68% der Deutschen würden einer Umfrage im Auftrag es AOK Bundesverbands zufolge die freie Facharztwahl gegen einen schnelleren Termin beim Facharzt tauschen, der nach einem Besuch des Hausarztes vermittelt wird. Immer noch 29% der Patient:innen sprechen sich für die weiterhin freie Arztwahl aus.
Bitte nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage (5 Min.) zur versorgerseitigen Einschätzung eines allgemeinen Primärarztsystems teil. Die Umfrage kann auch im Auftrag der in der Versorgungseinheit tätigen Ärzt:innen durch Praxispersonal ausgefüllt werden oder von beiden.
leider haben unsere gemeinsame Bemühungen nicht gefruchtet. Zu groß war die Macht des derzeit der Spitze der BÄK stehenden Vorstandes, nicht nur des Präsidenten. Teilweise wurden auch recht unfaire Kommentare (z.B. Fr. Lundershausen) vorgebracht. Manche haben vergessen, dass diese mit sehr knapper Mehrheit (z.B. Reinhard 1 Stimme) beim DÄT in Münster gewählt wurden.
Die GOÄ wurde verabschiedet. Auch öffentliche Redebeiträge haben nichts geändert. Die Aktionen verschiedener Verbände mit direkter Kontaktaufnahme zu Delegierten (z.B. ig-med.de von Fr. Eichler und einige andere) wurde sehr negativ quittiert.
Ein Antrag mit 30 Mitantragsteller, Haus- und Fachärzte, Klinik- und Praxisärzte aus unterschiedlichen Fraktionen und aus unterschiedlichen Ländern, zur Veränderung der GOÄ, sehr diplomatisch formuliert, wurde nach Annahme der GOÄ zusammen mit 3 anderen Anträgen an den Vorstand zurücküberwiesen. Zumindest haben wir die Mängel öffentlich und nachverfolgbar dokumentiert und wir müssen uns in absehbarer Zeit darum kümmern. Somit ist die weitere Arbeit an dem Projekt GOÄ unumgänglich !
Mein ganz großer Dank gilt dem LÄK Präsidenten aus BaWue Wolfgang Miller und Wieland Dietrich aus Düsseldorf, Carsten Mohrhard, Wolfgang Linhard und vielen Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Fraktionen aus BaWue aber auch aus anderen Ländern beim DÄT.
Mein ebenfalls ganz großer Dank gilt den vielen orthopädisch-unfallchirurgischen Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit bei der Erstellung der neuen GOÄ für die relevanten Kapitel aus O+U, insbesondere bei Karl-Dieter Heller, Helmut Weinhart, Ralf Müller-Rath, Bernd Kladny, Burkhard Lembeck, Eva-Maria Baur, Stefan Middeldorf, Jörn Dohle, Hartmut Bork, Axel Goldmann und natürlich beim dem BVOU und den BVOU Mandatsträger für die jahrelange Unterstützung. Wir haben etwas Großes zusammen entwickelt, jetzt müssen wir schauen, dass wir die Preise noch etwas optimieren.
Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf ein so genanntes Primärarztsystem verständigt. Der hausärztlichen Praxis kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt soll nach dem neuen System zum Dreh- und Angelpunkt der ambulanten medizinischen Versorgung werden. Sie/Er untersucht die Patientin bzw. den Patienten und entscheidet dann, ob eine Fachärztin bzw. Facharzt – und wenn ja, welcher – hinzugezogen werden muss. Die Überweisung von der haus- an die fachärztliche Praxis soll danach grundsätzlich zur Pflicht werden. Dadurch sollen insbesondere das Praxispersonal entlastet, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt und die Ausgabendynamik begrenzt werden. Wie das Primärarztsystem konkret ausgestaltet werden soll, ist hingegen noch offen. Bekannt ist, dass die primärärztliche Versorgung durch Haus- und Kinderarztpraxen erfolgen soll. Ein direkter Zugang soll nur bei Augen- und Frauenärztinnen und -ärzten bestehen. Demnach soll für alle anderen Facharztkontakte ein Überweisungsvorbehalt gelten. Da eine medizinisch begründete Steuerung von Patientinnen und Patienten durch Primarärztinnen und -ärzte als Voraussetzung für einen Facharztkontakt zeitliche Anforderungen an die Primärarztpraxen mit sich bringt, wird derzeit diskutiert, ob und ggf. in welchem Umfang diese durch die Neuregelung belastet würden.
Geht man von der heutigen Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung durch die gesetzlich Versicherten aus, lassen sich drei Gruppen von Patientinnen und Patienten unterscheiden:
Erstens, diejenigen, die ausschließlich Haus- bzw. Kinderärztinnen und -ärzte sowie Augen- oder Frauenärztinnen und -ärzte in Anspruch genommen haben (Gruppe 1). Zweitens, diejenigen, die zusätzlich Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen in Anspruch genommen haben (Gruppe 2). Drittens, diejenigen, die ausschließlich Ärztinnen und -ärzte anderer Fachrichtungen in Anspruch genommen haben (Gruppe 3). Die mögliche Zusatzbelastung der Primärärztinnen und -ärzte resultiert folglich aus Behandlungswünschen der Gruppen 2 und 3.
In den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2023 für erwachsene Patientinnen und Patienten umfasst Gruppe 3 rund 7,9 Millionen Patientinnen und Patienten mit 12,1 Millionen Behandlungsfällen ohne Überweisung (ohne Berücksichtigung von augenärztlichen oder gynäkologischen Fällen). Geht man davon aus, dass diese Inanspruchnahmen künftig mindestens einen Hausarztkontakt auslösen, entstehen etwa 230 Behandlungsfälle pro hausärztliche Praxis. Geht man zudem davon aus, dass Früherkennungsuntersuchungen und der Zugang zu psychotherapeutischer Untersuchung keine Überweisung erfordert, reduziert sich die Anzahl an Behandlungsfällen ohne Überweisung auf 11,2 Millionen Behandlungsfälle. Dies sind umgerechnet auf die rund 52.000 Hausärztinnen und -ärzte ca. 214 zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr.
Gruppe 2 umfasst 42,7 Millionen Patientinnen und Patienten mit rund 99,7 Millionen Behandlungsfällen ohne Überweisung (ohne Augen- bzw. Frauenärztinnen und -ärzte). Rechnet man Früherkennungsuntersuchungen und die Psychotherapie heraus, resultieren 91,3 Millionen Behandlungsfälle ohne Überweisung. Würde jede dieser Inanspruchnahmen vorab einen Hausarztkontakt auslösen, wären dies 1.757 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin/Hausarzt und Jahr. Insgesamt müssten Hausärztinnen und Hausärzte bei einer strengen Ausgestaltung des Primärarztsystems, bei dem vor jedem neuen Facharztkontakt im Quartal eine hausärztliche Überweisung stehen muss, demnach aus Gruppe 2 und Gruppe 3 mit rund 2.000 zusätzlichen Kontakten pro Jahr rechnen.
Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Schwerpunktauswertung zu den möglichen versorgungsseitigen Ableitungen aus der im Koalitionsvertrag skizzierten Konzeptidee eines Primärarztsystems, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.
„Die Zahl von rund 2.000 potenziell zusätzlichen Hausarztkontakten als Folge der Einführung eines Primärarztsystems kann durchaus kritisch hinterfragt werden. Denn das Fehlen von Überweisungen als Grundlage für einen Facharztkontakt ist nicht gleichbedeutend mit einer fehlenden Inanspruchnahme der hausärztlichen Versorgung; nicht immer erscheinen auch vorliegende Überweisungen in der Abrechnung. Rund 25,8 Millionen Patientinnen und Patienten in Gruppe 2 (90 Prozent) hatten im gleichen Quartal mindestens einen Haus- und einen oder mehrere Facharztfälle. Veröffentlichte Auswertungen der Inanspruchnahme nach Behandlungsdatum legen nahe, dass Facharztfällen dieser Patientinnen und Patienten zu einem hohen Anteil, nämlich zu etwa 75 Prozent, ein Hausarztkontakt der fachärztlichen Inanspruchnahme zeitlich vorgelagert ist. Somit wäre in diesen Fällen rechnerisch für eine Überweisung kein zusätzlicher Hausarztkontakt notwendig“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Auf dieser Grundlage blieben aus Gruppe 2 jährlich nur 34,2 Millionen Behandlungsfälle bzw. rund 600 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin und Hausarzt im Jahr. Die Zahl werde noch geringer, wenn bei diesen Patientinnen und Patienten zusätzlich mindestens ein Hausarztfall im Vorquartal berücksichtigt wird, bei dem die Überweisung hätte veranlasst werden können (8,8 Millionen Behandlungsfälle insgesamt bzw. rund 169 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin bzw. Hausarzt), machte von Stillfried deutlich. Bezieht man auch die 214 Kontakte mit ein, die aus Behandlungsfällen der Gruppe 3 resultieren, ergibt sich für die Hausärztinnen und Hausärzte ein rechnerisches Minimum von insgesamt rund 380 zusätzlichen Kontakten pro Hausärztin bzw. Hausarzt infolge eines Überweisungsvorbehalts. Dies wären etwa zwei zusätzliche Kontakte pro Tag und Hausarztpraxis. Der zusätzliche Zeitaufwand je Patientin bzw. Patient dürfte dabei auch davon abhängen, ob diese der Praxis bereits über einen längeren Zeitpunkt bekannt sind.
„Entscheidend für die Zusatzbelastung der Hausarztpraxen durch ein Primärarztsystem wird daher dessen gesetzgeberische Ausgestaltung im Detail sein. Solange der Quartalsbezug gilt und vor jeder fachärztlichen Inanspruchnahme eine Überweisung irgendeiner Primärarztpraxis vorliegen muss, dürfte die Zusatzbelastung am höchsten ausfallen. Sie kann bereits dadurch reduziert werden, dass Patientinnen und Patienten sich längerfristig an eine bestimmte Primärarztpraxis binden. Sofern dann auch die Fachärztin bzw. der Facharzt auf Basis einer initialen Überweisung aus der hausärztlichen Praxis im Rahmen seines Behandlungsauftrags selbständig weitere Fachärztinnen und Fachärzte hinzuziehen kann und der Quartalsbezug sowohl für die Behandlung der Hausärztin/des Hausarztes als auch für die Geltung von Überweisungen gelockert wird, dürfte die Zusatzbelastung minimal gehalten werden können. Bemerkenswert ist, dass sich bereits heute rund 21 Millionen gesetzlich Versicherte so verhalten, als gebe es ein Primärarztsystem. Da diese Patientinnen und Patienten von den an sich vorgesehenen Versorgungspfaden nicht abweichen, dürfte sich für sie wenig ändern“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende abschließend.
Seit 2022 vertrauen Patienten aus dem Raum Heidelberg in die erstklassige Therapie und Versorgung des Corpus MVZ. Unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Christian Bergdolt bietet das qualifizierte Team umfassende Leistungen in den Bereichen Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie, spezielle Unfallchirurgie und Orthopädie. Dank der Qualifikationen der Ärzte erweitert die Praxis das Spektrum um weitere Bereiche wie z.B. die Sportmedizin, Chiropraktik oder Kinderorthopädie.
Das MVZ hat sich inzwischen auf vier verschiedene Standorte ausgedehnt und verfügt über drei modern ausgestattete Operationssäle. Um auch die Diagnostik auf den modernsten Stand der Technik zu heben, entschied sich das Team im Jahr 2023 für die Implementierung des SCS MedSeries® H22.
Lassen Sie sich im nachfolgenden Interview von den vielen einzigartigen Eigenschaften der SCS Bildgebung begeistern und erfahren Sie außerdem, wie das Corpus MVZ unsere Lösung zur interdisziplinären Nutzung im Bereich der HNO zugänglich macht.
Umfassender Service und maßgeschneiderte Raumplanung
„Als wir uns im Zuge des DKOU in Berlin am Messestand über die SCS Bildgebung informierten, wurde uns sehr schnell klar, dass es sich hier um eine extrem hochwertige Bildgebung handelt, die unsere Diagnostik auf ein neues Level heben könnte“, erinnert sich Herr Dr. Bergdolt an den ersten Kontakt zurück. Schon zuvor war er über verschiedene Zeitschriften und durch Gespräche mit Kollegen auf die SCS Bildgebung aufmerksam geworden. Im Anschluss an das Gespräch auf dem DKOU erfolgte die Besichtigung der vorhandenen Räume. In enger Zusammenarbeit mit dem SCS Team wird für jede Praxis eine individuelle Raumplanung erstellt. Die Umsetzung des Projektes, inklusive anfallender Raumumbauten, sowie die Installation des Systems und die Einweisung des Personals, erfolgt aus einer Hand durch SCS.
„Die Praxisbegehung wurde von SCS durchgeführt und so konnten wir sofort für uns klären, dass dieses System auch bei uns Platz findet. Die endgültige Entscheidung, diese Bildgebung anzuschaffen, fiel schnell.“
Bequeme Untersuchungssituation für Patienten
Die Nutzung des 2-D-Röntgens kann sich auf viele Arten störend auf den fließenden Praxisbetrieb auswirken. Im Vergleich dazu optimiert das SCS MedSeries® H22 den Workflow und ermöglicht eine rundum bequeme Untersuchungssituation für Patienten und Praxis. Die Handhabung unseres Systems ist für Ihr Personal sehr leicht zu erlernen. Nach der Schulung, die durch einen Techniker der SCS erfolgt, entwickelt sich erfahrungsgemäß schnell ein routinierter Umgang mit den Einstellungen. Das bemerkte auch Herr Dr. Bergdolt und berichtet aus dem Arbeitsalltag:
„Unsere Mitarbeiter schätzen die intuitive Bedienung der SCS Bildgebung sehr. Nach den ersten drei, vier Untersuchungen stellte sich schon eine Sicherheit am System ein.“
Der einfache Betrieb unserer Lösung wird durch den Wegfall komplizierter Lagerungspositionen begünstigt. Im herkömmlichen 2-D-Röntgen ist es Patienten schmerzbedingt oft nicht möglich, die gewünschten Positionen einzunehmen und zu halten. Mit der SCS Bildgebung können Sie Ihren Patienten eine bequeme Diagnostik bieten, die sich räumlich frei, in angenehmer Position und innerhalb weniger Sekunden durchführen lässt. Ersparen Sie Ihren Angstpatienten die Untersuchung in einer engen Röhre, die bei einer CT-Aufnahme unumgänglich ist. „Gerade für frisch Verunfallte ist es gut, wenn diese ihre verletzten Extremitäten bequem und ohne Aufwand im System platzieren können. Das wirkt sich positiv auf Patienten und Praxis aus, denn die freie Positionierung bedeutet eine große Zeitersparnis während des Prozesses.“
Da die SCS Bildgebung sehr kompakt gebaut ist, findet sie in jeder Praxis Platz und kann somit unmittelbar zur Klärung knöcherner Fragestellungen eingesetzt werden. Vermeiden Sie für Ihre Patienten langwierige Terminketten und Umwege über weitere Praxen. Profitieren Sie stattdessen gemeinsam von der sofortigen Befundung. Herr Dr. Bergdolt ist von diesem Vorteil bereits überzeugt:
„Wir können jetzt alles im eigenen Haus anbieten und die Diagnostik noch in der Erstvorstellung durchführen. Für die unmittelbare Befundung, Therapieplanung und der anschließenden Weiterbehandlung des Patienten ist das ein großer Vorteil.“
Gesteigerter Informationsgehalt bei wenig Strahlung
Das Corpus MVZ behandelt seine Patienten nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, sodass die bestmögliche Versorgung zu jeder Zeit gewährleistet wird – denn die Wiederherstellung, Förderung und Erhaltung der Gesundheit stehen im Fokus der Arbeit des Teams. Dazu trägt auch eine hochmoderne Untersuchung bei. Die herkömmlichen Diagnostikverfahren erfüllen heute nicht mehr die Standards, die eine fortschrittlichen Praxis erreichen kann. Das 2-D-Röntgen erzielt keine planungssicheren Aufnahmen, während die CT passable 3-D-Schnittbilder nur unter Anwendung einer viel zu hohen Dosis bietet.
Mit der SCS Bildgebung verwirklichen Sie in Ihrer Praxis eine einzigartige Kombination aus höchster Bildqualität und minimaler Strahlung, die ihresgleichen sucht. Das SULD-Protokoll kann die Strahlendosis unseres Systems so weit herabsenken, dass es in Studien nachweislich sogar die Dosis des 2-D-Röntgens unterschreitet.
Für Herrn Dr. Bergdolt war dies ein sehr wichtiger Aspekt, der zur Entscheidung für unsere Lösung geführt hat. Diese herausragende Technologie hat im Corpus MVZ für einschneidende Veränderungen in der Primärdiagnostik gesorgt:
„Wir verzichten sehr häufig auf das 2-D-Röntgen. Stattdessen setzen wir sofort die SCS Bildgebung ein, um einen direkten Mehrgewinn an Informationen zu erreichen.“
Durch die multiplanaren Aufnahmen, die unser DVT in 0,2 mm Schichtdicke erstellt, können Sie selbst kleinste Haarrisse sichtbar machen, die im herkömmlichen Röntgen verborgen bleiben. Schärfen auch Sie Ihren Blick für das Wesentliche und verhelfen Sie Ihren Patienten schneller in einen gesunden Alltag.
Unmittelbare Klarheit beeinflusst die präzise Therapieplanung
Im primärdiagnostischen Betrieb der SCS Bildgebung sieht Herr Dr. Bergdolt den wohl größten Benefit. Er erklärt, dass Ärzte sich im Alltag häufig mit Bildgebungen beschäftigen, bei denen nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann, dass die Aufnahmen auch zum klinischen Befund passen. Die Arbeit mit unserer Lösung und ihrer durchdachten Einstellungen verbessert die Diagnostik erheblich.
„In der 3-D-Bildgebung von SCS sehen wir eine deutliche Optimierung der Befundsicherheit durch die hohe Auflösung. Auf unsere Therapieplanung hat das sehr großen Einfluss.“
Kindliche distale Radiusfraktur
Der Facharzt erzählt uns vom Fall eines 8-jährigen Mädchens, das vom Fahrrad gestürzt war und aus einer anderen Praxis ins Corpus MVZ überwiesen wurde. Anhand der vorangegangenen Bildgebung konnte eine Mittelhandfraktur nicht ausgeschlossen werden. Auch die Frage nach einer Radiusfraktur stand im Raum. Zur Klärung wurde die SCS Bildgebung eingesetzt.
„Wir konnten schon nach kurzer Untersuchungszeit eine distale Radiusfraktur feststellen und sahen, dass diese nicht disloziert war. Also entschieden wir uns für eine konservative Behandlung. Dieser Weg stellte sich bald als ideal heraus.“
In den Aufnahmen konnte zudem sichergestellt werden, dass das Handgelenk frei von weiteren Pathologien war.
„Die SCS Bildgebung hat die Diagnosesicherheit in diesem Fall und auch in allen anderen Fällen massiv verstärkt. Die hohe Auflösung, die 3-D-Verfügbarkeit – das sind zwei Aspekte, die große Vorteile in unsere Praxis bringen und die Therapieplanung maßgeblich beeinflussen.“
Interdisziplinäre Nutzung mit dem „Head & Neck“-Kit
Die Kunde über den Einsatz der 3-D-Schnittbildgebung und die daraus resultierenden planungssicheren Bildergebnisse hat sich in der Umgebung des Corpus MVZ inzwischen herumgesprochen. Die Praxis erhält immer wieder Zuweisungen aus dem HNO-ärztlichen Bereich, woraus sich eine qualitative Zusammenarbeit etablierte.
„Für unsere Kollegen aus der HNO können wir mit der SCS Bildgebung die Bereiche Mittelgesicht und Gehörgang abbilden, um auch deren diagnostische Sicherheit deutlich zu verbessern. Das freut uns natürlich sehr, dass wir helfen können.“
Unsere Lösung kann auf Wunsch mit dem „Head & Neck“-Kit ausgestattet werden. Somit erweitern Sie optional Ihr Diagnostikspektrum um die Indikationen Kopf und Halswirbelsäule (bis zum Halswirbel C6). Jedes System der aktuellen SCS MedSeries® Mark 3 · III ist mit der erforderlichen Schnittstelle ausgestattet, sodass jederzeit eine modulare Hard- sowie Softwareerweiterung erfolgen kann. Diese Erweiterung erlaubt die interdisziplinäre Nutzung für MKG, HNO und Zahnmedizin.
Von Anfang an die richtige Entscheidung
Für das Corpus MVZ war der Umstieg von der 2-D- auf die 3-D-Diagnostik mittels SCS MedSeries® H22 die richtige Entscheidung. Die Strahlenreduktion, die unmittelbare Verfügbarkeit und die dadurch mögliche, anschließende Besprechung der Pathologie am Bild möchte er nicht mehr missen. Er und sein Team zeigen sich glücklich mit unserer Lösung, entsprechend positiv ist das Fazit:
„Die vielen Vorteile für das Personal, uns Ärzte und vor allem für unsere Patienten liegen auf der Hand. Daher kann ich jedem Kollegen, vor allem in der O&U, die SCS Bildgebung sehr empfehlen. Für uns ist sie ein wahrer Mehrwert in der Praxis. Ich lade auch gerne jeden Kollegen dazu ein, sich das System während einer Hospitation live anzusehen.“
Corpus MVZ GmbH Eppelheimer Straße 8 69115 Heidelberg www.corpus-mvz.de
Sie haben individuelle Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?
Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Haben wir Ihr Interesse an unserer 3-D-Bildgebung geweckt?
Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. In einem Gespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten der hochmodernen Diagnostik auf.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begleitet das Thema „Hybrid DRG“ seit vier Jahren wissenschaftlich und gesundheitsökonomisch. Mit dem „Wiesbadener Modell“ haben wir einen fallzahlstarken Katalog an ambulantisierbaren Leistungen aus dem Bereich O+U vorgelegt, der alleine fast 1 Mio. Fälle umfasst.
Wir begrüßen daher die deutliche Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs, wie sie im Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 28.04.2025 festgelegt wurde. Dies stellt einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, um die Versorgung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich weiter zu verbessern.
Bedauerlich bleibt aktuell, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) diesem Beschluss nicht zugestimmt hat. Ein gemeinsamer Konsens aller Beteiligten ist für die erfolgreiche Einführung der Hybrid-DRGs unerlässlich und hätte ein positives Signal für die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung gesendet.
Positive Aspekte des Beschlusses
Ausweitung des Hybrid-DRG-Katalogs: Die deutliche Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs sehen wir grundsätzlich positiv. Der erste Katalog für die Jahre 2024-2025 war aus Sicht des BVOU zu schmal.
Ausweitung auf 2-Tagesfälle: Die Erweiterung des Leistungskatalogs auf alle ambulant oder stationär erbrachten Fälle mit einer Verweildauer von bis zu zwei Tagen ist ein wichtiger Fortschritt. Wir erwarten dadurch eine bessere Bewertung der Hybrid-DRGs im Vergleich zu 2025. Ob dies für eine kostendeckende Versorgung im ambulanten oder stationären Setting ausreicht, werden erst die konkreten Kalkulationen des InEK zeigen.
Aufwandsgerechte Berücksichtigung der Sachkosten: Es ist positiv zu bewerten, dass Sachkosten sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich “aufwandsgerecht” berücksichtigt werden sollen. Diese Entwicklung unterstützt die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen. Für den ambulanten Sektor fordert der BVOU weiterhin eine Istkostenerstattung aller Sachkosten, wie sie bisher beim ambulanten Operieren nach EBM praktiziert wurde.
Kritische Punkte des Beschlusses
Aufnahme von Frakturen in den Leistungskatalog: Die Aufnahme der operativen Versorgung von Frakturen (z. B. distaler Oberarm, Unterarm, Sprunggelenk, Klavikula) in den Hybrid-DRG-Katalog ist aus Sicht des BVOU mehr als kritisch zu betrachten.
Diese Eingriffe betreffen häufig ältere Patientinnen und Patienten mit multiplen Komorbiditäten, für deren perioperative Behandlung und postoperative Überwachung und Betreuung derzeit keine ausreichenden ambulanten Versorgungsstrukturen existieren.
Vernachlässigung elektiver Eingriffe: Der BVOU hätte es begrüßt, wenn elektive Eingriffe wie Materialentfernungen, Handchirurgie oder einfache Arthroskopien – wie von uns und anderen orthopädisch-unfallchirurgischen Verbänden vorgeschlagen – stärker berücksichtigt worden wären. Diese Eingriffe sind im ambulanten Bereich besser umzusetzen und hätten die Versorgungslandschaft weiter stabilisiert.
Fehlende Differenzierung nach Komplexitätsgraden: Ob eine aufwandsgerechte Differenzierung von Eingriffen nach ihrem Komplexitätsgrad in die neue Kalkulation aufgenommen wurde, bleibt unklar. Besonders komplexe Eingriffe sollten im Sinne einer sachgerechten Vergütung höher bewertet werden als einfache Operationen. Leider fehlen hierzu im Beschluss detaillierte Angaben und die Erfahrung aus 2024 und 2025 legt nahe, dass es durch die fehlende Differenzierung nach operativem Komplexitätsgrad erneut zu einer Schieflage der Bewertung und Honorierung von Eingriffen kommt.
Fehlende Investitionsanreize für den ambulanten Sektor: Der bisherige, sehr schmale Hybrid-DRG-Katalog setzte keine positiven Investionssignale für Krankenhäuser und ambulante Versorgungszentren. Letztere haben zudem den Nachteil einer fehlenden dualen Finanzierung, wie sie bei Krankenhäusern gegeben ist. Die Schaffung suffizienter ambulanter Versorgungsstrukturen ist zwingend erforderlich, um der Ambulantisierung im deutschen Gesundheitssystem zum Erfolg zu verhelfen. Hierfür müssen gerade im traditionell ambulanten Sektor zusätzliche Investitionsanreize geschaffen werden.
Konsequenzen für die Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie
Die im Hybrid-DRG-Katalog ab 2026 enthaltenen orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungen machen einen wichtigen Teil der Weiterbildungseingriffe im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie aus. Diese sollen ab 2026 mehr oder weniger vollständig ambulant erbracht werden.
Damit diese Eingriffe zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bei den Leistungserbringern in beiden Sektoren auch zukünftig stattfinden können, ist eine Neubewertung von Weiterbildungseingriffen notwendig. Dazu schlagen wir einen sektorenübergreifenden, fallbezogenen Zuschlag für Weiterbildungseingriffe vor, der den zusätzlichen Personal- und Zeitaufwand durch einen operationsbegleitenden Facharzt abbildet.
In den Kliniken, die über AOP-Zentren verfügen, steht ansonsten zu befürchten, dass diese Eingriffe nur noch von erfahrenen Fachärzten durchgeführt werden, um die Kalkulationszeiten einzuhalten. In Praxen ist zusätzlich die Forderung nach einer persönlichen Leistungserbringung durch Vertragsärzte im Rahmen von Weiterbildungseingriffen aufzuheben, um die rechtssichere Durchführung ambulanter Weiterbildung zu ermöglichen.
Im ambulanten Sektor ist eine Förderung der Weiterbildung ab 2026 unabdingbar. Der BVOU fordert deshalb parallel zum Inkrafttreten des erweiterten Katalogs zu Hybrid-DRG ab 01.01.2026 eine finanzielle Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung in Analogie zur Weiterbildungsförderung im Bereich Allgemeinmedizin. Dazu sind Weiterbildungsstellen zu je 50% durch die GKV und die KBV finanziell zu fördern.
In Zeiten des immanenten Ärztemangels erscheint dem BVOU die Sicherstellung einer adäquaten Weiterbildung von angehenden Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie mit dem Fokus auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit von besonderer Bedeutung.
Fazit
Der BVOU sieht in der Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs eine positive Entwicklung und einen wichtigen Schritt zur Ambulantisierung der Versorgung. Dennoch bleibt die Umsetzung in wesentlichen Punkten – insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung elektiver Eingriffe und der fehlenden ambulanten Versorgungsstrukturen für ältere Patientinnen und Patienten – kritisch zu hinterfragen.
Neben dem Aufbau der fehlenden Infrastruktur zur ambulanten Versorgung muss mit der Einführung des erweiterten Hybrid-DRG-Katalogs die Förderung der fachärztlichen Weiterbildung im ambulanten Sektor institutionalisiert werden. Ansonsten droht bereits in wenigen Jahren ein massiver Fachärztemangel, das wesentliche Teile der erforderlichen Weiterbildungseingriffe nicht mehr für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erreichbar sein werden. Dies gilt nicht nur für Orthopädie und Unfallchirurgie, sondern auch für die Allgemein- und Viszeralchirurgie und andere Fachgebiete wie Gynäkologie, Urologie und Kardiologie.
Der BVOU wird sich weiterhin aktiv für eine sachgerechte und patientenorientierte Umsetzung der Hybrid-DRG-Systematik einsetzen und steht allen Verantwortlichen in Selbstverwaltung und Gesundheitsministerium gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie hat gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften aus Orthopädie und Unfallchirurgie in den vergangenen Jahren intensiv an der Neugestaltung der GOÄ mitgearbeitet. Vor zwei Jahren wurde unter anderem eine gemeinsam konsentierte, betriebswirtschaftlich kalkulierte Novelle der GOÄ auf den Weg gebracht.
Nach Verhandlungen mit der PKV kam die Bundesärztekammer im Herbst vergangenen Jahres mit einer komplett neuen Version auf Verbände und Gesellschaften zu. Dort ist die Kalkulationsbasis wiederum neu, sie weicht um 10-20%, teilweise mehr, von der bislang konsentierten Variante ab. Die dazu geführten Klärungsgespräche haben zu keinen nennenswerten Verbesserungen dieses Entwurfs geführt.
Wir haben deshalb am 06.05.2025 der Bundesärztekammer mitgeteilt, dass wir diesen Entwurf nicht mittragen können. Diese Ablehnung der neuen GOÄ wird getragen von allen orthopädisch-unfallschirurgischen Verbänden, wissenschaftlichen Fachgesellschaften und dem BVOU. Das Schreiben finden Sie unten auf dieser Seite.
Die aktuelle Ausgabe des SOCIETY Magazins ist bereits versendet – mit praxisnahen Einblicken, fundierten Erfahrungsberichten und konkreten Anwendungsbeispielen rund um die moderne Diagnostik in der O&U.
Lernen Sie die entscheidenden Vorteile der SCS Bildgebung als Primärdiagnostik in der Orthopädie & Unfallchirurgie kennen und erkennen Sie, was unsere moderne Lösung in Ihrer Praxis leisten könnte.
Sie möchten die digitale Ausgabe erhalten? Dann nehmen Sie einfach über den folgenden Link Kontakt mit uns auf – wir stellen Ihnen den Zugang gerne zur Verfügung.
im November 2024 hatten wir Sie herzlich gebeten, an unserer Umfrage zum Thema „Avulsionen am kindlichen Knie“ teilzunehmen. Leider kam es kurz darauf zu einer Cyberattacke auf unseren Umfragedienstleister, wodurch der Link deaktiviert wurde und die bereits eingegangenen Daten unwiederbringlich verloren gegangen sind.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Link nun wieder aktiv ist und wir die Umfrage neu gestartet haben. Daher möchten wir Sie – auch wenn es für Sie einen zusätzlichen Aufwand bedeutet – herzlich darum bitten, erneut die Umfrage zu beantworten.
Die Teilnahme dauert nur 2-3 Minuten und ist für unsere gemeinsame Forschung von großem Wert. Wir arbeiten derzeit an einem systematischen Review über kindliche Avulsionen am Kniegelenk und haben festgestellt, dass zur Versorgung und Nachbehandlung dieser seltenen, aber schwerwiegenden Verletzungen bislang nur begrenzte Evidenz vorliegt. Vor allem die ärztliche Sicht ist bisher unbeschrieben. Mit der Umfrage möchten wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Behandlung und die Versorgungsrealität von Avulsionsverletzungen des Kniegelenkes im Kindesalter (z. B. knöcherner Ausriss von VKB/HKB) im deutschsprachigen Raum gewinnen.
Selbstverständlich werden Ihre Angaben wie immer anonym und streng vertraulich behandelt. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung!
PD Dr. med. Ralf Henkelmann, Yasmin Youssef; AGA Komitee Trauma
Prof. Dr. med. Peter Strohm; DGU Sektion Kindertraumatologie
Im Rahmen des diesjährigen VSOU-Kongresses wurde am 1. Mai 2025 die spannende und aktuelle Session von Dr. Johannes Flechtenmacher (BVOU-Schatzmeister) und Richard Trauth (Junges Forum O&U) geleitet, die sich mit den Herausforderungen und Chancen der Generation Z, dem demographischen Wandel, der Mitarbeitergewinnung und der Weiterbildung befasste. Unterstützt wurde die Diskussion durch wertvolle Vorträge und Einblicke von Dr. Rüdiger Maas, Dipl.-Psychologe und Autor, Dr. Karsten Braun von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sowie Personalberater Konstantin Rebstock.
Die Generation Z – eine neue Perspektive auf den Arbeitsmarkt
Dr. Rüdiger Maas vom Institut für Generationenforschung eröffnete die Session mit einem historischen Rückblick, der verdeutlichte, dass schon in der Antike Generationenkonflikte und Bedenken über die Zukunft junger Menschen thematisiert wurden. Ein Aristoteles-Zitat sowie ein TikTok-Video über die Zukunftsperspektiven Dubais illustrierten, wie sich diese Debatten über Jahrtausende hinweg wiederholen. Maas regte dazu an, kritisch zu hinterfragen, welche der wiederkehrenden Vorurteile gegenüber jüngeren Generationen tatsächlich zutreffen und welche nicht. Sein Fazit: Die Generation Z bringt nicht nur Herausforderungen mit sich, sondern vor allem eine Vielzahl von Chancen, die es zu nutzen gilt – insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen.
Erfahrungen des ehemaligen BVOU-Präsidenten Dr. Johannes Flechtenmacher
Dr. Johannes Flechtenmacher, ehemaliger BVOU-Präsident , betonte in seinen Ausführungen die Dringlichkeit des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Er sieht die Generation Z als einen entscheidenden Faktor zur Lösung dieses Problems. Ihre Offenheit für neue Technologien und ihre hohe Lernbereitschaft sind wertvolle Ressourcen, um die Versorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie zukunftssicher zu gestalten. Flechtenmacher unterstrich die Notwendigkeit, diese jungen Talente frühzeitig zu fördern und ihnen attraktive Perspektiven zu bieten.
Erwartungen der Generation Z an ihre Arbeitsumgebung
Die Generation Z hat klare Erwartungen an ihre Arbeitsbedingungen und die Arbeitskultur. Besonders wichtig sind:
Flexibilität und Work-Life-Balance: Diese Generation möchte berufliche und persönliche Ziele miteinander vereinbaren können.
Wertschätzung und offene Kommunikation: Sie erwarten, dass ihre Meinungen ernst genommen werden und ihre Arbeit Anerkennung findet.
Entwicklungsmöglichkeiten: Mentoring-Programme sowie regelmäßige Feedbackgespräche spielen eine entscheidende Rolle, um junge Talente zu fördern und langfristig zu binden.
Flechtenmacher ergänzte, dass Ärzte und medizinische Einrichtungen aktiv an der Gestaltung einer positiven Arbeitsumgebung arbeiten sollten, die sowohl die berufliche Entwicklung als auch die persönliche Zufriedenheit fördert. Durch Initiativen wie Mentoring-Programme und klare Kommunikationsstrukturen können junge Talente unterstützt werden, um ihnen das Gefühl zu geben, wertvoll zu sein.
Chancen und Herausforderungen bei der Integration junger Fachkräfte
Die Integration der Generation Z bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Einerseits bringen junge Fachkräfte frischen Wind und Offenheit für neue Technologien in die Teams – ein großer Vorteil, insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie, wo Innovationen eine zentrale Rolle spielen. Flechtenmacher hob hervor, dass es wichtig ist, den Dialog zwischen den Generationen zu fördern, um unterschiedliche Arbeitsstile und Erwartungen zu harmonisieren. Das Junge Forum der Orthopädie und Unfallchirurgie sieht sich als Stimme der jungen Generation in diesem Bereich, wo Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie Fachärzte zusammenkommen, um ihre Interessen zu vertreten. Ein wichtiger Fokus liegt auf der Aus- und Weiterbildung sowie darauf, wie der wissenschaftliche Nachwuchs in der Fachgesellschaft unterstützt werden kann.
Fazit: Die Zukunft des Gesundheitswesens mit der Generation Z gestalten
Die Session verdeutlichte, dass die Generation Z nicht nur als Herausforderung, sondern vor allem als Chance gesehen werden muss. Um ihre Potenziale zu nutzen, sind jedoch Anpassungen auf mehreren Ebenen notwendig: von flexiblen Arbeitsmodellen bis hin zu einem modernen Employer Branding, das junge Talente gezielt anspricht. Eines wurde klar: Wer die Menschen hinter dem Beruf ernst nimmt, ihre Werte respektiert und ihnen Perspektiven bietet, wird langfristig von der Zusammenarbeit profitieren – und einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung im Gesundheitswesen leisten. Die Diskussion eröffnete neue Perspektiven und Anregungen, wie das Gesundheitswesen zukunftsfähig gestaltet werden kann, und zeigte, dass der Dialog zwischen den Generationen eine Schlüsselrolle spielt.
Dieser Infobrief soll Ihnen einen Überblick und ein Update über die Wirkweise und Einsatzmöglichkeit von regenerativen Verfahren in der konservativen Orthopädie geben. Unter Federführung von Dr.Martin Ringeisen (Präsident DIGEST) entstand die neue Ausgabe unseres Magazins.
War die konservative Orthopädie in ihren Anfängen häufig ein Begleiter orthopädisch-chirurgischer Eingriffe, so hat sie sich später zu einem breitgefächerten Fachbereich entwickelt, der über die Orthopädie und Unfallchirurgie hinaus einen weiten Bogen über Disziplinen wie Sportmedizin, Schmerztherapie, Chirotherapie, Osteopathie, Osteologie, Orthopädische Rheumatologie sowie Physikalische und Rehabilitative Medizin spannt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Entwicklung von Therapieformen, die einen regenerativen Charakter haben und somit über eine rein symptomorientierte Strategie hinausgehen. Der Hauptvertreter ist die Extracorporale Stoßwellentherapie (ESWT), deren Wirkmechanismus im Sinne der Mechanotransduktion im beginnenden 21.Jahrhundert entschlüsselt wurde und gezeigt hat, daß durch einen physikalischen Impuls ein zellbiologischer Effekt ausgelöst wird, der regenerative Prozesse in Haut, Sehnen und Knochen ebenso anstößt, wie auch Stammzell-Migration und –Differenzierung.
Zu keinem anderen Themenfeld der konservativen Orthopädie gibt es mehr evidenzbasierte Literatur als zur Stoßwellentherapie. Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der ESWT und der Zunahme der Indikationen in unserem und in anderen Fachgebieten bietet die Deutschsprachig Internationale Gesellschaft für Extracorporale Stoßwellentherapie (DIGEST) seit 2014 ein 60-stündiges Weiterbildungsbildungscurriculum – die Fachkunde Stoßwellentherapie – an, die zum Führen der Tätigkeitsschwerpunktbezeichnung “Stoßwellentherapie(Digest-ev.)“ legitimiert.
Weitere regenerative Verfahren sind Photobiomodulation durch Laserlicht, PRP/ACP-Verfahren und Elektromagnetische Transduktionstherapie (EMTT), die sich aufgrund ihrer Physik deutlich von den früheren pulsierenden elektromagnetischen Feldern (PEMF) abgrenzt.