Archiv für den Monat: August 2020

“Unsere Mitglieder stehen der Digitalisierung offen gegenüber.”

Berlin – Die Digitalisierung ist eines der wiederkehrenden Kernthemen im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie. Oft ist es kaum möglich, Visionen und Pilotprojekte von konkreten und nutzbaren Angeboten zu unterscheiden, die bereits in den Alltag Einzug gehalten haben. Für eine rasche Digitalisierung der ambulanten Versorgung machen sich seit der Jahrtausendwende alle Gesundheitsminister stark. Seit dem „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ aus 2003 ist auch die ärztliche Selbstverwaltung aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) in dieses gigantische Projekt eingebunden. Nach 20 Jahren Projektarbeit und Milliardeninvestitionen sollen hier die wesentlichen Projekte und deren Status reflektiert werden. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg über Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitssystem.

„Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?
Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt und in den vergangenen Jahren eingeführt. Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

„Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?

Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde mit großen Visionen angekündigt und wird gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt. Die Einführung erfolgt nach 15-jähriger Entwicklungszeit schrittweise und ist noch lange nicht abgeschlossen
Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

Wie wurde das Projekt TI im BVOU aufgenommen?

Dr. Ansorg: Mit sehr gemischten Gefühlen. Neben Lieferengpässen war die Einführungsphase von Verunsicherung und Sicherheitsbedenken auf Seiten unserer Mitglieder geprägt. Für viele Praxen und Inhaber war es aufgrund suboptimaler Informationspolitik von gematik und Selbstverwaltung unklar, wie die Konnektoren und der Anschluss an die TI funktionieren und wie die Risiken bei Datenverlusten verteilt sind.
Es gab viele Gerüchte und Mutmaßungen, die auf unbekanntem Terrain regelhaft zu einer massiven Verunsicherung führen. Wir erleben das gerade in ähnlicher Weise in der Bevölkerung beim Umgang mit Coronaschutzmaßnahmen, z.B. der Maskenpflicht. Von totaler Ablehnung bis zu übervorsichtigen Autofahrern, die mit selbstgebasteltem Mundschutz allein im Wagen sitzen ist alles dabei.
Bei Anschluss der TI kam vor allem auf, dass die Praxis-IT in vielen Praxen erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und der Anschluss an die TI nicht entsprechend den Empfehlungen der gematik erfolgte. Wir haben den Prozess aktiv begleitet und über unsere Kommunikationskanäle Infobrief, Webseite und Newsletter informiert und mit einem Themendossier Hilfestellung gegeben.
Erst nachdem die gematik Mitte 2019 klar dargelegt hat, dass bei korrektem Anschluss der Praxis-IT an die TI der Arzt nicht für Datenpannen oder -verluste „hinter dem Konnektor“ haftet, hat der BVOU-Vorstand empfohlen, sich an die TI anzuschließen.
Die Vorsicht war gewiss nicht ungerechtfertigt: Fehlkonfigurationen von Routern sowie die unverschlüsselte Datenhaltung auf praxisinternen Servern führten 2019 in einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis in Celle sogar dazu, dass 30.000 Patientendaten frei im Netz verfügbar waren. Diese Panne ist dem IT-Dienstleister der Praxis anzulasten, für dessen Bestellung und sachgerechte Arbeit letztlich der Praxisinhaber verantwortlich ist. Betonen muss man aber, dass dieser Datenschutz-GAU nichts mit dem Anschluss der Praxis an die TI zu tun hatte.

Wer haftet denn generell für die Sicherheit, beziehungsweise wie ist die Sicherheit gegeben?

Dr. Ansorg: Für die Sicherheit der TI trägt die gematik die Verantwortung und hat Ärzte und Psychotherapeuten von der Haftung freigestellt, sofern die Anbindung an die TI vorschriftsgemäß erfolgt ist.

Was bedeutet vorschriftsgemäß?

Dr. Ansorg: Höchste Sicherheit für eine Praxis bietet der Reihenanschluss, bei dem die gesamte Praxis-IT ausschließlich über den Konnektor ans Internet angeschlossen wird. Sollen parallel normale Internetdienste und E-Mail genutzt werden, wird eine komplette Netztrennung für diese Anwendungen empfohlen. Dieser Mehraufwand ist aufgrund der verarbeiteten sensiblen Gesundheitsdaten erforderlich und schützt letztlich auch den Praxisbetreiber vor Regressforderungen bei Datenschutzpannen.

Die erste Anwendung der TI in Kombination mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten ist das Versichertendatenmanagement (VSDM). Wozu dient es?

Dr. Ansorg: Das VSDM dient dazu, die Stammdaten auf der Versicherungskarte aktuell zu halten. Das VSDM ist seit Einführung der TI und Anschluss der Praxen die einzige verfügbare Anwendung. Sie hat für Praxen jedoch keinen wirklichen Wert und ist wesentlicher Grund für die geringe Akzeptanz der gesamten TI unter unseren Mitgliedern und der Ärzteschaft.

Bei so viel Kritik: Welche sinnvollen Anwendungsszenarien sehen Sie denn bezüglich der TI?

Dr. Ansorg: Das ist schwer zu sagen, denn sämtliche für den Praxisablauf und die Effizienzsteigerung der ärztlichen Kommunikation sinnvollen Anwendungen von TI und elektronischer Gesundheitskarte sind nach 15 Jahren Entwicklungszeit aktuell nicht verfügbar und lediglich angekündigt. Hier geht es z.B. um den eArztbrief, das eRezept, die eAU und die elektronische Patientenakte.
Diese Anwendungen werden jedoch erst nach einem mehrere 100 € teuren Software-Update des Konnektors auf den sog. eHealth-Konnektor.
Außerdem ist für diese sinnvollen Anwendungen ein neuer elektronischer Heilberufeausweis (eHBA 2. Generation) erforderlich. Dieser muss bei der zuständigen Ärztekammer neu beantragt werden. Kosten ca. 500 €.

Wegen des fehlenden Nutzens für die Praxen hat die TI bislang mit erheblichen Akzeptanzproblemen zu kämpfen und wirkt selbst für Enthusiasten wie ein zahnloser Tiger. Dass die in den vergangenen 2 Jahren eingeführten Geräte und Karten für den Einsatz sinnvoller Anwendungen gar nicht taugen und nun erneut erhebliche Investitionen auf die Ärzteschaft zukommen, ist ein Skandal.

Und welche Anwendungen sind im Gespräch?

Dr. Ansorg: Beispiele für sinnvolle Anwendungen von TI und eGK sind die qualifizierte elektronische Signatur (QES), das Notfalldatenmanagement (NFDM) auf der eGK, der elektronische Medikationsplan (eMP), elektronische Arztbriefe (eArztbrief, KIM), die elektronische AU-Bescheinigung (eAU), das elektronisches Rezept (eRezept) und nicht zuletzt die elektronische Patientenakte (ePA).
Die Infrastruktur für all diese Anwendungen steht auch nach 15 Jahren Entwicklungsarbeit noch nicht, zunächst müssen Konnektoren und Karten nachgerüstet werden. Erst wenn diese Anwendungen für jeden Arzt und für die sektorübergreifende und interprofessionelle Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen, wird sich das Potential der Digitalisierung im Gesundheitssystem zeigen und die Akzeptanz zum Anschluss an die TI auf breiter Basis erhöhen.

Sie haben die elektronische Patientenakte erwähnt. Da gibt es mittlerweile kreative Alternativlösungen, oder?

Dr. Ansorg: Jenseits der nur auf dem Reißbrett verfügbaren zentralen Patientenakte der TI existieren seit Jahren nutzbare Ansätze für elektronische Patientenakten. Vitabook, DoctorBox, Vivy & Co. haben Potential und tragen dem Wunsch, bereits heute digitale Patientendaten in Teilen der Versorgung einzusetzen, Rechnung.
Sie werden im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen und sektorübergreifenden Versorgungsnetzwerken bereits heute erfolgreich eingesetzt. Andere werden von Krankenkassen genutzt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen, ab dem 01.01.2021 jedem Versicherten eine digitale Patientenakte anzubieten.
Schade, dass das Potential der Digitalisierung erst wieder über Insellösungen aufgezeigt werden muss. Hier besteht die Gefahr eines Flickenteppichs verschiedener ePAs. Hinzu kommt die Unklarheit, ob die aktuell eingesetzten Konnektoren technisch überhaupt in der Lage sind, große Dateien, z.B. aus der bildgebenden Diagnostik, zu ver- und entschlüsseln. Hier könnte vor dem voll funktionsfähigen Einsatz ein kompletter Tausch der Geräte anstehen.

Gefragt ist ein kompetenter Moderator, der diese Insellösungen über standardisierte Schnittstellen orchestrieren kann. Die KBV hat hier vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag bekommen und sollte diese Moderatorenrolle nicht als Bürde, sondern als Chance für die aktive Mitgestaltung der Digitalisierung annehmen.

Bei diesem doch eher schleppenden Projekt der TI: Schwindet auch die Bereitschaft unter den BVOU-Mitgliedern sich mit der Digitalisierung näher zu befassen?

Dr. Ansorg: Unabhängig von den sich nur langsam durchsetzenden Digitalisierungsprojekten von Gesundheitsministerium und Selbstverwaltung sehen viele Ärzte und Praxen in der Digitalisierung erhebliches Potential. Unsere Mitglieder stehen einer Digitalisierung offen gegenüber.
Wichtig für die Akzeptanz ist eine adäquate Honorierung sowie erkennbare Vorteile gegenüber den bisherigen Praxisabläufen. Digitalisierung wirkt nur über die Veränderung und Optimierung der Prozesse.
Unsere Mitglieder erwarten sinnstiftende Veränderung durch die Digitalisierung.
Viele Kolleginnen und Kollegen wollen nicht mehr warten und nehmen die Digitalisierung der eigenen Abläufe und Angebote selbst in die Hand.

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile bei Digitalisierungsprojekten an. Welche Beispiele können Sie hier nennen?

Dr. Ansorg: Zur Entlastung des Empfangstresens nutzen mittlerweile viele Praxen ein Online-Terminvergabetool (OTV). Hierbei gehen einige Tools weit über die simple Vergabe eines Sprechstundentermins hinaus. Hinzu kommen Komfortfunktionen für den Patienten wie die SMS-Benachrichtigung oder die digitale Abfrage von Anamnese und Vorbefunden. So können Prozesse in der Praxis optimiert und Ressourcen effizient genutzt werden.
Wir haben seit vielen Jahren eine Kooperation mit samedi, einem renommierten Anbieter der online-Terminvergabe. BVOU-Mitglieder erhalten durch diese Zusammenarbeit viele Vergünstigungen.

Hinsichtlich der andauernden Corona-Pandemie „boomt“ die Videosprechstunde. Wie hat der BVOU auf diesen Trend reagiert?

Dr. Ansorg: Nachdem der Deutsche Ärztetag 2018 das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert hat, konnten Anbieter ihre Softwarelösungen bei der KBV zur Nutzung im ambulanten Versorgungsbereich zertifizieren lassen.
Der BVOU arbeitet hier seit Jahren eng mit der Deutschen Arzt AG zusammen. Sogar eine kostenfreie Nutzung der Software sprechstunde.online während der Krise konnte zum Schutz von Ärzten, Praxisangestellten und Patienten ausgehandelt werden.

Es bestehen noch Zweifel bezüglich der Vergütung der Videosprechstunde. Welche sind das?

Dr. Ansorg: Erste Vergütungsansätze wurden im EBM bereits verankert, sind aber noch verbesserungswürdig. Das Ziel sollte bei Einhaltung der Indikation und Machbarkeit eine äquivalente Vergütung der Videosprechstunde im Vergleich zur Patientenberatung in der Praxis sein. Im Rahmen von Selektivverträgen konnten solche Modelle bereits in die Versorgungsrealität eingeführt werden.

Sehen Sie für die Videosprechstunde auch außerhalb von Corona-Zeiten langfristige Anwendungen?

Dr. Ansorg: Die Videosprechstunde hat erhebliches Potential für die Unterstützung der sektorübergreifenden und interprofessionellen Versorgung. In unserem Fachgebiet ist das vor allem die Zusammenarbeit zwischen Orthopäde und Unfallchirurg mit Physiotherapie oder ambulanter Reha.
Auch im Rahmen von Zweitmeinungsverfahren ist die Videosprechstunde eine interessante Option, mehrere Experten zu Fallkonferenzen zusammenzubringen. Grundbedingung für den Erfolg wird sein, dass alle relevanten Befunde den Experten während der Online-Fallkonferenz digital zur Verfügung stehen. Erst die Verfügbarkeit von Videokonferenz und elektronsicher Patientenakte schaffen hier das Potential für eine Disruption in der Patientenversorgung.

Um es auf den Punkt zu bringen: Was braucht ein Digitalisierungsprojekt um auf Akzeptanz zu stoßen?

Dr. Ansorg: Die eingesetzten Lösungen müssen praktikabel und leicht anwendbar sein und sollten den Anwendern, sprich Ärzten und Patienten einen klaren Mehrwert bieten. Mit dem Einsatz von Videosprechstunden und der Online-Terminvergabe wird der Einstieg in die Digitalisierung leicht gemacht und ebnet den Weg zum digitalen Praxis- und Ressourcenmanagement sowie eine enge Verzahnung mit der digitalen Patienten- und Befundverwaltung im PVS.
Im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie wird der Einstieg in die Digitalisierung mit einer Reihe von Selektivverträgen erleichtert, die zusätzlich eine extrabudgetäre und adäquate Honorierung versprechen. Sie führen in O und U auch zu einer erhöhten Wahrnehmung der Teilnehmer im Netz durch Integration in das Patienteninformationsportal Orthinform – unser hauseigenes Leuchtturmprojekt der Digitalisierung.

Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno

„Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?
Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt und in den vergangenen Jahren eingeführt. Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

Wie wurde das Projekt TI im BVOU aufgenommen?
Dr. Ansorg: Mit sehr gemischten Gefühlen. Neben Lieferengpässen war die Einführungsphase von Verunsicherung und Sicherheitsbedenken auf Seiten unserer Mitglieder geprägt. Für viele Praxen und Inhaber war es aufgrund suboptimaler Informationspolitik durch gematik und Selbstverwaltung unklar, wie die Konnektoren und der Anschluß an die TI funktionieren und wie die Risiken bei Datenverlusten verteilt sind. Es gab viele Gerüchte und Mutmaßungen, die auf unbekanntem Terrain regelhaft zu einer massiven Verunsicherung führen. Wir erleben das gerade in ähnlicher Weise in der Bevölkerung beim Umgang mit Coronaschutzmaßnahmen, z.B. der Maskenpflicht. Von totaler Ablehnung bis zu übervorsichtigen Autofahrern, die mit selbstgebasteltem Mundschutz allein im Wagen sitzen ist alles dabei.

Bei Anschluss der TI kam vor allem auf, dass die Praxis-IT in vielen Praxen erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und der Anschluß an die TI nicht entsprechend den Empfehlungen der Gematik erfolgte. Wir haben den Prozess aktiv begleitet und über unsere Kommunikationskanäle Infobrief, Webseite und Newsletter informiert und mit einem Themendossier Hilfestellung gegeben. Erst nachdem die gematik Mitte 2019 klar dargelegt hat, daß bei korrektem Anschluß der Praxis-IT an die TI der Arzt nicht für Datenpannen oder -verluste „hinter dem Konnektor“ haftet, hat der BVOU-Vorstand empfohlen, sich an die TI anzuschließen.

Die Vorsicht war gewiss nicht ungerechtfertigt: Fehlkonfigurationen von Routern sowie die unverschlüsselte Datenhaltung auf praxisinternen Servern führten 2019 in einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis in Celle sogar dazu, dass 30.000 Patientendaten frei im Netz verfügbar waren. Diese Panne ist dem IT-Dienstleister der Praxis anzulasten, für dessen Bestellung und sachgerechte Arbeit letztlich der Praxisinhaber verantwortlich ist. Betonen muss man aber, dass dieser Datenschutz-GAU nichts mit dem Anschluss der Praxis an die TI zu tun hatte.

Wer haftet denn generell für die Sicherheit, beziehungsweise wie ist die Sicherheit gegeben?
Dr. Ansorg: Für die Sicherheit der TI trägt die gematik die Verantwortung und hat Ärzte und Psychotherapeuten von der Haftung freigestellt, sofern die Anbindung an die TI vorschriftsgemäß erfolgt ist.

Was bedeutet vorschriftsgemäß?
Dr. Ansorg: Höchste Sicherheit für eine Praxis bietet der Reihenanschluss, bei dem die gesamte Praxis-IT ausschließlich über den Konnektor ans Internet angeschlossen wird. Sollen parallel normale Internetdienste und eMail genutzt werden, wird eine komplette Netztrennung für diese Anwendungen empfohlen. Dieser Mehraufwand ist aufgrund der verarbeiteten sensiblen Gesundheitsdaten erforderlich und schützt letztlich auch den Praxisbetreiber vor Regressforderungen bei Datenschutzpannen.

Die erste Anwendung der TI in Kombination mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten ist das Versichertendatenmanagement (VSDM). Wozu dient es?
Dr. Ansorg: Das VSDM dient dazu, die Stammdaten auf der Versicherungskarte aktuell zu halten. Das VSDM ist seit Einführung der TI und Anschluss der Praxen die einzige verfügbare Anwendung. Sie hat für Praxen jedoch keinen wirklichen Wert und ist wesentlicher Grund für die geringe Akzeptanz der gesamten TI unter unseren Mitgliedern und der Ärzteschaft.

Bei so vieler Kritik: Welche sinnvolle Anwendungsszenarien sehen Sie denn bezüglich der TI?
Dr. Ansorg: Das ist schwer zu sagen, denn sämtliche für den Praxisablauf und die Effizienzsteigerung der ärztlichen Kommunikation sinnvollen Anwendungen von TI und elektronischer Gesundheitskarte sind aktuell nicht verfügbar und lediglich angekündigt. Hier geht es z.B. um den eArztbrief, das eRezept, die eAU, und letztlich auch um die elektronische Patientenakte.

Diese Anwendungen werden erst nach einem Software-Update des Konnektors sowie aufwändigen Zertifizierungen durch die gematik verfügbar sein. Bislang hat kein Konnektorhersteller ein solches Update im Markt eingeführt. Aufgrund der fest im Konnektor verbauten Sicherheitschips ist es gut möglich, dass für ein Update das gesamte Gerät getauscht werden muss. Außerdem ist für diese sinnvollen Anwendungen der TI auf Ärzteseite ein neuer elektronischer Heilberufeausweis (eHBA 2. Generation) erforderlich. Verfügbarkeit: Unklar. Erst recht nach dem Skandal bei der Ausgabe der Heilberufe- und Praxischipkarten sowie der Lesegeräte Ende 2019.

Wegen des bislang fehlenden Nutzens für die Praxen hat die TI mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen und wirkt selbst für Enthusiasten wie ein schwerfälliger Tanker oder zahnloser Tiger. Es fehlen bis zum heutigen Tag sinnvolle Anwendungen.

Und welche Anwendungen sind im Gespräch?
Dr. Ansorg: Beispiele für die bislang nicht verfügbaren sinnvollen Anwendungen von TI und eGK sind die qualifizierte elektronische Signatur (QES), das Notfalldatenmanagement (NFDM) auf der eGK, der elektronische Medikationsplan (eMP), elektronische Arztbriefe (eArztbrief), die elektronische AU-Bescheinigung (eAU), das elektronisches Rezept (eRezept) und nicht zuletzt die elektronische Patientenakte (ePA).

Die Infrastruktur für all diese Anwendungen steht nach 15 Jahren Entwicklungsarbeit, die Anwendungen fehlen noch immer. Erst wenn diese Anwendungen für jeden Arzt und für die sektorübergreifende und interprofessionelle Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen, wird sich das Potential der Digitalisierung im Gesundheitssystem zeigen und die Akzeptanz zum Anschluss an die TI auf breiter Basis erhöhen.

Sie haben die elektronische Patientenakte erwähnt. Da gibt es mittlerweile kreative Alternativlösungen, oder?
Dr. AnsorgJenseits der nur auf dem Reißbrett und in vollmundigen Ankündigungen und Zukunftsszenarien verfügbaren zentralen Patientenakte der TI existieren seit Jahren durchaus Ansätze für elektronische Patientenakten. Vitabook, DoctorBox, Vivy & Co. haben Potential und tragen dem Wunsch, bereits heute digitale Patientenakten in Teilen der Versorgung einzusetzen, Rechnung. Sie werden teilweise im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen oder sektorübergreifenden Versorgungsnetzwerken bereits heute sehr erfolgreich eingesetzt. Andere werden von Krankenkassen genutzt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen, ab dem 01.01.2021 jedem Versicherten eine digitale Patientenakte anzubieten.

Schade, dass das Potential der Digitalisierung nun doch erst wieder über Insellösungen aufgezeigt und bewiesen werden muss. Hier besteht die Gefahr eines Flickenteppichs verschiedener ePAs. Gefragt ist hier ein kompetenter Moderator, der diese Insellösungen über standardisierte Schnittstellen orchestrieren kann. Die KBV hat hier vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag bekommen und sollte diese Moderatorenrolle nicht als Bürde, sondern als Chance für die aktive Mitgestaltung der Digitalisierung annehmen.

Bei diesem doch eher schleppenden Projekt der TI: Schwindet auch die Bereitschaft unter den BVOU-Mitgliedern sich mit der Digitalisierung näher zu befassen?
Dr. Ansorg: Unabhängig von den sich langsam durchsetzenden Digitalisierungsprojekten von Gesundheitsministerium und Selbstverwaltung sehen viele Ärzte und Praxen in der Digitalisierung erhebliches Potential. Unsere Mitglieder stehen einer Digitalisierung offen gegenüber.

Wichtig für die Akzeptanz ist eine adäquate Honorierung sowie erkennbare Vorteile gegenüber den bisherigen Praxisabläufen. Digitalisierung wirkt nur über die Veränderung der Prozesse. Alles andere ist Selbstzweck und wird von den Prozeßbeteiligten, also uns selbst, als Augenwischerei durchschaut abgelehnt.

Unsere Mitglieder erwarten sinnstiftende Veränderung durch die Digitalisierung. Insofern kommt allein wegen des Aufbaus der dazu nötigen Infrastruktur noch kein Jubel auf. Und viele Kolleginnen und Kollegen nehmen deshalb die Digitalisierung der eigenen Abläufe und Angebote selbst in die Hand. Sie wollen nicht länger warten und erwarten von der Selbstverwaltung allein nicht viel.

Der BVOU bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile bei Digitalisierungsprojekten an. Welche Beispiele können Sie hier nennen?
Dr. Ansorg: Zur Entlastung des Empfangstresens nutzen mittlerweile viele Praxen ein Online-Terminvergabetool. Hierbei gehen einige Tools weit über die simple Vergabe eines Sprechstundentermins hinaus. Hinzu kommen Komfortfunktionen für den Patienten wie die SMS-Benachrichtigung oder die digitale Abfrage von Anamnese und Vorbefunden. So können Prozesse in der Praxis optimiert und Ressourcen effizient genutzt werden.

Wir haben seit vielen Jahren eine Kooperation mit samedi, einem renommierten Anbieter der online-Terminvergabe. BVOU-Mitglieder erhalten durch diese Zusammenarbeit viele Vergünstigungen.

Im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen können außerdem Befunde gesammelt und Behandlungsergebnisse (PROMS) ausgewertet werden. So entstehen mit digitaler Unterstützung integrierte Versorgungspfade für eine optimierte Behandlungsqualität.

Hinsichtlich der andauernden Corona-Pandemie „boomt“ die Videosprechstunde. Wie hat der BVOU auf diesen Trend reagiert?
Dr. Ansorg: Nachdem der Deutsche Ärztetag 2018 das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert hat, konnten Anbieter ihre Softwarelösungen bei der KBV zur Nutzung im ambulanten Versorgungsbereich zertifizieren lassen. Der BVOU arbeitet hier seit Jahren eng mit der Deutschen Arzt AG zusammen. Sogar eine kostenfreie Nutzung der Software sprechstunde.online während der Krise konnte zum Schutz von Ärzten, Praxisangestellten und Patienten ausgehandelt werden.

Es bestehen noch Zweifel bezüglich der Vergütung der Videosprechstunde. Welche sind das?
Dr. Ansorg: Erste Vergütungsansätze wurden im EBM bereits verankert, sind aber noch verbesserungswürdig. Das Ziel sollte bei Einhaltung der Indikation und Machbarkeit eine äquivalente Vergütung der Videosprechstunde im Vergleich zur Patientenberatung in der Praxis sein. Im Rahmen von Selektivverträgen konnten solche Modelle bereits in die Versorgungsrealität eingeführt werden.

Sehen Sie für die Videosprechstunde auch außerhalb von Corona-Zeiten langfristige Anwendungen?
Dr. Ansorg: Die Videosprechstunde hat erhebliches Potential für die Unterstützung der sektorübergreifenden Versorgung. Erste Initiativen zur (Video-)Vernetzung von Kliniken und Praxen laufen bereits.

Auch im Rahmen von Zweitmeinungsverfahren ist die Videosprechstunde eine interessante Option, mehrere Experten zu Fallkonferenzen zusammenzubringen. Grundbedingung für den Erfolg solcher Zweitmeinungsprojekte ist, dass alle relevanten Befunde den Experten digital zur Verfügung gestellt werden und auch die Fallkonferenz selbst komplett digital durchgeführt wird.

Um es auf den Punkt zu bringen: Was braucht ein Digitalisierungsprojekt um auf Akzeptanz zu stoßen?
Dr. Ansorg: Die eingesetzten Lösungen müssen praktikabel und leicht anwendbar sein und sollten den Anwendern, sprich Ärzten und Patienten einen klaren Mehrwert bieten. Mit dem Einsatz von Videosprechstunden und der Online-Terminvergabe wird der Einstieg in die Digitalisierung leicht gemacht und man erhält einen Einstieg ins digitale Praxis- und Ressourcenmanagement und eine enge Verzahnung mit der Patientenverwaltung im PVS.

Im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie wird der Einstieg in die Digitalisierung mit einer Reihe von Selektivverträgen erleichtert, die zusätzlich eine bessere Honorierung sowie eine erhöhte Wahrnehmung der Teilnehmer im Netz durch Integration in das Patienteninformationsportal Orthinform versprechen, übrigens unser hauseigenes Leuchtturmprojekt der Digitalisierung.

Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Deutschlands größter Online-Event für O und U

Berlin – Um den Sektionen, Arbeitsgruppen und Industriepartnern auch in diesem Jahr ihre Fortbildung und Produktpräsentationen zu ermöglichen, findet vom 19. bis 23. Oktober 2020 die Digitale Woche O&U #digitalOU2020 statt. Sie wird von der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) organisiert. Die AOUC ist gemeinsames Referat des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Das täglich vierstündige kostenfreie Online-Fortbildungsprogramm setzt sich aus Podiumsdiskussionen, Online-Vorträgen, Videosessions, Live-Streams und vielen weiteren themenspezifischen Fortbildungsveranstaltungen zusammen. Jeder Tag hat einen wissenschaftlichen Schwerpunkt: Obere Extremität, Wirbelsäule, Becken, untere Extremität und Hüfte. Berufspolitische Diskussionen zu den Hot Topics IT und Datensicherheit, zu Video-Apps, zu Patientensteuerung durch die Kasse usw. ergänzen die wissenschaftlichen Formate.

„Die Ereignisse in diesem Jahr hat unser Fach zu Quantensprüngen in der Digitalisierung gezwungen. Nun gilt es die Vorteile zu nutzen und uns online auszutauschen“, erklären die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Michael J. Raschke, Prof. Dr. Dieter C. Wirtz und Dr. Burkhard Lembeck.

Die Registrierung zu #digitalOU2020 ist freigeschaltet. In den ersten 10 Tagen haben sich bereits 350 Teilnehmer angemeldet. Alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Programm und Anmeldung sind unter der URL digitalOU.org abrufbar. An der Digitalen Woche O&U #digitalOU2020 kann per Computer oder über die O&U Events App teilgenommen werden, die barrierefrei alle Formate wiedergibt.

Über die AOUC

Die Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) ist gemeinsames Referat des BVOU und der DGOU. Zweck ist der Austausch, die Koordination und die Bündelung von rein ideellen Interessen in den Bereichen medizinische Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Mit der Gründung der AOUC hat die lang entwickelte Idee als gemeinsames Referat der DGOU und des BVOU eine Form angenommen, die dem immer stärkeren Zusammenwachsen der Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie folgt. Das Zusammenrücken der Fachgesellschaften und des Berufsverbands zu einer gemeinsamen Akademie folgt dem gemeinsamen Ziel aller Beteiligten, O und U als ein starkes Fachgebiet zu repräsentieren.

Pressekontakt:
Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie
Ansprechpartner: Lasse Walter
Straße des 17. Juni 106–108 | 10623 Berlin
T +49 (0) 30 797 444 44
H +49 (0) 176 – 788 62 998
M info@aouc.de
W www.aouc.de
Pressematerial (Grußwort, Ankündigungstext, Bildmaterial) finden Sie unter:
https://aouc.de/neuigkeiten/pressemitteilung

#digitalOU2020: Best of O und U – komprimiert und kostenlos!

Berlin  –  Vom 19.10. – 23.10.2020 fndet die Digitale Woche O und U statt. Täglich wird auf der neu entwickelten virtuellen Plattform #digitalOU2020 das Beste aus O und U angeboten. Die wissenschaftlichen Leiter laden alle Mitglieder und Interessierte zu dem Online-Event ein.

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Fortbildung, Berufspolitik, Kollegen treffen, Feiern, Berlin – das ist der DKOU! Für fast jeden Orthopäden und Unfallchirurgen war dafür die letzte Oktoberwoche reserviert. Diese Kombination ist einmalig und kann nur in einem Präsenzkongress erlebt werden. In diesem Jahr klafft dort eine Lücke, die auch niemand schließen kann.

Leider verhindert Corona einen solchen Präsenzkongress zurzeit. Es bleibt: Der Hunger nach Fortbildung, die Lust auf Debatten, schlichtweg das Bedürfnis, in seinem Fach dranbleiben zu wollen.

Als DKOU-Präsidenten war es uns daher ein dringendes Anliegen, dem, so gut es geht, nachzukommen. So haben wir mit unserer gemeinsamen Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie, der AOUC, die Digitale Woche O&U erschaffen. In der letzten Oktoberwoche, vom 19.10. bis zum 23.10.2020, von jeweils 17.00 bis 21.00 Uhr, dürfen Sie spannende Sessions, Livediskussionen, den Science Slam und andere Formate live im Internet erleben. Best of O und U sozusagen, komprimiert und kostenlos.

Jeder Tag hat einen wissenschaftlichen Schwerpunkt: Obere Extremität, Wirbelsäule, Becken, untere Extremität und Hüfte. Berufspolitische Diskussionen zu den Hot Topics IT und Datensicherheit, zu Video-Apps, zu Patientensteuerung durch die Kasse usw. ergänzen die wissenschaftlichen Formate. Wir haben uns bemüht, die besten Köpfe für die wichtigsten Themen zu bekommen.

Teilnehmen ist einfach: Sie laden die O&U Events-App herunter oder besuchen die Webseite digitalOU.org, registrieren sich und können mit dem Smartphone, PC oder Laptop vom Sofa, vom Schreibtisch oder im Ferienhaus alles verfolgen. Mehr noch: Sie können sich einbringen, Fragen stellen, mitdiskutieren, abstimmen! Und das Beste: CME-Punkte erwerben Sie noch nebenbei.

Wir Kongresspräsidenten sind uns darüber im Klaren, dass nichts und niemand einen DKOU im Oktober ersetzen kann. Wir hoffen daher auch sehr, dass wir uns im Jahr 2021 wieder in Berlin persönlich begegnen dürfen. Für dieses Jahr haben wir die Anstrengung auf uns genommen, ein digitales Format zu schaffen, das es trotz Corona vielen Kollegen ermöglicht, in ihrem Fach „dranzubleiben“, sich fortzubilden, sich zu präsentieren und auszutauschen.

Gleichzeitig ist es für unsere gemeinsame Akademie, die AOUC, eine weitere Gelegenheit zu beweisen, dass wir Orthopäden und Unfallchirurgen DIGITAL können.

Auf eine interessante Digitale Woche O&U im Oktober freuen sich

Ihre wissenschaftlichen Leiter

Prof. Dr. Dieter C. Wirtz
Prof. Dr. Michael J. Raschke
Dr. Burkhard Lembeck

Perspektive DVT – „Fachlich-diagnostisch auf dem höchsten Niveau“

Bonn – Dr. med. Carsten Wingenfeld ist Facharzt für Orthopädie und Spezielle Orthopädische Chirurgie. Unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft und dem Einsatz modernster Diagnostikverfahren, bietet Dr. Wingenfeld seinen Patienten in seiner orthopädischen Praxis die Möglichkeit, sich vom Erstgespräch über die gründliche Diagnostik und die optimale Therapie bis hin zur Nachsorge, ganzheitlich und individuell aus einer Hand betreuen zu lassen.

Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke, die tatsächliche Ursache einer Erkrankung zu behandeln und wirkungsvolle Therapiekonzepte zu erarbeiten, anstatt nur die Symptome zu verwalten. Um dieser Verantwortung Sorge zu tragen, greift Dr. med. Carsten Wingenfeld auf eine gesunde Mischung etablierter und modernster Heilverfahren zurück.

So erweiterte die orthopädische Praxis im Juli 2020 das eigene Leistungssprektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22. Damit profitieren die Patienten und das Praxispersonal gleichermaßen von der unmittelbar verfügbaren 3-D-Schnittbildgebung mit höchster Bildqualität und Strahlenhygiene.

Dr. med. Carsten Wingenfeld berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Das SCS DVT besticht durch eine überzeugende Bildqualität, um fachlich-diagnostisch auf dem höchsten Niveau zu arbeiten. Insbesondere bei der Planung von Operationen aber auch komplexen konservativen Therapieplanungen gibt mir die Diagnostik mittels DVT wertvolle Zusatzinformationen, um den späteren Eingriff zielsicher und somit schonend durchzuführen.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Praxis Dr. med. Carsten Wingenfeld
Kasernenstraße 48
53111 Bonn
www.praxis-wingenfeld.de

BÄK-Zehn-Punkte-Plan für effektives Krisenmanagement

Berlin – Das deutsche Gesundheitswesen ist durch die Corona-Pandemie vor die größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte gestellt worden. In dieser Lage hat es sich als großer Vorteil erwiesen, dass Deutschland in den vergangenen Jahren – vielen anderslautenden Forderungen zum Trotz – an einer flächendeckenden Krankenhausversorgung und einer starken ambulanten hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung festgehalten hat. Auf der anderen Seite wurde auch deutlich, wie gefährlich die jahrzehntelange Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitsdienstes für unser Land war. Mit beispielloser Einsatzbereitschaft haben Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungssektoren sowie die Angehörigen der anderen Gesundheitsfachberufe einen Kollaps der Gesundheitsversorgung verhindert. Nun ist es an der Zeit, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere mit Blick auf ein mögliches Wiederaufflammen des Infektionsgeschehens sowie auf potenzielle zukünftige Pandemien gilt es, Schwachstellen und Defizite in unterschiedlichen Bereichen der Krisenbewältigung zu analysieren und Verbesserungsstrategien zu entwickeln.

Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt aus diesem Grund einen Zehn-Punkte-Plan für ein effektives Krisenmanagement vor. Dieses Papier sei ein Erfahrungsbericht aus dem Gesundheitswesen, und ein wichtiger Ratgeber von ärztlichen Praktikern für die Politik, betonte BÄK-Präsident, Dr. Klaus Reinhardt.

1) Krisenmanagement von Bund und Ländern weiter optimieren
2) Sicherheit des medizinischen Personals gewährleisten
3) Versorgungskapazitäten für Krisenfälle vorhalten und finanzieren
4) Europäische Zusammenarbeit stärken
5) Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken/Meldewege verkürzen
6) Testmaßnahmen gezielt ausweiten
7) Kapazitätserfassung und Kapazitätssteuerung optimieren
8) Impfstoffentwicklung durch internationale Abkommen beschleunigen
9) Nachwuchs fördern und Fachkräfte sichern
10) Krise als Treiber für Digitalisierung nutzen

Quelle: BÄK

Grundpauschale für Verordnungen podologischer Therapien erhöht

Berlin – Die Grundpauschale der Rheumatologen wird zum 1. Oktober erhöht. Grund ist der Mehraufwand durch zusätzliche Verordnungen podologischer Therapien infolge der Indikationsausweitung.

Ärzte können auch für Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms eine medizinische Fußpflege verordnen. Zuvor war dies nur beim diabetischen Fußsyndrom möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dafür die Heilmittel-Richtlinie angepasst und in den Heilmittelkatalog die beiden neuen Diagnosegruppen aufgenommen.

Mit der Indikationsausweitung verordnen auch Rheumatologen öfter podologische Maßnahmen. Der Bewertungsausschuss hat deshalb die Grundpauschalen dieser Fachgruppe um zwei Punkte erhöht: Die Gebührenordnungsposition (GOP) 13691 ist ab Oktober mit 248 Punkten bewertet, die GOP 13692 mit 246 Punkten.

Bei anderen Fachgruppen ist die Verordnung podologischer Therapien sehr selten und in den Grund- beziehungsweise Versichertenpauschalen enthalten.

Quelle: KBV

Digitale Woche O&U: Kompakte Online Sessions mit #digitalOU2020

Berlin – Um den Sektionen, Arbeitsgruppen und Industriepartnern auch in diesem Jahr ihre Fortbildung und Produktpräsentationen zu ermöglichen, findet vom 19. bis 23. zum Oktober 2020 die Digitale Woche O&U mit dem Titel „#digitalOU2020“ statt. Sie wird von der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) organisiert. Die AOUC ist gemeinsames Referat des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

Von 17.00 bis 21.00 Uhr täglich wird auf der neu entwickelten virtuellen Plattform #digitalOU2020 das Beste aus O und U angeboten. Das digitale Fortbildungsprogramm setzt sich aus Videosessions, Live-Streams und vielen weiteren themenspezifischen Fortbildungsveranstaltungen zusammen. „Die Ereignisse in diesem Jahr haben unser Fach zu Quantensprüngen in der Digitalisierung gezwungen. Nun gilt es, die Vorteile zu nutzen und uns online auszutauschen“, erklären die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Michael J. Raschke, Prof. Dr. Dieter C. Wirtz und Dr. Burkhard Lembeck.

Das richtige Maß für ein umfassendes Update in O und U

An jedem Tag gibt es jeweils drei Sessions à 60 Minuten, die von wissenschaftlichen Sektionen und Referaten gestaltet werden. Daran schließen sich mehrere 30-minütige Breakout-Sessions an, die parallel stattfinden. Mit der Events-App kann sich jeder Teilnehmer seine eigene persönliche Agenda zusammenstellen und mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kommunizieren. „Die Digitale Woche ersetzt keinen DKOU, aber sie ist eine gute Gelegenheit, in O und U drin- und dranzubleiben, die neuesten Entwicklungen nicht zu verpassen, wissenschaftlich up to date zu bleiben und berufspolitisch mitzudiskutieren und CME-Punkte zu sammeln. Und das Ganze noch CO2 neutral vom Sofa aus. Das hat auch was“, freut sich Dr. Burkhard Lembeck.

Die Wochentage stehen jeweils unter einem Schwerpunktthema, wie beispielsweise „obere Extremität”, „Becken/Hüfte”, „Knie/Fuß” oder „Wirbelsäule”. Das Programm startet jeweils mit einer Session aus den Sektionen, gefolgt von einer Workshop- und Videophase. Dann folgt eine zweite Session wieder gefolgt von einer Phase mit Workshops, Science-Streams und Paper-OU-Tube. Eine längere dritte Session schließt den jeweiligen Thementag ab. „Der DKOU ist für unser Fach der Jahreskongress. Webbasierte Plattformen können das Persönliche, das Physische, das soziale Miteinander des DKOU sicher nicht ersetzen. Aber mit #digitalOU2020 beginnt ein neues Zeitalter: fachlicher Austausch mit neuen Streaming-Formaten wo immer man sicher befindet. Jeder kann sich interaktiv mit einbringen. Jeder kann mitgestalten. Ich bin mir sicher: auch für den DKOU der nächsten Jahre ein nicht mehr wegzudenkendes Online-Event“, sagt Prof. Dr. Dieter Wirtz.

Registrieren Sie sich JETZT kostenfrei!

Die Registrierung zu #digitalOU2020 ist freigeschaltet. Interessierte können sich ab sofort kostenfrei anmelden und neue (digitale) Einsichten gewinnen. Alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Programm und Anmeldung sind unter der URL digitalOU.org abrufbar. Die digitale Eventplattform bietet viele Inhalte und Informationen. Die Plattform #digitalOU2020 ist per Computer oder über die O&U-Events-App erreichbar. Alle Formate können über diese Plattform abgespielt werden. Sie können auf die Veranstaltung über das Internet oder über die O&U-Events-App für Smartphones und Tablets zugreifen:

  • Internet:            hier
  • Apple-Geräte:   hier
  • Android-App:   hier

Laden Sie sich die App für Ihr Gerät herunter oder öffnen Sie die Webseite auf Ihrem Mobilgerät. Die App wird dann auf Wunsch automatisch installiert. Prof. Dr. Michael Raschke erklärt: „Es gibt einen ungebremsten Bedarf an Weiter- und Fortbildung . Wir machen aus der Not eine Tugend. In kürzester Zeit haben die Sektionen unter dem Dach der AOUC ein Programm entwickelt, welches sich wirklich sehen lassen kann. Interessante Formate, Pro & Contra Sitzungen, State of the Art, Live OPs, Videos, Expertenrunden – national und international und das alles interaktiv. Lassen Sie sich überraschen!“

Über die AOUC

Die Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) ist gemeinsames Referat des BVOU und der DGOU. Zweck ist der Austausch, die Koordination und die Bündelung von rein ideellen Interessen in den Bereichen medizinische Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Mit der Gründung der AOUC hat die lang entwickelte Idee als gemeinsames Referat der DGOU und des BVOU eine Form angenommen, die dem immer stärkeren Zusammenwachsen der Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie folgt. Das Zusammenrücken der Fachgesellschaften und des Berufsverbands zu einer gemeinsamen Akademie folgt dem gemeinsamen Ziel aller Beteiligten, O und U als ein starkes Fachgebiet zu repräsentieren.

CheckMyBack: Schnelle Hilfe bei Rückenschmerzen

München – Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) und der Berufsverband Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) haben eine Kooperation geschlossen, um Menschen mit Rückenschmerzen schneller und noch zielgerechter zu helfen. Dazu wird der BVOU in das Allianz-Onlinetool „Check My Back“ eingebunden.

Was genau ist „Check My Back“? „Check My Back“ ist ein Onlinetool, das die APKV zusammen mit Prof. Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg Bad Abbach und Autor eines Patientenratgebers, auf wissenschaftlicher Basis entwickelt hat. Es hilft dabei, bei Rückenschmerzen schnell und jederzeit Orientierung zu geben, was man als Betroffener tun kann. Das Tool funktioniert sehr einfach: In einem Online-Schnelltest beantwortet der Patient ein paar wenige Fragen zu seinen Beschwerden. Mit diesen Angaben empfiehlt ein Algorithmus ein passendes Übungsprogramm. Denn was im Rücken zerrt und zieht, ist zwar oft sehr schmerzhaft, aber meist ungefährlich. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen reichen gezielte Übungen, um Linderung zu verschaffen. Richtig angeleitet können sich Betroffene oft gut selbst helfen. Die Übungen sind leicht in den Alltag zu integrieren. 10 bis 15 Minuten täglich reichen.

Das Tool ist für jeden mit Rückenproblemen sinnvoll – auch bei ausgeprägten Schmerzen oder Vorerkrankungen. Denn ergibt sich bei den Fragen im Schnelltest eine erhöhte Risikostufe, kann der Betroffene über „Check My Back“ einen Anruf durch einen medizinischen Experten veranlassen. Dieser meldet sich dann zu der vereinbarten Zeit, um weitere Fragen und die Dringlichkeit einer Behandlung zu klären.

Bei ernsteren Problemen, wird dem Betroffenen empfohlen, zum Arzt zu gehen. Auch hier hilft das Tool: bei der schnellen Vermittlung an einen passenden Spezialisten. Dafür stehen kooperierende Ärzte des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie bereit – die Zahl der angebundenen Ärzte wird über die nächsten Monate immer weiter erhöht. Der BVOU ist die größte berufspolitische Organisation in Deutschland für Ärzte der Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie mit über 7.000 Ärzten.

Prof. Joachim Grifka, Mitentwickler von „Check My Back“, rät: „Wer Schmerzen hat, sollte nicht lange aushalten, sondern schnell etwas unternehmen. Hierbei hilft „Check My Back“ – mit einer Anleitung zu passenden Übungen oder der Vermittlung an einen spezialisierten Arzt.“ Dr. Burkhard Lembeck, zuständig beim BVOU für Strukturverträge und Landesvorsitzender in Baden-Württemberg, sagt: „Die Kooperation mit der Allianz bringt uns einen Schritt weiter, hin zu einer strukturierteren, hochwertigen Versorgung. Wir freuen uns über Versicherungen, die nicht nur Payer sondern auch Player sind. Mit der Allianz hat der BVOU einen Premiumpartner an der Seite, mit dem es gelingen kann, die Versorgung noch ein Stück besser zu machen.“

Nina Klingspor, Vorstandsvorsitzende der Allianz Privaten Krankenversicherung, betont: „In Deutschland leiden Millionen Menschen an Schmerzen, aber nur zehn Prozent sind bei einem Spezialisten in Behandlung. Wir als Allianz wollen dabei helfen, dass Betroffene schnell die für sie beste Behandlung erhalten.“ Da „Check My Back“ onlinebasiert arbeitet, ist es bei Rückenschmerz jederzeit nutzbar.

Quelle:
Allianz Deutschland AG
Unternehmenskommunikation
Alexandra Kusitzky
Telefon: 089-3800-16486
E-Mail: alexandra.kusitzky@allianz.de

Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Perspektive DVT – Focus Praxis Kempten mit neuer 3-D-Schnittbildgebung

Kempten – Eine Praxis, vier Spezialisten, unzählige Behandlungsmöglichkeiten: Die Focus Praxis in Kempten – Praxis für Sportmedizin, Orthopädie, Chirurgie, Unfallchirurgie, Osteoporose und Arbeitsunfälle – steht für Gesundheitsexpertise auf höchstem Niveau. Mit Leidenschaft, Engagement und den neuesten Methoden verschreibt sich das Ärzteteam der Focus Praxis, bestehend aus Dres. Frank Burkardsmaier, Walter Schmidt, Dirk Steiner und Dirk Theurer, der bestmöglichen und ganzheitlichen Behandlung seiner Patienten aus einer Hand.

Im Mai 2020 erweiterte die Focus Praxis ihr diagnostisches Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22. Damit profitieren das Praxispersonal und die Patienten der Focus Praxis gleichermaßen von der unmittelbar verfügbaren 3-D-Schnittbildgebung mit höchster Bildauflösung und Strahlenhygiene.

Dr. med. Frank Burkardsmaier berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Bereits kurze Zeit nach der Inbetriebnahme ist unser DVT zu einem unverzichtbaren Diagnostikinstrument geworden. Wir sind insbesondere von der hochwertigen Schnittbildgebung bei der gleichzeitig sehr geringen Strahlendosis, die sogar unter der des 2-D-Röntgen liegt, begeistert. Das Team von SCS begleitete uns exzellent bei allen vorbereitenden Maßnahmen: von der Organisation der DVT-Fachkunde, über die Planung und Vorbereitung des Untersuchungszimmers, bis hin zur Installation des Systems in unserer Praxis.

 Der hohe Informationsgehalt der Schnittbilder führt unmittelbar zur einer gesteigerten Diagnosesicherheit und liefert – gerade bei der Untersuchung von Gelenken mit und ohne Belastung sowie zur Abklärung von Endoprothesenlockerungen – wertvolle diagnostische Einblicke, die für eine zielgerichtete Therapieplanung besonders wertvoll sind. Zudem ist das Handling des SCS DVTs nahezu selbsterklärend. Die Untersuchung ist schnell durchführbar, sehr komfortabel für den Patienten und ohne größere Anstrengungen in den Praxisalltag zu integrieren. Wir freuen uns dabei zu sein!“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Focus Praxis
Dres. Frank Burkardsmaier, Walter Schmidt, Dirk Steiner, Dirk Theurer
Bahnhofstrasse 42
87435 Kempten (Allgäu)
www.focus-praxis.de