Berlin, 26. März 2026 – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) warnt vor schwerwiegenden Folgen für die ambulante Patientenversorgung, sollte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft werden. Die Rücknahme zentraler Regelungen des Gesetzes, wie der extrabudgetären Vergütung für Akut- und Vermittlungsfälle sowie der offenen Sprechstunde, gefährdet den Zugang zu schnellen Arztterminen und verstärkt den Druck auf die Notfallambulanzen der Krankenhäuser.
„Die offenen Sprechstunden und die Terminvermittlung über die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) waren ein Erfolgsmodell, das vielen Patienten schnellen und unkomplizierten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht hat“, erklärt Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU. „Sollten diese Angebote gestrichen werden, werden bis zu 20 Prozent der Akutpatienten länger warten müssen oder auf Notaufnahmen ausweichen. Das ist ein Rückschritt für die Patientenversorgung und ein unnötiger zusätzlicher Druck auf die ohnehin überlasteten Kliniken.“
„Argument der Doppelvergütung ist eine Nebelkerze“
Die Behauptung, dass es durch das TSVG zu einer „Doppelvergütung“ gekommen sei, weist der BVOU scharf zurück. „Das Argument ist sachlich falsch und eine Nebelkerze, um die Diskussion in eine falsche Richtung zu lenken“, so Dr. Helmut Weinhart, Vizepräsident und Sprecher des Vorstandes des BVOU. „Die Zuschläge für schnelle Terminvergaben oder Akutbehandlungen wurden außerhalb der bestehenden Budgets gezahlt, und das mit gutem Grund: Nur so war es möglich, die zusätzlichen Leistungen überhaupt anzubieten. Hier von Doppelvergütung zu sprechen, verkennt die Realität.“ Matthias Träger aus Neubrandenburg und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des BVOU unterstreicht: „Das Bundesministerium für Gesundheit plant Einsparungen in Höhe von 13 bis 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bis Mitte 2024 Vergütungen von rund 2,4 Milliarden Euro ausgeschüttet. Diese Zahlen verdeutlichen die Spannungen zwischen Einsparungen und bisherigen Ausgaben“.
Kürzungen verschärfen Zweiklassenmedizin
Der BVOU warnt eindringlich davor, dass die geplante Abschaffung der Vergütungsregelungen sowie die Einschränkung von Sprechstundenzeiten die bestehende Ungleichheit im Gesundheitssystem weiter verschärfen wird.
„Die Politik drängt die Ärzte in eine Situation, in der sie gezwungen sind, die Versorgung für gesetzlich Versicherte zu reduzieren. Das wird die Kluft zwischen GKV- und Privatpatienten weiter vergrößern“, sagt Dr. Weinhart. „Wenn wir kurzfristige Termine anbieten sollen, müssen die damit verbundenen Leistungen auch angemessen vergütet werden. Sonst bleibt uns keine Wahl, als Leistungen für gesetzlich Versicherte insgesamt zu kürzen.“
Terminservicestellen und Investitionen in Gefahr
Die Rücknahme des TSVG bedroht die Praxen wie auch die Terminservicestellen der KVen, die in den letzten Jahren ausgebaut worden sind, um Patienten schnelle und effiziente Terminvergaben zu ermöglichen. „Die Investitionen der KVen und der Praxen werden mit einem Federstrich ad absurdum geführt. Hunderte von Mitarbeitern könnten ihre Arbeitsplätze verlieren, und die Patienten verlieren eine bewährte Anlaufstelle“, betont Dr. Doepfer. „Das wäre ein Schlag ins Gesicht für all jene, die sich in der Vergangenheit um eine verbesserte Versorgung bemüht haben.“
Auswirkungen auf die Versorgung: Weniger Termine, längere Wartezeiten
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere Fachverbände haben bereits mehrfach auf die katastrophalen Folgen für die Patientenversorgung hingewiesen, sollten die Regelungen des TSVG abgeschafft werden. Eine Reduktion der Mindestsprechstundenzeit von 25 auf 20 Stunden pro Woche würde rechnerisch 20 Prozent weniger Facharzttermine bedeuten. Hinzu kommt, dass viele Praxen, die ihre Kapazitäten mit zusätzlichen Personal- und Rauminvestitionen ausgeweitet haben, nun gezwungen wären, diese zurückzufahren.
„Es ist paradox: Politik und Krankenkassen fordern mehr Termine, mehr Leistungen und mehr Verfügbarkeit, während sie gleichzeitig die Finanzierung kürzen. Das ist schlicht nicht umsetzbar“, erklärt Dr. Doepfer. „Es bleibt nur der Weg in die Privatmedizin, wenn die Politik weiterhin jegliche wirtschaftliche Basis für die gesetzliche Versorgung zerstört.“
Appell an die Politik: Gesundheit ist keine Sparmaßnahme
Der BVOU fordert die Bundesregierung auf, die bewährten Regelungen des TSVG beizubehalten und die ambulante Versorgung zu stärken, statt sie zu schwächen. „Die Versorgungssicherheit der Patienten muss oberste Priorität haben. Gesundheit darf nicht als Sparmaßnahme missbraucht werden“, so Dr. Doepfer abschließend. „Wenn wir nicht jetzt handeln, drohen längere Wartezeiten, überfüllte Notaufnahmen und eine deutliche Verschlechterung des Zugangs zu medizinischer Versorgung für Millionen von Patienten.“
Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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