Archiv für den Monat: Juni 2022

Katastrophales Signal an die ambulante Versorgung

Pressemitteilung

Berlin – Aus für Neupatienten-Regelung beim TSVG wird zu mehr Wartezeiten und Leistungskürzungen bei Patientinnen und Patienten außerhalb der Selektivverträge führen.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Budgetfreiheit bei Neupatienten ersatzlos zu streichen, ist nichts anderes als eine geplante Honorarkürzung.

„Angesichts der Tatsache, dass die Ärzteschaft die enormen Belastungen der Corona-Pandemie mit großem persönlichem Aufwand geschultert hat, ist die Streichung dieser Regelung purer Hohn und das komplett falsche Signal an alle engagierten Orthopädinnen und Orthopäden“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Mehr zu arbeiten und sich mit immer weniger zufrieden zu geben, kann nicht der Weg zu einer auskömmlichen Finanzierung des Gesundheitssystems sein. Das wäre bitter, zynisch und unlogisch“.

Mit dem erst vor drei Jahren eingeführten Gesetz wurde das geltende Honorar zumindest für die neu in einer Praxis aufgenommenen Patientinnen und Patienten in Gänze ausgezahlt. Dies war ein kleiner Schritt in Richtung einer Bezahlung in Euro und Cent. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach wird die Behandlung dieser Neupatienten nicht mehr in voller Höhe vergütet werden“, sagt Dr. Lembeck. „Das erschüttert das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit politischer Zusagen und die Motivation der Kolleginnen und Kollege. Selbstausbeutung hat Grenzen. Es ist ohnehin zu befürchten, dass viele ältere Kolleginnen und Kollegen sich ganz aus dem Medizinbetrieb zurückziehen werden. Coronabedingter Dauerstress und mangelnde finanzielle Wertschätzung sind kein guter Motivator“, so der BVOU-Präsident weiter. Eine Streichung der Regelung wird auch zu Leistungskürzungen führen. Eine Situation, die der Gesundheitsminister bei der Ankündigung der Eckpunkte seines neuen Spargesetzes vollmundig ausgeschlossen hat. Seine Pläne weisen allerdings in eine andere Richtung“.

Dabei hat der BVOU-Präsident einen klaren Gegenvorschlag: Die Selektivverträge, die der BVOU seit 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen und in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik abschließt. „Selektivverträge sind eine klare Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis der Kostenträger und Orthopädinnen und Orthopäden von den Aufgaben und Zielen der orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgung zugrunde. Sie vergüten Diagnosen und Vorhalteleistungen. Die Bildgebung ist wieder in fachärztlicher Hand. Leistungen werden zu fairen und nachvollziehbaren Preisen vergütet. „Das ist der Weg“, sagt Dr. Lembeck, der wenig Vertrauen in das derzeitige KV-System hat. Er ist sich sicher, dass Patientinnen und Patienten, deren Krankenkassen nur kollektivvertragliche Lösungen kennen, mit weniger Leistungen und längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Kontakt bei Rückfragen:

Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55E-
Mail: presse@bvou.netwww.bvou.net

„Herr Lauterbach, das ist Betrug an der Fachärzteschaft!“

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert sein Spargesetz und kündigt an, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz streichen zu wollen. Die deutsche Fachärzteschaft zeigt sich empört.

Die aktuelle Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Neupatientenregelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz zu streichen, sorgt für Kopfschütteln beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa).

„Wir benötigen bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine nachhaltige grundsolide Reform. Aber anstatt eines großen Aufschlages stürzt sich Herr Lauterbach lieber aufs Kleinklein und sendet damit ein falsches Signal an Patienten und die Ärzteschaft“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung wird am falschen Ende gespart. „Das geht vor allem zu Lasten der Patienten, die nun Dank Herrn Lauterbach wieder länger auf einen Termin warten müssen. Das sind faktisch Leistungskürzungen,“ so Heinrich weiter. „Dabei hatte doch die Einführung des TSVG viele positive Effekte für die Patientenversorgung nach sich gezogen.“

Der Wegfall der Neupatientenregelung kommt für die Fachärzteschaft einer Verschärfung der Budgetierung gleich. Heinrich hierzu: „Das wird die ohnehin schon massiven Probleme in der medizinischen Grundversorgung weiter verschärfen: die Bereitschaft zur Niederlassung wird weiter sinken, insbesondere auch in prekären Versorgungsgebieten, die Bereitschaft von Fachärztinnen und Fachärzten, früher in den Ruhestand zu gehen, wird steigen.“ Auch hier indirekt die Folge für Patienten: weniger Termine, längere Wartezeiten, Leistungskürzungen.

Problematisch sieht der SpiFa auch, wie mit den Bereinigungseffekten für bisher erbrachte Leistungen umgegangen werden soll. Hierzu Heinrich: „Erst müssen Fachärztinnen und Fachärzte aufgrund der Budgetierung von Leistungen auf einen Teil ihrer Honorare verzichten, dann wird ihnen eine Möglichkeit eröffnet, extrabudgetär zu praktizieren und im Nachhinein sollen diese Leistungen dann doch wieder ins Budget fallen. Das ist Betrug an der Fachärzteschaft. So geht es nicht!“

Quelle: SpiFa

Summer School 22: Anmeldung für O&U-Schnupperkurs

Berlin – Medizinstudierende können sich bis zum 31. Juli für die Summer School der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 28. bis zum 30. September 2022 in Marburg bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 14. Summer School stehen Workshops wie Schwerverletztenversorgung, Knie-Arthroskopie, konservative Wirbelsäulenbehandlung sowie Hüft-Endoprothetik. Diskussionsrunden, beispielsweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, laden zur Information und zum Austausch ein. Außerdem gibt es Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und Vernetzen.

Die Auswahl der Teilnehmer der Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um dem medizinischen Nachwuchs einen Einblick in das spannende und hochinteressante Fach O und U zu geben. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben der in diesem spannenden Bereich tätigen Mediziner. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen die Vorstandsmitglieder und Präsidenten der Fachgesellschaften und des Berufsverbandes für das Jahr 2023, Prof. Dr. Maximilian Rudert (DGOOC), Prof. Dr. Steffen Ruchholtz (DGU) und Prof. Dr. med. Christoph-Eckhard Heyde (BVOU).

Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag und vor allem darüber, was für die Motivation wichtig ist, um sich diesem sehr breiten und fordernden Fachgebiet mit gleichbleibender Begeisterung zu widmen. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 31. Juli 2022 für Plätze der Summer School 2022 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei teilnehmen können. Auch die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Bewerbungen für die Summer School von DGOU und BVOU 2022: office@dgou.de

 Weitere Informationen:

www.dgou.de

www.bvou.net

Kontakt für Rückfragen:

Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -6 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net

Neue AOUC-Kooperation: Digitale OP-Lehre OrthOracle

Berlin – Mit großer Freude kündigen wir die enge Zusammenarbeit mit der digitalen OP-Lehre OrthOracle an. Ab sofort können Mitglieder der AOUC das aus Großbritannien stammende umfangreiche Nachschlagewerk zu Sonderkonditionen nutzen.

Mit detaillierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu mehr als 500 Eingriffen in Orthopädie und Unfallchirurgie ist OrthOracle der führende digitale OP-Atlas für O&U. Es richtet sich sowohl an Chirurginnen und Chirurgen in Weiterbildung, als auch an erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

OrthOracle ist ein unabhängiger, von Chirurgen betriebener Service. Jeden Monat werden neue Prozeduren und Eingriffe hinzugefügt. So bleibt OrthOracle aktuell und nimmt kontinuierlich neue, moderne Prozeduren auf. Damit unterscheidet es sich von jedem gedruckten oder partiell digitalisierten OP-Atlas.

OrthOracle ist von vielen renommierten orthopädisch-chirurgischen Gesellschaften in Großbritannien, Irland und Übersee akkreditiert. Nun kommt das Angebot über die AOUC auch auf das europäische Festland und nach Deutschland.

Führende Schulungsinhalte und Zertifizierung

Alle Operationstechniken werden in einem hohen Detailgrad besprochen. Dazu gehören neben der detaillierten Darstellung der Operation selbst auch Informationen zu Indikation und Diagnostik sowie zur Nachsorge und den verwendeten Implantaten.

Jede Operation wir Schritt für Schritt anhand professioneller, hochaufgelöster Fotos, von erfahrenen Experten dargestellt.

Der Nutzer kann sich zu jedem Eingriff Notizen machen, um später darauf zurückzugreifen. So können auch Abweichungen in bestimmten Prozedurenschritten hinterlegt werden.

Zu jedem Eingriff gibt es außerdem Quizze und Testate, die das erworbene Wissen festigen sollen und die Möglichkeit zur Vergabe von CME-Fortbildungspunkten geben. Alle Kurse sind vom Royal College of Surgons of England (RCSE) zertifiziert. Für die erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie entsprechende Zertifikate des Royal College, die zur Anerkennung bei deutschen Ärztekammern eingereicht werden können.

Zugriff auf Zeitschriftenartikel und 3D-Anatomieatlas

Ergänzend zum OP-Atlas erhält der Nutzer Empfehlungen zu weiterführender Literatur zu jeder einzelnen Prozedur. Zur Recherche kommt IBM Watson zum Einsatz, ein KI-System zur Recherche in Volltextartikeln aus orthopädisch-unfallchirurgischen Journalen.

Außerdem steht ein komplett animierter anatomischer 3D-Atlas zur Verfügung. Hier können die einzelnen Schichten (z.B. Muskulatur, Skelett, Gefäße, Nerven etc.) ein- und ausgeblendet und jegliche Ansicht im dreidimensionalen Raum eingestellt werden. Über eine Zeichenfunktion können relevante Strukturen zusätzlich markiert werden.

Integration in Kurse der AOUC

Über eigene Curricula werden ausgewählte Eingriffe zu begleitenden Kursmaterialien zusammengestellt. Damit können sich Teilnehmer von praktischen Kursen gezielt auf Hands-on-Seminare vorbereiten und kommen mit einer klaren Vorstellung zur Durchführung einzelner Eingriffe in den Kurs. So bleibt vor Ort mehr Zeit für praktische Übungen.

OrthOracle wird deshalb in künftige Kurse der AOUC integriert und steht auch weiteren Anbietern wie der DGOOC zur Integration in eigene Kurse zur Verfügung. Damit kann die erforderliche Vermittlung der theoretischen Grundlagen vor den praktischen Präsenzkurs verschoben werden. Dies erhöht die Effizienz und didaktische Qualität des gesamten Kurses.

Stimmen aus der Praxis

„Innovation ist der Motor des Fortschritts. In der Chirurgie ist dies eng verknüpft mit detailliertem prozeduralem Wissen, ohne das jede Innovation wertlos ist“, betont Prof. Peter Biberthaler, Chefarzt der Unfallchirurgie im Klinikum Rechts der Isar, München. Er hat selbst bereits Beiträge für OrthOracle erstellt und empfiehlt allen seinen Mitarbeitern die Nutzung des Systems. „Ich bin sicher, daß die Nutzung eines wissenschaftlich untermauerten, geprüften OP-Atlasses dazu beiträgt, best-practice-Verfahren zu etablieren und die Qualität der Patientenversorgung zu heben.“

Dr. Mark Herron, Orthopäde und Unfallchirurg sowie einer der Gründer und enthusiastischen Betreiber von OrthOracle stellt fest, daß gerade eine visuell geprägte Fachgruppe wie die Chirurgen für das Erlernen neuer OP-Techniken klare Darstellungen zu Anatomie, Implantatlage und zum erwünschten OP-Ergebnis benötigen.

„Für das Erlernen und Rekapitulieren von Eingriffen benötigen wir Schritt-für-Schritt-Anleitungen der wesentlichen OP-Schritte sowie hochauflösende Abbildungen, um alle Details zum Verstehen des jeweiligen Eingriffs zu erfassen. Diese Anleitungen findet man für über 500 Operationen aus Orthopädie und Unfallchirurgie in OrthOracle, ergänzt um Expertentipps zu kritischen Situationen. Damit unterstützen wir Chirurgen im gesamten Behandlungsprozeß, von der Untersuchung und Indikationsstellung über die Durchführung der Operation bis hin zur Rehabilitation und Nachsorge.“

Preise

Mitglieder der DGOU und des BVOU, die Betreiberorganisationen der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie, können die gesamte OrthOracle Plattform von Juni 2022 an für 6 Monate kostenfrei nutzen. Nach dieser Probephase kann ein Jahresabo mit 50% Rabatt zum Normalpreis abgeschlossen werden. Es beläuft sich auf ca. 60 € pro Jahr oder 5 € pro Monat.

In bestimmte Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der AOUC wird die Nutzung von OrthOracle zukünftig vorausgesetzt und ist deshalb kostenfrei in diesen Kursen enthalten. Wir freuen uns, daß wir mit diesem Angebot die didaktische Qualität unserer bestehenden und künftigen Kurse erheblich steigern können und gerade in praktischen Kursen am Humanpräparat unseren Teilnehmern eine perfekte Vorbereitung auf den OP-Kurs bieten können.

Weitere Informationen sowie die Buchung des Probeabos finden Sie im Bereich e.Academy über die Webseite der AOUC:

https://edoucate.de/e-academy/referenzen

Autoren

Dr. Jörg Ansorg

Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC)

Straße des 17. Juni 106 – 108

10623 Berlin

Prof. Dr. Peter Biberthaler

Klinikum rechts der Isar der
Technischen Universität München

Klinik für Unfallchirurgie

Ismaninger Straße 22

81675 München

 

 

 

Patientenversorgung geht über Kapitalinteresse

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Forderung der Gesundheitsministerkonferenz an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), klare Regeln für Investorentätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu schaffen und Investitionen mit reinem Kapitalinteresse einen Riegel vorzuschieben.

Die Länder betrachten mit Sorge die Entwicklungen in der deutschen Gesundheitsversorgung: investorengetragene MVZ sind kein Einzelfall mehr und keine Stilblüte der zahnärztlichen Versorgung. Tatsächlich überwiegt ihr Anteil bereits über viele Facharztgruppen hinweg – mit steigender Tendenz. „Hier ist zügiges Handeln seitens des Gesetzgebers gefragt,“ so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir brauchen in Deutschland mehr denn je Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Diese müssen aber von einer nachhaltigkeitsgetriebenen Orientierung an Gemeinwohlinteressen anstatt dem kurzfristigen Ziel einer möglichst hohen Rendite getrieben sein. Und dafür brauchen wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so kann eine allumfassende Patientenversorgung langfristig sichergestellt und die Freiheit ärztlicher Entscheidungen, was Diagnose und Therapie betrifft, geschützt werden.“

Der SpiFa stellt in diesem Zusammenhang weitere konkrete Forderungen. Dazu gehören beispielsweise die Verpflichtung, dass die Leitung eines medizinischen Versorgungszentrums stets einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin obliegen muss. Heinrich hierzu: „Damit könnte zumindest im Ansatz sichergestellt werden, dass unternehmerische Entscheidungen aufgrund von medizinischen und nicht rein ökonomischen Prinzipien getroffen werden.“

Darüber hinaus fordert der SpiFa die Erstellung eines durch GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft gepflegten Transparenzregisters hinsichtlich der Trägerstrukturen und wirtschaftlich Berechtigten von medizinischen Versorgungszentren sowie die erneute Prüfung der Zulassung von MVZ zur vertragsärztlichen Versorgung im Falle, dass sich die Trägerstruktur, Gesellschaftsform oder wirtschaftliche Berechtigung ändert. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt die Aktualität und Dringlichkeit des Problems hervor: „Uns liegen Berichte und aktuelle Akquise-Anschreiben zum Erwerb von Praxen vor, die nicht nur die sogenannten diagnostischen Fachgruppen betreffen. Wir werden auch mit Akquise-Bestrebungen in der (fach-)ärztlichen Grundversorgung konfrontiert wie z.B. der Orthopädie aber auch der Allgemeinmedizin. Diese Schreiben erreichen täglich zig Fachärztinnen und Fachärzte und ermutigen diese, Ihre Praxissitze zu verkaufen. Damit wird die Gefahr, die von Kapitalinvestoren im Gesundheitswesen ausgeht, für viele Fachärztinnen und Fachärzte sowie die zukünftige Patientenversorgung zur konkreten Bedrohung. Hier muss der Gesetzgeber dringend handeln!“

Quelle: SpiFa

Statt Apothekerpreise – adäquates Honorar für sprechende Medizin!

Berlin – Der Präsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V., Dr. Burkhard Lembeck, zeigt vollkommenes Unverständnis für die Entscheidung des Schiedsamtes, dass in Zukunft Apotheker medizinische Beratungsleistungen gegenüber dem GKV-Spitzenverband abrechnen können.

„Ich halte die Entscheidung des Schiedsamtes sowohl in der Sache als auch in der Höhe für, gelinde gesagt, vollkommen daneben“, kritisiert Dr. Lembeck, niedergelassener Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Ostfildern den Beschluss.

Fakt ist, dass eine Beratung zur medikamentösen Therapie adäquat nur durch Ärzte geleistet werden kann, denn verantwortungsvolle Beratung umfasst stets auch das Wissen um die vollumfängliche Diagnose, um den psychosozialen Kontext des Patienten. Dieses Wissen können Apotheker nicht haben. Weiterhin fällt es schwer sich vorzustellen, wie eine solche Beratungsleistung diskret im Verkaufsraum einer Apotheke durchgeführt werden kann. Sind dafür extra Beratungsräume vorgesehen?

Darüber hinaus ist die Entscheidung – angesichts der ärztlichen Honorarsituation – in der Höhe aus Sicht des BVOU nicht nachvollziehbar.

In einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis sind ungefähr 20 Euro Ordinationsgebühr für Anamnese, klinische Untersuchung und therapeutische Beratung vorgesehen und zum großen Teil noch budgetiert. „Da wirken bis zu 90 Euro für Beratungsleistungen im Bereich einer Apotheke wie ein Schlag ins Gesicht für die Kollegen, die seit Jahren um geringste Honorarerhöhungen im Bereich der sprechenden Medizin kämpfen“, erläutert der BVOU-Präsident und ergänzt: „Auf der anderen Seite kann die Entscheidung des Schiedsamtes nur bedeuten, dass wir uns in Zukunft auch bei der ärztlichen Beratung an den Apothekenpreisen orientieren werden. Im neuen EBM-Kapitel für Orthopädie und Unfallchirurgie werden wir für die Beratungsziffern, ganz bescheiden, nur die Hälfte einstellen. Das sollte beim Bewertungsausschuss dann keine Hürde mehr darstellen.“.

Gegen Substitution ärztlicher Leistungen

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste das Vorhaben, Arzneimittelberatungen und weitere ärztliche Aufgaben von Apothekerinnen und Apothekern und pharmazeutischem Fachpersonal durchführen zu lassen.

Gerade eine Woche ist es her, seitdem der Bundesrat gebilligt hat, dass Grippeschutzimpfungen künftig in Apotheken angeboten werden dürfen. Nun wurde per Schiedsspruch zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ein Paket an Dienstleistungen festgelegt. Darin ebenfalls enthalten: urärztliche Aufgaben.

Hierzu der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich: „Es ist bemerkenswert, dass ein Schiedsgericht den Betrag für eine Medikations-Erstberatung auf 90 Euro veranschlagt. Damit bekommen Apothekerinnen und Apotheker nun einen Betrag für eine Beratungsleistung, für welche Ärztinnen und Ärzte in der medizinischen Grundversorgung sonst vierteljährlich mit einem Bruchteil davon pauschal pro Patientin oder Patient entlohnt werden. Die Fachärzteschaft betrachtet dies definitiv als Signal und Marschrichtung für die kommenden Honorarverhandlungen.“ So seien beispielsweise auch die im pharmazeutischen Dienstleistungspaket veranschlagten 11,20 Euro für eine Blutdruckmessung zu betrachten.

Dr. Norbert Smetak, Mitglied des SpiFa-Vorstandes ergänzt: „Das ist ein Schlag ins Gesicht. Deutlicher kann man seine Geringschätzung der Qualifikation und Leistungen von Ärztinnen und Ärzten nicht ausdrücken. Dabei sind gerade sie das Rückgrat unseres Gesundheitssystems, immer bereit und auch über das gewohnte Maß hinaus, wie die Pandemie deutlich gezeigt hat. Zu behaupten, diese Entscheidung geschehe zum Patientenwohl ist Irrsinn. Mit dieser Regelung wird weder eine Versorgungslücke geschlossen noch Versorgung nachhaltig verbessert. Stattdessen wird Patientinnen und Patienten signalisiert, dass man für eine persönliche, vollumfängliche Medikationsberatung weder Medizin studiert, noch jahrelange fachliche Erfahrung gesammelt haben muss.“

Quelle: SpiFa

Signalwirkung: Schiedsspruch zu pharmazeutischen Dienstleistungen

Berlin – „Wenn man davon ausgeht, dass die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen von der Schiedsstelle adäquat bewertet wurden, lässt das nur einen Schluss zu: Die ärztlichen Leistungen sind deutlich unterfinanziert“, sagt der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich.

Vom Schiedsspruch gehe eine Signalwirkung für die nächsten Honorarverhandlungen zwischen Vertragsärzteschaft und Kassen aus. „Die Kassen sind offensichtlich in der Lage, deutlich mehr Geld für die Versorgung ihrer Versicherten auszugeben. Dieses Geld ist am sinnvollsten dort eingesetzt, wo die Hauptlast der Versorgung abgefedert wird: in den Arztpraxen.“

Apotheken dürfen nach einer Vereinbarung mit den Krankenkassen in Zukunft fünf neue Dienstleistungen erbringen, darunter eine „standardisierte Risikoerfassung“ bei Menschen mit Hypertonie. Für das dreimalige Blutdruckmessen erhalten die Apotheker 11,20 Euro netto. Dieser Betrag wurde vom Schiedsamt festgesetzt.

Das ist beinahe doppelt so viel, wie ein niedergelassener Arzt für eine Langzeit-Blutdruckmessung über mindestens 20 Stunden hinweg inklusive Auswertung und Beurteilung des Befundes erhält. Die kassenärztliche Leistung ist derzeit mit 6,42 Euro bewertet.

Auch die Blutdruckmessung als Teil des Belastungs-EKGs oder der gynäkologischen Krebsvorsorge ist deutlich günstiger. Das EKG mit mindestens zwölf Ableitungen und wiederholter Blutdruckmessung wird mit 22,31 Euro vergütet. Die einfache Krebsvorsorgeuntersuchung in der gynäkologischen Praxis, die zusätzlich zu einer Reihe von anderen Leistungen ebenfalls die Kontrolle des Blutdrucks enthält, wird mit 17,91 Euro bewertet.

Ähnliche Diskrepanzen ergeben sich bei den übrigen Dienstleistungen, etwa der „erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“ (90 Euro in der Apotheke bzw. 4,39 Euro in der Arztpraxis).

Quelle: Virchowbund

„Relevanz und Vielfalt des Fachs auf allen Ebenen betonen.”

Ab Mitte Juni werden in Nordrhein eine neue Vertreterversammlung sowie die Kreisstellenvorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gewählt. Die Liste Versorgerfachärzte war in der Wahl 2016 mit 9 Vertretern die mit Abstand stärkste Facharztliste und hat die Interessen der Fachärzte in der Wahlperiode sehr erfolgreich vertreten. Für das Fach O&U kandidieren Dr. Roland Tenbrock (Düsseldorf) und Dr. Andreas Helfenstein (Essen).

Herr Dr. Tenbrock, Herr Dr. Helfenstein, welches Know-How können Sie als Kandidaten einbringen?

Wir sind seit Jahren intensiv berufspolitisch aktiv, sowohl im BVOU/der KVNO (Dr.med.Roland Tenbrock) und Orthonet NRW/BVOU (Dr.med.Andreas Helfenstein). Durch unser Orthopädisches Netzwerk, unsere extrem gute Zusammenarbeit mit den anderen Fachärzten und Mitgliedschaft in den Fachausschüssen können wir durch unsere Positionen schnell und effektiv Probleme für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Weg räumen bzw. reduzieren (z.B. aktuell Regress Triamcinolon).

Welche Themen haben Ihrer Meinung nach Priorität?

E-Health, der Griff der Kliniken nach der ambulanten Versorgung, die Patientenversorgung in der Schere zwischen Qualität und Ökonomie, die Begehrlichkeiten der Politik ohne den Willen zu einer gesicherten Refinanzierung für unsere Praxen. Die zukünftige Ambulantisierung der operativen und konservativen Medizin benötigen eine enge Zusammenarbeit der KV mit den Berufsverbänden. Der ärztliche Nachwuchsmangel, der Personalmangel in den Praxen und vieles mehr erfordern erfolgreiche Konzepte. Dazu gehört auch das Ziel, Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten in Facharztpraxen über die KV zu unterstützen, wie dies seit Jahren bei den Hausärzten etabliert ist. Besonders würden wir uns über einen höheren Anteil von orthopädisch/unfallchirurgischen Kolleginnen in der Berufspolitik und auch in der KV wünschen. Hierfür möchten wir eindringlich werben!

Was liegt Ihnen besonders für den Fachbereich O&U am Herzen?

Wir müssen die Relevanz und die Vielfalt des Faches immer wieder auf allen Ebenen betonen und dafür eine adäquate Vergütung erreichen.

Wie lässt sich das Engagement zeitlich mit Ihrem Berufsalltag und Privatleben in Einklang bringen?

Dies funktioniert nur durch eine großartige Unterstützung und Toleranz unserer Familien. Wir möchten uns hier auf diesem Wege herzlich dafür bedanken.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Pressearbeit.

 

 

Umfrage zur Qualität der Weiterbildung in O&U

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Junge Forum O und U möchte Sie zur Teilnahme an einer aktuellen Umfrage zum Thema Weiterbildung und Einarbeitung in O und U einladen.

Die Umsetzung  der neuen Musterweiterbildungsordnung betrifft sowohl die Weiterzubildenden als auch die Weiterbildner.  Deshalb richtet sich unsere Umfrage an alle Gruppen.

  • Kennen Sie die neue Musterweiterbildungsordnung?
  • Ist das eLogbuch schon in der Praxis angekommen?
  • Und wäre ein Teilschrittekonzept für die Vermittlung von operativen Fertigkeiten denkbar?
  • Wie ist die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Abteilung oder Praxis organisiert?
  • Werden Weiterzubildende gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet?
  • Und wie sieht es mit dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit aus?

Ziel unserer Umfrage ist es, ein Meinungsbild von Studierenden bis zum Chefarzt bzw. zur Chefärztin zu erfassen, auf mögliche Defizite aufmerksam zu werden und Lösungen zu erarbeiten.

Die Teilnahme an der Umfrage nimmt nicht mehr als 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch und hilft uns, Vorschläge für die Hebung der Weiterbildungsqualität zu entwickeln. Hier geht es zur Umfrage:

Für die bessere Lesbarkeit wurden die Fragen im generischen Maskulinum geschrieben. Die Formulierungen beziehen sich auf Menschen jeden Geschlechts. 

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!

Das Junge Forum O und U