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KHAG: Facharztkompetenzen O&U schärfen – Versorgung sichern

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) begrüßt die Intention des Bundesministeriums für Gesundheit, Anpassungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorzunehmen.

Leistungsgruppen (LG) definieren im Gesetz und auch im aktuellen Referentenentwurf die zukünftige medizinische Versorgungslandschaft in der Bundesrepublik. Für die Orthopädie und Unfallchirurgie ist dabei die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ von besonderer Bedeutung.

Einerseits stellt diese Leistungsgruppe eine assoziierte Voraussetzung für die Erbringung fachtypischer Leistungsgruppen wie „Endoprothetik“, „Revisionsendoprothetik“, „Wirbelsäulenchirurgie“ und „Spezielle Traumatologie“ dar. Aber auch Kinder- und Jugendorthopädie, Schulter-, Hand- und Ellenbogenchirurgie, Tumororthopädie und -traumatologie, gelenkerhaltende Eingriffe am gesamten Achsskelett, Weichteileingriffe, sportorthopädische Verfahren, Fuß- und Sprunggelenkschirurgie, nicht-operative muskuloskelettale stationäre Behandlungen, komplexe Schmerztherapie, orthopädische Rheumatologie und Frührehabilitation sollen allesamt innerhalb dieser Leistungsgruppe erbracht werden.

Kritik am aktuellen Gesetzesentwurf: Risiken für die Versorgungssicherheit

Der nunmehr vorgelegte Gesetzesänderungsvorschlag sieht vor, dass in der LG 14 drei „Fachärzte für Allgemeinchirurgie“ vorgehalten werden sollen. Alternativ könne – der Referentenentwurf spricht von einer „2-zu-1-Regel“ – ein Facharzt für Allgemeinchirurgie durch zwei Fachärzte mit anderer Weiterbildung, konkret ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen mit einem Facharzt für Viszeralchirurgie, ersetzt werden. „Eine derartige Regelung würde die Versorgungssicherheit für Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland zukünftig gefährden“, warnt der Vizepräsident des BVOU, Universitätsprofessor Dr. Tobias Renkawitz. „Der Facharzt für Allgemeinchirurgie hat grundsätzlich andere medizinische Schwerpunkte und Weiterbildungsinhalte als der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie“, führt er aus. Durch die zunehmende Spezialisierung in allen chirurgischen Disziplinen hat die Bedeutung des ehemaligen chirurgischen „Allrounders“ ohnehin stark abgenommen. Facharztprüfungen in diesem Bereich sind seit Jahren rückläufig und liegen

nach Auskunft der Bundesärztekammer im Bereich der Allgemeinchirurgie aktuell bei unter 150 pro Jahr. Von den mehr als 41.400 chirurgisch tätigen Ärzten in der Bundesrepublik führen aktuell weniger als 1.400 Ärzte den Facharzttitel für Allgemeinchirurgie. Demgegenüber stehen über 15.200 Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Differenzierter Facharztzuordnung und realitätsnahe Planung

Der BVOU unterstützt die von der Regierung beabsichtigte qualitätsbasierte personelle Ausstattung in Abhängigkeit von den Leistungsgruppen, so Renkawitz weiter. Bei der geforderten personellen Ausstattung der weit gefassten Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ müsse jedoch im KHAG das Gepräge der Abteilung berücksichtigt werden – also die Frage, ob es sich im Schwerpunkt eher um muskuloskelettale Versorgungen oder um einen allgemeinchirurgisch-viszeralchirurgischen Versorgungsauftrag im Krankenhaus handelt.

„Die Frage, ob es sich um eine orthopädisch-unfallchirurgische oder viszeralchirurgische Abteilung handelt, lässt sich aus den Daten der Krankenhausplanungsbehörden der Länder und Auswertungen der Kostenträger einfach herauslesen“, betont Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU. Die vom BVOU vorgeschlagene Zuteilung der Leistungsgruppe 14 in Abhängigkeit vom Schwerpunkt der Abteilung entspreche auch der Intention des Gesetzgebers, Versorgungsqualität und Patientensicherheit durch Spezialisierung zu stärken. „Eine Abteilung, die nahezu ausschließlich Versorgungen aus dem Fachbereich für Orthopädie und Unfallchirurgie erbringt, benötigt nicht drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie, sondern drei Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie“, so Lembeck. Ein Realitätscheck für die benötigten Facharztkompetenzen zusammen mit den Bundesländern sei somit dringend geboten. Zudem müsse in diesem Zuge der Gedankenfehler im Referentenentwurf des KHAG aufgelöst werden, dass Fachärzte in dieser sogenannten „allgemeinen Leistungsgruppe“ nicht auch in den jeweiligen „spezialisierten Leistungsgruppen“ wie Endoprothetik oder Revisionsendprothetik angerechnet werden können. Orthopädische Chirurgen erbringen in der Mehrheit mit einem hohen Grad an Spezialisierung an einzelnen Gelenken das gesamte konservative und operative Spektrum. Gelenkexperten versorgen im Tagesablauf routinemäßig sowohl gelenkerhaltend als auch gelenkersetzend. In der Leistungsgruppensystematik des Gesetzes erbringt derselbe Arzt damit zukünftig Leistungen sowohl aus einer allgemeinen Leistungsgruppe als auch aus einer spezialisierten Leistungsgruppe. Eine Vorgabe von zusätzlichen Fachärzten für diese etablierte Versorgungsstruktur in O&U würde das Personalbudget der Kliniken übermäßig belasten und widerspräche der Intention des Gesetzes, die Wirtschaftlichkeit deutscher Krankenhäuser zu verbessern.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) ist überzeugt, dass es der Regierung in enger Abstimmung mit den Ländern gelingt, das Krankenhausversorgungsstrukturgesetz (KHVVG) im Sinne des vorgelegten Anpassungsgesetzes positiv zu überarbeiten. Der derzeitige Entwurf zeichnet in der Leistungsgruppe 14 für einen wichtigen Teil des orthopädisch-unfallchirurgischen Versorgungsauftrags in der Bundesrepublik kein realistisches Bild der benötigten Facharztkompetenzen und birgt somit ein hohes Risiko für die Versorgungssicherheit von Menschen mit muskuloskelettalen Erkrankungen und Verletzungen. Die sich daraus ergebende Versorgungslücke würde insbesondere Kinder, ältere Menschen, Menschen mit onkologischen Erkrankungen und Patienten mit unfallbedingten Folgezuständen an Gelenken und Weichteilen treffen. Eine Anpassung der Facharztschwerpunkte in der Leistungsgruppe 14 ist aus Sicht des BVOU deshalb dringend notwendig.

Über die Personen:

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.
Berlin

Univ.-Prof. Dr. med. habil. Tobias Renkawitz
Vizepräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V.
Ärztlicher Direktor und Ordinarius
Klinik für Orthopädie der Universität Regensburg
Asklepios Klinikum Bad Abbach

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

IQTIG: Aufruf zur Teilnahme am Standard-Pretest der Patientenbefragung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 31. Januar 2024 einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten mit Knie- und Hüftendoprothesen eingeleitet: Er beauftragte die Entwicklung einer Patientenbefragung, die sowohl die Prozess- als auch die Ergebnisqualität dieser Eingriffe aus Sicht der Betroffenen erfasst. Ziel ist es, durch die Einbindung der Patientenerfahrungen ein umfassenderes Bild der tatsächlichen Versorgungsqualität zu gewinnen und zukünftige Behandlungsabläufe gezielt weiterzuentwickeln.

Die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelten Fragebögen stehen nun vor ihrer praktischen Erprobung: Bevor sie flächendeckend im Qualitätssicherungsverfahren eingesetzt werden, sollen sie im Rahmen einer Pilotstudie auf ihre Praxistauglichkeit und Aussagekraft hin geprüft werden. Nur wenn die Rückmeldungen der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der beteiligten Einrichtungen positiv ausfallen, können die Fragebögen als Standardinstrumente empfohlen werden.

Für die erfolgreiche Durchführung dieses Pilotprojekts ist das IQTIQ auf die Mithilfe und das Engagement zahlreicher Akteure im Gesundheitswesen angewiesen: Stationäre Einrichtungen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie niedergelassene und ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte werden gebeten, aktiv zur Gewinnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beizutragen. Ihre Unterstützung ist ein entscheidender Baustein, um die Perspektive der Patientinnen und Patienten angemessen abzubilden und die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern. Die Fragebögen finden Sie hier:

Die Institutionen werden bis zum 17.9.25 gebeten, aktiv zur Gewinnung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern beizutragen. Ihre Unterstützung ist ein entscheidender Baustein, um die Perspektive der Patientinnen und Patienten angemessen abzubilden und die Versorgungsqualität nachhaltig zu verbessern.

Wir freuen uns sehr über Ihre Bereitschaft, dieses wichtige Vorhaben zu unterstützen!

Quelle: IQTIQ

Arztpraxen 2023: Geringes Plus bei Einnahmen, starker Anstieg der Aufwendungen

Die Arztpraxen in Deutschland erzielten im Jahr 2023 durchschnittliche Einnahmen von 804 000 Euro je Praxis.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich daraus ein Anstieg der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % (2022: 796 000 Euro). Im gleichen Zeitraum verzeichneten Arztpraxen im Durchschnitt einen Anstieg der Aufwendungen je Praxis von 5,8 % (2022: 466 000 Euro, 2023: 493 000 Euro). Im Jahr 2023 hatten sich die Verbraucherpreise in vergleichbarer Größenordnung um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen werden getrennt ausgewiesen.

Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis sank 2023 um 6,3 % auf 310 000 Euro (2022: 331 000 Euro). Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch stark von Praxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst: Gemessen am Median verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen einen Reinertrag von höchstens 219 000 Euro.

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Deutliches Plus bei Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen in Zahnarztpraxen

Zahnarztpraxen erzielten 2023 einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Einnahmen je Praxis um 13,2 % auf 894 000 Euro. Gleichzeitig hatten zahnärztliche Praxen deutlich gestiegene Aufwendungen (+11,7 %). Der durchschnittliche Reinertrag je Praxis erhöhte sich um 16,9 % auf 284 000 Euro im Jahr 2023.

Rückläufige Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge in psychotherapeutischen Praxen

Psychotherapeutische Praxen erzielten 2023 durchschnittlich Einnahmen von 121 000 Euro je Praxis (-5,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Ihre Aufwendungen sanken im Schnitt um 12,5 % auf 35 000 Euro, woraus sich ein um 2,3 % geringerer Reinertrag von 86 000 Euro je Praxis ergab.

Weniger Beschäftigte je Praxis im Vergleich zum Vorjahr

Die personelle Ausstattung einschließlich der Inhaber und Inhaberinnen in Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen hat sich in unterschiedlicher Weise entwickelt. 2023 waren in psychotherapeutischen Praxen im Durchschnitt 1,7 Personen beschäftigt; 2022 waren es noch 1,9 Personen. Auch die Zahl der durchschnittlich in Arztpraxen tätigen Personen hat sich leicht verringert, und zwar von 9,9 auf 9,7. Lediglich in Zahnarztpraxen stieg die durchschnittliche Anzahl tätiger Personen 2023 auf 10,1 Personen leicht an; 2022 waren es 10,0 Personen gewesen.

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.

Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.

Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für die Berichtsjahre 2022 und 2023 erstmals direkte Vorjahresvergleiche.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht “Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“. Ergebnisse in kompakter Form finden Sie in den Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite “Dienstleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten die Erläuterungen zur Statistik und der Qualitätsbericht.

Quelle:DESTATIS

Neuer Wundleitfaden mindert Regressbedrohung

Moderne Wundverbandmittel sind teuer. Regresse nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Prüfungseinrichtungen können schnell in den fünf- und sechsstelligen Eurobereich gehen. Diese Existenzbedrohung besteht gerade auch für orthopädisch-chirurgische Praxen, die sich engagiert um die intensiv behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden kümmern.

In Baden-Württemberg geht die gemeinsame Selbstverwaltung seit einigen Jahren einen für die dortigen Ärztinnen und Ärzte besonders vorteilhaften Weg: Man konsentiert Therapieleitfäden in Abstimmung zwischen Krankenkassenverbänden und Kassenärztlicher Vereinigung. Diese werden dann auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen[1] veröffentlicht. Die Leitfäden geben der Ärzteschaft Behandlungsalgorithmen zur wirtschaftlichen und rationalen Pharmakotherapie spezifischer Krankheitsbilder an die Hand, im orthopädischen Bereich beispielsweise für die Behandlung der Osteoporose[2]. Arzneimitteltherapien, die den darin enthaltenen Behandlungskriterien entsprechen und deren Wirkstoffauswahl, Indikationsstellung und Therapiedauer patientenbezogen durch ausreichende Dokumentation nachgewiesen werden, gelten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Regel als wirtschaftlich, wenn die geprüfte Praxis hierauf im Prüfverfahren in ihrer Stellungnahme Bezug nimmt. Die betroffene Praxis wird so maßgeblich entlastet. Die Therapiefreiheit soll hierdurch nicht eingeschränkt werden. Empfehlenswert ist es aber in den Fällen, in denen von den Empfehlungen der Leitfäden aus medizinischen Gründen abgewichen werden muss, nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere bei kostenintensiven Therapien.

Diese Therapieleitfäden existieren bisher nur im Zusammenhang mit medikamentöser Behandlung. Nach jahrelangen und schwierigen Bemühungen ist in Baden-Württemberg nun der große Durchbruch gelungen und wurde erstmals ein konsentierter Therapieleitfaden zur Behandlung chronischer Wunden veröffentlicht[3].

Das informative 44-seitige Werk von Dr. Stephan Eder (Villingen-Schwenningen) und Dr. Wolf-Rüdiger Klare (Konstanz) definiert chronische Wunden, informiert über Prinzipien der Wundbehandlung, beschreibt ausführlich verschiedene Verfahren der lokalen Wundbehandlung und geht auf die Besonderheiten bei der Behandlung von Wunden bei speziellen Krankheitsbildern (Ulcus cruris venosum, Ulcus cruris arteriosum, pAVK, diabetischem Fußsyndrom, Dekubitus) ein. In den Abschnitten zu verschiedenen Verfahren werden nicht nur die Klassiker wie Wundreinigung und Wundspülung, sondern auch moderne Verfahren mit Hydrogelen, Alginaten, Hydrofasern, Distanzgittern, Absorberkompressen, Schaumstoffen, Superabsorbern, silber-, ibuprofen-, polyhexamethylenbiguanid- oder kollagenhaltigen Wundauflagen dargestellt und auf die Vakuumtherapie eingegangen. Es gibt Ratschläge zur Behandlungsdokumentation und stellt einen entsprechenden Dokumentationsbogen zur Verfügung. Im Anhang finden sich gängige Klassifikationen, praktische Anleitungen und Tipps zur Kompressionstherapie sowie die Leitlinien der Fachgesellschaften. Der Wundleitfaden ist fachlich insofern auch für Kolleginnen und Kollegen außerhalb von Baden-Württemberg hochinteressant.

Leopold Braun, Tübingen

[1] https://www.gpe-bw.de/facharztgruppen

[2] https://www.gpe-bw.de/facharztgruppen/orthopaeden/osteoporose-1

[3] https://www.gpe-bw.de/fileadmin/user_upload/Fachaerztegruppen/Wundleitfaden/20250807_V04_Wundleitfaden.pdf

Orthopädisch, Technische, Fachassistenz, Orthopädie, MFA, Medizinische, Fachangestellte, Unfallchirurgie

Weiterbildung zur Orthopädisch-Traumatologischen Fachassistenz (OTF)

Wir freuen uns sehr, dass wir die Weiterbildung zur Orthopädisch-Traumatologischen Fachassistenz (OTF) mit der Hilfe von Dr. Christoph Weinhardt und Birgitt Krenz wiederbeleben konnten und somit das erfolgreiche Konzept in Kürze fortführen werden.

Die neue Seminarreihe zeichnet sich durch drei Lernmodule aus:

  1. Digitale Fortbildungsmodule zur Bearbeitung ohne Zeitdruck
  2. Warm-up-Webinar zur Rekapitulation und Falldiskussion – Termin als Videokonferenz folgt
  3. Abschlusskurs: Eintägiges Seminar mit praktischen Übungen am 01.11.2025 in Berlin und am 06.12.2025 in Stuttgart.

Nach erfolgreichem absolvieren der digitalen Fortbildungsmodule nehmen Sie an einem Webinar zur Rekapitulation des Erlernten und zur Besprechung interessanter Fälle aus der Praxis teil. Dieses Webinar findet kurz vor dem abschließenden Präsenzseminar statt und macht Sie noch einmal fit für den letzten Teil des Curriculums. Während des Präsenzseminars werden Sie dann selbst aktiv. Bei den vielen praktischen Übungen werden Sie von unserer erfahrenen Faculty unterstützt, die sich für die Seminare extra zur Verfügung stellen. Die digitalen Fortbildungseinheiten inkl. der aufgezeichneten Webinare stehen den Teilnehmern auch nach Kursende zur Verfügung.

Tickets
Sie können die gesamte Reihe im Paketpreis buchen oder aber einzelne Module, sofern Ihnen noch welche fehlen. Wenn Sie den BVOU-Mitgliederpreis wählen, muss ihr Vorgesetzter Mitglied im BVOU sein. Bitte geben Sie dann bei der Buchung die Mitgliedsnummer an.

Termine

  • Die digitalen Online-Module werden auf unserer Veranstaltungsplattform präsentiert und können dort von Ihnen in eigenem Tempo bearbeitet werden.
  • Das Warm-up-Webinar findet an einem Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr als Videokonferenz statt. Der Termin folgt in Kürze!
  • Das eintägige Abschlussseminar findet am Samstag, den 06.12.2025 auf dem BVOU Landeskongress in Stuttgart statt.

​​​​​​​Hintergrund zur Kursreihe
Die optimale Versorgung von orthopädisch-traumatologischen Patienten in Klinik und Praxis basiert auf einer Teamleistung, in der Ärzte, Pflege und Assistenzpersonal Hand in Hand arbeiten.
Gerade in Praxen fehlt jedoch häufig die Zeit für eine kontinuierliche Weiter- und Fortbildung des Assistenz­personals. Dafür haben wir gemeinsam mit der ADO die zertifizierte Weiterbildung des medizinischen Assistenzpersonals zur „orthopädisch-traumatologischen Fachassistenz (OTF)“ entwickelt.
Das Angebot richtet sich an junges Assistenzpersonal und ist fokussiert auf Themen rund um die praktische Versorgung von Notfällen im orthopädischen und traumatologischen Alltag einer Klinik oder Praxis.
Dabei wird theoretisches Wissen (Anatomie, Frakturlehre, Materialkunde von Cast/Gips/Hilfsmittel) und praktische Fähigkeiten (Gipsen, Casten, Taping etc.) vermittelt.
Renommierte Experten aus Orthopädie und Unfallchirurgie sowie erfahrene Tutoren vermitteln Theorie und Praxis berufsbegleitend in Online-Modulen und festigen das Erlernte Wissen mit Ihnen gemeinsam durch Webinare und einen Präsenztag mit praktischen Übungen. 

Hinweis
Gern können Sie auch später in die Kursreihe einsteigen oder die Module einzeln buchen. Das OTF-Abschlusszertifikat erhalten alle Teilnehmer, die alle Module sowie den Präsenztag am Ende der Kursreihe erfolgreich absolviert haben. 

Weitere Informationen
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen der ADO unter ado@bvou.net zur Verfügung.