Alle Beiträge von Janosch Kuno

Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Preis wird vom Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.) jährlich auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie vergeben und ist mit 5.000 Euro dotiert.

Zielsetzung

Der Digitalpreis in Orthopädie und Unfallchirurgie wird verliehen, um innovative digitale Lösungen zu würdigen, die die medizinische Versorgung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie verbessern. Dabei sind alle digitalen Entwicklungen willkommen, die neue Ansätze in Diagnostik, Therapie, Patientenversorgung, Management oder Forschung einbringen sowie die Versorgungsprozesse erheblich optimieren bzw. vereinfachen.

Zielgruppe

Dieser Preis richtet sich an Mediziner, Entwickler, Forscher und Start-Ups, die digitale Innovationen im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie entwickeln und vorantreiben.

Kategorien

  • Innovative digitale Therapieansätze: Entwicklung neuer digitaler Lösungen zur Behandlung von Patienten mit orthopädischen oder unfallchirurgischen Erkrankungen.
  • Digitale Diagnostik: Technologien zur frühzeitigen Erkennung, präziseren Diagnose und besseren Behandlungsplanung.
  • Forschung sowie Weiter- und Fortbildung: Digitale Tools zur Unterstützung von Forschung, Weiter- und Fortbildung im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie.
  • Medizinische Robotik und AI: Lösungen, die Künstliche Intelligenz oder robotergestützte Systeme in der chirurgischen Praxis oder der Therapie einsetzen.
  • Patientenmanagement und -kommunikation: Digitale Lösungen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zur Optimierung des Patientenmanagements.
  • Prozessoptimierung: Optimierung und Vereinfachung von Versorgungspfaden, Behandlungsprozessen sowie dem Informationsfluss zwischen behandelnden Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsberufen

Teilnahmebedingungen

  • Digitale Lösungen, die mindestens in der Entwicklungsphase fortgeschritten sind oder bereits den Markteintritt hinter sich haben und deren Marktfähigkeit und Effizienz nachgewiesen wurde
  • Anwendungsbezug zur Orthopädie und Unfallchirurgie. Das Produkt bzw. die Dienstleistung muss jedoch nicht auf die Anwendung im Fachgebiet O&U begrenzt sein
  • Fristgerechte Einreichung mit Bewerbungsschreiben, Produkt- und Nutzenbeschreibung. Wenn möglich, sollte der Jury auch das Produkt bzw. eine Demoversion zur eigenen Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
  • Teilnahme am Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

Jury

Die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Zuerkennung des Preises erfolgt durch ein Preisrichterkollegium. Dieses besteht aus vier Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes und dem Geschäftsführer des BVOU. Weitere Juroren können vom Geschäftsführenden Vorstand des BVOU hinzugezogen werden.

Preisverleihung

Die Preisverleihung erfolgt während der Jahrestagung im Rahmen der Abschlussveranstaltung des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie durch den Präsidenten.

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31.08. eines jeden Jahres an den BVOU eingereicht werden:

  • Kurzes Bewerbungsschreiben
  • Projektzusammenfassung bzw. Produktbeschreibung:
    – Problemstellung & Lösungsansätze, Projektteam, Markteinführung
    – Zeitstrahl sowie Veränderungspotential für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Produkt / Software / App etc. sollte der Jury zur Bewertung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, falls dies technisch möglich ist.

Kontakt

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106 – 108
10623 Berlin

Tel:        030 797 444 44
Fax:       030 797 444 45
Mail:      office@bvou.net

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Einreichungen und wünschen Ihnen viel Erfolg!

DÄT 25: Weiterbildung, KI und der schleichende Kampf um die GOÄ

Vier Themenschwerpunkte dominierten den Deutschen Ärztetag 2025. Weiterbildung, KI, GOÄ und Schwangerschaftsabbruch. Daneben gab es noch eine Vielzahl von Themen und Anträgen. Ein Nachbericht vom Deutschen Ärztetag 2025, verfasst von Dr. Johannes Flechtenmacher, Carsten Mohrhardt und Dr. Jörg Ansorg.

Ärztliche Weiterbildung im Fokus

Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO)

Der 129. Deutsche Ärztetag hat bedeutende Fortschritte bei der Aktualisierung der MWBO erzielt. Die Überarbeitung der Abschnitte A (Paragraphenteil) und C (Zusatz-Weiterbildungen) wurden beschlossen., die Überarbeitung des Abschnitts B, der die Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen regelt, ist in Vorbereitung und soll auf dem nächsten Deutschen Ärztetag 2026 beschlossen werden.

1. Reform der Zusatz-Weiterbildungen (ZWB)

Die Zusatz-Weiterbildungen wurden neu strukturiert, um ihre Praxisrelevanz und Transparenz zu erhöhen. Strukturell wurden den Zusatz-Weiterbildungen drei unterschiedliche Strukturen zugrunde gelegt:

  • Interdisziplinäre ZWB: (Mindest-)Weiterbildungszeit bei einem Befugten, Dokumentation der Kompetenzen im eLogbuch, Kammerprüfung.
  • Berufsbegleitende ZWB: Ohne (Mindest-)Weiterbildungszeit, jedoch mit Befugtem und Dokumentation der Kompetenzen eLogbuch , Kammerprüfung.
  • Kursbasierte ZWB: Bestehend aus Kursen und Fallseminaren, keine Weiterbildungszeit, aber mit Kammerprüfung.

Zusatzweiterbildungen die nur ein Fachgebiet betreffen, werden künftig als Schwerpunkte geführt.

Neu eingeführt werden soll die ZWB „klinische Palliativmedizin“ als Interdisziplinäre Zusatzweiterbildung mit (Mindest-)Weiterbildungszeiten in Ergänzung zu bisher bestehenden und berufsbegleitend erwerbbaren Palliativmedizin.

Von besonderem Interesse für die Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Zusatzweiterbildungen dürfte die Aufnahme des Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie als Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzweiterbildung Geriatrie darstellen. Dies stellt sicher, dass auch Orthopäden und Unfallchirurgen zukünftig im stetig wachsenden Bereich der Versorgung älterer Patienten, insbesondere bei Frakturversorgungen, ihre Expertise einbringen können.

2. Stärkung von Weiterbildungsverbünden

Um eine strukturierte Weiterbildung zu gewährleisten, sollen Landesärztekammern vermehrt Weiterbildungsverbünde fördern.
Dies soll insbesondere in unterversorgten Regionen die Ausbildung von Fachärztinnen und Fachärzten sichern.

2. Digitalisierung der Weiterbildung: eLogbuch

Die Nutzung des elektronischen Logbuchs (eLogbuch) wird weiter ausgebaut.
Es dient der Dokumentation der Weiterbildungsinhalte und -zeiten und soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Weiterbildung erhöhen.

Diese Maßnahmen spiegeln das Bestreben wider, die ärztliche Weiterbildung flexibler, praxisnäher und zukunftsorientierter zu gestalten.

Künstliche Intelligenz in der Medizin

1. Digitale Medizin auf dem Vormarsch – KI als Zukunftsthema

Der Deutsche Ärztetag 2025 hat sich intensiv mit dem Einsatz und den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin beschäftigt. In mehreren Anträgen, Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen wurde deutlich: KI-Systeme halten zunehmend Einzug in Diagnostik, Therapieplanung und administrative Prozesse.

Die Ärzteschaft sieht darin sowohl große Potenziale zur Verbesserung der Versorgung als auch erheblichen Regelungs- und Diskussionsbedarf.

2. Potenziale von KI – Unterstützung, nicht Ersatz

Ein zentrales Ergebnis der Diskussion: Künstliche Intelligenz kann ärztliches Handeln unterstützen, darf dieses jedoch nicht ersetzen. Insbesondere bei der Analyse großer Datenmengen, in der Bildverarbeitung (Radiologie, Dermatologie, Pathologie) oder bei der Erstellung von Risikoprofilen zeigt sich der Nutzen KI-gestützter Systeme. Sie ermöglichen präzisere Diagnosen, verkürzen Entscheidungswege und können die ärztliche Arbeitsbelastung reduzieren.

Gleichzeitig betonten zahlreiche Delegierte: Medizin bleibt eine Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient. Die Verantwortung für Diagnose und Therapie muss stets bei der Ärztin oder dem Arzt verbleiben.

3. Ärztliche Verantwortung und ethische Leitplanken

Der Ärztetag bekräftigte, dass der Einsatz von KI in der Medizin ethisch vertretbar, rechtlich klar geregelt und medizinisch sinnvoll sein muss. Wichtigste Grundsätze dabei sind:

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen („Explainability“)
  • Verantwortung bleibt beim Menschen – keine Delegation von Haftung an Algorithmen
  • Datensicherheit und Datenschutz nach höchsten Standards
  • Vermeidung struktureller Diskriminierung durch unausgewogene Trainingsdaten

Die Bundesärztekammer wurde beauftragt, diese ethischen Standards weiterzuentwickeln und entsprechende Leitlinien zu formulieren. Daher hat der 129. Dt. Ärztetag die Einrichtung eines Expertengremiums in der Bundesärztekammer beschlossen. Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte durch Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich KI gestärkt werden.

4. KI und ärztliche Weiterbildung

Ein weiteres Thema war die Integration von KI-Kompetenzen in die ärztliche Weiterbildung. Der Ärztetag unterstützt die Einführung digitaler Grundkompetenzen in alle Facharztweiterbildungen. Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzte zu befähigen, KI-Systeme kritisch zu bewerten, sachgerecht zu nutzen und auch deren Grenzen zu erkennen.

Der technologische Wandel darf nicht zu einer Entfremdung vom ärztlichen Handeln führen, sondern muss ärztliche Expertise stärken.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen: Bedarf an klaren Regelungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI in der Medizin gelten derzeit als unzureichend. Der Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, zeitnah verbindliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, insbesondere zur Haftung, Zulassung und Qualitätssicherung von KI-Systemen im Gesundheitswesen.

Die europäischen Entwicklungen, insbesondere der AI Act, werden dabei begrüßt, jedoch müsse Deutschland eigene klare medizinethische Positionen einbringen.

Fazit: KI braucht ärztliche Gestaltung

Künstliche Intelligenz wird die Medizin verändern – nicht irgendwann, sondern jetzt. Der Deutsche Ärztetag 2025 hat ein klares Signal gesendet: Die Ärzteschaft ist bereit, diese Transformation aktiv mitzugestalten. Dabei gilt es, die Technologie zum Wohle der Patientinnen und Patienten einzusetzen, ohne die Verantwortung für das ärztliche Handeln aus der Hand zu geben.

Künstliche Intelligenz darf nicht die Medizin bestimmen – sie muss von Ärztinnen und Ärzten geführt und verantwortungsvoll genutzt werden. Der Mensch bleibt Mittelpunkt jeder Behandlung.

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Breite Zustimmung zur neuen GOÄ – aber auch berechtigte Kritik

Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag (DÄT) wurde die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit großer Mehrheit befürwortet. Die GOÄneu, ein betriebswirtschaftlich kalkulierter und mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) konsentierter Entwurf, wird als notwendiger Schritt zur Modernisierung ärztlicher Vergütungssysteme angesehen. Die intensive und langjährige Arbeit des Vorstands der Bundesärztekammer, der Fachabteilungen sowie der ärztlichen Berufsverbände wurde von den Delegierten anerkennend gewürdigt.

GOÄneu: Konsens mit der PKV – Entscheidung beim BMG

Der nun verabschiedete Entwurf wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt. Die Umsetzung obliegt der Bundesgesundheitsministerin in Form einer Rechtsverordnung. Ein Inkrafttreten wird frühestens für 2027 oder 2028 realistisch erwartet.

Historischer Nachholbedarf

Während Juristen, Architekten, Tierärzte und Ingenieure ihre Honorarordnungen in den vergangenen Jahren regelmäßig an die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen anpassen konnten, gilt dies für die ärztliche GOÄ nicht. Die letzte umfassende Anpassung liegt Jahrzehnte zurück. Die Ärzteschaft fordert daher seit Langem eine gerechte, transparente und moderne Honorierung ärztlicher Leistungen – auch im Sinne der Nachwuchsgewinnung und Sicherstellung einer qualitätsvollen Patientenversorgung.

Einheit der Ärzteschaft betonen

Ein wesentliches Anliegen des Ärztetags war die Betonung der solidarischen Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte – unabhängig von Fachrichtung oder beruflicher Stellung. Die Ärztekammern sind nicht Sprachrohr einzelner Gruppen, sondern vertreten sowohl Angestellte als auch Niedergelassene, Hausärzte wie Fachärzte. Diese Einheit ist in Zeiten grundlegender Reformen entscheidend, um politische Wirkung entfalten zu können.

Kritikpunkte an der GOÄneu

Trotz des breiten Zuspruchs wurden auch auf dem Ärztetag kritische Stimmen laut. Über 50 ärztliche Fachgesellschaften und Berufsverbände äußerten im Vorfeld des DÄT Bedenken bezüglich der Unterschiede zwischen der betriebswirtschaftlich kalkulierten GOÄ (Version 2022) und der nun konsentierten GOÄneu.

Bemängelt wurde insbesondere:

  • Reduktion einzelner Honorare: In einigen Bereichen drohen Honorarkürzungen von bis zu 20 %, etwa in der Hand- und Fußchirurgie, der konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Skelettradiologie.
  • Fehlender Inflationsausgleich: Die GOÄneu enthält keinen Mechanismus zur automatischen Anpassung an Inflation und Kostenentwicklung. Seit 2020 beträgt der Kaufkraftverlust (VPI) bereits 19,3 %. Prognostizierte Mehrausgaben der PKV in Höhe von 13,2 % in den ersten drei Jahren würden zu einem realen Einkommensverlust von ca. 6,3 % führen.
  • Eingeschränkter Gestaltungsspielraum: Die geplante Abschaffung des bisherigen Gebührenrahmens mit Steigerungsfaktoren zugunsten fester, nicht unterschreitbarer Sätze schränkt die wirtschaftliche Unabhängigkeit ärztlicher Leistungserbringer erheblich ein. Erschwerniszuschläge sind vorgesehen, aber mit hohem Verwaltungsaufwand und rechtlichen Unsicherheiten verbunden.

Antrag auf Nachbesserung

Ein fraktionsübergreifender Antrag von über 30 Delegierten – darunter fünf aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie – fordert Nachbesserungen an der verabschiedeten GOÄneu. Ziel ist eine transparente Gegenüberstellung der Änderungen zur ursprünglichen Fassung von 2022 sowie eine realistische Anpassung der Bewertung technischer und operativer Leistungen.
Die Antragsteller betonten die Notwendigkeit, der kommenden Ärztegeneration eine wirtschaftlich tragfähige Perspektive zu geben – und die Entwicklungen der Medizin angemessen zu honorieren.

Ausblick

Die Debatte zeigte: Die GOÄneu ist ein wichtiger, aber keineswegs abgeschlossener Schritt in einem komplexen Reformprozess. Die Bundesärztekammer und ihre Gremien sind aufgefordert, die kritischen Hinweise ernst zu nehmen und den eingeschlagenen Weg in engem Austausch mit der Ärzteschaft weiterzuentwickeln.

Eine vom BVOU und DGOU mandatierte Arbeitsgruppe wird sich um die Belange aus O&U weiter kümmern und den aktiven Austausch mit der Bundesärztekammer weiter führen.

Nur in solidarischer Einigkeit wird es gelingen, eine zukunftsfähige, gerechte und wirtschaftlich tragbare Gebührenordnung zu schaffen – im Interesse der Patientinnen und Patienten und der gesamten Ärzteschaft und natürlich sowohl für die konservativen wie auch operativ tätigen Kolleginnen und Kollegen aus O+U.

Schwangerschaftsabbruch im Fokus

1. Versorgung verbessern – Ausbildung stärken

Der Ärztetag stellte fest, dass in vielen Regionen Deutschlands der Zugang zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist. Gründe sind u. a. rechtliche Unsicherheiten und der Rückzug vieler Medizinischer Einrichtungen aus diesem sensiblen Bereich.

2. Rechtslage prüfen – Entkriminalisierung gefordert

Zahlreiche Delegierte sprachen sich für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Die geltende Regelung im Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) wird von vielen Ärztinnen und Ärzten als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Der Ärztetag appellierte an die Politik, die Empfehlungen der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zügig umzusetzen.

3. Ärztliche Haltung: Verantwortung und Gewissensfreiheit

Die Delegierten betonten die Bedeutung ärztlicher Verantwortung: Schwangerschaftsabbrüche müssen fachlich kompetent, rechtlich sicher und menschlich sensibel begleitet werden. Gleichzeitig muss die Gewissensfreiheit der Ärztinnen und Ärzte gewahrt bleiben – niemand darf zur Durchführung gezwungen werden.

Fazit

Der Ärztetag setzte ein klares Zeichen für Versorgungssicherheit, rechtliche Klarheit und eine professionelle ärztliche Haltung. Der Schwangerschaftsabbruch ist Teil medizinischer Realität – und verdient eine moderne, faire und ethisch reflektierte Regelung.

Auch in diesem Jahr: Assistenzärztinnen und -ärzte kostenfrei zum DKOU

Berlin – Haben junge Medizinerinnen und Mediziner ihre Approbation in der Tasche, warten große Herausforderungen zum Karrierestart. Da heißt es plötzlich, den Stationsalltag mit der ganzen Verantwortung für die Patienten und der Administration im Krankenhaus zu meistern. Viele junge Ärztinnen und Ärzte planen bereits die nächsten Schritte und organisieren ihre Facharztweiterbildung – und das alles neben der starken Belastung als Berufsneuling. Hier können Berufsverbände und Fachgesellschaften wie BVOU und DGOU eine gute Unterstützung sein, denn sie helfen Assistenzärzten und -ärztinnen gezielt bei der Facharztweiterbildung und fördern sie mit speziellen Weiterbildungsprogrammen. Darüber hinaus bieten sie ein Netzwerk zum Austausch über berufliche und wissenschaftliche Themen. Damit Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten das Fach O und U in seiner ganzen Breite kennenlernen und sich mit Gleichgesinnten treffen können, bieten der BVOU und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) auch 2025 kostenfreuen Eintritt für Assistenzärzte und -ärztinnen. 

Freier DKOU-Eintritt bei Doppelmitgliedschaft

Weiterzubildende, die vor Kongressbeginn und bis 20. Oktober 2025 ihre Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften vorweisen können, erhalten freien Eintritt zum DKOU.

Das Angebot gilt für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung, die bislang weder Mitglied in der DGOU noch im BVOU sind. Ebenfalls gilt es für bereits bestehende BVOU-Mitglieder, die dann allerdings zusätzlich die DGOU-Mitgliedschaft erwerben müssen.

 

Für Doppelmitglieder: Anmeldung leicht gemacht

Weiterzubildende, die bereits in BVOU und DGOU Mitglied sind, gehen bei der Anmeldung wie folgt vor: Sie wählen bei den Teilnahmetypen „Gratis“ aus und tragen die entsprechenden Mitgliedsnummern (bzw. ab 3. Juli 2025 für DGOU, DGOOC, DGU das Geburtsdatum) in das zugehörige Feld und führen die Mitgliedsprüfung durch..

Im weiteren Prozess wählen diese auf der Seite „Weitere Informationen“ aus, dass sie Rookie-Mitglieder sind und laden Ihren Weiterbildungsnachweis hoch.

 

Fortschritt gemeinsam gestalten

In den letzten Jahren haben wir gelernt, dass das Altbewährte an Bedeutung verliert, und wir schneller auf Veränderungen reagieren müssen. Gesundheitspolitisch stehen wir vor erheblichen Veränderungen der Versorgungsstrukturen wie einer Zunahme der Ambulantisierung und der Krankenhausreform mit Konzentrierung einzelner Leistungen und Reduktion der Kliniken. Die Finanzierbarkeit unserer exzellenten Standards der elektiven und Notfallversorgung ist zunehmend gefährdet.

Wir leben in politisch schwierigen Zeiten. Mit militärischen Konflikten in unmittelbarer Nähe hat Daseinsvorsorge, wofür wir als Ärztinnen und Ärzte stehen, in den letzten Jahren eine ganz andere Bedeutung bekommen. In den Kliniken müssen wir Patientinnen und Patienten mit Kriegsverletzungen behandeln, was wir uns vor ein paar Jahren nicht vorstellen konnten – die erhoffte Erholung der Kliniken nach der Pandemie ist nicht eingetreten.

Auch wirtschaftspolitisch findet in der Welt eine Neuordnung statt – die traditionellen Positionierungen von Europa und den USA müssen neu überdacht und gestaltet werden. Es findet nicht nur z.B. im Bereich der Automobilwirtschaft, sondern auch in der Medizintechnik, der Bedeutung der Wissenschaft und ihrer Internationalität eine Neuausrichtung statt.

Gerade weil wir in vielen Bereichen vor Herausforderungen stehen, jede Veränderung aber auch eine Chance ist, haben wir als Motto für den Kongress gewählt

 

Perspektive DVT – „Die SCS Bildgebung auf der Unfallmedizinischen Tagung 2025“

Erleben Sie die SCS Bildgebung live auf der Unfallmedizinischen Tagung 2025 der DGUV in Berlin! Vom 12. bis zum 13. Juni sind wir vor Ort und freuen uns schon auf tiefgreifende Gespräche.

Sie können gerne schon vorab einen Termin für eine persönliche Beratung während des Kongresses buchen. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular:

 

Unser Team beantwortet Ihnen gerne alle Fragen rund um die medizinischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der eigenständigen 3-D-Diagnostik für die O&U. Wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeiten unserer Lösung zu zeigen, die sowohl praktisch als auch wirtschaftlich überzeugen.

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

FORTE Summer School: Ort der Wissensvermittlung, des Austauschs und der Vernetzung

 Nach dem Erfolg der siebten Ausgabe der FORTE Summer School öffnete die diesjährige, bereits achte Auflage, mit Vorfreude ihre Türen in der malerischen Stadt Split, Kroatien. Mit dabei bei der Veranstaltung vom 19. bis 24. Mai : Vier BVOU-Stipendiatinnen.

Die FORTE Summer School hat sich zu einer der bedeutendsten Plattformen für Orthopädie- und Unfallchirurgie-Trainees in Europa entwickelt und gilt als Gelegenheit für berufliche Weiterbildung, Vernetzung sowie die Vorbereitung auf nationale und europäische Prüfungen, wie das renommierte EBOT-Examen.

Bewährtes Format mit neuen Impulsen

Die FORTE Summer School bietet auch in ihrer achten Ausgabe ein einzigartiges, zweigleisiges Kursformat, das optimal auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten ist:

Comprehensive Review Course (CRC): Dieser Kurs richtet sich an jüngere Trainees und bietet eine umfassende Übersicht über das gesamte Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie. In systematischen Vorträgen werden zentrale Themen von der oberen Extremität über die Wirbelsäule bis hin zu den Füßen behandelt.

Exam Preparation Course (EPC):

Für fortgeschrittene Trainees bietet der EPC einen interaktiven Ansatz mit Fallpräsentationen, Diskussionen und klinischen Szenarien. Hier können die Teilnehmenden ihr Wissen testen, vertiefen und sich gezielt auf Prüfungen vorbereiten.

Die Kurse wurden von über 30 führenden Experten aus Europa begleitet, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen in Vorträgen, Diskussionen und praxisnahen Fallbeispielen teilten. Besonders beeindruckend war die Integration aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Behandlungsmethoden in die Lehre.

Bedeutung der Summer School für die europäische Weiterbildung

Die zunehmende Mobilität von Ärztinnen und Ärzten sowie der wachsende internationale Austausch im Gesundheitswesen machen standardisierte Weiterbildungsmöglichkeiten wichtiger denn je. Die FORTE Summer School leistet hier einen entscheidenden Beitrag, indem sie sowohl die Inhalte des EBOT-Examens systematisch abarbeitet als auch den Austausch zwischen Trainees aus verschiedenen europäischen Ländern fördert.

Besonderes Highlight: In diesem Jahr fand ein Diversity Summit statt, der die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion in der Medizin und Ausbildung thematisierte. Dies unterstreicht das Engagement der Summer School, aktuelle gesellschaftliche Themen in den wissenschaftlichen Diskurs zu integrieren.

Netzwerken in entspannter Atmosphäre

Neben dem intensiven Lernprogramm bot die Summer School zahlreiche Möglichkeiten zum Netzwerken. In den Pausen und bei den abendlichen Social Events konnten Teilnehmende Kontakte knüpfen, Erfahrungen austauschen und die Expertise der Dozenten in persönlichen Gesprächen vertiefen.

Von traditionellen kroatischen Abendessen bis hin zu einer Abschlusszeremonie mit Blick auf die Adria – das Organisationsteam sorgte für ein unvergessliches Rahmenprogramm. Diese Veranstaltungen trugen nicht nur zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls bei, sondern boten auch Gelegenheit, kulturelle Eindrücke zu sammeln.

Gastfamilien für Medizin-interessierte Austauschschüler gesucht!

Die gemeinnützige Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) sucht deutschlandweit dringend Gastfamilien für die Medizin-interessierten Austauschschüler*innen Darina (16) aus Russland, Jose (15) aus Ecuador, Kayra (16) aus der Türkei und Kokoa (17) aus Japan, die Ende August/Anfang September 2025 für ein Schuljahr nach Deutschland reisen werden.

Diese vier Jugendlichen träumen davon, später Medizin zu studieren und im Gesundheitsbereich tätig zu werden. Hier stellen sie sich kurz vor:

  • Darina (16) aus Russland möchte nach der Schule Medizin studieren. Sie verreist gern und schreibt über sich selbst, dass sie einen guten Draht zu Kindern hat. In ihrer Freizeit trifft Darina gern Freunde, geht ins Fitness-Studio und begeistert sich fürs Tanzen.
  • Jose (15) aus Ecuador hat ebenfalls vor, später Medizin zu studieren. Er hat vor kurzem angefangen, Tennis zu spielen, und ist schon seit Jahren ein aktiver Fußballer. Zusammen mit seiner Mutter geht er auch gern mal ins Stadion und feuert seine Lieblingsmannschaft an.
  • Kayra (16) aus der Türkei möchte in seiner Zukunft als Arzt arbeiten. Seine Freizeit gestaltet er kreativ und sportlich: Er spielt seit 11 Jahren professionell Tennis, hört viel Musik und liest auch sehr gern. In drei Worten selbst beschreibt er sich selbst als diszipliniert, hilfsbereit und lebensfroh.
  • Kokoa (17) aus Japan wird Koko genannt und träumt davon, später als Ärztin bei Ärzte ohne Grenzen zu arbeiten. Zu ihren großen Leidenschaften gehören Brot backen und Musik machen: Sie spielt Klavier, Posaune und Schlagzeug.

Sie möchten mehr erfahren? Melden Sie sich bei uns – gern können wir Ihnen diese und weitere Jugendliche noch näher vorstellen!

Austauschschüler*innen bei YFU besuchen ab Sommer 2025 ein Jahr lang in Deutschland die Schule und teilen als Familienmitglied auf Zeit den ganz normalen Alltag ihrer Gastfamilien.

Als Gastfamilie können Sie:
✅ Eine neue Kultur im eigenen Wohnzimmer erleben – ohne selbst zu verreisen.
Internationale Freundschaften fürs Leben schließen.
✅ Ihren eigenen Kindern eine interkulturelle Erfahrung ermöglichen.
✅ Einen wertvollen Beitrag für Toleranz und Verständigung leisten.

Voraussetzungen für Gastfamilien gibt es nicht viele: Am wichtigsten sind Offenheit und die Bereitschaft, einen jungen Menschen herzlich in Ihrer Familie willkommen zu heißen.

Als Gastfamilie kommen Sie für Unterkunft und Verpflegung ihres Gastkindes auf, alle weiteren Kosten (wie etwa Taschengeld oder Fahrtkosten zur Schule) übernehmen die Jugendlichen selbst. YFU bereitet Sie intensiv auf Ihre Zeit als internationale Familie vor und steht Ihnen während des gesamten Austauschs mit persönlicher Betreuung zur Seite.

Sind Sie interessiert?

Wer Darina, Jose, Kayra, Kokoa oder eine*n andere*n Austauschschüler*in ab August/September 2025als Gastfamilie aufnehmen möchte, kann sich direkt bei YFU melden:

📞 040 227002-0

📧 gastfamilien@yfu.de

🌍 Mehr Infos:www.yfu.de/gastfamilienundwww.yfu.de/austauschschueler

Über die Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU):

Das Deutsche Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU) ist ein gemeinnütziger Verein und eine der ältesten und größten Organisationen für internationalen Jugendaustausch. Bei den meist einjährigen Austauschprogrammen tauchen die Teilnehmenden komplett in den Alltag ihres Gastlandes ein und gewinnen neue Perspektiven auf die Welt. Während des Austauschjahres leben sie bei Gastfamilien, die im Gegenzug eine neue Kultur im eigenen Zuhause entdecken. Seit der Gründung im Jahr 1957 haben bereits rund 70.000 Jugendliche und Familien weltweit an den Austauschprogrammen teilgenommen. Gemeinsam mit Partnerorganisationen in rund 50 Ländern setzt sich YFU für interkulturelle Bildung und Toleranz ein.

Umfrage: Ihre Einschätzung zum Primärarztsystem

Sehr geehrte Umfrageteilnehmende,

68% der Deutschen würden einer Umfrage im Auftrag es AOK Bundesverbands zufolge die freie Facharztwahl gegen einen schnelleren Termin beim Facharzt tauschen, der nach einem Besuch des Hausarztes vermittelt wird. Immer noch 29% der Patient:innen sprechen sich für die weiterhin freie Arztwahl aus.

Bitte nehmen Sie an unserer kurzen Umfrage (5 Min.) zur versorgerseitigen Einschätzung eines allgemeinen Primärarztsystems teil. Die Umfrage kann auch im Auftrag der in der Versorgungseinheit tätigen Ärzt:innen durch Praxispersonal ausgefüllt werden oder von beiden.

GOÄneu beim DÄT verabschiedet

Liebe Kolleginnen und Kollegen

leider haben unsere gemeinsame Bemühungen nicht gefruchtet. Zu groß war die Macht des derzeit der Spitze der BÄK stehenden Vorstandes, nicht nur des Präsidenten. Teilweise wurden auch recht unfaire Kommentare (z.B. Fr. Lundershausen) vorgebracht. Manche haben vergessen, dass diese mit sehr knapper Mehrheit (z.B. Reinhard 1 Stimme) beim DÄT in Münster gewählt wurden.

Die GOÄ wurde verabschiedet. Auch öffentliche Redebeiträge haben nichts geändert. Die Aktionen verschiedener Verbände mit direkter Kontaktaufnahme zu Delegierten (z.B. ig-med.de von Fr. Eichler und einige andere) wurde sehr negativ quittiert.

Ein Antrag mit 30 Mitantragsteller, Haus- und Fachärzte, Klinik- und Praxisärzte aus unterschiedlichen Fraktionen und aus unterschiedlichen Ländern, zur Veränderung der GOÄ, sehr diplomatisch formuliert, wurde nach Annahme der GOÄ zusammen mit 3 anderen Anträgen an den Vorstand zurücküberwiesen. Zumindest haben wir die Mängel öffentlich und nachverfolgbar dokumentiert und wir müssen uns in absehbarer Zeit darum kümmern. Somit ist die weitere Arbeit an dem Projekt GOÄ unumgänglich !

Mein ganz großer Dank gilt dem LÄK Präsidenten aus BaWue Wolfgang Miller und Wieland Dietrich aus Düsseldorf, Carsten Mohrhard, Wolfgang Linhard und vielen Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Fraktionen aus BaWue aber auch aus anderen Ländern beim DÄT.

Mein ebenfalls ganz großer Dank gilt den vielen orthopädisch-unfallchirurgischen Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit bei der Erstellung der neuen GOÄ für die relevanten Kapitel aus O+U, insbesondere bei Karl-Dieter Heller, Helmut Weinhart, Ralf Müller-Rath, Bernd Kladny, Burkhard Lembeck, Eva-Maria Baur, Stefan Middeldorf, Jörn Dohle, Hartmut Bork, Axel Goldmann und natürlich beim dem BVOU und den BVOU Mandatsträger für die jahrelange Unterstützung. Wir haben etwas Großes zusammen entwickelt, jetzt müssen wir schauen, dass wir die Preise noch etwas optimieren.

Viele Grüße

Dr. Johannes Flechtenmacher

Zi: 200 bis zu 2.000 zusätzliche Kontakte pro Jahr durch neues Primärarztsystem

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf ein so genanntes Primärarztsystem verständigt. Der hausärztlichen Praxis kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Die Hausärztin bzw. der Hausarzt soll nach dem neuen System zum Dreh- und Angelpunkt der ambulanten medizinischen Versorgung werden. Sie/Er untersucht die Patientin bzw. den Patienten und entscheidet dann, ob eine Fachärztin bzw. Facharzt – und wenn ja, welcher – hinzugezogen werden muss. Die Überweisung von der haus- an die fachärztliche Praxis soll danach grundsätzlich zur Pflicht werden. Dadurch sollen insbesondere das Praxispersonal entlastet, Wartezeiten auf Facharzttermine verkürzt und die Ausgabendynamik begrenzt werden. Wie das Primärarztsystem konkret ausgestaltet werden soll, ist hingegen noch offen. Bekannt ist, dass die primärärztliche Versorgung durch Haus- und Kinderarztpraxen erfolgen soll. Ein direkter Zugang soll nur bei Augen- und Frauenärztinnen und -ärzten bestehen. Demnach soll für alle anderen Facharztkontakte ein Überweisungsvorbehalt gelten. Da eine medizinisch begründete Steuerung von Patientinnen und Patienten durch Primarärztinnen und -ärzte als Voraussetzung für einen Facharztkontakt zeitliche Anforderungen an die Primärarztpraxen mit sich bringt, wird derzeit diskutiert, ob und ggf. in welchem Umfang diese durch die Neuregelung belastet würden.

Geht man von der heutigen Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Versorgung durch die gesetzlich Versicherten aus, lassen sich drei Gruppen von Patientinnen und Patienten unterscheiden:

Erstens, diejenigen, die ausschließlich Haus- bzw. Kinderärztinnen und -ärzte sowie Augen- oder Frauenärztinnen und -ärzte in Anspruch genommen haben (Gruppe 1).
Zweitens, diejenigen, die zusätzlich Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen in Anspruch genommen haben (Gruppe 2).
Drittens, diejenigen, die ausschließlich Ärztinnen und -ärzte anderer Fachrichtungen in Anspruch genommen haben (Gruppe 3). Die mögliche Zusatzbelastung der Primärärztinnen und -ärzte resultiert folglich aus Behandlungswünschen der Gruppen 2 und 3.

In den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2023 für erwachsene Patientinnen und Patienten umfasst Gruppe 3 rund 7,9 Millionen Patientinnen und Patienten mit 12,1 Millionen Behandlungsfällen ohne Überweisung (ohne Berücksichtigung von augenärztlichen oder gynäkologischen Fällen). Geht man davon aus, dass diese Inanspruchnahmen künftig mindestens einen Hausarztkontakt auslösen, entstehen etwa 230 Behandlungsfälle pro hausärztliche Praxis. Geht man zudem davon aus, dass Früherkennungsuntersuchungen und der Zugang zu psychotherapeutischer Untersuchung keine Überweisung erfordert, reduziert sich die Anzahl an Behandlungsfällen ohne Überweisung auf 11,2 Millionen Behandlungsfälle. Dies sind umgerechnet auf die rund 52.000 Hausärztinnen und -ärzte ca. 214 zusätzliche Behandlungsfälle pro Jahr.

Gruppe 2 umfasst 42,7 Millionen Patientinnen und Patienten mit rund 99,7 Millionen Behandlungsfällen ohne Überweisung (ohne Augen- bzw. Frauenärztinnen und -ärzte). Rechnet man Früherkennungsuntersuchungen und die Psychotherapie heraus, resultieren 91,3 Millionen Behandlungsfälle ohne Überweisung. Würde jede dieser Inanspruchnahmen vorab einen Hausarztkontakt auslösen, wären dies 1.757 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin/Hausarzt und Jahr. Insgesamt müssten Hausärztinnen und Hausärzte bei einer strengen Ausgestaltung des Primärarztsystems, bei dem vor jedem neuen Facharztkontakt im Quartal eine hausärztliche Überweisung stehen muss, demnach aus Gruppe 2 und Gruppe 3 mit rund 2.000 zusätzlichen Kontakten pro Jahr rechnen.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Schwerpunktauswertung zu den möglichen versorgungsseitigen Ableitungen aus der im Koalitionsvertrag skizzierten Konzeptidee eines Primärarztsystems, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat.

„Die Zahl von rund 2.000 potenziell zusätzlichen Hausarztkontakten als Folge der Einführung eines Primärarztsystems kann durchaus kritisch hinterfragt werden. Denn das Fehlen von Überweisungen als Grundlage für einen Facharztkontakt ist nicht gleichbedeutend mit einer fehlenden Inanspruchnahme der hausärztlichen Versorgung; nicht immer erscheinen auch vorliegende Überweisungen in der Abrechnung. Rund 25,8 Millionen Patientinnen und Patienten in Gruppe 2 (90 Prozent) hatten im gleichen Quartal mindestens einen Haus- und einen oder mehrere Facharztfälle. Veröffentlichte Auswertungen der Inanspruchnahme nach Behandlungsdatum legen nahe, dass Facharztfällen dieser Patientinnen und Patienten zu einem hohen Anteil, nämlich zu etwa 75 Prozent, ein Hausarztkontakt der fachärztlichen Inanspruchnahme zeitlich vorgelagert ist. Somit wäre in diesen Fällen rechnerisch für eine Überweisung kein zusätzlicher Hausarztkontakt notwendig“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Auf dieser Grundlage blieben aus Gruppe 2 jährlich nur 34,2 Millionen Behandlungsfälle bzw. rund 600 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin und Hausarzt im Jahr. Die Zahl werde noch geringer, wenn bei diesen Patientinnen und Patienten zusätzlich mindestens ein Hausarztfall im Vorquartal berücksichtigt wird, bei dem die Überweisung hätte veranlasst werden können (8,8 Millionen Behandlungsfälle insgesamt bzw. rund 169 zusätzliche Kontakte pro Hausärztin bzw. Hausarzt), machte von Stillfried deutlich. Bezieht man auch die 214 Kontakte mit ein, die aus Behandlungsfällen der Gruppe 3 resultieren, ergibt sich für die Hausärztinnen und Hausärzte ein rechnerisches Minimum von insgesamt rund 380 zusätzlichen Kontakten pro Hausärztin bzw. Hausarzt infolge eines Überweisungsvorbehalts. Dies wären etwa zwei zusätzliche Kontakte pro Tag und Hausarztpraxis. Der zusätzliche Zeitaufwand je Patientin bzw. Patient dürfte dabei auch davon abhängen, ob diese der Praxis bereits über einen längeren Zeitpunkt bekannt sind.

„Entscheidend für die Zusatzbelastung der Hausarztpraxen durch ein Primärarztsystem wird daher dessen gesetzgeberische Ausgestaltung im Detail sein. Solange der Quartalsbezug gilt und vor jeder fachärztlichen Inanspruchnahme eine Überweisung irgendeiner Primärarztpraxis vorliegen muss, dürfte die Zusatzbelastung am höchsten ausfallen. Sie kann bereits dadurch reduziert werden, dass Patientinnen und Patienten sich längerfristig an eine bestimmte Primärarztpraxis binden. Sofern dann auch die Fachärztin bzw. der Facharzt auf Basis einer initialen Überweisung aus der hausärztlichen Praxis im Rahmen seines Behandlungsauftrags selbständig weitere Fachärztinnen und Fachärzte hinzuziehen kann und der Quartalsbezug sowohl für die Behandlung der Hausärztin/des Hausarztes als auch für die Geltung von Überweisungen gelockert wird, dürfte die Zusatzbelastung minimal gehalten werden können. Bemerkenswert ist, dass sich bereits heute rund 21 Millionen gesetzlich Versicherte so verhalten, als gebe es ein Primärarztsystem. Da diese Patientinnen und Patienten von den an sich vorgesehenen Versorgungspfaden nicht abweichen, dürfte sich für sie wenig ändern“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende abschließend.

Quelle: Zi