück zu alten Zeiten

Karlsruhe – Viele Praxen und Kliniken suchen händeringend nach gut ausgebildeten Fach- und Pflegekräften. Offene Stellen können immer seltener besetzt werden. Schwierige Vermittlung bei Engpassberufen heißt das im sperrigen Deutsch des Arbeitsmarkts (1). Wer glaubt, dass der Fachkräftemangel nur eine der vielen Verwerfungen der Corona-Pandemie ist und dass sich die Situation bald wieder bessern wird, irrt. Es wird kein Zurück zu alten Zeiten geben, weil der demografische Wandel einer der wichtigsten Ursachen für den Fachkräftemangel ist (2). Es gibt eine wachsende Lücke zwischen denen, die aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden und denen, die nachrücken.

Wie dramatisch die Entwicklung ist, machen die demografischen Zahlen deutlich, die die Bundesregierung in der kürzlich verabschiedeten Fachkräftestrategie nennt (3). Derzeit ist jeder Zweite in Deutschland über 45 Jahre alt. Jeder Fünfte ist über 66 Jahre alt. Rund 1,1 Millionen Menschen werden in den kommenden zwei Jahren das Renteneintrittsalter erreichen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dieser Gruppe stehen nur rund 740.000 Menschen zwischen 14 und 15 Jahren gegenüber, die die freiwerdenden Arbeitsplätze in naher Zukunft besetzen könnten. Gleichzeitig gibt es fast zwei Millionen offene Stellen. So viele wie noch nie zuvor in Deutschland.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg hat im vergangenen Jahr ausgerechnet, dass ohne Zuwanderung und ohne Steigerung der Erwerbsquote 2035 über sieben Millionen Arbeitskräfte fehlen werden (4). Zu der Zeit sind nicht in einmal alle Baby-Boomer in Rente. Diese Zahlen machen unmissverständlich klar, dass der Fachkräftemangel keine vorübergehende Misere, sondern auf Dauer gestellt ist.

Was heißt das nun für unseren Arbeitsalltag? Zum einen sollten wir die Hartnäckigkeit des Problems anerkennen. Wir werden dauerhaft mit weniger Personal auskommen müssen, auch wenn die Politik durch Zuwanderung und durch Steigerung der Erwerbsquote Abhilfe schaffen will. Man wird sehen, wohin das führt. Zum anderen sollten wir uns klar machen, dass die aktuellen Initiativen zur Digitalisierung den Fachkräftemangel nicht beheben werden, denn viele Aspekte unseres Arbeitsalltags lassen sich nicht digitalisieren. Auch zum primären Arzt-Patientengespräch und zu einer eingehenden körperlichen Untersuchung gibt es keine digitalen Alternativen.

Viele der aktuellen Digitalisierungsinitiativen dienen ohnehin nur dem Controlling der Krankenkassen, die die Daten dann für ihre Zwecke nutzen. Diese Initiativen helfen uns nicht mit weniger Personal zurechtzukommen oder die Last der Versorgung besser zu schultern, weil sie nicht an unsere Versorgungsrealität angepasst sind. Sie sind weder überzeugend noch zweckmäßig noch alltagstauglich, sondern kostspielige und zeitraubende Prestigeprojekte, die uns das Leben schwer machen.

Was würde uns denn tatsächlich helfen, mit weniger Personal auszukommen? Zum Beispiel ein kluges, papierloses, datensicheres und mit der Praxissoftware synchronisiertes Onboarding-System für das Aufnahme-Management, mit dem sich die Kranken selbst registrieren können, ähnlich dem Einchecken beim Fliegen. Das System würde die Patientinnen und Patienten begrüßen, sie anmelden, alle wichtigen medizinischen und abrechungsrelevanten Daten erheben und diese Daten in Echtzeit in die Praxissoftware integrieren, wo sie dann zur Verfügung stehen.  Die Patientinnen und Patienten könnten sich über dieses Onboarding-System auch über die Behandlungsabläufe informieren und einen Eindruck von den Prozessen in unseren Kliniken und Praxen gewinnen. Durch ein gezieltes Feedback könnten sie zudem helfen, das System weiterzuentwickeln, so dass es mit jedem Tag besser wird. Weltweit gibt es bereits erste Onboarding-Systeme.

Auch der schnelle und sichere elektronische Transfer von Bilddaten wäre eine große Hilfe. Eine echte Hilfe könnte auch eine funktionierende elektronische Patientenakte sein. Dafür muss die ePA allerdings vollständig und sinnvoll strukturiert sein und mit allen Praxis- und Klinikverwaltungssystemen kompatibel sein. Die derzeitige Version ist schlichtweg unbrauchbar. Außerdem fehlt noch die Akzeptanz seitens der Patientinnen und Patienten. Ohne diese Akzeptanz ist das Projekt zum Scheitern verurteilt.

Im Grunde sollte es eine einheitliche KBV-App geben, mit der Patientinnen und Patienten über ein Praxisleitsystem eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt finden und dort einen Termin buchen können. Die Patientinnen und Patienten sollten sich dann mit dieser App auch über die Onboarding-Systeme der Praxen und Kliniken anmelden und papierlos aufnehmen lassen können. Sie sollten über diese App zudem Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anfordern können. Im Grunde könnte man über eine solche App die Versorgung neu strukturieren und die Patientenflüsse besser steuern. Dazu muss man aber groß und nicht klein denken.

Es gibt derzeit kein Patentrezept gegen den Fachkräftemangel in der Medizin. Was uns bisher an Digitalisierung geboten wurde, ist jedenfalls kein Patentrezept. Wir sollten uns daher keine Illusionen machen: Das Problem bleibt und es braucht mutige und innovative Lösungen. Andere Länder sind da schon weiter. Der Weg in die Zukunft ist kein Weg zurück in alte Zeiten.

Dr. med. Johannes Flechtenmacher
Schatzmeister des BVOU
Karlsruhe

 

Literatur:

Bernardt F., Krinitz J., Mönnig A. et al. (2022). Forschungsbericht 602. Fachkräftemonitoring für das BMAS. Mittelfristprognose bis 2026.

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb602-fachkraeftemonitoring-fuer-das-bmas.html

Schludi M., Müller J., Felde I. et al. (2018) Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarkthemen. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

https://doku.iab.de/grauepap/2018/Zentrale_Befunde_zu_aktuellen_Arbeitsmarktthemen.pdf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Stand Oktober 2022

www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fachkraeftestrategie-der-bundesregierung-2133828

Fuchs J., Söhnlein, D., und Weber D. (2021) Demografische Entwicklung lässt das Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen. IAB-Kurzbericht 25ǀ https://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-25.pdf

Buchbesprechung: Manualmedizinische Differenzialdiagnostik und Therapie bei Säuglingen und Kindern

Der Herausgeber sind allesamt erfahrene manualmedizinisch ausgerichtete Ärzte aus Pädiatrie, Orthopädie und Neurologie/Psychatrie. Schon das Geleitwort weist auf die lange deutsche manualmedizinische Tradition hin. Es gelte, propriozeptive muskuloskelettale Koordinationsstörungen aufzufinden. Dazu bedürfe es Techniken und Fertigkeiten sowie differenzialdiagnostischer Bewertung unter Einschluss entwicklungspädiatrischer, und kinderorthopädischer und neurologischer Aspekte. Darüber hinaus würden manualmedizinische Befunde die Einordnung sensomotorischer Entwicklungsverläufe erleichtern, ob Behandlung oder Prophylaxe erforderlich werden.

Das Buch gliedert sich in drei Abschnitte. Die Differenzierung zwischen struktureller oder funktioneller Ursache mit der Folge einer Funktionsstörung oder sogar Funktionskrankheit wird auf sehr kurzen fünf Seiten abgehandelt. Die Bestimmung der Hauptstörung und die Suche nach neuroreflektorischen Verkettungen stehen ganz im Vordergrund. ManualtherapeutInnen achten dabei auf so genannte reflektorisch-algetische Zeichen und auf manualtherapeutisch interpretierte red flags, wie sie aus der Schmerztherapie von Wirbelsäulenerkrankungen bekannt sind. Bildlich unterstützt wird der Text durch eine einzige Abbildung, die den so genannten „General-listening-Test“ zeigt, bei denen der Untersuchung durch Handauflegen auf den Kopf des stehenden Kindes versucht, Informationen über erhöhte Körperspannung zu gewinnen.

Das folgende große Kapitel spricht vielfache manualmedizinische Auffälligkeiten und Störungen im Säuglingsalter an, darunter schwach ausgeprägte oder gar fehlende motorische Entwicklungsschritte, Schiefhaltungen jeglicher Art, die mitunter vorschnell und ungenau als sog. kopfgelenkinduzierte Symmetriestörungen (KISS) bezeichnet werden. Auch zum so genannten „Schreikind“ erfolgen differenzialdiagnostische und therapeutische Überlegungen. Dir heutzutage häufig in unseren Praxen vorgezeigten meist lagerungsbedingten Schädeldeformitäten fordern uns insbesondere in unserer Beratungstätigkeit und somit kommunikativ stark heraus. Sich verselbstständigende Behandlungsempfehlungen sind häufig. Vielleicht wäre als Ergänzung der Ausführungen im Buch eine wissenschaftlich abgesicherte Darstellung der Spontanentwicklung auffälliger Schädelformen möglich.

Das abschließende ebenfalls große Kapitel befasst sich mit manualmedizinischen Auffälligkeiten und Störungen im Kindesalter. Hier werden häufige kinderorthopädische Erkrankungen auf Ihre manualmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten untersucht. Dazu gehören als interdisziplinäre Erscheinungsformen insbesondere kindliche Kopf- und Rückenschmerzen. Die hierzu existierenden Leitlinien sind als Konsensusgrundlage in eine zukünftige Ausgabe dieses Buches unbedingt zu integrieren, weil Sie auf breitem Fundament erarbeitet wurden und eben Leitlinien für die Einordnung und differenzierte Behandlung darstellen. Ergänzenswert ist ebenfalls, dass chronische Schmerzerkrankungen im Kindesalter nach Ausschöpfen vielfältiger ambulanter, auch manualmedizinischer Möglichkeiten, ggf. eine stationäre Behandlung erfordern können.

Nur einige wenige Diagnosen wurden durch Abbildungen der üblichen klinischen Untersuchung illustriert. Das gilt insbesondere für die Wirbelsäule und Beinlängenunterschiede. Aber auch manualtherapeutische Behandlungstechniken sollten mit deutlich mehr Abbildungen verdeutlicht werden. Dem Stichwortverzeichnis fehlen häufig gesuchte Begriffe wie „Blockierung“, Lagereflexe, Vojta und Bobath.

Wesentliche Stärke des vorliegenden Werkes ist zunächst einmal die grundlegende Betrachtungsweise, die der rein hochschulmedizinisch geprägten Herangehensweise einen eher phänomenologisch wirkenden Zugang entgegenhält. Dankenswerterweise enthalten sich die Herausgeber in diesem Zusammenhang des oft missbrauchten Begriffs „ganzheitlich“ in diesem Buch. Ein großes Lob muss den Herausgebern ausgesprochen werden für die vielgestaltige Anamneseerhebung sowie, Anhand von Fallbeispielen, die manualmedizinische Befundung, die darauf basierende Darstellung möglicher Ursachen und die Formulierung des weiteren Prozederes.

Zusammenfassend ist das vorliegende Buch allen Berufsgruppen zu empfehlen, die sich insbesondere bei unklaren und länger als erwartet andauernden Auffälligkeiten und Störungen bei Säuglingen und Kindern ergänzende, aber auch therapeutische Hinweise wünschen.

Dr. Hartmut Gaulrapp

BVOU: Beim Strukturwandel der Ambulantisierung einen konstruktiven Beitrag leisten

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. spricht sich weiterhin dafür aus, die notwendigen ordnungspolitischen Maßnahmen im Bereich der Ambulantisierung aktiv mitzugestalten.

Berlin – Mit dem Krankenhauspflegeentgeltgesetz (KHPflEG) wurde am 29.12.2022 der Paragraf 115f in das SGB V eingebracht. Er sieht eine spezielle „sektorengleiche“ Vergütung für AOP-Leistungen vor, und zwar unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden.

Die genaue Auswahl an Operationen sowie die Höhe der Vergütung soll die Selbstverwaltung bis zum 31.03.2022 festlegen, ansonsten wird dies durch das Bundesministerium für Gesundheit geschehen.

Der Verband hat seine grundlegenden Überlegungen zur Ambulantisierung in gemeinsamer Arbeit mit der Wiesbaden Business School und dem Team um Prof. Dr. Silke Arnegger bereits in einem Arbeitspapier veröffentlicht, das unten auf dieser Seite veröffentlicht ist. Das Paper zeigt eine „Road map“ zu einer sektorengleichen Versorgung auf, in der Kliniker und niedergelassene Ärzte ihre Patienten im Bereich ambulanter Operationen besser versorgen können.

„Diese Vorarbeiten haben es uns ermöglicht, für den jetzigen § 115f SGB V einen initialen Katalog von über 350 orthopädisch-unfallchirurgischen Operationen vorzuschlagen und ein Preismodell für die geforderte Fallpauschale zu veröffentlichen“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU.

Der Fallpauschale liegt, wie vom Gesetz gefordert, eine Mischkalkulation aus bisherigem EBM-Erlös und DRG-Pauschale zugrunde.

Den Vorschlag, wie man zu einer geeigneten Auswahl kommt und wie man diese Eingriffe für die hybride Erbringung kalkuliert, kann auf andere Fachgruppen (wie Chirurgie, HNO usw.) übertragen werden.

Der BVOU verspricht sich von seinen zahlreichen und detaillierten Vorarbeiten, den notwendigen Strukturwandel der Ambulantisierung zu gestalten, anstatt ihn lediglich zu erleiden.

Bereits im Dezember 2022 hat der BVOU den Paragraf 115f  als einen „Hüpfer in die richtige Richtung charakterisiert und kritisierte, dass „ein großer Sprung“ folgen müsse.

Das zugrunde liegende Arbeitspapier ist heute auf bibliomed erschienen, die Kalkulationen und der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.

Über den BVOU:

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin
presse@bvou.net

 

Zwei Schulen aus Norddeutschland gewinnen Orthofit-Schulbesuch mit Christian

Hamburg/Reesenbüttel – Unter 300 Einreichungen deutschlandweit, haben zwei Schulen aus dem Norden den großen Aktion Orthofit „Haltung zeigen“-Fotowettbewerb gewonnen. Bis Anfang Januar 23 konnten Schulen aus dem ganzen Land Bilder bei der BVOU-Geschäftsstelle einreichen, die die Kinder bei der Durchführung der Präventionsübungen wie „King Kong“ oder „unsichtbare Leiter“ zeigen. Der Preis: Ein persönlicher Schulbesuch von Kampagnen-Botschafter und KiKA-Entertainer Christian Bahrmann – mit jeder Menge Spaß und Bewegung im Gepäck. Professionelle Unterstützung und orthopädische Aufklärung vor Ort gab es direkt aus dem BVOU-Vorstand durch Dr. Anna-Katharina Doepfer.

So reisten die beiden gemeinsam mit BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg, Robert Reichelt und Janosch Kuno am Dienstag, den 24. Januar zur ersten glücklichen Gewinner-Grundschule: An der Rönnkamp-Inklusionsschule in Hamburg machten rund 100 Erst-, und Zweitklässler die Turnhalle für 90 Minuten unsicher. Sie rannten, tanzten, tobten und entdeckten dabei den Spaß an Bewegung und gesunder Haltung.

Dr. Doepfer erläuterte zudem anhand eines Fußmodells den Aufbau und Funktion der anatomischen Wunderwerke: „Die Aktion war sehr gelungen. Die Kinder machten begeistert mit und es hat auch mir großen Spaß gemacht.“

Einen Tag später folgte der Schulbesuch in Schleswig-Holstein: An der Grundschule am Reesenbüttel in Ahrensburg, turnten 130 Kinder aus den ersten Klassen durch die Sporthalle und reichten sich mit ihren Füßen Tücher um die Wette.

Lehrerin Nadine Blietz wertete den bewegten Schulbesuch als vollen Erfolg: „Es war so ein schöner Tag. Die Kinder und Lehrkräfte waren begeistert!“

Im Rahmen der Aktion Orthofit „Haltung zeigen“ wurden seit Erweiterung der Kampagne Material durch 320 Schulen angefordert. Die bestellten Klassensätze mit Mappen, Broschüren und Übungskarten erreichten somit über 67.000 Kinder. Und das Beste ist: Es kann jederzeit weiterhin Material kostenfrei angefordert werden.

„Wir konnten so unsere erfolgreiche Aufklärungskampagne auf das ganze Jahr ausdehnen. Besonders nach den Lockdowns und Homeschooling ist die Bewegungsförderung der Kinder wichtiger denn je“, erklärte BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg. „Die Aktion Orthofit kam bei Groß und Klein erneut sehr gut an. Es wurden enorme Mengen an Informationsmappen, Broschüren, Giveaways und diverse Formulare und Erklärungen versendet, Schulen und Kollegen informiert und kontinuierlich auf der Webseite und in den sozialen Medien über unsere Aktivitäten berichtet.

Die Idee zur Präventionskampagne „Haltung zeigen“ entstammen einer Idee von Prof. Joachim Grifka und seinem Team der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg.

Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist auf die ethische Verpflichtung hin, die Politik und Gesellschaft für eine gute medizinische Versorgung haben.

Der SpiFa e.V. erneuert seine Forderung an die Regierungsampel und Bundesgesundheitsminister Lauterbach, den Worten des Koalitionsvertrages Taten folgen zu lassen und die Entbudgetierung im Rahmen eines Entbudgetierungsgesetzes für ambulante ärztliche Leistungen einzuleiten.

Dr. med. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa e.V.: „Die Schere zwischen den Preisen des Marktes bei Personalkosten und Materialeinkauf und dem Kassendiktat der Bezahlung ärztlicher Leistungen klafft immer weiter auseinander. Erst waren es die Kinderärzte, die der Menge der kleinen Patienten nicht mehr standhalten konnten und jetzt sind es die HNO-Ärzte bei denen wichtige Operationen schlicht nicht mehr zu leisten sind, da diese mehr kosten als an Kasseneinnahmen dem gegenüberstehen. Es ist wohlfeil mit der ethischen Keule auf diese Arztgruppen einzuschlagen. Wer zu Recht hohe moralische und ethische Ansprüche an die Ärzteschaft stellt, muss diesen Ansprüchen nämlich auch selbst gerecht werden. Dies ist angesichts der fortgesetzten Begrenzung (Budgetierung) ärztlicher Leistungen durch die Politik und einer Bezahlung unterhalb der Kosten einer Leistung durch die Kassen nicht der Fall.“

„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgefordert endlich die Budgetierung ärztlicher Leistungen bei allen Ärztinnen und Ärzten in Praxen aufzuheben anstatt, wie jetzt angekündigt, dies nur bei Kinderärzten und Hausärzten zu tun. Unsere gesamte Gesellschaft einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen schuldet den Ärztinnen und Ärzten, die medizinische Leistungen erbringen und dies an Wochenenden, in der Nacht, an Feiertagen und mit vielen Millionen von Überstunden im Jahr eine entsprechende Vergütung. Ethische Verpflichtungen gibt es nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern auch für Krankenkassen und für uns alle als Gesellschaft. Ethik ist keine Einbahnstraße.“, so Heinrich weiter.

Quelle: Virchowbund