Alle Beiträge von Janosch Kuno

Zi-Befragung zur wirtschaftlichen Situation von MVZ

Berlin – Mit einer bundesweiten Befragung will das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung die Besonderheiten von Medizinischen Versorgungszentren analysieren. Dazu wurden jetzt 3.665 Einrichtungen angeschrieben. Die Teilnahme ist freiwillig und bis Ende November möglich.

Erfragt werden Angaben zu Organisation und Kooperation, zu Aspekten des Versorgungsauftrags sowie zur wirtschaftlichen Situation. Teilnahmeberechtigt sind alle Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die 2019 ein vollständiges Geschäftsjahr hatten.  

Ende 2018 gab es bundesweit insgesamt 3.173 MVZ. Im Vergleich zu 2017 bedeutet das einen Zuwachs von 12,5 Prozent mit nach wie vor steigendem Trend.

Die nunmehr dritte MVZ-Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) erfolgt im Auftrag der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen und wird unterstützt durch den Bundesverband Medizinische Versorgungszentren.  

92 Prozent der MVZ-Ärzte angestellt

Erstmals hat die Befragung einen thematischen Schwerpunkt: Dabei geht es um das Personal, wobei die alternativen Beschäftigungsstrukturen näher betrachtet werden. Nach Angaben der KBV waren in 2018 rund 92 Prozent der Ärzte (18.011) angestellt. Davon nutzten 62 Prozent die Möglichkeit von Arbeitsteilzeitmodellen.

MVZ bieten für Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, als Angestellte im ambulanten Sektor zu arbeiten, ohne das unternehmerische Risiko einer eigenen Praxis tragen zu müssen. Zudem profitieren die zumeist angestellten Ärzte von flexiblen Arbeitszeitmodellen.  

Bei den ersten beiden MVZ-Befragungen standen die einzelnen Fachgebiete, die Organisationsstrukturen und die wirtschaftliche Lage der Einrichtung im Mittelpunkt.

Das Zi-MVZ-Panel zur Wirtschafts- und Versorgungsstruktur von MVZ ist vergleichbar mit dem Zi-Praxis-Panel (ZiPP) für Praxen. Mit dem ZiPP untersucht das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen in den Praxen.

Online-Fragebogen

Hier finden die teilnehmenden Einrichtungen ab sofort übersichtliche Informationen zur Befragung und den Online-Fragebogen. MVZ, die keine Post mit entsprechenden Zugangsdaten für den Fragebogen erhalten haben, können mittels Online-Kontaktformular Zugangsdaten anfordern.

Feedbackbericht ermöglicht Vergleich

Für ihre Teilnahme erhalten die MVZ eine Aufwandspauschale von 350 Euro. Profitieren können sie zudem von einem Feedbackbericht, der auf Basis der Befragungs- sowie KV-Abrechnungsdaten erstellt wird. Dieser ermöglicht einen Vergleich zwischen den teilnehmenden Einrichtungen.

Quelle: Zi

Aktionsbündnis Osteoporose: „Sind wir noch ganz dicht?“

Berlin – „Sind wir noch ganz dicht?“ – Angesichts der Zahlen zur Osteoporose ist die provokative Frage der am 7. September 2020 gestarteten Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. des Aktionsbündnisses Osteoporose berechtigt: Geschätzt 6,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Osteoporose betroffen. Jedes Jahr erkranken 885.000 Menschen neu. Jede dritte Frau und jeder fünfe Mann über 50 Jahre erleidet eine Fragilitätsfraktur. Die mit diesen Knochenbrüchen verbundenen Kosten beliefen sich im Jahr 2017 in Deutschland auf 11,3 Milliarden Euro und werden Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2030 um etwa 23 Prozent auf 13,9 Milliarden Euro ansteigen. Darauf macht das „Aktionsbündnis Osteoporose“ aufmerksam, das sich am Montag gegründet hat. Zu den Unterstützern der Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. zählt neben der Deutschen Gesellschaft für Osteologie auch der BVOU.

Die Zahlen zeigen: Es besteht dringender Handlungsbedarf! Die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Osteoporose in Deutschland müssen verbessert werden. Dazu will die Kampagne des Aktionsbündnisses Osteoporose beitragen. Die Kampagne wird von medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, medizinischen Wissensplattformen, Selbsthilfegruppen, medizinischen Laboren, Frauennetzwerken im Gesundheitswesen und weltweit tätigen Unternehmen aus der Biotechnologie und Biopharmazie unterstützt.

Dramatische Unterversorgung

Osteoporose, im Volksmund auch Knochenschwund genannt, ist eine chronische Erkrankung des Skelettsystems, bei der das Verhältnis von Knochenaufbau und -abbau gestört ist. Die Knochenmasse nimmt ab, womit das Risiko einer Fraktur steigt. Oft bleibt die Erkrankung lange unerkannt und wird erst anhand von Knochenbrüchen diagnostiziert.
Viele durch Osteoporose hervorgerufene Knochenbrüche ließen sich durch eine zielgerichtete medikamentöse Behandlung verhindern. Doch der Volkskrankheit Osteoporose wird zu wenig Beachtung geschenkt und sie wird aufgrund fehlender Diagnosestellungen zu selten therapiert. Nur ein Drittel der betroffenen Patienten erhält eine medikamentöse Therapie im ersten Jahr nach der Diagnose. Sowohl die Verordnung von Osteoporose-Medikamenten als auch die Häufigkeit von Knochendichte-Messungen ist geringer als es bei einer Versorgung gemäß der aktuellen S3-Leitlinie zu erwarten wäre.
Für die Betroffenen hat das weitreichende Folgen: Osteoporosebedingte Knochenbrüche führen bei Frauen und Männern zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität. Grund dafür sind akute und chronische Schmerzen sowie Beeinträchtigungen in der Lebensführung. Das zeigt auch wirtschaftliche Auswirkungen: Im Jahr 2017 fielen bei erwerbstätigen Personen in Deutschland aufgrund von Fragilitätsfrakturen insgesamt 1,38 Millionen Krankheitstage an. Präventionsmaßnahmen wie eine aktive Lebensweise, gesunde Ernährung und die Verringerung von Sturzgefahren sowie eine leitlinienkonforme Therapie könnten dazu beitragen, Kosten im Gesundheitswesen einzusparen und die Lebensqualität von Menschen mit Osteoporose zu verbessern.

Ziele der Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER.

Die Kampagne KNOCHEN.STARK.MACHER. rückt die dramatische Unterversorgung der Menschen mit Osteoporose in Deutschland ins Blickfeld der Gesellschaft. Ziel der Kampagne ist, dass Osteoporose in der politischen Öffentlichkeit als ernst zunehmende Erkrankung mit hohem Handlungsbedarf wahrgenommen wird. Es müssen im Gesundheitssystem mit politischer Unterstützung die Weichen für mehr Prävention und Früherkennung gestellt werden. Das im Januar 2020 beschlossene Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose ist ein Schritt in diese Richtung. Das DMP muss nun rasch implementiert und den Betroffenen mit Osteoporosebedingten Fragilitätsfrakturen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollte ein möglicher Antrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung des systematischen Screenings angenommen und positiv diskutiert werden.

Literatur:

Hadji P et al. Dtsch Arztebl Int 2013; 110(4): 52-7; DOI: 10.3238/arztebl.2013.0052.
International Osteoporosis Foundation. http://share.iofbonehealth.org/EU-6-Material/Reports/IOF%20Report_GERMAN_DIGITAL_DE.pdf (zuletzt abgerufen am 14.07.2020).
Häussler B et al. Bone Evaluation Study (BEST) – Versorgung und Kosten. In: 10. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. 18. GAA Jahrestagung. Köln, 20.-22.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dkvf034. DOI: 10.3205/11dkvf034.
DVO-Leitlinie 2017 zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern; abgerufen unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/183-001l_S3_Osteoporose-Prophy-laxe-Diagnostik-Therapie_2019-02.pdf (Stand: 21.02.2019), S. 9.
https://www.g-ba.de/themen/disease-management-programme/ (zuletzt abgerufen am 23.07.2020)
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/839/ (zuletzt abgerufen am 23.07.2020)

Perspektive DVT – „…die Patienten sind begeistert“

München – OSP – Orthopädie – Sportorthopädie München, Facharztpraxis für Orthopädie, Sportorthopädie und Unfallchirurgie, ist spezialisiert auf die spezifische Behandlung und nachhaltige, individualisierte Therapie von schmerzhaften Beschwerden und Verletzungen des Bewegungsapparates.

Seit der Gründung durch Dr. med Gernot Seppel und Maximilian Hench setzt OSP München, neben einer genauen Diagnostik und einem breiten Leistungsspektrum, auf modernste medizinische Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten, um die bestmöglichen Voraussetzungen für den Behandlungserfolg und das Wohlbefinden ihrer Patienten zu schaffen. Hierbei spielt eine umfassende, 3-dimensionale Diagnostik, wie sie mit dem digitalen Volumen Tomographen möglich ist, eine ganz entscheidende Rolle.

Neben der Orthopädie und Sportorthopädie umfasst das erweiterte Leistungspektrum von OSP München auch das Behandlungsgebiet der Unfallchirurgie.

Aus orthopädischer und sportorthopädischer Sicht kommen neben konservativen Therapieansätzen wie Akupunktur Chirotherapie/Manuelle Medizin oder apparativen Therapiealternativen wie Stoßwellen- und Induktionswellentherapie, invasive Therapiealternativen zur Behandlung von Muskel-und Sehnenverletzungen oder knorpelerhaltende Maßnahmen im Bereich der Gelenke zum EinsatzZudem ist die Facharzpraxis operativ tätig und auf arthroskopische und offene Operationen an Schulter, Knie und Hüfte bis hin zum Gelenkersatz spezialisiert. Die Operationen werden hierbei ambulant oder stationär durchgeführt.

Im Mai 2020 erweiterte die OSP München das eigene Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Diagnostik mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22.

Dr. med. Gernot Seppel, Maximilian Hench und Dr. Peter Sommer berichten von ihren ersten Erfahrungen:

„Die DVT-Untersuchung erweitert das diagnostische Spektrum in unserer Praxis OSP München um ein Vielfaches. Speziell die Möglichkeit, kurzfristig und vor Ort, hochauflösende, 3-dimensionale Aufnahmen – auch unter Belastung – mit geringer Strahlenbelastung machen zu können, stellt einen immensen diagnostischen Erkenntnisgewinn und eine wesentliche Hilfe auch in der Therapie-Entscheidung dar.

Auch die Patienten sind begeistert, da sie mit der 3-dimensionalen Darstellung ihre pathologischen Befunde leichter verstehen. Hierdurch steigt die Compliance bei der Therapie deutlich. Die Implementierung seitens SCS erfolgte ebenfalls problemlos. Das H22 ist aus unserer Praxis heute nicht mehr weg zu denken!“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomographie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

OSP  – Orthopädie – Sportorthopädie München
Facharztpraxis für Orthopädie, Sportorthopädie und Unfallchirurgie
Dr. med. Gernot Seppel,
Maximilian Hench,
Dr. med. Peter Sommer
Maxhofstraße 9A
81475 München
www.osp-muenchen.de
 

Kritik an der gematik-Regelung nach TI-Störung

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die Entscheidung der gematik grundsätzlich, dass verursachte Kosten zur Behebung der TI-Störung übernommen werden sollen, übt allerdings Kritik an der Begrenzung auf 150 Euro.

Eine Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) führte dazu, dass seit dem 27. Mai 2020 in 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten kein Online-Abgleich von Versichertenstammdaten (Modul VSDM) mehr möglich war. Zur Problembehebung mussten alle Konnektoren manuell aktualisiert und für den Online-Betrieb freigeschaltet werden. Die Gesellschafterversammlung der gematik hat nunmehr beschlossen, dass die an die Dienstleister zur Behebung der Störung zu entrichtenden Entgelte von der gematik übernommen werden. Allerdings ist die Übernahme der Kosten nur einmal pro Konnektor und bis zu einem Beitrag von maximal 150 Euro möglich.

„Der SpiFa hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass allein die gematik als Verursacher der TI-Störung für die den Vertragsärzten dadurch entstandenen Kosten aufkommen muss. Daher begrüßen wir die Entscheidung grundsätzlich, fordern jedoch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet werden.“, so Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Die von der gematik in diesem Zusammenhang gewünschte Begrenzung auf 150 Euro spricht allerdings erneut Bände. Wir werden darum die Mitgliedsverbände des SpiFa dahingehend beraten, die eigene Mitgliedschaft aufzufordern, alle entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.“ so Lindemann weiter.

Wir rufen unsere Mitgliedsverbände, sowie deren Mitglieder bereits hier auf, bis spätestens 18. September 2020 die Aufforderung zur Erstattung der Kosten an folgende Adresse zu richten:

gematik GmbH
Friedrichstraße 136
10117 Berlin

Fax: +49 (0)30 400 41-111
E-Mail: betrieb@gematik.de

 

 

Vernetzt mit dem Referat Wirbelsäule

Berlin – Seit zwei Jahren ist das Referat Wirbelsäule als Initiative der Berufsverbände BVOU und BDNC und der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft aktiv. Das Referat Wirbelsäule unterstützt berufspolitisch aktive Kollegen, die sich im Fach engagieren. Das Referat baut die Kommunikation mit Interessierten und seinen Mitgliedern aus.
Damit Sie regelmäßige Newsletter aber auch Informationen über Veranstaltungen etc. sicher erreichen, bitten wir diejenigen, die Informationen aus dem Referat Wirbelsäule wünschen bzw. Mitglied im Referat werden wollen, um Rückantwort im unten stehenden Formular.
Eine Mitgliedschaft ist für Mitglieder von BVOU und BDNC kostenfrei.

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    Beschluss der gematik zur Übernahme der TI‐Störungskosten

    Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereingung (KBV) hat in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die Gesellschafterversammlung der gematik einen Beschluss zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) verursachten Kosten gefasst hat.

    Grundsätzlich hatte die gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen (vgl. KV‐InfoAktuell 245/2020).

    Praxen können Rechnungen einreichen

    Der aktuelle Beschluss richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Diese Rechnungen werden nun von der gematik erstattet. Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die gematik wenden und die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich.

    Frist bis zum 18. September 2020

    Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Ärzte und Psychotherapeuten vor Zahlung schriftlich an die gematik abtreten. Laut Beschluss erfolgt die Erstattung aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen.

    Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht übernommen. Die wesentlichen Punkte dieser Information können laut gematik gegenüber anfragenden Ärzten und Psychotherapeuten kommuniziert werden.

    Bei Fragen zum Beschluss können Sie sich gerne an Martin Stephan (Tel.: 030 4005‐2121, E‐Mail: ITA@kbv.de) wenden.

    Quelle: KBV

    G-BA

    Neue Heilmittelrichtlinie: Verspätung um ein Quartal

    Berlin – Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde am 19. September 2019 die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen gelten voraussichtlich ab 1.Januar 2021 und nicht wie ursprünglich geplant ab 1. Oktober 2020. Der G-BA reagierte mit seinem Beschluss auf einen Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bisher hätten nur wenige Anbieter das notwendige Zertifzierungsverfahren für die entsprechend angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen.

    Nachfolgend sind wesentliche Neuerungen und damit verbundene Vorteile aufgeführt.

    Vereinfachung

    Abschaffung der Regelfallsystematik: Nur Verordnungsfall und orientierende Behandlungsmenge Die komplizierte Regelfallsystematik wird abgelöst: Es wird künftig nicht mehr unterschieden in Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Stattdessen gibt es einen Verordnungsfall und daran geknüpft eine sogenannte orientierende Behandlungsmenge. Die Formulierung „orientierende Behandlungsmenge“ soll deutlich machen, dass sich der Arzt bei der Heilmittelverordnung an dieser Menge orientiert, aber je nach medizinischem Bedarf des Patienten davon abweichen kann.

    Vorteile: Die Anfälligkeit, eine ungenaue oder fehlerhafte Verordnung auszustellen, sinkt. Es besteht nicht mehr die Gefahr, dass eine Folgeverordnung ausgestellt wird, obwohl der Regelfall bereits überschritten ist.

    Die Vereinfachung trägt dazu bei, Rückfragen zwischen Arzt- und Heilmittel-Praxis zu vermeiden.

    Bürokratieabbau: Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen außerhalb des Regelfalls

    Mit dem Wegfall der Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt auch das entsprechende Genehmigungsverfahren, das einige Krankenkassen verlangten. Somit sind auch für Verordnungsfälle, bei denen die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird, keine Begründungen mehr auf der Verordnung erforderlich. Der Arzt dokumentiert lediglich in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf. Vorteile: Ärzte müssen keine Begründung mehr auf der Verordnung angeben. Auch Patienten und Therapeuten werden entlastet, da sie kein Genehmigungsverfahren mehr zu berücksichtigen haben.

    Mehr Verordnungssicherheit: Verordnungsdatum ist entscheidend, nicht ein „behandlungsfreies Intervall“

    Derzeit ist ein „behandlungsfreies Intervall“ von zwölf Wochen definiert, erst danach handelt es sich um einen neuen Regelfall und es ist möglich, eine neue Erstverordnung auszustellen. Allerdings bringt das mehrere Schwierigkeiten mit sich: Weil Ärzte nicht wissen können, wann genau der letzte Behandlungstermin bei einem Heilmittelerbringer stattgefunden hat, können sie das behandlungsfreie Intervall nicht rechtssicher bemessen. Zudem suggeriert die Formulierung „behandlungsfreies Intervall“, dass eine Pause von zwölf Wochen erforderlich ist, bevor eine erneute Heilmittelverordnung erfolgen darf. Dabei ist das Intervall nur dafür maßgeblich, ob ein neuer Regelfall ausgelöst wird oder der alte gilt. Künftig ist das Datum der letzten Heilmittelverordnung entscheidend:

    • Liegt es noch keine sechs Monate zurück, wird der bisherige Verordnungsfall fortgeführt. Die „orientierende Behandlungsmenge“ gilt ebenfalls fort, wobei auch darüber hinaus verordnet werden kann, wenn es medizinisch erforderlich ist.
    • Liegt das Datum sechs Monate oder länger zurück, wird ein neuer Verordnungsfall ausgelöst.

    Vorteil: Das letzte Verordnungsdatum ist im Praxisverwaltungssystem (PVS) des Arztes gespeichert. Damit können die Zeiträume jederzeit eingesehen oder vom PVS automatisch bemessen werden.

    Klarheit: Schlucktherapie ist ein eigenes Heilmittel

    Ärzte können Schlucktherapie als eigenes Heilmittel verordnen. Bisher ist sie in die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie integriert. Dieser Heilmittelbereich heißt künftig: Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

    Vorteil: Mehr Klarheit für Ärzte, Patienten und Therapeuten. Eine Behandlung mittels Schlucktherapie kann eindeutig auf der Verordnung kenntlich gemacht werden.

    Übersichtlichkeit: Diagnosegruppen werden zusammengefasst

    Die Diagnosegruppen im Heilmittel-Katalog werden vor allem im Bereich Physiotherapie zusammengefasst (von 22 auf 13) und insgesamt übersichtlicher: Innerhalb der Diagnosegruppen wird nicht mehr zwischen kurz-, mittel- und längerfristigem Behandlungsbedarf unterschieden. Die sogenannte Aufrechnung der Verordnungsmengen von Vor-Verordnungen für verwandte Diagnosegruppen entfällt. Auch ein Wechsel zwischen verwandten Diagnosegruppen ist nicht mehr nötig (z. B. von WS1 zu WS2). Darüber hinaus muss künftig nur noch zwischen „vorrangigen“ und „ergänzenden“ Heilmitteln unterschieden werden, da die optionalen in die vorrangigen Heilmittel integriert wurden.

    Vorteil: Der Heilmittel-Katalog wird überschaubarer.

    Mehr Therapieoptionen und Entscheidungsfreiheit: Flexiblere Angaben zur Leitsymptomatik

    Die Angaben zur Leitsymptomatik werden wesentlich flexibler. So können künftig mehrere unterschiedliche Leitsymptomatiken auf einer Verordnung angegeben werden. Außerdem kann der Arzt künftig alternativ eine patientenindividuelle Leitsymptomatik formulieren. Dabei müssen die individuellen Angaben die Leitsymptomatik des Heilmittel-Katalogs „widerspiegeln“. In solchen Fällen brauchen Ärzte nicht zusätzlich die Leitsymptomatik nach dem Heilmittel-Katalog auf der Verordnung anzugeben.

    Vorteil: Mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit für Ärzte Gleichzeitiges Verordnen mehrerer Heilmittel möglich In den Heilmittelbereichen der Physiotherapie beziehungsweise der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie können künftig mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden – konkret sind bis zu drei möglich. Im Bereich der Ergotherapie ist dies bereits heute schon möglich. Während der Laufzeit einer Verordnung können dann beispielsweise passive und aktive Maßnahmen der Physiotherapie kombiniert werden.

    Vorteil: Erweiterung der Therapieoptionen.

    Weniger Rücksprachen, Abstimmungen oder Änderungswünsche: Verordnungsfall ist immer arztbezogen

    In der Heilmittel-Richtlinie wird klargestellt, ab wann ein Arzt von einem neuen Verordnungsfall ausgehen kann: Ein Verordnungsfall bezieht sich immer auf den verordnenden Arzt. Somit erfolgt auch die Bemessung der orientierenden Behandlungsmenge immer arztbezogen.

    Vorteil: Ärzte müssen keine Verordnungsmengen von anderen Ärzten berücksichtigen, entsprechende Recherchen und Rücksprachen bleiben Ärzten künftig erspart. Behandlungsfrequenz kann flexibler angegeben werden

    Die Frequenzempfehlungen des Heilmittel-Katalogs werden einheitlich als Frequenzspannen hinterlegt, zum Beispiel „1-3 x wöchentlich“. Das verringert Bürokratie, denn bisher muss der Therapeut Abweichungen von der Frequenzangabe mit dem Arzt abstimmen. Durch die Vorgabe einer Frequenzspanne können die Behandlungstermine je nach Bedarf flexibler zwischen Heilmittel-Therapeut und Patient vereinbart werden.

    Vorteil: Keine zeitaufwändigen Abstimmungen zwischen Ärzten und Heilmittelerbringern bei Änderungen der Behandlungsfrequenz.

    Längere Frist für Beginn der Heilmitteltherapie

    Der späteste Behandlungsbeginn wird von bisher 14 auf künftig 28 Tage erweitert. Damit hat der Patient mehr Zeit, die Therapie zu beginnen. Gleichzeitig wird damit den längeren Wartezeiten bei den Heilmittelerbringern Rechnung getragen. Zudem soll ein Feld für einen dringlichen Behandlungsbedarf (innerhalb von 14 Tagen) auf der Verordnung geschaffen werden. Ärzte kreuzen es an, wenn die Erkrankung einen früheren Behandlungsbeginn erfordert.

    Vorteil: Weniger nachträgliche Änderungswünsche von Patienten oder Therapeuten in Arztpraxen.

    Hinweis: Künftig nur noch ein Verordnungsformular

    Zur weiteren Vereinfachung soll es voraussichtlich ab 1. Oktober 2020 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel geben (Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie). Dazu befinden sich die KBV und der GKV-Spitzenverband als Partner des Bundesmantelvertrages für Ärzte derzeit in Verhandlungen, die bis Ende 2019 abgeschlossen sein sollen.

    Quelle: KBV/G-BA

    “Unsere Mitglieder stehen der Digitalisierung offen gegenüber.”

    Berlin – Die Digitalisierung ist eines der wiederkehrenden Kernthemen im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie. Oft ist es kaum möglich, Visionen und Pilotprojekte von konkreten und nutzbaren Angeboten zu unterscheiden, die bereits in den Alltag Einzug gehalten haben. Für eine rasche Digitalisierung der ambulanten Versorgung machen sich seit der Jahrtausendwende alle Gesundheitsminister stark. Seit dem „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ aus 2003 ist auch die ärztliche Selbstverwaltung aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) in dieses gigantische Projekt eingebunden. Nach 20 Jahren Projektarbeit und Milliardeninvestitionen sollen hier die wesentlichen Projekte und deren Status reflektiert werden. BVOU-Geschäftsführer Dr. Jörg Ansorg über Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitssystem.

    „Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?
    Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt und in den vergangenen Jahren eingeführt. Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

    „Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?

    Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde mit großen Visionen angekündigt und wird gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt. Die Einführung erfolgt nach 15-jähriger Entwicklungszeit schrittweise und ist noch lange nicht abgeschlossen
    Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

    Wie wurde das Projekt TI im BVOU aufgenommen?

    Dr. Ansorg: Mit sehr gemischten Gefühlen. Neben Lieferengpässen war die Einführungsphase von Verunsicherung und Sicherheitsbedenken auf Seiten unserer Mitglieder geprägt. Für viele Praxen und Inhaber war es aufgrund suboptimaler Informationspolitik von gematik und Selbstverwaltung unklar, wie die Konnektoren und der Anschluss an die TI funktionieren und wie die Risiken bei Datenverlusten verteilt sind.
    Es gab viele Gerüchte und Mutmaßungen, die auf unbekanntem Terrain regelhaft zu einer massiven Verunsicherung führen. Wir erleben das gerade in ähnlicher Weise in der Bevölkerung beim Umgang mit Coronaschutzmaßnahmen, z.B. der Maskenpflicht. Von totaler Ablehnung bis zu übervorsichtigen Autofahrern, die mit selbstgebasteltem Mundschutz allein im Wagen sitzen ist alles dabei.
    Bei Anschluss der TI kam vor allem auf, dass die Praxis-IT in vielen Praxen erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und der Anschluss an die TI nicht entsprechend den Empfehlungen der gematik erfolgte. Wir haben den Prozess aktiv begleitet und über unsere Kommunikationskanäle Infobrief, Webseite und Newsletter informiert und mit einem Themendossier Hilfestellung gegeben.
    Erst nachdem die gematik Mitte 2019 klar dargelegt hat, dass bei korrektem Anschluss der Praxis-IT an die TI der Arzt nicht für Datenpannen oder -verluste „hinter dem Konnektor“ haftet, hat der BVOU-Vorstand empfohlen, sich an die TI anzuschließen.
    Die Vorsicht war gewiss nicht ungerechtfertigt: Fehlkonfigurationen von Routern sowie die unverschlüsselte Datenhaltung auf praxisinternen Servern führten 2019 in einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis in Celle sogar dazu, dass 30.000 Patientendaten frei im Netz verfügbar waren. Diese Panne ist dem IT-Dienstleister der Praxis anzulasten, für dessen Bestellung und sachgerechte Arbeit letztlich der Praxisinhaber verantwortlich ist. Betonen muss man aber, dass dieser Datenschutz-GAU nichts mit dem Anschluss der Praxis an die TI zu tun hatte.

    Wer haftet denn generell für die Sicherheit, beziehungsweise wie ist die Sicherheit gegeben?

    Dr. Ansorg: Für die Sicherheit der TI trägt die gematik die Verantwortung und hat Ärzte und Psychotherapeuten von der Haftung freigestellt, sofern die Anbindung an die TI vorschriftsgemäß erfolgt ist.

    Was bedeutet vorschriftsgemäß?

    Dr. Ansorg: Höchste Sicherheit für eine Praxis bietet der Reihenanschluss, bei dem die gesamte Praxis-IT ausschließlich über den Konnektor ans Internet angeschlossen wird. Sollen parallel normale Internetdienste und E-Mail genutzt werden, wird eine komplette Netztrennung für diese Anwendungen empfohlen. Dieser Mehraufwand ist aufgrund der verarbeiteten sensiblen Gesundheitsdaten erforderlich und schützt letztlich auch den Praxisbetreiber vor Regressforderungen bei Datenschutzpannen.

    Die erste Anwendung der TI in Kombination mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten ist das Versichertendatenmanagement (VSDM). Wozu dient es?

    Dr. Ansorg: Das VSDM dient dazu, die Stammdaten auf der Versicherungskarte aktuell zu halten. Das VSDM ist seit Einführung der TI und Anschluss der Praxen die einzige verfügbare Anwendung. Sie hat für Praxen jedoch keinen wirklichen Wert und ist wesentlicher Grund für die geringe Akzeptanz der gesamten TI unter unseren Mitgliedern und der Ärzteschaft.

    Bei so viel Kritik: Welche sinnvollen Anwendungsszenarien sehen Sie denn bezüglich der TI?

    Dr. Ansorg: Das ist schwer zu sagen, denn sämtliche für den Praxisablauf und die Effizienzsteigerung der ärztlichen Kommunikation sinnvollen Anwendungen von TI und elektronischer Gesundheitskarte sind nach 15 Jahren Entwicklungszeit aktuell nicht verfügbar und lediglich angekündigt. Hier geht es z.B. um den eArztbrief, das eRezept, die eAU und die elektronische Patientenakte.
    Diese Anwendungen werden jedoch erst nach einem mehrere 100 € teuren Software-Update des Konnektors auf den sog. eHealth-Konnektor.
    Außerdem ist für diese sinnvollen Anwendungen ein neuer elektronischer Heilberufeausweis (eHBA 2. Generation) erforderlich. Dieser muss bei der zuständigen Ärztekammer neu beantragt werden. Kosten ca. 500 €.

    Wegen des fehlenden Nutzens für die Praxen hat die TI bislang mit erheblichen Akzeptanzproblemen zu kämpfen und wirkt selbst für Enthusiasten wie ein zahnloser Tiger. Dass die in den vergangenen 2 Jahren eingeführten Geräte und Karten für den Einsatz sinnvoller Anwendungen gar nicht taugen und nun erneut erhebliche Investitionen auf die Ärzteschaft zukommen, ist ein Skandal.

    Und welche Anwendungen sind im Gespräch?

    Dr. Ansorg: Beispiele für sinnvolle Anwendungen von TI und eGK sind die qualifizierte elektronische Signatur (QES), das Notfalldatenmanagement (NFDM) auf der eGK, der elektronische Medikationsplan (eMP), elektronische Arztbriefe (eArztbrief, KIM), die elektronische AU-Bescheinigung (eAU), das elektronisches Rezept (eRezept) und nicht zuletzt die elektronische Patientenakte (ePA).
    Die Infrastruktur für all diese Anwendungen steht auch nach 15 Jahren Entwicklungsarbeit noch nicht, zunächst müssen Konnektoren und Karten nachgerüstet werden. Erst wenn diese Anwendungen für jeden Arzt und für die sektorübergreifende und interprofessionelle Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen, wird sich das Potential der Digitalisierung im Gesundheitssystem zeigen und die Akzeptanz zum Anschluss an die TI auf breiter Basis erhöhen.

    Sie haben die elektronische Patientenakte erwähnt. Da gibt es mittlerweile kreative Alternativlösungen, oder?

    Dr. Ansorg: Jenseits der nur auf dem Reißbrett verfügbaren zentralen Patientenakte der TI existieren seit Jahren nutzbare Ansätze für elektronische Patientenakten. Vitabook, DoctorBox, Vivy & Co. haben Potential und tragen dem Wunsch, bereits heute digitale Patientendaten in Teilen der Versorgung einzusetzen, Rechnung.
    Sie werden im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen und sektorübergreifenden Versorgungsnetzwerken bereits heute erfolgreich eingesetzt. Andere werden von Krankenkassen genutzt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen, ab dem 01.01.2021 jedem Versicherten eine digitale Patientenakte anzubieten.
    Schade, dass das Potential der Digitalisierung erst wieder über Insellösungen aufgezeigt werden muss. Hier besteht die Gefahr eines Flickenteppichs verschiedener ePAs. Hinzu kommt die Unklarheit, ob die aktuell eingesetzten Konnektoren technisch überhaupt in der Lage sind, große Dateien, z.B. aus der bildgebenden Diagnostik, zu ver- und entschlüsseln. Hier könnte vor dem voll funktionsfähigen Einsatz ein kompletter Tausch der Geräte anstehen.

    Gefragt ist ein kompetenter Moderator, der diese Insellösungen über standardisierte Schnittstellen orchestrieren kann. Die KBV hat hier vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag bekommen und sollte diese Moderatorenrolle nicht als Bürde, sondern als Chance für die aktive Mitgestaltung der Digitalisierung annehmen.

    Bei diesem doch eher schleppenden Projekt der TI: Schwindet auch die Bereitschaft unter den BVOU-Mitgliedern sich mit der Digitalisierung näher zu befassen?

    Dr. Ansorg: Unabhängig von den sich nur langsam durchsetzenden Digitalisierungsprojekten von Gesundheitsministerium und Selbstverwaltung sehen viele Ärzte und Praxen in der Digitalisierung erhebliches Potential. Unsere Mitglieder stehen einer Digitalisierung offen gegenüber.
    Wichtig für die Akzeptanz ist eine adäquate Honorierung sowie erkennbare Vorteile gegenüber den bisherigen Praxisabläufen. Digitalisierung wirkt nur über die Veränderung und Optimierung der Prozesse.
    Unsere Mitglieder erwarten sinnstiftende Veränderung durch die Digitalisierung.
    Viele Kolleginnen und Kollegen wollen nicht mehr warten und nehmen die Digitalisierung der eigenen Abläufe und Angebote selbst in die Hand.

    Der BVOU bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile bei Digitalisierungsprojekten an. Welche Beispiele können Sie hier nennen?

    Dr. Ansorg: Zur Entlastung des Empfangstresens nutzen mittlerweile viele Praxen ein Online-Terminvergabetool (OTV). Hierbei gehen einige Tools weit über die simple Vergabe eines Sprechstundentermins hinaus. Hinzu kommen Komfortfunktionen für den Patienten wie die SMS-Benachrichtigung oder die digitale Abfrage von Anamnese und Vorbefunden. So können Prozesse in der Praxis optimiert und Ressourcen effizient genutzt werden.
    Wir haben seit vielen Jahren eine Kooperation mit samedi, einem renommierten Anbieter der online-Terminvergabe. BVOU-Mitglieder erhalten durch diese Zusammenarbeit viele Vergünstigungen.

    Hinsichtlich der andauernden Corona-Pandemie „boomt“ die Videosprechstunde. Wie hat der BVOU auf diesen Trend reagiert?

    Dr. Ansorg: Nachdem der Deutsche Ärztetag 2018 das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert hat, konnten Anbieter ihre Softwarelösungen bei der KBV zur Nutzung im ambulanten Versorgungsbereich zertifizieren lassen.
    Der BVOU arbeitet hier seit Jahren eng mit der Deutschen Arzt AG zusammen. Sogar eine kostenfreie Nutzung der Software sprechstunde.online während der Krise konnte zum Schutz von Ärzten, Praxisangestellten und Patienten ausgehandelt werden.

    Es bestehen noch Zweifel bezüglich der Vergütung der Videosprechstunde. Welche sind das?

    Dr. Ansorg: Erste Vergütungsansätze wurden im EBM bereits verankert, sind aber noch verbesserungswürdig. Das Ziel sollte bei Einhaltung der Indikation und Machbarkeit eine äquivalente Vergütung der Videosprechstunde im Vergleich zur Patientenberatung in der Praxis sein. Im Rahmen von Selektivverträgen konnten solche Modelle bereits in die Versorgungsrealität eingeführt werden.

    Sehen Sie für die Videosprechstunde auch außerhalb von Corona-Zeiten langfristige Anwendungen?

    Dr. Ansorg: Die Videosprechstunde hat erhebliches Potential für die Unterstützung der sektorübergreifenden und interprofessionellen Versorgung. In unserem Fachgebiet ist das vor allem die Zusammenarbeit zwischen Orthopäde und Unfallchirurg mit Physiotherapie oder ambulanter Reha.
    Auch im Rahmen von Zweitmeinungsverfahren ist die Videosprechstunde eine interessante Option, mehrere Experten zu Fallkonferenzen zusammenzubringen. Grundbedingung für den Erfolg wird sein, dass alle relevanten Befunde den Experten während der Online-Fallkonferenz digital zur Verfügung stehen. Erst die Verfügbarkeit von Videokonferenz und elektronsicher Patientenakte schaffen hier das Potential für eine Disruption in der Patientenversorgung.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Was braucht ein Digitalisierungsprojekt um auf Akzeptanz zu stoßen?

    Dr. Ansorg: Die eingesetzten Lösungen müssen praktikabel und leicht anwendbar sein und sollten den Anwendern, sprich Ärzten und Patienten einen klaren Mehrwert bieten. Mit dem Einsatz von Videosprechstunden und der Online-Terminvergabe wird der Einstieg in die Digitalisierung leicht gemacht und ebnet den Weg zum digitalen Praxis- und Ressourcenmanagement sowie eine enge Verzahnung mit der digitalen Patienten- und Befundverwaltung im PVS.
    Im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie wird der Einstieg in die Digitalisierung mit einer Reihe von Selektivverträgen erleichtert, die zusätzlich eine extrabudgetäre und adäquate Honorierung versprechen. Sie führen in O und U auch zu einer erhöhten Wahrnehmung der Teilnehmer im Netz durch Integration in das Patienteninformationsportal Orthinform – unser hauseigenes Leuchtturmprojekt der Digitalisierung.

    Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch.

    Das Interview führte Janosch Kuno

    „Digitalisierung“ ist in aller Munde findet in jeder Ecke des Gesundheitssystems statt. Was waren die großen Anwendungsfelder in den letzten Jahren, die unsere Mitglieder beschäftigten?
    Dr. Jörg Ansorg: Als erstes ist hier ganz klar die Telematikinfrastruktur (TI) zu nennen. Die TI wurde gemeinsam mit der ersten Version der elektronischen Gesundheitskarte seit 2005 von der gematik entwickelt und in den vergangenen Jahren eingeführt. Alle Vertragsarztpraxen sollten per Gesetz ursprünglich bis Mitte 2019 an die TI angeschlossen sein. Die Frist wurde danach aus verschiedenen Gründen wiederholt verschoben. Vertragsärzte und Praxen, die sich nicht an die TI anschließen, werden per Gesetz mit Sanktionen belegt.

    Wie wurde das Projekt TI im BVOU aufgenommen?
    Dr. Ansorg: Mit sehr gemischten Gefühlen. Neben Lieferengpässen war die Einführungsphase von Verunsicherung und Sicherheitsbedenken auf Seiten unserer Mitglieder geprägt. Für viele Praxen und Inhaber war es aufgrund suboptimaler Informationspolitik durch gematik und Selbstverwaltung unklar, wie die Konnektoren und der Anschluß an die TI funktionieren und wie die Risiken bei Datenverlusten verteilt sind. Es gab viele Gerüchte und Mutmaßungen, die auf unbekanntem Terrain regelhaft zu einer massiven Verunsicherung führen. Wir erleben das gerade in ähnlicher Weise in der Bevölkerung beim Umgang mit Coronaschutzmaßnahmen, z.B. der Maskenpflicht. Von totaler Ablehnung bis zu übervorsichtigen Autofahrern, die mit selbstgebasteltem Mundschutz allein im Wagen sitzen ist alles dabei.

    Bei Anschluss der TI kam vor allem auf, dass die Praxis-IT in vielen Praxen erhebliche Sicherheitsmängel aufweist und der Anschluß an die TI nicht entsprechend den Empfehlungen der Gematik erfolgte. Wir haben den Prozess aktiv begleitet und über unsere Kommunikationskanäle Infobrief, Webseite und Newsletter informiert und mit einem Themendossier Hilfestellung gegeben. Erst nachdem die gematik Mitte 2019 klar dargelegt hat, daß bei korrektem Anschluß der Praxis-IT an die TI der Arzt nicht für Datenpannen oder -verluste „hinter dem Konnektor“ haftet, hat der BVOU-Vorstand empfohlen, sich an die TI anzuschließen.

    Die Vorsicht war gewiss nicht ungerechtfertigt: Fehlkonfigurationen von Routern sowie die unverschlüsselte Datenhaltung auf praxisinternen Servern führten 2019 in einer orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis in Celle sogar dazu, dass 30.000 Patientendaten frei im Netz verfügbar waren. Diese Panne ist dem IT-Dienstleister der Praxis anzulasten, für dessen Bestellung und sachgerechte Arbeit letztlich der Praxisinhaber verantwortlich ist. Betonen muss man aber, dass dieser Datenschutz-GAU nichts mit dem Anschluss der Praxis an die TI zu tun hatte.

    Wer haftet denn generell für die Sicherheit, beziehungsweise wie ist die Sicherheit gegeben?
    Dr. Ansorg: Für die Sicherheit der TI trägt die gematik die Verantwortung und hat Ärzte und Psychotherapeuten von der Haftung freigestellt, sofern die Anbindung an die TI vorschriftsgemäß erfolgt ist.

    Was bedeutet vorschriftsgemäß?
    Dr. Ansorg: Höchste Sicherheit für eine Praxis bietet der Reihenanschluss, bei dem die gesamte Praxis-IT ausschließlich über den Konnektor ans Internet angeschlossen wird. Sollen parallel normale Internetdienste und eMail genutzt werden, wird eine komplette Netztrennung für diese Anwendungen empfohlen. Dieser Mehraufwand ist aufgrund der verarbeiteten sensiblen Gesundheitsdaten erforderlich und schützt letztlich auch den Praxisbetreiber vor Regressforderungen bei Datenschutzpannen.

    Die erste Anwendung der TI in Kombination mit den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten ist das Versichertendatenmanagement (VSDM). Wozu dient es?
    Dr. Ansorg: Das VSDM dient dazu, die Stammdaten auf der Versicherungskarte aktuell zu halten. Das VSDM ist seit Einführung der TI und Anschluss der Praxen die einzige verfügbare Anwendung. Sie hat für Praxen jedoch keinen wirklichen Wert und ist wesentlicher Grund für die geringe Akzeptanz der gesamten TI unter unseren Mitgliedern und der Ärzteschaft.

    Bei so vieler Kritik: Welche sinnvolle Anwendungsszenarien sehen Sie denn bezüglich der TI?
    Dr. Ansorg: Das ist schwer zu sagen, denn sämtliche für den Praxisablauf und die Effizienzsteigerung der ärztlichen Kommunikation sinnvollen Anwendungen von TI und elektronischer Gesundheitskarte sind aktuell nicht verfügbar und lediglich angekündigt. Hier geht es z.B. um den eArztbrief, das eRezept, die eAU, und letztlich auch um die elektronische Patientenakte.

    Diese Anwendungen werden erst nach einem Software-Update des Konnektors sowie aufwändigen Zertifizierungen durch die gematik verfügbar sein. Bislang hat kein Konnektorhersteller ein solches Update im Markt eingeführt. Aufgrund der fest im Konnektor verbauten Sicherheitschips ist es gut möglich, dass für ein Update das gesamte Gerät getauscht werden muss. Außerdem ist für diese sinnvollen Anwendungen der TI auf Ärzteseite ein neuer elektronischer Heilberufeausweis (eHBA 2. Generation) erforderlich. Verfügbarkeit: Unklar. Erst recht nach dem Skandal bei der Ausgabe der Heilberufe- und Praxischipkarten sowie der Lesegeräte Ende 2019.

    Wegen des bislang fehlenden Nutzens für die Praxen hat die TI mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen und wirkt selbst für Enthusiasten wie ein schwerfälliger Tanker oder zahnloser Tiger. Es fehlen bis zum heutigen Tag sinnvolle Anwendungen.

    Und welche Anwendungen sind im Gespräch?
    Dr. Ansorg: Beispiele für die bislang nicht verfügbaren sinnvollen Anwendungen von TI und eGK sind die qualifizierte elektronische Signatur (QES), das Notfalldatenmanagement (NFDM) auf der eGK, der elektronische Medikationsplan (eMP), elektronische Arztbriefe (eArztbrief), die elektronische AU-Bescheinigung (eAU), das elektronisches Rezept (eRezept) und nicht zuletzt die elektronische Patientenakte (ePA).

    Die Infrastruktur für all diese Anwendungen steht nach 15 Jahren Entwicklungsarbeit, die Anwendungen fehlen noch immer. Erst wenn diese Anwendungen für jeden Arzt und für die sektorübergreifende und interprofessionelle Kommunikation zwischen den Leistungserbringern zur Verfügung stehen, wird sich das Potential der Digitalisierung im Gesundheitssystem zeigen und die Akzeptanz zum Anschluss an die TI auf breiter Basis erhöhen.

    Sie haben die elektronische Patientenakte erwähnt. Da gibt es mittlerweile kreative Alternativlösungen, oder?
    Dr. AnsorgJenseits der nur auf dem Reißbrett und in vollmundigen Ankündigungen und Zukunftsszenarien verfügbaren zentralen Patientenakte der TI existieren seit Jahren durchaus Ansätze für elektronische Patientenakten. Vitabook, DoctorBox, Vivy & Co. haben Potential und tragen dem Wunsch, bereits heute digitale Patientenakten in Teilen der Versorgung einzusetzen, Rechnung. Sie werden teilweise im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen oder sektorübergreifenden Versorgungsnetzwerken bereits heute sehr erfolgreich eingesetzt. Andere werden von Krankenkassen genutzt, um der gesetzlichen Auflage nachzukommen, ab dem 01.01.2021 jedem Versicherten eine digitale Patientenakte anzubieten.

    Schade, dass das Potential der Digitalisierung nun doch erst wieder über Insellösungen aufgezeigt und bewiesen werden muss. Hier besteht die Gefahr eines Flickenteppichs verschiedener ePAs. Gefragt ist hier ein kompetenter Moderator, der diese Insellösungen über standardisierte Schnittstellen orchestrieren kann. Die KBV hat hier vom Gesetzgeber einen klaren Auftrag bekommen und sollte diese Moderatorenrolle nicht als Bürde, sondern als Chance für die aktive Mitgestaltung der Digitalisierung annehmen.

    Bei diesem doch eher schleppenden Projekt der TI: Schwindet auch die Bereitschaft unter den BVOU-Mitgliedern sich mit der Digitalisierung näher zu befassen?
    Dr. Ansorg: Unabhängig von den sich langsam durchsetzenden Digitalisierungsprojekten von Gesundheitsministerium und Selbstverwaltung sehen viele Ärzte und Praxen in der Digitalisierung erhebliches Potential. Unsere Mitglieder stehen einer Digitalisierung offen gegenüber.

    Wichtig für die Akzeptanz ist eine adäquate Honorierung sowie erkennbare Vorteile gegenüber den bisherigen Praxisabläufen. Digitalisierung wirkt nur über die Veränderung der Prozesse. Alles andere ist Selbstzweck und wird von den Prozeßbeteiligten, also uns selbst, als Augenwischerei durchschaut abgelehnt.

    Unsere Mitglieder erwarten sinnstiftende Veränderung durch die Digitalisierung. Insofern kommt allein wegen des Aufbaus der dazu nötigen Infrastruktur noch kein Jubel auf. Und viele Kolleginnen und Kollegen nehmen deshalb die Digitalisierung der eigenen Abläufe und Angebote selbst in die Hand. Sie wollen nicht länger warten und erwarten von der Selbstverwaltung allein nicht viel.

    Der BVOU bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile bei Digitalisierungsprojekten an. Welche Beispiele können Sie hier nennen?
    Dr. Ansorg: Zur Entlastung des Empfangstresens nutzen mittlerweile viele Praxen ein Online-Terminvergabetool. Hierbei gehen einige Tools weit über die simple Vergabe eines Sprechstundentermins hinaus. Hinzu kommen Komfortfunktionen für den Patienten wie die SMS-Benachrichtigung oder die digitale Abfrage von Anamnese und Vorbefunden. So können Prozesse in der Praxis optimiert und Ressourcen effizient genutzt werden.

    Wir haben seit vielen Jahren eine Kooperation mit samedi, einem renommierten Anbieter der online-Terminvergabe. BVOU-Mitglieder erhalten durch diese Zusammenarbeit viele Vergünstigungen.

    Im Rahmen von besonderen Versorgungsverträgen können außerdem Befunde gesammelt und Behandlungsergebnisse (PROMS) ausgewertet werden. So entstehen mit digitaler Unterstützung integrierte Versorgungspfade für eine optimierte Behandlungsqualität.

    Hinsichtlich der andauernden Corona-Pandemie „boomt“ die Videosprechstunde. Wie hat der BVOU auf diesen Trend reagiert?
    Dr. Ansorg: Nachdem der Deutsche Ärztetag 2018 das Fernbehandlungsverbot deutlich gelockert hat, konnten Anbieter ihre Softwarelösungen bei der KBV zur Nutzung im ambulanten Versorgungsbereich zertifizieren lassen. Der BVOU arbeitet hier seit Jahren eng mit der Deutschen Arzt AG zusammen. Sogar eine kostenfreie Nutzung der Software sprechstunde.online während der Krise konnte zum Schutz von Ärzten, Praxisangestellten und Patienten ausgehandelt werden.

    Es bestehen noch Zweifel bezüglich der Vergütung der Videosprechstunde. Welche sind das?
    Dr. Ansorg: Erste Vergütungsansätze wurden im EBM bereits verankert, sind aber noch verbesserungswürdig. Das Ziel sollte bei Einhaltung der Indikation und Machbarkeit eine äquivalente Vergütung der Videosprechstunde im Vergleich zur Patientenberatung in der Praxis sein. Im Rahmen von Selektivverträgen konnten solche Modelle bereits in die Versorgungsrealität eingeführt werden.

    Sehen Sie für die Videosprechstunde auch außerhalb von Corona-Zeiten langfristige Anwendungen?
    Dr. Ansorg: Die Videosprechstunde hat erhebliches Potential für die Unterstützung der sektorübergreifenden Versorgung. Erste Initiativen zur (Video-)Vernetzung von Kliniken und Praxen laufen bereits.

    Auch im Rahmen von Zweitmeinungsverfahren ist die Videosprechstunde eine interessante Option, mehrere Experten zu Fallkonferenzen zusammenzubringen. Grundbedingung für den Erfolg solcher Zweitmeinungsprojekte ist, dass alle relevanten Befunde den Experten digital zur Verfügung gestellt werden und auch die Fallkonferenz selbst komplett digital durchgeführt wird.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Was braucht ein Digitalisierungsprojekt um auf Akzeptanz zu stoßen?
    Dr. Ansorg: Die eingesetzten Lösungen müssen praktikabel und leicht anwendbar sein und sollten den Anwendern, sprich Ärzten und Patienten einen klaren Mehrwert bieten. Mit dem Einsatz von Videosprechstunden und der Online-Terminvergabe wird der Einstieg in die Digitalisierung leicht gemacht und man erhält einen Einstieg ins digitale Praxis- und Ressourcenmanagement und eine enge Verzahnung mit der Patientenverwaltung im PVS.

    Im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie wird der Einstieg in die Digitalisierung mit einer Reihe von Selektivverträgen erleichtert, die zusätzlich eine bessere Honorierung sowie eine erhöhte Wahrnehmung der Teilnehmer im Netz durch Integration in das Patienteninformationsportal Orthinform versprechen, übrigens unser hauseigenes Leuchtturmprojekt der Digitalisierung.

    Herr Dr. Ansorg, vielen Dank für das Gespräch.

    Das Interview führte Janosch Kuno, BVOU-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

    Deutschlands größter Online-Event für O und U

    Berlin – Um den Sektionen, Arbeitsgruppen und Industriepartnern auch in diesem Jahr ihre Fortbildung und Produktpräsentationen zu ermöglichen, findet vom 19. bis 23. Oktober 2020 die Digitale Woche O&U #digitalOU2020 statt. Sie wird von der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) organisiert. Die AOUC ist gemeinsames Referat des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

    Das täglich vierstündige kostenfreie Online-Fortbildungsprogramm setzt sich aus Podiumsdiskussionen, Online-Vorträgen, Videosessions, Live-Streams und vielen weiteren themenspezifischen Fortbildungsveranstaltungen zusammen. Jeder Tag hat einen wissenschaftlichen Schwerpunkt: Obere Extremität, Wirbelsäule, Becken, untere Extremität und Hüfte. Berufspolitische Diskussionen zu den Hot Topics IT und Datensicherheit, zu Video-Apps, zu Patientensteuerung durch die Kasse usw. ergänzen die wissenschaftlichen Formate.

    „Die Ereignisse in diesem Jahr hat unser Fach zu Quantensprüngen in der Digitalisierung gezwungen. Nun gilt es die Vorteile zu nutzen und uns online auszutauschen“, erklären die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. Michael J. Raschke, Prof. Dr. Dieter C. Wirtz und Dr. Burkhard Lembeck.

    Die Registrierung zu #digitalOU2020 ist freigeschaltet. In den ersten 10 Tagen haben sich bereits 350 Teilnehmer angemeldet. Alle wichtigen Informationen zu Ablauf, Programm und Anmeldung sind unter der URL digitalOU.org abrufbar. An der Digitalen Woche O&U #digitalOU2020 kann per Computer oder über die O&U Events App teilgenommen werden, die barrierefrei alle Formate wiedergibt.

    Über die AOUC

    Die Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) ist gemeinsames Referat des BVOU und der DGOU. Zweck ist der Austausch, die Koordination und die Bündelung von rein ideellen Interessen in den Bereichen medizinische Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung. Mit der Gründung der AOUC hat die lang entwickelte Idee als gemeinsames Referat der DGOU und des BVOU eine Form angenommen, die dem immer stärkeren Zusammenwachsen der Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie folgt. Das Zusammenrücken der Fachgesellschaften und des Berufsverbands zu einer gemeinsamen Akademie folgt dem gemeinsamen Ziel aller Beteiligten, O und U als ein starkes Fachgebiet zu repräsentieren.

    Pressekontakt:
    Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie
    Ansprechpartner: Lasse Walter
    Straße des 17. Juni 106–108 | 10623 Berlin
    T +49 (0) 30 797 444 44
    H +49 (0) 176 – 788 62 998
    M info@aouc.de
    W www.aouc.de
    Pressematerial (Grußwort, Ankündigungstext, Bildmaterial) finden Sie unter:
    https://aouc.de/neuigkeiten/pressemitteilung

    #digitalOU2020: Best of O und U – komprimiert und kostenlos!

    Berlin  –  Vom 19.10. – 23.10.2020 fndet die Digitale Woche O und U statt. Täglich wird auf der neu entwickelten virtuellen Plattform #digitalOU2020 das Beste aus O und U angeboten. Die wissenschaftlichen Leiter laden alle Mitglieder und Interessierte zu dem Online-Event ein.

    Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Fortbildung, Berufspolitik, Kollegen treffen, Feiern, Berlin – das ist der DKOU! Für fast jeden Orthopäden und Unfallchirurgen war dafür die letzte Oktoberwoche reserviert. Diese Kombination ist einmalig und kann nur in einem Präsenzkongress erlebt werden. In diesem Jahr klafft dort eine Lücke, die auch niemand schließen kann.

    Leider verhindert Corona einen solchen Präsenzkongress zurzeit. Es bleibt: Der Hunger nach Fortbildung, die Lust auf Debatten, schlichtweg das Bedürfnis, in seinem Fach dranbleiben zu wollen.

    Als DKOU-Präsidenten war es uns daher ein dringendes Anliegen, dem, so gut es geht, nachzukommen. So haben wir mit unserer gemeinsamen Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie, der AOUC, die Digitale Woche O&U erschaffen. In der letzten Oktoberwoche, vom 19.10. bis zum 23.10.2020, von jeweils 17.00 bis 21.00 Uhr, dürfen Sie spannende Sessions, Livediskussionen, den Science Slam und andere Formate live im Internet erleben. Best of O und U sozusagen, komprimiert und kostenlos.

    Jeder Tag hat einen wissenschaftlichen Schwerpunkt: Obere Extremität, Wirbelsäule, Becken, untere Extremität und Hüfte. Berufspolitische Diskussionen zu den Hot Topics IT und Datensicherheit, zu Video-Apps, zu Patientensteuerung durch die Kasse usw. ergänzen die wissenschaftlichen Formate. Wir haben uns bemüht, die besten Köpfe für die wichtigsten Themen zu bekommen.

    Teilnehmen ist einfach: Sie laden die O&U Events-App herunter oder besuchen die Webseite digitalOU.org, registrieren sich und können mit dem Smartphone, PC oder Laptop vom Sofa, vom Schreibtisch oder im Ferienhaus alles verfolgen. Mehr noch: Sie können sich einbringen, Fragen stellen, mitdiskutieren, abstimmen! Und das Beste: CME-Punkte erwerben Sie noch nebenbei.

    Wir Kongresspräsidenten sind uns darüber im Klaren, dass nichts und niemand einen DKOU im Oktober ersetzen kann. Wir hoffen daher auch sehr, dass wir uns im Jahr 2021 wieder in Berlin persönlich begegnen dürfen. Für dieses Jahr haben wir die Anstrengung auf uns genommen, ein digitales Format zu schaffen, das es trotz Corona vielen Kollegen ermöglicht, in ihrem Fach „dranzubleiben“, sich fortzubilden, sich zu präsentieren und auszutauschen.

    Gleichzeitig ist es für unsere gemeinsame Akademie, die AOUC, eine weitere Gelegenheit zu beweisen, dass wir Orthopäden und Unfallchirurgen DIGITAL können.

    Auf eine interessante Digitale Woche O&U im Oktober freuen sich

    Ihre wissenschaftlichen Leiter

    Prof. Dr. Dieter C. Wirtz
    Prof. Dr. Michael J. Raschke
    Dr. Burkhard Lembeck