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Perspektive DVT – „Genaue Diagnostik und Visualisierung von Pathologien“

Gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas Winkler leitet Dr. med. Markus Weiß das MVZ „OrthoPrax“ in Remscheid. In ihrer Praxisklinik bieten sie ihren Patienten eine fachärztliche Behandlung auf höchstem Niveau und aus einer Hand über das gesamte Spektrum der konservativen sowie operativen Orthopädie und Unfallchirurgie.

Um ihren Patienten vor Ort eine sofortige Diagnostik und Therapieplanung ohne lange Wartezeiten und Überweisungen zu ermöglichen, entschied sich das Ärzteteam Ende 2020 für eine Implementierung der SCS MedSeries® H22 BVOU Edition.

„Die Implementierung verlief reibungslos – angefangen von der Beratung, der Hospitation bei den ärztlichen Kollegen, der Raumplanung bis hin zu den Einweisungen und Schulungen. Nun können unsere Medizinischen Fachangestellten selbstständig und problemlos Untersuchungen durchführen“, so Dr. med. Weiß.

Des Weiteren ist die erhöhte Aussagekraft bei geringer Strahlenbelastung für das Team ein weiterer Grund gewesen, das SCS DVT zu implementieren.

Dr. med. Markus Weiß berichtet über seine Erfahrungen mit der 3-D-Schnittbildgebung:

„Durch die genaue Diagnostik und auch Visualisierung der Pathologien kann dem Patienten auch die daraus resultierende Therapie eingehend erläutert werden, was das Verständnis für die Therapien fördert und somit auch die Compliance und den Behandlungserfolg.“

 

Orthoprax Allee-Center
Dr. med. Markus Weiß
Thomas Winkler
Theodor-Heuss-Platz 8
42853 Remscheid
www.orthoprax.de

MVZ OrthoPrax
Praxisklinik
Dr. med. Markus Weiß
Thomas Winkler
Freiheitstraße 203
42853 Remscheid
www.orthoprax.de

Digitale Volumentomographie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograph SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der Auflösung von bis zu 0,2 mm ist der digitale Volumentomograph auch in der Pädiatrie anwendbar. Die vom DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronar, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

Jetzt kostenfreie Beratung und DVT-Live-Demo anfordern
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung zum planungssicheren Einstieg in die 3-D-Bildgebung oder für eine Live-Demonstration an einem DVT-Standort in Ihrer Nähe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite unter www.myscs.com/beratung.

Gestiegene Personalkosten mindern Jahresüberschüsse der Vertragspraxen

Personalkosten zwischen 2016 und 2019 um 21,9 Prozent je Praxisinhaber gestiegen // Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen pro Jahr real nur um 1,3 Prozent gewachsen

Personalkosten zwischen 2016 und 2019 um 21,9 Prozent je Praxisinhaber gestiegen // Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen pro Jahr real nur um 1,3 Prozent gewachsen

Berlin, 10. November 2021 – Die in den letzten Jahren eher schwache wirtschaftliche Entwicklung in den Arztpraxen hat sich nur langsam verbessert. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise sind die Jahresüberschüsse in den Jahren 2016 bis 2019 inflationsbereinigt lediglich um durchschnittlich 1,3 Prozent pro Jahr angewachsen. Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die Betriebskosten um 14 Prozent stark an. Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 4,8 Prozent zunahmen, um nahezu das Dreifache überschritten. Größter Kostenfaktor für die Praxen sind die Ausgaben für Personal, die 55 Prozent der Gesamtaufwendungen umfassen. Diese sind 2019 um insgesamt 6,7 Prozent gestiegen, von 2016 bis 2019 sogar um 21,9 Prozent. Die größten Kostensprünge gab es zudem bei Aufwendungen für Material und Labor (+12,2 Prozent) sowie bei der Miete für Praxisräume (+5 Prozent).

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So sind die GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen im dreijährigen Beobachtungszeitraum überdurchschnittlich stark angestiegen (+11,6 Prozent). Die Zuwachsrate bei den Privateinnahmen lag mit 8,6 Prozent hingegen unter dem Durchschnitt.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer Vorabinformation des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2016 und 2019 analysiert hat. „Da die Inflationsrate in den vergangenen Jahren sehr niedrig war und nur etwa ein Drittel des heutigen Wertes betrug, sind diese Vergangenheitswerte keine gute Basis, um über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Arztpraxen heute zu urteilen. Bei der derzeitigen Inflationsrate von 4,1 Prozent würden die Praxen bei vergleichbarer Einnahmen- und Kostenentwicklung reale Verluste machen. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gründet aber auf dem Fundament einer soliden wirtschaftlichen Basis der Niederlassung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Nur wenn auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, könne es gelingen, junge Ärztinnen und Ärzte verstärkt für die medizinische Versorgung in der eigenen Praxis zu begeistern, so von Stillfried weiter: „Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen braucht Zeit. Zeit, die wegen der zunehmenden Arbeitsverdichtung in der Niederlassung leider immer weniger zur Verfügung steht. Auch das hat uns die COVID-19-Pandemie sehr eindringlich vor Augen geführt, denn Regelversorgung und Krisenversorgung werden auch in Zukunft den Alltag vieler Praxen in Deutschland prägen. Dieser Zeiteinsatz muss so vergütet werden, dass in der Niederlassung auch nach Abzug der Geldentwertung ein Plus verbleibt.“

Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung der wohnortnahen fach- und hausärztlichen Versorgung gibt es nicht zum Nulltarif. Corona führt auch hier weiterhin zu überdurchschnittlicher Arbeitsbelastung. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und tragen wirtschaftliches Risiko. Das muss in den Verdienstmöglichkeiten anerkannt werden. Diese müssen mindestens so attraktiv sein wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung, um junge Ärztinnen und Ärzte weiterhin für die Niederlassung gewinnen zu können.“

Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP)

Mit dem ZiPP erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage von niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen und veröffentlicht dazu umfangreiche Berichte. Berücksichtigt werden die Einnahmen aus kassenärztlicher und aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Diese Daten werden direkt aus den Steuerunterlagen der Praxen erhoben. Die aktuell veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2020 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2016 bis 2019. An der Erhebung 2020 nahmen 5.132 Praxen teil. In der hier beschriebenen Längsschnittanalyse wurden die Angaben von 4.020 Praxen berücksichtigt, die für alle vier Jahre über vollständige Finanzangaben verfügen. Die abschließenden Ergebnisse zur Erhebungswelle 2020 werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Jahresberichts zur Erhebungswelle 2020 veröffentlicht.

Zi-Praxis-Panel > Zentrale Ergebnisse aus der Befragung 2020 zu den Berichtsjahren 2016 bis 2019: https://www.zi-pp.de/pdf/ZiPP2020_Vorabinformation.pdf

Diese Meldung finden Sie auch hier: https://www.zi.de/presse/presseinformationen/10-november-2021

Weitere Informationen:

Daniel Wosnitzka
Leiter Stabsstelle Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 – 4005 2449
Mobil: 0177 – 852 02 04
presse@zi.de

Endoprothesenregister Deutschland veröffentlicht Jahresbericht 2021

Pandemiebedingter Rückgang der Operationszahlen hat keine Auswirkungen auf Aussagekraft der erhobenen Daten. Hohes Übergewicht ist ein Risikofaktor für Infektionen nach Hüfterstimplantation. Patienten über 75 Jahre profitieren bei Hüftendoprothesen von Schaftzementierung.

Berlin, den 15.11.2021 – Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) hat seinen Jahresbericht 2021 veröffentlicht. 2020 erfasste das EPRD mehr als 290.000 endoprothetische Eingriffe an Hüften und Knien – 2019 waren es noch über 318.000. Dies entspricht einem Rückgang von ca. neun Prozent. Dr. Andreas Hey, EPRD-Geschäftsführer: „Der erwartete Rückgang an elektiven endoprothetischen Eingriffen an Hüfte und Knie beeinflusst nicht die Auswertungen des Endoprothesenregisters für den Berichtszeitraum 2020. Das EPRD hat sich im vorliegenden Jahresbericht erstmals mit den Auffälligkeiten bei periprothetischen Infektionen beschäftigt und konnte dabei versorgungspolitisch relevante Erkenntnisse gewinnen.“

Übergewicht ist ein entscheidender Risikofaktor für Infektionen nach elektiver Hüfterstimplantation
Infektionen zählen mit rund 15 Prozent zu den am häufigsten genannten Wechselgründen an Hüften und Knien. Insbesondere im Zeitraum bis zu zwei Jahre nach der Erstimplantation ist die periprothetische Infektion Grund – je nach Versorgungsform – für bis zu 50 Prozent der Wechseleingriffe.

Als eine wesentliche Einflussgröße für das Infektionsrisiko erweist sich dabei hohes Übergewicht der Patienten. Dieser Zusammenhang ist deutlich bei Patienten zu erkennen, die eine elektive Hüfttotalendoprothese mit zementfreiem Schaft erhalten haben: Patienten mit einem BMI unter 30, haben ein Risiko von unter einem Prozent, eine Infektion zu erleiden. Bei Patienten mit einem BMI zwischen 35 und 40 ist dieses Risiko mehr als doppelt so hoch.

Ratsam: Zementierung der Hüftschäfte bei Patienten ab 75 Jahren
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 147.739 Hüfterstimplantationen an das EPRD gemeldet. Bei den Hüftersteingriffen werden in mehr als 88 Prozent der Fälle Hüfttotalendoprothesen implantiert, Hüftteilendoprothesen nur in rund 11 Prozent der Fälle.

Bei den Hüfttotalendoprothesen werden knapp 78 Prozent unzementiert in den Körper der Patienten eingesetzt. Der Anteil der Versorgungen, bei denen sowohl Hüftschaft als auch -pfanne zementiert implantiert wurden, lag 2014 noch bei rund acht Prozent, 2020 waren es nur noch gut vier Prozent.

Die Verankerung der Hüfttotalendoprothese ohne Zement stellt inzwischen also eine Standardbehandlung für das Gros der Patienten dar. Allerdings, Auswertungen des EPRD wie auch internationale Studien zeigen: Bei älteren Menschen muss offenbar umgedacht werden. Die Wahrscheinlichkeit eines Implantatausfalls ist bei Menschen über 75 Jahren deutlich erhöht, wenn der Schaft nicht zementiert wird.

Risikomanagement: Mismatch-Identifikation durch das EPRD
Von einem sogenannten Mismatch ist die Rede, wenn Prothesenteile eines Implantats in der Kombination nicht zusammenpassen. Diese Fälle sind selten. Während solche Kombinationen in einzelnen Revisionsfällen vom Operateur bewusst aus medizinischen Gründen gewählt werden, sind sie bei Erstimplantationen nicht notwendig und können für den Patienten gravierende Folgen nach sich ziehen.

Um sie künftig weitmöglichst auszuschließen, hat das Endoprothesenregister Deutschland ein System etabliert, um Kliniken so zeitnah wie möglich über Probleme bei der Komponentenwahl zu informieren. Dies erfolgt zum einen durch einen Warnhinweis in der Erfassungssoftware; zum anderen erhalten die Kliniken monatlich einen Bericht über etwaige Probleme aus den Dokumentationen des Vormonats. Ermöglicht wird dieses Risikomanagement-Instrument durch die Produktdatenbank des EPRD. Seit der Inbetriebnahme des EPRD 2012 speisen die Implantathersteller die Datenbank mit detaillierten Informationen zu Produkteigenschaften und Funktionalitäten ihrer Artikel. Die Datenbank umfasst derzeit etwa 67.000 Einzelartikel und ist in ihrer Granularität und ihren Klassifikationsmerkmalen weltweit einzigartig.

Weitere Informationen: EPRD-Jahresbericht 2021

Über das Endoprothesenregister Deutschland
Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ist ein freiwilliges Register. Ziel ist die Qualitätsmessung und -darstellung der endoprothetischen Versorgung in Deutschland. Das EPRD wurde 2010 auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC) gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband GbR, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) sowie dem Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) aufgebaut. Betreiber des EPRD ist die gemeinnützige EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH, eine hundertprozentige Tochter der DGOOC. Mit mehr als 1,9 Millionen erfassten Dokumentationen ist das EPRD das zweitgrößte endoprothetische Register Europas.

Pressekontakt:
Elke Leopold, Sabine Franzke-Helmts
Gremien und Kommunikation
EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -40
E-Mail: presse@eprd.de

gematik digital: Jahresvorschau 2022

Mit einer weiteren Veranstaltung der virtuellen Reihe „gematik digital“ gibt die gematik GmbH am 01. Dezember 2021 ein umfassender Ausblick auf das kommende Jahr – gematik digital: Jahresvorschau 2022

Einige digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sind bereits gut bekannt und werden genutzt, andere möchten wir gern näher vorstellen und aufzeigen, wie Prozesse und Strukturen mit ihnen effizienter gestaltet werden können.

Die digitale Transformation verändert unsere Gesellschaft grundlegend – in allen Sektoren und Lebensbereichen. Die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems ist ein Gemeinschaftsprojekt. Welche Akteure sich neben der gematik für schnellere und sicherere Patientenversorgung einbringen, erfahren Sie in dieser virtuellen Veranstaltung. Wir werden Ihnen außerdem die Idee der TI 2.0 präsentieren: das digitale Gesundheitswesen von morgen – schlanker, schneller und mobiler, bei gleichbleibend hohen Sicherheitsstandards.

Die Info-Veranstaltung findet am am 01.12.2021 von 17:00 bis 18:30 Uhr statt. Eigene Themen können in einer offenen Fragerunde diskutiert werden. Alle Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.gematik.de/veranstaltungen/details/gematik-digital-jahresvorschau-2022/

Agenda:

  • Begrüßung und Moderation: Martin Schmalz, Leiter Kommunikation gematik
  • Reflexion 2021 – Anwendungen, Erkenntnisse: Dr. Florian Hartge, Chief Production Officer gematik
  • TI 2.0: Volker Mielke, Chief Transformation Officer gematik
  • Was kommt 2022? E-Rezept, KIM, ePA, TI-Messenger: Lars Gottwald, Leiter Business Teams gematik
  • Moderierte Fragerunde

Für Rückfragen steht Frau Schmädeke gerne zur Verfügung:

Bettina Schmädeke
Referentin Produktkommunikation/ –marketing
Tel +49 30 40041-311 Mobil +49 151 7200 6213| Fax +49 30 40041-111
bettina.schmaedeke@gematik.de | www.gematik.de

Wichtige Informationen zur Cyberattacke der medatixx GmbH

Wie die medatixx GmbH auf ihrer Webseite erklärt, ist das Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs geworden, bei dem wichtige Teile der internen IT Systeme verschlüsselt wurden. Die medatixx GmbH ist ein Anbieter von Praxissoftware für Ärzte und betreut in diesem Kontext viele Kunden. Auch wenn der Angriff gemäß medatixx nach aktuellem Stand gegen das Unternehmen medatixx und nicht gegen deren Kunden gerichtet war und bisher keine Kenntnisse über die Entwendung von Daten vorliegen, empfiehlt die medatixx GmbH ihren Kunden die Änderung aller Passwörter. Hierzu gehören insbesondere:

  • Passwörter der Praxissoftware
  • Passwörter zur Windows Anmeldung, Server und Firewalls
  • Passwörter des Konnektors

 

Anleitungen zum Ändern der Passwörter sowie weiterführende Informationen finden Sie bei der medatixx GmbH unter https://medatixx.de/thema/detail/wichtige-information-cyberattacke-auf-medatixx-gmbh-co-kg

Zum Schutz Ihrer Artpraxis und der damit verbundenen medizinischen Daten ihrer Patienten empfiehlt die gematik, die aktuellen Hinweise der medatixx GmbH zu beachten.

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Pressestelle

gematik GmbH | Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin

Tel +49 30 40041-441 | Fax +49 30 40041-111

presse@gematik.de | www.gematik.de

Auf die nächsten 70: BVOU feiert im Berliner Zollpackhof

1951 wurde der BVOU auf der Insel Reichenau gegründet. Seither ist viel passiert. Am Donnerstag, den 28. Oktober wurde das Jubiläum im Berliner Restaurant Zollpackhof gefeiert. Den Zapfanstich übernahm der scheidende BVOU-Präsident, Dr. Johannes Flechtenmacher persönlich.

Der Zollpackhof gegenüber dem Bundeskanzleramt war bereits 1700 das erste Ausflugslokal Berlins und sorgt bis heute für das leibliche Wohl seiner Gäste. Die 150 Teilnehmer der Geburtstagsparty erwartete eine zünftige bayrische-österreichische Küche. Ein gemütliches Wirtshausambiente mit einem Rundkamin und dominierenden großen Kronleuchtern luden zum Verweilen ein.

Auch die Begrüßungsgetränke sorgten ab 19 Uhr – vor dem angekündigten, großen Fassanstich durch Dr. Johannes Flechtenmacher für eine fröhliche Stimmung. „Herzlich willkommen liebe Freunde und Kollegen“, begrüßte er dazu die Gäste, bevor er sich eine grüne Schürze umband und anschließend mit einigen vorsichtigen, aber fachmännischen Schlägen das 20 Liter fassende Weißbierfass öffnete.

„Den Erfolg haben wir Euch allen zu verdanken. Ich wünsche Euch einen tollen Abend, feiert unser Jubiläum und amüsiert Euch“, sagte Dr. Flechtenmacher. DKOU-Kongresspräsident und neuer Präsident des Berufsverbandes würdigte die Amtsperioden seines Kollegen: „Der BVOU ist nicht mehr der gleiche, wie vor sieben Jahren. Wir haben viel erreicht. An diesen Erfolg werden wir auch in den kommenden Jahren anknüpfen.“

Zu den Gästen des Abends zählten die Vorstandsmitglieder und Mandatsträger des Verbands, aber auch das Team der Geschäftsstelle um Dr. Jörg Ansorg, langjährige Kooperationspartner und Freunde und Familie der Teilnehmer an der Jubiläumsfeier.

Alle Bilder der Party finden Sie hier online bis zum 9.11.2021

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Honorarabschluss auf dem Rücken unserer MFA

HIER GEHT ES ZUM ARTIKEL: Richtige Abrechnung von Simultaneingriffen

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Berlin, 16. September 2021 – Fassungslos reagiert der Bundesvorsitzende des Virchowbundes, Dr. Dirk Heinrich, auf den Honorarabschluss: „Die Punktwertsteigerung um 1,275% liegt nicht nur weit unterhalb der Inflationsrate, sondern erfasst nicht einmal die jüngsten Gehaltssteigerungen der medizinischen Fachangestellten (MFA). So werden wir auf Dauer den ambulanten Versorgungsbereich nicht leistungsfähig halten“, erklärt der Chef des Verbandes der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. „Schon heute manifestiert sich in den Praxen ein Fachkräftemangel, weil Krankenkassen und Krankenhäuser unsere MFA mit lukrativeren Gehältern aus den Praxen abwerben. In den Kliniken werden die tariflichen Personalkostensteigerungen unmittelbar von den Kassen bezahlt. Das muss im ambulanten Bereich auch so sein“, fordert Dr. Heinrich.

Zudem kritisiert Dr. Heinrich die Kassenstrategie in den Honorarverhandlungen: „Offensichtliche Personalkostensteigerungen müssen unmittelbar und nicht erst nach Jahren abgebildet werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben in der Coronapandemie und in der derzeitigen Impfkampagne einen wesentlichen Beitrag geleistet. Dies gilt insbesondere auch für unser medizinischen Fachangestellten, die in den zurückliegenden Monaten und derzeit Großartiges leisten.

Während die Pflege berechtigterweise einen Coronabonus erhalten hat, gingen die MFA diesbezüglich leer aus. Gehaltssteigerungen nicht ausreichend zu finanzieren, ist verantwortungslos und das völlig falsche Signal an die, die sich für eine Ausbildung in den Praxen interessieren“, so Dr. Heinrich.

Quelle: Pressestelle Virchowbund

KBV Honorarverhandlungen für 2022 beendet

Honorarverhandlungen für 2022 nach zähem Ringen beendet –
Orientierungswert steigt um 1,275 Prozent

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Quelle: KBV

15.09.2021 – Der Orientierungswert und damit die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigen im kommenden Jahr um 1,275 Prozent an. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss heute beschlossen, nachdem sich KBV und GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg nicht auf eine Anhebung einigen konnten.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von schwierigen Verhandlungen und einem „zähen Ringen über Wochen“. Nachdem die Krankenkassen in der ersten Verhandlungsrunde Anfang August eine Null-Runde gefordert hätten, sei jetzt zumindest eine Steigerung in mit den Vorjahren vergleichbarer Größenordnung erzielt worden, sagte er in einem Video-Statement.

Kostenentwicklung wird nicht sachgerecht abgebildet

Ein Problem sind Gassen zufolge die gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes (OW). „Wir stellen zunehmend fest, dass eine Anpassung des Orientierungswertes mit den im Gesetz vorgegebenen Regeln nicht sachgerecht gelingen kann“, betonte er. Die Kostenentwicklung in den Praxen könne darüber nicht adäquat abgebildet werde. Hier seien dringend Änderungen erforderlich.

So konnten die von der KBV angeführten höheren Personalkosten infolge der Ende 2020 beschlossenen Tarifsteigerungen für Medizinische Fachangestellte (MFA) nicht berücksichtigt werden. „Die deutlich über sechsprozentige Tariflohnsteigerung in diesem Jahr wurde nicht abgebildet“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.

Die Mehrheit des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) hätte nicht davon überzeugt werden können, bei dem so wichtigen Punkt, wie dem Gehalt der MFA, von der retrospektiven Betrachtung der Kostenentwicklung abzuweichen und diesen Posten vorzuziehen. Hofmeister machte deutlich, dass die KBV die Forderung nach der Berücksichtigung der Tarifsteigerung im nächsten Jahr erneut einbringen werde.

Nach den gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung des Orientierungswertes müssen die für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskostenentwicklungen herangezogen werden. Dabei werden jeweils die Veränderungen der Kosten in zwei zurückliegenden Jahren als Grundlage der Anpassung des Orientierungswertes herangezogen. Für den Orientierungswert 2022 wurde die Kostenentwicklung vom Jahr 2019 zu 2020 betrachtet.

Geld für allgemeine Hygieneaufwände

Zur Kompensierung der Kosten für allgemeine Hygieneaufwände wurde heute die Beratung im Erweiterten Bewertungsausschuss fortgesetzt. Hintergrund sind im Juni gegen die Stimmen der Krankenkassen im EBA beschlossene Eckpunkte. Nun sollen alle Praxen ab 1. Januar 2022 einen Zuschuss erhalten, wie Gassen mitteilte.

Er wies zugleich daraufhin, dass dies angesichts des geringen Betrages, den die Krankenkassen dafür bereitstellten, nur ein erster Schritt sein könne. Die Details müssten jetzt noch ausgearbeitet werden. Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen wird Gassen zufolge separat verhandelt.

Corona-Sonderregelungen verlängert

Darüber hinaus wurden heute mehrere Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis Jahresende verlängert. Dazu gehören unter anderem die zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten bei Telefonkonsultationen und die uneingeschränkte Nutzung der Videosprechstunde.

Über die Details werden die PraxisNachrichten in einer Sonderausgabe berichten, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss über eine Verlängerung der dort veranlassten Sonderregelungen beraten hat. Der Beschluss ist für morgen geplant.

Veränderungsraten für 2022

Bereits im August hatten KBV und GKV-Spitzenverband im Rahmen der Honorarverhandlungen die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln dann mit den Krankenkassen vor Ort, wie viel Geld diese im neuen Jahr für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen.

Der Orientierungswert beträgt aktuell 11,1244 Cent. Mit der jetzt beschlossenen Anhebung von 1,275 Prozent steigt er auf 11,2662 Cent. Dies entspricht einer Anhebung von rund 540 Millionen Euro. Hinzu kommen etwa 60 Millionen Euro infolge der Veränderungsraten der Morbidität und Demografie.

Online-Einlagen gefährden Patienten und Behandlungserfolg

Gemeinsame Stellungnahme von

  • des Beratungsausschusses der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik
  • der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
  • der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)
  • des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
  • der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV)
  • des Zentralverbandes für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS)
  • der Vereinigung Technische Orthopädie der DGOU

Pressemitteilung als PDF – hier klicken


Zentrale Forderung:

Die individuelle und fachlich versierte Betreuung durch Arzt und Orthopädie(schuh)techniker ist bei der
Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend erforderlich. Dies gilt auch und insbesondere bei der Versorgung
von Fußproblemen mit Einlagen.

Online-Einlagen ohne die individuelle Druckabnahme, Herstellung, Anpassung und Abnahme durch Arzt und Orthopädie(schuh)techniker sind in dieser Hinsicht nicht geeignet und gefährden den Behandlungserfolg und den Patienten.

Anlass für diese Stellungnahme sind Verträge der Krankenkassen TK und BARMER mit einem industriellen Anbieter von Einlagenversorgungen, die online erstellt werden sollen.


Fragestellung:

  1. Können Einlagenversorgungen gesundheitliche Schäden zur Folge haben, wenn Abdruck und Abgabe ohne direkte physische Anwesenheit von fachlich qualifiziertem Personal (Orthopädieschuh/-techniker oder Arzt) erfolgen?
  2. Können zweidimensionale Fußabdrücke (Blauabdruck oder ähnliche Methoden, bspw. Kohlepapier) von Patienten selbst so erstellt werden, dass sie eine medizinisch relevante Aussagekraft für eine ausreichende und zweckmäßige individualisierte Einlagenversorgung besitzen?
  3. Kann auf der Basis von zweidimensionalen Fußabdrücken (Blauabdruck oder ähnliche Methoden, bspw. Kohlepapier) ohne Kenntnis weiterer Parameter (z.B. Flexibilität des Fußes, Hautläsionen) eine Fußfehlstellung therapiert werden?

Antwort:

Eine derartige Praxis ist aus drei wesentlichen Argumentationen medizinisch-wissenschaftlich nicht sinnvoll:

  1. Die o.g. Vorgehensweise in der Abdruckgewinnung durch den Patienten selbst, sowie der Anpassung der zugesandten Einlagen durch den Patienten ohne Fachkontrolle ist hoch fehleranfällig und birgt die Gefahr einer Fehlversorgung oder gar einer sekundären gesundheitlichen Schädigung in sich.
  2. Die Blaupause liefert immer nur Informationen zur Fehlstellung. Auf Basis der Blaupause ist das therapeutische Ziel (Rückfußaufrichtung, Druckumverteilung) nicht zu definieren, da relevante Informationen (z.B. Flexibilität der Fehlstellung) fehlen. Bei einer Abdruckabnahme ohne Beteiligung eines Orthopädie(schuh)-technikers fehlen zudem wichtige Zusatzinformationen wie Umrisszeichnungen und Markierungen der inneren und äußeren Fußballen, die für eine adäquate Versorgung (bspw. Pelottenpositionierung zur Querwölbungsabstützung) erforderlich sind.
  3. Eine derartige Vorgehensweise widerspricht den Forderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 08 “Einlagen” des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V vom 24.10.2016, Kap VII,   sowie der Hilfsmittelrichtlinie des G-BA (§ 8 und § 9) nach individueller Anpassung und Kontrolle der Einlagen.


Ausführliche Begründung:

Im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 08 ist das Vorgehen betreffs der Herstellung von Einlagen inkl. Maßnehmen und Abgabe von orthopädischen Einlagen abgehandelt

Definition:

Nach der PG 08 sind

  • Einlagen individuell gebrauchsfähig und passend abzugeben und in den einlagengerechten Schuh mit normaler Absatzhöhe und Fersensprengung des Versicherten einzupassen.
  • Gerade die individuelle Versorgung und Anpassung von Hilfsmitteln wurde in der Vergangenheit gerade von den Krankenkassen gefordert. Sie wird auch stringent in allen Urteilen des BSG so bestätigt und gefordert.
  • Die Versorgung hat Statik und Dynamik zu berücksichtigen (was in der o.g. Vorgehensweise nicht beinhaltet ist).
  • Ein Wechselpaar kann aus hygienischen Gründen rezeptiert und hergestellt werden, allerdings erst nach Überprüfung der Funktionalität.
  • Eine Reparatur hat bei Bedarf zu erfolgen.

Voraussetzungen der Einlagenversorgung

Eine orthopädische Einlage kann

  • als bearbeiteter Rohling nach 2D / 3D Abdruck oder nach Positivmodell hergestellt werden. Die Anprobe der Einlagen an den Füßen und in den Schuhen des Versicherten hat durch den Leistungserbringer mit sofortiger Korrekturmöglichkeit individuell während der Anprobe durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal zu erfolgen.
  • Eine Dokumentation ist entsprechend des MPG ebenso wie die Erreichbarkeit betreffs eventueller Nachbesserung sicherzustellen.
  • Die endgültige Abgabe der Einlagen mit Einpassung in die Schuhe des Versicherten hat durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal zu erfolgen.
  • Die Einweisung in den Gebrauch hat durch den Leistungserbringer zu erfolgen, Produkteinweisung, insbesondere in die medizinische Unterstützung bestimmter Fußareale sowie die Passform- und Funktionsprobe im Konfektionsschuh erfolgen dabei nicht nur verbal und visuell, sondern zu einem erheblichen Teil durch die Finger der erfahrenen Fachleute am Fuß und im Schuh.
  • Ein Hinweis auf Reinigung und Pflege der Einlagen sowie die Aushändigung der Gebrauchsanweisung ist vorgeschrieben und die Einlage ist, sofern auf Wunsch des Versicherten kein anderer Termin vereinbart wurde, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsannahme abzugeben.

Mögliche Indikationen für stützende Einlagen nach PG 08 sind:

  • Knick-Senkfuß schlaff (mit Belastungsbeschwerden)
  • Knick-Senk-Spreizfuß (mit Belastungsbeschwerden)
  • Spreizfuß mit Hallux valgus (mit Belastungsbeschwerden)
  • Hallux rigidus mit Spreizfußbeschwerden
  • statischen Fußbeschwerden nach Frakturruhigstellung u.a.
  • Hohlfuß
  • Senk-Spreizfuß mit Hammer- oder Krallenzehen
  • Morbus Köhler (I+II)

Maß- und Modellverfahren:

Prinzipiell stehen als Maß- und Modellverfahren zweidimensionale und dreidimensionale Verfahren zur Ver-fügung. Als 2D- Verfahren sind der Blauabdruck, der unbelastet oder (teil-)belastet ggf. auch dynamisch be-lastet durchgeführt wird und zweidimensionale Scanverfahren bekannt, letztere aber ohne die genügende Genauigkeit. Oft ist zusätzlich ein dreidimensionales Verfahren wie der Schaumabdruck (Trittschaum) als einfachste Möglichkeit sinnvoll. Hier ist zu beachten, dass der Fuß je nach Erkrankung unbelastet, teilbelastet oder belastet mit nach Möglichkeit orthograder Einstellung der Ferse in den Schaum eingeführt wird. Falls der Pat. den Abdruck nicht absolut korrekt statisch durchführt, kommt es unweigerlich zu fehlerhaften Einlagen.

Besonders bei schwierigen Fußfehlformen und Kinderfüßen ist oft noch der Gipsabdruck notwendig, bei dem von Hand ohne grobe Kraft der Fuß so physiologisch wie möglich eingestellt wird. Weitere Möglichkeiten sind der 3-D-Scan oder/und die elektronisch plantare Fußdruckmessung, sowie bei Bedarf ganganalytische Verfahren.

Bei allen Verfahren ist die Beobachtung bzw. „Handanlegen“ des Orthopädiehandwerkers oder erfahrenen Arztes zwingend erforderlich wie auch in der PG 08 beschrieben zur Garantie einer fehlerfreien Abnahme und /oder bereits bei der Abnahme erforderlichen, korrigierenden Abnahmetechnik.

Ein Fehler im Maßnehmen überträgt sich unweigerlich auf das orthopädische Hilfsmittel und kann medizinischen Schaden anrichten.

Berücksichtigt werden muss zudem, dass Schuh und Einlagen eine Einheit bilden müssen und die Einpassung in Einlagen-gerechtes Schuhwerk zu erfolgen hat. Die sollte auch überwacht werden.

Ein orthopädisches Hilfsmittel kann bei nicht fachgerechter Anwendung Gesundheitsschäden verursachen.

Zur sachgerechten Hilfsmittelversorgung ist daher eine subtile Anamnese und Untersuchung des Patienten, das geeignete und korrekt erstellte Maß- und Modellverfahren, die handwerkliche Herstellung sowie die individuell am Patienten durchgeführte Anpassung, Abgabe und Kontrolle zwingend erforderlich.


Versorgungsbeispiele, die bei fehlerhafter Hilfsmittelversorgung (fehlende individuelle Untersuchung und Kontrolle) zu Gesundheitsschäden führen können:

Achillodynie (Symptomenkomplex):

Nur durch eine gute Untersuchung kann z.B. bei Verkürzung der Wadenmuskulatur Höhe und Beschaffenheit einer detonisierenden retrocapitalen Stufe oder bei durch Instabilität im OSG ursächlich verschuldete Achillodynie per Außenranderhöhung an der Einlage eine korrekte orthopädietechnische Versorgung erfolgen – d.h. insbesondere die Untersuchung ist hier betr. Ausführung des Hilfsmittels zielführend!

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlimmerung bis zur Begünstigung der Ruptur der Achillessehne.

Arthrose des Großzehengrundgelenkes (Hallux rigidus):

Je nach Restbeweglichkeit der Großzehe ist die Steifigkeit der Rigidusfeder einzustellen. Dies kann nur im Rahmen der Untersuchung durch den Orthopädiehandwerker in Kenntnis der Materialien für die Rigidusfeder bestimmt werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Ausbleibender therapeutischer Effekt bis hin zur Verschlimmerung des Leidens.

Hohlfuß:

Die Untersuchung mit dem Coleman Block Test liefert Informationen darüber, inwieweit die Flexibilität des Rückfußes eine orthograde Einstellung des Fersenbeines ermöglicht. Dies ist zwingend erforderlich.
Hieraus resultieren die Versorgungs- und Herstellungskriterien der Einlage zur orthograden Einstellung des (Rück-)Fußes.

Drohender Gesundheitsschaden:
(Teil-) Ruptur der Peronaeus brevis Sehne durch Überlastung. Sekundäre Gelenkschäden an unterem und oberem Sprunggelenk.

Knick-Senkfuß:

Bei der Untersuchung werden Flexibilität und Ausmaß der Deformität unter Belastung im Vergleich zur Entlastung analysiert. Auf Basis dieser Informationen werden die Positionierung und Höhe der medialen Anstützung der Einlage festgelegt.

Bei der Tibialis posterior Sehnendysfunktion erfolgt die Anstützung in Höhe des Sustentaculum tali bis zum Os naviculare (Lohrer). Die optimale Höhe kann nur unbelastet durch die Untersuchung von Hand durch den Orthopädieschuhtechniker bestimmt werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Progredienz der stadienhaft verlaufenden Erkrankung mit Ruptur der Tibialis posterior Sehne (Stadium II), sekundäre Gelenkschäden am unteren (Stadium III) und oberen Sprunggelenk mit Arthroseentwicklung (Stadium IV).

Metatarsalgie ( Symptomenkomplex):

Untersuchung der Flexibilität des Vorfußes um die prinzipielle Entscheidung zwischen Versorgungen mit Pelotte oder retrocapitaler Stufe zu treffen. Gleichzeitig werden auf Basis dieser Informationen die Höhe und Positionierung der Pelotte bzw. retrocapitalen Stufe festgelegt. Weiterhin erfolgt eine Ursachensuche z.B. zur Verkürzung des Gastrocnemius-/Soleuskomplexes oder zur Atrophie des plantaren Fettpolsters.

Drohender Gesundheitsschaden:
Ruptur der plantaren Platte mit nachfolgender Krallenzehenentwicklung und Luxation der Zehengrundgelenke, Stress-Reaktion/-Fraktur Metatarsalia.

Plantarfasciitis / Fersenspornsyndrom:

Untersuchung zur genauen Bestimmung des Punctum maximum der Beschwerden zur genauen Positionierung der Entlastungszonen und Adressierung der häufig begleitenden Fußfehlform.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlechterung der Beschwerden, Ruptur der Plantarfaszie, Chronifizierung.

Varusgonarthrose:

Untersuchung des Ausmaßes des Genu varum und Korrigierbarkeit durch Unterlegen von unterschiedlich hohen Keilen in Millimeterschritten zur Korrektur der Beinachse und Verlagerung der Vektorkräfte, die ins Kniegelenk einfließen, um eine Lateralisation dieser Kräfte zu erreichen. Gleichzeitig muss eine Überkorrektur bzw. einlagenbedingte Fehlstellung im Rückfuß ausgeschlossen werden.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlechterung der Gonarthrose, sekundäre Schäden am unteren Sprunggelenk, Begünstigung einer Rückfußfehlstellung.

Zehendeformitäten:

Nur durch den Push up Test kann bei noch flexiblen Zehendeformitäten gesehen werden, inwieweit eine Korrektur in die orthograde oder verbesserte Stellung möglich ist. Dies ist im Blauabdruck nicht zu erkennen.

Drohender Gesundheitsschaden:
Verschlimmerung der Zehendeformität in die fixierte Stellung, Degeneration der Zehengelenke und ggf. dann OP-Indikation.

Angio-neuropathischen Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten:

Nur eine überaus gewissenhafte Inspektion, Palpation und Funktionstests führen hier zur entsprechenden Risikoeinschätzung der Füße, die wiederum eine entsprechende Beratung, Abdrucknahme und Materialauswahl ermöglicht. Der Auswahl und Passformkontrolle des Konfektionsschuhs kommt dabei besondere Bedeutung insbesondere z.B. bei beginnendem Sensibilitätsverlust (PNP) der Füße zu.

Drohender Gesundheitsschaden:
Fußwunden, Minor/Majoramputationen

Ausgeprägte Form des kindlichen Knick–Plattfuß:

Eine gründliche Palpation und Inspektion ermöglicht eine genaue Einschätzung der Korrekturmöglichkeit des Fußes und die richtige Abstützung in der Längswölbung. Eine Herstellung nach dreidimensionaler Formabdruck individuell hergestelltem Positiv am passiv (fremdtätig) in mögliche Korrekturstellung gebrachten Fuß (Originalforderung PG 08), ist die Methoden-Wahl zum gewünschtem Therapieergebnis.

Drohender Gesundheitsschaden:
Keine Verbesserung der Fußstellung und Gefahr von später auftretenden Überlastungssyndromen bis hin zur Notwendigkeit einer operativen Korrektur.

Klumpfüße nach Abschluss des Wachstums, postoperative Versorgung, sonstige schwere, kontrakte Fußdeformitäten, kindlicher Sichelfuß, Zustand nach Klumpfußkorrektur, kongenitaler Plattfuß bei Kindern usw.:

Es ist offensichtlich, dass nur die vorher beschriebene gewissenhafte Arbeit des Orthopädiehandwerkers in Verbindung mit der oftmals notwendigen Absprache mit dem verordnenden Arzt zu dem gewünschten Therapieziel führt. Während der Blauabdruck lediglich das Abbild der Fehlstellung liefert, wird auf Basis des ärztlichen und orthopädietechnischen Untersuchungsbefundes das Therapieziel definiert. Die Kenntnis der Fehlstellung allein erlaubt keine Definition eines therapeutischen Ziels. Oftmals ist dabei auch eine Abdrucknahme und Abgabe des Hilfsmittels in Anwesenheit des Arztes sinnvoll, um das erwünschte Versorgungsergebnis/-ziel gemeinsam zu besprechen und eventuell notwendige Änderungen sofort abzustimmen.

Drohender Gesundheitsschaden:
Gefährdung der bisherigen Therapie-/OP-Ergebnisse und spätere Einschränkungen der Mobilität.


Zusammenfassung

Ein orthopädisches Hilfsmittel kann bei nicht fachgerechter Herstellung und Anwendung Gesundheitsschäden verursachen.

Zur sachgerechten Hilfsmittelversorgung ist die genaue Anamnese und Untersuchung des Patienten durch den verordnenden Arzt und auch den Techniker notwendig. Auf Basis dieser Informationen erfolgt die Festlegung des zu korrigierenden funktionellen Defizites, die Auswahl des geeigneten Maß- und Modellverfahrens, die handwerkliche Herstellung sowie Abgabe und Kontrolle des Hilfsmittels. Nur so lassen sich die therapeutischen Möglichkeiten von Einlagen ausschöpfen und Gesundheitsschäden vermeiden.

Ein Versorgungsweg ohne die individuelle Anpassung und Kontrolle eines Orthopädie(schuh)technikers führt zu einem erheblichen Risiko für die Patientensicherheit. Dies beginnt bereits bei der Erfassung der Fußdaten (Maßnehmen), welche für den Patienten in der Regel eine völlige Überforderung darstellt. Sämtliche in der
PG 08 aufgeführten Verfahren zur Erfassung der Fußdaten sind in der Abnahme durch Laien hoch fehleranfällig und müssen daher von Fachleuten durchgeführt werden. Teilweise ist es grundsätzlich unmöglich, dass ein Patient bei sich selbst entsprechende Daten erhebt (siehe Formabdrucknahme in korrigierter Fußstellung), teilweise bedarf es elektronischer Geräte, die wiederum nur von Fachleuten bedient werden sollten, damit verlässliche Ergebnisse daraus entstehen. Die Fehler, die bei der laienhaften Durchführung des Fußabdruckes entstehen, sind im Nachhinein aber meist nicht korrigierbar und führen dabei unweigerlich zu schlechten Versorgungen.

Neben den oftmals im Text oben im Einzelnen aufgeführten Inspektions-, Palpations- und Funktionstests durch den Orthopädie(schuh)techniker ist die Abgabe des Hilfsmittels mit individuell durchzuführender Therapieerfolgsprüfung ein weiterer wichtiger Bestandteil der Versorgung (sowohl durch Techniker selbst, als auch durch den verordnenden Arzt). Die Überprüfung der korrekten Adressierung des Funktionsdefizites oder der Fehlform, die Kontrolle der Passform bei der Abgabe, das Einpassen in das patientenindividuelle Schuhwerk, die Kontrolle von Paßform und genügendem Platz für den Fuß im Schuh, einschließlich z.B. einer Gangbildkontrolle kann seitens eines Laien nicht durchgeführt werden. Bei der Online-Versorgung entfällt zudem die Möglichkeit einer direkten Korrektur des Hilfsmittels durch den Techniker bei der individuellen Abgabe am Patienten, dies führt zu einer wesentlichen Verschlechterung der bisherigen Versorgungspraxis.

Völlig inakzeptabel und jeder nationalen und internationalen Leitlinie widersprechend, wäre eine Versorgung bei Hochrisikopatienten, bspw. bei Diabetikern mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) mit Diabetes-adaptierten Fußbettungen und Diabetesschutzschuhen ohne die Anwesenheit eines überwachenden Orthopädie(schuh)-technikers. Hier handelt es sich immer um Patienten mit einem extrem hohen Risiko für eine Reulzeration
bzw. ggf. folgende Minor/Majoramputation. Auch die Leistungsbeschreibungen für diese Versorgungsart in der PG 31 verbieten zu Recht eine „Orthopädiehandwerker-lose“ Versorgung.

Prof. Dr. B. Greitemann
Vorsitzender des DGOOC-Beratungsausschusses für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik

Prof. Dr. Dietmar Pennig 
Generalsekretär DGOU 

Prof. Dr. Bernd Kladny
Generalsekretär DGOOC, Stellv. Generalsekretär DGOU

Dr. Johannes Flechtenmacher
Präsident BVOU

Prof. Dr. Wolfram Mittelmeier
Vorstandsvorsitzender DGIHV                                                                    

Stephan Jehring
Präsident ZVOS