Archiv für den Monat: Mai 2020

Buchbesprechung: AO Principles of Fracture Management

Berlin – Das Werk „AO Principles of Fracture Management“ von den Herausgebern Richard E. Buckley, Christopher G. Moran und Theerachai Apivatthakakul ist im Jahr 2017 im Thieme Verlag erschienen. Es handelt sich um die 3. Auflage des Werkes. 

Entsprechend des Vorwortes „The fundamental principles of fracture surgery have not changed in 60 years, but our increased biological and clinical knowledge, together with advances in technology, have changed how we apply these principles. Successful fracture surgery requires a thorough understanding of these principles with meticulous attention to detail at every single step in patient’s care…“ wurde dieses zweibändige Werk gelesen, um zu prüfen, ob dieses Ziel erreicht werden kann.

Das Werk umfasst zwei Bände mit 1120 Seiten, gefüllt mit 2500 Abbildungen, unzähligen Videos mit Vorträgen, biomechanischen Tests, Animationen, Webcasts, Webinaren und Anleitungen, welche über einen QR-Code zu erreichen sind. 

Der erste Band beschäftigt sich mit den Grundprinzipien der Knochenheilung und den verschiedenen Osteosynthesematerialien und -verfahren. 

Der zweite Band hingegen handelt die einzelnen spezifischen Frakturtypen und deren Versorgung ab.

Auffallend ist zunächst das besonderes klar erscheinende Layout der beiden Bände, welches es dem Leser sehr vereinfacht, die unzähligen, doch sehr gut sortierten und aufbereiteten Informationen aufnehmen zu können. Was mir persönlich an diesen zwei Bänden fehlt, ist die Versorgung kindlicher Frakturen.

Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich dieses Buch ganz zweifelsfrei zum Kauf empfehlen möchte. Es handelt sich um ein Werk, welches den Orthopäden und Unfallchirurgen sein ganzes Berufsleben lang sinnvoll begleiten kann. 

Rückblickend auf das Vorwort (siehe oben) möchte ich festhalten, dass sich dem Leser mit Hilfe dieser Bände ein ausgesprochen umfangreiches und dennoch übersichtliches Bild ergibt. Zwei Bände, von welchen der Leser zweifelsfrei in großem Maß profitieren kann, wie auch seine Patienten und Kollegen.

Dr. David Merschin, Berlin

Warnung vor Bürokratie bei Wiederaufnahme elektiver Eingriffe

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt das Konzeptpapier „Neuer Klinikalltag“ grundsätzlich, warnt aber vor Bürokratie bei der Wiederaufnahme elektiver Eingriffe in den Krankenhäusern.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit seinem Konzeptpapier „Neuer Klinikalltag“ einen Fahrplan für die Öffnung der Kliniken vorgelegt. Wegen der Corona-Pandemie wurden die Krankenhäuser Mitte März dazu aufgefordert, alle elektiven Eingriffe zu verschieben, um genügend Intensivbetten und Beatmungsplätze für schwere COVID-19-Fälle vorzuhalten. Laut Konzeptpapier empfiehlt man nun, schrittweise und vorsichtig zu einer Regelversorgung zurückzukehren. Der SpiFa hält den Vorschlag eines einheitlichen Stufenplans zur schrittweisen Erhöhung der OP-Kapazitäten mit 14-tägiger Re-Evaluation für völlig sachfremd. Da die Verweildauer von Patienten mit elektiven Eingriffen in der Regel ohnehin 72 Stunden nicht überschreitet, ist eine schrittweise Rückkehr zum regelhaften OP- Betrieb zur Sicherung der intensivmedizinischen Kapazitäten, wie vom BMG vorgesehen, nicht erforderlich. Die jeweiligen Kontrollen für die einzelnen vom BMG vorgegeben Stufen könnten so ebenfalls entfallen und dadurch für weniger bürokratischen Aufwand in den einzelnen Krankenhäusern sorgen. „Jedes Krankenhaus sollte und könnte so selbstverantwortlich darüber entscheiden, welche Operationen durchgeführt werden können, die vom BMG angedachten bürokratischen Vorgaben sind überflüssig und bringen neben mehr auf Aufwand keinen zusätzlichen Nutzen“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V., in Berlin. 

Quelle: SpiFa

Ärzte sind keine „Digitalisierungsassistenten“

Berlin – Anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag äußert sich der SpiFa e.V. zum geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz. Das Gesundheitswesen soll weiter digitalisiert werden. Das ist das Ziel des Patientendatenschutz-Gesetzes, das morgen im Bundestag auf der Tagesordnung steht.

Der SpiFa e.V. begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung sich mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf mit den Themen der Verantwortlichkeiten für den Datenschutz sowie die Sicherheit von IT-Strukturen im deutschen Gesundheitswesen befasst.

Allerdings ist klar herauszustellen, dass Vertragsärzte nicht als freundliche Unterstützung der Krankenkassen mit den Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der gesetzlichen Krankenkassen zu besprechen haben, um die Versicherten als „Digitalisierungs- und Datenverarbeitungsassistenten“ zu unterstützen. Ärzte werden ärztlich tätig und ihre ärztliche Leistung darf nicht zu einer bloßen digitalen Assistenzleistung degradiert werden. „Die Förderung oder Erlangung digitaler Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa e.V. in Berlin.

Deutlich abzulehnen ist auch das Vorhaben der Bundesregierung, erneut mit Zwang und Sanktionen bei der nun gewünschten Einführung einer versichertenbezogenen Patientenakte zu arbeiten. Es ist verständlich, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung seiner Vorhaben vorankommen will, jedoch ist der Weg über die Sanktionierungen bei Abverlangen von Mehraufwand wenig nachvollziehbar.

Die Einführung ist im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen und sie ist darum auch in deren Verantwortung und zu deren Lasten vorzunehmen. Ärztinnen und Ärzte verweigern sich der Digitalisierung nicht, lehnen es jedoch strikt ab, neben ihrer ärztlichen Tätigkeit unentgeltlich die Wünsche der gesetzlichen Kassen zu erfüllen. Deshalb schlägt der SpiFa e.V. ein Anreizsystem vor, nach dem die Vorreiter belohnt werden.

Quelle: SpiFa

Kommentar: Bürokratieabbau durch Heilmittel-Blankoverordnung?

Wertheim – Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde – unabhängig von der neuen Heilmittelrichtlinie 2020 – die Heilmittel-Blankoverordnung eingeführt (§ 125a SGB V). Danach sollen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden bei ausgewählten Indikationen über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst entscheiden. Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt weiterhin durch den Vertragsarzt. Die Einzelheiten hat der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen mit den für den jeweiligen Heilmittelbereich verantwortlichen Spitzenorganisationen bis zum 15.03.2021 festzulegen. Aktuell sind diese noch nicht bekannt.

Die „Blankoverordnung“ war – weil aus deren Sicht nicht weitgehend genug – keineswegs von allen Physiotherapieverbänden gewünscht. Deren Verbänden wäre der „Direktzugang“ lieber gewesen, bei dem Patienten den Therapeuten ohne vorgeschaltete ärztliche Verordnung aufsuchen könnten. Wir Orthopäden und Unfallchirurgen schätzen unsere physiotherapeutischen Kooperationspartner bei der Behandlung gemeinsamer Patienten und sind offen für die Blankoverordnung. Zu den eindeutig ärztlichen Aufgaben zählt jedoch, vor jeder Therapie eine Diagnose zu stellen und daran anschließend mit dem Patienten gemeinsam die individuell erforderliche, erfolgversprechende und sichere Therapie zu planen. In diesem Zusammenhang sind Heilmittel nur eine der möglichen und sinnvollen Therapiebausteine aus einem breiten, nur dem Arzt zur Verfügung stehenden, Repertoire. Hierzu zählen neben Heilmitteln auch Gespräch und Beratung, Medikation, Injektionstherapie, komplementäre Verfahren, Operationen u.v.m. Diese Auswahl darf im Patienteninteresse nicht einseitig etwa zugunsten von Heilmitteln erfolgen. Auch ist funktionelle Diagnostik alleine – so gut sie Physiotherapeuten ohne Zweifel leisten können – nicht ausreichend. Denn es gibt einen Unterschied zwischen physiotherapeutischem Befund und ärztlicher Diagnose. Die Diagnosestellung als solche und die patientenindividuelle Auswahl aus dem therapeutischen Repertoire unter Abwägung von Nutzen, Risiken und Wirtschaftlichkeit, ist ureigene ärztliche Kernkompetenz. Der Arztvorbehalt einer Blankoverordnung macht insofern Sinn. Ein Direktzugang ohne vorherige ärztliche Diagnostik hingegen gefährdet potentiell Patienten.

Ein therapeutenseitig öfter erhobener Vorwurf, dass Ärzte Heilmittel im bisherigen System fachlich nicht adäquat auswählen, greift nicht, da die Verordnungsauswahl im GKV-System in erster Linie nicht durch Kompetenzaspekte, sondern durch das enge Regulativ der bestehenden Heilmittelrichtlinie zu verwendende Standardtexte auf Formularen und Regressandrohungen bei Richtgrößenüberschreitungen, geprägt ist. Indikationsstellung, Überwachung, Dokumentation von Verordnungen der physikalischen Therapie, Frühmobilisation und Rehabilitation sind essentieller Ausbildungsbestandteil der MWBO zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Von 852 Orthopäden, die bei der Arztsuche der KVBW im Jahr 2020 gelistet werden, verfügen darüber hinaus 456 (53%) über die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin“ und 130 (15%) über die Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie. Eine hinreichende Qualifikation liegt somit zumindest bei Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sicher vor.

Im Teilbereich der Heilmittel lassen sich bei bestimmten Indikationen jedoch einzelne Entscheidungen sinnvoll an den Physiotherapeuten abgeben, wie es aktuell bei der neuen Möglichkeit der Blankoverordnung geschieht. Ich denke dabei an ein Eingehen des Therapeuten auf den oft tagesaktuell unterschiedlichen Befund mit einer verlaufsadäquaten Wahl des jeweils geeigneten Therapieverfahrens aus dem breiten physiotherapeutischen Spektrum. Voraussetzung für kompetente Entscheidungen muss dabei eine hinreichende Qualifikation des Therapeuten sein. Diese ist noch näher zu definieren, denn die Mehrzahl der Patienten, die Physiotherapie benötigen, leidet an komplexen Erkrankungen.

Für uns Ärzte sehe ich Vorteile beim Abbau von Bürokratie und möglicher Zeitersparnis. Kritisch sehe ich eine je nach vorgesehener Vergütungsstruktur für die Blankoverordnung zumindest vorstellbare Ausweitung der Behandlungsmengen und der Behandlungskosten je Fall, da Fehlanreize gesetzt werden könnten. Fehlentwicklungen sind je nach Vergütungsstruktur bei der Blankoverordnung auch durch denkbare Rosinenpickerei „angenehmer“, wenig aufwändiger und kostengünstig behandelbarer Patienten vorstellbar. Genauso möglich ist ein für Patienten vielleicht nachteiliger Trend zu möglichst wenig, personalintensiven und apparativen Behandlungen. Der ebenfalls vorstellbare Benefit in Bezug auf das Wohlergehen der Patienten und sich sekundär in anderen Teilbereichen des Gesundheitswesens vielleicht ergebende Einsparungen, müssen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dagegen abgewogen und gegengerechnet werden. Dies wird und muss zwangsläufig mit sich bringen, dass Physiotherapeuten in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Behandlung einbezogen werden. Dies nimmt uns Ärzten etwas den Druck, dürfte aber für Physiotherapeuten eine ganz ungewohnte und vielleicht nicht immer leicht lösbare Belastung sein. Keinesfalls kann es sein, dass für Ärzte in deren Verantwortungsbereich weiterhin Budgetierung und entsprechende Kontrolle bei deren Abrechnung und Verordnungen gelten, für Physiotherapeuten jedoch nicht. Wir sind für eine Abschaffung jeglicher Budgets, dann aber selbstverständlich gleichermaßen für alle.

Ein weiterer kritischer Punkt könnten bei fehlgeschlagenen Behandlungen Fragen der juristischen Verantwortung und Haftung sein, die Physiotherapeuten bei mehr Entscheidungsfreiheiten infolge der Blankoverordnung künftig wesentlich stärker treffen als bisher. Solche Fälle sind erfreulicherweise sehr selten, aber letztlich nur eine Frage der Anzahl von behandelten Fällen. Hier erscheint mir eine klare diagnosebezogene Vorgabe wichtig, nach welchem Zeitintervall und beim Auftreten welcher yellow- oder redflags auf jeden Fall wieder eine Vorstellung beim verordnenden Arzt indiziert ist. Zu einer Patientengefährdung durch ausbleibende ärztliche Diagnostik darf es nicht kommen. Allgemein bekannt ist, dass die verordnete und tatsächlich verabreichte Behandlung auch derzeit oft diskrepant ist. Lenkung und Kontrolle von Therapie durch den verordnenden Arzt ist aber nur möglich, wenn auch transparent gemacht wird, wie genau behandelt wurde.

Generell muss auch physiotherapeutische Behandlung evidenzorientierter gestaltet werden. Ziel jedweder Änderungen bei Regelungen zur Verordnung muss immer sein, die Patientenversorgung im gesetzlichen Rahmen bürokratiearm und mit Offenheit für Erweiterungen beim Leistungskatalog zu verbessern. Die Blankoverordnung ist ein Schritt in diese Richtung. Ärzte, Physiotherapeuten und Patienten können so künftig gemeinsam Verantwortung für Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit übernehmen. Wünschenswert wäre dabei ein deutlich zeitnäher Zugang für Patienten zu physiotherapeutischen Leistungen als aktuell.

Dr. med. Karsten Braun, LL. M.
Bezirksvorsitzender Heilbronn-Franken
BVOU-Referat Presse

Perspektive DVT – Zukunft der bildgebenden Diagnostik wird neu geschrieben

Mönchengladbach – In der Nordpark Praxisklinik arbeiten Spezialisten aus den Bereichen der Orthopädie, der Unfallchirurgie und der Sportmedizin – nicht nur Hand in Hand, sondern auch unter einem Dach. Die Gemeinschaftspraxis von Dr. Georg Sellmann, Arbaab Saqib Awan sowie Dr. Ingo Brach verfügt über modernste Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten. Gemeinsam behandelt das Ärzte-Team Kassen- und Privatpatienten sowie Patienten mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Die Nordpark Praxisklinik führt eine Vielzahl der operativen Eingriffe eigenständig durch. Dies erspart dem Patienten unnötige Behandlerwechsel. OP-Standort sind die hochmodernen und nach aktuellsten Hygienestandards ausgestatteten OP-Räume des Gesundheitszentrums Mönchengladbach.

Im Januar 2020 erweiterte die Nordpark Praxisklinik das eigene Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Arbaab Saqib Awan berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Das SCS DVT hat die Qualität unserer Patientenversorgung auf ein neues Level gebracht! Jetzt können wir bereits beim ersten Besuch des Patienten in unserer Praxis eine hochauflösende 3-D-Diagnostik durchführen und unmittelbar im Anschluss den optimalen Therapieplan einleiten. Unsere Patienten sind schlichtweg begeistert, denn jetzt bekommen Sie die gesamte Behandlung aus einer Hand. Dank dem SCS DVT ersparen sich unsere Patienten zudem lange Wartezeiten und den Weg zum Radiologen, wodurch auch die Regenerationszeit stark verkürzt wird.

Die Nordpark-Praxisklinik ist sehr glücklich ein Teil dieser Revolution in der 3-D-Bildgebung zu sein. Die Zukunft der bildgebenden Diagnostik wird neu geschrieben!“

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Dr. Georg Sellmann, Arbaab Saqib Awan, Dr. Ingo Brach
Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin
Heinz-Nixdorf-Straße 5
41179 Mönchengladbach
www.nordpark-praxisklinik.de

ADO veranstaltet Online-Simulation Facharztprüfung O&U am 20. Mai 2020

Berlin – Wie die meisten Präsenzveranstaltungen, musste auch der 28. Facharztvorbereitungskurs, geplant vom 15.-20. Juni 2020, aufgrund der behördlichen Anordnungen des Berliner Senats zur Eindämmung des Coronavirus abgesagt werden. Der BVOU möchte jedoch junge O und Uler besonders in dieser wichtigen Phase ihres beruflichen Werdegangs und im Rahmen der Facharzt-Prüfungsvorbereitung bestmöglich unterstützen, begleiten und veranstaltet deshalb eine kostenfreie Online-Prüfungssimulation im Rahmen eines Webinars:

Termin: Mittwoch, den 20. Mai 2020 von 17:00 – 18:00 Uhr

Nutzen Sie die Chance und seien Sie beim GoToMeeting dabei. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können interaktiv Fragen im Chat stellen und erleben ein live-simuliertes Prüfungsgespräch.

Bei Anmeldung erhalten Sie die kostenfreien Zugangsdaten zum GoTo Meeting.

Buchbesprechung: gutes Kitteltaschenbuch für Sonografie in O & U und Rh

München – Gruber und Konermann, beide wie der dritte Herausgeber Schamberger Orthopäden/Unfallchirurgen, ein rheumatologischer Autor ist nicht vertreten, überraschen uns mit einem schmalen und preiswerten Taschenbuch zu den neu definierten DEGUM-Standardebenen. Beide waren vor vielen Jahren Sprecher des Arbeitskreises Bewegungsorgane der DEGUM gewesen und „Leitwölfe“ der 1996 noch sehr überschaubaren sogenannten Standardschnitte der DEGUM. Seither hat sich unter neuer Führung viel getan, wozu auch die im Arbeitskreis vertretenen Rheumatologen beitragen.

Die sonografische Gerätetechnik erlaubt heute weit bessere Diagnostik, die teilweise auch kernspintomografische Untersuchungen überflüssig macht. Die heute große Zahl an dazu erforderlichen Schnittebenen neu zu definieren und zu ordnen war Aufgabe einer Gruppe aktiver DEGUM-Seminarleiter, die sich 2014 erstmals trafen und bis 2017 in vielen Diskussionen die neuen Schnitte begründeten. Allerdings gehörten die Herausgeber nicht hierzu. 2017 wurden die neuen Schnitte vom Arbeitskreis Bewegungsorgane gemeinsam verabschiedet.

Das vorliegende Buch enthält insgesamt meist übersichtliche und treffende Abbildungen der Untersuchungssituation und zugehörige Sonografiebilder, die als Schemata in aus anderen Lehrbüchern bekanntem und bewährtem umgekehrtem Schwarz-Weiß-Kontrast kurz erklärt werden. Einige der neu definierten Schnitte fehlen allerdings, dafür ergänzten die Herausgeber einige Schnitte nach eigener Erfahrung. Zum jeweiligen Untersuchungsablauf finden sich pro dargestellter Region kurzgefasste Hinweise und Fragestellungen. Überraschenderweise empfehlen die Herausgeber trotz gegenteiliger Festlegung weiterhin ihre alten Abbildungsempfehlungen. Abgeschlossen wird das Buch von nicht zu den vorgenannten Standardschnitten gehörenden Wirbelsäulenschnitten, die mitunter in der Injektionstherapie von Schmerzsyndromen der Wirbelsäule Nutzung finden.

Das vorliegende Werk kann als Kitteltaschenbuch eine Lücke in den bisher gut eingeführten Sonografielehrbüchern füllen und einen Sonografiegrundkurs begleiten, jedoch keinesfalls ersetzen. Zur schnellen Orientierung im sonografischen Praxis- oder Klinikalltag ist das Buch somit sehr gut geeignet.

Dr. Hartmut Gaulrapp

Risiken minimieren: Zeitschriften und Flyer aus der Praxis verbannen

In Ihrem Wartezimmer ausliegende Zeitschriften und Flyer gehen durch unkontrollierbar viele Hände. Hunderte unserer Kunden nehmen die aktuellen Ereignisse zum Anlass, ihre Zeitschriften zu entfernen und ganz auf TV-Wartezimmer® zu setzen. Das ist nicht nur hygienischer, sie sparen auch noch dabei!

Ihre Patienten werden diese Maßnahme positiv aufnehmen! Das zeigen uns die Rückmeldungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. 

Ihr Zusatznutzen:

Was in den ausliegenden Zeitschriften teils abgedruckt ist, ob zur Corona-Pandemie oder dem Gesundheitssystem generell, spiegelt doch nur höchst selten Ihre Meinung oder Erfahrung als niedergelassenem Arzt? Gewinnen Sie jetzt die Kommunikationshoheit im eigenen Wartezimmer wieder zurück!

Information und Unterhaltung im eigenen Wartezimmer geht heute auch kontaktlos, modern, mit selbstbestimmten Inhalten und ohne Aufwand für Sie oder Ihr Team.

Wir sind als Marktführer Partner vieler tausend Praxen, daneben zahlreicher Fach- und Berufsverbände, und wissen, dass die Situation noch unübersichtlich ist. Deshalb ist TV-Wartezimmer im kommenden Jahr für Sie kostenlos und Sie können jetzt etwas für Ihre Praxis und Ihre Patienten tun.

Testen Sie jetzt TV-Wartezimmer ein ganzes Jahr völlig kosten- und risikolos!

Full-HD-Hardware, Software, Installation, Rahmenprogramm, Praxispräsentation, Filme zu Ihren medizinischen Leistungen, … alles mit dabei.

Das Angebot gilt ab sofort für alle Mitglieder des BVOU, die eine solche Lösung in den letzten zwei Jahren noch nicht in ihrem Wartezimmer installiert hatten.

Weitere Details sowie das Bestellformular finden Sie hier.

Quelle: TV-Wartezimmer

Perspektive DVT – „Die Patientenakzeptanz ist hervorragend“

Dachau – Die Orthopädische Praxis in Dachau verschreibt sich dem Ansatz der ganzheitlichen Medizin, um ihren Patienten stets mit dem optimalen präventiven Beratungs- und Therapieansatz versorgen zu können. Unter der Leitung von Dr. med. Frank Sommerfeld und Dr. med. H. Golla erweitert die Orthopädische Praxis – mit den Schwerpunkten auf Arthrose, Rückenschmerzen und Präventionsmedizin – das eigene Leistungspektrum um die selbstständige 3-D-Diagnostik mit der digitalen Volumentomographie (DVT).

Mit dem digitalen Volumentomographen (DVT) SCS MedSeries® H22 fertigt die Orthopädische Praxis in Dachau nun selbstständig hochauflösende 3-D-Schnittbildaufnahmen der Extremitäten an. Das SCS DVT überzeugt dabei durch eine sehr niedrige Strahlenbelastung, die um bis zu 92% niedriger ausfällt, als bei einem herkömmlichen CT. Die flexibel einstellbare Röntgeneinheit des SCS DVTs ermöglicht zudem eine für den Patienten stets bequeme Lagerung und darüber hinaus auch Aufnahmen unter natürlicher Gelenkbelastung.

Dr. Frank Sommerfeld berichtet über seine ersten Erfahrungen:

„Das SCS DVT versetzt uns in die Lage eine hochauflösende 3-D-Bildgebung der ossären Strukturen an Ort und Stelle durchzuführen. Jetzt erhält unser Patient die gesamte Versorgung aus einer Hand: von der Bildgebung über die Befundung bis hin zur Therapieplanung.

Die hochauflösende 3-D-Rekonstruktion visualisiert das untersuchte Problem mit sehr hohem Detaillierungsgrad. Zudem ermöglicht sie mir die Ursache der Patientenbeschwerden visuell, und damit für den Patienten leicht verständlich, zu veranschaulichen.

Die Patientenakzeptanz ist insgesamt hervorragend. Neben der geringen Strahlenbelastung und der bequemen DVT-Aufnahme an sich, begeistern sich unsere Patienten insbesondere darüber, dass kein gesonderter Termin beim Radiologen vonnöten ist. Dadurch verkürzt sich die Regenerationszeit auf ein Minimum und unser Patient wird schnellstmöglich in den Alltag zurückgeführt.“

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Dr. med. F. Sommerfeld
Dr. med. H. Golla
Orthopädischr Praxis Dachau
Augustenfelderstraße 1
85221 Dachau
www.ortho-dachau.de

Abgesagt: Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2020

Berlin – Nach der Verordnung der Stadt Berlin vom 21. April 2020 bezüglich des Verbots von Großveranstaltungen mit mehr als 5000 zeitgleich Anwesenden, hat es zwischen der Kongressorganisation Intercongress sowie dem BVOU und den wissenschaftlichen Fachgesellschaften intensive Beratungen mit der Messe Berlin hinsichtlich der Planungssicherheit gegeben.

Die vom Berliner Senat festgelegten Rahmenbedingungen lassen die Durchführung des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2020 bedauerlicherweise nicht zu. Die weitere Planung sieht vor, den DKOU 2021 vom 26. Bis 29. Oktober 2021 in bekannter Weise stattfinden zu lassen.

Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen.