Alle Beiträge von Janosch Kuno

Barmer Krankenhausreport 2020

Berlin – „Jedes Jahr sterben rund 100.000 Menschen nach einer Operation im Krankenhaus. In vielen Fällen wäre deren Tod vermeidbar. Doch dazu müsste die Qualität in der Versorgung gesteigert. Beziehungsweise die Versorgung an geeigneten Krankenhausstandorten mit ausreichender Expertise konzentriert werden“, führte Prof. Dr. Christoph Straub, Vorsitzender der Barmer, in das Schwerpunktthema des diesjährigen Barmer Krankenhausreports auf einer Pressekonferenz am 24. September 2020 in Berlin ein. Studienautor des Reports ist Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs „Gesundheit“ am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung.

Exemplarisch untersucht der Report fünf verschiedene Indikationen: die bariatrische Chirurgie, Operationen an der Wirbelsäule sowie Eingriffe bei Bauchaortenaneurysmen, Darmkrebs und Pankreaskrebs. Bei allen handelt es sich um komplexe und planbare Operationen. „Zu behaupten, dass Mindestmengen dazu führten, dass die Gesamttodesrate signifikant sinken würde, ist unseriös und irreführend“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), in Reaktion auf die Vorstellung des Reports.

Einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Behandlungsqualität und Fallzahl gebe es bei den Eingriffen an der Wirbelsäule zudem nicht, konstatierte Straub. Ein möglicher Grund dafür könne sein, dass es hierbei sehr viele unterschiedliche Operationsverfahren gebe, die sich in den Abrechnungsdaten der Krankenkassen alleine nicht darstellen ließen. Der vorliegende Report stoße auch an die Grenze der Messbarkeit von tatsächlicher Behandlungsqualität anhand von Abrechnungsdaten, informierte Augurzky in diesem Zusammenhang. Der Versorgungsforschung sollten zusätzlich detailliertere medizinische Daten zugänglich gemacht werden, zum Beispiel Registerdaten, um ein differenzierteres Bild der Behandlungsqualität erhalten zu können, forderte Straub deshalb.

Quelle: Barmer/DKG

COVID-19 Pauschale: Verlängerung des Hygienezuschlags

Berlin – Um die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, haben sich Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. Die Einigung gilt demnach auch für ambulante Versorgungen an Krankenhäusern und trägt folgenden Wortlaut:

Um einerseits die bestmögliche Versorgung der Unfallverletzten in Anbetracht der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie durch die D-Ärzte sicherzustellen und andererseits gleichzeitig einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für die D-Ärzte und ihre Praxismitarbeiter sowie auch für die verletzten Versicherten zu leisten, erklären die DGUV und die SVLFG für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sich an den für die Behandlung ihrer Versicherten entstandenen bzw. noch entstehenden Mehraufwendungen für Infektionsschutz wie folgt zu beteiligen:

  1. Als pauschale Abgeltung von Preis- und Mengensteigerungen infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz und für weiteren entstandenen Mehraufwand zur Minderung des Infektionsrisikos wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zusätzlich zu den Behandlungskosten für jeden Behandlungstag eine Pauschale erstattet.
  2. Aufgrund der im Moment nicht zu beziffernden tatsächlichen Kosten für den Infektionsschutz wird für diese Pauschale der Betrag von 4 Euro festgelegt. Die Pauschale gilt rückwirkend ab dem 16.03.2020.
  3. Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden. Für zurückliegende bereits abgerechnete Behandlungen kann die Pauschale dem UV-Träger nachträglich in Rechnung gestellt werden.
  4. Diese Regelung war zunächst befristet bis zum 30.06.2020 und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Quelle: DGUV

Perspektive DVT – „Qualität der Diagnostik hat uns überzeugt“

Mannheim – Unter der ärztlichen Leitung von Dres. Thomas Rupp und Olaf Jacobsen sowie FA Christoph Biscas, bietet die orthopädische und unfallchirurgische Gemeinschaftspraxis ORTHOMANNHEIM das komplette Spektrum orthopädischer und unfallchirurgischer Behandlungen an. Ihre Patienten betreuen die Fachärzte für Orthopädie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Physikalische & Reha-Medizin, Chirotherapie und Notfallmedizin von A bis Z – angefangen bei der umfassenden Diagnostik, über die individuelle Heilbehandlung, bis hin zur Nachkontrolle.

Unter dem Einsatz modernster Diagnostik und patientenfreundlicher Therapien liegen die Schwerpunkte der Praxis bei Operationen im Bereich des Bewegungs- und des Gelenkapparats, die sowohl ambulant als auch stationär vorgenommen werden können.

Mit dem Einzug in das neue und hochmoderne Gesundheitszentrum „Franklin-Klinik“ im Juli 2020 erweitert die ORTHOMANNHEIM ihr diagnostisches Leistungsspektrum um die hochauflösende 3-D-Schnittbildgebung mit dem digitalen Volumentomografen (DVT) SCS MedSeries® H22. Damit profitieren das Praxispersonal und die Patienten der ORTHOMANNHEIM gleichermaßen von der unmittelbar verfügbaren 3-D-Schnittbildgebung mit höchster Bildauflösung und Strahlenhygiene.

Facharzt Christoph Biscas berichtet von seinen ersten Erfahrungen:

„Schon früh im Jahr 2019 erfuhren wir über den BVOU Näheres über das neue Untersuchungsverfahren DVT und die Systeme der Firma SCS. Bei einer Hospitation an einem Anwenderstandort hatten wir schließlich die Gelegenheit, das diagnostische Potenzial des SCS DVT live zu erleben. Sofort stand für uns fest, dass wir dieses System für unser neues OP Zentrum in Mannheim brauchen! Die Qualität der Diagnostik, unter wesentlich geringerer Strahlenbelastung als bei herkömmlichen CT-Untersuchungen, hat uns restlos überzeugt! Zumal wir unseren Patienten damit einen direkten und schnellen Zugriff auf das Untersuchungspotenzial einer hochmoderneren 3-D-Untersuchung bieten können.“

Digitale Volumentomografie mit dem SCS MedSeries® H22

SCS steht für Sophisticated Computertomographic Solutions und beschreibt die Lösung für die anspruchsvolle 3-D-Bildgebung mit höchster Strahlenhygiene, höchster Bildauflösung sowie höchster Zeitersparnis für Patient, Praxis und Arzt – als Win-Win-Win-Situation – gleichermaßen.

Der digitale Volumentomograf SCS MedSeries® H22 besitzt ein breites Indikationsspektrum und ist aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nicht mehr wegzudenken. Mit dem platzsparenden Design findet das SCS MedSeries® H22 DVT in jeder Praxis einen Platz. Dank der hohen Strahlenhygiene und der ultrahohen Auflösung von bis zu 0,2 mm ist das SCS DVT auch in der Pädiatrie anwendbar.

Die vom SCS DVT ausgehende Strahlendosis kann unterhalb der täglichen terrestrischen Strahlendosis eingestellt werden und ist im Vergleich zur Computertomografie um bis zu 92% geringer.

Die hochauflösenden Schnittbilder stehen, inklusive Rekonstruktionszeit, innerhalb von drei Minuten in multiplanarer Ansicht (axial, koronal, sagittal) sowie in 3-D am Befundungsmonitor zur Beurteilung durch den behandelnden Arzt zur Verfügung. Im Resultat ist es mit dem SCS DVT möglich, eine 3-D-Schnittbilddiagnostik durchzuführen, die sehr strahlungsarm ist, eine exakte Beurteilung von Grenzflächen zwischen Metall- und Knochenstrukturen zulässt, und sehr einfach am Patienten anzuwenden ist.

ORTHOMANNHEIM
Dr. med. Thomas Rupp, Dr. med. Olaf Jacobsen, FA Christoph Biscas
Robert-Funari-Straße 2-6
68309 Mannheim Käfertal
www.orthomannheim.de

Umfrage zu Weiterbildungsstruktur und -angeboten

Berlin – Kurz vor dem Start der Digitalen Woche O&U vom 19. bis 23. Oktober 2020, auf der wir erste Ergebnisse unserer Weiterbildungsumfrage bekannt geben möchten, wollen wir Sie hiermit erneut, um aktive Teilnahme an der Ihnen bereits bekannten Umfrage bitten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit im Jungen Forum der OU interessieren wir uns für die in Ihrer Klinik geförderten Weiterbildungsmaßnahmen für Assistenzärzte.
 
Wir beabsichtigen eine Evaluation über Weiterbildungsmaßnahmen in den unfallchirurgischen/ orthopädischen Kliniken durchzuführen und die Ergebnisse auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
 
Dies dient dem Zweck einer Standortbestimmung sowie dazu, angehende Assistenzärzte frühzeitig über das Weiterbildungsangebot an Kliniken für O&U zu informieren. Letzteres ist optional und setzt Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung der durch Sie bereitgestellten Daten voraus.
 
Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Klinikdaten nicht einverstanden sind, werden wir diesen Wunsch respektieren. Bitte beantworten Sie auch in diesem Fall unsere Fragen, sie gehen dann ausschließlich in die Gesamtauswertung ein.
 
LINK ZUR UMFRAGE: https://link.bvou.net/WB2020
 
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Prof. Dr. Paul A. Grützner

Dr. med. Johannes Flechtenmacher

Dr. med. Lisa Wenzel                                                

Gina Grimaldi

Stefanie Möller                                                        

Jens H. Möller

Infobrief Schwerpunkt Hüftchirurgie: Was gibt es Neues, wo geht es hin?

Berlin – Der BVOU hat in enger redaktioneller Zusammenarbeit mit der Deutschen Hüftgesellschaft (DHG) die neueste Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift BVOU-Infobrief erstellt. Der medizinische Schwerpunkt dieses Hefts liegt bei der konservativen und operativen Versorgung der Coxarthrose. Zusammen mit der DHG informiert der Berufsverband über neue Entwicklungen und setzt auch in diesem Infobrief die enge inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sektionen der DGOU fort. Innerhalb des BVOU fördert die organbezogene Entwicklung unseres Faches mit eigenen Referaten. Dr. Johannes Flechtenmacher zur neuen Infobrief-Ausgabe: „Wie immer möchte ich an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen danken, die inhaltlich zu diesem Infobrief beigetragen haben. Weil sie bereit sind, ihr Wissen zu teilen, können wir unserem hohen Anspruch immer wieder gerecht werden.“

Weltweit zeigt sich bereits seit Jahrzehnten eine zunehmende Spezialisierung auf einzelne Gelenke. Im europäischen Verbund hat sich die European Hip Society als Fachgesellschaft rund um das Thema Hüfte prominent etabliert, wobei sowohl die gelenkerhaltenden Therapieformen, als auch die Traumatologie und die Endoprothetik des Hüftgelenkes umfassend vertreten sind. Um dieser internationalen Entwicklung auch in Deutschland Rechnung zu tragen, wurde 2015 die Deutsche Hüftgesellschaft e. V. (DHG) gegründet, in welcher Kompetenzen im Hinblick auf das Hüftgelenk gebündelt werden. 

Die Autoren stellen im vorderen Teil des Hefts unter anderem gelenkerhaltende Behandlungsoptionen und technische Fortschritte in der Bildgebung der Hüfte vor, präsentieren moderne konservative Therapien der Koxarthrose und werfen außerdem ein Blick in ein Hüft-Physio-Zentrum. Außerdem informiert die Zeitschrift über berufspolitische Themen und Neuigkeiten aus dem Fach. 

BVOU-Mitglieder erhalten die aktuelle Ausgabe per Post in diesen Tagen zugesandt.

 

Virtuelle Fortbildung Thema Axiale Spondyloarthritis

Ratzeburg – Dr. Uwe Schwokowski (BVOU-Referatsleiter Rheumatologie) lädt zur virtuellen Fortbildung zum Thema Axiale Spondyloarthritis am Mittwoch, den 14. Oktober 2020 ein. In dem Webmeeting von 18.00 – 19.00 Uhr berichten Patienten über ihre Erfahrungen – gibt es geschlechterspezische Unterschiede?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich Sie ganz herzlich zu der virtuellen Fortbildung „Axiale Spondyloarthritis: Früherkennung und Therapie in der orthopädischen Praxis“ einladen. Diese Veranstaltung war als Mittagssymposium zum DKOU 2020 geplant, der Corona bedingt aber nicht vor Ort in Berlin stattfinden kann.

Jüngere Patienten mit Rückenschmerzen suchen primär häufig den Facharzt für Orthopädie / Unfallchirurgie auf. Zumeist sind ihre Beschwerden funktioneller Art, tagsüber und nach Belastung, sowie unter entsprechender Therapie nach wenigen Wochen gebessert. Der entzündliche Rückenschmerz zeigt allerdings eine ganz andere Symptomatik und führt unbehandelt im weiteren Verlauf zu irreversiblen Schäden. Eine Früherkennung der axSpA, in Verbindung mit einer frühen Diagnosesicherung und Einleitung einer entsprechenden Therapie nach den geltenden Leitlinien in der orthopädischen Praxis, ist deshalb von elementarer Bedeutung. Neben der Darstellung der Diagnosekriterien möchten wir Ihnen anhand von Kasuistiken und eigener Praxiserfahrung auch über geschlechterspezifische Symptom­Unterschiede berichten.

Ich würde mich sehr freuen, Sie im Rahmen unserer virtuellen Fortbildung begrüßen zu können!

Quelle/Autor: Dr. Schwokowski/Novartis

Krankenhäuser und Praxen: Stärker bei Schmerztherapie nach OPs engagieren

Berlin – Krankenhäuser und Praxen sind zukünftig verpflichtet, ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements einzuführen beziehungsweise ein vorhandenes weiterzuentwickeln. Ziel ist es, nach Operationen die individuell richtige Schmerztherapie sicherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.9.2020 in Berlin die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine Qualitätsmanagement-​Richtlinie entsprechend ergänzt.

„In Deutschland wird häufig operiert. Ca. 17 Millionen vollstationäre Eingriffe und 2 Millionen ambulante listet die Gesundheitsberichterstattung des Bundes pro Jahr auf. Viele dieser Operationen sind im Nachgang mit starken Schmerzen für die Patientinnen und Patienten verbunden. Schmerzen können einer raschen Mobilisation entgegenstehen und bergen die Gefahr einer Chronifizierung. Darum ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Praxen die Empfehlungen ärztlicher Leitlinien beachten, dass Aussagen von Patientinnen und Patienten zu ihren Schmerzen stets ernst genommen und Qualitätskriterien für eine Akutschmerzbehandlung erfüllt werden. Um Schmerzen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu beseitigen sind Einrichtungen, an denen operiert wird, zukünftig verpflichtet, den Umgang mit Schmerzzuständen ihrer Patientinnen und Patienten als Bestandteil ihres Qualitätsmanagements zu regeln. Dabei geht es insbesondere darum, qualifiziertes pflegerisches und ärztliches Personal für diese Aufgabe vorzuhalten und dessen genaue Zuständigkeiten zu benennen. Die Richtlinie sieht hierzu vor, die Größe der Einrichtung und auch die Komplexität der Eingriffe zu berücksichtigten: Bei einer großen Einrichtung kann beispielsweise ein Akutschmerzdienst mit festen Zeitkontingenten die richtige Lösung sein, während für kleinere Praxen andere Aspekte wie Weiterbildungsmaßnahmen im Vordergrund stehen können. Wesentlicher Bestandteil eines guten Schmerzmanagements ist es aber beispielsweise auch, Akutschmerzen möglichst standardisiert und mit aussagekräftigen Instrumenten zu erfassen“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Akutschmerzmanagement nach Operationen

Stationäre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sind nach Inkrafttreten des Beschlusses verpflichtet, ein internes Akutschmerzmanagementkonzept zu entwickeln und anzuwenden. Patientinnen und Patienten mit bestehenden oder zu erwartenden Schmerzen sollen eine gezielte Betreuung erhalten. Ziel ist es, Schmerzen vorzubeugen oder sie zu beseitigen.

Wesentlicher Bestandteil eines internen Akutschmerzmanagementkonzeptes werden indikationsspezifische Regelungen sein. Hier stellt die Einrichtung ihre personellen und organisatorischen Ressourcen für die Akutschmerztherapie dar und legt die Verantwortlichkeiten bei der Erfassung und Therapie der Akutschmerzen fest. In dem Konzept sollen beispielsweise aber auch die Maßnahmen zur schmerztherapeutischen Weiterbildung des Personals, die standardisierte Erfassung der patientenindividuellen Schmerzen und die Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Therapieentscheidungen beschrieben werden.

Inkrafttreten

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund: Qualitätsmanagement in medizinischen Einrichtungen

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Organisationsentwicklung. Unter diesem Begriff werden alle organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, die die Abläufe und damit auch die Ergebnisse von Einrichtungen verbessern. Durch das regelmäßige Überprüfen und Hinterfragen des Erreichten soll sichergestellt werden, dass das Qualitätsniveau gehalten und dort, wo es erforderlich ist, weiter ausgebaut wird.

Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind gesetzlich verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Der G-BA ist beauftragt, hierzu die grundsätzlichen Anforderungen festzulegen.

Mit sektorenübergreifenden Vorgaben zum Qualitätsmanagement löste der G-BA im Jahr 2016 seine sektorspezifisch festgelegten Anforderungen ab – seitdem gelten für Krankenhäuser, vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen weitgehend die gleichen Regeln bei der Etablierung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements. Entsprechend der Qualitätsmanagement-​Richtlinie des G-BA müssen sich beispielsweise Krankenhäuser und Praxen Qualitätsziele setzen und sie regelmäßig kontrollieren. Zudem müssen sie Verantwortlichkeiten klar festlegen und ein Risiko-​ und Fehlermanagement durchführen. Die Einrichtungen können ihr Qualitätsmanagement-​System selbst ausgestalten oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-​Verfahren bzw. -​Modelle zurückgreifen.,

Quelle: G-BA

Neue Interviewserie: Karrieren in O&U – Erfolgreich Netzwerken

Berlin – Trotz steigender Zahlen von Studentinnen im Medizinstudium sind Frauen in Führungspositionen von Orthopädie und Unfallchirurgie weiterhin unterrepräsentiert. Im letzten Jahr hat sich deshalb eine Gruppe von Frauen aus O und U zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu unterstützen und sich in regelmäßigen Treffen auszutauschen. Mitinitiatorin Dr. Helena Düsing von der Klinik für Unfall-, Hand und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Münster erläutert: „Als ersten Schritt wollten wir herausfinden, was erfolgreiche Karrieren und Netzwerke generell ausmachen. Mit dieser Intention haben wir im nächsten Schritt unterschiedliche Persönlichkeiten zum Thema Netzwerken befragt. Daraus ist eine Reihe sehr interessanter Gespräche entstanden“

Die Serie „Karrieren in O&U – Erfolgreich Netzwerken“ beschäftigt sich mit der Frage, was ein gutes Netzwerk ausmacht und wie es seinen Mitgliedern hilft. In insgesamt fünf Video-Interviews sowie einem Live-Interview im Rahmen der Digitalen Woche O&U widmen sich die Experten am 22. Oktober 2020 um 19.30 Uhr vorhandenen Netzwerken in Orthopädie und Unfallchirurgie und präsentieren ihre Bedeutung für die eigene Karriere. Die kompakten Videos dienen Medizinerinnen und Medizinern aus O und U jeder Karrierestufe als Anregung, wie man bereits vorhandene Netzwerke erfolgreich nutzt oder selbst ein nachhaltiges Netzwerk gründet. Dabei soll folgenden Fragen nachgegangen werden:

  • Wie sieht der Weg in die Sektionen und Gremien der DGOU aus?
  • Wie werde ich Chefärztin oder Chefarzt?
  • Wie kann ich berufspolitisch aktiv werden?
  • Wie gestaltet sich eine Karriere außerhalb von Klinik oder Praxis?

Diese und andere spannende Aspekte werden in den verschiedenen Gesprächen ganz unterschiedlich beleuchtet. Die Referenten wagen auch den Blick über den Tellerrand und schauen was sich von anderen Berufsgruppen lernen lässt. In einer Diskussion wird außerdem erörtert, ob Frauen und Männer unterschiedlich netzwerken und was für junge Kolleginnen und Kollegen für den weiteren Karriereverlauf wichtig ist.

Immer mittwochnachmittags ein neues Interview

Im ersten Interview berichtet Prof. Dr. med. Gerrit Matthes über seinen Weg zum Chefarzt eines überregionalen Traumazentrums sowie seine verschiedenen Stationen innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Er spricht nicht nur darüber, wie er zur Unfallchirurgie kam, sondern auch darüber, wie man selbst Netzwerke gründen kann und welches für seine Karriere das wichtigste war. Im Anschluss an das Interview steht Dr. Matthes im Rahmen eines Live-Chats für Fragen zur Verfügung.

Im zweiten Interview in der Reihe spricht Frau Dr. Eva-D. Leinemann über die Bedeutung von Netzwerken für eine erfolgreiche Anwältin.

Eva Leinemann ist Fachanwältin für Vergaberecht und Notarin in Berlin sowie Partnerin bei Leinemann Partner Rechtsanwälte, die mit rund 100 Anwältinnen und Anwälten zu den führenden Kanzleien im Bau- und Vergaberecht in Deutschland gehören.

Im Gespräch mit Julia Evers thematisiert Eva Leinemann die Bedeutung von Netzwerken im Berufsleben, spricht über die Unterschiede zwischen Männer- und Frauennetzwerken, die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und über die Initiative FidAR, die sich für mehr Frauen in den Aufsichtsräten einsetzt.

Prof. h.c. Dr. med. Günther Jonitz berichtet über seinen Werdegang vom Chirurgen über den Vorstand des Marburger Bundes bis hin zum Präsidenten der Ärztekammer Berlin und Vorstandsmitglied in der Bundesärztekammer.
Er schildert, was man erreichen kann, wenn man Verantwortung übernimmt, sich einbringt und sich Gehör verschafft in verschiedenen Netzwerken.

07.10. – Dr. med. Christiane Groß (Präsidentin Deutscher Ärztinnenbund):

Alle Videos finden Sie auf der Website #digitalOU2020

Der missglückte Warntag ist eine deutliche Warnung

Berlin – Der Warntag in der vergangenen Woche hielt – anders als sicher gedacht – eine deutliche Warnung bereit: Politik und Gesellschaft müssen sich insgesamt sehr viel besser auf Katastrophen jeder Art einstellen. Nur dann können wir uns sicher fühlen, weil wir bestmöglich vorbereitet sind. Das betrifft daher nicht nur die Warnung selbst. „Wir haben in den vergangenen Monaten gelernt, wie schwer Versäumnisse der vergangenen Jahre wiegen können“, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings mit Verweis auf den eklatanten Mangel an Schutzmaterial und die Defizite bei der Versorgung mit bestimmten Medikamenten, vor allem in den ersten Wochen der Pandemie.

Krankenhäuser haben natürlich Notfallpläne, die auch immer wieder angepasst werden, u.a. weil es inzwischen durch die Digitalisierung weitere erhebliche Gefahren gibt. „Die Pandemie hat uns aber gezeigt, dass deutlich größere Vorsorge getroffen werden muss, was Schutzausrüstungen und andere Ressourcen betrifft. Es müssen sozusagen redundante Strukturen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Dafür müssen wir u.a. auch wissen, wie hoch der Bedarf an Schutzmaterialien in den involvierten Berufsgruppen sein würde. Die Geiz-ist-geil-Mentalität muss als gescheitert betrachtet werden. Dafür steht symbolisch der Mangel an Masken zu Beginn der Pandemie. Wenn wir eine leistungsfähige Wirtschaft und den Wohlstand der Gesellschaft erhalten wollen, müssen wir nachhaltig in Sicherheitsstrukturen investieren. Und dazu zählen vor allem die Krankenhäuser“, so Dr. Düllings.

„Wenn wir uns vorstellen, dass bei einem anderen größeren Schadensereignis viele Menschen unterschiedlich schwer verletzt werden oder unterschiedlich schwer erkranken, brauchen wir für deren schnelle Versorgung auch Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstufen – Hochleistungskrankenhäuser für Schwerstverletzte und Schwersterkrankte ebenso, wie Häuser der Grund- und Regelversorgung, die leichter betroffene Patienten aufnehmen können. Letztere entlasten damit die spezialisierten Kliniken – wie das übrigens vielfach auch in der Hochphase der Corona-Pandemie der Fall war“, erläutert Dr. Düllings.

Das gesamte System des Katastrophenschutzes muss vernetzt, technisch gut ausgestattet und immer wieder regelmäßig geübt werden. Hunderte Helfer – Rettungsdienste, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Polizei, Katastrophenschutzhelfer und eben auch die Krankenhäuser – müssen reibungslos interagieren. Ärzte und Pflegende benötigen außerdem regelmäßige Fortbildungen dafür. Katastrophenschutz sollte auch eine Rolle im Studium und in der Pflegeausbildung spielen. Es geht hier um eingeübte interprofessionelle Teamarbeit, um technisches Knowhow und die Kenntnis der notwendig ablaufenden, ineinandergreifenden Prozesse. Das alles ist nicht banal und nicht ohne zusätzlichen Aufwand zu haben.
Und damit sind wir dann allerdings auch einmal mehr bei den finanziellen Ressourcen, die dafür notwendig sind. Krankenhäuser werden angesichts all dessen, was für Katastrophenfälle und deren Vorbeugung notwendig ist, leider nicht ausreichend finanziert. Vorhaltekosten für Material, Ressourcen für Aus- und Weiterbildung sind hoch. Eine Krankenhaus-Notfallübung kostet zum Beispiel bis zu 100.000 Euro. Um solche Übungen routinemäßig durchführen zu können, muss es ein staatliches Budget geben. Das fordert übrigens auch die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU).

Dr. Düllings: „Der missglückte Warntag hat uns nochmals vor Augen geführt, dass wir für Katastrophen besser gerüstet sein müssen. Hier gilt die Aufforderung an die politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen richtig gesetzt werden – auf Bundesebene und genauso gut Landesebene.“

Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD)

25 Stunden ärztliche Arbeitszeit pro Woche für Pandemiebekämpfung

Berlin – Für pandemiebezogene Aufgaben haben niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Schnitt rund 25 Stunden pro Woche aufgewendet. Dabei haben sie im Mittel 41 Patientinnen und Patienten betreut sowie 26 Personen beraten, die anschließend nicht in der Praxis getestet oder behandelt wurden. Insgesamt entfielen 7,85 Stunden alleine auf die Beantwortung telefonischer Anfragen zu COVID-19 und entsprechende Testungen sowie 10,2 Stunden auf Tests und Dateneingaben. Bei den positiv getesteten Patientinnen und Patienten haben die Praxen durchschnittlich 2,85 Stunden pro Woche für die Kommunikation mit Gesundheitsämtern, zur Patientenberatung und zum Monitoring gebraucht. Allein auf bürokratische Aufgaben wie Dateneingaben und Abrechnung entfielen 10 Stunden in der Woche. Das Praxisteam war im Schnitt 9,1 Stunden die Woche gebunden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin unter Berliner Arztpraxen zum Zeitaufwand für das COVID-19-Pandemiemanagement. An der Erhebung vom 28. August bis 9. September 2020 haben 78 Haus- und Facharztpraxen teilgenommen.

„Arztpraxen, die sich an der Versorgung von COVID-19-Patienten beteiligen, haben damit alle Hände voll zu tun. Die Erhebung macht einmal mehr deutlich, wie wichtig der ambulante Schutzwall der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Kliniken ist. Denn mittlerweile werden 19 von 20 positiv getesteten COVID-19-Patienten in Deutschland ambulant versorgt“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Der weitaus größte Zeitaufwand entsteht in den Praxen durch die Beratung und Testung besorgter Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund des sehr niedrigen Anteils positiver Tests entfällt nur etwa ein Zehntel des pandemiebedingten Zeitaufwands auf die Begleitung und Behandlung positiv getesteter Patienten.

„Es ist nicht gut, dass die Praxen fünfmal mehr Zeit für Bürokratie aufwenden müssen als für die Behandlung der bestätigten COVID-19-Fälle. Mit Blick auf die Infekt-Saison im Herbst müssen die Praxen hier dringend entlastet werden. Auch eine Verbesserung der Vergütung für die Testungen unterstützt das Pandemiemanagement. Die anstehende Überarbeitung der Testverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium bietet hierzu eine gute Gelegenheit“, so Dr. Margret Stennes, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, die abschließend darauf hinweist, dass die Zahl der Praxen, die an der Umfrage teilgenommen haben, nicht sehr hoch ist, aber deren Aussagen doch sehr deutlich machen, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Quelle: Zi