Alle Beiträge von Sabine Rieser

Kleine Praxen müssen nicht gestützt werden

Kassel – Unterdurchschnittlich abrechnende Praxen haben einen Anspruch darauf, nicht durch Regelungen der Honorarverteilung an einem Wachstum bis zum Durchschnitt ihrer Facharztgruppe gehindert zu werden. Anfängerpraxen dürfen sich bis zu fünf Jahre Zeit lassen, um diesen Facharztgruppendurchschnitt zu erreichen. Wer aber auf Dauer das Regelleistungsvolumen (RLV) seiner Arztgruppe nicht erreicht, weil er nur wenige Patienten behandelt, kann – von Härtefallregelungen abgesehen – von seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) keine dauerhafte Honorarstützung einfordern. Dies sei mit dem Gesichtspunkt der Honorargerechtigkeit nicht zu vereinbaren. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) vor kurzem in mehreren Verfahren entschieden.

Geklagt hatten mehrere Urologen; ihre Einwände bezogen sich auf die Honorarregelungen verschiedener Jahre. In einem Fall hatte das Bundessozialgericht klargestellt, dass eine nachträgliche Absenkung des RLV im Quartal IV/2009 nicht zulässig war. In einem anderen machte das BSG aber deutlich, dass das Argument, die Praxis habe die Fallzahl nicht deutlich steigern können, weil der eigene Bezirk stark überversorgt sei, nicht gelte. Dieser Konstellation müsse die KV nicht „im Rahmen der Honorarverteilung durch die Zuweisung eines – für alle unterdurchschnittlichen Praxen erhöhten – Punktzahlvolumens – Rechnung tragen“. Dass die Erhöhung des Honorars von Fallzahlsteigerungen abhängig gemacht werde, sei nicht zu beanstanden.

Quelle: Pressestelle BSG

Neuer Leitfaden zu Biosimilars vorgelegt

Berlin – Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat zur Unterstützung der Therapieentscheidungen von Ärztinnen und Ärzten einen Leitfaden mit Informationen zu Biosimilars vorgelegt. Darin werden neben den Besonderheiten von Biosimilars und ihrer Zulassung auch die Empfehlungen der AkdÄ zum Einsatz von Biosimilars vorgestellt. Aufgeführt werden auch Rheuma-Medikationen.

„Mit insgesamt 29 zugelassenen und 21 bereits in den deutschen Arzneimittelmarkt eingeführten Biosimilars steht eine breite Palette biosimilarer Alternativen für Vertragsärzte in Deutschland zur Verfügung“; so die AkdÄ. „Im Vergleich zu den jeweiligen Referenzarzneimitteln sind die Biosimilars meist kostengünstiger. Genauso wie bereits Generika können Biosimilars zur Reduktion der Ausgaben im Arzneimittelbereich beitragen und dadurch die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung nachhaltig stärken.“

Quelle: AkdÄ

Neues zur Schmerztherapie nach Knie-TEP

Berlin/Palo Alto – Nach einer Knieendoprothese (Knie-TEP) bieten sich laut einer Meta-Analyse in „JAMA Surgery“ (2017; doi: 10.1001/jamasurg.2017.2872) eine Elektrotherapie und/oder eine Akupunktur an. Für Kryotherapie, präoperative Übungen und postoperative Physiotherapie ist die Beweislage nicht eindeutig. Darauf hat das „Deutsche Ärzteblatt“ (DÄ) vor kurzem in einem Beitrag hingewiesen.

Die Knie-TEP sei für die meisten Patienten mit großen postoperativen Schmerzen verbunden. Starke Opiate dagegen könnten jedoch leicht zu einer Abhängigkeit führen. Deshalb seien nicht pharmakologische Schmerztherapien, die den Einsatz von Opiaten verringern könnten, von Interesse, so das DÄ. Die klinische Datenlage sei aber alles andere als eindeutig, wie Wissenschaftler anlässlich der Sichtung und Auswertung von 39 randomisierten klinischen Studien erkannten, an denen rund 2.300 Patienten teilnahmen.

Akupunktur und Elektrotherapie als Optionen

Am besten belegt ist der Auswertung der Studie im DÄ zufolge der Nutzen von Elektrotherapie und Akupunktur. Die Elektrotherapie senkte die Opioiddosis in den Studien im Mittel um 3,50 Morphin-Äquivalente in Milligramm pro Kilogramm über 48 Stunden. Die Akupunktur war dagegen in der Lage, den Zeitpunkt bis zur ersten Opiatgabe (patientenkontrollierte Analgesie) um im Mittel 46,17 Minuten hinauszuzögern. Die Gesamtdosis der Opiate wurde dagegen nicht signifikant gesenkt. Auch die analgetische Wirkung der Akupunktur war begrenzt. Auf einer visuellen Analogskala von 0 bis 10 mm bewerten die Patienten die Schmerzlinderung im Mittel nur mit 1,14 mm.

Kryo- und Physiotherapie erbringen nur geringfügige Schmerzlinderung

Die Kryotherapie verminderte die Opioiddosis in den klinischen Studien nur um 0,13 Morphin-Äquivalente in Milligramm pro Kilogramm über 48 Stunden. Auf der visuellen Analogskala betrug die Schmerzlinderung nur 0,51 mm. Für die Wissenschaftler sei fraglich, so das DÄ, ob dies eine klinisch relevante Linderung ist.

„Eine Kryotherapie ist jedoch kostengünstig und bei einer gewissen Vorsicht auch komplikationslos. Beides kann von der kontinuierlichen passiven Bewegungsbehandlung nicht unbedingt behauptet werden. Die Physiotherapie ist personalintensiv und bei nicht sachgemäßer Durchführung nicht ohne Risiken. Umso überraschender ist, dass die Wirkung nicht sicher durch randomisierte Studien belegt ist. Die Ergebnisse der Studie bedeuten nicht, dass die Physiotherapie unwirksam ist. Es besteht jedoch Bedarf an weiteren klinischen Studien“, heißt es im Deutschen Ärzteblatt.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Zwölf Ärzte kandidieren für den Bundestag

Berlin – Zur Bundestagswahl hat der Bundeswahlleiter insgesamt 48 Parteien und Vereinigungen zugelassen. Diese treten in den 299 Wahlkreisen für ein Direktmandat an. Zudem werden mindestens weitere 299 Mandate über die 16 Landeslisten vergeben. Da zahlreiche Überhangmandate erwartet werden, kann der Deutsche Bundestag nach der Wahl am 24. September 2017 auf bis zu 687 Sitze anwachsen, so Experten.

Aber wie viele Ärzte kandidieren eigentlich um ein Mandat in Berlin? Der NAV-Virchow-Bund hat die Parteien unter die Lupe genommen, die voraussichtlich in den Deutschen Bundestag einziehen werden. Ergebnis: Von mehr als 1.000 Kandidaten sind lediglich zwölf Ärztinnen und Ärzte.

Quelle: NAV

Öffentliche Begutachtung zu Patientenleitlinie „Kreuzschmerz“

Berlin – Die aktualisierte Patientenleitlinie „Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ steht ab sofort bis zum 12. September 2017 zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Alle Interessierten sind eingeladen, den Entwurf der Patienteninformation kritisch zu prüfen und zu kommentieren. Darauf weist das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hin.

Nach der Aktualisierung der „Nationalen VersorgungsLeitlinie Nicht-spezifischer Kreuzschmerz“ ist jetzt auch die dazugehörige Patientenleitlinie überarbeitet worden. Sie übersetzt die aktuellen Empfehlungen der Fachleitlinie in eine allgemeinverständliche Sprache. So erfahren Patienten zum Beispiel, warum Bewegung bei Kreuzschmerzen wichtig ist und Ärzte häufig keine Bildgebung veranlassen. Zudem können sie lesen, welche Methoden Experten bei plötzlichen oder andauernden Beschwerden empfehlen und von welchen sie klar abraten.

Kommentare einreichen: Wie geht das?

Fachkreise und Interessierte können ab sofort die Patientenleitlinie kostenfrei herunterladen und ihre Anmerkungen abgeben. Das Redaktionsteam sichtet alle Rückmeldungen und entscheidet dann, ob diese in der endgültigen Patientenleitlinie berücksichtigt werden. Die Anschrift für Kommentare lautet: Dr. Sabine Schwarz, ÄZQ, TiergartenTower, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, Fax: 030 4005 2555, E-Mail: patienteninformation@azq.de.

Private Krankenversicherung PKV

Flyer: PKV warnt vor Bürgerversicherung

Berlin – Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) hat seine langjährigen Argumente gegen die Einführung einer Bürgerversicherung in einer aktuellen Broschüre mit Infografiken und kurzen Thesen neu zusammengestellt. Darauf weist der stellvertretende BVOU-Landesobmann in Bayern, Dr. med. Karl-Heinz Conrad, hin.

Der Broschüre zufolge fürchtet jeder sechste Arzt einer Emnid-Umfrage zufolge, dass er seine Praxis ohne Privatversicherte nicht mehr weiterführen könnte. „Denn im Fall einer Bürgerversicherung würden die niedergelassenen Ärzte jedes Jahr mehr als sechs Milliarden Euro einbüßen“, heißt es in dem Flyer, „das Gesundheitssystem insgesamt sogar mehr als 12 Milliarden Euro. Damit würde jede Arztpraxis im Schnitt über 50.000 Euro pro Jahr verlieren. Auch Hebammen, Physiotherapeuten und Zahnärzte wären in ihrer Existenz gefährdet.

Der SPD-Gesundheitsexperte Dr. Karl Lauterbach, ein vehementer Befürworter der Bürgerversicherung, war auf dieses Argument zuletzt Ende Juli im „Tagesspiegel“ eingegangen. Im Interview wurde er gefragt, ob Ärzte im Fall einer Bürgerversicherung den Gürtel enger schnallen müssten. Lauterbach antwortete: „In den Kliniken zahlen die Privaten jetzt schon die gleichen Fallpauschalen. Der Unterschied besteht vor allem bei niedergelassenen Fachärzten. Das wollen wir komplett ausgleichen. Ich rechne hier mit einer Kostenverlagerung von allenfalls vier bis fünf Milliarden Euro. Wir sorgen dafür, dass den Ärzten in der Summe keine Honorare durch die Hintertür gekürzt werden. Wir erwarten aber in bestimmten Bereichen, etwa bei der massiv überteuerten und in der PKV viel zu stark genutzten Labormedizin, deutliche Einsparungen.”

Betten reduzieren, Versorgung erhalten

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Mitte Juli bei einem Presseseminar ihre Position bekräftigt, wonach Krankenhausbetten in Deutschland abgebaut werden müssen, nicht aber die Zahl der Krankenhausstandorte dramatisch reduziert. Es gehe darum, Krankenhausstandorte als Versorgungsstandorte zu erhalten, aber nicht unbedingt als Krankenhäuser, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. „Wir wollen nicht die medizinische Versorgung in der Fläche gefährden, sondern sie weiter sicherstellen.“

KBV-Dezernent Dr. Bernhard Gibis ergänzte, Niedergelassene und Krankenhäuser müssten zusammenarbeiten: „Die Zukunft ist aus unserer Sicht ambulant. Viele Leistungen, die ambulant geworden sind, werden es bleiben, und andere kommen hinzu.“ Die Herausforderungen der Zukunft seien „nicht zu lösen, in dem jeder in seinem Silo vor sich hinarbeitet“. Nach Gibis‘ Ansicht ist es auch falsch zu glauben, Krankenhäuser könnten eine wegbrechende ambulante Versorgung auffangen. Eine Studie des Deutschen Krankenhausinstituts zur ländlichen Krankenhausversorgung belege: „Da, wo keine Niedergelassenen mehr sind, sind auch keine Kliniken.“

Belegarzttätigkeit als Option für alle Niedergelassenen

Gassen präzisierte beim Presseseminar auch seine Vorstellungen zu einer Reform des Belegarztwesens. Hier gebe es regional sehr große Unterschiede, sagte er. In manchen Bundesländern beispielsweise gebe es fast keine Belegärzte. Das Belegarztwesen der Zukunft stelle er sich als eine Tätigkeit vor, die alle Niedergelassenen ausüben könnten. Hausärztinnen und Hausärzte könnten dabei eine koordinierende Funktion übernehmen, Gebietsärztinnen und -ärzte auf die entsprechenden Betten und Strukturen zugreifen.

Nach Ansicht von KBV-Dezernent Gibis steht damit an, das belegärztliche Modell auf die nicht-operativen Fächer auszuweiten. Man gehe allerdings davon aus, dass Einzelbeleger mit drei Betten nicht im Mittelpunkt von Reformüberlegungen stehen würden, sondern größere Teams. Sowohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wie das DRG-System bewirken nach seinen Worten derzeit allerdings in Bezug auf das Honorar Entwicklungsnachteile. Qualitätsaspekte seien ebenfalls entscheidend: „Wir werden Beweise liefern müssen, dass belegärztliche Leistungen in entsprechender Qualität erbracht werden.“

Rheuma: Honoraraufschlag im Norden

Lübeck – Die Arbeit der rheumatologisch tätigen Fachärzte für Orthopädie wird im Norden etwas aufgewertet. Mit der Ziffer 18700 erhalten diese im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) einen Honoraraufschlag von 15 €/Behandlungsfall. Dieser ist allerdings nur abrechenbar, wenn mehr als zehn Prozent Rheumapatienten betreut werden. Das entspricht durchschnittlich 100 bis 200 Rheumakranken. Die Honorarverbesserung ist nicht zuletzt Dr. Uwe Schwokowski zu verdanken, Leiter des Referats Rheuma des BVOU, der sich dafür engagiert hatte.

Barrierefreiheit: Bestandsschutz für Altpraxen

Berlin/München – Barrierefreie Praxen bieten unterschiedlichen Patientengruppen Vorteile. Doch eine bestehende Praxis umzubauen, ist oftmals nur unter erheblichem Aufwand und zu hohen Kosten möglich – und grundsätzlich keine Pflicht. Darauf weist BVOU-Justiziar Dr. Jörg Heberer hin. Ein BVOU-Mitglied hatte nach den rechtlichen Grundlagen gefragt. Der Hintergrund: Die eigene, angemietete Praxis liegt in einem oberen Stockwerk, das nur über Treppen erreicht werden kann. Es gibt keinen Fahrstuhl dorthin und auch kein behindertengerechtes WC.

Heberer weist darauf hin, dass die geschilderte Konstellation ein baurechtliches Problem umfasst. Inwieweit eine Praxis barrierefrei sein muss, ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen landesgesetzlichen Bauordnung. Möglicherweise sieht diese auch Ausnahmen von der Barrierefreiheit vor. Diese werden aber nur relevant, wenn entweder eine Baugenehmigung neu beantragt wird beziehungsweise eine bauliche Änderung oder eine Nutzungsänderung der Räume, die ebenfalls eine baurechtliche Genehmigung erfordern, erfolgen soll. Ansonsten genießen nach allgemeiner Auffassung bauliche Anlagen sogenannten passiven Bestandsschutz.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich vor kurzem in einer Broschüre mit dem Thema Barrierefreiheit befasst. Darin weist sie darauf hin, dass vor Praxisneueröffnungen oder Umbauten beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt zu erfragen ist, ob und was genau unter dem Aspekt der Barrierefreiheit zu beachten ist. Die Broschüre enthält auch Tipps, welche Veränderungen innerhalb einer Praxis zu Verbesserungen beitragen können.

Rückenschmerz: Mehr ambulante Behandlungen möglich

Berlin – 81 Prozent aller Rückenschmerz-Fälle, die im Krankenhaus behandelt werden, könnten auch ambulant versorgt werden, also rund 231.000. Bei Gonarthrose wären es 58 Prozent (110.000), bei Krankheiten der Sehnen und Weichteilgewebe 73 Prozent (134.000). Zu diesem Ergebnis kommen die Autoren einer kürzlich vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) geförderten Studie, für die Daten aus dem Jahr 2012 ausgewertet wurden.

Die Analyse basiert auf dem Konzept der ambulant-sensitiven Diagnosen. Ihm liegt „die Annahme zugrunde, dass Krankenhausfälle infolge bestimmter Diagnosen durch effektives Management chronischer Erkrankungen, effektive Akutbehandlungen im ambulanten Sektor oder Immunisierungen vermieden werden könnten“. So beschreibt es die Gesundheitsökonomin Prof. Leonie Sundmacher in einem Beitrag für den Zi-Versorgungsatlas. Verwendet wurden Angaben aus der DRG-Statistik.

Forderung nach weniger Arztsitzen ist nicht nachvollziehbar

Auffallend ist den Zi-Angaben zufolge, dass in Regionen, die einen verhältnismäßig hohen Anteil an niedergelassenen Orthopäden vorweisen, die Anzahl der stationär behandelten Fälle und Patienten niedriger liegt. „Die Forderung nach weniger ambulant tätigen Fachärzten, und das gilt auch für Orthopäden, ist deshalb nicht nachvollziehbar“, sagte Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi. Verringert man nach seiner Darstellung die Arztsitze der Orthopäden, steigen die Behandlungskosten in den Krankenhäusern. Außerdem sinken die Operationszahlen in einer Region, je höher die Dichte an Orthopäden ist, da vermehrt konservativ behandelt wird, so das Zi. Genauere Daten dazu hat das Institut mit der Pressemitteilung allerdings nicht vorgelegt.

Die Liste der ambulant-sensitiven Diagnosen, aus denen das Zi seine Schlüsse ableitet, beruht auf der sogenannten Delphi-Methode. Kern sind mehrere Befragungsrunden von Experten mit regelmäßigen Feedbacks und dem Ziel der Konsensfindung. Sundmacher und Mitautoren weisen darauf hin, dass die Experten der Delphi-Runden unter dem Strich 20 Prozent aller Krankenhausfälle tatsächlich für vermeidbar hielten. Betrachte man nur die als Notfälle gekennzeichneten Fälle, so seien es noch circa acht Prozent.

Quelle: Zi