Alle Beiträge von Janosch Kuno

Einen von 10 Plätzen für eine AMBOSS-Online-Fortbildung gewinnen

Unser Partner AMBOSS unterstützt Ärztinnen und Ärzte nicht nur mit praxisnahen Behandlungsempfehlungen im ärztlichen Alltag, sondern auch mit hochwertigen Online-Fortbildungen – ideal, um Wissen aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemeinsam mit AMBOSS verlosen wir nun unter unseren Mitgliedern 10 kostenfreie Plätze!

Über 30 Online-Kurse stehen zur Auswahl, z. B. zu Sonografie, EKG, Schmerztherapie und psychiatrischen Notfallsituationen.

Jetzt bis zum 15.10.2025 mitmachen: Teilnehmen können alle BVOU-Mitglieder, die ihren AMBOSS-Mitgliedervorteil bereits aktiviert haben oder diesen bis zum Ende des Teilnahmezeitraums aktivieren und sich für die Verlosung anmelden.

Mehr Infos zur Verlosung gibt es hier: https://go.amboss.com/BVOU1510

Wir drücken die Daumen!

BVOU-Mitgliedsausweis und digitale Visitenkarte: Immer dabei, immer digital!

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) treibt digitale Kommunikationsangebote kontinuierlich voran. Von App-gestütztem, sicheren Austausch über digitale Weiter- und Fortbildungsangebote bis hin zur kontinuierlichen Information über fachliche und berufspolitische Entwicklungen: Wir bringen unseren Mitgliedern spürbaren Mehrwert im beruflichen Alltag!

Nach dem erfolgreichen Start des digitalen BVOU-Mitgliedsausweises freuen wir uns, Ihnen jetzt die brandneue digitale Visitenkarte vorstellen zu können. Beide Karten sind ab sofort bequem auf Ihrem Smartphone verfügbar – ob iOS oder Android – und eröffnen zahlreiche praktische Möglichkeiten.

 

Digitale BVOU-Mitgliedskarte: Ihr Mitgliedsnachweis und Schlüssel zu exklusiven Mitgliedervorteilen

Die digitale Mitgliedskarte ist Ihr ständiger Begleiter – sicher und bequem im Wallet Ihres Smartphones gespeichert, egal ob Sie ein iPhone oder ein Android-Gerät nutzen. Damit haben Sie Ihren Mitgliedsausweis immer zur Hand, wenn Sie ihn benötigen: Sei es beim Einlass zu einer Fortbildung, auf einem Kongress oder bei exklusiven Veranstaltungen für BVOU-Mitglieder. Das umständliche Suchen nach einer Plastikkarte oder das Vergessen des Ausweises gehören damit der Vergangenheit an.

Doch die Karte kann noch mehr:

  • Zutritt zu exklusiven Veranstaltungen und Zugang zu besonderen Angeboten vor Ort
  • Einkaufsvorteile und Rabatte bei Seminaren und Kongressen
  • Zugang zu digitalen Fortbildungsangeboten bei Partnern wie Springer Medizin Verlag, Amboss, OrthOracle, der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie und vielen weiteren
  • Ihre persönliche BVOU-Mitgliedsnummer: Zugangsschlüssel für exklusive Vorteile

Neu: Die digitale Visitenkarte für BVOU-Mitglieder

Mit der neuen digitalen Visitenkarte bietet der BVOU Ihnen ein weiteres innovatives Werkzeug für die tägliche Kommunikation. Die digitale Visitenkarte lässt sich ebenfalls im Wallet Ihres Smartphones speichern und ist damit immer einsatzbereit, wenn Sie neue Kontakte knüpfen oder Ihre Kontaktdaten weitergeben möchten.

So funktioniert Ihre digitale Visitenkarte:

  • Ihre Gesprächspartner scannen einfach Ihre digitale Visitenkarte und speichern alle Kontaktinformationen direkt im Adressbuch ihres Smartphones – unabhängig vom Betriebssystem (funktioniert auch zwischen iOS und Android).
  • Die Visitenkarte außerdem per E-Mail, SMS oder WhatsApp geteilt werden – ideal, wenn Sie Ihre Kontaktdaten auch an Personen weitergeben möchten, denen Sie gerade nicht persönlich begegnen.

So präsentiert man sich heute in der modernen und vernetzten Arbeitswelt – und ganz nebenbei sparen Sie Zeit und Papier!

Mehrwert auf der Rückseite: Informationen und digitale Angebote des BVOU immer dabei

Ein weiteres Highlight: Auf der Rückseite beider Karten finden Sie zahlreiche zusätzliche Informationen und Links, die speziell für BVOU-Mitglieder zusammengestellt wurden.

Rückseite als Wegweiser zur BVOU-Welt:

  • BVOU-Apps direkt zum Download
  • Direkte Zugänge zu den BVOU-Webseiten
  • Zugang zu exklusiven Einkaufsvorteilen
  • Zugriff auf Ihr persönliches Orthinform-Profil
  • Kontakt zum BVOU und allen Abteilungen
  • Zugang zu Ihren Stammdaten beim BVOU

Der BVOU kann Ihnen außerdem über die Mitgliedskarte persönliche Nachrichten und Alerts schicken, um Sie rasch über aktuelle Entwicklungen oder besondere Kampagnen und Aktionen des Verbandes zu informieren. Sie sind immer auf dem neuesten Stand und bestens informiert.

Zugriff über das BVOU.net

Auf Ihre digitalen Karten können Sie ganz leicht über die BVOU-Webseite zugreifen.

Loggen Sie sich dazu unter www.bvou.net ein und klicken Sie im Mitgliederbereich auf Ihr Profil. Über den Button „Alle meine Daten einsehen und bearbeiten“ gelangen Sie zu Ihren Stammdaten. Hier können Sie nicht nur jederzeit Ihre Daten ändern oder die Beitragsrechnungen der letzten Jahre herunterladen, sondern auch Ihren digitalen Mitgliedsausweis und die digitale Visitenkarte herunterladen.

Bei der Visitenkarte können Sie auswählen, ob die dienstliche oder Ihre Privatadresse auf der Karte angezeigt werden soll. Ergänzend können Sie ein Porträtfoto oder das Logo Ihrer Praxis oder Klinik hochladen. Es wird in die digitale Visitenkarte integriert.

Abschließend klicken Sie auf „Zur Visitenkarte“ bzw. „Zur Mitgliedskarte“ und laden die Karte ins Wallet Ihres Smartphones. Und schon gehören vergessene Karten der Vergangenheit an.

Fazit: Digitaler Komfort für BVOU-Mitglieder

Mit der digitalen Mitgliedskarte und der neuen digitalen Visitenkarte setzt der BVOU konsequent auf moderne, praxisnahe Lösungen für seine Mitglieder. Sie profitieren von mehr Flexibilität, Komfort und Vernetzung – und sind für die Herausforderungen des Berufsalltags und die digitale Kommunikation mit Kollegen und Geschäftspartnern bestens gerüstet.

Probieren Sie die neuen digitalen Karten gleich aus und erleben Sie, wie einfach und komfortabel die Zukunft der Mitgliedschaft im BVOU ist!

Ihr BVOU – innovativ, vernetzt, immer einen Schritt voraus.

Dr. Jörg Ansorg
BVOU-Geschäftsführer

Füße, Kinder, BVOU

Anmelden und mitmachen: Aktion Orthofit 2025

Berlin – Bereits zum sechzehnten Mal veranstaltet der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) die Vorsorgeaktion Orthofit „Zeigt her Eure Füße“. Die Aktionswoche findet vom 17. – 21. November 2025 deutschlandweit statt. Orthopädinnen und Orthopäden besuchen dann Grundschulen und Kitas, Vereine und Tanz- und Ballettschulen, um darüber zu informieren, was Kinder für ihre Fußgesundheit tun können.

Freude an Bewegung als Basis für Fußgesundheit

Unter dem Motto „Zeigt her eure Füße“ wird seit Beginn der Aktion Orthofit der Fuß als zentraler Teil des Bewegungsapparats in den Mittelpunkt gestellt. Die beteiligten Orthopädinnen und Orthopäden führen die Kinder spielerisch an die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten ihrer Füße heran – vom Gehen, Balancieren und Hüpfen bis hin zum Tanzen und Seilspringen – und vermitteln ihnen so die Freude an Bewegung und ein Bewusstsein für Fußgesundheit. Am Ende jeder Veranstaltung erhalten die Kinder eine Broschüre mit nützlichen Informationen für die Eltern.

Durch den Besuch der Experten in den Schulen soll den Kindern auch die Angst vor dem Arztbesuch genommen und Haltungsfehlern frühzeitig vorgebeugt werden. Auch erste Auffälligkeiten und mögliche Fehlstellungen können so festgestellt und entsprechend behandelt werden. „Gerade im jungen Kindesalter ist die Entwicklung der Füße bestmöglich beeinflussbar. 

Anmeldung, Tipps und Aktuelles auf der Homepage

Wer Interesse hat, sich in seiner Region zu beteiligen, kann sich direkt bei der BVOU-Geschäftsstelle oder über die Internetseite www.aktion-orthofit.de anmelden und wird zeitnah mit dem nötigen Material versorgt. Auf der Internetseite findet man im Newsblog auch Infomaterial und praktische Tipps, wie man Kontakte zu Schulen oder anderen Institutionen knüpfen und den Aktionstag vorbereiten und gestalten kann. Teilnehmende Orthopädinnen und Orthopäden finden zudem alle nötigen Formulare (Ablaufplan, Checkliste, Einverständniserklärung und Informationen für die Schulen) in einem passwortgeschützten Werkzeugkasten. 

Gewinnspiel: Kostenfreie Abrechnungsanalyse

Starke Abweichung zwischen kalkuliertem Honorar der Praxis-EDV und Ihrem KV-Bescheid, fehlerhafte Abrechnungspositionen oder Lücken in der Leistungsdokumentation? Um orthopädische Praxen gezielt bei der wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu unterstützen, bietet KOCK CONSULTING gemeinsam mit dem BVOU eine besondere Aktion:

40 orthopädische Praxen mit BVOU-Mitgliedschaft erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Abrechnungsanalyse ihrer GKV-Abrechnung. Dabei werden bestehende Abrechnungsprozesse auf Effizienz, Vollständigkeit und mögliche Potenziale überprüft – mit dem Ziel, Abläufe zu optimieren und wirtschaftliche Spielräume zu erweitern.

KOCK CONSULTING begleitet seit über 30 Jahren humanmedizinische und zahnmedizinische Praxen – und gehört zu Deutschlands führenden Praxisberatern im Gesundheitswesen. Mit mehr als 14.000 abgeschlossenen Mandaten bietet das inhabergeführte Unternehmen fundierte Strategien für Gründung, Praxisführung, Finanzplanung und betriebswirtschaftliche Optimierung. Die Beratung erfolgt persönlich, verlässlich und mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen im Praxisalltag.

So funktioniert die Teilnahme

Senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Stichwort „GKV-Abrechnungsanalyse“ an office@bvou.net. Die ersten 40 Einsendungen gewinnen eine kostenfreie Analyse. Teilnahmeschluss ist der 15. Oktober 2025. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich niedergelassene Mitglieder des BVOU. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Gewinner werden vom BVOU benachrichtigt und ihre Bewerbungsmail an KOCK CONSULTING weitergeleitet. Als Teilnehmer erklären Sie sich mit der Weitergabe ihrer Bewerbungsmail und der darin enthaltenen Kontaktdaten einverstanden.

Planen Sie eine Praxisgründung oder sind Sie mittendrin?

Dann kommen Sie zu den Gründercafés des BVOU in Berlin, Düsseldorf, München und vielen weiteren Städten und Ballungszentren. In geschützter Atmosphäre können Sie sich mit Gleichgesinnten und unseren Landesvorsitzenden austauschen und erhalten Tipps und Tricks für die Niederlassung.

Mehr Informationen unter https://www.bvou.net/gruendercafe/.

Digitales Einchecken statt Schlange am Tresen: Elektronische Ersatzbescheinigung

Seit Juli 2025 sind Praxen verpflichtet, elektronische Ersatzbescheinigungen als Versicherungsnachweis anzunehmen, wenn Patientinnen und Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegen können – etwa weil sie vergessen wurde oder defekt ist. Die Ersatzbescheinigung kann direkt per App bei der Krankenkasse angefordert werden. Die Praxis muss den elektronischen Nachweis entgegennehmen und in den Behandlungsablauf integrieren.

Ablauf für Patienten und Praxisteam

Patienten können über die App ihrer Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung anfordern. Dafür benötigen sie die KIM-Adresse der orthopädischen oder unfallchirurgischen Praxis, an die die Bescheinigung gesendet werden soll. Die Praxis kann diese Adresse beispielsweise als QR-Code bereitstellen, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Nach Eingang der Anfrage wird die Ersatzbescheinigung automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten über den Kommunikationsdienst KIM an die Praxis übermittelt

Auch das Praxisteam kann – mit Zustimmung der Patienten – selbst eine elektronische Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse anfordern. Dies ist für die Praxis freiwillig, aber eine hilfreiche Option, um den Ablauf zu beschleunigen.

Vorteile für die orthopädisch-unfallchirurgische Praxis

  • Schnelle Verfügbarkeit: Die elektronische Ersatzbescheinigung liegt in der Regel innerhalb weniger Minuten vor, sodass die Behandlung ohne Verzögerung beginnen kann.
  • Direkte Übernahme: Die Versichertendaten können direkt aus dem KIM-Postfach in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden – das manuelle Einpflegen entfällt.
  • Papierverfahren weiterhin möglich: Alternativ kann weiterhin das papierbasierte Ersatzverfahren genutzt werden. Auch befristete Papierbescheinigungen der Krankenkasse werden akzeptiert

Besonderheiten beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Beim Einsatz der elektronischen Ersatzbescheinigung ist das VSDM technisch nicht möglich. Dennoch können alle Leistungen wie gewohnt abgerechnet und vergütet werden. Ein erneutes Einbestellen der Patienten ausschließlich zum Einlesen der eGK ist nicht erforderlich. Sollte die Patientin oder der Patient im selben Quartal erneut in der Praxis erscheinen und die eGK ist dann verfügbar, muss diese eingelesen und das VSDM durchgeführt werden. Ohne VSDM erhält die Praxis keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Patienten können der Praxis aber über die Krankenkassen-App eine entsprechende Erlaubnis erteilen. Nach dem Einlesen der eGK besteht für 90 Tage Zugriff auf die ePA. Das VSDM ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Abgleich der Versichertendaten auf der eGK mit den Daten der Krankenkasse. Ausnahmen, wie die Nutzung der Ersatzbescheinigung, sind in der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.

Fazit für Orthopädie und Unfallchirurgie

Die elektronische Ersatzbescheinigung erleichtert den Praxisalltag, insbesondere in der Orthopädie und Unfallchirurgie, wo viele Patienten kurzfristig und ungeplant vorstellig werden. Sie sorgt für einen reibungslosen Ablauf und ermöglicht eine schnelle und sichere Behandlung auch ohne eGK.

Janosch Kuno

Kontrahierungspflicht für HZV nur noch mit angeschlossenen Facharztverträgen

Wenn es nach dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) geht, sollen Hausarztzentrierte Versorgungsverträge von den Krankenkassen nur noch abgeschlossen werden müssen, wenn diese auch mit Facharztverträgen verknüpft sind. Der SpiFa weist auf die positiven Erfahrungen für die Patientenversorgung aus Baden-Württemberg hin, wo die HZV seit Jahren um fachärztliche Vollversorgungsverträge ergänzt wird. Hierzu hat der SpiFa mit seinen Mitgliedsverbänden ein Positionspapier veröffentlicht.

In der vom GKV-Spitzenverband und verschiedenen Krankenkassen angestoßen Debatte um den Fortbestand der Kontrahierungspflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV-Verträgen stellt sich der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) vor den bestehenden Kontrahierungszwang, jedoch nicht uneingeschränkt.

In seinem aktuell veröffentlichten Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“, das der fachärztliche Dachverband zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden erarbeitet hat, plädiert der SpiFa für einen bundesweit einheitlichen Basisvertrag, der HZV und fachärztliche Versorgung kombiniert und regionale Besonderheiten flexibel ergänzt. Die Teilnahme soll für die Ärztinnen und Ärzte freiwillig, unbürokratisch und digitalisiert möglich sein – auf Grundlage einer unbudgetierten, betriebswirtschaftlich fundierten Vergütung.

Hierzu SpiFa-Vorstandsmitglied Dr. Norbert Smetak: „Selektivverträge sind ein Innovationsmotor. Auch die Hausarztzentrierte Versorgung hat gerade in der Kombination mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen ihren Mehrwert für die Patientenversorgung in Baden-Württemberg beweisen können.“ Es zeige sich eindrücklich, dass die Verknüpfung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit fachärztlichen Vollversorgungsverträgen die Versorgungsqualität deutlich steigere. Besonders chronisch Erkrankte profitierten nachweislich von engeren Behandlungsstrukturen.

„Dieses Kombinations-Modell hat sich bewährt. Es darf nicht länger regional begrenzt bleiben, sondern sollte stattdessen bundesweit eingeführt werden. Es gilt jetzt den nächsten Schritt zu gehen und diese Blaupause aus Baden-Württemberg bundesweit auszurollen. Für die Krankenkassen braucht es aber einen klaren Systemauftrag für dieses innovative Kombinations-Modell,“ so Smetak.

Das SpiFa-Positionspapier „Stärkung der Selektivverträge für eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in einem primärärztlichen System“ finden Sie im Anhang. Es steht zudem unter https://spifa.de/positionen/#positionspapiere zur Ansicht und zum Download bereit.

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www.spifa.de

Ärzteverbände warnen vor Kahlschlag-Vorstoß der Krankenkassen

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), MEDI GENO Deutschland e. V. und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband weisen die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes nach massiven Kürzungen in der ambulanten Versorgung scharf zurück. Die Verbände warnen vor drastischen Folgen für die Patientenversorgung, sollte die Bundesregierung den Vorschlägen des GKV-Spitzenverbandes folgen.

Der GKV-Spitzenverband hatte in einem Papier die Bundesregierung aufgefordert, massive Einsparungen im ambulanten Bereich durchzusetzen. Dazu zählt, die Honorare der Vertragsärztinnen und -ärzte zusammenzukürzen, obwohl die Realität in den Praxen längst in eine andere Richtung weist: steigende Kosten, zunehmender Ärztemangel, eine älter und kränker werdende Gesellschaft sowie ein wachsender Bedarf an sozialmedizinischer Versorgung. Der GKV-Spitzenverband fordert unter anderem, bereits beschlossene Maßnahmen, wie die vollständige Bezahlung aller Leistungen der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie der Hausärztinnen und Hausärzte, wieder zurückzunehmen.

„Mit diesen Vorschlägen legt der GKV-Spitzenverband die Axt an die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Praxen. Konkret würde das bedeuten, dass die Praxen beispielsweise die zu Recht steigenden Gehälter ihrer Praxisteams nicht mehr finanzieren könnten. Gleichzeitig würden sie auf den Kosten für neue Versorgungsleistungen sitzen bleiben. Statt mutwillig den Rotstift bei Versorgung in den Praxen anzusetzen, braucht es endlich entschlossene Strukturreformen in den Bereichen, die seit vielen Jahren immer höhere Kosten verursachen – und das sind mit Sicherheit nicht die Praxen“, sagten die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

„Die Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin wurde eingeführt, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken – und jetzt soll dieser Fortschritt wieder zunichte gemacht werden? Mindestens genauso absurd ist, dass selbst Kostensteigerungen für gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen nach Vorstellung des GKV-Spitzenverbands nicht mehr finanziert werden sollen. Wie wir in unserem Pakt für Kindergesundheit klar machen, braucht es mehr Prävention, stattdessen bedeutet der Kahlschlag der Kassen: weniger U-Untersuchungen, weniger Beratung der Eltern, Krankheiten würden zu spät erkannt – mit Folgen fürs ganze Leben. Und wenn Impfungen zurückgehen, drohen vermeidbare gesundheitliche Schäden bei Kindern“, warnt Dr. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ).

„Die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind absurd und planlos. Schon heute werden Millionen Patientenbehandlungen der Facharztpraxen von den Krankenkassen nicht bezahlt. Die Budgetierung der fachärztlichen Versorgung trägt heute schon zu Millionen vermeidbaren und teuren Krankenhausfällen bei. Wer die niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte jetzt noch weiter einschnürt, schädigt die Patientinnen und Patienten und wird eine Kostenexplosion bei den Krankenhäusern ernten. Wir brauchen den umgekehrten Weg und damit endlich auch die Entbudgetierung der fachärztlichen Versorgung“, so der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands, Dr. Dirk Heinrich.

Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V.: „Dieser Entwurf ist ein Generalangriff auf die ambulante Versorgung und die niedergelassene Ärzteschaft. Die künftigen Kosten sollen nahezu vollständig auf uns abgewälzt werden, und selbst die erreichte Entbudgetierung droht wieder einkassiert zu werden. Anstatt immer wieder mit denselben Plattitüden zu argumentieren, sollten die Kassen versuchen, gemeinsam mit uns innovative Versorgungsformen weiterzuentwickeln. Stattdessen erklingt erneut nur die Begleitmusik zu den aktuellen Honorarverhandlungen.“

Quelle: Hausärztinnen und Hausärzteverband, Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), MEDI GENO Deutschland e. V.

KHAG: Facharztkompetenzen O&U schärfen – Versorgung sichern

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Intention des Bundesministeriums für Gesundheit, Anpassungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorzunehmen.

Leistungsgruppen (LG) definieren im Gesetz und auch im aktuellen Referentenentwurf die zukünftige medizinische Versorgungslandschaft in der Bundesrepublik. Für die Orthopädie und Unfallchirurgie ist dabei die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ von besonderer Bedeutung.

Einerseits stellt diese Leistungsgruppe eine assoziierte Voraussetzung für die Erbringung fachtypischer Leistungsgruppen wie „Endoprothetik“, „Revisionsendoprothetik“, „Wirbelsäulenchirurgie“ und „Spezielle Traumatologie“ dar. Aber auch Kinder- und Jugendorthopädie, Schulter-, Hand- und Ellenbogenchirurgie, Tumororthopädie und -traumatologie, gelenkerhaltende Eingriffe am gesamten Achsskelett, Weichteileingriffe, sportorthopädische Verfahren, Fuß- und Sprunggelenkschirurgie, nicht-operative muskuloskelettale stationäre Behandlungen, komplexe Schmerztherapie, orthopädische Rheumatologie und Frührehabilitation sollen allesamt innerhalb dieser Leistungsgruppe erbracht werden.

Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf: Risiken für die Versorgungssicherheit

Der nunmehr vorgelegte Gesetzesänderungsvorschlag sieht vor, dass in der LG 14 drei „Fachärzte für Allgemeinchirurgie“ vorgehalten werden sollen. Alternativ könne – der Referentenentwurf spricht von einer „2-zu-1-Regel“ – ein Facharzt für Allgemeinchirurgie durch zwei Fachärzte mit anderer Weiterbildung, konkret ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen mit einem Facharzt für Viszeralchirurgie, ersetzt werden. „Eine derartige Regelung würde die Versorgungssicherheit für Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig gefährden“, warnt der Vizepräsident des BVOU, Universitätsprofessor Dr. Tobias Renkawitz. „Der Facharzt für Allgemeinchirurgie hat grundsätzlich andere medizinische Schwerpunkte und Weiterbildungsinhalte als der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“, führt er aus. Durch die zunehmende Spezialisierung in allen chirurgischen Disziplinen hat die Bedeutung des ehemaligen chirurgischen „Allrounders“ ohnehin stark abgenommen. Facharztprüfungen in diesem Bereich sind seit Jahren rückläufig und liegen

nach Auskunft der Bundesärztekammer im Bereich der Allgemeinchirurgie aktuell bei unter 150 pro Jahr. Von den mehr als 41.400 chirurgisch tätigen Ärzten in der Bundesrepublik führen aktuell weniger als 1.400 Ärzte den Facharzttitel für Allgemeinchirurgie. Demgegenüber stehen über 15.200 Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Differenzierter Facharztzuordnung und realitätsnahe Planung

Der BVOU unterstützt die von der Regierung beabsichtigte qualitätsbasierte personelle Ausstattung in Abhängigkeit von den Leistungsgruppen, so Renkawitz weiter. Bei der geforderten personellen Ausstattung der weit gefassten Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ müsse jedoch im KHAG das Gepräge der Abteilung berücksichtigt werden – also die Frage, ob es sich im Schwerpunkt eher um muskuloskelettale Versorgungen oder um einen allgemeinchirurgisch-viszeralchirurgischen Versorgungsauftrag im Krankenhaus handelt.

„Die Frage, ob es sich um eine orthopädisch-unfallchirurgische oder viszeralchirurgische Abteilung handelt, lässt sich aus den Daten der Krankenhausplanungsbehörden der Länder und Auswertungen der Kostenträger einfach herauslesen“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU. Die vom BVOU vorgeschlagene Zuteilung der Leistungsgruppe 14 in Abhängigkeit vom Schwerpunkt der Abteilung entspreche auch der Intention des Gesetzgebers, Versorgungsqualität und Patientensicherheit durch Spezialisierung zu stärken. „Eine Abteilung, die nahezu ausschließlich Versorgungen aus dem Fachbereich für Orthopädie und Unfallchirurgie erbringt, benötigt nicht drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie, sondern drei Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie“, so Lembeck. Ein Realitätscheck für die benötigten Facharztkompetenzen zusammen mit den Bundesländern sei somit dringend geboten. Zudem müsse in diesem Zuge der Gedankenfehler im Referentenentwurf des KHAG aufgelöst werden, dass Fachärzte in dieser sogenannten „allgemeinen Leistungsgruppe“ nicht auch in den jeweiligen „spezialisierten Leistungsgruppen“ wie Endoprothetik oder Revisionsendprothetik angerechnet werden können. Orthopädische Chirurgen erbringen in der Mehrheit mit einem hohen Grad an Spezialisierung an einzelnen Gelenken das gesamte konservative und operative Spektrum. Gelenkexperten versorgen im Tagesablauf routinemäßig sowohl gelenkerhaltend als auch gelenkersetzend. In der Leistungsgruppensystematik des Gesetzes erbringt derselbe Arzt damit zukünftig Leistungen sowohl aus einer allgemeinen Leistungsgruppe als auch aus einer spezialisierten Leistungsgruppe. Eine Vorgabe von zusätzlichen Fachärzten für diese etablierte Versorgungsstruktur in O&U würde das Personalbudget der Kliniken übermäßig belasten und widerspräche der Intention des Gesetzes, die Wirtschaftlichkeit deutscher Krankenhäuser zu verbessern.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist überzeugt, dass es der Regierung in enger Abstimmung mit den Ländern gelingt, das Krankenhausversorgungsstrukturgesetz (KHVVG) im Sinne des vorgelegten Anpassungsgesetzes positiv zu überarbeiten. Der derzeitige Entwurf zeichnet in der Leistungsgruppe 14 für einen wichtigen Teil des orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgungsauftrags in der Bundesrepublik kein realistisches Bild der benötigten Facharztkompetenzen und birgt somit ein hohes Risiko für die Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen und Verletzungen. Die sich daraus ergebende Versorgungslücke würde insbesondere Kinder, ältere Menschen, Menschen mit onkologischen Erkrankungen und Patienten mit unfallbedingten Folgezuständen an Gelenken und Weichteilen treffen. Eine Anpassung der Facharztschwerpunkte in der Leistungsgruppe 14 ist aus Sicht des BVOU deshalb dringend notwendig.

Über die Personen:

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.
Berlin

Univ.-Prof. Dr. med. habil. Tobias Renkawitz
Vizepräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.
Ärztlicher Direktor und Ordinarius
Klinik für Orthopädie der Universität Regensburg
Asklepios Klinikum Bad Abbach

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

IQTIG: Aufruf zur Teilnahme am Standard-Pretest der Patientenbefragung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 31. Januar 2024 einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit Knie- und Hüftendoprothesen eingeleitet: Er beauftragte die Entwicklung einer Patientenbefragung, die sowohl die Prozess- als auch die Ergebnisqualität dieser Eingriffe aus Sicht der Betroffenen erfasst. Ziel ist es, durch die Einbindung der Patientenerfahrungen ein umfassenderes Bild der tatsächlichen Versorgungsqualität zu gewinnen und zukünftige Behandlungsabläufe gezielt weiterzuentwickeln.

Die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelten Fragebögen stehen nun vor ihrer praktischen Erprobung: Bevor sie flächendeckend im Qualitätssicherungsverfahren eingesetzt werden, sollen sie im Rahmen einer Pilotstudie auf ihre Praxistauglichkeit und Aussagekraft hin geprüft werden. Nur wenn die Rückmeldungen der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der beteiligten Einrichtungen positiv ausfallen, können die Fragebögen als Standardinstrumente empfohlen werden.

Für die erfolgreiche Durchführung dieses Pilotprojekts ist das IQTIQ auf die Mithilfe und das Engagement zahlreicher Akteure im Gesundheitswesen angewiesen: Stationäre Einrichtungen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie niedergelassene und ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte werden gebeten, aktiv zur Gewinnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beizutragen. Ihre Unterstützung ist ein entscheidender Baustein, um die Perspektive der Patientinnen und Patienten angemessen abzubilden und die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern. Die Fragebögen finden Sie hier:

Die Institutionen werden bis zum 17.9.25 gebeten, aktiv zur Gewinnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beizutragen. Ihre Unterstützung ist ein entscheidender Baustein, um die Perspektive der Patientinnen und Patienten angemessen abzubilden und die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern.

Wir freuen uns sehr über Ihre Bereitschaft, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen!

Quelle: IQTIQ

Arztpraxen 2023: Geringes Plus bei Einnahmen, starker Anstieg der Aufwendungen

Die Arztpraxen in Deutschland erzielten im Jahr 2023 durchschnittliche Einnahmen von 804 000 Euro je Praxis.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich daraus ein Anstieg der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % (2022: 796 000 Euro). Im gleichen Zeitraum verzeichneten Arztpraxen im Durchschnitt einen Anstieg der Aufwendungen je Praxis von 5,8 % (2022: 466 000 Euro, 2023: 493 000 Euro). Im Jahr 2023 hatten sich die Verbraucherpreise in vergleichbarer Größenordnung um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen werden getrennt ausgewiesen.

Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis sank 2023 um 6,3 % auf 310 000 Euro (2022: 331 000 Euro). Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch stark von Praxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst: Gemessen am Median verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen einen Reinertrag von höchstens 219 000 Euro.

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Deutliches Plus bei Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen in Zahnarztpraxen

Zahnarztpraxen erzielten 2023 einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Einnahmen je Praxis um 13,2 % auf 894 000 Euro. Gleichzeitig hatten zahnärztliche Praxen deutlich gestiegene Aufwendungen (+11,7 %). Der durchschnittliche Reinertrag je Praxis erhöhte sich um 16,9 % auf 284 000 Euro im Jahr 2023.

Rückläufige Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge in psychotherapeutischen Praxen

Psychotherapeutische Praxen erzielten 2023 durchschnittlich Einnahmen von 121 000 Euro je Praxis (-5,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Ihre Aufwendungen sanken im Schnitt um 12,5 % auf 35 000 Euro, woraus sich ein um 2,3 % geringerer Reinertrag von 86 000 Euro je Praxis ergab.

Weniger Beschäftigte je Praxis im Vergleich zum Vorjahr

Die personelle Ausstattung einschließlich der Inhaber und Inhaberinnen in Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen hat sich in unterschiedlicher Weise entwickelt. 2023 waren in psychotherapeutischen Praxen im Durchschnitt 1,7 Personen beschäftigt; 2022 waren es noch 1,9 Personen. Auch die Zahl der durchschnittlich in Arztpraxen tätigen Personen hat sich leicht verringert, und zwar von 9,9 auf 9,7. Lediglich in Zahnarztpraxen stieg die durchschnittliche Anzahl tätiger Personen 2023 auf 10,1 Personen leicht an; 2022 waren es 10,0 Personen gewesen.

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.

Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für die Berichtsjahre 2022 und 2023 erstmals direkte Vorjahresvergleiche.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht “Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“. Ergebnisse in kompakter Form finden Sie in den Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite “Dienstleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten die Erläuterungen zur Statistik und der Qualitätsbericht.

Quelle:DESTATIS