Berlin – Auch die dritte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund (MB) und dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) ist ohne greifbares Ergebnis geblieben. „Die Arbeitgeberseite weigert sich strikt, über jene Sicherungsmechanismen für Tarifverträge zu verhandeln, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz ausdrücklich aufgezeigt hat“, berichtete der MB am 30. September. Danach könnten die Wirkungen des Gesetzes ausgeschlossen werden, um so sicherzustellen, dass es für die Gültigkeit eines Tarifvertrages nicht darauf ankomme, welche Gewerkschaft in der einzelnen Klinik die meisten Mitglieder habe. Mit einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien zum Ausschluss der Verdrängungswirkung, für die es schon Beispiele gebe, lasse sich die Anwendung des Arzt-Tarifvertrages in den berufsgenossenschaftlichen Kliniken sicherstellen.
„Die Arbeitgeber stellen die gewachsene Tarifpartnerschaft mit dem MB in Frage. Ein solches Verhalten werden wir uns nicht bieten lassen und unsere Mitglieder in den Kliniken umfassend über die neue Lage informieren“, erklärte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes. Es habe keinen Sinn, über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verhandeln, solange die Umsetzung der entsprechenden Tarifregelungen von der Willkür der Arbeitgeber abhängig sei.
Quelle: Pressemitteilung MB