Pressemitteilung
Berlin – Aus für Neupatienten-Regelung beim TSVG wird zu mehr Wartezeiten und Leistungskürzungen bei Patientinnen und Patienten außerhalb der Selektivverträge führen.
Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführte Budgetfreiheit bei Neupatienten ersatzlos zu streichen, ist nichts anderes als eine geplante Honorarkürzung.
„Angesichts der Tatsache, dass die Ärzteschaft die enormen Belastungen der Corona-Pandemie mit großem persönlichem Aufwand geschultert hat, ist die Streichung dieser Regelung purer Hohn und das komplett falsche Signal an alle engagierten Orthopädinnen und Orthopäden“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU). „Mehr zu arbeiten und sich mit immer weniger zufrieden zu geben, kann nicht der Weg zu einer auskömmlichen Finanzierung des Gesundheitssystems sein. Das wäre bitter, zynisch und unlogisch“.
Mit dem erst vor drei Jahren eingeführten Gesetz wurde das geltende Honorar zumindest für die neu in einer Praxis aufgenommenen Patientinnen und Patienten in Gänze ausgezahlt. Dies war ein kleiner Schritt in Richtung einer Bezahlung in Euro und Cent. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach wird die Behandlung dieser Neupatienten nicht mehr in voller Höhe vergütet werden“, sagt Dr. Lembeck. „Das erschüttert das Vertrauen in die Dauerhaftigkeit politischer Zusagen und die Motivation der Kolleginnen und Kollege. Selbstausbeutung hat Grenzen. Es ist ohnehin zu befürchten, dass viele ältere Kolleginnen und Kollegen sich ganz aus dem Medizinbetrieb zurückziehen werden. Coronabedingter Dauerstress und mangelnde finanzielle Wertschätzung sind kein guter Motivator“, so der BVOU-Präsident weiter. Eine Streichung der Regelung wird auch zu Leistungskürzungen führen. Eine Situation, die der Gesundheitsminister bei der Ankündigung der Eckpunkte seines neuen Spargesetzes vollmundig ausgeschlossen hat. Seine Pläne weisen allerdings in eine andere Richtung“.
Dabei hat der BVOU-Präsident einen klaren Gegenvorschlag: Die Selektivverträge, die der BVOU seit 15 Jahren mit verschiedenen Krankenkassen und in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik abschließt. „Selektivverträge sind eine klare Win-Win-Situation für alle“, sagt Dr. Lembeck. Selektivverträgen liegt ein gemeinsames Verständnis der Kostenträger und Orthopädinnen und Orthopäden von den Aufgaben und Zielen der orthopädischen und unfallchirurgischen Versorgung zugrunde. Sie vergüten Diagnosen und Vorhalteleistungen. Die Bildgebung ist wieder in fachärztlicher Hand. Leistungen werden zu fairen und nachvollziehbaren Preisen vergütet. „Das ist der Weg“, sagt Dr. Lembeck, der wenig Vertrauen in das derzeitige KV-System hat. Er ist sich sicher, dass Patientinnen und Patienten, deren Krankenkassen nur kollektivvertragliche Lösungen kennen, mit weniger Leistungen und längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Über den BVOU:Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.
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