Archiv für den Monat: August 2025

Stellungnahme des BVOU zur Kritik an IGeL-Leistungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. nimmt die Veröffentlichung des IGeL-Monitors zum Anlass, die dort aufgestellten Behauptungen auf ihre wissenschaftliche Richtigkeit hin zu überprüfen und klarzustellen. So kann von einem erhöhten Risiko von Nebenwirkungen bei der Injektion von Hyaluronsäure keine Rede sein. (1)

Wissenschaftliche Grundlage

Der IGeL-Monitor gibt die oft komplexe und heterogene Studienlage zur Injektion von Hyaluronsäure verkürzt und einseitig wieder. So behauptet der Medizinische Dienst (MD), es gebe nur erhebliche Nebenwirkungen und keinen Nutzen. In der aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zeigt sich kein Unterschied in der Häufigkeit von Nebenwirkungen nach intraartikulärer Injektion von Hyaluronsäure im Vergleich zu Placebo. (2)

Weiterhin behauptet der MD, es gebe keinen Nachweis eines Nutzens.

Aufgrund eben dieses positiven Nutzennachweises gibt die aktuelle Leitlinie der OARSI (Osteoarthritis Research Society International) eine (bedingte) Empfehlung ab und empfiehlt sie als gegenüber der Injektion von Glucocorticoiden als die zu bevorzugende Alternative.

The use of intra-articular corticosteroids (IACS) and hyaluronan (IAHA) were conditionally recommended in individuals with knee OA in all groups. A Good Clinical Practice Statement applying to intra-articular (IA) treatments for all comorbidity subgroups was added, noting that intra-articular corticosteroid (IACS) may provide short term pain relief, whereas Intra-articular hyaluronic acid (IAHA) may have beneficial effects on pain at and beyond 12 weeks of treatment and a more favorable long-term safety profile than repeated IACS. (3)

Eine positive Empfehlung existiert auch für die Injektion von Glucocorticoiden in der S3-Leitlinie der DGOU, ebenso für die Injektion von plättchenreichem Plasma (PRP) (auch Selbstzahlerleistung).

Für die intraartikuläre Hyaluronsäure-Injektion kam deshalb keine Empfehlung zustande, da die Evidenzlage in den Studien zu widersprüchlich ist, um eine eindeutige Empfehlung abzuleiten. Diese – zugegeben komplexen – wissenschaftlichen Grundlagen bei der intraartikulären Therapie der Gonarthrose werden vom IGeL-Monitor nicht oder nur verzerrt bzw. falsch wiedergegeben.

Einsatz von Therapien und ihre Evidenz

Die wissenschaftlichen Empfehlungen der Fachgesellschaften bilden die Basis der Behandlung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Diese als Leitlinien bezeichneten Empfehlungen stützen sich auf die Auswertung von Studien und Expertenmeinungen. Die Empfehlungsgrade variieren je nach Studienlage zwischen „stark empfohlen“ und „nicht empfohlen“.

Bei vielen gängigen konservativen Therapien (z.B. physikalische Therapien) fehlen oft die Studien bzw. sind diese zu heterogen, um eine Empfehlung überhaupt auszusprechen oder die Empfehlungsgrade sind schwach bis neutral. Einige dieser Therapien, die von den Kassen erstattet werden, sind, anders als die intraartikulären Injektionen, sogar mit einem negativen Empfehlungsgrad versehen (Orthesen, Tapes, transkutane elektrische Nervenstimulation – TENS, Ultraschalltherapie, Lasertherapie).

So stehen in vielen Fällen die Ärztinnen und Ärzte vor dem Dilemma, dass neben Beratung und Patientenedukation vor der Operation nicht allzu viele Therapieoptionen bereitstehen, für die es eine uneingeschränkte Empfehlung auf Basis der Studienlage gibt.
Dagegen erwarten Patientinnen und Patienten zu Recht von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, dass sie vieles vor der Operation ausschöpfen, auch wenn die Evidenz für diese konservativen Therapien schwach ist.

Dies gilt insbesondere bei chronischen Beschwerden wie Arthrose oder Sehnenreizungen, wenn Standardtherapien ausgeschöpft sind. Wir halten dieses Vorgehen für gerechtfertigt, da es nach unserer Erfahrung zu besseren Ergebnissen und einer höheren Zufriedenheit unserer Patientinnen und Patienten führt.

Differenzierte Bewertung von Selbstzahlerleistungen

Es fällt in der aktuellen Diskussion auf, dass ärztliche Leistungen, sobald sie als Selbstzahlerleistungen angeboten werden, häufig pauschal als kommerziell motivierte Überversorgung oder „unseriöse Zusatzleistung“ eingeordnet werden, während dieselbe Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als „anerkannte medizinische Therapie“ gilt.
Dabei existieren für viele Therapien und Verordnungen, die die Kassen ganz oder zumindest teilweise erstatten, keine gesicherten Studien und damit kein Nachweis von Wirksamkeit. Dies gilt für einige Hilfsmittel und physikalische Therapien, aber auch für Physiotherapie bei bestimmten Krankheitsfällen. In all diesen Fällen gibt es keinen überzeugenden Evidenznachweis.

Erinnert sei auch an homöopathische Leistungen, die von vielen Krankenkassen übernommen werden, die aber jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren. Einige Therapien, wie z. B. die Stoßwellentherapie (ESWT) bei Plantarfasziitis, waren einst als IGeL gebrandmarkt, sind jetzt aber in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen worden.

Fazit:
Patientinnen und Patienten sollten sich bei der Auswahl ihrer Therapien auf die Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Empfehlungen der Ärztinnen und Ärzte verlassen, aber nicht auf die Erstattungspraxis der Kassen und die Publikationen des Medizinischen Dienstes – beide genügen wissenschaftlichen Kriterien nicht.
Der IGeL-Monitor gibt sich den Anstrich einer wissenschaftlichen Analyse zu medizinischen Therapien. In Wahrheit handelt es sich hier um einen Beitrag zum „Ärzte-Bashing“. Eine differenzierte und für die Versicherten hilfreiche Bewertung von Therapien findet hier nicht statt. Der BVOU fordert eine Klarstellung.

Über den BVOU:
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.500 in Praxis und Klinik tätige Kolleginnen und Kollegen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Pressekontakt:
Janosch Kuno
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
presse@bvou.net

1 https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-08-19-igel-koennen-mehr-schaden-als-nuetzen-aufklaerung-ueber-schadensrisiko-unzureichend.html

2 https://register.awmf.org/assets/guidelines/187-050l_S3_Gonarthrose_2025-05.pdf, Seite 108

3 https://www.oarsijournal.com/article/S1063-4584(19)31116-1/fulltext, Seite 1583

 

Perspektive DVT – „Optimal vorbereitet: Ihr Weg zur modernen 3-D-Bildgebung“

Im Zeitalter präziser medizinischer Diagnostik wird die Rolle modernster Bildgebungstechnologien immer bedeutender. Das SCS MedSeries® H22 repräsentiert das marktführende digitale Volumentomographie-System und vereint modernste Technik mit höchster Effizienz und Benutzerfreundlichkeit. Sie erfüllt und übertrifft die Anforderungen, die die Orthopädie und Unfallchirurgie an ihre Bildgebung stellt, um ossäre Veränderungen mit höchster Präzision und Sicherheit darzustellen.

Die SCS Bildgebung ist so designt, dass sie sich optimal in die eigenen Praxisräume einfügt. In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Schritte notwendig sind, um die Installation vorzubereiten. Erfahren Sie hier, was hinter dieser innovativen Technologie steckt.

Detaillierte Projektplanung, auf die Sie sich verlassen können

Mit uns haben Sie einen professionellen Partner an Ihrer Seite, der jederzeit für Sie verfügbar ist und all ihre Fragen rund um das System klärt. Das SCS Team verfolgt den Installationsprozess mit derselben Präzision, die unsere Bildgebung selbst verkörpert. Bereits zu Beginn der Projektumsetzung übernimmt ein Personal Liaison Manager (PLM) die Koordination und sorgt für eine gründliche und aufschlussreiche Vor-Ort-Begehung.

Gemeinsam mit unserem Team wird ein detaillierter Installationsplan erstellt, der auf die Gegebenheiten und spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Standorts zugeschnitten ist.

Ein wesentlicher Aspekt in diesem Plan ist der Strahlenschutz. Hier werden gesetzliche Vorgaben und Standortbedingungen analysiert, um die optimalen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Sollte der Plan zusätzliche Schutzvorrichtungen erfordern, berät das SCS Team umfassend, sodass keine Unklarheiten bleiben – unser exklusiver Service für Sie, damit Sie erfolgreich und entspannt in den eigenständigen 3-D-Betrieb starten können.

„Alles lief wirklich mühelos. Ich bin es gar nicht gewohnt, dass sich eine Firma so intensiv um einen Kunden kümmert. Es gab keine Warteschleifen, stattdessen immer zuverlässige Antworten auf jede E-Mail oder jeden Anruf. Das SCS Team hat mich mit schnellen lösungsorientierten Denkansätzen beeindruckt. Die Erfahrung, die das Team bezüglich der Implementierungen über die Jahre hinweg sammeln konnte, resultiert in kompetenten Lösungsansätzen, die meiner Praxis zugutekommt.“

MED. ROLF NIEDBALLA · PRAXIS DR. MED. ROLF NIEDBALLA

Benötigt weniger Platz als eine orthopädische Liege

Trotz der beeindruckenden Technologie des SCS MedSeries® H22 kommen erstaunlich geringe Anforderungen an den Installationsort und die technischen Einrichtungen, die das volle Potenzial der SCS Bildgebung ausschöpfen. Unser System kann über die übliche 230V-Steckdose betrieben werden. Der Röntgenarbeitsplatz benötigt mehrere Anschlüsse, um die Verbindungen zwischen DVT, Arbeitsplatz und Institution zu gewährleisten.

Damit unser System in Ihren Räumen optimal Platz findet, möchten wir Ihnen einen Überblick über die optimalen Raummaße schaffen. Für die Implementierung wird eine Länge und Breite von jeweils 250 cm sowie eine Raumhöhe von mindestens 240 cm benötigt. Mit diesen Mindestmaßen schaffen Sie die besten Voraussetzungen für die Installation und den Betrieb. Wenn Sie zum Vergleich in Ihrem gewünschten Raum eine orthopädische Liege unterbringen können, dann hat dort auch unser System ausreichend Platz.

Präzise, dreidimensionale Details revolutionieren

Ihre Diagnostik Das SCS MedSeries® H22 ist mehr als eine Diagnoselösung; es ist eine Brücke in die Zukunft der anspruchsvollen Bildgebung in der O&U. Dank der hohen Auflösung und Präzision ermöglicht unsere Lösung Ärzten und medizinischem Personal, aussagekräftige Aufnahmen und Diagnosen zu erstellen.

„Die hohe Auflösung des SCS MedSeries® H22 hilft uns im Alltag wirklich sehr, da sie trotz der geringen Strahlendosis so viele Veränderungen klar und deutlich sichtbar macht, die im herkömmlichen Röntgen einfach verborgen geblieben wären. Das trägt natürlich enorm zur Diagnosesicherheit bei und letztlich kommt all das dem Patienten zugute, den wir durch die bestmögliche Versorgung schnell wieder in einen gesunden Alltag entlassen möchten.“

MED. MARKUS KUTTENKEULER · ORTHOPÄDIE & SOUL


Erstklassige Technologie trifft auf intuitive Bedienung

Die Handhabung der SCS Bildgebung ist darüber hinaus sehr einfach, denn sie wurde mit Blick auf die Anwender und die Optimierung des alltäglichen Workflows in der Praxis entwickelt. Die intuitive Bedienbarkeit und das moderne Design machen das SCS MedSeries® H22 zu einem Vorzeigeobjekt moderner Medizintechnik – eine Technologie, die komplexe Prozesse einfach und zugänglich macht.

Die hohe Benutzerfreundlichkeit zeigt sich nicht nur in der Handhabung, sondern auch in der Integration in den Alltag der medizinischen Einrichtung. Dabei haben wir für Sie an alles gedacht: von der Netzwerkintegration über die einfache Steuerung bis hin zu zuverlässigen Wartungsmöglichkeiten, die den reibungslosen Ablauf über Jahre hinweg sicherstellen und auf die Sie jederzeit zählen können.

„Nicht nur die Patienten, sondern auch wir Ärzte schätzen die unmittelbare Verfügbarkeit der SCS Bildgebung wirklich sehr. Wir können nun die gesamte Diagnostik in unserem Haus anbieten und betreuen den Patienten von der Erstvorstellung bis zur Entlassung in einen gesunden Alltag. Die Untersuchung ist für die Patienten unkompliziert, komfortabel und schnell, die Handhabung für das Praxisteam intuitiv. Damit garantiert uns diese Lösung immer aussagekräftige 3-D-Schnittbilder.“

MED. THEOPHIL ABEL ·
MVZ FÜR ORTHOPÄDIE WIRBELSÄULEN-THERAPIE-ZENTRUM STUTTGART


Diagnostizieren nach den modernsten Standards

In einer Branche, die von Innovation und Effizienz geprägt ist, steht das SCS MedSeries® H22 als Beispiel dafür, wie Technologie zu einem Erlebnis werden kann. Es verkörpert das, was SCS als Unternehmen ausmacht: höchste Standards, exzellente Beratung und die Fähigkeit, Komplexität in etwas Einfaches und Zugängliches zu verwandeln.

Mit dem innovativen SCS MedSeries® H22 setzen Sie neue Standards in Ihrer Praxis, die weit über die technische Funktionalität hinausgehen und ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Arzt, Personal, Patient und Technik ermöglichen.

„Das Team der SCS hat mich stets begleitet. Ich habe von der Idee bis zur Umsetzung des Projektes durchgehend eine ganz wunderbare Unterstützung und Beratung erfahren. Heute bin ich ein glücklicher und zufriedener Anwender der SCS Bildgebung.“

MED. IVOR RUF · ORTHOPÄDISCHE PRAXIS DR. MED. IVOR RUF

Der neue Maßstab in der 3-D-Bildgebung für die O&U

Die SCS Bildgebung stellt für die O&U mehr als eine technische Entwicklung dar – sie ist eine Revolution im Dienste der medizinischen Präzision und Zuverlässigkeit. Mit einem hohen Maß an Service, einer durchdachten Installation und dem Fokus auf nicht nur Ihre eigenen Bedürfnisse, sondern auch die Ihres Personals und Ihrer Patienten ist unsere Lösung für jede Klinik oder Praxis eine nachhaltige Investition in die Zukunft der Diagnostik.

Sie haben Fragen zur innovativen SCS Bildgebung?

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Ihre Transformation von der 2-D- auf die moderne 3-D-Diagnostik. Ihnen steht jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen zum technischen, wirtschaftlichen und medizinischen Betrieb zur Verfügung. Lassen Sie sich in einem ersten, etwa 15-minütigen Telefonat beraten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dieser hochmodernen Lösung auf.

Kontakt

Zwischen Hightech und Risiko: Cyberrisiken für O&U erkennen und absichern

Die fortschreitende Digitalisierung der Medizin durch Röntgen-PACS-Systeme, elektronische Patientenakten und OP-Planungssoftware revolutioniert Behandlungsabläufe – bringt jedoch gleichzeitig neue Cyberrisiken mit sich. Ein kompletter Ausfall der IT-Infrastruktur kann den Betrieb orthopädischer Praxen und unfallchirurgischer Ambulanzen zum Stillstand bringen und sowohl die Patientenversorgung als auch die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Cybergefahren für Orthopäden und Unfallchirurgen

Orthopädische Praxen und unfallchirurgische Ambulanzen verfügen über umfangreiche Datenbestände aus bildgebenden Verfahren, komplexe OP-Planungssoftware und detaillierte Prothesen-Datenbanken mit hochsensiblen Patienteninformationen. Hinzu kommen oft jahrelange Behandlungsverläufe, Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und detaillierte Operationsberichte. Da diese medizinischen Daten auf dem Schwarzmarkt einen außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Wert haben, sind sie ein beliebtes Angriffsziel für Cyberkriminelle.

So greifen Cyberkriminelle medizinische Einrichtungen an

Moderne Cyberattacken nutzen immer ausgefeiltere Techniken. Zu den derzeit häufigsten Angriffsmethoden zählen:

Phishing: Authentisch wirkende E-Mails von vermeintlichen Medizintechnik-Herstellern oder Praxissoftware-Anbietern leiten auf Fake-Webseiten weiter, auf denen Zugangsdaten unrechtmäßig erlangt werden.

Schadcode-Infizierung: Kriminelle schleusen Malware über verschiedene Wege in die Praxissysteme ein. Dies geschieht beispielsweise durch gezielte Hackerangriffe auf die Netzwerkinfrastruktur, infizierte E-Mail-Anhänge oder durch USB-Sticks mit Schadcodebefall, die unbedacht an Praxiscomputer angeschlossen werden.

Ransomware: Kriminelle verschlüsseln das gesamte IT-System der Praxis und fordern Lösegeld für die Freigabe der Daten.

Beim Cyberschutz nicht außer Acht zu lassen sind allerdings auch die eigenen internen menschlichen Fehlerquellen: Oftmals sind es unbeabsichtigte Handlungen des Praxispersonals, die Sicherheitslücken schaffen: etwa das Öffnen verdächtiger E-Mail-Anhänge, die Verwendung unsicherer Passwörter oder das unachtsame Surfen im Internet. Diese Schwachstellen unterstreichen die Notwendigkeit regelmäßiger Cyber-Sicherheitsschulungen für das gesamte Praxisteam.

Cyberangriff in der Praxis – ein realistisches Szenario

Montagmorgen, 7:45 Uhr. Die ersten Patientinnen und Patienten sind schon da, das Praxisteam startet die Systeme. Doch statt des gewohnten Login-Bildschirms erscheint nur eine kryptische Erpressungsnachricht: Ihre gesamte IT wurde verschlüsselt. Röntgenbilder, OP-Planungen, die digitale Patientenakte – alles blockiert. Ein Zugriff ist nicht mehr möglich.

Im Wartezimmer stauen sich die Patienten, geplante Eingriffe müssen abgesagt werden. OP-Termine in der Tagesklinik werden verschoben. Die Telefone stehen nicht still. Während die Patienten informiert werden, beginnt die aufwendige Schadensanalyse durch externe IT-Forensiker. Zeitgleich laufen rechtliche Abstimmungen an: Datenschutzbehörden müssen benachrichtigt werden, Patienten erhalten Informationsschreiben, eine spezialisierte Anwaltskanzlei wird eingeschaltet.

Dann die Frage: Zahlen, oder nicht? Die Erpresser fordern einen fünfstelligen Betrag in Kryptowährung. Parallel entstehen erste Gerüchte in der Presse – die Praxis wird mit Datenschutzversagen in Verbindung gebracht.

Was ein Cyberangriff kosten kann:

  • IT-Dienstleistungen: Ermittlung der Schadenursache und Schließung der Sicherheitslücke: einzelfallabhängig, aber zumeist mindestens 5.000 Euro
  • Lösegeld: Von Tätern regelmäßig in 4- bis 5-stelliger Höhe gefordert
  • Informationskosten: Benachrichtigung von Behörden und Patienten: ca. 5.000 Euro
  • Rechtsanwaltskosten: anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden
  • Ertragsausfall: Vorübergehende Praxisschließung: höherer 5-stelliger Betrag
  • Schadensersatz: 82 EU-DSGVO – Kosten in 4- bis 5-stelliger Höhe
  • PR-Maßnahmen: Gegendarstellungen bei negativer Berichterstattung: ca. 2.000 Euro

Die finanziellen Belastungen addieren sich schnell auf ein existenzbedrohendes Niveau. Zudem möchte man in dieser Situation nicht allein dastehen, sondern professionelle Hilfe von spezialisierten Dienstleistern erhalten.

Funk EXPERTS Cyberversicherung – umfassender Cyberschutz für Mediziner

Als anerkannter Partner von mehr als 12.000 Ärztinnen und Ärzten bundesweit hat der Versicherungsmakler Funk diesen Bedarf erkannt und bietet über das Funk EXPERTS Onlineportal gezielte Cyberversicherungslösungen für medizinische Fachgruppen an.

Als BVOU-Mitglied profitieren Sie bei Funk EXPERTS von exklusiven Sonderkonditionen. Die Versicherung können Sie unkompliziert in wenigen Schritten auf Ihre Bedürfnisse anpassen und online abschließen. Sie erhalten dabei eine transparente Beitragsberechnung sowie Versicherungsschutz ab dem Folgetag.

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Kontakt für Beratung:
Sabine Stock
Telefon: +49 40 35914-504
E-Mail: s.stock@funk-gruppe.de

Die Leistungen der Funk Cyberversicherung im Überblick

Eigenschäden – umfassender Kostenschutz:

  • IT-Dienstleistungen und Forensik: Vollständige Kostenübernahme für spezialisierte IT-Dienstleister zur Ermittlung der Schadenursache und Schließung von Sicherheitslücken.
  • Datenwiederherstellung: Rekonstruktion verloren gegangener oder beschädigter Daten, einschließlich digitaler Patientenakten und medizinischer Bildgebung.
  • Betriebsunterbrechung: Für jeden Ausfalltag erhalten Sie pauschal 40 % Ihres durchschnittlichen Tagesumsatzes aus dem Vorjahr – mindestens 250 €. Ist Ihr tatsächlicher Schaden höher, kann dieser zusätzlich nachgewiesen werden.
  • Cyber-Erpressung: Professionelle Unterstützung bei Lösegeldforderungen.
  • Krisenmanagement: Übernahme von PR-Maßnahmen bei negativer Berichterstattung.

Drittansprüche – vollständiger Haftpflichtschutz:

  • Schadenersatzansprüche: Schutz vor Patientenansprüchen nach Art. 82 EU-DSGVO.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren: Vollständige Kostenübernahme für anwaltliche Unterstützung bei Informationsverpflichtungen und Vertretung gegenüber Behörden.
  • Vertragsstrafenentschädigung: Entschädigung von Vertragsstrafen oder Gebühren gegenüber Dritten.

Besondere Highlights:

  • Cyber-Sicherheitstraining: In den ersten sechs Monaten kostenloser Zugang zur Cyber-Plattform eines Awareness-Dienstleisters mit Trainings-Angeboten für das gesamte Personal.
  • Kein Selbstbehalt: Für wichtige Leistungen wie IT-Hilfe, Anwalt, Benachrichtigung und Krisenberatung zahlen Sie keinen Eigenanteil.
  • Frühzeitige Unterstützung: Schon bei einem Verdacht werden Kosten übernommen – auch wenn sich später kein Schaden bestätigt.

Notfallmaßnahmen im Fall eines Cyberangriffs

Allgemeine Empfehlungen

Ein effektiver Incident-Response-Plan (IRP) ist entscheidend, um im Ernstfall schnell und strukturiert zu reagieren [7]:

  • Vorbereitung: Klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, regelmäßige Schulungen und Notfallübungen, Sicherstellung von Backups und deren Wiederherstellbarkeit.
  • Erkennung und Eindämmung: Schnelle Identifikation des Vorfalls, Isolierung betroffener Systeme, Blockierung schädlicher Verbindungen.
  • Beseitigung und Wiederherstellung: Entfernung der Schadsoftware, Wiederherstellung der Systeme aus Backups, Überprüfung der Datenintegrität.
  • Kommunikation: Interne und externe Kommunikationspläne, Benennung eines Sprechers für Medienanfragen, Einhaltung rechtlicher Meldepflichten.
  • Dokumentation: Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, Erstellung eines Abschlussberichts und Ableitung von Verbesserungsmaßnahmen.

Spezielle Maßnahmen für das deutsche Gesundheitswesen

  • Notfallpläne und Incident-Handling: Jede Praxis muss einen dokumentierten Notfallplan vorhalten, der die Wiederherstellung kritischer Dienste und die Isolierung kompromittierter Systeme vorsieht.
  • Kommunikation: Interne Eskalationswege und sichere Kommunikationskanäle müssen definiert sein. Externe Kommunikation umfasst die Information von Patienten, Partnern und Behörden. Vorbereitete Vorlagen für Meldungen und Pressemitteilungen sind hilfreich. Hier bietet die KBV auf ihrer Webseite Unterstützung.
  • Meldepflichten: Bei Datenschutzverletzungen ist eine Meldung an die zuständigen Datenschutzbehörden (z. B. BSI, Landesdatenschutzbeauftragte) sowie an betroffene Patienten erforderlich. Die Einhaltung der DSGVO ist zwingend.
  • Zusammenarbeit mit einer ggf. vorhandenen Cybersecurity-Versicherung: Im Schadensfall sollte die Versicherung umgehend informiert werden, um Unterstützung bei der Bewältigung des Vorfalls und der Kommunikation zu erhalten.

Vorteile einer Cybersecurity-Versicherung für Praxen und Kliniken

Eine Cybersecurity-Versicherung bietet nicht nur finanzielle Absicherung im Schadensfall, sondern unterstützt Praxen und Kliniken auch präventiv und reaktiv:

  • Präventionsmaßnahmen: Viele Versicherer verlangen und fördern die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, wie regelmäßige Schulungen, Backups und die Einführung von Incident-Response-Plänen. Dadurch wird das allgemeine Sicherheitsniveau erhöht.
  • Unterstützung im Angriffsfall: Im Ernstfall übernimmt die Versicherung häufig die Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung, Rechtsberatung und Krisenkommunikation. Sie stellt Experten zur Verfügung, die bei der Bewältigung des Vorfalls helfen.
  • Kommunikation: Versicherungen unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden, Patienten und der Öffentlichkeit, um Reputationsschäden zu minimieren und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
  • Schnellere Wiederherstellung: Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern und klare Prozesse kann die Wiederherstellungszeit nach einem Angriff deutlich verkürzt werden.

Praxistipp

Der BVOU bietet über seinen Versicherungspartner Funk Hospital-Versicherungsmakler umfassenden Cybersecurity-Schutz für Praxen und Kliniken. Dies schließt eine Analyse der aktuell vorhandenen IT-Infrastruktur sowie Empfehlungen zur Härtung der Systeme ein. Holen Sie sich eine Zweitmeinung für Ihre IT-Infrastruktur und gehen Sie auf Nummer sicher.

Ansprechpartner:

Sabine Stock, Tel. +49 40 35914-504, E-Mail: s.stock@funk-gruppe.de

Fazit

Cyberangriffe sind für das Gesundheitswesen eine reale und wachsende Bedrohung. Die Kombination aus gezielten Präventionsmaßnahmen, klaren Notfallplänen und einer leistungsfähigen Cybersecurity-Versicherung ist der beste Schutz, um die Versorgungssicherheit und den Datenschutz in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Investitionen in IT-Sicherheit und organisatorische Resilienz sich auszahlen – sowohl in der Prävention als auch im Ernstfall. Der BVOU unterstützt Sie mit seinem umfassenden Schulungs- und Versicherungsservice, sich gegen die Risiken von Cyberangriffen abzusichern und im Ernstfall professionell zu reagieren.

Literatur

  1. Sophos Ransomware Report 2025: https://www.sophos.com/en-us/content/state-of-ransomware
  2. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit
  3. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 1: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-1
  4. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 2: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-2
  5. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 3: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-3
  6. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 4: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-4
  7. Sophos-Leitfaden für die Erstellung eines Incident-Response-Plans: https://www.sophos.com/de-de/whitepaper/incident-response-guide

Die Mär der Bevorzugung von Privatversicherten: SpiFa fordert eine faktenbasierte Debatte

Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) weist die pauschale Behauptung zurück, Privatversicherte würden von Ärztinnen und Ärzten bevorzugt. Richtig sei vielmehr, dass Politik und Kassen Termine für Kassenpatientinnen und -patienten absichtlich begrenzen.

„Arztpraxen in Deutschland sind wirtschaftliche Unternehmungen. Sie werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin betrieben, die unter anderem einen Vertrag mit dem System der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben und deshalb Vertragsärztinnen und -ärzte sind. Die Vertragsarztpraxis gehört ihren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern und nicht den Krankenkassen oder dem Staat“, betont der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Die Pflichten einer Vertragsarztpraxis beinhalten 25 Stunden Tätigkeit für GKV-Versicherte als Sprechzeiten, Hausbesuche eingeschlossen. Bis zu 13 Stunden Nebentätigkeit bei einem vollen Kassenarztsitz und 26 Stunden bei einem halben sind nach höchst richterlichen Entscheidungen möglich. Diese werden häufig zur Behandlung von Selbstzahlenden (z. B. Privatpatientinnen und -patienten) genutzt.

„Die Art der Nebentätigkeit ist für den Praxisarzt frei. Wenn also der Kassenvertrag erfüllt ist, können eben auch Privatpatientinnen und -patienten behandelt werden. Da es aber viel weniger davon gibt als Kassenpatientinnen und -patienten, ist es mathematisch logisch, dass Privatversicherte schneller Termine bekommen. Hinzu kommt noch, dass durch die willkürliche Budgetierung – also absichtliche Begrenzung der von Fachärzten erbrachten Leistungen durch Politik und Kassen – nochmal mögliche Termine jenseits der 25 Stunden Kassentätigkeit wegfallen. Wer also mehr Facharzttermine möchte, muss erst einmal die Budgetierung beenden,“ erklärt Heinrich weiter.

Das Bild, dass gesetzlich Versicherte systematisch benachteiligt würden, hält demnach einer differenzierten Betrachtung nicht stand. Aus medizinischer Sicht ist der Anspruch auf eine zeitgerechte und qualitativ hochwertige Behandlung für alle Patientinnen und Patienten gleich – und das ist auch gelebte Realität in den Facharztpraxen. 

Der SpiFa kritisiert in diesem Zusammenhang auch die einseitige Fokussierung auf Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. So würden beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich privat behandeln, nie für ihre Terminvergabepraktiken kritisiert. Auch Chefärzte in staatlichen (!) Kliniken böten Privat- oder Chefarzttermine an – ohne dass dies gesellschaftlich oder politisch hinterfragt würde. Die Ungleichbehandlungs-Debatte werde so gerade auf den Teil der Ärzteschaft verkürzt, der bereitwillig gesetzlich Versicherte in vollem Auftragsumfang behandle und verzerre das Bild der Versorgungsrealität.

„Die Vorwürfe werden reflexartig und fast ausschließlich gegen Kassenärztinnen und -ärzte erhoben – und blenden dabei auch noch bewusst aus, dass Arztpraxen außerhalb ihrer Kassenzulassung als freie Wirtschaftsbetriebe arbeiten“, erklärt Heinrich weiter. „Wie Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis außerhalb ihrer kassenärztlichen Verpflichtung führen, welches Zeitbudget sie wofür aufwenden und welche unternehmerischen Entscheidungen sie treffen, damit ihre Praxen wirtschaftlich tragfähig sind und bleiben, bleibt alleine ihnen überlassen.“

Der SpiFa fordert daher die Politik, die gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere auch die Medien auf, die Diskussion über Wartezeiten und Terminvergabe endlich sachlich zu führen und die wahren Ursachen – wie Budgetierung, steigende Bürokratiebelastung, Fachkräftemangel und eine unzureichende Finanzierung der GKV-Versorgung – in den Fokus zu rücken.

„Diese immerwährende Neiddebatte lenkt von den dringend benötigten strukturellen Reformen ab und schadet lediglich der konstruktiven Zusammenarbeit. Mit dieser Strategie verlieren ALLE Akteure im Gesundheitswesen,“ so Heinrich.

Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberangriffen

Allgemeine Empfehlungen

Cybersecurity-Experten empfehlen einen mehrschichtigen Ansatz zur Prävention [1]:

  • Beseitigung technischer und organisatorischer Schwachstellen: Regelmäßige Updates und Patches, Härtung der Systeme, Deaktivierung nicht benötigter Dienste.
  • Starke Zugangskontrollen: Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), strikte Rechtevergabe nach dem Need-to-know-Prinzip.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Trainings für alle Mitarbeitenden, um Phishing und Social Engineering zu erkennen.
  • Backup-Strategien: Umsetzung der 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine Kopie extern), regelmäßige Tests der Wiederherstellbarkeit.
  • Incident-Response-Plan: Entwicklung und regelmäßige Überprüfung eines Notfallplans für Cyberangriffe.

Spezifische Maßnahmen für das deutsche Gesundheitswesen

Die KBV-Sicherheitsrichtlinie 2025 konkretisiert die Anforderungen zur IT-Sicherheit für Praxen und medizinische Einrichtungen [2, 3, 4, 5, 6]:

Für alle Praxen:

  • Personalmanagement: Einarbeitung neuer Mitarbeitender in IT-Sicherheitsregeln, regelmäßige Schulungen, Entzug von Zugriffsrechten beim Ausscheiden.
  • Netzwerksicherheit: Einsatz von Firewalls, Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung des Netzplans, Segmentierung sensibler Daten (d.h. Abschottung in eigenem Netzwerkstrang).
  • Endgerätesicherheit: Aktuelle Virenschutzprogramme, regelmäßige Datensicherungen, Sperrung oder Abmeldung von Geräten nach Nutzung oder bei Entfernung vom Gerät.
  • E-Mail-Sicherheit: Sichere Konfiguration der E-Mail-Server, Transportverschlüsselung (TLS-Verschlüsselung), Schulung im Umgang mit Spam.
  • Patch-Management: Zeitnahe Installation von Updates, Ausmusterung nicht mehr unterstützter Systeme.
  • Mobile Geräte: Komplexe Sperrcodes, Nutzung nur geprüfter Apps, Anbindung an Mobile Device Management (MDM).

Für mittlere Praxen (6–20 Mitarbeitende):

  • Zentrale Protokollierung: Automatische Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse (z. B. unautorisierte Zugriffe, Malware-Erkennung).
  • Restriktive Rechtevergabe: Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip, regelmäßige Überprüfung der Berechtigungen.
  • Mobile Geräte: Verbindliche Richtlinien für die Nutzung, Deaktivierung von Sprachassistenten, klare Regeln für Wechseldatenträger.

Für große Praxen (ab 21 Mitarbeitende):

  • Netzwerksegmentierung: Trennung von Gesundheitsdaten und weniger kritischen Daten durch Firewalls, VLANs oder SDN.
  • Zentrale Verwaltung mobiler Geräte: MDM-Systeme, Remote Wipe, Verwaltung von Berechtigungen und Zertifikaten.
  • Schulungscontrolling: Messung und Auswertung des Lernerfolgs bei IT-Sicherheitsschulungen.

Für medizinische Großgeräte:

  • Zugriffsmanagement: Nur autorisierte Personen dürfen auf Konfigurations- und Wartungsschnittstellen zugreifen, Standardpasswörter müssen geändert werden.
  • Sichere Protokolle: Nutzung verschlüsselter und authentisierter Protokolle für Wartung und Konfiguration.
  • Netzwerkisolation: Großgeräte sollten von anderen IT-Systemen getrennt werden, um die Angriffsfläche zu minimieren.

Pflichten zur IT-Sicherheit ab 4. Quartal 2025

Zum 1. Oktober fordert die KBV die sichere Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen. Bitte prüfen Sie, ob diese Anforderungen auch in Ihrer Praxis erfüllt sind.

  • Einweisung, Sensibilisierung und regelmäßige Schulung des Personals in IT-Anwendung, IT-Sicherheit und Datenschutz
  • Die Erkennung und der Umgang mit Spam-E-Mails muß für alle Mitarbeiter eindeutig geregelt sein.
  • Sofortige Änderung von Passwörtern und Zugangsberechtigungen ausscheidender Mitarbeiter
  • Externe IT-Dienstleister sind schriftlich zu verpflichten, Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen (z.B. die interne Datenschutzrichtlinie) einzuhalten

 

Bereits seit 2021 bestehen folgende Pflichten zur IT-Sicherheit in Praxen:

  • Einsatz aktueller Antivirusprogramme und Firewalls für Internetanwendungen
  • Mobilgeräte verwenden ausschließlich offizielle Apps und Sperrcodes
  • Sensible (Patienten-)Daten werden nicht über Apps wie Whatsapp versendet
  • Netzplan und Backups sind dokumentiert und laufen regelmäßig
  • Telematikinfrastruktur wird eingesetzt und regelmäßig Updates installiert

Zur Dokumentation finden Sie auf den Webseiten der KBV eine Reihe von Musterdokumenten. Zum Nachweis von Schulungsmaßnahmen heften Sie die Teilnahmezertifikate Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz- oder QM-Handbuch Ihrer Praxis ab.

Praxistipp

Der BVOU bietet für Ihre Praxismitarbeiter E-Learning-Kurse zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen in Praxis und Klinik an:

Für die erfolgreiche Teilnahme an diesen Kursen erhalten Ihre Mitarbeiter Teilnahmezertifikate und Fortbildungspunkte.

Literatur

  1. Sophos Ransomware Report 2025: https://www.sophos.com/en-us/content/state-of-ransomware
  2. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit
  3. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 1: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-1
  4. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 2: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-2
  5. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 3: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-3
  6. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 4: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-4
  7. Sophos-Leitfaden für die Erstellung eines Incident-Response-Plans: https://www.sophos.com/de-de/whitepaper/incident-response-guide

 

Neue EBM-Leistung – Fraktursonographie bei Kindern

Mit der Sonographie steht Orthopäden und Unfallchirurgen ein noch recht neues Verfahren zur schnellen Diagnostik von Frakturen bei Kindern ohne Strahlenexposition zur Verfügung. Sie gilt gegenüber dem bisherigen Röntgenverfahren bei Frakturen der Oberarm- und Unterarmknochen als gleich verlässlich. Zum 1. Oktober 2025 erhält die „Fraktursonographie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ die neue GOP 33053 im EBM. Dies hat der Bewertungsausschuss in seiner 798. Sitzung beschlossen, wie die KBV mitteilt.

Die Leistung kann einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden. Die Bewertung mit 103 Punkten entspricht 12,77€ und läuft zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Gebührenordnungsposition 33053 ist am selben Behandlungstag nicht nach der Durchführung von Röntgenbildern der Extremitäten (EBM 34233) berechnungsfähig. Sofern die Leistungen 33053 und 34233 am selben Behandlungstag durchgeführt werden, sind die jeweiligen Uhrzeiten anzugeben. Auch ist die 33053 für eine sonographische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur nicht berechnungsfähig. Weitere Abrechnungsausschlüsse betreffen die EBM-Positionen 01205, 01207, 33050 und 33081, am selben Behandlungstag auch die GOP 31630-31637, 31682-31689 und 31695-31702, im Behandlungsfall auch die 26330. In der Plausibilitätsprüfung kann die Leistung in Tages- und Quartalsprofilen mit einer Prüfzeit von 6 Minuten geprüft werden. Neben Orthopäden und Unfallchirurgen kann die neue GOP auch von Fachärzten für Allgemeinmedizin, Innere und Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie anderen chirurgischen Disziplinen genutzt werden. Die Diagnostik dieser Frakturen ist somit künftig theoretisch auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen möglich, die nicht über ein eigenes Röntgengerät verfügen.

Im Oktober 2024 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss diese Fraktursonographie bei Kindern als anerkannte Untersuchungsmethode in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie[1]) aufgenommen. Die Anlage 1 mit den anerkannten Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden wurde um eine Nummer 43 „Fraktursonographie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ ergänzt. Der Beschluss ist bereits am 21. Januar 2025 in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss hat nun die entsprechende Leistungsbewertung vorgenommen.

Wichtig zu wissen: Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik[2] der Kassenärztlichen Vereinigungen muss noch an diese neue EBM-Leistung angepasst werden. Einstweilen gibt es jedoch eine Übergangslösung, nach der Ärztinnen und Ärzte die neue GOP trotzdem bereits abrechnen dürfen, sofern die KV eine Übergangsgenehmigung unter Bezugnahme auf die bereits beschlossene Erweiterung der MVV-Richtlinie erteilt. Diese erteilten Genehmigungen werden bis zum Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung befristet sein. Wichtig hierbei ist noch, dass die MVV-Richtlinie keine apparativen Mindestanforderungen nennt. Somit sind Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet speziellen Geräteanforderungen nachzukommen, lediglich die fachliche Qualifikation ist erforderlich.

Denken Sie ggf. daran, frühzeitig die Übergangsgenehmigung und später dann die endgültige Genehmigung zur Abrechnung bei Ihrer KV zu beantragen.

Eine von der DEGUM als federführender Fachgesellschaft herausgegebene S2e Leitlinie der AWMF zur Fraktursonographie gibt es bereits[3]. Die DEGUM hatte die Aufnahme der sonographischen Frakturdiagnostik als Kassenleistung als „bedeutenden Meilenstein“ und „Gewinn für Patientensicherheit und den medizinischen Fortschritt“ bezeichnet. Kurse zur Fraktursonographie werden vom BVOU, auf edoucate.de, von der DEGUM, dem Hartmannbund, dem BDC, der DGUV und anderen Anbietern angeboten.

Leopold Braun, Tübingen

[1] https://www.g-ba.de/richtlinien/7/

[2] https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-03-qualitaetssicherung/qs-vereinbarung-ultraschalldiagnostik.pdf

[3] https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/085-003

Aktuelle Cybergefahren im Gesundheitswesen

Ransomware als größte Bedrohung

Das Gesundheitswesen steht weiterhin im Fokus von Cyberkriminellen. Wie der Sophos Ransomware-Report 2025 zeigt, dass Ransomware-Angriffe nach wie vor zu den gravierendsten Bedrohungen zählen. Besonders alarmierend: 50 % der Angriffe führten zur Verschlüsselung von Daten, während 28 % der betroffenen Organisationen zusätzlich einen Diebstahl sensibler Daten verzeichneten. Damit ist die sogenannte „Double Extortion“ – also die Kombination aus Verschlüsselung und Erpressung mit gestohlenen Daten – weiterhin ein zentrales Angriffsszenario [1].

Häufigste Einfallstore und technische Bedrohungen

Die Analyse der Angriffsvektoren zeigt, dass ausgenutzte Schwachstellen (32 %) erneut die häufigste technische Ursache für erfolgreiche Ransomware-Angriffe waren. Phishing und bösartige E-Mails haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen und machen inzwischen 18 % bzw. 19 % der Angriffe aus. Kompromittierte Zugangsdaten sind mit 23 % weiterhin ein bedeutender Angriffsweg, auch wenn ihr Anteil leicht rückläufig ist [1].

Gerade im Gesundheitswesen sind veraltete Systeme, fehlende Sicherheitsupdates und mangelnde Ressourcen für IT-Sicherheit ein großes Problem. Viele Einrichtungen arbeiten mit Legacy-Systemen, die nicht mehr regelmäßig gepatcht werden können, was sie besonders anfällig für Angriffe macht.

Schäden, Lösegeldforderungen und Wiederherstellungskosten

Die finanziellen Auswirkungen von Ransomware-Angriffen sind erheblich, auch wenn sich einige Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr verbessert haben:

  • Mittlere Lösegeldforderung: 1,32 Millionen US-Dollar (Rückgang um 34 % gegenüber 2024)
  • Mittlere Lösegeldzahlung: 1 Million US-Dollar (Rückgang um 50 %)
  • Lösegeldzahlungen: 49% der Opfer zahlten Lösegeld, um ihre Daten zurückzuerhalten. Im Vorjahr waren es noch 56%.
  • Durchschnittliche Wiederherstellungskosten (ohne Lösegeld): 1,53 Millionen US-Dollar (Rückgang um 44 %)
  • Wiederherstellungsdauer: 53 % der betroffenen Organisationen konnten ihre Systeme innerhalb einer Woche wiederherstellen (2024: 35 %)

Trotz dieser Verbesserungen bleibt die Belastung für die Wirtschaft und ebenso für das Gesundheitswesen hoch, da Ausfallzeiten direkt die Patientenversorgung und die Reputation der Einrichtung beeinträchtigen können. 97 % der betroffenen Unternehmen konnten ihre Daten wiederherstellen, wobei 54 % auf Backups zurückgriffen und 49% Lösegeld zahlten.

Veränderungen und Trends

Im Vergleich zu den Vorjahren sind einige positive Entwicklungen zu beobachten:

  • Rückgang der Verschlüsselungsrate: Nur noch 50 % der Angriffe führten zur Datenverschlüsselung (2024: 70 %), was auf verbesserte Abwehrmaßnahmen hindeutet.
  • Zunahme von Erpressungsangriffen ohne Verschlüsselung: Der Anteil sogenannter „Extortion-only“-Angriffe hat sich verdoppelt (von 3 % auf 6 %).
  • Notfallpläne greifen: 44% der Angriffe konnten gestoppt werden, bevor die Daten verschlüsselt werden konnten. Das ist ein neues Allzeithoch und zeigt den Wert von Incident-Response-Plänen.
  • Schnellere Wiederherstellung: Die durchschnittliche Wiederherstellungszeit ist deutlich gesunken.
  • Sinkende Lösegeldforderungen und -zahlungen: Unternehmen sind weniger bereit, hohe Summen zu zahlen, und setzen verstärkt auf Backups und Incident-Response-Pläne.

Spezifische Bedrohungsszenarien im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen bleibt ein bevorzugtes Ziel, da Angriffe hier besonders gravierende Folgen haben können – von der Unterbrechung der Patientenversorgung bis hin zu Datenschutzverletzungen. Die Kombination aus veralteter IT, fehlender Segmentierung der IT-Infrastruktur und personellen Engpässen macht viele Einrichtungen besonders verwundbar. Ransomware-Angriffe können dazu führen, dass ganze Kliniken oder Praxen vorübergehend keine Patienten mehr versorgen können.

Literatur

  1. Sophos Ransomware Report 2025: https://www.sophos.com/en-us/content/state-of-ransomware
  2. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/it-sicherheit
  3. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 1: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-1
  4. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 2: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-2
  5. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 3: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-3
  6. KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025, Anlage 4: https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen/Praxis/Digitalisierung/IT-Sicherheit/Anlage-4
  7. Sophos-Leitfaden für die Erstellung eines Incident-Response-Plans: https://www.sophos.com/de-de/whitepaper/incident-response-guide

Virchowbund: Mindestens 7 Prozent mehr Geld für die Arztpraxen nötig

Im Vorfeld der Finanzierungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Praxisärzten fordert der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) mindestens 7 Prozent mehr Geld für die ambulante Versorgung von Patienten. 

Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die Kosten der Arztpraxen weit stärker steigen als die Einnahmen. So erhöhten sich die Aufwendungen für Arztpraxen um 5,79 Prozent, die Einnahmen jedoch nur um 1 Prozent. Dazu kommt, dass bei den Aufwendungen noch gar nicht alle Kosten berücksichtigt sind, die ein Praxisinhaber stemmen muss.

Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten stiegen zuletzt um 6 Prozent; die Oberarztgehälter, Referenz für den kalkulatorischen Arztlohn, stiegen durch die Tarifabschlüsse in den Kliniken um 6 Prozent. Weitere Tariferhöhungen sind bereits beschlossen. Die Inflationsrate betrug zuletzt 2,2 (2024) bzw. 5,9 Prozent (2023).

„Hausarzt- und Facharztpraxen zählen zur kritischen Infrastruktur. Wer auch 2040 noch niedergelassene Ärzte haben möchte, muss für die Praxen eine nachhaltige Finanzierung bereitstellen. Fehlt diese, wird die Versorgung für alle deutlich schlechter“, mahnt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Virchowbundes.

Die rund 100.000 Haus- und Facharztpraxen sind nicht die Kostentreiber im Gesundheitswesen. Im Gegenteil: Für ein Bruchteil der Mittel, die in den stationären Sektor fließen, schultern die Praxisärztinnen und -ärzte 578 Millionen Behandlungsfälle und über 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr (stationär: 17,2 Millionen Behandlungsfälle). „An der ambulanten Versorgung zu sparen, wäre daher der falsche Ansatz“, stellt Dr. Heinrich klar.

Wie jedes Jahr verhandeln Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen einerseits und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte andererseits darüber, wie viel Geld für die Behandlung der Patientinnen und Patienten bereitgestellt wird. 

Der Virchowbund 

BVOU Jahresbericht: Wandel als Chance – Rückblick und Ausblick 2024/2025

Das vergangene Jahr war für unseren Verband ein Jahr des Wandels. Die Ampelregierung konnte ihre Ziele nicht erreichen und hinterlässt Herausforderungen sowohl im wirtschaftlichen Bereich als auch im Gesundheitssystem. Unausgereifte Reformen erfordern ständige Anpassungen, Korrekturen und Neudefinitionen. Dies stellt das Gegenteil von verantwortungsbewusster und nachhaltiger Politik dar.

Der BVOU hat sich in der letzten Legislaturperiode aktiv an politischen Diskussionen beteiligt, unter anderem bei Hybrid-DRGs und Notfallversorgung sowie Krankenhausreform und Patientensteuerung. Leider fanden unsere Vorschläge keinen ausreichenden Anklang. Diese Reformvorhaben bleiben jedoch auf der Agenda. Ihre Umsetzung erfordert sorgfältige Planung und ist dringend notwendig, um die Sozialsysteme zukunftsfähig zu gestalten.

Die neue Bundesregierung wird ebenfalls von Wandel und Veränderung begleitet werden. Unserer neuen Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken, wünschen wir eine ruhige Hand und hoffen, dass ihr objektiver Blick dazu beiträgt, Missstände zu adressieren und Veränderungen pragmatisch anzugehen, statt einer ideologischen Agenda zu folgen. Wir sind gespannt auf Gespräche mit ihr und ihren Staatssekretären und stehen bereit, alle Fragen konstruktiv zu diskutieren.

Ein kritisches Thema ist das geplante Primärarztsystem. Während eine effiziente und abgestimmte Patientenkoordination zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen kann, muss die Versorgung akuter Verletzungen und chronisch Kranker weiterhin direkt durch unsere Fachkräfte möglich sein.

Die Integration von Künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien wird unsere Arbeitsweise sowohl in Klinik und Praxis als auch in der Verbandsarbeit maßgeblich verändern. Der BVOU adaptiert diese Technologien und hat innovative digitale Tools entwickelt, die den Alltag unserer Mitglieder erleichtern und die Vernetzung fördern.

Haben Sie sich schon mit OrthoChat vertraut gemacht? Empfehlen Sie es Ihren Patienten, wenn Fragen zur Diagnostik und Therapie offen geblieben sind oder eine Sprachbarriere das Verständnis erschwert. OrthoChat spricht 50 Sprachen und ist mit vom BVOU kuratierten Inhalten zu Gesundheit und Krankheit des Bewegungsapparates trainiert.

Ein Highlight dieses Jahres ist die Baumpflanzaktion, die wir ins Leben gerufen haben, um einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu leisten. Für jedes neue Mitglied pflanzen wir einen Baum in Deutschland und setzen damit ein Zeichen für Nachhaltigkeit. Mit Optimismus und Zuversicht blicken wir in die Zukunft und nehmen das Andrybäumchen in unserem Logo symbolisch: Geradeaus und nach oben soll es gehen.

Ein erfreulicher Aspekt ist die Zunahme unserer Mitgliederzahl. Über 7.500 Fachkolleginnen und -kollegen haben sich unserem Verband mittlerweile angeschlossen, was den Zusammenhalt und die Stärke unseres Fachs zeigt. Für unsere Mitglieder geben wir täglich unser Bestes.

In diesem Jahresheft geben wir einen Überblick über die Ereignisse des letzten Jahres und einen Ausblick auf die kommenden Monate. Gemeinsam sind wir stark – auf allen Ebenen des Verbands. Lassen Sie uns die Weichen für eine positive Entwicklung im Gesundheitswesen stellen. Packen wir es an!

Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer) und Dr. Burkhard Lembeck (Präsident)