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TI-Fristverlängerung und mehr Geld für größere Praxen

Berlin –  Ärzte und Psychotherapeuten haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Ferner teilte er mit, dass größere Praxen mehr Geld für die Anbindung erhalten.

Anschluss muss bis Jahresende bestellt sein

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat diese Woche angekündigt, die Frist bis 30. Juni 2019 zu verlängern. Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres zumindest einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.

„Die Entscheidung war längst überfällig. Nun kommt es auf die genaue Gesetzesformulierung an“, betonte Kriedel, der sich seit Monaten in der Politik für eine Terminverschiebung stark gemacht hat. Denn schon lange war klar, dass aufgrund von Lieferengpässen der Industrie der Zeitplan nicht zu halten ist. Nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik werden bis Jahresende weniger als ein Drittel der Praxen an dem neuen Datennetz angeschlossen sein.

Zuschlag für größere Praxen

Die KBV konnte ferner erreichen, dass größere Praxen zur Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur (TI) einen Komplexitätszuschlag bekommen. Der Zuschlag wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken.

Der Komplexitätszuschlag kann ab Oktober durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Der Anspruch gilt rückwirkend auch für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben und an die TI angeschlossen sind.

Bis zu 460 Euro mehr

Die Vereinbarung, die die KBV dazu mit dem GKV-Spitzenverband getroffen hat, sieht konkret vor, dass Praxen mit mehr als drei Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 230 Euro erhalten und Praxen mit mehr als sechs Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 460 Euro. Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Ärzte in der Praxis ist deren Tätigkeitsumfang laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid (kumuliertes Vollzeitäquivalent).

Die KBV hatte sich für höhere Erstattungsbeträge eingesetzt, da die Einbindung mehrerer stationärer Kartenterminals einen besonderen Aufwand bedeutet. Nach der TI-Finanzierungsvereinbarung können Praxen mit vier bis sechs Ärzten oder Psychotherapeuten zwei Terminals erhalten, noch größere Praxen drei Terminals.

Quelle: KBV

Telematikinfrastruktur: Neue Eckpunkte für Erstattung

Berlin – Für die Kostenübernahmen rund um Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) hat es vor kurzem unter der Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, eine Einigung gegeben. Die Eckpunkte umfassen Folgendes:

  • Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE.
  • Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.

Quelle: KBV