Die Schwanenhalsdeformität ist eine häufige Deformität, die die Finger betrifft und durch eine Beugung am distalen Interphalangealgelenk und eine Überstreckung am proximalen Interphalangealgelenk gekennzeichnet ist. Sie kann auch den Daumen betreffen, wo es zu einer Hyperextension im Mittelhandgelenk kommt.
Die Schwanenhalsdeformität kann eine Vielzahl von Ursachen haben.
Viele Menschen haben eine konstitutionelle Schwanenhalsdeformität aufgrund einer Laxität der Gelenke. Dabei kann es sich um Patienten mit leichter Hyperlaxie bis hin zu solchen mit anerkannten Syndromen wie dem Ehrler-Danlos-Syndrom handeln. Wenn sie ihre Finger strecken, überdehnen sich die proximalen Interphalangealgelenke und sie können die distalen Interphalangealgelenke beugen, wodurch eine Schwanenhalsdeformität entsteht. Viele dieser Patienten benötigen keine Behandlung und nutzen dies als „Partytrick“.
Pathologische Schwanenhalsdeformitäten können durch Pathologien der distalen Interphalangealgelenke, der proximalen Interphalangealgelenke oder der Metakarpophalangealgelenke entstehen.
1. Distales Interphalangealgelenk:Eine chronische Mallet-Deformität kann zu einer Schwanenhalsdeformität führen. Eine Mallet-Deformität ist auf eine Ablösung des endständigen Strecksehnenansatzes an der distalen Phalanx zurückzuführen. Dabei kann es sich um eine Weichteilverletzung handeln, bei der die Sehne vom Knochen abgelöst ist, oder um eine knöcherne Verletzung, bei der ein knöchernes Fragment mit der daran befestigten Sehne eingedellt ist. Bei Patienten mit laxen Gelenken zieht sich das zentrale Gleitstück, das an der Basis der Mittelphalanx befestigt ist, mit der Zeit zusammen und verursacht eine Schwanenhalsdeformität. Dies kann auf zwei Arten behandelt werden. Eine Anti-Schwanenhals-Schiene kann verwendet werden, um das proximale Interphalangealgelenk in leichter Beugung zu halten. Die zuverlässigste Operation ist die Versteifung des distalen Interphalangealgelenks. Wenn man jedoch die Bewegungen des distalen Interphalangealgelenks erhalten möchte, kann eine Rekonstruktion der terminalen Strecksehne und des schrägen retinakulären Ligaments mit einem Sehnentransplantat durchgeführt werden. Dies ist jedoch nicht so zuverlässig.
2. Proximales Interphalangealgelenk:Das proximale Interphalangealgelenk wird auf der volaren Seite durch die volare Platte und den Ansatz der FDS-Sehnen stabilisiert. Wenn diese Strukturen beschädigt oder geschwächt sind, kann sich das Gelenk überdehnen und eine Schwanenhalsdeformität verursachen. Dies kann bei volaren Plattenverletzungen auftreten, also bei unbehandelten, nicht reparierten FDS-Verletzungen bei Patienten mit laxen Gelenken. Bei rheumatoider Arthritis kann es zu einer Abschwächung der volaren Platte und zu FDS-Gleitbewegungen kommen, die eine Schwanenhalsdeformität verursachen können. Die operative Korrektur kann je nach Pathologie und Präferenz des Chirurgen variieren.
3. Metakarpophalangealgelenk:Bei Patienten mit Spasmen oder Verspannungen der intrinsischen Muskeln (Lumbricals und Interossei) gehen die Metakarpophalangealgelenke in Flexion und die proximalen Interphalangealgelenke in Hypertension, was zu einer klassischen Haltung führt, die als ‚intrinsische Plus-Hand‘ bezeichnet wird. Dies kann mit dem Bunnell-Test getestet werden, bei dem die Beugung des Zehengrundgelenks eine leichte Beugung des proximalen Interphalangealgelenks ermöglicht. Die Behandlung besteht darin, die angespannten intrinsischen Muskeln durch eine instrinsische Release-Operation zu spalten.
Diese Operation beschreibt die Korrektur einer Schwanenhalsdeformität, die einen einzelnen Finger betrifft und auf ein Trauma zurückzuführen ist.
Autor:Rajive Jose FRCS
Einrichtung:The Queen Elizabeth Hospital, Birmingham, UK
Die Steifheit des Ellenbogens ist sowohl ein Merkmal vieler arthritischer Prozesse, die das Gelenk betreffen, als auch eine häufige Folge von Verletzungen des Ellenbogens. Die Ursache für den Bewegungsverlust kann in folgenden Punkten liegen:
Faktoren innerhalb des Gelenks – Fehlstellung der Gelenkoberfläche, lockere Elemente innerhalb des Gelenks (obwohl dies tendenziell zu einem etwas anderen Muster des Bewegungsverlusts führt, nämlich zu einer intermittierenden Blockierung und Verklemmung des Ellenbogens im Gegensatz zu einer anhaltenden Bewegungsblockade) und Osteophytenbildung oder posttraumatisches Knochenwachstum an den Gelenkrändern.
Einschränkung und Fesselung durch die Kapsel, durch Fibrose und Verdickung der Kapsel selbst.
Faktoren außerhalb des Gelenks, wie z.B. Fibrose oder Fesselung von Muskel-Sehnen-Einheiten oder Bildung von heterotopem Knochen im Gewebe um den Ellenbogen.
Mein Ansatz besteht darin, den Ellbogen klinisch zu untersuchen, um das Ausmaß der Bewegungseinschränkung des Ellbogens und die Art und Verteilung der Schmerzen am Ende des Bewegungsbereichs zu bestimmen, um die Funktionseinschränkungen des Patienten und andere Symptome, wie z. B. einschränkende Schmerzen, zu ermitteln, die der Patient behandelt haben möchte.
Die chirurgische Technik, mit der eine Kapselöffnung durchgeführt wird, kann entweder arthroskopisch oder als offener Eingriff erfolgen. Mit beiden Techniken wurden gute Ergebnisse erzielt, und beide haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.
In der Praxis biete ich meinen Patienten sowohl die arthroskopische als auch die chirurgische Lösung an, wobei ich die offene Lösung für den Fall empfehle, dass Metallimplantate entfernt werden müssen. Dies sollte erst nach Abschluss der Gelenkentlastung und aller Manipulationen erfolgen, es sei denn, Schrauben stoßen möglicherweise an die Gelenkoberfläche, so dass Sie keine Manipulationen an einem Knochen vornehmen, aus dem vor kurzem spannungserzeugende Implantate entfernt worden sind.
Patienten, deren primäres Ziel eine Schmerzverbesserung mit so viel zusätzlicher Bewegung wie praktisch möglich ist, oder die einen variableren Verlust ihres Bewegungsumfangs haben, wobei der Verlust des Bewegungsumfangs bei einer Untersuchung in Narkose eher geringer ist als im Wachzustand, würden meiner Meinung nach ebenso gut, wenn nicht sogar besser von einem arthroskopischen Ansatz profitieren, da die Synovektomie einen Großteil der Behandlungsverbesserung bewirkt. Das soll nicht heißen, dass eine arthroskopische Kapselentlastung die Bewegung nicht verbessert, aber in meinen Händen kann ich die Bewegung mit einer offenen Entlastung in kürzerer Zeit zuverlässiger wiederherstellen als mit einem arthroskopischen Eingriff, und zwar bei vielen Patienten. Wie bei so vielem in der modernen Medizin sollte eine endgültige Entscheidung auf einer gemeinsamen Basis getroffen werden.
Autor:Chris Little FRCS (Tr & Orth)
Einrichtung:The Nuffield Orthopaedic Centre, Oxford, UK
In diesem neuen Video mit Schritt-für-Schritt-Chirurgietechniken demonstriert Rajive Joseph FRCS(Birmingham, UK)genau, wie man eine Dekompression des Karpaltunnels richtig durchführt.
Sie finden das vollständige Video mit den folgenden Anleitungstechniken, die beim Erlernen dieser Operation ebenfalls sehr nützlich sind:
Nur auf gutem Fundament steht sicher, was lange halten soll – das gilt auch für Endoprothesen.[1] Eine eingeschränkte Knochenqualität kann den endoprothetischen Eingriff erheblich erschweren und das Komplikationsrisiko erhöhen. Umso wichtiger ist, das alles passt: von der präoperativen Planung über die Wahl des geeigneten Implantats bis hin zur postoperativen Nachsorge. Doch worauf kommt es konkret an?
Dieser Frage widmet sich Prof. Dr. med. Andreas Roth, Bereichsleiter Endoprothetik/Orthopädie am Universitätsklinikum Leipzig, im Online-Seminar „Endoprothetische Versorgung bei Störungen des Knochenstoffwechsels“. Anhand praxisnaher Fallbeispiele zeigt er auf, wie komplexe Fragestellungen erfolgreich gelöst werden können – und warum eine enge Zusammenarbeit zwischen Endokrinologie, Orthopädie und Osteologie entscheidend ist. Das aktuelle Seminar ist nun on demand verfügbar:
Die Veranstaltung ist Teil der digitalen Fortbildungsreihe „Facts4Fractures“, zertifiziert durch die DGE-Akademie (Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, Hormone & Stoffwechsel). Alle Infos, vergangene Seminare und praxisrelevante Materialien finden Sie unter: www.Facts4Fractures.de
Endoprothetische Versorgung bei Störungen des Knochenstoffwechsels
Die erfolgreiche Online-Seminarreihe wird auch 2026 fortgesetzt. Sie möchten kein Seminar verpassen? Dann lassen Sie sich doch unkompliziert und bequem per E-Mail erinnern und melden Sie sich für den Info-Service an.
Nicht unterschätzen: Knochenstoffwechselstörungen als Herausforderung in der Endoprothetik
Viele Patient:innen mit Hüft- oder Knieendoprothese sind älter und weisen eine verminderte Knochendichte auf – häufig bedingt durch Osteoporose oder andere Knochenstoffwechselerkrankungen. Mehr als zwei Drittel dieser Patient:innen bringen eine eingeschränkte Knochenqualität mit, was Fixation, Einheilung und Implantatstabilität erschweren kann.[1] Deshalb ist eine differenzierte präoperative Abklärung des Knochenstoffwechsels essenziell, um individuelle OP-Strategien zu ergreifen und das Langzeitergebnis zu optimieren.[2]
Doch nicht immer steckt eine klassische Osteoporose hinter der verringerten Knochendichte oder fragilen Knochenstruktur.[3],[4],[5] Eine wichtige – und häufig übersehene – Differenzialdiagnose ist Hypophosphatasie (HPP), eine seltene, genetisch bedingte Systemerkrankung mit gestörter Knochenmineralisierung.[6],[7]
Der entscheidende laborchemische Unterschied zwischen Osteoporose und HPP ist die zu niedrige Aktivität der alkalischen Phosphatase (AP) bei HPP.[8] Dabei sollten die geschlechts- und altersspezifischen Referenzwerte berücksichtigt werden.[9]
Möchten Sie bei einer Patientin oder einem Patienten eine Hypophosphatasie (HPP) ausschließen? Der speziell für die Orthopädie entwickelte Diagnosealgorithmus bietet Ihnen eine klare Übersicht über die typischen Symptome der HPP und relevante Differenzialdiagnosen. Sie können den Algorithmus ganz einfach
Was haben rheumatische Erkrankungen, Osteoporose und Kleinwuchs gemeinsam? Sie gehören zu den wichtigsten Differenzialdiagnosen der Hypophosphatasie – und können leicht mit ihr verwechselt werden.[6] Das verzögert die korrekte Diagnosestellung und damit den Therapiebeginn.[10], [11] Im Rahmen der HPP-Awarenesswoche möchten wir gezielt auf die Bedeutung einer frühzeitigen und präzisen Diagnostik hinweisen.
Am 10. und 11. Oktober 2025 findet in Frankfurt am Main eine interdisziplinäre Fortbildung zur Hypophosphatasie (HPP) statt. Im Fokus stehen Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre, der aktuelle Stand der Therapie sowie zukünftige Perspektiven in der Versorgung von HPP-Patient:innen. Das Programm umfasst Fachvorträge, Falldiskussionen und praxisnahe Workshops – begleitet und moderiert von PD Dr. med. Lothar Seefried (Würzburg) und Assoc.-Prof. PD Dr. Roland Kocijan (Wien).
[1] Lingard E et al., Age Ageing. 2010; 39(2):234–239.
[2] Moya-Angeler J et al., J Am Acad Orthop Surg. 2017; 25:725–735.
[3] Leitlinie Osteoporose https://leitlinien.dv-osteologie.org/wp-content/uploads/2024/02/DVO-Leitlinie-zur-Diagnostik-und-Therapie-der-Osteoporose-Version-2.1.-2023-002.pdf (Zuletzt zugegriffen am 30. Juli 2025).
Die Arztpraxen in Deutschland erzielten im Jahr 2023 durchschnittliche Einnahmen von 804 000 Euro je Praxis. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich daraus ein Anstieg der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % (2022: 796 000 Euro). Im gleichen Zeitraum verzeichneten Arztpraxen im Durchschnitt einen Anstieg der Aufwendungen je Praxis von 5,8 % (2022: 466 000 Euro, 2023: 493 000 Euro). Im Jahr 2023 hatten sich die Verbraucherpreise in vergleichbarer Größenordnung um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen werden getrennt ausgewiesen.
Der durchschnittliche Reinertrag je Arztpraxis sank 2023 um 6,3 % auf 310 000 Euro (2022: 331 000 Euro). Die genannten Durchschnittswerte sind jedoch stark von Praxen mit hohen Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen beeinflusst: Gemessen am Median verzeichnete die Hälfte aller Arztpraxen einen Reinertrag von höchstens 219 000 Euro.
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärztinnen und Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Deutliches Plus bei Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträgen in Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen erzielten 2023 einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Einnahmen je Praxis um 13,2 % auf 894 000 Euro. Gleichzeitig hatten zahnärztliche Praxen deutlich gestiegene Aufwendungen (+11,7 %). Der durchschnittliche Reinertrag je Praxis erhöhte sich um 16,9 % auf 284 000 Euro im Jahr 2023.
Rückläufige Einnahmen, Aufwendungen und Reinerträge in psychotherapeutischen Praxen
Psychotherapeutische Praxen erzielten 2023 durchschnittlich Einnahmen von 121 000 Euro je Praxis (-5,5 % im Vergleich zum Vorjahr). Ihre Aufwendungen sanken im Schnitt um 12,5 % auf 35 000 Euro, woraus sich ein um 2,3 % geringerer Reinertrag von 86 000 Euro je Praxis ergab.
Weniger Beschäftigte je Praxis im Vergleich zum Vorjahr
Die personelle Ausstattung einschließlich der Inhaber und Inhaberinnen in Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxen hat sich in unterschiedlicher Weise entwickelt. 2023 waren in psychotherapeutischen Praxen im Durchschnitt 1,7 Personen beschäftigt; 2022 waren es noch 1,9 Personen. Auch die Zahl der durchschnittlich in Arztpraxen tätigen Personen hat sich leicht verringert, und zwar von 9,9 auf 9,7. Lediglich in Zahnarztpraxen stieg die durchschnittliche Anzahl tätiger Personen 2023 auf 10,1 Personen leicht an; 2022 waren es 10,0 Personen gewesen.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung. Die Erhebung wird bundesweit bei höchstens 7 % der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Jährlich wird eine neue Stichprobe gezogen.
Zu den Arztpraxen zählen Einzelpraxen, fachgleiche sowie fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften (BAG/Gemeinschaftspraxen) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Die hier genannten Ergebnisse der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich beziehen sich auf sogenannte Rechtliche Einheiten. Eine Rechtliche Einheit wird in der amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Die Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich ist seit dem Berichtsjahr 2021 auf eine jährliche Periodizität umgestellt. Dies ermöglichte für die Berichtsjahre 2022 und 2023 erstmals direkte Vorjahresvergleiche.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bietet der Statistische Bericht “Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“. Ergebnisse in kompakter Form finden Sie in den Tabellen zu den Kostenstrukturdaten im medizinischen Bereich auf der Themenseite “Dienstleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zur Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich enthalten dieErläuterungen zur Statistik und derQualitätsbericht.
Moderne Wundverbandmittel sind teuer. Regresse nach Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Prüfungseinrichtungen können schnell in den fünf- und sechsstelligen Eurobereich gehen. Diese Existenzbedrohung besteht gerade auch für orthopädisch-chirurgische Praxen, die sich engagiert um die intensiv behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden kümmern.
In Baden-Württemberg geht die gemeinsame Selbstverwaltung seit einigen Jahren einen für die dortigen Ärztinnen und Ärzte besonders vorteilhaften Weg: Man konsentiert Therapieleitfäden in Abstimmung zwischen Krankenkassenverbänden und Kassenärztlicher Vereinigung. Diese werden dann auf der Homepage der Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen[1] veröffentlicht. Die Leitfäden geben der Ärzteschaft Behandlungsalgorithmen zur wirtschaftlichen und rationalen Pharmakotherapie spezifischer Krankheitsbilder an die Hand, im orthopädischen Bereich beispielsweise für die Behandlung der Osteoporose[2]. Arzneimitteltherapien, die den darin enthaltenen Behandlungskriterien entsprechen und deren Wirkstoffauswahl, Indikationsstellung und Therapiedauer patientenbezogen durch ausreichende Dokumentation nachgewiesen werden, gelten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Regel als wirtschaftlich, wenn die geprüfte Praxis hierauf im Prüfverfahren in ihrer Stellungnahme Bezug nimmt. Die betroffene Praxis wird so maßgeblich entlastet. Die Therapiefreiheit soll hierdurch nicht eingeschränkt werden. Empfehlenswert ist es aber in den Fällen, in denen von den Empfehlungen der Leitfäden aus medizinischen Gründen abgewichen werden muss, nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere bei kostenintensiven Therapien.
Diese Therapieleitfäden existieren bisher nur im Zusammenhang mit medikamentöser Behandlung. Nach jahrelangen und schwierigen Bemühungen ist in Baden-Württemberg nun der große Durchbruch gelungen und wurde erstmals ein konsentierter Therapieleitfaden zur Behandlung chronischer Wunden veröffentlicht[3].
Das informative 44-seitige Werk von Dr. Stephan Eder (Villingen-Schwenningen) und Dr. Wolf-Rüdiger Klare (Konstanz) definiert chronische Wunden, informiert über Prinzipien der Wundbehandlung, beschreibt ausführlich verschiedene Verfahren der lokalen Wundbehandlung und geht auf die Besonderheiten bei der Behandlung von Wunden bei speziellen Krankheitsbildern (Ulcus cruris venosum, Ulcus cruris arteriosum, pAVK, diabetischem Fußsyndrom, Dekubitus) ein. In den Abschnitten zu verschiedenen Verfahren werden nicht nur die Klassiker wie Wundreinigung und Wundspülung, sondern auch moderne Verfahren mit Hydrogelen, Alginaten, Hydrofasern, Distanzgittern, Absorberkompressen, Schaumstoffen, Superabsorbern, silber-, ibuprofen-, polyhexamethylenbiguanid- oder kollagenhaltigen Wundauflagen dargestellt und auf die Vakuumtherapie eingegangen. Es gibt Ratschläge zur Behandlungsdokumentation und stellt einen entsprechenden Dokumentationsbogen zur Verfügung. Im Anhang finden sich gängige Klassifikationen, praktische Anleitungen und Tipps zur Kompressionstherapie sowie die Leitlinien der Fachgesellschaften. Der Wundleitfaden ist fachlich insofern auch für Kolleginnen und Kollegen außerhalb von Baden-Württemberg hochinteressant.
Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) bekräftigt seine Forderungen nach Anpassungen in der geplanten Notfallreform. Konkret bezieht er sich auf eine fehlende Regelung, die ausschließt, dass Krankenhäuser nach Inkrafttreten der Reform ihre Notaufnahmen weiterhin ohne ein vorgeschaltetes Integriertes Notfallzentrum (INZ) betreiben dürfen.
Die Notfallreform soll eigentlich Patientinnen und Patienten schon beim Erstkontakt zielgerichtet in die passende Versorgungsebene leiten – etwa die Haus- oder Facharztpraxis, die Notaufnahme oder eine spezialisierte Klinik.
Aus Sicht des SpiFa wird diese Art der Steuerung nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten verstehen, dass dies der einzig gangbare Weg in einem medizinischen Notfall ist. Denn bleibt der direkte Zugang zu Notaufnahmen ohne vorgeschaltetes INZ bestehen, entstehen unkontrollierte Patientenströme, eine fortbestehende unnötige Belastung der Notaufnahmen mit nicht-dringlichen Fällen, längere Wartezeiten für echte Notfälle und insgesamt Mehrkosten für das Gesundheitssystem durch ineffiziente Behandlungswege.
Der SpiFa fordert daher, dass der Betrieb von Notaufnahmen in der Notfallreform zwingend an das Vorhalten eines integrierten Notfallzentrums gekoppelt wird. Nur so ließen sich Kapazitäten schützen, Wartezeiten reduzieren und die Versorgung echter Notfälle sichern.
Hierzu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: „Eine Notaufnahme ohne vorgeschaltetes INZ ist wie ein Flughafen ohne Sicherheitskontrolle – jeder kann rein, egal ob er dort hingehört oder nicht. Eine effektive Steuerung von Patientinnen und Patienten braucht geschlossene, klare Zugangswege und sie kann nur wirken, wenn sie für alle gilt – auch für Kliniken, die bisher ohne INZ arbeiten. Ohne eine entsprechende Regelung in der Notfallreform bleibt diese nur Stückwerk.“
Im medizinischen Alltag stehen Entscheidungssituationen und die Auswahl der bestmöglichen Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Wissenschaftliche Kongresse und Fachliteratur sind wichtige Informationsquellen, doch bleibt die Frage, welche Forschungsergebnisse tatsächlich geeignet sind, Therapieentscheidungen zu beeinflussen. Die evidenzbasierte Medizin (EbM) bildet die Grundlage für die Zuverlässigkeit medizinischer Aussagen, die in die gute Praxis einfließen sollen. Sie bietet Methoden, um Studienergebnisse hinsichtlich des Nutzens für Patientinnen und Patienten zu beschreiben, zu berechnen und zu bewerten. Im zweitägigen Kurs „Evidenzbasierte Medizin in Orthopädie und Unfallchirurgie“ werden zentrale Inhalte und Methoden vermittelt, die für die tägliche Entscheidungspraxis in diesen Fachbereichen relevant sind. Es wird aufgezeigt, unter welchen speziellen Gesichtspunkten Studien und wissenschaftliche Ergebnisse in Orthopädie und Unfallchirurgie nach evidenzbasierten Kriterien bewertet werden und welche systematischen Verzerrungen Studienergebnisse insbesondere in diesen Fächern beeinflussen können. Das Curriculum richtet sich besonders an wissenschaftlich interessierte Kolleginnen und Kollegen aus Klinik und Praxis. Der Kurs vermittelt zudem die notwendige Basisqualifikation, um künftig als EbM-Kommentator der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) tätig zu werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Erlernung einer strukturierten Abstract-Analyse. Dank des Patronats und der Förderung durch die DGOU profitieren die Teilnehmenden von attraktiven Konditionen.
Termin:
25.09. – 26.09.25 Hörsaal der Klinik für Orthopädie, Universität Regensburg Bad Abbach
Veranstalter
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) Straße des 17. Juni 106-108 10623 Berlin
Organisator
Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) Gemeinsames Referat der DGOU e.V. und des BVOU e.V. Straße des 17. Juni 106–108 10623 Berlin
Der BVOU unterstützt Ihren Weg in die Selbständigkeit in Orthopädie und Unfallchirurgie mit vielfachen Aktionen und Angeboten
Sind Sie bereit für Ihre eigene Praxis?
Sie sind Facharzt oder Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie und spielen mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen? Mit unseren Gründercafés in verschiedenen Ballungszentren möchten wir Sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen.
In entspannter und geschützter Atmosphäre bieten die Gründercafés Raum für Austausch, Inspiration und Orientierung. Gemeinsam mit erfahrenen Experten aus Recht, Steuern und Finanzen sowie Vertretern des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) können Sie herausfinden, ob die Niederlassung die richtige Perspektive für Sie ist und welche Schritte Sie für den Weg in die Selbständigkeit planen sollten.
Das erwartet Sie im Gründercafé
Bin ich der richtige Typ für die Selbständigkeit?
Finden Sie heraus, ob die Niederlassung zu Ihnen passt.
Von der Idee zur eigenen Praxis:
Welche Voraussetzungen und fachliche Expertise sind notwendig?
Praxisgründung Schritt für Schritt: Rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen.
Ihr individuelles Praxisprofil:
Wie Sie sich regional und digital erfolgreich positionieren.
Businessplan: Erarbeiten Sie die Basis für Ihren erfolgreichen Start.
Profitieren Sie vom Know-how der BVOU-Experten und erhalten Sie ein exklusives Coaching, um Ihren eigenen Weg in die Selbständigkeit zu gestalten.
Nächste Runde der Gründercafés im 2. HJ 2025
Im ersten Halbjahr 2025 haben wir erfolgreich Gründercafés in Düsseldorf, München und Berlin angeboten und dabei unsere regionalen Landesvorsitzenden aktiv eingebunden. Zu jedem Termin kamen zwischen 15 und 20 Kolleginnen und Kollegen mit sehr konkreten Plänen für eine Niederlassung.
Unsere Landesvorsitzenden sowie die Experten für Recht und Steuern konnten wertvolle Hinweise in ihren Impulsvorträgen und in den anschließenden Gesprächen geben.
Das Feedback der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen war durchweg positiv, was und darin bestärkt, die Gründercafés auch im 2. Halbjahr 2025 fortzusetzen. Außerdem werden wir Gründercafés in Hamburg sowie im Großraum Frankfurt/Main organisieren, um auch dort über die Perspektiven einer Niederlassung in O&U zu informieren.
Inspiriert durch BVOU-Gründercafés:
Tageskongress der ambulanten Praxisabrechnung am 15.11.2025
Ein mehrfach in den Gründercafés geäußerter Wunsch war die Organisation von Abrechnungsseminaren für Praxisgründer. Damit soll eine wesentliche Schwelle des Starts in die Selbständigkeit möglichst niedrig gehalten werden: Die für die meisten neu niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen komplett andere Form der Abrechnung im Vergleich zur stationären Versorgung.
Gemeinsam mit unserem Kollegen Dr. Christian Möcklinghoff, plastischer Chirurg aus Essen, der seit Jahren erfolgreiche Seminare für sein Fachgebiet anbietet, haben wir ein Abrechnungsseminar auch für Orthopädie und Unfallchirurgie entwickelt.
Dort werden neben den Grundlagen des EBM auch die für unser Fachgebiet besonders relevanten EBM-Kapitel besprochen. Ergänzend berichtet Frau Januschowski aus unserer Vertragsabteilung über die Möglichkeiten von Selektivverträgen in O&U sowie über die speziellen Angebote des BVOU in diesem Bereich.
Gewinnspiel: Abrechnungsoptimierung durch Abrechnungsanalyse gewinnen!
Sie sind bereits niedergelassen und wundern sich über die starke Abweichung zwischen kalkuliertem Praxishonorar Ihrer Praxis-EDV und dem Ergebnis nach Ihrem KV-Bescheid? Ärgern Sie sich über fehlerhafte Abrechnungspositionen oder Lücken in der Leistungsdokumentation?
Um orthopädische Praxen gezielt bei der wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu unterstützen, bietet KOCK CONSULTING gemeinsam mit dem BVOU eine besondere Aktion:
40 orthopädische Praxen mit BVOU-Mitgliedschaft erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Abrechnungsanalyse ihrer GKV-Abrechnung. Dabei werden bestehende Abrechnungsprozesse auf Effizienz, Vollständigkeit und mögliche Potenziale überprüft – mit dem Ziel, Abläufe zu optimieren und wirtschaftliche Spielräume zu erweitern.
Teilnehmen können niedergelassene BVOU-Mitglieder, die im Fall eines Gewinns bereits mehr als ihren Jahresmitgliedsbeitrag zurück erhalten. Ganz zu schweigen von den wertvollen Hinweisen für Ihre zukünftige Abrechnungsoptimierung.
Die Digitale Volumentomographie (DVT), auch als Cone Beam Computertomographie (cbCT) bekannt, ist ein modernes, dreidimensionales Bildgebungsverfahren, das insbesondere für die hochauflösende Darstellung knöcherner Strukturen eingesetzt wird.
In der Vergangenheit war der Einsatz der DVT in der D-Arzt-Praxis bei unfallbedingten Verletzungen außerhalb des Kopfbereichs (also an den Extremitäten) nur in Ausnahmefällen möglich. Für die Kostenübernahme musste in jedem Einzelfall vorab das Einverständnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers (UV-Träger) eingeholt werden. Zudem fehlten bislang allgemein anerkannte Leitlinien und eine klare Indikationsliste, was die routinemäßige Anwendung und Abrechnung erschwerte.
Neue Regelung zur Abrechenbarkeit ab 01.07.2025
Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Abrechenbarkeit der DVT-Diagnostik in der D-Arzt-Praxis deutlich vereinfacht und erweitert. Nach Beratung mit den ärztlichen Berufsverbänden und den Gremien der DGUV wurden neue, klar definierte Anwendungsfälle für die DVT an den Extremitäten festgelegt. Für diese Indikationen ist nun keine vorherige Kostenübernahme durch den UV-Träger mehr erforderlich. Die Abrechnung erfolgt über die UV-GOÄ-Nummer 5370a (aktuell 159,48 €), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese neue Regelung gilt zunächst für ein Jahr im Rahmen einer Testphase. Während dieser Zeit werden die Abrechnungszahlen und die Kostenauswirkungen evaluiert, um eine fundierte Entscheidung über die dauerhafte Einführung und mögliche Anpassungen treffen zu können. Parallel dazu haben die ärztlichen Berufsverbände zugesagt, die Entwicklung von Leitlinien für den DVT-Einsatz weiter voranzutreiben.
Indikationen und Anwendungsmöglichkeiten der DVT-Diagnostik bei BG-Patienten
Die DVT-Diagnostik ist künftig in folgenden, allgemein anerkannten und indikationsbezogenen Fällen bei BG-Patienten abrechenbar:
Knöcherne Verletzungen mit Gelenkbeteiligung:
DVT kann eingesetzt werden, wenn eine detaillierte Beurteilung der Gelenkstrukturen bei komplexen Frakturen erforderlich ist.
Konsolidierung der Knochenbruchheilung:
Die DVT eignet sich zur Beurteilung des Heilungsverlaufs von Frakturen, insbesondere wenn konventionelle Röntgenaufnahmen keine ausreichende Aussagekraft bieten.
Materiallage und Stellungskontrolle nach operativer Versorgung:
Nach operativer Frakturversorgung kann die DVT zur Kontrolle der Lage von Osteosynthesematerial (z. B. Schrauben, Platten) und der korrekten Stellung der Knochenfragmente genutzt werden.
Wichtige Hinweise zur Anwendung:
Die konventionelle Röntgenaufnahme bleibt weiterhin die Grundlage der Primärdiagnostik. Die DVT ist als mögliche Alternative zur CT zu verstehen, nicht als Ersatz für das Röntgen.
Bei Kindern soll zur Reduktion der Strahlenbelastung weiterhin vorrangig die Fraktursonographie eingesetzt werden; die DVT kommt nur zum Einsatz, wenn die Sonographie nicht ausreicht.
Die Bildgebung und der Befund müssen dem Patienten zur Weitergabe an den weiterbehandelnden Arzt oder das Krankenhaus mitgegeben werden. Die Befundmitteilung ist Bestandteil der Vergütung.
Bedeutung und Ausblick
Mit der neuen Regelung wird die DVT-Diagnostik erstmals flächendeckend und ohne vorherige Einzelgenehmigung für definierte Indikationen in der D-Arzt-Praxis abrechenbar. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Vereinheitlichung der Diagnostik bei BG-Patienten dar. Im Gegensatz zur CT-Diagnostik kann ein DVT-Gerät in der D-Arzt-Praxis betrieben werden, was die Diagnostik und Therapieeinleitung für BG-Patienten im ambulanten Setting erheblich beschleunigt und damit die Versorgungsqualität verbessert.
Die Testphase ermöglicht es, die tatsächliche Inanspruchnahme, eine regelrechte Indikationsstellung und die Kostenentwicklung zu beobachten und die Anwendungspraxis weiter zu optimieren. Die Entwicklung verbindlicher Leitlinien wird die indikationsbezogene und wirtschaftliche Nutzung der DVT weiter stärken.
Die DVT-Diagnostik ist ab 01.07.2025 für bestimmte, klar definierte Indikationen an den Extremitäten bei BG-Patienten in der D-Arzt-Praxis ohne vorherige Genehmigung abrechenbar. Die neue Regelung fördert eine allgemein anerkannte, indikationsbezogene Anwendung und trägt zur Verbesserung der unfallmedizinischen Versorgung bei.
Dr. Jörg Ansorg, Geschäftsführer
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
Telefon: 030 797 444 44 E-Mail: ansorg@bvou.net