Archiv für den Monat: April 2022

BVOU in Baden-Baden: Wir sind für Sie da!

Berlin /Baden-Baden – Das BVOU-Team freut sich, Sie in Baden-Baden am Gemeinschaftsstand im zweiten Obergeschoss des Kongresshauses begrüßen zu dürfen. Der dreitägige VSOU-Kongress bietet seinen Besuchern ein umfangreiches Programm, das unter anderem der BVOU mitgestaltet hat: „Unter dem Motto Was bleibt? Was kommt? werden wir nicht nur gemeinsame Bilanz nach der Corona-Pandemie ziehen, sondern aus diesem Blickwinkel heraus die bleibenden und kommenden Werte unseres Faches Orthopädie & Unfallchirurgie neu diskutieren und bewerten“, erklärt Dr. Johannes Flechtenmacher, der gemeinsam mit Prof. Mario Perl VSOU-Kongresspräsident ist. „ Es ist uns gelungen, ein sehr vielseitiges Programm vorzubereiten, das sowohl medizinisch-wissenschaftlich als auch ökonomisch-berufspolitisch überzeugt, die Möglichkeiten des eigenen Handelns ausleuchtet und dessen Grenzen aufzeigt. Letztlich wollen wir die Begeisterung für unser Fach zusammen mit Ihnen leben und fördern.“

Rundum-Service am BVOU-Stand

Interessierte erhalten hier von den Mitarbeitern der Geschäftsstelle und von verschiedenen Kooperationspartnern Informationen zu den vielfältigen BVOU-Serviceleistungen.

Versicherungsberatung aus erster Hand

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern seit vielen Jahren über seinen Kooperationspartner, den Funk Ärzte Service der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungsservice mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Haftung. Damit wird sichergestellt, dass ein Mitglied im „Fall der Fälle“ bestens betreut und vertreten wird. Die Funk-Versicherungsgruppe ist während des VSOU am Stand des Berufsverbandes präsent und die Vertreterinnen der FUNK-Gruppe, Nicola Främke und Sabine Stock, stehen den Verbandsmitgliedern für Beratung und Fragen zur Verfügung. In persönlichen Beratungsgesprächen können Mitglieder ihre Bedürfnisse zielgerichtet erfassen lassen und ein individuelles Angebot für verschiedene Versicherungslösungen erhalten.

Digitalisierung leicht gemacht: ZAVA-sprechstunde online GmbH

Zava ist der führende Anbieter telemedizinischer Leistungen für Patienten in Deutschland und Europa. Seit 2011 wurden knapp 5 Millionen Beratungen und Behandlungen für Patienten durchgeführt. Ärzte beraten und behandeln Patienten zeit- und ortsunabhängig per Internet, Telefon- und Video-Sprechstunde. Medikamente können per Versandapotheke zum Patienten nach Hause geschickt oder in der Apotheke vor Ort abgeholt werden. Machen Sie sich bei den Experten Stand selbst ein Bild und lassen Sie sich beraten.

Und noch ein Veranstaltungshinweis: Am Freitag, den 29. April von 15:30 – 17:00 Uhr findet unter Leitung von Dr. Stephan Grüner die Sitzung „Digitales Neues in Praxis und Klinik“ statt.

Termin Kursthema Leitung
28.04.2022 Abrechnungsseminar EbM, GOÄ (konservativ) Frau Dr. Angela Möwes, Dr. Johannes Flechtenmacher, Frau Gerda-Marie Wittschier
Refresher Sonografie der Säuglingshüfte Frau Dr. Susanne Fröhlich
Abrechnungsseminar EbM, GOÄ (operativ) Dr. Tobias Vogel, Dr. Helmut Weinhart, Gerda-Marie Wittschier
Refresherkurs Rheuma Dr. Wolfgang Böker
29.04.2022 Selektivvertrag OrthoHeroBKK Dr. Karsten Braun
Praxisvorbereitung / Organisation Dr. Markus Schürkens, Dr. Henning Leunert
Hands-on Gipskurs Erwachsene  Miriam Kalbitz, Dr. Johannes Flechtenmacher
Refresherkurs MRT Dr. Axel Goldmann, Dr. Frieder Mauch
Hands-on Gipskurs Kinder Miriam Kalbitz, Dr. Johannes Flechtenmacher
30.04.2022 Qualitätszirkel TKK-Vertrag Dr. Johannes Flechtenmacher
Prof. Bernd Kladny
Refresherkurs Sonografie der Bewegungsorgane  

Dr. Hartmut Gaulrapp

Kursanmeldung unter: www.aouc.de/neuigkeiten/ado-kursangebote-vsou-2022

Aktueller Zustand in O&U: verbesserungswürdig!

Karlsruhe/Baden-Baden – Daseinsfürsorge gehört zu den genuinen Aufgaben der Medizin. Fachkräftemangel, finanzieller Druck und strukturelle Probleme schaffen ein Klima, in dem es immer schwieriger wird, Versorgungs- und Patientensicherheit zu garantieren. Auch das Selbstbild der Medizin wird zunehmend angefragt. In diesem Interview schauen die VSOU-Kongresspräsidenten Professor Dr. Mario Perl und Dr. Johannes Flechtenmacher und der 1. Vorsitzende der VSOU Dr. Bodo Kretschmann auf diese Herausforderungen.

Herr Professor Perl, Herr Dr. Flechtenmacher und Herr Kretschmann. Aus Ihrer Sicht: Lässt sich eine gute Daseinsfürsorge heute überhaupt noch realisieren?
Professor Dr. Mario Perl:  Daseinsfürsorge ist für mich ein übergeordneter Begriff. Man kann sie als Gegensatz zur reinen, hochelektiven Chirurgie sehen. Jeder hat Zugang zur Daseinsfürsorge – unabhängig vom Versicherungsstatus oder den Vorerkrankungen. Daseinsfürsorge ist allerdings umso schwieriger zu erbringen, je ungeplanter sie ist. Denn: Für alles, was nicht im Voraus geplant werden kann wie der klassische Unfall oder der akute Rückenschmerz müssen Ressourcen vorgehalten werden, die nicht anderweitig verplant werden können. Diese Ressourcen müssen bezahlt werden, egal ob sie in Anspruch genommen werden oder nicht. Deshalb ist Daseinsfürsorge ein Bereich, der sich nicht zu 100 Prozent kalkulierbaren lässt. Man braucht einen Überhang an Ressourcen – und dann wird es ganz schnell nicht mehr kostendeckend.

Dr. Johannes Flechtenmacher: Die Gesellschaft erwartet eine gute Versorgung mit niedrigen Wartezeiten und hoher Qualität. Dafür braucht man motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sektoren. Seit Jahren zählt aber nur noch die Ökonomie. Geld wird eingespart oder erst gar nicht mehr ausgegeben. Der Wert meiner Arbeit hat sich in den vergangenen 25 Jahren halbiert. Gleichzeitig sind Nebenkosten und Mieten gestiegen, Personal ist teurer geworden. Es wird schwieriger, eine qualitativ hochwertige Versorgung umzusetzen. Wir wollen nicht immer nur über das Honorar lamentieren, aber wir müssen auch dafür sorgen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben und angemessen bezahlt werden. Ohne Menschen, die die Versorgung erbringen, gibt es keine Daseinsfürsorge.

Dr. Bodo Kretschmann: Wir müssen Daseinsfürsorge realisieren, weil wir den Bedarf haben. Mein Thema ist, dass wir bei Kollegialität und Zusammenarbeit wieder zurück zu unseren Wurzeln müssen. Die Gräben zwischen ambulant und stationär, zwischen Hausarzt und Facharzt machen uns seit Jahren das Leben schwer und verhindern, dass wir die Versorgung abliefern, die wir tatsächlich abliefern könnten.

Zu den Kernproblemen des Gesundheitswesens gehört der eklatante Mangel an qualifiziertem Personal. Ist mehr Geld die Lösung?
Professor Perl: Ja und Nein. Auf der einen Seite ist Geld in unserer Gesellschaft eine wichtige Form der Wertschätzung. Wenn im Gesundheitswesen deutlich weniger gezahlt wird als in verwandten Berufen, dann spielt Geld sicher eine Rolle. Wir beobachten eine relevante Abwanderung von Fachkräften in die Industrie mit besserer Entlohnung und besseren Arbeitsbedingungen. Aber: Geld ist nicht alles. Früher konnte man mit Geld noch sehr viel mehr managen. Das ist heute anders. Heute müssen zusätzlich auch die Work-Life-Balance und die Entwicklungsmöglichkeiten stimmen.

Dr. Flechtenmacher: Es geht in der Tat nicht immer nur ums Gehalt. Auch Arbeitsbedingungen, Fortbildungen und Aufstiegsmöglichkeiten sind wichtig. Es gibt vieles, was einen Beruf attraktiv macht und das kostet eben auch Geld. Durch die extreme Fixierung auf eine betriebswirtschaftliche Sichtweise ist es schwerer geworden, attraktive Arbeitsbedingungen zu finanzieren. Das gilt sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Sektor.

Dr. Kretschmann: Ich sehe das ähnlich. Hier im Südwesten erleben wir eine hohe Abwanderung in die Schweiz, wo man für relevant weniger Arbeit das Vierfache verdient. Entscheidend ist aus meiner Sicht aber auch die Anerkennung der Arbeit. Anerkennung ist mehr als nur Klatschen auf dem Balkon. Die Arbeitsbedingungen sind durch die betriebswirtschaftlichen Überlegungen so grenzwertig geworden, dass die Fachkräfte dorthin abwandern, wo man ihnen bessere Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung bietet.

Wie wichtig ist den Gesundheitsberufen die Wertschätzung ihrer Arbeit?
Dr. Kretschmann: Wir müssen uns tatsächlich überlegen, was unserer Gesellschaft eine Medizin auf hohem Niveau wert ist. Den Kranken wird suggeriert, dass es alles zu jeder Zeit gibt. Das können wir auch, aber das muss eben auch bezahlt werden. Ich halte es für skurril, dass jeder Rückenschmerzpatient nachts um 3 Uhr einen Notfalltermin ausmachen kann. Da wird viel Geld in die Hand genommen, das an anderer Stelle besser investiert wäre. Wir schließen auch kleine, hochspezialisierte Kliniken mit Topbewertungen, nur weil sie klein sind. Alles wird betriebswirtschaftlich gemessen und durchorganisiert. Gleichzeitig wird dem Patienten vermittelt, dass er sofort behandelt wird, wenn er sich sonntags beim Fußballspielen den Fuß umgeknickt hat. Dann muss man auch ehrlich sagen, dass dies für dieses Geld nicht 24 Stunden und 7 Tage die Woche möglich ist.

Professor Perl: Der Begriff der Wertschätzung ist sehr, sehr relevant. Allerdings spielt Geld auch hier eine Rolle. Wenn jemand nachts einen schwerkranken Patienten betreut, muss sich die Gesellschaft fragen lassen, was ihr diese Arbeit wert ist. Diejenigen, die dies tun, haben derzeit den Eindruck, dass der Gesellschaft diese Arbeit weniger wert ist als das Luxusauto, das zur gleichen Zeit ein paar Kilometer weiter zusammengeschraubt wird. Im Grunde ist es eine gesellschaftspolitische Frage: Was ist mehr wert und wie viel ist es uns wert? Tagsüber sind die Pflegekräfte durchaus mit ihrer Arbeit und ihrem Gehalt zufrieden, aber wenn sie in der Nacht alleine auf der Station sind und nur 20 Prozent mehr bekommen statt dreimal so viel wie in anderen Branchen, kommt Unzufriedenheit auf. Dort, wo Extraleistungen nicht angemessen vergütet werden, wird es kritisch.

Dr. Flechtenmacher: Es geht immer um den Vergleich. Eine fachärztliche Behandlung im Quartal ist heute genauso viel wert wie ein guter Haarschnitt. Das muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Mehr zahlt unserer Gesellschaft nicht für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Finanzierung ist Teil der Wertschätzung, ohne Finanzierung gibt es keine Wertschätzung.

In der Terminologie des Gesundheitswesens sind Ärztinnen und Ärzte nur noch Leistungserbringer. Dabei ist Medizin ein Beruf mit hoher Idealisierung. Wirkt das demotivierend?
Professor Perl: Ich habe persönlich kein Problem mit dem Begriff Leistungserbringer. Der Begriff bedeutet nicht, dass damit keine Wertschätzung verbunden ist. Ich würde heute nicht mehr auf der Welle des Idealismus reiten. Arzt ist ein besonderer Beruf, aber mit Idealismus allein kann man auf Dauer niemanden begeistern. Das Medizinstudium bildet das Fundament des Arztseins. Aber gerade in der nachgeschalteten Facharztweiterbildung werden die Besonderheiten inklusive auch der besonderen Anforderungen oft erst für viele transparent und spürbar.

Dr. Flechtenmacher: Wir haben den schönsten Beruf der Welt. Es gibt keinen schöneren Beruf. Wir haben keinen Job, sondern eine Berufung, eine Mission. Wir können Menschen verstehen. Wir können ihnen sehr oft helfen, zwar nicht immer, aber dann können wir sie zumindest bestmöglich begleiten. Ich erlebe das als eine äußerst privilegierte Situation. Ohne Idealisierung geht es meines Erachtens nicht. Man steht nicht nachts um 3 Uhr auf und operiert jemanden einfach nur, um Geld zu verdienen. Dazu gehört schon ein gewisser Idealismus.

Professor Perl: Natürlich gibt es Kolleginnen und Kollegen, die das mit viel Idealismus tun – ich zähle mich auch dazu, aber es kann kein alleiniges Konzept sein. Idealismus reicht nicht immer aus, um genug junge Menschen für diesen Beruf zu motivieren. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob Idealisierung nicht auch ein Ersatzargument ist. Ich halte das für eine zweischneidige Argumentation.

Dr. Kretschmann: Ich sehe auch, dass wir einen tollen Beruf haben, aber es gibt auch viele andere tolle Berufe. Das allein reicht sicher nicht aus. Ich möchte einen Schritt zurückgehen. Wir bilden unsere jungen Kolleginnen und Kollegen nicht genügend aus. Wir bereiten sie nicht gut genug auf ihre Aufgaben vor. Wir dürfen unser Berufsethos von Seiten der Verwaltung auch nicht dahingehend instrumentalisieren lassen, dass wir alles mitmachen, was die Verwaltung an uns heranträgt. Wir müssen wieder zu dem kommen, was aus meiner Sicht verloren gegangen: echte Kollegialität und echtes Hand-in-Hand-Arbeiten. Wir müssen noch einmal über die Besonderheiten des Arztseins sprechen. Nicht über den Leistungserbringer, sondern über den Arzt.

Welche Rolle spielt Selbstausbeutung heute noch beim Arztberuf?
Dr. Kretschmann: Selbstausbeutung ist in der Medizin schon allein auf Grund der Arbeitszeitgesetze vorbei. Den Grad an Selbstausbeutung, den wir noch erlebt haben, gibt es nicht mehr.

Professor Perl: Ich tue mich mit dem Begriff Selbstausbeutung schwer. Ich würde eher von Beanspruchung sprechen. Ich glaube schon, dass die Beanspruchung in unserem Beruf deutlich höher ist als die Beanspruchung in vielen anderen Berufen. Das kann zum Nachteil werden. Wenn ich ganz nüchtern erlebe, dass nicht wenige Medizinstudierende Berufe ohne Patientenkontakt bevorzugen oder wenn ich mit Bewerberinnen oder Bewerbern spreche, die ganz offen sagen „Gleiches Geld, aber keine Wochenenddienste“, dann erlebe ich diesen Nachteil hautnah. Ich glaube, dass wir tatsächlich einen wunderbaren Beruf haben, der einem sehr viel gibt. Vor allem, wenn man in einer späteren Lebensphase verstanden hat, worum es geht. Aber in einer früheren Lebensphase, wenn man bei gleichem oder höherem Gehalt auch im Home-Office arbeiten und mittags mal mit dem Hund spazieren gehen kann, ist diese Extra-Beanspruchung mit Nacht- und Wochenenddiensten ein Problem.

Dr. Flechtenmacher: Zufriedenheit in Abhängigkeiten von verschiedenen Lebensphasen zu betrachten, halte ich für einen interessanten Ansatz. Dass Sinnhaftigkeit und Wertschätzung im Laufe des Lebens unterschiedlich beurteilt werden, ist sicher ein wichtiger Punkt. Darüber sollten wir mehr nachdenken.

 Braucht die Medizin ein neues Selbstbild?
Dr. Kretschmann. Wir brauchen wieder unser altes Selbstbild. Ich glaube, dass wir uns wieder auf alte Werte besinnen müssen, weil sie das Verhältnis zum Patienten erleichtern. Wir müssen das System auch so gestalten, dass wir nicht an allen Ecken angreifbar sind, weil wir ständig versuchen, irgendwelche Kompromisse zu machen. Am Ende geht es um die Patientenversorgung, um nichts anderes.

Professor Perl: Ich weiß nicht, ob wir ein neues Selbstbild brauchen, aber wir brauchen erhebliche strukturelle Veränderungen. Ich sehe unsere Generation in der Verantwortung, unser Fachgebiet neu zu definieren und zukunftsfähiger zu machen. Ob diese Veränderungen in einem neuen Selbstbild münden werden oder in einer Modifikation des alten, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass sich unser Fach – und ich möchte hier ausdrücklich nur für unser Fach sprechen, nicht für die gesamte Medizin, – erheblich modifizieren muss, um zukunftsfähiger zu sein. In welche Richtung diese Veränderungen gehen werden, wird die junge Generation selbst entscheiden müssen. Wir sitzen im Moment aber an den Stellen, wo wir gestalten können. Aus meiner Sicht müssen wir jetzt gut zuhören und versuchen herauszufinden, was für unser Fachgebiet zukunftsträchtig ist und was nicht.

Dr. Flechtenmacher:  Ich bin der festen Überzeugung, dass der selbstbestimmte, der freie Arzt für die Patientinnen und Patienten am besten ist. Wenn jemand in das von diesem Geist getragene Arzt-Patienten-Verhältnis mit betriebswirtschaftlichen oder ideologischen Vorgaben hineinregiert, leiden letztendlich immer die Kranken. Sie sollten im Mittelpunkt stehen.

Wie viel Fachkompetenz und wie viel Haltung brauchen Ärztinnen und Ärzte?
Dr. Flechtenmacher: Das Medizinstudium ist nicht gleichzusetzen mit der Ausbildung zum Orthopäden und Unfallchirurgen. Unser Fach wird im Studium kaum gelehrt. Facharzt für O&U wird man erst nach dem Studium. Man braucht Intellektualität, Empathie, manuelles Training und Ausdauer. Man muss auch fähig sein, nachts um 4 Uhr aufzustehen und jemanden zu operieren. Das kann nicht jeder oder jede. Das kann man auch nicht einfach abfragen.

Professor Perl: Das Studium bildet zunächst breit Mediziner aus. Das heißt nicht automatisch, dass alle dann auch am Patienten tätig werden. Wir müssen mehr Wert darauflegen, dass wir tatsächlich dann auch praktische Ärztinnen und Ärzte ausbilden. Mit der Hausarztquote wurde hier bereits ein Anfang gemacht. Derzeit können sich nicht einmal drei Prozent der Studienanfänger vorstellen, in einem chirurgischen Fach tätig zu werden. Diese Zahl nimmt über das Studium sogar noch ab. Ohne Nachwuchs brauchen wir uns über Dinge wie Arbeitszeiten, Vergütungsoptimierung und Optimierung des Arbeitsfelds gar keine Gedanken zu machen.

Dr. Kretschmann: Ich glaube auch, dass das Medizinstudium modernisiert werden muss. Natürlich müssen die Grundlagen gelegt werden, entscheidend sind aber auch Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit oder betriebswissenschaftliche Themen. Es ist immer noch so, dass ein 1.0er-Abitur zu einem Medizinstudium verpflichtet. Wir wählen die Fleißigen aus, aber nicht die guten Ärztinnen und Ärzte.

 Die VSOU-Jahrestagung feiert in diesem Jahr ihren 70. Geburtstag. Wie jung ist der Kongress?
Professor Perl: Wir haben den Kongress in den vergangenen Jahren erheblich verändert und zusammen mit dem Vorstand der VSOU einen sehr jungen, professionalisierten Kongress generiert, mit aktuellen Themen, im Schulterschluss mit der Industrie und im Schulterschluss mit den jungen Kolleginnen und Kollegen. Wir erreichen Niedergelassene und Kliniker, Entscheidungsträger und junge Talente. Damit ist der Kongress exzellent aufgestellt.

Dr. Flechtenmacher: Die VSOU-Jahrestagung hat sich an eine veränderte Welt adaptiert und deckt alle relevanten Aspekte von O&U ab. Sie ist in der Tat ein sehr junger Kongress.

Dr. Kretschmann: Es ist jetzt auch wieder Zeit für eine Präsenzveranstaltung. In den vergangenen zwei Jahren wurde vieles online gemacht. Zu einem Kongress gehört aber auch der informelle Austausch.

Was erwartet die Teilnehmer vom 28. bis zum 30. April 2022 in Baden-Baden?
Dr. Flechtenmacher: Neu sind die Podiumsdiskussionen, bei denen Themen auch kontrovers diskutiert werden. Wir wollen bewusst den offenen, vielschichtigen Dialog um die Zukunft unseres Faches fördern. Kommen Sie nach Baden-Baden und diskutieren Sie mit.

Professor Perl: Die Teilnehmer können sich drei Tage lang auf hohem Niveau zu den aktuellen Themen unseres Faches informieren und austauschen. Wir haben ein breites Angebot von berufspolitischen und fachspezifischen Themen zusammengestellt, bis hin zu Kursen, in denen Skills erlernt werden. Da sollte für jeden etwas dabei sein. Kommen Sie nach Baden-Baden und sind Sie Teil dieser großartigen Jahrestagung.

Dr. Kretschmann: Dem kann ich mich ganz und gar anschließen. Feiern Sie auch unseren 70. Kongress-Geburtstag mit uns.

Das Interview führte Dr. Hildegard Kaulen.

Digitalisierung im Gesundheitswesen neu denken

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert deutlich die Pläne, einen Austausch der Konnektoren vorzunehmen und fordert stattdessen ein klares Konzept für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

„Einrichtungen der Gesundheitsversorgung dürfen keine digitalen Versuchslabore sein, nur um den Gesundheitsmarkt für digitale Lösungen und Produkte zu öffnen,“ so der SpiFa im aktuellen Positionspapier zu den Gesundheitsthemen im Koalitionsvertrag. Damit richtet sich der SpiFa vornehmlich gegen die verfrühte Einführung und Vorschrift zur künftigen Verwendung von eAU und eRezept, aber auch der geplante Austausch von 130.000 Konnektoren sorgt bei der Fachärzteschaft für Unmut.

„Zuerst zwingt man den Arztpraxen eine schlecht funktionierende TI mit einem veralteten Konnektorensystem auf, welches jetzt auch noch – unverändert – unter hohen Kosten ausgewechselt werden soll. Dafür geschätzte 350 Millionen Euro auszugeben ist der blanke Irrsinn, da in zwei Jahren die Softwarelösung zur Verfügung steht. So darf man mit dem Geld der Versicherten im Gesundheitswesen nicht umgehen,“ so Dr. Norbert Smetak, SpiFa-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des SpiFa-Ausschusses Digitalisierung. Gerade im Zuge der Diskussion um die eklatanten Fehlbeträge in der Gesundheitsfinanzierung hält der SpiFa die Ausgabe eines derart hohen Betrages für den übergangsweisen Erhalt einer veralteten und fehleranfälligen digitalen Infrastruktur nicht gerechtfertigt.

„Dann experimentiert man mit eAU und eRezept, nimmt letzteres zurück, kommt anfänglich kassenseits nicht in Gang, was die eAU betrifft und beschuldigt nun letztlich die Ärztinnen und Ärzte, die wahrlich alles tun, um in der Pandemie die Versorgung und natürlich auch die eAU am Laufen zu halten,“ so Smetak weiter.

Im Zuge der anhaltenden Diskussion fordert der SpiFa eine nachhaltige Strategie und die Entwicklung funktionierender und adäquater Lösungen, welche sich zum einen am Bedarf von Patientinnen und Patienten bzw. Ärztinnen und Ärzten orientieren und zudem vor Ihrer Einführung ausgiebig auf Praxistauglichkeit und Betriebssicherheit getestet werden.

Quelle:SpiFa

BVOU-Poloshirts für Ihr Praxis- oder Klinikteam

Berlin – Die BVOU-Poloshirts gehören seit vielen Jahren zum Praxis- und Klinikalltag von zahlreichen Mitgliedern des Berufsverbandes. Ab sofort kann man diese und weitere Artikel mit dem Aufdruck des traditionellen orthopädischen Baums nach Nicolas Andry sowie dem Schriftzug „Team Orthopädie Unfallchirurgie“ über unseren neuen Kooperationspartner sprd.net AG beziehen:

Hier haben Sie bezüglich der Farb-, Größen- und Produktauswahl noch mehr Möglichkeiten als bisher!

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Poloshirts für Orthopädie und Unfallchirurgie

Eine einheitliche Arbeitskleidung in der Arztpraxis und beim Klinikteam vermittelt Professionalität und Kompetenz gegenüber den Patientinnen und Patienten. Sie unterstreicht zudem die praxis-/klinikeigene Corporate Identity, die zum Vertrauen und zur Bindung beitragen kann.

Bertelsmann Stiftung: Neuordnung der Notfallversorgung?

Im Januar 2022 ist ein Papier der BertelsmannStiftung zur „Neuordnung der Notfallversorgung“ erschienen. Ein elfköpfiges interdisziplinäres Expertenpanel stellt darin die bisherigen Entwicklungen eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung seit 2015 dar. Es macht als „konsensuale“ Lösungs- bzw. Kompromissoptionen gedachte Vorschläge zur Neuordnung der Notfallgesetzgebung, die in mehreren „Werkstattgesprächen“ 2021 entwickelt wurden.

Basierend auf dem Krankenhausstruktur-Gesetz (KHSG) 2015, dem Sachverständigengutachten 2018, einem 2019 vom BMG entwickelten Diskussionsentwurf und einem 2020 überarbeiteten Referentenentwurf war angedacht, den Rettungsdienst mit dem KV-Notdienst kooperativ zusammenzuführen. Die Sicherstellung für die ambulante Versorgung sollte bei der KV verbleiben und die Auswahl der Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern durch einen mit Vertretern der Landeskrankenhausgesellschaft, der KV und der Krankenkassen besetzten „erweiterten Landesausschuss“ erfolgen. Weitere Beratungen und Diskussionen erfolgten wegen der Corona-Pandemie ab 2021 nicht. Allerdings wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungs-Gesetz (GVWG) 2021 beauftragt, innerhalb eines Jahres Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und strukturierten Ersteinschätzung des medizinischen Behandlungsgeschehens am Krankenhaus unter Berücksichtigung der Notfallstufen zu erstellen. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde aufgegriffen, dass die Notfallversorgung in INZ in enger Zusammenarbeit zwischen den KVen und Krankenhäusern erfolgen soll. Den KVen soll die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen. Eine bedarfsgerechtere Steuerung soll durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen erreicht werden.

Hierzu kritisieren die Autoren, dass somit im Koalitionsvertrag wieder einzelne Positionen aufgegriffen werden, die sich bisher nicht als förderlich für eine Notfallversorgungsreform erwiesen haben. Zur Erreichung der Ziele einer bedarfsgerechteren Versorgung von Notfällen, einer Vermeidung unnötiger Patientenbelastungen durch Über-, Unter- oder Fehlversorgung, eines sachgerechten und effektiven Umgangs mit den Kapazitäten aller beteiligten Dienste und einer wirtschaftlich angemessenen Organisation der Versorgungsleistungen werden verschiedene Vorschläge gemacht.

Im Grundsatz sollen die heutigen Zugangsmöglichkeiten für Notfallpatienten und die jeweiligen Kompetenzen der beteiligten Dienste unverändert bleiben. Eine geregelte, strukturierte und digital unterstützte Kommunikation zwischen den verschärft abgestimmten beteiligten Strukturen soll dazu führen, dass eine Angleichung der Systeme zur Einschätzung der Dringlichkeit und zur Einsteuerung in die richtige Versorgungsebene erreicht wird. Angestrebt wird gegenseitige Transparenz und gemeinsame Abstimmung, durch die eine koordinierte und bedarfsgerechte, auch telefonische oder telemedizinische Bahnung in die lokal oder regional jeweils beste verfügbare Versorgungsform gewährleistet werden soll. Dabei soll der Grundsatz ambulant vor stationär gelten. Nur solche Patienten, die nach professioneller Einschätzung nicht mehr ambulant versorgt werden können, sollen in ein Krankenhaus verbracht werden. Dazu sollen die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten erweitert werden. Angesprochen werden sowohl Notfallterminslots in Arztpraxen wie in Krankenhaus-ZNAs. Die Entscheidungen über den geeigneten Behandlungsweg sollen ausschließlich vertragsärztlich getroffen werden. Angeregt wird, anstehende grundlegende Strukturänderungen der stationären Versorgungslandschaft mit einer Reform der stationären Notfallversorgung zu verbinden. Vertretbar sei aber auch, letztere vorzuziehen. Bei der vorgesehenen Erweiterung der haus- und fachärztlichen Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten sind auch Videokonsultationen angedacht. Zur Vermeidung von Einweisungen aus reiner Pflegenotwendigkeit sollen Notfall-Pflege- oder Palliativ-Care-Teams ad hoc abrufbar sein. Ordnungspolitisch verantwortlich wird ein „fachkundiges Gremium“ aus allen an der Notfallversorgung beteiligten Institutionen ernannt. Die Länder sollen die Standorte der Krankenhäuser mit Notfallaufnahmen festlegen.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.

BVOU-Referat Presse/Medien

Kommentar zum Papier der BertelsmannStiftung und BVOU-Forderungen zur Neurordnung der Notfallversorgung

Die Ideen im Positionspapier klingen zunächst recht gut, ein konsentierter Ansatz macht bei dem Konfliktthema Notfallversorgung viel Sinn. Wieviel Konsens wirklich hinter dem Papier steht, bleibt indes fraglich: Oder wie würden Sie den Hinweis verstehen, dass das Positionspapier nicht in allen Punkten die Meinung aller Mitglieder des Panels widerspiegelt? Die Teilnehmer am Panel in bedeutenden Positionen wie Vorstand einer AOK, Staatssekretäre, Staatsräte, KV-Vorstand u. ä. hätten „als Privatpersonen“ teilgenommen, heißt es in der Einleitung. Hinsichtlich der Verwendbarkeit des dargestellten Kompromisses sind da schon gewisse Zweifel angebracht.

Ob alle Ideen so und vor allem zeitnah bei zunehmenden Ärztemangel im haus- und fachärztlichen Bereich und bei begrenzten Ressourcen realisierbar sind, erscheint ebenfalls fraglich. Die Optimierungspotentiale durch Digitalisierung der Kommunikation der Beteiligten dürften daran nicht viel ändern. Solange Patienten ohne Filterung und ohne ein Ticketing-System nach eigener Wahl und ohne finanzielle Nachteile selbst entscheiden können, ob sie Krankenhaus oder KV-Dienst aufsuchen bzw. die 116 117 oder die 112 anrufen, ist vernünftige Patientensteuerung weiter schwierig.

Gut ist sicher das Verlassen des Weges einer verpflichtenden Einraumlösung für INZ, die in ländlichen Regionen wie auch in Städten mit vielen Notaufnahmen personell nur schwer vom KV-System zu besetzen wäre. Der rein digital geführte „gemeinsame Tresen“ hingegen ist eine ernstzunehmende Option, wenn es gelingt, den Weg der Notfallpatienten weitgehend verpflichtend dorthin zu lenken. Wahrscheinlich gelingt dies nur mit andernfalls anfallender finanzieller Eigenbeteiligung für Patienten bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme des „falschen“ Systems ohne Ticket. Ob die Politik dazu den Mut hätte? Zuvor müssten solche neuen Strukturen bei der Bevölkerung besser bekannt gemacht werden. Während der Sachverständigenrat in seinem Gutachten 2018 die in Präsenz betriebenen INZ noch als wichtigen Baustein gesehen hatte, können sie sinnvoller nur an geeigneten Klinikstandorten implementiert werden.

Das ambulante System wird aber gefordert sein, sofort verfügbare Kapazitäten zur Versorgung vermittelter Notfälle anzubieten. Bei der Unfallversorgung ist dies für O&U schon jetzt sicher kein Problem.

Von Seiten des BVOU lautet daher die Forderung, dass die Patientensteuerung bei Unfällen hin zu einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie erfolgen muss. Das evtl. sogar verpflichtende vorherige Aufsuchen hausärztlicher Praxen oder Portalpraxen macht da keinen Sinn – eine Röntgenuntersuchung, ein separater Eingriffsraum sind heute Standard bei der Versorgung Unfallverletzter. Geeignete fachärztliche Praxen, z. B. sämtliche D-Arztpraxen, sind daher zu identifizieren, bei den Leitststellen zu registrieren und die entsprechenden Algorithmen anzupassen. Diese Praxen könnten in den Kernzeiten, zu denen 80 Prozent der Unfälle passieren, die chirurgischen Krankenhausambulanzen relevant entlasten.

Die Forderung nach einem Facharztstandard muss selbstverständlich nicht nur für Unfälle gelten, sondern gilt auch bei den allgemeinmedizinischen Fragestellungen: Es kann unter Qualitätskriterien nicht befriedigen, dass in den Portalpraxen auch Fachärzte für Augenheilkunde, Radiologie oder Pathologie und andere Fachfremde zu fiebernden Kindern gerufen werden oder der Orthopäde oder Dermatologe kardiale Probleme zu beurteilen hat.

Schwieriger dürfte es auch beim Management „gefühlter“ Notfälle werden, denn selbstverständlich ist aus Patientensicht beispielsweise auch der eigene Rückenschmerz immer ein unbedingt taggleich fachärztlich zu versorgender Fall. Und da könnte es zwischen Ansicht des Patienten und ärztlicher Auffassung durchaus schon einmal differente Einschätzungen geben. Hier lautet die Forderung des BVOU ein verpflichtendes Ticketing für Walk-in-Notfälle zu schaffen. Dieses telefonisch erhältliche Ticket muss jeder am Ambulanztresen vorweisen, um die ansonsten erforderliche Selbstbeteiligung zu umgehen. Hierdurch können Diskussionen um Selbstbeteiligungen zwischen Ärzten und Patienten vermieden werden

Ein wichtiger Punkt wird im Papier ausgeklammert: Die Frage nach der auskömmlichen Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung: Die Unterfinanzierung führt im Krankenhausbereich dazu, dass Kliniken, die 24/7 eine Bereitschaft vorhalten, gegenüber den „Elektivkliniken“ klar im Nachteil sind, so dass die Notfallambulanz quersubventioniert wird. Bei den Portalpraxen führt dies dazu, dass zur Subventionierung die niedergelassenen Kollegen in Form von immer höher werdenden Kopfpauschalen herangezogen werden. Eine absurde Situation: Man stelle sich vor, dass die Kollegen bei der Berufsfeuerwehr (wirtschaftlicher Deckungsgrad der Feuerwehren je nach Kommune bei ca. 30 %) von Ihrem Gehalt einen solidarischen Beitrag zur Finanzierung ihrer Rettungswache leisten sollten.

Notfalldienst ist Daseinsfürsorge und gehört dementsprechend unabhängig von den „Erlösen“ finanziert. Gerade im D-Arztbereich sind dabei hohe Vorhaltekosten und Qualitätsanforderungen zu berücksichtigen.

Hier lautet die Forderung des BVOU: Der Notfalldienst ist vollumfänglich vorzufinanzieren, die Erlöse aus den Pauschalen sind als Abschlagszahlungen zu definieren, Minder- oder Mehrerlöse sind das wirtschaftliche Risiko der Kostenträger.

Dr. med. Burkhard Lembeck

Prof. Dr. med. Alexander Beck

Dr. med. Johannes Flechtenmacher

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.

Dr. Gerd Rauch

 

Bundesschiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest

Berlin – Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt.

Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat.

Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur

Das Schiedsamt hat weiterhin festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Auch das hatten die Krankenkassen in den Verhandlungen mit der KBV abgelehnt.

Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

Erhöhung weiterer Pauschalen

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der Telematikinfrastruktur geben. So erhalten Praxen für die Einrichtung von KIM nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen.

Aufsätze für störanfällige Kartenterminals

Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Zuschlag für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Die Verhandlungspartner wurden beauftragt, die Details in einer Vereinbarung festzulegen (die PraxisNachrichten werden darüber in Kürze gesondert informieren).

Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab

Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt ab. Es begründete dies damit, durch rückwirkende Beschlüsse ehemals getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung – einschließlich Schiedsamt – aufzuheben. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten.

Zudem bleibt es dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt.

Zum Start der Telematikinfrastruktur hatten KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die Erstausstattung (Konnektor und Kartenterminal) sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und diese immer wieder angepasst. Mit dem weiteren Ausbau der TI wurde die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in der letzten Zeit immer deutlicher, nicht zuletzt deshalb, weil die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht haben.

Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes werden KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung nunmehr anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI)

Pauschale bisherige Erstattung neue Erstattung
Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren
Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal)
  • bis zu 3 Ärzte in der Praxis
1549,00 Euro 1661,50 Euro
  • 4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis
2084,00 Euro 2309,00 Euro
  • mehr als 6 Ärzte in der Praxis
2619,00 Euro 2956,50 Euro
Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan 595,00 Euro pro Gerät 677,50 Euro pro Gerät
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) Keine 677,50 Euro pro Gerät
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico Keine Höhe des Erstattungsbetrages noch offen*
Austausch defekter Konnektoren Keine Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von 4 Millionen Euro vereinbart)
Pauschalen für Anwendungen der TI
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Pauschale für Konnektor-Update
380 Euro 530 Euro
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Integrationspauschale für PVS-Update
150 Euro 400 Euro
KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale 100 Euro 200 Euro
ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update 150 Euro 350 Euro
Neue Betriebskostenpauschalen für:
  • Notfalldatenmanagement
Keine 5,25 Euro je Quartal
  • eMedikationsplan
7,50 Euro je Quartal
  • ePatientenakte
23,25 Euro je Quartal
*KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu in Kürze eine Vereinbarung.

Zweitmeinungsleistungen: Auch Schulterarthroskopie berücksichtigt

Berlin – Zweitmeinungsleistungen können seit 2018 von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 26. April 2022 den zweiten Bericht zu diesem Genehmigungsgeschehen veröffentlicht. Der Bericht über das Jahr 2020 wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt und bezieht folgende Indikationen ein:

  • Mandeloperation (Tonsillektomie/Tonsillotomie),
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) und
  • Schulterarthroskopie.

Die KBV zeigt u.a. auf, wie viele Anträge im Berichtsjahr auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Häufigster Grund für eine Ablehnung war, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis nicht vorhanden war. Die Anforderungen an die Qualifikation zweitmeinungsgebender Ärztinnen und Ärzte sind in der Richtlinie des G-BA zum Zweitmeinungsverfahren festgelegt.

Die weiteren Indikationen, bei denen Patientinnen und Patienten derzeit ebenfalls einen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben, werden im nächsten Bericht berücksichtigt. Sie sind erst 2021 in Kraft getreten: Implantation einer Knieendoprothese, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom und Wirbelsäuleneingriffe.

Weitere Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben möchten sowie zu den Abrechnungsmöglichkeiten, stellt die KBV zur Verfügung: Zweitmeinung
Nähere Informationen des G-BA: Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen.

Quelle: G-BA

Ultraschallgesteuerte Injektion – sicher zum Ziel gelangen

Injektionen gehören zum orthopädischen Alltagsgeschäft. Im besten Fall wirken sie schnell, nebenwirkungsarm und mit geringem Risiko. Entscheidend für die schnelle Wirksamkeit sind die richtige Indikation, ein geeignetes Medikament und die richtige Ausführung der Injektion.

Der standardmäßige Einsatz eines Ultraschalls verbessert nachweislich die Effektivität einer Injektionsbehandlung und minimiert vermeidbare Schädigungen. Injektionen dienen in den meisten Fällen der Diagnostik und der Therapie. Diagnostische Infiltrationen mit einem Lokalanästhetikum helfen bei der Differenzierung  der Beschwerdeursache. Bei diagnostischen Infiltrationen muss logischerweise eine Nadelfehllage ausgeschlossen werden, um eine sinnvolle therapeutische Konsequenz ziehen zu können.

Quelle: www.medizin-reporter.blog

Orthobiologische Therapieoptionen

Seit vielen Jahren setze ich bei therapeutischen Injektionen bevorzugt autologes conditioniertes Plasma (ACP) und die stromavaskuläre Fraktion des Fettgewebes (SVF) bei der Behandlung orthopädischer Beschwerdebilder ein. ACP eignet sich mit seiner Vielzahl an konzentrierten Botenstoffen für den Einsatz an Sehnen, Bänder und Knorpel. Prospektiv randomisierte Kontrollstudien belegen regelmäßig einen Vorteil gegenüber der Behandlung mit kortisonhaltigen Präparaten.

Die Nadellage ist  bei ACP Behandlungen von entscheidender Bedeutung. Ein gutes Beispiel die die Behandlung von Pathologien der der Sehnen. Es macht einen Unterschied, ob ich intratendinös oder peritendinös behandele. So lassen sich die häufig anzutreffenden Verklebungen im Bereich der Sehnenscheide bei Ultraschall gesteuerten Injektionen  visualisieren und teils direkt lösen.

Die Anwendung von SVF und den darin enthaltende mesenchymalen Stammzellen erweitert das gelenkerhaltende Therapiespektrum zur Behandlung einer hochgradigen Arthrose des Kniegelenks maßgeblich. Das gilt vor allem für die Behandlung der dritt- oder viertgradigen Knorpelschäden, die nicht operativ-regenerativ versorgt werden können. Hier ist der Einsatz eines Ultraschalls zum Beleg der korrekten Injektion obligat.

Studienlage

Die Frage wie exakt wir an die Zielstrukturen gelangen beantworten Studien der letzten 20 Jahre. Sie belegen wiederholt die Vorteile Ultraschall gestützter Injektionen ohne erkennbaren Nachteil. Fehlende Erfahrung und Routine kann durch die Verwendung eines Ultraschall können kompensiert  werden.

  • Schmerz und Funktion der Schulter verbesserten sich bei Injektionen glenohumeral und subakromial (Eustace 1997).
  • Fehllagen im Bereich der Schulter beschreibt Partington 1998 mit 17% bei subakromialen Infiltrationen und 33% Fehllagen beim AC Gelenk.
  • Es treten selbst bei vermeintlich „einfachen“ Gelenken wie dem Knie Fehllagen von bis zu 29% bei intraartikulären Infiltrationen auf (Jackson, 2002).
  • In der Rheumatologie zeigten sich sogar Fehllagen zwischen 29 und 63% in Abhängigkeit vom Zugang (Cunnington 2010).

 

Technische Voraussetzungen

Für die meisten Anwendungen in der Orthopädie reicht ein linearer Schallkopf. Bei Infiltrationen des Hüftgelenks und an der Wirbelsäule kann auch ein konvexer Schallkopf notwendig sein. Ein Doppler ist vor allem dann eine sinnvolle Ergänzung, wenn neurovaskuläre Strukturen unmittelbar im Zielgebiet oder auf dem Weg dahin passiert werden müssen. Technisch betrachtet erfolgen Injektionen „in-plane“ oder „out of plane.“ Bei der in-plane Technik bewegt sich die Kanüle in der Schallebene, Schallkopf und Kanüle liegen parallel. Bei der out-of-plane Technik liegen Kanüle und Schallebene in einem Winkel zueinander. Bei einem 90° Winkel erscheint die Kanüle dann als weißer Punkt im Bild. Es empfiehlt sich die Kanüle im vorderen Drittel darzustellen. Die Sterilität sollte selbstverständlich wie bei jeder anderen Infiltration auch bei der Verwendung des Ultraschall gewahrt werden.

Zusammengefasst sind ultraschallgesteuerte Infiltrationen

  • genauer als Landmarken gestützte Infiltrationen
  • bei diagnostischer Indikationen genauer
  • bei vielen therapeutischen Indikationen wirksamer
  • bei orthobiologischen Therapien mit ACP und SVF sehr empfehlenswert

 

Der Autor:

Dr. med. Markus Klingenberg
Gemeinschaftspraxis an der Beta Klinik

 

 

 

Perspektive DVT – „Qualifizierte Beratung und tadellose Installation des Systems“

In Braunschweig betreibt Dr. med. Matthias Buschatzky seit 1996 eine orthopädische Praxis, seit 2020 als Privatpraxis für integrative Orthopädie. Dort bietet er seinen Patienten nach Wunsch qualifizierte klassische oder auch moderne Therapiemöglichkeiten an. Das Angebot der konservativen Therapie reicht von der Akupunktur, Chirotherapie, Osteopathie, über die Neuraltherapie bis zur Phytotherapie. Alternativ dazu ist die Praxis auf die ESWT-Stoßwellentherapie, Laser-Therapie, Infiltrationen mit Hyaluronsäure, Matrix Rhythmus Therapie, Tape-Verbände, Medical Flossing, Scenar, Einlagen und das MITOVIT-IHH-Training spezialisiert. Um das Diagnosespektrum zu erweitern, hat der Arzt sich entschieden, ein SCS MedSeries® H22 in seiner Praxis zu implementieren. Die unmittelbare Verfügbarkeit vor Ort hilft dabei, die Praxisphilosophie weiter umzusetzen – nämlich mit ganzem Herzen und vollumfänglich in der Diagnostik und anschließender Behandlungsberatung für den Patienten da zu sein. Das DVT unterstützt seit der Anschaffung das digitale Röntgen und die Power- sowie Dopplersonographie.

In einem Interview zeigt sich Dr. med. Buschatzky nach wie vor überzeugt von der Entscheidung, die SCS Bildgebung in seiner Praxis anzubieten: „Ausschlaggebend für uns war die Optimierung der bildgebenden Diagnostik und die verbesserte Strahlenhygiene. Auch die gute räumliche Einfügung dank des geringen Raumbedarfs des Gerätes war ein wesentlicher Grund, weshalb wir uns für das DVT entschieden haben. Die Hospitationen haben die initiale Begeisterung verstärkt – ein riesiges Lob an die Praxis von Dr. med. Carlo Di Maio!“

Von der ersten Beratung hinweg bis zur endgültigen Installation und Erlangung der DVT Fach- und Sachkunde fühlte der Arzt sich sehr gut aufgehoben. „Die Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung der Fachkunde waren brillant und tadellos, auch der After-Sales-Service. Das gesamte Team der SCS kann ich nur vollumfänglich loben und weiterempfehlen – die praktischen Lösungen vor Ort, mit der Firma und den Mitarbeitern, die für einen sehr ordentlichen, praxiskompatiblen Umbau und den sicheren Transport des DVT gesorgt haben: Super Arbeit, sehr angenehm, dezent und sauber. In Summe von Anfang bis heute in allen Prozessebenen: 10 von 10 Punkten.“

Privatpraxis Dr. Buschatzky
Leipziger Str. 25
38124 Braunschweig
www.dr-buschatzky.de

Die digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit einer sehr geringen Strahlendosis, gleichzeitig hoher Bildauflösung sowie großer Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und bringt damit die Orthopädie und Unfallchirurgie auf den modernsten Stand der Diagnostik. Mit dem kompakten Design findet das DVT in jeder Praxis seinen Platz. Dank der geringen Strahlendosis und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92 % geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb weniger Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.

 

 

Qualitätsstandards bei Operationen des Oberschenkelhalsbruchs

Berlin – Kliniken, die Patientinnen und Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen (hüftgelenknaher Femurfraktur) behandeln, müssen die seit dem Jahr 2021 geltenden Qualitätsvorgaben weiterhin noch nicht vollständig erfüllen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einem  Beschluss vom 18. März 2022 eine wichtige Übergangsvorschrift in seiner Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur erneut verlängert: Krankenhäuser ohne eigene Fachabteilung für Innere Medizin dürfen weiterhin Oberschenkelhalsbrüche behandeln, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen

  • bereits im Jahr 2018 Eingriffe dieser Art durchgeführt haben,
  • über eine Fachabteilung für Chirurgie und Unfallchirurgie verfügen und
  • das Gebiet der Inneren Medizin zumindest durch eine tägliche
    24-stündige Arztpräsenz im Krankenhaus (Bereitschaftsdienst möglich) abdecken. Hat die präsente Ärztin oder der präsente Arzt diese Fachqualifikation nicht, muss die internistische Expertise zumindest über eine zusätzliche Rufbereitschaft sichergestellt werden.

Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 wird der G-BA die qualitativen Auswirkungen dieser Ausnahmen prüfen und zeitnah entscheiden, ob sie weiter Bestand haben sollen oder Ende 2024 auslaufen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob die Qualitätsziele der Richtlinie auch in Krankenhäusern ohne eigene Fachabteilung Innere Medizin erreicht werden. Um dies fachlich fundiert prüfen zu können, hat der G-BA einvernehmlich den § 10 und die Anlage 3 der Richtlinie angepasst. Der Beschluss wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die neuen Strukturqualitätsvorgaben des G-BA sollen sicherstellen, dass Oberschenkelhalsbrüche in Deutschland flächendeckend innerhalb von 24 Stunden operiert werden und alle wichtigen Abläufe dabei zuverlässig eingehalten werden.

Quelle: G-BA